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Standardpflegeplan "Blindheit und Sehbehinderung" (AEDL)

Der Verlust der Sehkraft wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Entsprechend umfangreich ist unser Mustertext für die Pflegeplanung eines betroffenen Senioren. Schwerpunkte sind neben der Sturzvermeidung auch die psychosoziale Betreuung und die Möglichkeiten zur Aktivierung von Betroffenen.


Standardpflegeplan "Blindheit und Sehbehinderung" (AEDL)


  • Totale Blindheit (Amaurose) ist ein Fehlen des Sehvermögens, das entweder angeboren ist oder erworben wurde.
  • Als "blind" werden auch Menschen bezeichnet, die unter einer so starken Sehschwäche oder Gesichtsfeldeinschränkung leiden, dass sie sich in unbekannter Umgebung nicht zurechtfinden können.
  • Eine Blindheit liegt rechtlich vor, wenn die Sehstärke auf dem besseren Auge auf zwei Prozent des Normalwerts gesunken ist oder andere Störungen vorliegen, die dauerhaft die Sehstärke auf zwei Prozent oder weniger senken. In solchen Fällen sind Betroffene nur noch in der Lage, hell und dunkel zu unterscheiden.
  • Die wichtigsten Ursachen für Blindheit sind Schädigungen der Netzhaut, Erkrankungen des Sehnervs, Glaukom ("grüner Star"), Retinopathia diabetica, Katarakt ("grauer Star") sowie Beschädigungen des Sehzentrums im Hirn etwa als Folge von Durchblutungsstörungen, von Tumoren oder von entzündlichen Prozessen.
Anmerkung:
  • Standardpflegepläne geben für spezielle Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie in diesem Beispiel für Blindheit und Sehbehinderung. Standardpflegepläne umfassen generelle und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
  • Aus diesem Grund erleichtert ein Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene Pflegeplanung.
  • Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen Stand sein sollten.

Pflegeproblem

Pflegemaßnahmen

Pflegeziel


Kommunizieren


  • Es kommt zu Missverständnissen, wenn eine Pflegekraft einen blinden Bewohner anspricht. Der Bewohner ist sich nicht sicher, ob das Gesagte ihm gilt oder einer anderen anwesenden Person.
  • Der Bewohner wird nervös, wenn sich eine Pflegekraft in seinem Zimmer aufhält, er aber nicht weiß, was sie dort macht.

  • Beim Betreten des Zimmers sowie bei Begegnungen auf dem Flur oder in Gemeinschaftsräumen stellt sich die Pflegekraft mit Namen vor. Sie erklärt ggf. den Zweck ihres Besuchs.
  • Wir lassen den Bewohner niemals raten, wer wir sind. Dieses könnte für beide Seiten peinlich sein.
  • Der Bewohner wird immer mit seinem Namen angesprochen. Dieses ist insbesondere dann nötig, wenn sich in einem Zimmer mehrere Bewohner befinden.
  • Die Pflegekraft nimmt Blickkontakt auf. Viele blinde und sehbehinderte Menschen hören, ob der Mitarbeiter in ihre Richtung spricht.
  • Während des Aufenthalts im Zimmer beschreibt die Pflegekraft, welche Tätigkeiten sie aktuell durchführt.
  • Wenn die Pflegekraft das Zimmer verlässt, informiert sie den Bewohner.
  • Mitbewohner werden gebeten, ebenfalls kurz ihren Namen zu nennen, wenn sie den Bewohner ansprechen.

  • Der Bewohner weiß, dass die Kommunikation ihm gilt.

  • Die Kommunikation ist erschwert, da der sehbehinderte Bewohner das Gesicht seines Gesprächspartners nicht sehen kann.

  • Auf Wunsch erhält der Blinde die Möglichkeit, das Gesicht der Pflegekraft abzutasten, um sich ein Bild von seinem Gegenüber machen zu können.
  • Die Pflegekräfte müssen sich bewusst sein, dass der nonverbale Teil der Kommunikation (Mimik, Gestik usw.) bei der Kommunikation mit einem Blinden für diesen ausgeblendet ist. Wir formulieren daher stets eindeutig.

  • Der Bewohner weiß, wer mit ihm spricht. Er kann sich ein Bild von seinem Gegenüber machen.
  • Es kommt zu keinen Missverständnissen aufgrund der fehlenden nonverbalen Kommunikation.

  • Der Bewohner kann Briefe nicht lesen, da diese oft zu klein gedruckt sind.

  • Briefe werden dem Bewohner ungeöffnet übergeben. Die Pflegekraft nennt lediglich den Absender des Briefs. Der Senior kann selbst entscheiden, welche Pflegekraft oder welcher Angehörige das Vorlesen übernehmen soll.
  • Die Pflegekraft liest langsam und deutlich.
  • Kommentare zum Gelesenen sind zu unterlassen.
  • Der Inhalt des vorgelesenen Briefs ist streng vertraulich.
  • Wir machen Angehörige darauf aufmerksam, wie sie einen Brief gestalten sollten, damit dieser auch mit reduzierten Sehfähigkeiten noch gelesen werden kann. Wichtig ist die Nutzung von glanzlosem weißen Papier und einer großen und serifenfreien Schrift; etwa Arial.

  • Der Bewohner kennt den Inhalt von an ihn gerichteten Briefen.
  • Die Privatsphäre des Bewohners bleibt gewahrt.

  • Der Bewohner möchte telefonieren, ist jedoch mit der Bedienung der herkömmlichen Telefone überfordert.

