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Standardpflegeplan
"Blindheit
und Sehbehinderung" (AEDL)
Der Verlust der Sehkraft wirkt sich auf alle
Lebensbereiche aus. Entsprechend umfangreich ist unser Mustertext für
die Pflegeplanung eines betroffenen Senioren. Schwerpunkte sind neben
der Sturzvermeidung auch die psychosoziale Betreuung und die
Möglichkeiten zur Aktivierung von Betroffenen.
Standardpflegeplan
"Blindheit und Sehbehinderung" (AEDL)
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Totale Blindheit (Amaurose) ist ein Fehlen des
Sehvermögens, das entweder angeboren ist oder erworben wurde.
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Als "blind" werden auch Menschen bezeichnet,
die unter einer so starken Sehschwäche oder Gesichtsfeldeinschränkung
leiden, dass sie sich in unbekannter Umgebung nicht zurechtfinden
können.
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Eine Blindheit liegt rechtlich vor, wenn die
Sehstärke auf dem besseren Auge auf zwei Prozent des Normalwerts
gesunken ist oder andere Störungen vorliegen, die dauerhaft die
Sehstärke auf zwei Prozent oder weniger senken. In solchen Fällen sind
Betroffene nur noch in der Lage, hell und dunkel zu unterscheiden.
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Die wichtigsten Ursachen für Blindheit sind
Schädigungen der Netzhaut, Erkrankungen des Sehnervs, Glaukom ("grüner
Star"), Retinopathia diabetica, Katarakt ("grauer Star") sowie
Beschädigungen des Sehzentrums im Hirn etwa als Folge von
Durchblutungsstörungen, von Tumoren oder von entzündlichen Prozessen.
Anmerkung:
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Standardpflegepläne geben für spezielle
Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie
in diesem Beispiel für Blindheit und Sehbehinderung. Standardpflegepläne umfassen generelle
und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
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Aus diesem Grund erleichtert ein
Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf
keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene
Pflegeplanung.
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Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese
generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz
zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen
des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim
Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen
Stand sein sollten.
Pflegeproblem
Pflegemaßnahmen
Pflegeziel
Kommunizieren
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Es kommt zu Missverständnissen, wenn eine
Pflegekraft einen blinden Bewohner anspricht. Der Bewohner ist sich
nicht sicher, ob das Gesagte ihm gilt oder einer anderen anwesenden
Person.
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Der Bewohner wird nervös, wenn sich eine
Pflegekraft in seinem Zimmer aufhält, er aber nicht weiß, was sie dort
macht.
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Beim Betreten des Zimmers sowie bei Begegnungen
auf dem Flur oder in Gemeinschaftsräumen stellt sich die Pflegekraft
mit Namen vor. Sie erklärt ggf. den Zweck ihres Besuchs.
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Wir lassen den Bewohner niemals raten, wer wir
sind. Dieses könnte für beide Seiten peinlich sein.
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Der Bewohner wird immer mit seinem Namen
angesprochen. Dieses ist insbesondere dann nötig, wenn sich in einem
Zimmer mehrere Bewohner befinden.
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Die Pflegekraft nimmt Blickkontakt auf. Viele
blinde und sehbehinderte Menschen hören, ob der Mitarbeiter in ihre
Richtung spricht.
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Während des Aufenthalts im Zimmer beschreibt
die Pflegekraft, welche Tätigkeiten sie aktuell durchführt.
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Wenn die Pflegekraft das Zimmer verlässt,
informiert sie den Bewohner.
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Mitbewohner werden gebeten, ebenfalls kurz
ihren Namen zu nennen, wenn sie den Bewohner ansprechen.
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Der Bewohner weiß, dass die Kommunikation ihm
gilt.
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Die Kommunikation ist erschwert, da der
sehbehinderte Bewohner das Gesicht seines Gesprächspartners nicht sehen
kann.
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Auf Wunsch erhält der Blinde die Möglichkeit,
das Gesicht der Pflegekraft abzutasten, um sich ein Bild von seinem
Gegenüber machen zu können.
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Die Pflegekräfte müssen sich bewusst sein, dass
der nonverbale Teil der Kommunikation (Mimik, Gestik usw.) bei der
Kommunikation mit einem Blinden für diesen ausgeblendet ist. Wir
formulieren daher stets eindeutig.
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Der Bewohner weiß, wer mit ihm spricht. Er kann
sich ein Bild von seinem Gegenüber machen.
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Es kommt zu keinen Missverständnissen aufgrund
der fehlenden nonverbalen Kommunikation.
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Der Bewohner kann Briefe nicht lesen, da diese
oft zu klein gedruckt sind.
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Briefe werden dem Bewohner ungeöffnet
übergeben. Die Pflegekraft nennt lediglich den Absender des Briefs. Der
Senior kann selbst entscheiden, welche Pflegekraft oder welcher
Angehörige das Vorlesen übernehmen soll.
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Die Pflegekraft liest langsam und deutlich.
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Kommentare zum Gelesenen sind zu unterlassen.
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Der Inhalt des vorgelesenen Briefs ist streng
vertraulich.
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Wir machen Angehörige darauf aufmerksam, wie
sie einen Brief gestalten sollten, damit dieser auch mit reduzierten
Sehfähigkeiten noch gelesen werden kann. Wichtig ist die Nutzung von
glanzlosem weißen Papier und einer großen und serifenfreien Schrift;
etwa Arial.
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Der Bewohner kennt den Inhalt von an ihn
gerichteten Briefen.
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Die Privatsphäre des Bewohners bleibt gewahrt.
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Der Bewohner möchte telefonieren, ist jedoch
mit der Bedienung der herkömmlichen Telefone überfordert.
