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Standard "Orales und nasales
Absaugen / blindes Absaugen"
Wer in gängigen Pflegelexika unter "absaugen"
nachschlägt, dem werden schnell die vielen Warnungen vor möglichen
medizinischen und rechtlichen Komplikationen auffallen. Das Absaugen
ist also eine Behandlungsmaßnahme, die nachdrücklich innerhalb des
Pflegeteams vereinheitlicht werden muss.
Standard "Orales und nasales
Absaugen / blindes Absaugen"
Definition:
-
Viele Grunderkrankungen führen dazu, dass ein
Pflegebedürftiger Atemwegssekret nicht oder nur noch unzureichend
abhusten kann. In diesen Fällen ist es notwendig, das Sekret ab zu
saugen und damit die Belüftung der Lunge zu gewährleisten. Wir
vermeiden damit die Bildung von Atelektasen (kollabierte und
funktionslose Lungenabschnitte) sowie einer Pneumonie
(Lungenentzündung).
-
Auch feste oder flüssige Fremdkörper, die durch
eine Aspiration in die Luftröhre gelangt sind, sollten abgesaugt werden.
-
Das Absaugen der oberen Atemwege beschränkt
sich auf die Mundhöhle, die Nasenhöhle sowie auf den Rachen. Darüber
hinaus gibt es das sog. "blinde Absaugen" von Endotrachealsekret. Dabei
wird versucht, über den Mund oder die Nase auch tiefere
Atemwegsbereiche abzusaugen. Selbst routinierten Pflegekräften gelingt
dieses jedoch nicht immer. Das blinde Absaugen sollte daher lediglich
als lebensrettende Notfallmaßnahme bei einem drohenden Ersticken
erfolgen.
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Die Maßnahme ist oft mit Schmerzen verbunden.
Überdies wird dem Bewohner neben den Fremdkörpern auch die noch
vorhandene Luft aus der Lunge abgesaugt. In der Folge kommt es zu
Atemnot und zu Erstickungsanfällen. Daher empfinden viele
Pflegebedürftige das Absaugen als bedrohlich. Demenzpatienten reagieren
häufig mit Abwehrbewegungen.
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Häufiges Absaugen führt zu einer Reizung der
Schleimhäute. Dadurch steigt die Sekretproduktion. Es kommt daher
schnell zu einem Teufelskreis aus Absaugen, der Bildung von Sekret und
noch häufigerem Absaugen.
Hinweis:
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In der Fachliteratur gibt es zahllose
abweichende und sich teils widersprechende Details zur richtigen
Durchführung des Absaugens. Dieses liegt vor allem an den
unterschiedlichen Anforderungen sowie an den personellen und
materiellen Ressourcen. Die für einen ambulanten Pflegedienst ideale
Gestaltung unterscheidet sich von den Abläufen, die auf einer
Intensivstation angemessen sind. Sie sollten daher diesen Standard
teamintern diskutieren und an ihre Gegebenheiten anpassen. Zudem müssen
Sie die Vorgaben des behandelnden Arztes berücksichtigen, was häufig
weitere Abweichungen mit sich bringt.
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Dieser Standard beschreibt das orale und das
nasale Absaugen sowie das "blinde Absaugen". Darüber hinaus kann auch
endotracheal (über einen Tubus oder über eine Trachealkanüle) abgesaugt
werden.
Grundsätze:
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Nur ein streng aseptisches Vorgehen bietet dem
Bewohner und den Pflegekräften Schutz vor Infektionen.
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Wir sind uns stets bewusst, dass das Absaugen
für den Bewohner eine erhebliche körperliche und mentale Belastung ist.
Ziele:
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Das Sekret wird aus den Atemwegen befördert.
Eine fortschreitende Verschlechterung der Lungenfunktion als Folge der
Sekretablagerung wird vermieden. Der Bewohner ist nach der Maßnahme in
der Lage, ruhig und entspannt zu atmen.