  • Wir legen die wichtigsten Telefonnummern auf die Schnellwahltasten des Telefons.
  • Der Bewohner soll sich ein Großtastentelefon mit Sprachausgabe kaufen. Dieses sagt die Ziffern beim Wählen an. Die elektronische Stimme nennt bei eingehenden Anrufen die Nummer und ggf. den Namen des Anrufers.
  • Wir schlagen dem Bewohner die Beschaffung eines digitalen Assistenten vor (etwa Alexa). Dieser initiiert Telefonate per Sprachbefehl.

  • Der Bewohner kann eigenständig per Telefon kommunizieren.

  • Der Bewohner nutzt ein Smartphone zur Kommunikation.  Dieses liest eingehende Nachrichten vor. In der eigenen Häuslichkeit war das kein Problem. In der Einrichtung jedoch fühlen sich andere Anwesende gestört.

  • Der Bewohner soll Kopfhörer nutzen, wenn er die Sprachausgabe seines Smartphones nutzt.

  • Der Bewohner kann kommunizieren, ohne sein Umfeld zu stören.

Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten


  • Der Bewohner leidet unter Hypotonie oder unter Hypertonie. Er soll seinen Blutdruck regelmäßig erfassen. Ein normales Blutdruckmessgerät kann er nicht ablesen.

  • Die Maßnahme wird von der Pflegekraft übernommen.
  • Der Bewohner soll sich ein sprechendes Blutdruckmessgerät kaufen. Es sagt nach der Messung Systole, Diastole und Puls an. Die letzten drei Messungen werden gespeichert. Die Daten werden später von der Pflegekraft in das Blutdrucktagebuch bzw. in die Pflegedokumentation übernommen.

  • Der Blutdruck wird korrekt erfasst.

  • Der Bewohner leidet häufig unter Infektionen und unter Fieber. Er kann ein herkömmliches Thermometer nicht ablesen.

  • Die Maßnahme wird von der Pflegekraft übernommen.
  • Der Bewohner soll sich ein sprechendes Fieberthermometer kaufen. Diese Geräte gibt es sowohl mit herkömmlicher Messspitze als auch als  Stirn- und Ohrthermometer.

  • Die Körpertemperatur wird korrekt erfasst.

  • Der Bewohner ist Diabetiker. Er soll seinen Blutzuckerspiegel regelmäßig messen. Er kann aber das Ergebnis nicht ablesen.

  • Die Maßnahme wird von der Pflegekraft übernommen.
  • Der Bewohner soll sich ein sprechendes Blutzuckermessgerät kaufen. Dieses gibt das Messergebnis per Sprachansage aus.

  • Der Blutzuckerspiegel wird korrekt erfasst.

Sich pflegen


  • Der Bewohner hat eine Augenprothese. Er ist mit deren Reinigung überfordert.

  • Wir helfen dem Bewohner beim Einsetzen, beim Herausnehmen und beim Reinigen der Prothese.
  • Die Augenhöhle wird regelmäßig auf krankhafte Veränderungen untersucht.
  • Wir sorgen dafür, dass die Maßnahme unbeobachtet von anderen Mitbewohnern durchgeführt wird.

  • Die hygienischen Vorgaben zum Umgang mit Augenprothesen werden beachtet.
  • Krankhafte Veränderungen werden vermieden und ggf. schnell erkannt.

  • Der Bewohner ist aufgrund der Sehbehinderung nicht in der Lage, die Körperpflege alleinverantwortlich zu leisten.

  • Beim Waschen erläutern wir dem Bewohner die Position der Waschutensilien. Diese Ordnung sollte stets unverändert bleiben.
  • Zerbrechliche Gegenstände wie die Brille, das Hörgerät oder der Zahnersatz werden an einem sicheren Platz zwischengelagert.
  • Wir bleiben bei der Körperpflege anwesend und überwachen die Durchführung durch den Bewohner. Ggf. greifen wir ein. Wir achten insbesondere darauf, dass die Rasur und die Frisur ordentlich sind.
  • Wir helfen dem Bewohner,  ähnlich aussehende Tuben zu unterscheiden. Wir ritzen dafür mit einer Nagelfeile Markierungen in den Deckel.

  • Der Bewohner leistet einen möglichst großen Beitrag zur eigenen Körperpflege.

  • Der Bewohner ist so pflegebedürftig, dass die Körperpflege von uns geleistet werden muss.
  • Der Bewohner fühlt sich bei der Körperpflege dem Mitarbeiter ausgeliefert.

  • Alle Aktivitäten werden laufend erklärt. Der Bewohner soll in der Lage sein, den Geräuschen in seiner Umgebung konkrete Abläufe zuzuordnen.
  • Wir kündigen jeden Körperkontakt an. Dieses ist besonders bei Maßnahmen erforderlich, die den Bewohner erschrecken könnten.

  • Der Bewohner wird in die Maßnahmen aktiv einbezogen.
  • Wenn dem Bewohner die Abläufe einer Pflegemaßnahme bewusst sind, kann er sich auf die eigene Mithilfe konzentrieren.

  • Der Bewohner nutzt die ihm verbliebenen Ressourcen nur unzureichend. Er könnte sich mehr in die Pflege einbringen.

  • Bei der Anleitung des Bewohners achten wir darauf, präzise zu formulieren. Der Bewohner muss wissen, mit welcher Hand und mit welchem Gegenstand er welche Pflegemaßnahme ausführen soll.
  • Wir ermuntern den Bewohner dazu, den eigenen Anteil an der Körperpflege auszubauen. Bei Erfolgen wird der Bewohner von uns gelobt.
  • Eine vollkommene Übernahme kommt nur dann in Betracht, wenn der Bewohner eine Maßnahme selbst mit unserer Hilfe nicht mehr durchführen kann.

