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Standard "Offenes Absaugen von beatmeten oder tracheotomierten Senioren"
Maximal
15 Sekunden hat eine Pflegekraft für das Absaugen Zeit, bevor dem
Senioren buchstäblich die Luft wegbleibt. Gleichzeitig können schon
kleine Nachlässigkeiten dazu führen, dass Keime in die tieferen
Atemwege verschleppt werden. Mit einem guten Standard können die
Risiken erheblich begrenzt werden.
Standard "Offenes Absaugen von beatmeten oder tracheotomierten Senioren"
Definition:
-
Ein Tubus und eine Trachealkanüle schränken die
Reinigungsfunktion des Bronchialsystems ein. Der Bewohner kann das
Sekret zumeist nicht vollständig abhusten, da er den zum Hustenstoß
erforderlichen intrathorakalen Druck nicht aufbauen kann. Folglich ist
es notwendig, das aufgestaute Sekret bei Bedarf abzusaugen.
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Auch feste oder flüssige Fremdkörper, die durch
eine Aspiration in die Luftröhre gelangt sind, sollten abgesaugt
werden. Wir verhindern damit eine Pneumonie.
-
Die Maßnahme ist oft mit Schmerzen verbunden.
Überdies wird dem Bewohner neben den Fremdkörpern auch die noch
vorhandene Luft aus der Lunge abgesaugt. In der Folge kommt es zu
Atemnot und zu Erstickungsanfällen. Daher empfinden viele
Pflegebedürftige das Absaugen als bedrohlich. Demenzpatienten reagieren
häufig mit Abwehrbewegungen.
-
Bei einer unkomplizierten Beatmungssituation
ist die offene Absaugung die beste Option. Diese Variante wird hier
beschrieben. Die geschlossene Absaugung ist nur bei solchen Bewohnern
notwendig, denen die temporäre Unterbrechung der Beatmung nicht
zugemutet werden kann.
-
Häufiges Absaugen führt zu einer Reizung der
Schleimhäute. Dadurch steigt die Sekretproduktion. Es kommt daher
schnell zu einem Teufelskreis aus Absaugen, der Bildung von Sekret und
noch häufigerem Absaugen.
Hinweis:
-
In der Fachliteratur gibt es zahllose
abweichende und sich teils widersprechende Details zur richtigen
Durchführung des Absaugens. Dieses liegt vor allem an den
unterschiedlichen Anforderungen sowie an den personellen und
materiellen Ressourcen. Die für einen ambulanten Pflegedienst ideale
Gestaltung unterscheidet sich von den Abläufen, die auf einer
Intensivstation angemessen sind. Sie sollten daher diesen Standard
teamintern diskutieren und an ihre Gegebenheiten anpassen. Zudem müssen
Sie die Vorgaben des behandelnden Arztes berücksichtigen, was häufig
weitere Abweichungen mit sich bringt.
Grundsätze:
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Nur ein streng aseptisches Vorgehen bietet dem Bewohner und den Pflegekräften Schutz vor Infektionen.
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Wir sind uns stets bewusst, dass das Absaugen für den Bewohner eine erhebliche körperliche und mentale Belastung ist.
Ziele:
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Das Sekret wird aus den Atemwegen befördert.
Eine fortschreitende Verschlechterung der Lungenfunktion als Folge der
Sekretablagerung wird vermieden. Der Bewohner ist nach der Maßnahme in
der Lage, ruhig und entspannt zu atmen.
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Wir entfernen die Fremdstoffe. Es kommt zu keiner Aspirationspneumonie.
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Wir vermeiden die Entwicklung von Atelektasen (kollabierte und funktionslose Lungenabschnitte).
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Die Schleimhaut bleibt intakt. Wir vermeiden Verletzungen.
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Der Bewohner versteht den Sinn und die Notwendigkeit des Absaugens.
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Wir reduzieren die mentale Belastung auf ein Minimum. Der Bewohner erlebt kein Gefühl der Panik.
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Wir begrenzen die körperlichen Stressfaktoren.
Die Sauerstoffversorgung und die Herz-Kreislauf-Funktionen werden
möglichst wenig beeinträchtigt.
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Falls notwendig gewinnen wir Bronchialsekret für eine Laboruntersuchung.
Vorbereitung:
Organisation
-
Das Absaugen ist eine ärztliche Tätigkeit, die
jedoch an Pflegekräfte delegiert werden kann. Dafür ist eine
schriftliche ärztliche Anordnung erforderlich. In Notsituationen dürfen
Pflegekräfte auch ohne ärztliche Anordnung absaugen.