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Wir entfernen die Fremdstoffe. Es kommt zu
keiner Aspirationspneumonie.
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Wir vermeiden die Entwicklung von Atelektasen
(kollabierte und funktionslose Lungenabschnitte).
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Die Schleimhaut bleibt intakt. Wir vermeiden
Verletzungen.
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Der Bewohner versteht den Sinn und die
Notwendigkeit des Absaugens.
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Wir reduzieren die mentale Belastung auf ein
Minimum. Der Bewohner erlebt kein Gefühl der Panik.
-
Wir begrenzen die körperlichen Stressfaktoren.
Die Sauerstoffversorgung und die Herz-Kreislauf-Funktionen werden
möglichst wenig beeinträchtigt.
Vorbereitung:
Organisation
-
Das Absaugen ist eine ärztliche Tätigkeit, die
jedoch an Pflegekräfte delegiert werden kann. Dafür ist eine
schriftliche ärztliche Anordnung erforderlich. In Notsituationen dürfen
Pflegekräfte auch ohne ärztliche Anordnung absaugen.
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Das Absaugen darf nur durch eine qualifizierte
Pflegefachkraft erfolgen. Das korrekte Absaugen ist Teil der
Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Darüber hinaus wird die Durchführung
regelmäßig im Rahmen von Pflegevisiten durch die Pflegedienstleitung
oder durch den Praxismentor begleitet.
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Pflegekräfte dürfen Absauggeräte nur nach einer
vorherigen technischen Einweisung verwenden. Dieses erfolgt durch den
Praxismentor oder durch den Medizinproduktebeauftragten.
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Die Funktionsfähigkeit des Absauggeräts wird
täglich geprüft. Defekte Geräte werden zeitnah ersetzt und repariert.
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Falls möglich sollte für das Absaugen eine
zweite Pflegekraft bereitstehen. Diese kann das Material anreichen und
gleichzeitig den Zustand des Bewohners überwachen. Ein zusätzlicher
Mitarbeiter erleichtert überdies das aseptische Vorgehen. Dadurch
werden gleichermaßen Pflegekräfte und Bewohner vor Infektionen
geschützt.
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Bei demenziell erkrankten Senioren ist eine
zusätzliche Pflegekraft von besonderer Bedeutung. Sie kann den
verwirrten Bewohner beruhigen und Abwehrbewegungen verhindern.
-
Manchmal ist es auch sinnvoll, Angehörige in
die Maßnahme einzubinden. Diese können die Hand des Bewohners halten
und ihn ablenken. Auch vermeiden wir, dass Abwehrbewegungen auftreten.
Indikation
Wir saugen den
Bewohner ab, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
-
Die Sauerstoffsättigung sinkt. Wir sehen
klinische Zeichen einer Hypoxie.
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Die Sekretproduktion des Bewohners ist erhöht.
Wir hören Rasselgeräusche. Der Pflegebedürftige versucht vergeblich,
das Sekret abzuhusten. Er hüstelt ständig.
-
Der Bewohner zeigt uns an, dass er abgesaugt
werden will. In vielen Fällen kann dieser eine Sekretansammlung spüren,
bevor rasselnde Atemgeräusche oder andere klinische Auswirkungen
auftreten.
-
Wir befürchten eine Aspiration.
Kontraindikation:
-
Bei einer gesteigerten Schleimproduktion im
Sterbeprozess ("Todesrasseln") wird i. d. R. nicht abgesaugt.