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Wir legen die wichtigsten Telefonnummern auf
die Schnellwahltasten des Telefons.
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Der Bewohner soll sich ein Großtastentelefon
mit Sprachausgabe kaufen. Dieses sagt die Ziffern beim Wählen an. Die
elektronische Stimme nennt bei eingehenden Anrufen die Nummer und ggf.
den Namen des Anrufers.
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Wir schlagen dem Bewohner die Beschaffung eines
digitalen Assistenten vor (etwa Alexa). Dieser initiiert Telefonate per
Sprachbefehl.
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Der Bewohner kann eigenständig per Telefon
kommunizieren.
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Der Bewohner nutzt ein Smartphone zur
Kommunikation. Dieses liest eingehende Nachrichten vor. In der
eigenen Häuslichkeit war das kein Problem. In der Einrichtung jedoch
fühlen sich andere Anwesende gestört.
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Der Bewohner soll Kopfhörer nutzen, wenn er die
Sprachausgabe seines Smartphones nutzt.
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Der Bewohner kann kommunizieren, ohne sein
Umfeld zu stören.
Vitale
Funktionen
des Lebens aufrechterhalten
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Der Bewohner leidet unter Hypotonie oder unter
Hypertonie. Er soll seinen Blutdruck regelmäßig erfassen. Ein normales
Blutdruckmessgerät kann er nicht ablesen.
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Die Maßnahme wird von der Pflegekraft
übernommen.
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Der Bewohner soll sich ein sprechendes
Blutdruckmessgerät kaufen. Es sagt nach der Messung Systole, Diastole
und Puls an. Die letzten drei Messungen werden gespeichert. Die Daten
werden später von der Pflegekraft in das Blutdrucktagebuch bzw. in die
Pflegedokumentation übernommen.
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Der Blutdruck wird korrekt erfasst.
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Der Bewohner leidet häufig unter Infektionen
und unter Fieber. Er kann ein herkömmliches Thermometer nicht ablesen.
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Die Maßnahme wird von der Pflegekraft
übernommen.
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Der Bewohner soll sich ein sprechendes
Fieberthermometer kaufen. Diese Geräte gibt es sowohl mit herkömmlicher
Messspitze als auch als Stirn- und Ohrthermometer.
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Die Körpertemperatur wird korrekt erfasst.
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Der Bewohner ist Diabetiker. Er soll seinen
Blutzuckerspiegel regelmäßig messen. Er kann aber das Ergebnis nicht
ablesen.
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Die Maßnahme wird von der Pflegekraft
übernommen.
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Der Bewohner soll sich ein sprechendes
Blutzuckermessgerät kaufen. Dieses gibt das Messergebnis per
Sprachansage aus.
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Der Blutzuckerspiegel wird korrekt erfasst.
Sich
pflegen
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Der Bewohner hat eine Augenprothese. Er ist mit
deren Reinigung überfordert.
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Wir helfen dem Bewohner beim Einsetzen, beim
Herausnehmen und beim Reinigen der Prothese.
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Die Augenhöhle wird regelmäßig auf krankhafte
Veränderungen untersucht.
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Wir sorgen dafür, dass die Maßnahme
unbeobachtet von anderen Mitbewohnern durchgeführt wird.
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Die hygienischen Vorgaben zum Umgang mit
Augenprothesen werden beachtet.
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Krankhafte Veränderungen werden vermieden und
ggf. schnell erkannt.
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Der Bewohner ist aufgrund der Sehbehinderung
nicht in der Lage, die Körperpflege alleinverantwortlich zu leisten.
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Beim Waschen erläutern wir dem Bewohner die
Position der Waschutensilien. Diese Ordnung sollte stets unverändert
bleiben.
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Zerbrechliche Gegenstände wie die Brille, das
Hörgerät oder der Zahnersatz werden an einem sicheren Platz
zwischengelagert.
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Wir bleiben bei der Körperpflege anwesend und
überwachen die Durchführung durch den Bewohner. Ggf. greifen wir ein.
Wir achten insbesondere darauf, dass die Rasur und die Frisur
ordentlich sind.
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Wir helfen dem Bewohner, ähnlich
aussehende Tuben zu unterscheiden. Wir ritzen dafür mit einer
Nagelfeile Markierungen in den Deckel.
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Der Bewohner leistet einen möglichst großen
Beitrag zur eigenen Körperpflege.
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Der Bewohner ist so pflegebedürftig, dass die
Körperpflege von uns geleistet werden muss.
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Der Bewohner fühlt sich bei der Körperpflege
dem Mitarbeiter ausgeliefert.
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Alle Aktivitäten werden laufend erklärt. Der
Bewohner soll in der Lage sein, den Geräuschen in seiner Umgebung
konkrete Abläufe zuzuordnen.
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Wir kündigen jeden Körperkontakt an. Dieses ist
besonders bei Maßnahmen erforderlich, die den Bewohner erschrecken
könnten.
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Der Bewohner wird in die Maßnahmen aktiv
einbezogen.
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Wenn dem Bewohner die Abläufe einer
Pflegemaßnahme bewusst sind, kann er sich auf die eigene Mithilfe
konzentrieren.
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Der Bewohner nutzt die ihm verbliebenen
Ressourcen nur unzureichend. Er könnte sich mehr in die Pflege
einbringen.
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Bei der Anleitung des Bewohners achten wir
darauf, präzise zu formulieren. Der Bewohner muss wissen, mit welcher
Hand und mit welchem Gegenstand er welche Pflegemaßnahme ausführen soll.
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Wir ermuntern den Bewohner dazu, den eigenen
Anteil an der Körperpflege auszubauen. Bei Erfolgen wird der Bewohner
von uns gelobt.
