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Standard "Offenes Absaugen von beatmeten oder tracheotomierten Senioren"

Maximal 15 Sekunden hat eine Pflegekraft für das Absaugen Zeit, bevor dem Senioren buchstäblich die Luft wegbleibt. Gleichzeitig können schon kleine Nachlässigkeiten dazu führen, dass Keime in die tieferen Atemwege verschleppt werden. Mit einem guten Standard können die Risiken erheblich begrenzt werden.


Standard "Offenes Absaugen von beatmeten oder tracheotomierten Senioren"


Definition:

  • Ein Tubus und eine Trachealkanüle schränken die Reinigungsfunktion des Bronchialsystems ein. Der Bewohner kann das Sekret zumeist nicht vollständig abhusten, da er den zum Hustenstoß erforderlichen intrathorakalen Druck nicht aufbauen kann. Folglich ist es notwendig, das aufgestaute Sekret bei Bedarf abzusaugen.
  • Auch feste oder flüssige Fremdkörper, die durch eine Aspiration in die Luftröhre gelangt sind, sollten abgesaugt werden. Wir verhindern damit eine Pneumonie.
  • Die Maßnahme ist oft mit Schmerzen verbunden. Überdies wird dem Bewohner neben den Fremdkörpern auch die noch vorhandene Luft aus der Lunge abgesaugt. In der Folge kommt es zu Atemnot und zu Erstickungsanfällen. Daher empfinden viele Pflegebedürftige das Absaugen als bedrohlich. Demenzpatienten reagieren häufig mit Abwehrbewegungen.
  • Bei einer unkomplizierten Beatmungssituation ist die offene Absaugung die beste Option. Diese Variante wird hier beschrieben. Die geschlossene Absaugung ist nur bei solchen Bewohnern notwendig, denen die temporäre Unterbrechung der Beatmung nicht zugemutet werden kann.
  • Häufiges Absaugen führt zu einer Reizung der Schleimhäute. Dadurch steigt die Sekretproduktion. Es kommt daher schnell zu einem Teufelskreis aus Absaugen, der Bildung von Sekret und noch häufigerem Absaugen.
Hinweis:
  • In der Fachliteratur gibt es zahllose abweichende und sich teils widersprechende Details zur richtigen Durchführung des Absaugens. Dieses liegt vor allem an den unterschiedlichen Anforderungen sowie an den personellen und materiellen Ressourcen. Die für einen ambulanten Pflegedienst ideale Gestaltung unterscheidet sich von den Abläufen, die auf einer Intensivstation angemessen sind. Sie sollten daher diesen Standard teamintern diskutieren und an ihre Gegebenheiten anpassen. Zudem müssen Sie die Vorgaben des behandelnden Arztes berücksichtigen, was häufig weitere Abweichungen mit sich bringt.

Grundsätze:

  • Nur ein streng aseptisches Vorgehen bietet dem Bewohner und den Pflegekräften Schutz vor Infektionen.
  • Wir sind uns stets bewusst, dass das Absaugen für den Bewohner eine erhebliche körperliche und mentale Belastung ist.

Ziele:

  • Das Sekret wird aus den Atemwegen befördert. Eine fortschreitende Verschlechterung der Lungenfunktion als Folge der Sekretablagerung wird vermieden. Der Bewohner ist nach der Maßnahme in der Lage, ruhig und entspannt zu atmen.
  • Wir entfernen die Fremdstoffe. Es kommt zu keiner Aspirationspneumonie.
  • Wir vermeiden die Entwicklung von Atelektasen (kollabierte und funktionslose Lungenabschnitte).
  • Die Schleimhaut bleibt intakt. Wir vermeiden Verletzungen.
  • Der Bewohner versteht den Sinn und die Notwendigkeit des Absaugens.
  • Wir reduzieren die mentale Belastung auf ein Minimum. Der Bewohner erlebt kein Gefühl der Panik.
  • Wir begrenzen die körperlichen Stressfaktoren. Die Sauerstoffversorgung und die Herz-Kreislauf-Funktionen werden möglichst wenig beeinträchtigt.
  • Falls notwendig gewinnen wir Bronchialsekret für eine Laboruntersuchung.