Material
Wir stellen das
notwendige Material für die Absaugung bereit:
-
Absauggerät
-
sterile und unsterile Einmalhandschuhe
-
zwei sterile Absaugkatheter
-
Abwurfbehälter
-
Mundschutz
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Einmalschürze
-
ggf. Schutzbrille
-
Taschenlampe
-
Salbe oder Gel als Schleimhautanästhetikum
-
Material für die Mund- und Nasenpflege
-
Behälter zum Aufnehmen einer Zahnprothese
-
Zellstoff und Nierenschale (falls sich der
Bewohner erbricht)
-
Es stehen zwei Katheterarten zur Auswahl:
-
Die Katheterspitze konventioneller
Absaugkatheter ist nach vorne geöffnet. An der Seite befinden sich
zumeist zusätzliche größere Öffnungen (sog. "Augen"). Diese seitlichen
Entlastungsöffnungen sollen das Festsaugen des Katheters an der
Luftröhrenschleimhaut verhindern, was aber nicht immer gelingt. Es kann
dann zu Verletzungen der Luftröhrenschleimhaut kommen.
-
Atraumatische Katheter verfügen zusätzlich an
der endständigen Öffnung über einen wulstigen Ring, der das Festsaugen
an der Schleimhaut vermeidet. Dadurch lassen sich
Schleimhautverletzungen abwenden.
-
Absaugkatheter mit nur einer zentralen
Öffnung ohne Entlastungsöffnungen dürfen nicht mehr zum tieferen
Absaugen genutzt werden, da die Verletzungsgefahr deutlich zu hoch ist.
Sie werden nur zum Absaugen im Mundbereich verwendet.
-
Für das orale Absaugen sind Katheter von 14 Ch
bis 20 Ch geeignet. Beim nasalen Absaugen kommen Katheter von 10 Ch bis
14 Ch zum Einsatz.
Anmerkungen:
-
Es sollte stets ein ausreichender Vorrat an
passenden Absaugkathetern am Bewohnerbett bereitliegen, um diesen im
Bedarfsfall ohne Zeitverlust absaugen zu können.
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Pflegebedürftige, die regelmäßig abgesaugt
werden, benötigen aus Sicherheitsgründen Zugriff auf zwei Absauggeräte.
Eines davon muss mit einem Akku ausgestattet sein.
-
Wenn der Absaugkatheter zu groß gewählt wird,
steigert dieses das Risiko einer Hypoxie. Überdies wird die Entstehung
von Atelektasen gefördert. Mit einem zu kleinen Absaugkatheter kann das
Lungensekret nicht effektiv entfernt werden.
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Für jeden Saugvorgang wird ein neuer steriler
Handschuh verwendet. Diesen ziehen wir über die Hand, die den
Absaugkatheter hält. Damit verhindern wir, dass pathogene Keime in die
Atemwege des Bewohners eingeschleppt werden. Die zusätzlichen
unsterilen Handschuhe sind für den Selbstschutz erforderlich.
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Bei einer gesteigerten Infektionsgefahr sollten
Pflegekräfte während des Absaugens einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Falls möglicherweise oder tatsächlich eine Infektion mit TBC oder mit
MRSA vorliegt, sind zusätzlich ein Schutzkittel sowie eine Schutzbrille
zu verwenden.
-
Der Materialabwurf sollte bevorzugt direkt
neben dem Bett platziert werden.
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Jeder Absaugkatheter wird noch in der sterilen
Verpackung überprüft. Es muss sichergestellt sein, dass er nicht
fehlerhaft oder beschädigt ist. Durch Beschädigungen oder durch
Verformungen können sich scharfe Spitzen bilden.
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Das in diesem Standard abgebildete hohe
hygienische Niveau mag zunächst überraschen, da der Mund und der
Nasenraum ohnehin mit zahlreichen Keimen besiedelt sind. Jedoch kann es
beim blinden Absaugen der oberen Atemwege immer wieder zu einer
tieferen, endotrachealen Positionierung des Absaugkatheters kommen. In
diesem Fall würden Krankheitserreger in einen sonst keimarmen Abschnitt
der Luftwege gelangen. Folglich sind sterile Handschuhe und ein neuer
steriler Absaugkatheter bei jedem Absaugvorgang notwendig.
Vorbereitung des
Bewohners
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Der Bewohner wird in verständlicher Weise über
die anstehende Absaugung informiert. Dieses ist auch bei bewusstlosen
Senioren unverzichtbar. Orientierte Bewohner bitten wir um Zustimmung.