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Eine vollkommene Übernahme kommt nur dann in
Betracht, wenn der Bewohner eine Maßnahme selbst mit unserer Hilfe
nicht mehr durchführen kann.
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Ein möglichst großes Maß an Selbstständigkeit
bleibt gewahrt.
Essen
und trinken
-
Der Bewohner kann die Speisen auf dem Teller
nicht zuordnen.
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Der Bewohner ist appetitlos.
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Wir nutzen große Teller mit rutschfestem
Untergrund und hohem Rand.
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Die Anordnung von Teller, Tasse, Glas und
Besteck sollte stets beibehalten werden.
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Wir erklären dem Bewohner, was es zu Essen
gibt. Wir beschreiben die Komponenten, also das Fleisch, die Beilagen,
Soßen, Salat usw.
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Wir lassen den Bewohner an den Speisen riechen.
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Die Pflegekraft unterlässt negative persönliche
Äußerungen zum Essen.
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Auf Wunsch bereiten wir die Speisen mundgerecht
vor. Insbesondere sollte das Fleisch kleingeschnitten werden.
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Falls nötig assistieren wir dem Bewohner, indem
wir die Hand zum Teller führen. Dort schieben wir die Speisen auf den
Löffel oder auf die Gabel. Zum Mund führt der Bewohner das Besteck dann
eigenständig.
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Wir nutzen das Prinzip der "Nahrungsuhr".
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Die Pflegekraft stellt sich den Teller als
Zifferblatt einer Uhr vor. Die Seite des Tellers, die vom Bauch des
Bewohners wegzeigt, ist die "12-Uhr-Position". Die dem Bewohner
zugewandte Seite ist die "6-Uhr-Position". Die rechte und die linke
Seite des Tellers sind die "3-Uhr-" bzw. die "9-Uhr-Positionen".
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Kartoffeln, Reis oder Nudeln werden im
Bereich zwischen 12 Uhr und 3 Uhr abgelegt, also im rechten, oberen
Abschnitt. Das Gemüse wird im Abschnitt 3 Uhr bis 6 Uhr abgelegt. Der
Bewohner findet es also rechts unten. Fleisch liegt zwischen 6 Uhr und
9 Uhr. Das Brot ist zwischen 9 Uhr und 12 Uhr zu finden.
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Wenn die Speisen unbeabsichtigt von ihrer
Position verschoben wurden, schiebt die Pflegekraft diese Komponenten
wieder auf die korrekte "Uhrzeit" (s.o.) zurück.
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Ein einmal genutztes Schema, das dem Bewohner
vertraut ist, wird nicht mehr verändert.
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Wir achten darauf, dass insbesondere kürzlich
erblindete Bewohner genug essen. Da der optische Eindruck fehlt, lässt
häufig der Appetit nach. Das Körpergewicht des Bewohners wird ggf.
engmaschig überwacht.
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Der Bewohner kann das Essen mit allen
verbliebenen Sinnen genießen.
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Eine Mangelernährung wird vermieden.
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Der Bewohner wird aktivierend unterstützt.
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Der Bewohner hat Probleme mit der Handhabung
der Getränkegläser.
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Gläser und Tassen werden nur zur Hälfte
gefüllt. Das gilt vor allem für warme und für heiße Getränke.
Empfehlenswert sind schwere und bunte Gläser. Diese werden ggf. optisch
noch erkannt und lassen sich nicht so leicht umstoßen.
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Der Bewohner kann sich einen Füllstandsanzeiger
für Getränke kaufen. Dieser signalisiert, sobald ein Glas beim Befüllen
überzulaufen droht.
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Der Bewohner kann eigenständig trinken.
Sich
kleiden
-
Der Bewohner kann seine Kleidung nicht sehen.
Er kann Farben, Beschädigungen oder Verschmutzungen nicht erkennen.
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Der Bewohner wird morgens gefragt, was er
anziehen möchte. Die Pflegekraft beschreibt dafür die Kleidungsstücke
und äußert ggf. ihre Einschätzung, ob das Gewählte optisch zueinander
passt. Alternativ kann eine Kennzeichnung eingenäht werden, auf der die
Farbe etwa in Brailleschrift vermerkt ist.
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Der Bewohner kann sich ein Farberkennungsgerät
kaufen. Ein solches Gerät unterscheidet Farben und informiert den
Bewohner per Sprachausgabe über das Ergebnis.
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Der Bewohner wird darauf aufmerksam gemacht,
wenn die Kleidung verschmutzt oder beschädigt ist.
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Wir akzeptieren es, wenn der Bewohner
Kleidungsstücke trägt, die farblich nicht harmonieren. Entscheidend ist
die Zufriedenheit des Bewohners.
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Wir schlagen dem Bewohner vor, eine
Assistenz-App auf das Smartphone zu laden (z. B. “Be My Eyes”). Durch
einen Live-Videoanruf können Freiwillige dem Blinden bei vielen
Aufgaben (wie etwa bei der Kleidungswahl) helfen.
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Der Bewohner bewahrt sich auch bei der Wahl
seiner Kleidung ein möglichst großes Maß an Autonomie.
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Aufgrund der Sehbehinderung ist der Bewohner
nicht in der Lage, sich eigenständig anzuziehen.
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Wir legen die Kleidung für den Bewohner
zurecht. Die Unterwäsche liegt oben auf dem Stapel. Die Oberbekleidung
wird so abgelegt, dass sie von “oben” nach “unten” angezogen werden
kann. Wir beginnen also mit dem Pullover.
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Der Bewohner kann den Kleidungswechsel
möglichst eigenständig durchführen.