  • Ein möglichst großes Maß an Selbstständigkeit bleibt gewahrt.

Essen und trinken


  • Der Bewohner kann die Speisen auf dem Teller nicht zuordnen.
  • Der Bewohner ist appetitlos.

  • Wir nutzen große Teller mit rutschfestem Untergrund und hohem Rand.
  • Die Anordnung von Teller, Tasse, Glas und Besteck sollte stets beibehalten werden.
  • Wir erklären dem Bewohner, was es zu Essen gibt. Wir beschreiben die Komponenten, also das Fleisch, die Beilagen, Soßen, Salat usw.
  • Wir lassen den Bewohner an den Speisen riechen.
  • Die Pflegekraft unterlässt negative persönliche Äußerungen zum Essen.
  • Auf Wunsch bereiten wir die Speisen mundgerecht vor. Insbesondere sollte das Fleisch kleingeschnitten werden.
  • Falls nötig assistieren wir dem Bewohner, indem wir die Hand zum Teller führen. Dort schieben wir die Speisen auf den Löffel oder auf die Gabel. Zum Mund führt der Bewohner das Besteck dann eigenständig.
  • Wir nutzen das Prinzip der "Nahrungsuhr".
    • Die Pflegekraft stellt sich den Teller als Zifferblatt einer Uhr vor. Die Seite des Tellers, die vom Bauch des Bewohners wegzeigt, ist die "12-Uhr-Position". Die dem Bewohner zugewandte Seite ist die "6-Uhr-Position". Die rechte und die linke Seite des Tellers sind die "3-Uhr-" bzw. die "9-Uhr-Positionen".
    • Kartoffeln, Reis oder Nudeln werden im Bereich zwischen 12 Uhr und 3 Uhr abgelegt, also im rechten, oberen Abschnitt. Das Gemüse wird im Abschnitt 3 Uhr bis 6 Uhr abgelegt. Der Bewohner findet es also rechts unten. Fleisch liegt zwischen 6 Uhr und 9 Uhr. Das Brot ist zwischen 9 Uhr und 12 Uhr zu finden.
    • Wenn die Speisen unbeabsichtigt von ihrer Position verschoben wurden, schiebt die Pflegekraft diese Komponenten wieder auf die korrekte "Uhrzeit" (s.o.) zurück.
    • Ein einmal genutztes Schema, das dem Bewohner vertraut ist, wird nicht mehr verändert.
  • Wir achten darauf, dass insbesondere kürzlich erblindete Bewohner genug essen. Da der optische Eindruck fehlt, lässt häufig der Appetit nach. Das Körpergewicht des Bewohners wird ggf. engmaschig überwacht.

  • Der Bewohner kann das Essen mit allen verbliebenen Sinnen genießen.
  • Eine Mangelernährung wird vermieden.
  • Der Bewohner wird aktivierend unterstützt.

  • Der Bewohner hat Probleme mit der Handhabung der Getränkegläser.

  • Gläser und Tassen werden nur zur Hälfte gefüllt. Das gilt vor allem für warme und für heiße Getränke. Empfehlenswert sind schwere und bunte Gläser. Diese werden ggf. optisch noch erkannt und lassen sich nicht so leicht umstoßen.
  • Der Bewohner kann sich einen Füllstandsanzeiger für Getränke kaufen. Dieser signalisiert, sobald ein Glas beim Befüllen überzulaufen droht.

  • Der Bewohner kann eigenständig trinken.

Sich kleiden


  • Der Bewohner kann seine Kleidung nicht sehen. Er kann Farben, Beschädigungen oder Verschmutzungen nicht erkennen.

  • Der Bewohner wird morgens gefragt, was er anziehen möchte. Die Pflegekraft beschreibt dafür die Kleidungsstücke und äußert ggf. ihre Einschätzung, ob das Gewählte optisch zueinander passt. Alternativ kann eine Kennzeichnung eingenäht werden, auf der die Farbe etwa in Brailleschrift vermerkt ist.
  • Der Bewohner kann sich ein Farberkennungsgerät kaufen. Ein solches Gerät unterscheidet Farben und informiert den Bewohner per Sprachausgabe über das Ergebnis.
  • Der Bewohner wird darauf aufmerksam gemacht, wenn die Kleidung verschmutzt oder beschädigt ist.
  • Wir akzeptieren es, wenn der Bewohner Kleidungsstücke trägt, die farblich nicht harmonieren. Entscheidend ist die Zufriedenheit des Bewohners.
  • Wir schlagen dem Bewohner vor, eine Assistenz-App auf das Smartphone zu laden (z. B. “Be My Eyes”). Durch einen Live-Videoanruf können Freiwillige dem Blinden bei vielen Aufgaben (wie etwa bei der Kleidungswahl) helfen.

  • Der Bewohner bewahrt sich auch bei der Wahl seiner Kleidung ein möglichst großes Maß an Autonomie.

  • Aufgrund der Sehbehinderung ist der Bewohner nicht in der Lage, sich eigenständig anzuziehen.

  • Wir legen die Kleidung für den Bewohner zurecht. Die Unterwäsche liegt oben auf dem Stapel. Die Oberbekleidung wird so abgelegt, dass sie von “oben” nach “unten” angezogen werden kann. Wir beginnen also mit dem Pullover.

  • Der Bewohner kann den Kleidungswechsel möglichst eigenständig durchführen.