Vorbereitung:

Organisation

  • Das Absaugen ist eine ärztliche Tätigkeit, die jedoch an Pflegekräfte delegiert werden kann. Dafür ist eine schriftliche ärztliche Anordnung erforderlich. In Notsituationen dürfen Pflegekräfte auch ohne ärztliche Anordnung absaugen.
  • Das Absaugen darf nur durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erfolgen. Das korrekte Absaugen ist Teil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Darüber hinaus wird die Durchführung regelmäßig im Rahmen von Pflegevisiten durch die Pflegedienstleitung oder durch den Praxismentor begleitet.
  • Pflegekräfte dürfen Absauggeräte nur nach einer vorherigen technischen Einweisung verwenden. Dieses erfolgt durch den Praxismentor oder durch den Medizinproduktebeauftragten.
  • Die Funktionsfähigkeit des Absauggeräts wird täglich geprüft. Defekte Geräte werden zeitnah ersetzt und repariert.
  • Falls möglich sollte für das Absaugen eine zweite Pflegekraft bereitstehen. Diese kann das Material anreichen und gleichzeitig den Zustand des Bewohners überwachen. Ein zusätzlicher Mitarbeiter erleichtert überdies das aseptische Vorgehen. Dadurch werden gleichermaßen Pflegekräfte und Bewohner vor Infektionen geschützt.
  • Bei demenziell erkrankten Senioren ist eine zusätzliche Pflegekraft von besonderer Bedeutung. Sie kann den verwirrten Bewohner beruhigen und Abwehrbewegungen verhindern.
  • Manchmal ist es auch sinnvoll, Angehörige in die Maßnahme einzubinden. Diese können die Hand des Bewohners halten und ihn ablenken. Auch vermeiden wir, dass Abwehrbewegungen auftreten.

Indikation

Wir saugen den Bewohner ab, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die Sauerstoffsättigung sinkt. Wir sehen klinische Zeichen einer Hypoxie.
  • Der Beatmungsdruck steigt (bei volumenkontrollierter Beatmung). Das Tidalvolumen (Atemzugvolumen) sinkt (bei druckkontrollierter Beatmung). Andere Ursachen sind ausgeschlossen, etwa ein Abknicken der Beatmungsschläuche oder eine Wasseransammlung im Beatmungsschlauchsystem.
  • Die Sekretproduktion des Bewohners ist erhöht. Wir hören Rasselgeräusche. Der Pflegebedürftige versucht vergeblich, das Sekret abzuhusten. Er hüstelt ständig.
  • Der Bewohner zeigt uns an, dass er abgesaugt werden will. In vielen Fällen kann dieser eine Sekretansammlung spüren, bevor rasselnde Atemgeräusche oder andere klinische Auswirkungen auftreten.
  • Wir befürchten eine Aspiration.
  • Wir wollen Bronchialsekret für eine Untersuchung gewinnen, etwa hinsichtlich einer bakteriellen Kontamination.
Kontraindikation:
  • Bei einer gesteigerten Schleimproduktion im Sterbeprozess ("Todesrasseln") wird i. d. R. nicht abgesaugt.
Hinweis:
  • Bei vielen Senioren ist es sinnvoll, einmal pro Schicht eine Kontrollabsaugung durchzuführen, um eine Obstruktion des Tubus oder der Trachealkanüle zeitnah zu erkennen. Ein darüber hinausgehendes Absaugen nach einem festen Schema ist i. d. R. nicht sinnvoll. Das Absaugen erfolgt so oft wie nötig und so selten wie möglich.
  • Nur in den wenigsten Fällen sind mehr als fünf Absaugungen pro Tag notwendig.
  • Es erfordert viel Erfahrung, um zu erkennen, wann zusätzliche Absaugungen notwendig sind. Die Maßnahme sollte nur dann durchgeführt werden, wenn der erhoffte Nutzen die Beschwerden durch das Absaugen übersteigt.