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Das Absaugen darf nur durch eine qualifizierte
Pflegefachkraft erfolgen. Das korrekte Absaugen ist Teil der
Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Darüber hinaus wird die Durchführung
regelmäßig im Rahmen von Pflegevisiten durch die Pflegedienstleitung
oder durch den Praxismentor begleitet.
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Pflegekräfte dürfen Absauggeräte nur nach einer
vorherigen technischen Einweisung verwenden. Dieses erfolgt durch den
Praxismentor oder durch den Medizinproduktebeauftragten.
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Die Funktionsfähigkeit des Absauggeräts wird täglich geprüft. Defekte Geräte werden zeitnah ersetzt und repariert.
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Falls möglich sollte für das Absaugen eine
zweite Pflegekraft bereitstehen. Diese kann das Material anreichen und
gleichzeitig den Zustand des Bewohners überwachen. Ein zusätzlicher
Mitarbeiter erleichtert überdies das aseptische Vorgehen. Dadurch
werden gleichermaßen Pflegekräfte und Bewohner vor Infektionen
geschützt.
-
Bei demenziell erkrankten Senioren ist eine
zusätzliche Pflegekraft von besonderer Bedeutung. Sie kann den
verwirrten Bewohner beruhigen und Abwehrbewegungen verhindern.
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Manchmal ist es auch sinnvoll, Angehörige in
die Maßnahme einzubinden. Diese können die Hand des Bewohners halten
und ihn ablenken. Auch vermeiden wir, dass Abwehrbewegungen auftreten.
Indikation
Wir saugen den Bewohner ab, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
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Die Sauerstoffsättigung sinkt. Wir sehen klinische Zeichen einer Hypoxie.
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Der Beatmungsdruck steigt (bei
volumenkontrollierter Beatmung). Das Tidalvolumen (Atemzugvolumen)
sinkt (bei druckkontrollierter Beatmung). Andere Ursachen sind
ausgeschlossen, etwa ein Abknicken der Beatmungsschläuche oder eine
Wasseransammlung im Beatmungsschlauchsystem.
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Die Sekretproduktion des Bewohners ist erhöht.
Wir hören Rasselgeräusche. Der Pflegebedürftige versucht vergeblich,
das Sekret abzuhusten. Er hüstelt ständig.
-
Der Bewohner zeigt uns an, dass er abgesaugt
werden will. In vielen Fällen kann dieser eine Sekretansammlung spüren,
bevor rasselnde Atemgeräusche oder andere klinische Auswirkungen
auftreten.
-
Wir befürchten eine Aspiration.
-
Wir wollen Bronchialsekret für eine Untersuchung gewinnen, etwa hinsichtlich einer bakteriellen Kontamination.
Kontraindikation:
-
Bei einer gesteigerten Schleimproduktion im Sterbeprozess ("Todesrasseln") wird i. d. R. nicht abgesaugt.
Hinweis:
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Bei vielen Senioren ist es sinnvoll, einmal pro
Schicht eine Kontrollabsaugung durchzuführen, um eine Obstruktion des
Tubus oder der Trachealkanüle zeitnah zu erkennen. Ein darüber
hinausgehendes Absaugen nach einem festen Schema ist i. d. R. nicht
sinnvoll. Das Absaugen erfolgt so oft wie nötig und so selten wie
möglich.
-
Nur in den wenigsten Fällen sind mehr als fünf Absaugungen pro Tag notwendig.
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Es erfordert viel Erfahrung, um zu erkennen,
wann zusätzliche Absaugungen notwendig sind. Die Maßnahme sollte nur
dann durchgeführt werden, wenn der erhoffte Nutzen die Beschwerden
durch das Absaugen übersteigt.
Material
Wir stellen das notwendige Material für die Absaugung bereit:
-
Absauggerät
-
keimarmes Wasser für das Schlauchsystem
-
sterile und unsterile Einmalhandschuhe
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Mundschutz
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Einmalschürze
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ggf. Schutzbrille
-
Taschenlampe
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Stethoskop
-
Abwurfbehälter
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Es stehen zwei Katheterarten zur Auswahl:
-
Die Katheterspitze konventioneller
Absaugkatheter ist nach vorne geöffnet. An der Seite befinden sich
zumeist zusätzliche größere Öffnungen (sog. "Augen"). Diese
seitlichen Entlastungsöffnungen sollen das Festsaugen des Katheters an
der Luftröhrenschleimhaut verhindern, was aber nicht immer gelingt. Es
kann dann zu Verletzungen der Luftröhrenschleimhaut kommen.