Diese Erlaubnis kann auch nonverbal erteilt werden, also etwa durch
Gestik oder durch Mimik. Wir weisen den Pflegebedürftigen darauf hin,
dass er nach der Absaugung besser atmen kann.
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Das Zimmer wird ggf. gelüftet und danach auf
eine angenehme Raumtemperatur beheizt.
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Das Absauggerät wird ggf. per
Verlängerungskabel an die Steckdose angeschlossen. Das Kabel wird so
verlegt, dass keine Stolpergefahr besteht.
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Das Bett des Bewohners wird in eine Höhe
gefahren, die ein rückenschonendes Arbeiten ermöglicht. Wir schaffen
einen von beiden Seiten freien Zugang zum Bett.
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Sofern Angehörige und Besucher nicht für das
Beruhigen des Bewohners notwendig sind, bitten wir diese kurz aus dem
Zimmer.
(Hinweis: Das Absaugen kann auf unvorbereitete Angehörige verstörend
wirken.)
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Falls möglich wird der Bewohner mit leicht
erhöhtem Oberkörper gelagert. Wir achten auf eine bequeme
Positionierung des Kopfes.
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Die Kleidung des Pflegebedürftigen wird mit
einem Tuch vor Verschmutzungen geschützt.
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Falls möglich führen wir vor dem Absaugen
sekretlösende Maßnahmen durch. Der Bewohner wird also etwa abgeklopft.
Alternativ soll er inhalieren.
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Wenn über die Nase abgesaugt werden soll,
werden ggf. schleimhautabschwellende Nasentropfen appliziert.
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Der Mund-, Nasen- und Rachenraum ist bis zum
Kehlkopf physiologisch mit zahlreichen Bakterien besiedelt. Die tiefer
liegenden Atemwege hingegen sind keimarm. Die Gefahr einer
Keimverschleppung lässt sich daher durch eine Mund- und Nasenpflege
senken.
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Eine etwaige Zahnprothese wird entfernt. Wir
vermeiden damit, dass die Prothese verschluckt wird. Außerdem kann die
Pflegekraft den Mund- und Rachenbereich dann besser einsehen.
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Wir führen eine Präoxygenierung durch, also
eine prophylaktische Anreicherung mit Sauerstoff vor der kurzzeitigen
Unterbrechung der Atemfunktion. Der Bewohner erhält dafür zwei bis drei
Minuten hundertprozentigen Sauerstoff. Alternativ fordern wir ihn dazu
auf, vor dem Absaugen mehrmals tief einzuatmen.
Durchführung:
Absaugen
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Die Pflegekraft führt eine Händedesinfektion
durch und zieht keimarme Handschuhe an.
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Sie stellt den Sog auf 0,2 bar bis maximal 0,4
bar ein. Die Pflegekraft überprüft den Vakuumaufbau, indem sie die
Öffnung am Fingertipp verschließt.
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Die Pflegekraft öffnet die Verpackung des
Absaugkatheters an einem Ende. Sie konnektiert den sterilen
Einmalkatheter mit dem Fingertipp. Die Schutzverpackung des
Absaugkatheters am Konusende wird nur so weit geöffnet, dass der
Absaugkatheter mit dem Absaugschlauch verbunden werden kann. Der
Absaugkatheter wird also zunächst in der Schutzhülle belassen.
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Die Pflegekraft zieht einen sterilen Handschuh
über die Hand, die den Absaugkatheter führt. Während des gesamten
weiteren Absaugvorgangs wird diese "sterile" Hand ausschließlich für
das Führen des Katheters verwendet.
