pqsg mobil
Start Suche Service
Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert. Für die PC-Version klicken Sie bitte hier.

Standard "Orales und nasales Absaugen / blindes Absaugen"

Wer in gängigen Pflegelexika unter "absaugen" nachschlägt, dem werden schnell die vielen Warnungen vor möglichen medizinischen und rechtlichen Komplikationen auffallen. Das Absaugen ist also eine Behandlungsmaßnahme, die nachdrücklich innerhalb des Pflegeteams vereinheitlicht werden muss.


Standard "Orales und nasales Absaugen / blindes Absaugen"


Definition:

  • Viele Grunderkrankungen führen dazu, dass ein Pflegebedürftiger Atemwegssekret nicht oder nur noch unzureichend abhusten kann. In diesen Fällen ist es notwendig, das Sekret ab zu saugen und damit die Belüftung der Lunge zu gewährleisten. Wir vermeiden damit die Bildung von Atelektasen (kollabierte und funktionslose Lungenabschnitte) sowie einer Pneumonie (Lungenentzündung).
  • Auch feste oder flüssige Fremdkörper, die durch eine Aspiration in die Luftröhre gelangt sind, sollten abgesaugt werden.
  • Das Absaugen der oberen Atemwege beschränkt sich auf die Mundhöhle, die Nasenhöhle sowie auf den Rachen. Darüber hinaus gibt es das sog. "blinde Absaugen" von Endotrachealsekret. Dabei wird versucht, über den Mund oder die Nase auch tiefere Atemwegsbereiche abzusaugen. Selbst routinierten Pflegekräften gelingt dieses jedoch nicht immer. Das blinde Absaugen sollte daher lediglich als lebensrettende Notfallmaßnahme bei einem drohenden Ersticken erfolgen.
  • Die Maßnahme ist oft mit Schmerzen verbunden. Überdies wird dem Bewohner neben den Fremdkörpern auch die noch vorhandene Luft aus der Lunge abgesaugt. In der Folge kommt es zu Atemnot und zu Erstickungsanfällen. Daher empfinden viele Pflegebedürftige das Absaugen als bedrohlich. Demenzpatienten reagieren häufig mit Abwehrbewegungen.
  • Häufiges Absaugen führt zu einer Reizung der Schleimhäute. Dadurch steigt die Sekretproduktion. Es kommt daher schnell zu einem Teufelskreis aus Absaugen, der Bildung von Sekret und noch häufigerem Absaugen.
Hinweis:
  • In der Fachliteratur gibt es zahllose abweichende und sich teils widersprechende Details zur richtigen Durchführung des Absaugens. Dieses liegt vor allem an den unterschiedlichen Anforderungen sowie an den personellen und materiellen Ressourcen. Die für einen ambulanten Pflegedienst ideale Gestaltung unterscheidet sich von den Abläufen, die auf einer Intensivstation angemessen sind. Sie sollten daher diesen Standard teamintern diskutieren und an ihre Gegebenheiten anpassen. Zudem müssen Sie die Vorgaben des behandelnden Arztes berücksichtigen, was häufig weitere Abweichungen mit sich bringt.
  • Dieser Standard beschreibt das orale und das nasale Absaugen sowie das "blinde Absaugen". Darüber hinaus kann auch endotracheal (über einen Tubus oder über eine Trachealkanüle) abgesaugt werden.

Grundsätze:

  • Nur ein streng aseptisches Vorgehen bietet dem Bewohner und den Pflegekräften Schutz vor Infektionen.
  • Wir sind uns stets bewusst, dass das Absaugen für den Bewohner eine erhebliche körperliche und mentale Belastung ist.

Ziele:

  • Das Sekret wird aus den Atemwegen befördert. Eine fortschreitende Verschlechterung der Lungenfunktion als Folge der Sekretablagerung wird vermieden. Der Bewohner ist nach der Maßnahme in der Lage, ruhig und entspannt zu atmen.
  • Wir entfernen die Fremdstoffe. Es kommt zu keiner Aspirationspneumonie.
  • Wir vermeiden die Entwicklung von Atelektasen (kollabierte und funktionslose Lungenabschnitte).
  • Die Schleimhaut bleibt intakt. Wir vermeiden Verletzungen.
  • Der Bewohner versteht den Sinn und die Notwendigkeit des Absaugens.
  • Wir reduzieren die mentale Belastung auf ein Minimum. Der Bewohner erlebt kein Gefühl der Panik.
  • Wir begrenzen die körperlichen Stressfaktoren. Die Sauerstoffversorgung und die Herz-Kreislauf-Funktionen werden möglichst wenig beeinträchtigt.