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Der Bewohner hat seine eigene Ordnung im
Kleiderschrank. Dieses System wirkt auf die Pflegekräfte chaotisch. Er
selbst kommt damit aber offenbar gut zurecht.
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Das Ordnungssystem des Bewohners wird beachtet.
Falls die Pflegekraft nicht weiß, wohin frisch gewaschene Kleidung
einsortiert werden soll, fragt sie den Bewohner.
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Der Bewohner findet sich in seinem
Kleiderschrank zurecht.
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Der Bewohner ist nicht in der Lage, ein
Außenthermometer abzulesen. Er kann auch nicht aus dem Fenster sehen,
um die Witterung abzuschätzen. Daher ist er oftmals zu kalt oder zu
warm angezogen. Oder er trägt keinen Regen- oder keinen Sonnenschutz.
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Die Pflegekraft legt die zur Witterung passende
Kleidung für den Bewohner zurecht.
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Der Bewohner soll sich ein sprechendes
Außenthermometer kaufen. Ein solches Gerät sagt auf Knopfdruck die
Innen- und die Außentemperatur an.
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Der Bewohner ist immer angemessen gekleidet.
Ruhen
und schlafen
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Der Bewohner ist nicht in der Lage, einen
herkömmlichen Wecker korrekt zu stellen.
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Die Pflegekraft stellt den Wecker für den
Bewohner. Moderne Geräte unterscheiden zwischen verschiedenen
Wochentagen, wecken also z. B. am Wochenende eine Stunde später.
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Der Bewohner soll sich einen sprechenden Wecker
kaufen. Bei diesen Geräten wird die Einstellung der Weckzeit durch
Sprachausgabe unterstützt.
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Der Bewohner soll die Weckfunktion eines
digitalen Assistenten nutzen (etwa Alexa).
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Der Bewohner wird zur richtigen Zeit geweckt.
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Der Bewohner leidet unter Schlafstörungen. Da
er keine Lichtwahrnehmung hat, ist die innere Uhr nicht mit dem
24-Stunden-Rhythmus synchronisiert.
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Es ist wichtig, dass alle verbliebenen
tagesstrukturierenden Maßnahmen konsequent genutzt werden. Dieses
betrifft vor allem die Nahrungsaufnahme, die Tag für Tag einem festen
Zeitschema folgen sollte.
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Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt prüfen wir,
ob der Bewohner Tasimelteon erhalten sollte. Dieser Wirkstoff wird
angewendet bei völlig blinden Erwachsenen zur Behandlung des
Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndroms (sog. “Non-24”).
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Der Bewohner kann wieder erholsam schlafen.
Sich
beschäftigen
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Der Bewohner kann keine Bücher oder
Zeitschriften lesen.
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Wir testen, ob der Bewohner eine
computergestützte Lesehilfe benötigt. Diese kann auf Kosten der
Krankenkasse ausgeliehen werden. Alternativ kann der Einsatz von Lupen-
oder von Prismenfernrohrbrillen sinnvoll sein.
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Wir stellen dem Bewohner eine Leselupe zur
Verfügung.
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Wir stellen den Kontakt zu Blindenhörbüchereien
her. Auf Wunsch kann der Betroffene von dort verschiedene literarische
Werke als Hörbuch beziehen. Bei Sehbehinderten prüfen wir, ob Bücher im
Großdruck für den Betroffenen interessant sein könnten.
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Wir halten ggf. Bücher und Zeitschriften in
Brailleschrift bereit.
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Wir schlagen dem Bewohner vor, sich einen
eBook-Reader zu kaufen, der die Bücher vorlesen kann (z. B. Amazon
Kindle).
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Die Brille eines Sehbehinderten sollte immer
sauber und griffbereit sein.
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Der Bewohner nutzt Bücher und Zeitschriften, um
sich zu informieren.
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Die verbliebenen Sehfähigkeiten reichen nicht
aus, um fernzusehen.
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Der Bewohner möchte fernsehen bzw. "fernhören".
Er ist jedoch mit der Handhabung von Fernbedienungen mit vielen Knöpfen
überfordert. Es kommt immer wieder zu Fehlbedienungen.
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Zum Fernsehen kann der Bewohner eine sog.
“TV-Brille” verwenden, die den Bildschirminhalt mit einer zweifachen
Vergrößerung darstellt.
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Wir schlagen dem Bewohner vor, Fernsehangebote
mit audiodeskriptiven Zusatzangeboten zu nutzen. Hier wird das aktuelle
Geschehen auf dem Bildschirm von einem Sprecher beschrieben.
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Der Bewohner soll sich eine Fernbedienung für
Blinde und Sehbehinderte kaufen. Diese enthält besonders große Knöpfe
für an/aus, Lautstärke und Kanalwahl.
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Der Bewohner kann das Fernsehprogramm nutzen.
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Der Bewohner kann den Fernseher eigenständig
bedienen.
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Der Bewohner langweilt sich. Es besteht das
Risiko einer Deprivation.
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Wir stehen dem Bewohner jederzeit für ein
persönliches Gespräch zur Verfügung. Insbesondere wenn die Erblindung
erst vor kurzer Zeit eintrat, ist menschliche Zuwendung sehr wichtig.
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Wir animieren den Bewohner, sich an
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu beteiligen. Dieses etwa im Rahmen
der Koch- und Backgruppe.
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In unseren Freizeiträumen halten wir auch
Brettspiele für Blinde bereit.
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Wir stellen ggf. den Kontakt zu
Selbsthilfegruppen her.
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Wir regen an, Kontakte zu Freunden und zu
Verwandten weiter zu pflegen.
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Wir ermutigen den Bewohner, Sportarten
auszuüben, die seinem individuellen Restsehvermögen angepasst sind.