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Nun folgt die Entfernung der Schutzhülle vom
Absaugkatheter. Dafür zieht die Pflegekraft den Katheter langsam aus
der Verpackung. Die unsterile Hand liegt am Fingertip. Die sterile Hand
nimmt den Absaugkatheter "in Empfang". Dabei muss die Verpackung
vorsichtig fixiert werden, damit sich der Absaugkatheter aus der
Schutzverpackung löst. Kommt es zu einer Kontamination, muss ein neuer
Absaugkatheter genutzt werden. Um die Handhabung zu erleichtern, ist es
sinnvoll, mit dem Absaugkatheter beim Auspacken in der Hand eine
Schlaufe bilden.
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Wir machen den Katheter ggf. mit einem
anästhesierenden Gel oder mit Salbe gleitfähig. Wir ersparen dem
Bewohner damit unnötige Schmerzen und senken das Risiko von
Schleimhautläsionen.
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Der sterile Katheter wird in die Nase oder in
den Mund ohne Sog eingeführt. Nur bei einem starken Sekretanfall ist
der Sog beim Einschieben aktiviert.
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Die Pflegekraft schiebt falls nötig den
Absaugkatheter weiter bis in den unteren Rachen (Hypopharynx) vor.
Maßgeblich dabei ist, wie weit der Bewohner das Vorschieben toleriert.
-
Um den Katheter nicht zu weit einzuschieben,
schätzt die Pflegekraft die notwendige Tiefe vorab ein. Richtmaß für
die maximale Einführtiefe ist der Abstand zwischen Ohrläppchen und
Nasenspitze; zumeist also eine Länge von 10 bis 12 Zentimetern.
Bild: Lage des Absaugkatherers beim nasalen Absaugen. 1=Luftröhre ("Trachea"); 2=Speiseröhre ("Ösophagus")
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Wenn die Pflegekraft lediglich den Mund und den
Rachenbereich absaugen soll, achtet sie darauf, nicht zu weit in den
Rachen vorzudringen. Sie bleibt im sichtbaren Bereich, um einen
Würgereflex zu verhindern. Sie vermeidet es, das Zäpfchen zu berühren.
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Falls sich der Katheter an der Schleimhaut
festsaugt, kann durch rhythmisches Öffnen und Schließen des Fingertips
ein intermittierender Sog erzeugt werden. Wir vermeiden damit
Verletzungen.
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Durch Drehbewegungen kann bei konventionellen
Absaugkathetern ebenfalls verhindert werden, dass sich diese beim
Zurückziehen an der Schleimhaut ansaugen. Bei atraumatischen Kathetern
besteht diese Gefahr nicht. Die Drehbewegungen sind dann nicht
notwendig.
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Nun wird der Katheter langsam wieder
herausgezogen. Die Pflegekraft wickelt sich dabei den Katheter um die
Hand oder um einen Finger.
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Die Pflegekraft stülpt den sterilen Handschuh
so über den Absaugkatheter, dass dieser komplett darin verschwindet.
Der Absaugkatheter wird mit dem Handschuh entsorgt.
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Wenn sowohl die Nase als auch der Mund
abgesaugt werden sollen, erfolgt dieses aus ästhetischen und aus
hygienischen Gründen in zwei separaten Durchgängen mit jeweils einem
neuen Absaugkatheter.
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Der Bewohner wird darüber informiert, dass die
Maßnahme jetzt beendet ist.
Abweichendes
Vorgehen beim blinden Absaugen
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Eine zweite Pflegekraft ist dringend notwendig,
um den Bewohner zu beruhigen.
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Die Pflegekraft macht den Absaugkatheter
besonders gut gleitfähig. Ggf. bringt sie das Gleitmittel direkt in das
Nasenloch ein, etwa Bepanthen-Nasensalbe oder Xylocain-Gel
(Lokalanästhetikum). Bei oralem Absaugen verwenden wir steriles NaCl
0,9% zum Anfeuchten des Katheters.
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Der Bewohner soll mehrmals tief einatmen, damit
er die folgenden Sekunden ohne Sauerstoffmangel gut überstehen kann.
Alternativ wird nach ärztlicher Verordnung Sauerstoff verabreicht.