-
Atraumatische Katheter verfügen zusätzlich an
der endständigen Öffnung über einen wulstigen Ring, der das Festsaugen
an der Schleimhaut vermeidet. Dadurch lassen sich
Schleimhautverletzungen abwenden.
-
Absaugkatheter mit nur einer zentralen
Öffnung ohne Entlastungsöffnungen dürfen nicht mehr zum Absaugen
genutzt werden, da die Verletzungsgefahr deutlich zu hoch ist. Sie
werden nur zum Absaugen im Mundbereich verwendet.
Anmerkungen:
-
Es sollte stets ein ausreichender Vorrat an
passenden Absaugkathetern am Bewohnerbett bereitliegen, um diesen im
Bedarfsfall ohne Zeitverlust absaugen zu können. Für Erwachsene kann Ch
12 oder Ch 16 genutzt werden. Bei sehr zähem Lungensekret sollte
eventuell ein etwas größerer Absaugkatheter zum Einsatz kommen.
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Wir wählen einen Absaugkatheter mit einem
Außendurchmesser halb so groß wie der Innendurchmesser des
Endotrachealtubus. (Beispiel: Der Tubus hat einen Innendurchmesser von
8 Millimetern. Der Absaugkatheter wird also in der Größe 12 Ch (4
Millimeter) gewählt.
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Wenn der Absaugkatheter zu groß gewählt wird,
steigert dieses das Risiko einer Hypoxie. Überdies wird die Entstehung
von Atelektasen gefördert. Mit einem zu kleinen Absaugkatheter kann das
Lungensekret nicht effektiv entfernt werden.
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Für jeden Saugvorgang wird ein neuer steriler
Handschuh verwendet. Diesen ziehen wir über die Hand, die den
Absaugkatheter hält. Damit verhindern wir, dass pathogene Keime in die
Atemwege des Bewohners eingeschleppt werden. Die zusätzlichen
unsterilen Handschuhe sind für den Selbstschutz erforderlich.
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Bei einer gesteigerten Infektionsgefahr sollten
Pflegekräfte während des Absaugens einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Falls möglicherweise oder tatsächlich eine Infektion mit TBC oder mit
MRSA vorliegt, sind zusätzlich ein Schutzkittel sowie eine Schutzbrille
zu verwenden.
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Der Materialabwurf sollte bevorzugt direkt neben dem Bett platziert werden.
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Jeder Absaugkatheter wird noch in der sterilen
Verpackung überprüft. Es muss sichergestellt sein, dass er nicht
fehlerhaft oder beschädigt ist. Durch Beschädigungen oder durch
Verformungen können sich scharfe Spitzen bilden.
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Pflegebedürftige, die regelmäßig abgesaugt
werden, benötigen aus Sicherheitsgründen Zugriff auf zwei Absauggeräte.
Eines davon muss mit einem Akku ausgestattet sein.
Vorbereitung des Bewohners
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Der Bewohner wird in verständlicher Weise über
die anstehende Absaugung informiert. Dieses ist auch bei bewusstlosen
Senioren unverzichtbar. Orientierte Bewohner bitten wir um Zustimmung.
Diese Erlaubnis kann auch nonverbal erteilt werden, also etwa durch
Gestik oder durch Mimik. Wir weisen den Pflegebedürftigen darauf hin,
dass er nach der Absaugung besser atmen kann.
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Das Zimmer wird ggf. gelüftet und danach auf eine angenehme Raumtemperatur beheizt.
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Das Absauggerät wird ggf. per
Verlängerungskabel an die Steckdose angeschlossen. Das Kabel wird so
verlegt, dass keine Stolpergefahr besteht.
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Das Bett des Bewohners wird in eine Höhe
gefahren, die ein rückenschonendes Arbeiten ermöglicht. Wir schaffen
einen von beiden Seiten freien Zugang zum Bett.
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Sofern Angehörige und Besucher nicht für das Beruhigen des Bewohners notwendig sind, bitten wir diese kurz aus dem Zimmer.
(Hinweis: Das Absaugen kann auf unvorbereitete Angehörige verstörend wirken.)
