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Recht in der Pflege:
"Aufbewahrungsfristen"
Bei der Archivierung von Unterlagen haben Pflegeheime und Pflegedienste die Wahl: Sie können alle Dokumente bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag aufheben oder regelmäßig den Reißwolf füttern. Dieses dann aber auf die Gefahr, dass bei einem eventuellen Haftungsprozess wichtige Unterlagen fehlen. Wir haben die wichtigsten Rechtsnormen für Sie zusammengestellt.
Art der
Unterlagen
Aufbewahrungsfrist
Grundlage
Arbeitszeitnachweise
bei Arbeiten über acht Stunden täglich
2 Jahre
§ 16 Abs. 2 ArbZG
Unterlagen
zu Steuerangelegenheiten
10 Jahre
§ 257 HGB (Handelsgesetzbuch)
Rechnungen
10 Jahre
§ 147 AO (Abgabeordnung)
Geschäftsbriefe
6 Jahre
§ 147 AO (Abgabeordnung)
Dokumentationsunterlagen
5 Jahre
§ 13 Abs. 2 Satz 2
HeimG (Heimgesetz)
Pflegedokumentation
als Nachweis in Rechtsstreitigkeiten
30 Jahre (es gilt eine
dreißigjährige Verjährungsfrist für rechtskräftig gestellte Ansprüche)
§§ 197/199 BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch)
Personalunterlagen
3 Jahre (regelmäßige
Verjährungsfrist)
§ 195 BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch)
BTM-Bücher
3 Jahre
§ 13 Betäubungsmittel Verschreibungsverordnung
Medizinproduktebücher
nach Außerbetriebnahme des Medizinprodukts
5 Jahre
§ 9 Abs. 2 Satz 2 MPBetreibV
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