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Der Bewohner kann sich sinnvoll beschäftigen.
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Der Bewohner kann keine Uhr ablesen. Er ist
zeitlich desorientiert. Dieses erschwert die Teilnahme am
Freizeitprogramm sowie die Tagesstrukturierung insgesamt.
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Da der Bewohner weder eine konventionelle Uhr
noch einen Kalender ablesen kann, kommt es immer wieder vor, dass er
Termine vergisst.
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Der Bewohner erhält eine sprechende Armbanduhr.
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Wir aktivieren das Stundensignal der Uhr. Zu
jeder vollen Stunde gibt die Uhr ein Piepsignal.
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Alternativ erhält der Bewohner eine Uhr mit
Zeigern zum Ertasten. Diese Uhren verfügen über ein Klappdeckelgehäuse
mit Griffpunkt.
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Der Bewohner soll sich von seinem digitalen
Assistenten die Zeit ansagen lassen. Gleichzeitig kann er sich von
einem solchen Gerät an Termine erinnern lassen und auch neue Termine
eintragen.
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Der Bewohner ist wieder zeitlich orientiert.
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Freizeitaktivitäten sind für den Bewohner
mental sehr anstrengend. Er muss sich sein Umfeld z. B. ertasten und
sich die Position von zahlreichen Gegenständen merken.
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Daher lässt die Konzentrationsfähigkeit des
Bewohners schnell nach; dieses insbesondere bei Gesellschaftsspielen
mit vielen Spielsteinen.
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Wir bevorzugen solche Freizeitaktivitäten, die
sich zeitlich segmentieren lassen und die das Einlegen von Pausen
ermöglichen.
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Alternativ bieten wir dem Bewohner Spiele an,
die so konzipiert sind, dass ein kompletter Durchgang höchstens 45
Minuten dauert; etwa “Mensch ärgere Dich nicht” mit zwei oder drei
Teilnehmern.
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Als Spielpartner kommen auch solche Senioren in
Betracht, deren Aufmerksamkeitsspanne in einem vergleichbaren Rahmen
liegt, etwa Bewohner im Anfangsstadium einer demenziellen Erkrankung.
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Der Bewohner kann sich im Rahmen seiner
mentalen Fähigkeiten sinnvoll beschäftigen.
Sich
als Mann
oder Frau fühlen und verhalten
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Die Beziehung zum Partner leidet, da sich der
blinde Bewohner minderwertig fühlt.
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Auf Wunsch stehen wir dem Bewohner und ggf.
auch seinem Lebenspartner für ein Gespräch zur Verfügung.
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Ggf. werden die Angehörigen einbezogen.
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Der Bewohner gewinnt sein Selbstwertgefühl
zurück und kann die Beziehung zum Lebenspartner stabilisieren.
Für
eine sichere
Umgebung sorgen
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Der Bewohner erhält regelmäßig Augentropfen. Er
ist mit der Applikation überfordert.
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Die Pflegekraft leitet den Bewohner zur
eigenständigen Applikation an. Sie überwacht die korrekte Anwendung.
Falls dieses nicht möglich ist, wird die Verabreichung von der
Pflegekraft übernommen.
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Die Pflegekraft stellt insbesondere sicher,
dass die Augentropfen nach Ablauf der Haltbarkeitsgrenze ersetzt werden.
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Die verschriebenen Medikamente werden korrekt
verabreicht.
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Der Bewohner soll regelmäßig flüssige
Medikamente einnehmen. Er ist mit der Vorbereitung überfordert, da er
die Tropfenanzahl nicht abzählen kann.
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Der Bewohner soll das Medikament in einen
leeren Joghurtbecher tropfen lassen und abzählen. Hierbei hört er die
einzelnen Tropfen deutlich.
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Kleinere Flüssigkeitsmengen soll der Bewohner
mit Einwegspritzen abmessen. Wir bringen am Ziehkolben an der
gewünschten Stelle eine Einkerbung an.
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Wenn es Zweifel an der korrekten Durchführung
gibt, wird die Maßnahme von uns übernommen.
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Der Bewohner kann die Medikamente eigenständig
einnehmen.
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Der Bewohner vergisst immer wieder, die
Medikamente zu nehmen.
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Der Bewohner wird von der Pflegekraft an die
Medikamenteneinnahme erinnert. Ggf. übernimmt die Pflegekraft das
Stellen und das Verabreichen der Arzneimittel.
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Der Bewohner kann sich eine elektronische
Pillenbox kaufen. Mittels eines akustischen Alarms wird er an die
Einnahme von Medikamenten erinnert. Die jeweiligen Alarmzeiten kann die
Pflegekraft einstellen. Damit keine Medikamente verwechselt werden
können, verfügt eine solche Box über mehrere abgetrennte
Medikamentenfächer.
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Der Bewohner kann die Medikamente eigenständig
nehmen.
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Der Bewohner musste sich vor kurzer Zeit einem
chirurgischen Eingriff am Auge unterziehen.
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Wir achten auf Ausfluss, auf Rötungen und auf
Schwellungen im Bereich der Operationswunde.
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Der Bewohner wird ermuntert, sich zeitnah zu
melden, wenn er Schmerzen im Bereich der Augen hat.
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Wir raten dem Bewohner dringend davon ab, sich
am Auge zu reiben.
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Die verschriebenen Augentropfen, Augensalben
usw. werden konsequent eingenommen. Wenn der Bewohner mit der
Applikation überfordert ist, wird er von der Pflegekraft unterstützt.
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Nach dem operativen Eingriff kommt es zu einer
schnellen und umfassenden Heilung. Komplikationen werden vermieden.