Material

Wir stellen das notwendige Material für die Absaugung bereit:

  • Absauggerät
  • keimarmes Wasser für das Schlauchsystem
  • sterile und unsterile Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Einmalschürze
  • ggf. Schutzbrille
  • Taschenlampe
  • Stethoskop
  • Abwurfbehälter
  • Es stehen zwei Katheterarten zur Auswahl:
    • Die Katheterspitze konventioneller Absaugkatheter ist nach vorne geöffnet. An der Seite befinden sich zumeist  zusätzliche größere Öffnungen (sog. "Augen"). Diese seitlichen Entlastungsöffnungen sollen das Festsaugen des Katheters an der Luftröhrenschleimhaut verhindern, was aber nicht immer gelingt. Es kann dann zu Verletzungen der Luftröhrenschleimhaut kommen.
    • Atraumatische Katheter verfügen zusätzlich an der endständigen Öffnung über einen wulstigen Ring, der das Festsaugen an der Schleimhaut vermeidet. Dadurch lassen sich Schleimhautverletzungen abwenden.
    • Absaugkatheter mit nur einer zentralen Öffnung ohne Entlastungsöffnungen dürfen nicht mehr zum Absaugen genutzt werden, da die Verletzungsgefahr deutlich zu hoch ist. Sie werden nur zum Absaugen im Mundbereich verwendet.
Anmerkungen:
  • Es sollte stets ein ausreichender Vorrat an passenden Absaugkathetern am Bewohnerbett bereitliegen, um diesen im Bedarfsfall ohne Zeitverlust absaugen zu können. Für Erwachsene kann Ch 12 oder Ch 16 genutzt werden. Bei sehr zähem Lungensekret sollte eventuell ein etwas größerer Absaugkatheter zum Einsatz kommen.
  • Wir wählen einen Absaugkatheter mit einem Außendurchmesser halb so groß wie der Innendurchmesser des Endotrachealtubus. (Beispiel: Der Tubus hat einen Innendurchmesser von 8 Millimetern. Der Absaugkatheter wird also in der Größe 12 Ch (4 Millimeter) gewählt.
  • Wenn der Absaugkatheter zu groß gewählt wird, steigert dieses das Risiko einer Hypoxie. Überdies wird die Entstehung von Atelektasen gefördert. Mit einem zu kleinen Absaugkatheter kann das Lungensekret nicht effektiv entfernt werden.
  • Für jeden Saugvorgang wird ein neuer steriler Handschuh verwendet. Diesen ziehen wir über die Hand, die den Absaugkatheter hält. Damit verhindern wir, dass pathogene Keime in die Atemwege des Bewohners eingeschleppt werden. Die zusätzlichen unsterilen Handschuhe sind für den Selbstschutz erforderlich.
  • Bei einer gesteigerten Infektionsgefahr sollten Pflegekräfte während des Absaugens einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Falls möglicherweise oder tatsächlich eine Infektion mit TBC oder mit MRSA vorliegt, sind zusätzlich ein Schutzkittel sowie eine Schutzbrille zu verwenden.
  • Der Materialabwurf sollte bevorzugt direkt neben dem Bett platziert werden.
  • Jeder Absaugkatheter wird noch in der sterilen Verpackung überprüft. Es muss sichergestellt sein, dass er nicht fehlerhaft oder beschädigt ist. Durch Beschädigungen oder durch Verformungen können sich scharfe Spitzen bilden.
  • Pflegebedürftige, die regelmäßig abgesaugt werden, benötigen aus Sicherheitsgründen Zugriff auf zwei Absauggeräte. Eines davon muss mit einem Akku ausgestattet sein.

Vorbereitung des Bewohners

  • Der Bewohner wird in verständlicher Weise über die anstehende Absaugung informiert. Dieses ist auch bei bewusstlosen Senioren unverzichtbar. Orientierte Bewohner bitten wir um Zustimmung. Diese Erlaubnis kann auch nonverbal erteilt werden, also etwa durch Gestik oder durch Mimik. Wir weisen den Pflegebedürftigen darauf hin, dass er nach der Absaugung besser atmen kann.
  • Das Zimmer wird ggf. gelüftet und danach auf eine angenehme Raumtemperatur beheizt.
  • Das Absauggerät wird ggf. per Verlängerungskabel an die Steckdose angeschlossen. Das Kabel wird so verlegt, dass keine Stolpergefahr besteht.
  • Das Bett des Bewohners wird in eine Höhe gefahren, die ein rückenschonendes Arbeiten ermöglicht. Wir schaffen einen von beiden Seiten freien Zugang zum Bett.
  • Sofern Angehörige und Besucher nicht für das Beruhigen des Bewohners notwendig sind, bitten wir diese kurz aus dem Zimmer.
(Hinweis: Das Absaugen kann auf unvorbereitete Angehörige verstörend wirken.)
  • Falls möglich wird der Bewohner mit leicht erhöhtem Oberkörper gelagert. Wir achten auf eine bequeme Positionierung des Kopfes.
  • Die Kleidung des Pflegebedürftigen wird mit einem Tuch vor Verschmutzungen geschützt.
  • Falls möglich führen wir vor dem Absaugen sekretlösende Maßnahmen durch. Der Bewohner wird also etwa abgeklopft. Alternativ soll er inhalieren.
  • Wir führen eine Präoxygenierung durch, also eine prophylaktische Anreicherung mit Sauerstoff vor der kurzzeitigen Unterbrechung der Atemfunktion. Der Bewohner erhält dafür zwei bis drei Minuten hundertprozentigen Sauerstoff. Alternativ fordern wir ihn dazu auf, vor dem Absaugen mehrmals tief einzuatmen.