Vorbereitung:

Organisation

  • Das Absaugen ist eine ärztliche Tätigkeit, die jedoch an Pflegekräfte delegiert werden kann. Dafür ist eine schriftliche ärztliche Anordnung erforderlich. In Notsituationen dürfen Pflegekräfte auch ohne ärztliche Anordnung absaugen.
  • Das Absaugen darf nur durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erfolgen. Das korrekte Absaugen ist Teil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Darüber hinaus wird die Durchführung regelmäßig im Rahmen von Pflegevisiten durch die Pflegedienstleitung oder durch den Praxismentor begleitet.
  • Pflegekräfte dürfen Absauggeräte nur nach einer vorherigen technischen Einweisung verwenden. Dieses erfolgt durch den Praxismentor oder durch den Medizinproduktebeauftragten.
  • Die Funktionsfähigkeit des Absauggeräts wird täglich geprüft. Defekte Geräte werden zeitnah ersetzt und repariert.
  • Falls möglich sollte für das Absaugen eine zweite Pflegekraft bereitstehen. Diese kann das Material anreichen und gleichzeitig den Zustand des Bewohners überwachen. Ein zusätzlicher Mitarbeiter erleichtert überdies das aseptische Vorgehen. Dadurch werden gleichermaßen Pflegekräfte und Bewohner vor Infektionen geschützt.
  • Bei demenziell erkrankten Senioren ist eine zusätzliche Pflegekraft von besonderer Bedeutung. Sie kann den verwirrten Bewohner beruhigen und Abwehrbewegungen verhindern.
  • Manchmal ist es auch sinnvoll, Angehörige in die Maßnahme einzubinden. Diese können die Hand des Bewohners halten und ihn ablenken. Auch vermeiden wir, dass Abwehrbewegungen auftreten.

Indikation

Wir saugen den Bewohner ab, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die Sauerstoffsättigung sinkt. Wir sehen klinische Zeichen einer Hypoxie.
  • Die Sekretproduktion des Bewohners ist erhöht. Wir hören Rasselgeräusche. Der Pflegebedürftige versucht vergeblich, das Sekret abzuhusten. Er hüstelt ständig.
  • Der Bewohner zeigt uns an, dass er abgesaugt werden will. In vielen Fällen kann dieser eine Sekretansammlung spüren, bevor rasselnde Atemgeräusche oder andere klinische Auswirkungen auftreten.
  • Wir befürchten eine Aspiration.
Kontraindikation:
  • Bei einer gesteigerten Schleimproduktion im Sterbeprozess ("Todesrasseln") wird i. d. R. nicht abgesaugt.

Material

Wir stellen das notwendige Material für die Absaugung bereit:

  • Absauggerät
  • sterile und unsterile Einmalhandschuhe
  • zwei sterile Absaugkatheter
  • Abwurfbehälter
  • Mundschutz
  • Einmalschürze
  • ggf. Schutzbrille
  • Taschenlampe
  • Salbe oder Gel als Schleimhautanästhetikum
  • Material für die Mund- und Nasenpflege
  • Behälter zum Aufnehmen einer Zahnprothese
  • Zellstoff und Nierenschale (falls sich der Bewohner erbricht)
  • Es stehen zwei Katheterarten zur Auswahl:
    • Die Katheterspitze konventioneller Absaugkatheter ist nach vorne geöffnet. An der Seite befinden sich zumeist zusätzliche größere Öffnungen (sog. "Augen"). Diese seitlichen Entlastungsöffnungen sollen das Festsaugen des Katheters an der Luftröhrenschleimhaut verhindern, was aber nicht immer gelingt. Es kann dann zu Verletzungen der Luftröhrenschleimhaut kommen.
    • Atraumatische Katheter verfügen zusätzlich an der endständigen Öffnung über einen wulstigen Ring, der das Festsaugen an der Schleimhaut vermeidet. Dadurch lassen sich Schleimhautverletzungen abwenden.
    • Absaugkatheter mit nur einer zentralen Öffnung ohne Entlastungsöffnungen dürfen nicht mehr zum tieferen Absaugen genutzt werden, da die Verletzungsgefahr deutlich zu hoch ist. Sie werden nur zum Absaugen im Mundbereich verwendet.
  • Für das orale Absaugen sind Katheter von 14 Ch bis 20 Ch geeignet. Beim nasalen Absaugen kommen Katheter von 10 Ch bis 14 Ch zum Einsatz.
Anmerkungen:
  • Es sollte stets ein ausreichender Vorrat an passenden Absaugkathetern am Bewohnerbett bereitliegen, um diesen im Bedarfsfall ohne Zeitverlust absaugen zu können.
  • Pflegebedürftige, die regelmäßig abgesaugt werden, benötigen aus Sicherheitsgründen Zugriff auf zwei Absauggeräte. Eines davon muss mit einem Akku ausgestattet sein.
  • Wenn der Absaugkatheter zu groß gewählt wird, steigert dieses das Risiko einer Hypoxie. Überdies wird die Entstehung von Atelektasen gefördert. Mit einem zu kleinen Absaugkatheter kann das Lungensekret nicht effektiv entfernt werden.
  • Für jeden Saugvorgang wird ein neuer steriler Handschuh verwendet. Diesen ziehen wir über die Hand, die den Absaugkatheter hält. Damit verhindern wir, dass pathogene Keime in die Atemwege des Bewohners eingeschleppt werden. Die zusätzlichen unsterilen Handschuhe sind für den Selbstschutz erforderlich.
  • Bei einer gesteigerten Infektionsgefahr sollten Pflegekräfte während des Absaugens einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Falls möglicherweise oder tatsächlich eine Infektion mit TBC oder mit MRSA vorliegt, sind zusätzlich ein Schutzkittel sowie eine Schutzbrille zu verwenden.
  • Der Materialabwurf sollte bevorzugt direkt neben dem Bett platziert werden.
  • Jeder Absaugkatheter wird noch in der sterilen Verpackung überprüft. Es muss sichergestellt sein, dass er nicht fehlerhaft oder beschädigt ist. Durch Beschädigungen oder durch Verformungen können sich scharfe Spitzen bilden.
  • Das in diesem Standard abgebildete hohe hygienische Niveau mag zunächst überraschen, da der Mund und der Nasenraum ohnehin mit zahlreichen Keimen besiedelt sind. Jedoch kann es beim blinden Absaugen der oberen Atemwege immer wieder zu einer tieferen, endotrachealen Positionierung des Absaugkatheters kommen. In diesem Fall würden Krankheitserreger in einen sonst keimarmen Abschnitt der Luftwege gelangen. Folglich sind sterile Handschuhe und ein neuer steriler Absaugkatheter bei jedem Absaugvorgang notwendig.

Vorbereitung des Bewohners

  • Der Bewohner wird in verständlicher Weise über die anstehende Absaugung informiert. Dieses ist auch bei bewusstlosen Senioren unverzichtbar. Orientierte Bewohner bitten wir um Zustimmung. Diese Erlaubnis kann auch nonverbal erteilt werden, also etwa durch Gestik oder durch Mimik. Wir weisen den Pflegebedürftigen darauf hin, dass er nach der Absaugung besser atmen kann.
  • Das Zimmer wird ggf. gelüftet und danach auf eine angenehme Raumtemperatur beheizt.
  • Das Absauggerät wird ggf. per Verlängerungskabel an die Steckdose angeschlossen. Das Kabel wird so verlegt, dass keine Stolpergefahr besteht.
  • Das Bett des Bewohners wird in eine Höhe gefahren, die ein rückenschonendes Arbeiten ermöglicht. Wir schaffen einen von beiden Seiten freien Zugang zum Bett.
  • Sofern Angehörige und Besucher nicht für das Beruhigen des Bewohners notwendig sind, bitten wir diese kurz aus dem Zimmer.
(Hinweis: Das Absaugen kann auf unvorbereitete Angehörige verstörend wirken.)
  • Falls möglich wird der Bewohner mit leicht erhöhtem Oberkörper gelagert. Wir achten auf eine bequeme Positionierung des Kopfes.
  • Die Kleidung des Pflegebedürftigen wird mit einem Tuch vor Verschmutzungen geschützt.
  • Falls möglich führen wir vor dem Absaugen sekretlösende Maßnahmen durch. Der Bewohner wird also etwa abgeklopft. Alternativ soll er inhalieren.
  • Wenn über die Nase abgesaugt werden soll, werden ggf. schleimhautabschwellende Nasentropfen appliziert.
  • Der Mund-, Nasen- und Rachenraum ist bis zum Kehlkopf physiologisch mit zahlreichen Bakterien besiedelt. Die tiefer liegenden Atemwege hingegen sind keimarm. Die Gefahr einer Keimverschleppung lässt sich daher durch eine Mund- und Nasenpflege senken.
  • Eine etwaige Zahnprothese wird entfernt. Wir vermeiden damit, dass die Prothese verschluckt wird. Außerdem kann die Pflegekraft den Mund- und Rachenbereich dann besser einsehen.
  • Wir führen eine Präoxygenierung durch, also eine prophylaktische Anreicherung mit Sauerstoff vor der kurzzeitigen Unterbrechung der Atemfunktion. Der Bewohner erhält dafür zwei bis drei Minuten hundertprozentigen Sauerstoff. Alternativ fordern wir ihn dazu auf, vor dem Absaugen mehrmals tief einzuatmen.