  • Der Bewohner hat seine eigene Ordnung im Kleiderschrank. Dieses System wirkt auf die Pflegekräfte chaotisch. Er selbst kommt damit aber offenbar gut zurecht.

  • Das Ordnungssystem des Bewohners wird beachtet. Falls die Pflegekraft nicht weiß, wohin frisch gewaschene Kleidung einsortiert werden soll, fragt sie den Bewohner.

  • Der Bewohner findet sich in seinem Kleiderschrank zurecht.

  • Der Bewohner ist nicht in der Lage, ein Außenthermometer abzulesen. Er kann auch nicht aus dem Fenster sehen, um die Witterung abzuschätzen. Daher ist er oftmals zu kalt oder zu warm angezogen. Oder er trägt keinen Regen- oder keinen Sonnenschutz.

  • Die Pflegekraft legt die zur Witterung passende Kleidung für den Bewohner zurecht.
  • Der Bewohner soll sich ein sprechendes Außenthermometer kaufen. Ein solches Gerät sagt auf Knopfdruck die Innen- und die Außentemperatur an.

  • Der Bewohner ist immer angemessen gekleidet.

Ruhen und schlafen


  • Der Bewohner ist nicht in der Lage, einen herkömmlichen Wecker korrekt zu stellen.

  • Die Pflegekraft stellt den Wecker für den Bewohner. Moderne Geräte unterscheiden zwischen verschiedenen Wochentagen, wecken also z. B. am Wochenende eine Stunde später.
  • Der Bewohner soll sich einen sprechenden Wecker kaufen. Bei diesen Geräten wird die Einstellung der Weckzeit durch Sprachausgabe unterstützt.
  • Der Bewohner soll die Weckfunktion eines digitalen Assistenten nutzen (etwa Alexa).

  • Der Bewohner wird zur richtigen Zeit geweckt.

  • Der Bewohner leidet unter Schlafstörungen. Da er keine Lichtwahrnehmung hat, ist die innere Uhr nicht mit dem 24-Stunden-Rhythmus synchronisiert.

  • Es ist wichtig, dass alle verbliebenen tagesstrukturierenden Maßnahmen konsequent genutzt werden. Dieses betrifft vor allem die Nahrungsaufnahme, die Tag für Tag einem festen Zeitschema folgen sollte.
  • Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt prüfen wir, ob der Bewohner Tasimelteon erhalten sollte. Dieser Wirkstoff wird angewendet bei völlig blinden Erwachsenen zur Behandlung des Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndroms (sog. “Non-24”).

  • Der Bewohner kann wieder erholsam schlafen.

Sich beschäftigen


  • Der Bewohner kann keine Bücher oder Zeitschriften lesen.

  • Wir testen, ob der Bewohner eine computergestützte Lesehilfe benötigt. Diese kann auf Kosten der Krankenkasse ausgeliehen werden. Alternativ kann der Einsatz von Lupen- oder von Prismenfernrohrbrillen sinnvoll sein.
  • Wir stellen dem Bewohner eine Leselupe zur Verfügung.
  • Wir stellen den Kontakt zu Blindenhörbüchereien her. Auf Wunsch kann der Betroffene von dort verschiedene literarische Werke als Hörbuch beziehen. Bei Sehbehinderten prüfen wir, ob Bücher im Großdruck für den Betroffenen interessant sein könnten.
  • Wir halten ggf. Bücher und Zeitschriften in Brailleschrift bereit.
  • Wir schlagen dem Bewohner vor, sich einen eBook-Reader zu kaufen, der die Bücher vorlesen kann (z. B. Amazon Kindle).
  • Die Brille eines Sehbehinderten sollte immer sauber und griffbereit sein.

  • Der Bewohner nutzt Bücher und Zeitschriften, um sich zu informieren.

  • Die verbliebenen Sehfähigkeiten reichen nicht aus, um fernzusehen.
  • Der Bewohner möchte fernsehen bzw. "fernhören". Er ist jedoch mit der Handhabung von Fernbedienungen mit vielen Knöpfen überfordert. Es kommt immer wieder zu Fehlbedienungen.

  • Zum Fernsehen kann der Bewohner eine sog. “TV-Brille” verwenden, die den Bildschirminhalt mit einer zweifachen Vergrößerung darstellt.
  • Wir schlagen dem Bewohner vor, Fernsehangebote mit audiodeskriptiven Zusatzangeboten zu nutzen. Hier wird das aktuelle Geschehen auf dem Bildschirm von einem Sprecher beschrieben.
  • Der Bewohner soll sich eine Fernbedienung für Blinde und Sehbehinderte kaufen. Diese enthält besonders große Knöpfe für an/aus, Lautstärke und Kanalwahl.

  • Der Bewohner kann das Fernsehprogramm nutzen.
  • Der Bewohner kann den Fernseher eigenständig bedienen.

  • Der Bewohner langweilt sich. Es besteht das Risiko einer Deprivation.

  • Wir stehen dem Bewohner jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Insbesondere wenn die Erblindung erst vor kurzer Zeit eintrat, ist menschliche Zuwendung sehr wichtig.
  • Wir animieren den Bewohner, sich an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu beteiligen. Dieses etwa im Rahmen der Koch- und Backgruppe.
  • In unseren Freizeiträumen halten wir auch Brettspiele für Blinde bereit.
  • Wir stellen ggf. den Kontakt zu Selbsthilfegruppen her.
  • Wir regen an, Kontakte zu Freunden und zu Verwandten weiter zu pflegen.
  • Wir ermutigen den Bewohner, Sportarten auszuüben, die seinem individuellen Restsehvermögen angepasst sind.