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Die Pflegekraft führt den Katheter über die
Nase oder über den Mund ein. Das Einführen über die Nase erfolgt dabei
waagerecht und nicht nach oben. Die Pflegekraft schiebt den Katheter
über den Rachen bis zum Kehlkopf weiter.
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Wenn die Stimmritze erreicht ist, ist dieses
erkennbar durch charakteristische Atemgeräusche, die über den Katheter
weitergeleitet werden.
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Der Bewohner wird aufgefordert, weiterhin ruhig
und tief ein- und auszuatmen. Während dessen schiebt die Pflegekraft
den Katheter weiter zügig und vorsichtig vor. Das Einführen wird
spätestens dann beendet, wenn ein Widerstand spürbar wird. Bei einem
Widerstand wird der Katheter einen Zentimeter zurückgezogen.
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Sobald der Katheter die gewünschte Stelle
erreicht hat, verschließt die Pflegekraft den Fingertip, damit ein Sog
entsteht.
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Unter leicht drehenden Bewegungen zieht sie den
Absaugkatheter zurück. Sie beobachtet die Atmung des Bewohners. Das
Absaugen sollte zügig erfolgen und nicht länger als 15 Sekunden dauern.
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Beim blinden Absaugen ist es nicht immer
möglich, den Katheter bis in die Trachea vorzuschieben. Durch das
Auslösen eines Hustenreizes kann das Sekret jedoch zunächst in den
Rachenraum befördert werden, wo wir es dann absaugen. Wir fordern den
Bewohner zum Husten auf.
Komplikationen
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Wenn es zu einer Bradykardie oder zu einer
Arrhythmie kommt, wird die Absaugung sofort beendet. Die Pflegekraft
entfernt den Absaugkatheter aus den Atemwegen. Falls sich die
Herzfunktion nicht umgehend normalisiert, wird der Arzt / Notarzt
gerufen.
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Bei einer Hypoxie unterbrechen wir das Absaugen
sofort. Die Pflegekraft sorgt für eine ausreichende Beatmung. Zukünftig
sollte der Bewohner vor Beginn des Absaugens Sauerstoff erhalten. Zudem
muss die Pflegekraft darauf achten, die Absaugdauer möglichst kurz zu
halten.
-
Blutiges Trachealsekret lässt auf eine
Schleimhautläsion schließen. Der behandelnde Arzt wird über die
Beobachtung informiert, damit dieser die Läsion ggf. per Bronchoskopie
überprüft. Die Pflegekraft achtet zukünftig noch stärker auf ein
vorsichtiges Absaugen und auf die Nutzung von Gleitmittel.
Tipps
-
Damit kein Sauerstoffmangel auftritt, muss der
Absaugvorgang auf maximal 15 Sekunden begrenzt werden. Um diesen
Zeitrahmen einzuhalten, ist ein routiniertes, zügiges und gleichzeitig
sensibles Vorgehen notwendig. Insbesondere Berufseinsteiger haben
oftmals Probleme, diese Zeitspanne korrekt einzuschätzen. In diesen
Fällen ist es sinnvoll, testweise selbst für 15 Sekunden die Luft
anzuhalten und so ein Gefühl für die Dauer zu gewinnen. Viele
Pflegekräfte halten auch während des Absaugens gemeinsam mit dem
Bewohner den Atem an. Spätestens, wenn die Pflegekraft Atemnot
verspürt, geht es dem Bewohner ähnlich. Das Absaugen wird dann
schnellstmöglich abgeschlossen.
-
Es ist sinnvoll, dass das Absaugen beim
jeweiligen Bewohner soweit möglich immer vom gleichen Mitarbeiter
durchgeführt wird; idealerweise von der Bezugspflegekraft. Im Verlauf
mehrerer Wochen lernt die Pflegekraft, wie sich Atemnot beim Bewohner
individuell bemerkbar macht etwa durch Mimik oder durch Gestik.