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Falls möglich wird der Bewohner mit leicht erhöhtem Oberkörper gelagert. Wir achten auf eine bequeme Positionierung des Kopfes.
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Die Kleidung des Pflegebedürftigen wird mit einem Tuch vor Verschmutzungen geschützt.
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Falls möglich führen wir vor dem Absaugen
sekretlösende Maßnahmen durch. Der Bewohner wird also etwa abgeklopft.
Alternativ soll er inhalieren.
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Wir führen eine Präoxygenierung durch, also
eine prophylaktische Anreicherung mit Sauerstoff vor der kurzzeitigen
Unterbrechung der Atemfunktion. Der Bewohner erhält dafür zwei bis drei
Minuten hundertprozentigen Sauerstoff. Alternativ fordern wir ihn dazu
auf, vor dem Absaugen mehrmals tief einzuatmen.
Durchführung:
Absaugen
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Die Pflegekraft führt eine Händedesinfektion durch und zieht keimarme Handschuhe an.
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Die Pflegekraft öffnet die Verpackung des
Absaugkatheters an einem Ende. Sie konnektiert den sterilen
Einmalkatheter mit dem Fingertipp. Die Schutzverpackung des
Absaugkatheters am Konusende wird nur so weit geöffnet, dass der
Absaugkatheter mit dem Absaugschlauch verbunden werden kann. Der
Absaugkatheter wird also zunächst in der Schutzhülle belassen.
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Die Absauganlage wird eingeschaltet. Die
Pflegekraft stellt den Sog auf 0,2 bis maximal 0,4 bar ein. Sie
überprüft den Vakuumaufbau, indem sie die Öffnung am Fingertipp
verschließt.
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Die Pflegekraft zieht einen sterilen Handschuh
über die Hand, die den Absaugkatheter führt. Die Verpackung des
sterilen Handschuhs wird als sterile Ablagefläche auf einer freien
Fläche auf dem Bett platziert. Während des gesamten weiteren
Absaugvorgangs wird diese "sterile" Hand ausschließlich für das Führen
des Katheters verwendet.
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Nun folgt die Entfernung der Schutzhülle vom
Absaugkatheter. Dafür zieht die Pflegekraft den Katheter langsam aus
der Verpackung. Die unsterile Hand liegt am Fingertip. Die sterile Hand
nimmt den Absaugkatheter "in Empfang". Dabei muss die Verpackung
vorsichtig fixiert werden, damit sich der Absaugkatheter aus der
Schutzverpackung löst. Kommt es zu einer Kontamination, muss ein neuer
Absaugkatheter genutzt werden. Um die Handhabung zu erleichtern, ist es
sinnvoll, mit dem Absaugkatheter beim Auspacken in der Hand eine
Schlaufe bilden.
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Die Katheterspitze wird ggf. mit etwas Gleitmittel versehen.
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Mit der unsterilen Hand löst die Pflegekraft
das Schlauchende vom Tubus (bzw. die künstliche Nase von der
Trachealkanüle). Sie legt diese Gegenstände auf der sterilen Innenseite
der Handschuhverpackung ab, damit diese nicht kontaminiert werden. Es
ist darauf zu achten, dass die Luft aus dem Beatmungsschlauch (samt
kontaminiertem Sekret) weder dem Bewohner noch den Pflegekräften direkt
ins Gesicht bläst.
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Mit der unsterilen Hand hält die Pflegekraft
den Tubus bzw. die Trachealkanüle fest. Alternativ sollte dieses von
der assistierenden Pflegekraft übernommen werden. Wir verhindern damit,
dass die Luftröhre durch die Bewegungen des Fremdkörpers gereizt wird.
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Wenn eine zweite Pflegekraft als Assistenz zur Verfügung steht, reicht diese nun den Katheter steril an.
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Die Pflegekraft führt den Absaugkatheter ein.
Ein atraumatischer Absaugkatheter wird mit Sog vorgeschoben. Einen
konventionellen Absaugkatheter führen wir ohne Sog ein.
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Wie tief der Absaugkatheter eingeschoben wird,
ist abhängig davon, ob ein oberflächliches Absaugen ausreicht oder ob
ein tiefes Absaugen notwendig ist. Ein tiefes Vorschieben des Katheters
bis zum Erspüren eines Widerstands kann für den Bewohner sehr
unangenehm sein und ist nur selten notwendig. In keinem Fall "stochern"
wir in der Luftröhre des Bewohners herum.