  • Der Bewohner kann sich sinnvoll beschäftigen.

  • Der Bewohner kann keine Uhr ablesen. Er ist zeitlich desorientiert. Dieses erschwert die Teilnahme am Freizeitprogramm sowie die Tagesstrukturierung insgesamt.
  • Da der Bewohner weder eine konventionelle Uhr noch einen Kalender ablesen kann, kommt es immer wieder vor, dass er Termine vergisst.

  • Der Bewohner erhält eine sprechende Armbanduhr.
  • Wir aktivieren das Stundensignal der Uhr. Zu jeder vollen Stunde gibt die Uhr ein Piepsignal.
  • Alternativ erhält der Bewohner eine Uhr mit Zeigern zum Ertasten. Diese Uhren verfügen über ein Klappdeckelgehäuse mit Griffpunkt.
  • Der Bewohner soll sich von seinem digitalen Assistenten die Zeit ansagen lassen. Gleichzeitig kann er sich von einem solchen Gerät an Termine erinnern lassen und auch neue Termine eintragen.

  • Der Bewohner ist wieder zeitlich orientiert.

  • Freizeitaktivitäten sind für den Bewohner mental sehr anstrengend. Er muss sich sein Umfeld z. B. ertasten und sich die Position von zahlreichen Gegenständen merken.
  • Daher lässt die Konzentrationsfähigkeit des Bewohners schnell nach; dieses insbesondere bei Gesellschaftsspielen mit vielen Spielsteinen.

  • Wir bevorzugen solche Freizeitaktivitäten, die sich zeitlich segmentieren lassen und die das Einlegen von Pausen ermöglichen.
  • Alternativ bieten wir dem Bewohner Spiele an, die so konzipiert sind, dass ein kompletter Durchgang höchstens 45 Minuten dauert; etwa “Mensch ärgere Dich nicht” mit zwei oder drei Teilnehmern.
  • Als Spielpartner kommen auch solche Senioren in Betracht, deren Aufmerksamkeitsspanne in einem vergleichbaren Rahmen liegt, etwa Bewohner im Anfangsstadium einer demenziellen Erkrankung.

  • Der Bewohner kann sich im Rahmen seiner mentalen Fähigkeiten sinnvoll beschäftigen.

Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten


  • Die Beziehung zum Partner leidet, da sich der blinde Bewohner minderwertig fühlt.

  • Auf Wunsch stehen wir dem Bewohner und ggf. auch seinem Lebenspartner für ein Gespräch zur Verfügung.
  • Ggf. werden die Angehörigen einbezogen.

  • Der Bewohner gewinnt sein Selbstwertgefühl zurück und kann die Beziehung zum Lebenspartner stabilisieren.

Für eine sichere Umgebung sorgen


  • Der Bewohner erhält regelmäßig Augentropfen. Er ist mit der Applikation überfordert.

  • Die Pflegekraft leitet den Bewohner zur eigenständigen Applikation an. Sie überwacht die korrekte Anwendung. Falls dieses nicht möglich ist, wird die Verabreichung von der Pflegekraft übernommen.
  • Die Pflegekraft stellt insbesondere sicher, dass die Augentropfen nach Ablauf der Haltbarkeitsgrenze ersetzt werden.

  • Die verschriebenen Medikamente werden korrekt verabreicht.

  • Der Bewohner soll regelmäßig flüssige Medikamente einnehmen. Er ist mit der Vorbereitung überfordert, da er die Tropfenanzahl nicht abzählen kann.

  • Der Bewohner soll das Medikament in einen leeren Joghurtbecher tropfen lassen und abzählen. Hierbei hört er die einzelnen Tropfen deutlich.
  • Kleinere Flüssigkeitsmengen soll der Bewohner mit Einwegspritzen abmessen. Wir bringen am Ziehkolben an der gewünschten Stelle eine Einkerbung an.
  • Wenn es Zweifel an der korrekten Durchführung gibt, wird die Maßnahme von uns übernommen.

  • Der Bewohner kann die Medikamente eigenständig einnehmen.

  • Der Bewohner vergisst immer wieder, die Medikamente zu nehmen.

  • Der Bewohner wird von der Pflegekraft an die Medikamenteneinnahme erinnert. Ggf. übernimmt die Pflegekraft das Stellen und das Verabreichen der Arzneimittel.
  • Der Bewohner kann sich eine elektronische Pillenbox kaufen. Mittels eines akustischen Alarms wird er an die Einnahme von Medikamenten erinnert. Die jeweiligen Alarmzeiten kann die Pflegekraft einstellen. Damit keine Medikamente verwechselt werden können, verfügt eine solche Box über mehrere abgetrennte Medikamentenfächer.

  • Der Bewohner kann die Medikamente eigenständig nehmen.

  • Der Bewohner musste sich vor kurzer Zeit einem chirurgischen Eingriff am Auge unterziehen.

  • Wir achten auf Ausfluss, auf Rötungen und auf Schwellungen im Bereich der Operationswunde.
  • Der Bewohner wird ermuntert, sich zeitnah zu melden, wenn er Schmerzen im Bereich der Augen hat.
  • Wir raten dem Bewohner dringend davon ab, sich am Auge zu reiben.
  • Die verschriebenen Augentropfen, Augensalben usw. werden konsequent eingenommen. Wenn der Bewohner mit der Applikation überfordert ist, wird er von der Pflegekraft unterstützt.

  • Nach dem operativen Eingriff kommt es zu einer schnellen und umfassenden Heilung. Komplikationen werden vermieden.