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Der Bewohner ist über- oder untergewichtig. Er
soll sein Gewicht regelmäßig messen. Eine herkömmliche Waage kann er
aber nicht ablesen.
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Die Pflegekraft liest das Ergebnis für den
Bewohner ab.
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Der Bewohner soll sich eine sprechende Waage
kaufen. Diese sagt das gemessene Gewicht an.
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Das Gewicht des Bewohners wird korrekt erfasst.
-
Der Bewohner ist aufgrund seiner Sehbehinderung
nicht in der Lage, selbstständig zu gehen. Er benötigt Führung.
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Zum Führen bietet die Pflegekraft dem Bewohner
den Arm an und lässt diesen einhaken. Sie geht dem Blinden einen halben
Schritt voran. Der Bewohner wird nicht geschoben.
-
Bei einer Treppe wird der Bewohner auf diese
aufmerksam gemacht. Es sollte dem Bewohner gesagt werden, ob es hinauf
oder hinab geht, an welcher Seite sich das Treppengeländer befindet und
wann die letzte Stufe erreicht wurde.
-
Die Pflegekraft lässt den Bewohner niemals
einfach im freien Raum stehen, ohne dass er sich irgendwo festhalten
kann. Wir führen ihn immer zu einem Stuhl, zu einer Wand oder zu einem
sonstigen vertrauten Gegenstand.
-
Wir machen den Bewohner auf Hindernisse
aufmerksam wie etwa Bodenunebenheiten, Absätze, Richtungswechsel oder
Schwingtüren.
-
Der Bewohner sollte einen Rollstuhl nur dann
verwenden, wenn dieses zwingend erforderlich ist.
-
Der Bewohner kann sich gehend fortbewegen.
-
Der Bewohner droht zu stürzen.
-
Der Bewohner soll sich nicht bücken, da dabei
das Risiko einer Kopfverletzung recht hoch ist. Stattdessen sollte er
in die Hocke gehen.
-
Treppenabsätze, Geländer und Haltegriffe werden
mit kontrastreichen Farben versehen.
-
Bevor sich der Bewohner auf einen Stuhl setzt,
geben wir ihm die Gelegenheit, diesen abzutasten. Wir legen vor dem
Hinsetzen die Hand des Bewohners auf die Stuhllehne oder auf die
Sitzfläche, damit er die Position erkennen kann.
-
Die Pflegekraft achtet darauf, dass keine
Gegenstände auf dem Boden liegen gelassen werden. Es besteht sonst
Stolpergefahr. Wichtig ist ein kurzer und unverstellter Weg zum
Badezimmer.
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Wir achten auf eine gute Beleuchtung.
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Verletzungen werden vermieden.
-
Es besteht die Gefahr, dass der Bewohner mit
Gegenständen kollidiert.
-
Türen werden entweder ganz geschlossen oder
ganz geöffnet. Eine nur halb geöffnete Tür wird häufig nicht als
Hindernis erkannt.
-
Tische sollten möglichst leer gelassen werden.
Eine Vase etwa könnte beim Anrempeln des Tisches umfallen.
-
Zerbrechliche Gegenstände sollten nach
Möglichkeit nicht im Raum des Bewohners vorhanden sein.
-
Eine Kollision wird vermieden.
-
Der Bewohner findet sich in seinem Wohnbereich
und insbesondere nicht im restlichen Gebäudekomplex des Pflegeheims
zurecht. Er bleibt in seinem Zimmer und isoliert sich.
-
Wir ermuntern den Bewohner, die Umgebung zu
erkunden. Er kann sich z. B. zunächst immer entlang der Wand bewegen.
-
Gemeinsam mit dem Bewohner erarbeiten wir die
wichtigsten Wege, etwa zur Toilette oder in den Speisesaal.
-
Wir kennzeichnen das Zimmer des Bewohners,
indem wir einen kleinen markanten Gegenstand an den Türgriff hängen.
-
Der Bewohner wird niemals plötzlich allein
zurückgelassen, ohne ihm mitzuteilen, wo er sich im Raum bzw. im
Gebäude befindet.
-
Wenn Pflegekräfte den Bewohner außerhalb des
Wohnbereichs antreffen, fragen sie diesen, ob er Hilfe braucht.
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Der Bewohner wird jedoch nur dann unterstützt,
wenn er tatsächlich Hilfe braucht. Sofern er offenbar in der Lage ist,
sich zu orientieren, geben wir ihm die dafür notwendige Zeit, ohne
einzugreifen.
-
Der Bewohner ist in der Lage, sich innerhalb
seines Lebensbereichs zu bewegen.
-
Durch die eigenständige Orientierung gewinnt
der Bewohner Selbstvertrauen.
-
Aufgrund der Blindheit ist der Bewohner nicht
in der Lage, Gegenstände in seinem Zimmer zu finden. Er sucht immer
wieder nach wichtigen Gegenständen.
-
Beim Heimeinzug wird der Bewohner in sein
Zimmer begleitet. Die Pflegekraft erklärt dem Bewohner die Funktion und
die Lage aller hier befindlichen Gegenstände. Der Bewohner erhält
ausreichend Zeit, sich per Fühlen und Ertasten mit jedem Objekt
vertraut zu machen. Besonders wichtig ist es, den Bewohner in die
Rufanlage einzuweisen.
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Wir beschreiben auf Wunsch die Umwelt. Dazu
zählen insbesondere wichtige Gegenstände und ihre Position im Raum.
Ggf. reichen wir dem Bewohner verschiedene Gegenstände, damit er diese
ertasten kann.
-
Wir ermuntern den Bewohner dazu, dass er um
Hilfe bittet, wenn er mit einer Situation überfordert ist.