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Überdies ist damit zu rechnen, dass die
Zeitspanne, in der der Bewohner die Luft anhalten kann, schrittweise
wächst. Bei den ersten Durchführungen ist der Bewohner zumeist sehr
aufgeregt und angsterfüllt, was den Sauerstoffbedarf steigert. Je
häufiger das Absaugen durchgeführt wird, umso gelassener ist der
Pflegebedürftige. Sein Sauerstoffverbrauch sinkt.
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Wenn nur der Mundraum abgesaugt werden soll,
kann das Absaugen bis zu drei Minuten dauern.
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Es ist sinnvoll, nicht direkt nach dem Essen
abzusaugen, da dieses einen Brechreiz fördern würde.
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Es ist hilfreich, wenn die Pflegekraft während
der Durchführung dem Bewohner jeden einzelnen Schritt erklärt und ihm
damit Ängste nimmt.
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Während des Absaugens kann es zu einer
Bradykardie kommen. Daher ist es ggf. sinnvoll, die Herzfrequenz am
Monitor zu überwachen und das akustische Pulssignal ("Systolenton")
einzuschalten.
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Beim Absaugen kommt es häufig zu
Abwehrreaktionen. Wenn die Gefahr besteht, dass der Bewohner zubeißt,
kann ein Mundkeil eingesetzt werden.
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Der Fingertipp ist potenziell hochgradig
keimbelastet. Um eine Kontamination der Umgebung zu vermeiden, darf der
Fingertip nicht mit dem Bett oder mit dem Kittel in Berührung kommen.
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Wenn ein Katheter bereits ein Stück
zurückgezogen wurde, darf er nicht danach erneut vorgeschoben werden.
Es besteht die Gefahr einer Keimverschleppung.
Nachbereitung:
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Der Bewohner wird nach seinem Befinden befragt.
Die Pflegekraft prüft die Vitalzeichen. Sein Zustand wird überwacht,
bis sich die Messwerte normalisiert haben.
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Ggf. erhält der Bewohner für eine weitere
Minute Sauerstoff (sog. "Postoxygenierung").
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Durch eine Auskultation mit dem Stethoskop
prüft die Pflegekraft, ob das Absaugen erfolgreich war. Falls notwendig
muss die Maßnahme nach einer Pause wiederholt werden. Für jeden
weiteren Absaugvorgang verwenden wir einen neuen Absaugkatheter und
einen neuen sterilen Handschuh.
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Falls notwendig charakterisieren wir das
abgesaugte Trachealsekret. Wichtige Kriterien dabei sind Farbe, Menge,
Konsistenz und ggf. Geruch.
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Der Absaugschlauch wird mit keimarmem Wasser
durchgespült. Die Pflegekraft hängt den Absaugschlauch in die dafür
vorgesehene Halterung am Absauggerät.
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Das akustische Pulssignal wird ausgeschaltet.
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Falls notwendig, laden wir den Akku des
Absauggeräts auf.
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Die Pflegekraft entsorgt den restlichen Abfall.
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Sie legt die Rufanlage in Reichweite des
Bewohners. Wir bitten den Bewohner, sich bei uns zu melden, falls er
sich unwohl fühlen sollte.
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Kontaminierte Flächen und Handkontaktstellen
müssen mit einer Wischdesinfektion behandelt werden, um
Keimverschleppungen zu vermeiden. Dazu zählen auch die Hebel, Schalter
oder Drehregler zur Bedienung des Absauggeräts, da diese Flächen
zumeist häufig berührt werden.
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Ggf. erfolgt eine weitere Mund- und Nasenpflege.
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Die Pflegekraft zieht die Handschuhe aus. Sie
führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
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Das Absaugen sowie die Reaktionen des Bewohners
darauf (etwa Abwehrbewegungen, Zyanose, Bradykardie oder Erbrechen)
werden dokumentiert.
Dokumente:
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Leistungsnachweise
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Pflegebericht
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Pflegeplanung / Maßnahmenplanung
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
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Pflegefachkraft
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Assistenz: Pflegehilfskraft
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