  • Der Bewohner ist über- oder untergewichtig. Er soll sein Gewicht regelmäßig messen. Eine herkömmliche Waage kann er aber nicht ablesen.

  • Die Pflegekraft liest das Ergebnis für den Bewohner ab.
  • Der Bewohner soll sich eine sprechende Waage kaufen. Diese sagt das gemessene Gewicht an.

  • Das Gewicht des Bewohners wird korrekt erfasst.

  • Der Bewohner ist aufgrund seiner Sehbehinderung nicht in der Lage, selbstständig zu gehen. Er benötigt Führung.

  • Zum Führen bietet die Pflegekraft dem Bewohner den Arm an und lässt diesen einhaken. Sie geht dem Blinden einen halben Schritt voran. Der Bewohner wird nicht geschoben.
  • Bei einer Treppe wird der Bewohner auf diese aufmerksam gemacht. Es sollte dem Bewohner gesagt werden, ob es hinauf oder hinab geht, an welcher Seite sich das Treppengeländer befindet und wann die letzte Stufe erreicht wurde.
  • Die Pflegekraft lässt den Bewohner niemals einfach im freien Raum stehen, ohne dass er sich irgendwo festhalten kann. Wir führen ihn immer zu einem Stuhl, zu einer Wand oder zu einem sonstigen vertrauten Gegenstand.
  • Wir machen den Bewohner auf Hindernisse aufmerksam wie etwa Bodenunebenheiten, Absätze, Richtungswechsel oder Schwingtüren.
  • Der Bewohner sollte einen Rollstuhl nur dann verwenden, wenn dieses zwingend erforderlich ist.

  • Der Bewohner kann sich gehend fortbewegen.

  • Der Bewohner droht zu stürzen.

  • Der Bewohner soll sich nicht bücken, da dabei das Risiko einer Kopfverletzung recht hoch ist. Stattdessen sollte er in die Hocke gehen.
  • Treppenabsätze, Geländer und Haltegriffe werden mit kontrastreichen Farben versehen.
  • Bevor sich der Bewohner auf einen Stuhl setzt, geben wir ihm die Gelegenheit, diesen abzutasten. Wir legen vor dem Hinsetzen die Hand des Bewohners auf die Stuhllehne oder auf die Sitzfläche, damit er die Position erkennen kann.
  • Die Pflegekraft achtet darauf, dass keine Gegenstände auf dem Boden liegen gelassen werden. Es besteht sonst Stolpergefahr. Wichtig ist ein kurzer und unverstellter Weg zum Badezimmer.
  • Wir achten auf eine gute Beleuchtung.

  • Verletzungen werden vermieden.

  • Es besteht die Gefahr, dass der Bewohner mit Gegenständen kollidiert.

  • Türen werden entweder ganz geschlossen oder ganz geöffnet. Eine nur halb geöffnete Tür wird häufig nicht als Hindernis erkannt.
  • Tische sollten möglichst leer gelassen werden. Eine Vase etwa könnte beim Anrempeln des Tisches umfallen.
  • Zerbrechliche Gegenstände sollten nach Möglichkeit nicht im Raum des Bewohners vorhanden sein.

  • Eine Kollision wird vermieden.

  • Der Bewohner findet sich in seinem Wohnbereich und insbesondere nicht im restlichen Gebäudekomplex des Pflegeheims zurecht. Er bleibt in seinem Zimmer und isoliert sich.

  • Wir ermuntern den Bewohner, die Umgebung zu erkunden. Er kann sich z. B. zunächst immer entlang der Wand bewegen.
  • Gemeinsam mit dem Bewohner erarbeiten wir die wichtigsten Wege, etwa zur Toilette oder in den Speisesaal.
  • Wir kennzeichnen das Zimmer des Bewohners, indem wir einen kleinen markanten Gegenstand an den Türgriff hängen.
  • Der Bewohner wird niemals plötzlich allein zurückgelassen, ohne ihm mitzuteilen, wo er sich im Raum bzw. im Gebäude befindet.
  • Wenn Pflegekräfte den Bewohner außerhalb des Wohnbereichs antreffen, fragen sie diesen, ob er Hilfe braucht.
  • Der Bewohner wird jedoch nur dann unterstützt, wenn er tatsächlich Hilfe braucht. Sofern er offenbar in der Lage ist, sich zu orientieren, geben wir ihm die dafür notwendige Zeit, ohne einzugreifen.

  • Der Bewohner ist in der Lage, sich innerhalb seines Lebensbereichs zu bewegen.
  • Durch die eigenständige Orientierung gewinnt der Bewohner Selbstvertrauen.

  • Aufgrund der Blindheit ist der Bewohner nicht in der Lage, Gegenstände in seinem Zimmer zu finden. Er sucht immer wieder nach wichtigen Gegenständen.