-
Alle Erklärungen sollten möglichst konkret und
sachlich erfolgen, etwa: "Ihre Brille liegt auf dem Tisch gleich rechts
neben Ihrer Pfeife und dem Tabak."
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Hinweise wie "hier", "da" oder "dort" sind für
Betroffene wertlos, da sie die richtungsweisende Geste nicht sehen
können.
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Das persönliche Ordnungssystem des Bewohners
wird beachtet, auch wenn es auf die Pflegekräfte konfus wirkt. Ohne
vorherige Absprache mit dem Bewohner werden keine Veränderungen im
Zimmer vorgenommen. Dazu zählt das Verrücken von Möbeln ebenso wie die
Änderung der Position von wichtigen Gegenständen. Wenn Gegenstände
gereinigt werden müssen, werden sie danach auf den alten Platz
zurückgestellt. Auf diese Vorgabe machen wir insbesondere auch die
Reinigungskräfte aufmerksam.
-
Der Bewohner findet wichtige Gegenstände wieder.
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Der Bewohner ist unsicher im Straßenverkehr.
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Wenn der Bewohner das Haus verlässt, statten
wir ihn mit einem weißen Blindenstock und mit der gelben Armbinde mit
drei schwarzen Punkten aus.
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Wir prüfen, ob ein Blindenführhund notwendig
ist und beantragt werden sollte.
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Falls der Bewohner regelmäßig bestimmte Ziele
zu Fuß erreichen will, begleiten wir ihn anfangs. Zusammen erarbeiten
wir sichere Routen zu den wichtigsten Anlaufstationen (Hausarzt,
Freunde usw.).
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Der Bewohner sollte seine Fernrohrbrille im
Straßenverkehr nicht nutzen, da das Gesichtsfeld durch dieses
Hilfsmittel zusätzlich eingeschränkt wird.
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Der Bewohner bewegt sich sicher im
Straßenverkehr.
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Der Bewohner möchte einen Spaziergang
unternehmen. Er hat jedoch Angst, sich zu verlaufen und dann hilflos zu
sein.
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Der Bewohner kann ein Großtasten-Klapphandy mit
Rufnummernansage nutzen. Falls er in eine Notlage kommt, drückt er die
SOS-Taste. Das Telefon wählt dann automatisch eine oder mehrere vorher
abgespeicherte Telefonnummern.
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Wir erklären dem Bewohner, wie er mit der
Navigationssoftware seines Smartphones und der Spracheingabe “nach
Hause” geführt wird (z. B. Google Maps).
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Der Bewohner gewinnt an Selbstvertrauen. Er
kann sich ohne Angst außerhalb der Einrichtung bewegen.
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Der Bewohner leidet unter einer demenziellen
Erkrankung. Seine bisherigen Strategien zur Kompensation der fehlenden
Sehfähigkeiten kann er kaum noch nutzen. Er verliert immer häufiger die
Orientierung und ist dann hilflos. Dieses insbesondere, wenn er
außerhalb der Einrichtung unterwegs ist.
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Aufgrund der Demenz vergisst der Bewohner
häufig, seine Brille zu tragen. Er kann seine verbliebene
Restsehfähigkeit somit nicht zur Orientierung nutzen.
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Der demenziell erkrankte Bewohner ist mit der
Reinigung der Brille überfordert. Die Brille ist häufig verschmutzt und
somit nur eingeschränkt nutzbar.
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Der Bewegungsradius des Bewohners wird
schrittweise auf die Areale reduziert, innerhalb derer er sich sicher
bewegen kann. Also etwa auf die eingezäunten Außenflächen unserer
Einrichtung. Wenn der Bewohner diese verlassen will, wird er durch das
Empfangspersonal dazu motiviert, innerhalb unseres Grundstücks zu
bleiben.
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Die Pflegekraft reinigt die Brille täglich und
setzt sie dem Bewohner auf. Die Brille wird mit einem Brillenband
versehen.
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Die Mobilität bleibt in einem möglichst großen
Maß erhalten, ohne die Sicherheit des Bewohners zu gefährden.
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Der Bewohner trägt seine Brille und kann sich
dadurch zumindest rudimentär visuell orientieren.
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Der Bewohner ist früh erblindet, konnte dadurch
aber andere Sinne schärfen. Er orientiert sich vor allem anhand seines
Gehörs. Dieses lässt jetzt jedoch altersbedingt nach.
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Wir sorgen dafür, dass der Bewohner seine
Hörgeräte ständig trägt. Die Funktionsfähigkeit sowie der regelmäßige
Wechsel der Batterien werden von uns sichergestellt.
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Der Bewohner soll regelmäßig den Ohrenarzt und
den Hörgeräteakustiker aufsuchen.
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Durch ein gesichertes Hörvermögen ist der
Bewohner in der Lage, sich trotz der Erblindung zu orientieren.
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Der Bewohner verfügt über einen
Blindenführhund. Dieser muss sich konzentrieren, um seine Aufgaben zu
erfüllen. Tatsächlich jedoch betrachten viele Mitbewohner den Hund als
Haustier und als Spielkamerad.
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Der Blindenführhund wird nicht abgelenkt, wenn
er im Führgeschirr steckt und den Bügel trägt. Wir unterlassen es, den
Hund zu rufen oder zu locken. Wir machen auch die anderen Bewohner
darauf aufmerksam.
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Wir helfen dem Bewohner beim Anlegen des
Führgeschirrs.
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Der Blindenführhund kann seine Aufgaben
erfüllen.
Soziale
Bereiche
des Lebens sichern
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Der Bewohner hat Schwierigkeiten, mit seinen
Mitbewohnern in Kontakt zu kommen.