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Wenn sich die Katheterspitze an der Schleimhaut
festsaugt, kann die Sogwirkung durch das Öffnen des Fingertips
unterbrochen werden. Wir vermeiden damit Verletzungen.
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Nun wird der Katheter langsam wieder
herausgezogen. Die Pflegekraft wickelt sich dabei den Katheter um die
Hand oder um einen Finger.
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Durch Drehbewegungen kann bei konventionellen
Absaugkathetern verhindert werden, dass sich diese beim Zurückziehen an
der Luftröhrenschleimhaut ansaugen. Bei atraumatischen Kathetern
besteht diese Gefahr nicht. Die Drehbewegungen sind dann nicht
notwendig.
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Die Pflegekraft stülpt den sterilen Handschuh
so über den Absaugkatheter, dass dieser komplett darin verschwindet.
Der Absaugkatheter wird mit dem Handschuh entsorgt.
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Danach konnektiert sie den Beatmungsschlauch und den Tubus wieder (bzw. die künstliche Nase und die Trachealkanüle).
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Der Bewohner wird darüber informiert, dass die Maßnahme jetzt beendet ist.
Komplikationen
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Wenn es zu einer Bradykardie oder zu einer
Arrhythmie kommt, wird die Absaugung sofort beendet. Die Pflegekraft
entfernt den Absaugkatheter aus der Luftröhre. Falls sich die
Herzfunktion nicht umgehend normalisiert, wird der Arzt / Notarzt
gerufen.
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Bei einer Hypoxie unterbrechen wir das Absaugen
sofort. Die Pflegekraft sorgt für eine ausreichende Beatmung. Zukünftig
sollte der Bewohner vor Beginn des Absaugens Sauerstoff erhalten. Zudem
muss die Pflegekraft darauf achten, die Absaugdauer möglichst kurz zu
halten.
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Blutiges Trachealsekret lässt auf eine
Schleimhautläsion schließen. Der behandelnde Arzt wird über die
Beobachtung informiert, damit dieser die Läsion ggf. per Bronchoskopie
überprüft. Die Pflegekraft achtet zukünftig noch stärker auf ein
vorsichtiges Absaugen und auf die Nutzung von Gleitmittel.
Tipps
-
Damit kein Sauerstoffmangel auftritt, muss der
Absaugvorgang auf maximal 15 Sekunden begrenzt werden. Um diesen
Zeitrahmen einzuhalten, ist ein routiniertes, zügiges und gleichzeitig
sensibles Vorgehen notwendig. Insbesondere Berufseinsteiger haben
oftmals Probleme, diese Zeitspanne korrekt einzuschätzen. In diesen
Fällen ist es sinnvoll, testweise selbst für 15 Sekunden die Luft
anzuhalten und so ein Gefühl für die Dauer zu gewinnen. Viele
Pflegekräfte halten auch während des Absaugens gemeinsam mit dem
Bewohner den Atem an. Spätestens, wenn die Pflegekraft Atemnot
verspürt, geht es dem Bewohner ähnlich. Das Absaugen wird dann
schnellstmöglich abgeschlossen.
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Es ist sinnvoll, dass das Absaugen beim
jeweiligen Bewohner soweit möglich immer vom gleichen Mitarbeiter
durchgeführt wird; idealerweise von der Bezugspflegekraft. Im Verlauf
mehrerer Wochen lernt die Pflegekraft, wie sich Atemnot beim Bewohner
individuell bemerkbar macht etwa durch Mimik oder durch Gestik.
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Überdies ist damit zu rechnen, dass die
Zeitspanne, in der der Bewohner die Luft anhalten kann, schrittweise
wächst. Bei den ersten Durchführungen ist der Bewohner zumeist sehr
aufgeregt und angsterfüllt, was den Sauerstoffbedarf steigert. Je
häufiger das Absaugen durchgeführt wird, umso gelassener ist der
Pflegebedürftige. Sein Sauerstoffverbrauch sinkt.
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Es ist sinnvoll, nicht direkt nach dem Essen abzusaugen, da dieses einen Brechreiz fördern würde.
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Wenn das aufgefangene Sekret antrocknet, ist es
später schwierig, ein wiederverwendbares Auffanggefäß zu reinigen. Um
dieses zu verhindern, kann die Pflegekraft etwas Leitungswasser in das
Auffanggefäß aus Glas oder Kunststoff füllen.