Durchführung:

Absaugen

  • Die Pflegekraft führt eine Händedesinfektion durch und zieht keimarme Handschuhe an.
  • Die Pflegekraft öffnet die Verpackung des Absaugkatheters an einem Ende. Sie konnektiert den sterilen Einmalkatheter mit dem Fingertipp. Die Schutzverpackung des Absaugkatheters am Konusende wird nur so weit geöffnet, dass der Absaugkatheter mit dem Absaugschlauch verbunden werden kann. Der Absaugkatheter wird also zunächst in der Schutzhülle belassen.
  • Die Absauganlage wird eingeschaltet. Die Pflegekraft stellt den Sog auf 0,2 bis maximal 0,4 bar ein. Sie überprüft den Vakuumaufbau, indem sie die Öffnung am Fingertipp verschließt.
  • Die Pflegekraft zieht einen sterilen Handschuh über die Hand, die den Absaugkatheter führt. Die Verpackung des sterilen Handschuhs wird als sterile Ablagefläche auf einer freien Fläche auf dem Bett platziert. Während des gesamten weiteren Absaugvorgangs wird diese "sterile" Hand ausschließlich für das Führen des Katheters verwendet.
  • Nun folgt die Entfernung der Schutzhülle vom Absaugkatheter. Dafür zieht die Pflegekraft den Katheter langsam aus der Verpackung. Die unsterile Hand liegt am Fingertip. Die sterile Hand nimmt den Absaugkatheter "in Empfang". Dabei muss die Verpackung vorsichtig fixiert werden, damit sich der Absaugkatheter aus der Schutzverpackung löst. Kommt es zu einer Kontamination, muss ein neuer Absaugkatheter genutzt werden. Um die Handhabung zu erleichtern, ist es sinnvoll, mit dem Absaugkatheter beim Auspacken  in der Hand eine Schlaufe bilden.
  • Die Katheterspitze wird ggf. mit etwas Gleitmittel versehen.
  • Mit der unsterilen Hand löst die Pflegekraft das Schlauchende vom Tubus (bzw. die künstliche Nase von der Trachealkanüle). Sie legt diese Gegenstände auf der sterilen Innenseite der Handschuhverpackung ab, damit diese nicht kontaminiert werden. Es ist darauf zu achten, dass die Luft aus dem Beatmungsschlauch (samt kontaminiertem Sekret) weder dem Bewohner noch den Pflegekräften direkt ins Gesicht bläst.
  • Mit der unsterilen Hand hält die Pflegekraft den Tubus bzw. die Trachealkanüle fest. Alternativ sollte dieses von der assistierenden Pflegekraft übernommen werden. Wir verhindern damit, dass die Luftröhre durch die Bewegungen des Fremdkörpers gereizt wird.
  • Wenn eine zweite Pflegekraft als Assistenz zur Verfügung steht, reicht diese nun den Katheter steril an.
  • Die Pflegekraft führt den Absaugkatheter ein. Ein atraumatischer Absaugkatheter wird mit Sog vorgeschoben. Einen konventionellen Absaugkatheter führen wir ohne Sog ein.
  • Wie tief der Absaugkatheter eingeschoben wird, ist abhängig davon, ob ein oberflächliches Absaugen ausreicht oder ob ein tiefes Absaugen notwendig ist. Ein tiefes Vorschieben des Katheters bis zum Erspüren eines Widerstands kann für den Bewohner sehr unangenehm sein und ist nur selten notwendig. In keinem Fall "stochern" wir in der Luftröhre des Bewohners herum.
  • Wenn sich die Katheterspitze an der Schleimhaut festsaugt, kann die Sogwirkung durch das Öffnen des Fingertips unterbrochen werden. Wir vermeiden damit Verletzungen.