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Der Bewohner gilt als arrogant, weil er
Mitbewohner im Vorbeigehen nicht grüßt. Tatsächlich hat er diese
einfach nicht gesehen.
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Ein neuer, blinder Bewohner wird durch die
Einrichtung geführt und mit allen anderen Mitbewohnern bekannt gemacht.
Diese erfahren von seiner Sehbehinderung.
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Wir ermuntern den Bewohner, sich am
Freizeitprogramm der Einrichtung zu beteiligen. Wir prüfen, welche
Aktivitäten trotz der Sehbehinderung für den Bewohner infrage kommen.
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Wir bitten die Mitbewohner und alle weiteren
Mitarbeiter, dass diese vom Bewohner betastet werden können. Durch das
Abtasten des Gesichts kann sich der blinde Bewohner ein Bild von seinem
Gegenüber machen.
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Wir prüfen, ob ein blinder Bewohner mit anderen
erblindeten Mitbewohnern in Kontakt gebracht werden sollte. Wir fördern
damit einen Erfahrungsaustausch und die gegenseitige Ermutigung.
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Der Bewohner wird in das soziale Gefüge der
Einrichtung integriert.
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Die Augen des Bewohners sind sichtbar
geschädigt. Der entstellte Anblick verunsichert andere Menschen und
schreckt diese ab.
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Wir machen den Bewohner taktvoll auf das
optische Problem aufmerksam. Wir empfehlen ihm ggf. die Nutzung einer
Augenprothese oder einer Klappe.
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Soziale Kontakte werden erleichtert.
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Der Bewohner verfügt über wenig Geld. Er kann
die Mehrausgaben, die ihm wegen der Behinderung entstehen, nicht
bezahlen.
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Wir ermuntern den Bewohner, die ihm zustehenden
Unterstützungszahlungen in Anspruch zu nehmen. Also insbesondere
Blindengeld.
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Der Bewohner soll einen
Schwerbehindertenausweis beantragen.
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Der Bewohner soll Rabatte in Anspruch nehmen,
die Blinden gewährt werden, etwa beim Rundfunkbeitrag, Handyverträgen
usw.
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Der Bewohner verfügt über ausreichende
finanzielle Mittel.
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Der Bewohner will eigenständig einkaufen, hat
jedoch Angst, dass ihm Falschgeld zurückgegeben wird.
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Der Bewohner ist nicht in der Lage, Geldscheine
korrekt voneinander zu unterscheiden. Er hat Angst, dass ihm beim
Wechseln ein zu kleiner Schein gegeben wird.
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Der Bewohner soll sich einen elektronischen
Banknotentester kaufen. In diesen wird der Schein eingeführt. Das Gerät
zeigt anhand von mehrfachen Vibrationsimpulsen an, wie hoch der Wert
des Scheins ist.
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Wir empfehlen dem Bewohner den Kauf einer
Münzbox. Mit dieser kann er unterschiedliche Münzen erkennen, sortieren
und im Bedarfsfall schnell nutzen.
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Wir machen den Bewohner auf die fühlbaren
Markierungen auf Geldscheinen aufmerksam, etwa die durchgehende
Riffelung an den kurzen Rändern von 50-Euro-Scheinen.
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Der Bewohner soll kontaktlose
Prepaid-Bezahlverfahren nutzen, etwa “girogo” der Sparkassen.
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Der Bewohner kann eigenständig einkaufen.
Mit
existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen
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Der Bewohner verliert aufgrund der
fortschreitenden Sehstörungen den Lebensmut.
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Der Bewohner hat Angst, sein Gesicht zu
verlieren, wenn er um fremde Hilfe bittet.
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Der Bewohner hat Angst, anderen Menschen zur
Last zu fallen, wenn er Hilfe benötigt.
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Der Bewohner isoliert sich mehr und mehr von
anderen Menschen.
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Wir stehen dem Bewohner jederzeit für ein
Gespräch zur Verfügung.
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Wir stellen auf Wunsch den Kontakt zu anderen
Bewohnern mit ähnlichen Einschränkungen her.
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Wir bieten dem Bewohner seelischen Beistand
durch seine Kirchengemeinde an. Wir vermitteln den Kontakt zur
Blindenseelsorge.
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Wenn es in Anwesenheit des Bewohners zu
Gelächter kommt, erklären wir dem Bewohner den Grund dafür. Dieses ist
insbesondere wichtig, wenn der Bewohner fälschlicherweise glaubt, die
Ursache für das Lachen zu sein.
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Der Bewohner nimmt seine Situation an und ist
zufrieden.
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Der Bewohner ist bereit, sich von anderen
Menschen helfen zu lassen.
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Der Bewohner will ein möglichst normales Leben
führen.
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Er will nicht, dass ihm Tätigkeiten abgenommen
werden, die er eigentlich selbstständig oder zumindest
teilselbstständig ausführen kann.
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Er ist davon genervt, dass ihn andere Menschen
nach seiner Blindheit fragen.
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Alle Personen, die an der Betreuung und an der
Versorgung des Bewohners beteiligt sind, werden über die Blindheit und
über die daraus sich ergebenden Pflegeprobleme informiert. Dazu zählen
auch externe Partner, das Reinigungspersonal usw.
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Das Prinzip der aktivierenden Pflege gilt auch
für alle Mitarbeiter der Hauswirtschaft und der Reinigung. Tätigkeiten,
die der Bewohner eigenständig durchführen kann und will, werden ihm
nicht abgenommen.
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Alle Mitarbeiter werden angewiesen,
Mitleidsbeteuerungen zu unterlassen.
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Das Selbstwertgefühl und die Autonomie des
Bewohners bleiben erhalten.
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