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Es ist sinnvoll, dass die Pflegekraft während
der Durchführung dem Bewohner jeden einzelnen Schritt erklärt und ihm
damit Ängste nimmt. Aus dem gleichen Grund sollte auch der Alarm des
Beatmungsgeräts kurzfristig deaktiviert werden. Ein plötzlicher Alarm
könnte den Pflegebedürftigen erschrecken.
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Während des Absaugens kann es zu einer
Bradykardie kommen. Daher ist es ggf. sinnvoll, die Herzfrequenz am
Monitor zu überwachen und das akustische Pulssignal ("Systolenton")
einzuschalten.
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Der Fingertipp ist potenziell hochgradig
keimbelastet. Um eine Kontamination der Umgebung zu vermeiden, darf der
Fingertip nicht mit dem Bett oder mit dem Kittel in Berührung kommen.
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Ob überhaupt noch konventionelle Absaugkatheter
zum Einsatz kommen sollen, ist umstritten. Deren Vorteil gegenüber
atraumatischen Absaugkathetern liegt in der zumeist deutlich
gesteigerten Absaugleistung, mit der die Maßnahme erheblich
beschleunigt wird.
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Bei Bewohnern mit Gerinnungsstörungen sollten nur atraumatische Katheter genutzt werden.
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Wenn ein Katheter bereits ein Stück
zurückgezogen wurde, darf er nicht danach erneut vorgeschoben werden.
Es besteht die Gefahr einer Keimverschleppung.
Nachbereitung:
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Ggf. erhält der Bewohner für eine weitere Minute Sauerstoff (sog. "Postoxygenierung").
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Durch eine Auskultation mit dem Stethoskop
prüft die Pflegekraft, ob das Absaugen erfolgreich war. Falls notwendig
muss die Maßnahme nach einer Pause wiederholt werden. Für jeden
weiteren Absaugvorgang verwenden wir einen neuen Absaugkatheter und
einen neuen sterilen Handschuh.
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Die Pflegekraft prüft ggf. mit dem Stethoskop die Tubuslage.
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Die vorherigen Beatmungsparameter werden wieder hergestellt. Die Pflegekraft überprüft die korrekte Einstellung.
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Das Alarmsystem wird ggf. reaktiviert. Das akustische Pulssignal wird ausgeschaltet.
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Falls notwendig charakterisieren wir das
abgesaugte Trachealsekret. Wichtige Kriterien dabei sind Farbe, Menge,
Konsistenz und ggf. Geruch.
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Der Absaugschlauch wird mit keimarmem Wasser
durchgespült. Die Pflegekraft hängt den Absaugschlauch in die dafür
vorgesehene Halterung am Absauggerät.
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Das Auffanggefäß, der Absaugschlauch und das Zwischenstück werden täglich gewechselt.
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Einmalsekretbehälter mit integriertem
Bakterienfilter werden am Bett des Bewohners belassen, bis sie
vollständig gefüllt sind. Anschließend entsorgen wir den Behälter
verschlossen im Müll.
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Falls notwendig, laden wir den Akku des Absauggeräts auf.
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Die Pflegekraft entsorgt den restlichen Abfall.
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Kontaminierte Flächen und Handkontaktstellen
müssen mit einer Wischdesinfektion behandelt werden, um
Keimverschleppungen zu vermeiden. Dazu zählen auch die Hebel, Schalter
oder Drehregler zur Bedienung des Absauggeräts, da diese Flächen
zumeist häufig berührt werden.
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Die Pflegekraft zieht die Handschuhe aus. Sie führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
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Das Absaugen sowie die Reaktionen des Bewohners
darauf (etwa Abwehrbewegungen, Zyanose, Bradykardie oder Erbrechen)
werden dokumentiert.
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Wir schicken entnommene Sekretproben ins Labor.
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Der Bewohner wird nach seinem Befinden befragt.
Die Pflegekraft prüft die Vitalzeichen. Sein Zustand wird überwacht,
bis sich die Messwerte normalisiert haben.
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Die Pflegekraft legt die Rufanlage in
Reichweite des Bewohners. Wir bitten den Bewohner, sich bei uns zu
melden, falls er sich unwohl fühlen sollte.
Dokumente:
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Leistungsnachweise
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Pflegebericht
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Pflegeplanung / Maßnahmenplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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Pflegefachkraft
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Assistenz: Pflegehilfskraft
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