  • Beim Heimeinzug wird der Bewohner in sein Zimmer begleitet. Die Pflegekraft erklärt dem Bewohner die Funktion und die Lage aller hier befindlichen Gegenstände. Der Bewohner erhält ausreichend Zeit, sich per Fühlen und Ertasten mit jedem Objekt vertraut zu machen. Besonders wichtig ist es, den Bewohner in die Rufanlage einzuweisen.
  • Wir beschreiben auf Wunsch die Umwelt. Dazu zählen insbesondere wichtige Gegenstände und ihre Position im Raum. Ggf. reichen wir dem Bewohner verschiedene Gegenstände, damit er diese ertasten kann.
  • Wir ermuntern den Bewohner dazu, dass er um Hilfe bittet, wenn er mit einer Situation überfordert ist.
  • Alle Erklärungen sollten möglichst konkret und sachlich erfolgen, etwa: "Ihre Brille liegt auf dem Tisch gleich rechts neben Ihrer Pfeife und dem Tabak."
  • Hinweise wie "hier", "da" oder "dort" sind für Betroffene wertlos, da sie die richtungsweisende Geste nicht sehen können.
  • Das persönliche Ordnungssystem des Bewohners wird beachtet, auch wenn es auf die Pflegekräfte konfus wirkt. Ohne vorherige Absprache mit dem Bewohner werden keine Veränderungen im Zimmer vorgenommen. Dazu zählt das Verrücken von Möbeln ebenso wie die Änderung der Position von wichtigen Gegenständen. Wenn Gegenstände gereinigt werden müssen, werden sie danach auf den alten Platz zurückgestellt. Auf diese Vorgabe machen wir insbesondere auch die Reinigungskräfte aufmerksam.

  • Der Bewohner findet wichtige Gegenstände wieder.

  • Der Bewohner ist unsicher im Straßenverkehr.

  • Wenn der Bewohner das Haus verlässt, statten wir ihn mit einem weißen Blindenstock und mit der gelben Armbinde mit drei schwarzen Punkten aus.
  • Wir prüfen, ob ein Blindenführhund notwendig ist und beantragt werden sollte.
  • Falls der Bewohner regelmäßig bestimmte Ziele zu Fuß erreichen will, begleiten wir ihn anfangs. Zusammen erarbeiten wir sichere Routen zu den wichtigsten Anlaufstationen (Hausarzt, Freunde usw.).
  • Der Bewohner sollte seine Fernrohrbrille im Straßenverkehr nicht nutzen, da das Gesichtsfeld durch dieses Hilfsmittel zusätzlich eingeschränkt wird.

  • Der Bewohner bewegt sich sicher im Straßenverkehr.

  • Der Bewohner möchte einen Spaziergang unternehmen. Er hat jedoch Angst, sich zu verlaufen und dann hilflos zu sein.

  • Der Bewohner kann ein Großtasten-Klapphandy mit Rufnummernansage nutzen. Falls er in eine Notlage kommt, drückt er die SOS-Taste. Das Telefon wählt dann automatisch eine oder mehrere vorher abgespeicherte Telefonnummern.
  • Wir erklären dem Bewohner, wie er mit der Navigationssoftware seines Smartphones und der Spracheingabe “nach Hause” geführt wird (z. B. Google Maps).

  • Der Bewohner gewinnt an Selbstvertrauen. Er kann sich ohne Angst außerhalb der Einrichtung bewegen.

  • Der Bewohner leidet unter einer demenziellen Erkrankung. Seine bisherigen Strategien zur Kompensation der fehlenden Sehfähigkeiten kann er kaum noch nutzen. Er verliert immer häufiger die Orientierung und ist dann hilflos. Dieses insbesondere, wenn er außerhalb der Einrichtung unterwegs ist.
  • Aufgrund der Demenz vergisst der Bewohner häufig, seine Brille zu tragen. Er kann seine verbliebene Restsehfähigkeit somit nicht zur Orientierung nutzen.
  • Der demenziell erkrankte Bewohner ist mit der Reinigung der Brille überfordert. Die Brille ist häufig verschmutzt und somit nur eingeschränkt nutzbar.

  • Der Bewegungsradius des Bewohners wird schrittweise auf die Areale reduziert, innerhalb derer er sich sicher bewegen kann. Also etwa auf die eingezäunten Außenflächen unserer Einrichtung. Wenn der Bewohner diese verlassen will, wird er durch das Empfangspersonal dazu motiviert, innerhalb unseres Grundstücks zu bleiben.
  • Die Pflegekraft reinigt die Brille täglich und setzt sie dem Bewohner auf. Die Brille wird mit einem Brillenband versehen.

  • Die Mobilität bleibt in einem möglichst großen Maß erhalten, ohne die Sicherheit des Bewohners zu gefährden.
  • Der Bewohner trägt seine Brille und kann sich dadurch zumindest rudimentär visuell orientieren.

  • Der Bewohner ist früh erblindet, konnte dadurch aber andere Sinne schärfen. Er orientiert sich vor allem anhand seines Gehörs. Dieses lässt jetzt jedoch altersbedingt nach.

  • Wir sorgen dafür, dass der Bewohner seine Hörgeräte ständig trägt. Die Funktionsfähigkeit sowie der regelmäßige Wechsel der Batterien werden von uns sichergestellt.
  • Der Bewohner soll regelmäßig den Ohrenarzt und den Hörgeräteakustiker aufsuchen.

  • Durch ein gesichertes Hörvermögen ist der Bewohner in der Lage, sich trotz der Erblindung zu orientieren.

  • Der Bewohner verfügt über einen Blindenführhund. Dieser muss sich konzentrieren, um seine Aufgaben zu erfüllen. Tatsächlich jedoch betrachten viele Mitbewohner den Hund als Haustier und als Spielkamerad.

  • Der Blindenführhund wird nicht abgelenkt, wenn er im Führgeschirr steckt und den Bügel trägt. Wir unterlassen es, den Hund zu rufen oder zu locken. Wir machen auch die anderen Bewohner darauf aufmerksam.
  • Wir helfen dem Bewohner beim Anlegen des Führgeschirrs.

  • Der Blindenführhund kann seine Aufgaben erfüllen.