  • Nun wird der Katheter langsam wieder herausgezogen. Die Pflegekraft wickelt sich dabei den Katheter um die Hand oder um einen Finger.
  • Durch Drehbewegungen kann bei konventionellen Absaugkathetern verhindert werden, dass sich diese beim Zurückziehen an der Luftröhrenschleimhaut ansaugen. Bei atraumatischen Kathetern besteht diese Gefahr nicht. Die Drehbewegungen sind dann nicht notwendig.
  • Die Pflegekraft stülpt den sterilen Handschuh so über den Absaugkatheter, dass dieser komplett darin verschwindet. Der Absaugkatheter wird mit dem Handschuh entsorgt.
  • Danach konnektiert sie den Beatmungsschlauch und den Tubus wieder (bzw. die künstliche Nase und die Trachealkanüle).
  • Der Bewohner wird darüber informiert, dass die Maßnahme jetzt beendet ist.

Komplikationen

  • Wenn es zu einer Bradykardie oder zu einer Arrhythmie kommt, wird die Absaugung sofort beendet. Die Pflegekraft entfernt den Absaugkatheter aus der Luftröhre. Falls sich die Herzfunktion nicht umgehend normalisiert, wird der Arzt / Notarzt gerufen.
  • Bei einer Hypoxie unterbrechen wir das Absaugen sofort. Die Pflegekraft sorgt für eine ausreichende Beatmung. Zukünftig sollte der Bewohner vor Beginn des Absaugens Sauerstoff erhalten. Zudem muss die Pflegekraft darauf achten, die Absaugdauer möglichst kurz zu halten.
  • Blutiges Trachealsekret lässt auf eine Schleimhautläsion schließen. Der behandelnde Arzt wird über die Beobachtung informiert, damit dieser die Läsion ggf. per Bronchoskopie überprüft. Die Pflegekraft achtet zukünftig noch stärker auf ein vorsichtiges Absaugen und auf die Nutzung von Gleitmittel.

Tipps

  • Damit kein Sauerstoffmangel auftritt, muss der Absaugvorgang auf maximal 15 Sekunden begrenzt werden. Um diesen Zeitrahmen einzuhalten, ist ein routiniertes, zügiges und gleichzeitig sensibles Vorgehen notwendig. Insbesondere Berufseinsteiger haben oftmals Probleme, diese Zeitspanne korrekt einzuschätzen. In diesen Fällen ist es sinnvoll, testweise selbst für 15 Sekunden die Luft anzuhalten und so ein Gefühl für die Dauer zu gewinnen. Viele Pflegekräfte halten auch während des Absaugens gemeinsam mit dem Bewohner den Atem an. Spätestens, wenn die Pflegekraft Atemnot verspürt, geht es dem Bewohner ähnlich. Das Absaugen wird dann schnellstmöglich abgeschlossen.
  • Es ist sinnvoll, dass das Absaugen beim jeweiligen Bewohner soweit möglich immer vom gleichen Mitarbeiter durchgeführt wird; idealerweise von der Bezugspflegekraft. Im Verlauf mehrerer Wochen lernt die Pflegekraft, wie sich Atemnot beim Bewohner individuell bemerkbar macht etwa durch Mimik oder durch Gestik.
  • Überdies ist damit zu rechnen, dass die Zeitspanne, in der der Bewohner die Luft anhalten kann, schrittweise wächst. Bei den ersten Durchführungen ist der Bewohner zumeist sehr aufgeregt und angsterfüllt, was den Sauerstoffbedarf steigert. Je häufiger das Absaugen durchgeführt wird, umso gelassener ist der Pflegebedürftige. Sein Sauerstoffverbrauch sinkt.
  • Es ist sinnvoll, nicht direkt nach dem Essen abzusaugen, da dieses einen Brechreiz fördern würde.
  • Wenn das aufgefangene Sekret antrocknet, ist es später schwierig, ein wiederverwendbares Auffanggefäß zu reinigen. Um dieses zu verhindern, kann die Pflegekraft etwas Leitungswasser in das Auffanggefäß aus Glas oder Kunststoff füllen.
  • Es ist sinnvoll, dass die Pflegekraft während der Durchführung dem Bewohner jeden einzelnen Schritt erklärt und ihm damit Ängste nimmt. Aus dem gleichen Grund sollte auch der Alarm des Beatmungsgeräts kurzfristig deaktiviert werden. Ein plötzlicher Alarm könnte den Pflegebedürftigen erschrecken.
  • Während des Absaugens kann es zu einer Bradykardie kommen. Daher ist es ggf. sinnvoll, die Herzfrequenz am Monitor zu überwachen und das akustische Pulssignal ("Systolenton") einzuschalten.
  • Der Fingertipp ist potenziell hochgradig keimbelastet. Um eine Kontamination der Umgebung zu vermeiden, darf der Fingertip nicht mit dem Bett oder mit dem Kittel in Berührung kommen.
  • Ob überhaupt noch konventionelle Absaugkatheter zum Einsatz kommen sollen, ist umstritten. Deren Vorteil gegenüber atraumatischen Absaugkathetern liegt in der zumeist deutlich gesteigerten Absaugleistung, mit der die Maßnahme erheblich beschleunigt wird.
  • Bei Bewohnern mit Gerinnungsstörungen sollten nur atraumatische Katheter genutzt werden.
  • Wenn ein Katheter bereits ein Stück zurückgezogen wurde, darf er nicht danach erneut vorgeschoben werden. Es besteht die Gefahr einer Keimverschleppung.