Soziale Bereiche des Lebens sichern


  • Der Bewohner hat Schwierigkeiten, mit seinen Mitbewohnern in Kontakt zu kommen.
  • Der Bewohner gilt als arrogant, weil er Mitbewohner im Vorbeigehen nicht grüßt. Tatsächlich hat er diese einfach nicht gesehen.

  • Ein neuer, blinder Bewohner wird durch die Einrichtung geführt und mit allen anderen Mitbewohnern bekannt gemacht. Diese erfahren von seiner Sehbehinderung.
  • Wir ermuntern den Bewohner, sich am Freizeitprogramm der Einrichtung zu beteiligen. Wir prüfen, welche Aktivitäten trotz der Sehbehinderung für den Bewohner infrage kommen.
  • Wir bitten die Mitbewohner und alle weiteren Mitarbeiter, dass diese vom Bewohner betastet werden können. Durch das Abtasten des Gesichts kann sich der blinde Bewohner ein Bild von seinem Gegenüber machen.
  • Wir prüfen, ob ein blinder Bewohner mit anderen erblindeten Mitbewohnern in Kontakt gebracht werden sollte. Wir fördern damit einen Erfahrungsaustausch und die gegenseitige Ermutigung.

  • Der Bewohner wird in das soziale Gefüge der Einrichtung integriert.

  • Die Augen des Bewohners sind sichtbar geschädigt. Der entstellte Anblick verunsichert andere Menschen und schreckt diese ab.

  • Wir machen den Bewohner taktvoll auf das optische Problem aufmerksam. Wir empfehlen ihm ggf. die Nutzung einer Augenprothese oder einer Klappe.

  • Soziale Kontakte werden erleichtert.

  • Der Bewohner verfügt über wenig Geld. Er kann die Mehrausgaben, die ihm wegen der Behinderung entstehen, nicht bezahlen.

  • Wir ermuntern den Bewohner, die ihm zustehenden Unterstützungszahlungen in Anspruch zu nehmen. Also insbesondere Blindengeld.
  • Der Bewohner soll einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
  • Der Bewohner soll Rabatte in Anspruch nehmen, die Blinden gewährt werden, etwa beim Rundfunkbeitrag, Handyverträgen usw.

  • Der Bewohner verfügt über ausreichende finanzielle Mittel.

  • Der Bewohner will eigenständig einkaufen, hat jedoch Angst, dass ihm Falschgeld zurückgegeben wird.
  • Der Bewohner ist nicht in der Lage, Geldscheine korrekt voneinander zu unterscheiden. Er hat Angst, dass ihm beim Wechseln ein zu kleiner Schein gegeben wird.

  • Der Bewohner soll sich einen elektronischen Banknotentester kaufen. In diesen wird der Schein eingeführt. Das Gerät zeigt anhand von mehrfachen Vibrationsimpulsen an, wie hoch der Wert des Scheins ist.
  • Wir empfehlen dem Bewohner den Kauf einer Münzbox. Mit dieser kann er unterschiedliche Münzen erkennen, sortieren und im Bedarfsfall schnell nutzen.
  • Wir machen den Bewohner auf die fühlbaren Markierungen auf Geldscheinen aufmerksam, etwa die durchgehende Riffelung an den kurzen Rändern von 50-Euro-Scheinen.
  • Der Bewohner soll kontaktlose Prepaid-Bezahlverfahren nutzen, etwa “girogo” der Sparkassen.

  • Der Bewohner kann eigenständig einkaufen.

Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen


  • Der Bewohner verliert aufgrund der fortschreitenden Sehstörungen den Lebensmut.
  • Der Bewohner hat Angst, sein Gesicht zu verlieren, wenn er um fremde Hilfe bittet.
  • Der Bewohner hat Angst, anderen Menschen zur Last zu fallen, wenn er Hilfe benötigt.
  • Der Bewohner isoliert sich mehr und mehr von anderen Menschen.

  • Wir stehen dem Bewohner jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.
  • Wir stellen auf Wunsch den Kontakt zu anderen Bewohnern mit ähnlichen Einschränkungen her.
  • Wir bieten dem Bewohner seelischen Beistand durch seine Kirchengemeinde an. Wir vermitteln den Kontakt zur Blindenseelsorge.
  • Wenn es in Anwesenheit des Bewohners zu Gelächter kommt, erklären wir dem Bewohner den Grund dafür. Dieses ist insbesondere wichtig, wenn der Bewohner fälschlicherweise glaubt, die Ursache für das Lachen zu sein.

  • Der Bewohner nimmt seine Situation an und ist zufrieden.
  • Der Bewohner ist bereit, sich von anderen Menschen helfen zu lassen.

  • Der Bewohner will ein möglichst normales Leben führen.
  • Er will nicht, dass ihm Tätigkeiten abgenommen werden, die er eigentlich selbstständig oder zumindest teilselbstständig ausführen kann.
  • Er ist davon genervt, dass ihn andere Menschen nach seiner Blindheit fragen.

  • Alle Personen, die an der Betreuung und an der Versorgung des Bewohners beteiligt sind, werden über die Blindheit und über die daraus sich ergebenden Pflegeprobleme informiert. Dazu zählen auch externe Partner, das Reinigungspersonal usw.
  • Das Prinzip der aktivierenden Pflege gilt auch für alle Mitarbeiter der Hauswirtschaft und der Reinigung. Tätigkeiten, die der Bewohner eigenständig durchführen kann und will, werden ihm nicht abgenommen.
  • Alle Mitarbeiter werden angewiesen, Mitleidsbeteuerungen zu unterlassen.

  • Das Selbstwertgefühl und die Autonomie des Bewohners bleiben erhalten.



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