Nachbereitung:

  • Ggf. erhält der Bewohner für eine weitere Minute Sauerstoff (sog. "Postoxygenierung").
  • Durch eine Auskultation mit dem Stethoskop prüft die Pflegekraft, ob das Absaugen erfolgreich war. Falls notwendig muss die Maßnahme nach einer Pause wiederholt werden. Für jeden weiteren Absaugvorgang verwenden wir einen neuen Absaugkatheter und einen neuen sterilen Handschuh.
  • Die Pflegekraft prüft ggf. mit dem Stethoskop die Tubuslage.
  • Die vorherigen Beatmungsparameter werden wieder hergestellt. Die Pflegekraft überprüft die korrekte Einstellung.
  • Das Alarmsystem wird ggf. reaktiviert. Das akustische Pulssignal wird ausgeschaltet.
  • Falls notwendig charakterisieren wir das abgesaugte Trachealsekret. Wichtige Kriterien dabei sind Farbe, Menge, Konsistenz und ggf. Geruch.
  • Der Absaugschlauch wird mit keimarmem Wasser durchgespült. Die Pflegekraft hängt den Absaugschlauch in die dafür vorgesehene Halterung am Absauggerät.
  • Das Auffanggefäß, der Absaugschlauch und das Zwischenstück werden täglich gewechselt.
  • Einmalsekretbehälter mit integriertem Bakterienfilter werden am Bett des Bewohners belassen, bis sie vollständig gefüllt sind. Anschließend entsorgen wir den Behälter verschlossen im Müll.
  • Falls notwendig, laden wir den Akku des Absauggeräts auf.
  • Die Pflegekraft entsorgt den restlichen Abfall.
  • Kontaminierte Flächen und Handkontaktstellen müssen mit einer Wischdesinfektion behandelt werden, um Keimverschleppungen zu vermeiden. Dazu zählen auch die Hebel, Schalter oder Drehregler zur Bedienung des Absauggeräts, da diese Flächen zumeist häufig berührt werden.
  • Die Pflegekraft zieht die Handschuhe aus. Sie führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Das Absaugen sowie die Reaktionen des Bewohners darauf (etwa Abwehrbewegungen, Zyanose, Bradykardie oder Erbrechen) werden dokumentiert.
  • Wir schicken entnommene Sekretproben ins Labor.
  • Der Bewohner wird nach seinem Befinden befragt. Die Pflegekraft prüft die Vitalzeichen. Sein Zustand wird überwacht, bis sich die Messwerte normalisiert haben.
  • Die Pflegekraft legt die Rufanlage in Reichweite des Bewohners. Wir bitten den Bewohner, sich bei uns zu melden, falls er sich unwohl fühlen sollte.

Dokumente:

  • Leistungsnachweise
  • Pflegebericht
  • Pflegeplanung / Maßnahmenplanung

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • Pflegefachkraft
  • Assistenz: Pflegehilfskraft



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