Durchführung:

Absaugen

  • Die Pflegekraft führt eine Händedesinfektion durch und zieht keimarme Handschuhe an.
  • Sie stellt den Sog auf 0,2 bar bis maximal 0,4 bar ein. Die Pflegekraft überprüft den Vakuumaufbau, indem sie die Öffnung am Fingertipp verschließt.
  • Die Pflegekraft öffnet die Verpackung des Absaugkatheters an einem Ende. Sie konnektiert den sterilen Einmalkatheter mit dem Fingertipp. Die Schutzverpackung des Absaugkatheters am Konusende wird nur so weit geöffnet, dass der Absaugkatheter mit dem Absaugschlauch verbunden werden kann. Der Absaugkatheter wird also zunächst in der Schutzhülle belassen.
  • Die Pflegekraft zieht einen sterilen Handschuh über die Hand, die den Absaugkatheter führt. Während des gesamten weiteren Absaugvorgangs wird diese "sterile" Hand ausschließlich für das Führen des Katheters verwendet.
  • Nun folgt die Entfernung der Schutzhülle vom Absaugkatheter. Dafür zieht die Pflegekraft den Katheter langsam aus der Verpackung. Die unsterile Hand liegt am Fingertip. Die sterile Hand nimmt den Absaugkatheter "in Empfang". Dabei muss die Verpackung vorsichtig fixiert werden, damit sich der Absaugkatheter aus der Schutzverpackung löst. Kommt es zu einer Kontamination, muss ein neuer Absaugkatheter genutzt werden. Um die Handhabung zu erleichtern, ist es sinnvoll, mit dem Absaugkatheter beim Auspacken in der Hand eine Schlaufe bilden.
  • Wir machen den Katheter ggf. mit einem anästhesierenden Gel oder mit Salbe gleitfähig. Wir ersparen dem Bewohner damit unnötige Schmerzen und senken das Risiko von Schleimhautläsionen.
  • Der sterile Katheter wird in die Nase oder in den Mund ohne Sog eingeführt. Nur bei einem starken Sekretanfall ist der Sog beim Einschieben aktiviert.
  • Die Pflegekraft schiebt falls nötig den Absaugkatheter weiter bis in den unteren Rachen (Hypopharynx) vor. Maßgeblich dabei ist, wie weit der Bewohner das Vorschieben toleriert.
  • Um den Katheter nicht zu weit einzuschieben, schätzt die Pflegekraft die notwendige Tiefe vorab ein. Richtmaß für die maximale Einführtiefe ist der Abstand zwischen Ohrläppchen und Nasenspitze; zumeist also eine Länge von 10 bis 12 Zentimetern.

Bild: Lage des Absaugkatherers beim nasalen Absaugen. 1=Luftröhre ("Trachea"); 2=Speiseröhre ("Ösophagus")

  • Wenn die Pflegekraft lediglich den Mund und den Rachenbereich absaugen soll, achtet sie darauf, nicht zu weit in den Rachen vorzudringen. Sie bleibt im sichtbaren Bereich, um einen Würgereflex zu verhindern. Sie vermeidet es, das Zäpfchen zu berühren.
  • Falls sich der Katheter an der Schleimhaut festsaugt, kann durch rhythmisches Öffnen und Schließen des Fingertips ein intermittierender Sog erzeugt werden. Wir vermeiden damit Verletzungen.
  • Durch Drehbewegungen kann bei konventionellen Absaugkathetern ebenfalls verhindert werden, dass sich diese beim Zurückziehen an der Schleimhaut ansaugen. Bei atraumatischen Kathetern besteht diese Gefahr nicht. Die Drehbewegungen sind dann nicht notwendig.
  • Nun wird der Katheter langsam wieder herausgezogen. Die Pflegekraft wickelt sich dabei den Katheter um die Hand oder um einen Finger.
  • Die Pflegekraft stülpt den sterilen Handschuh so über den Absaugkatheter, dass dieser komplett darin verschwindet. Der Absaugkatheter wird mit dem Handschuh entsorgt.
  • Wenn sowohl die Nase als auch der Mund abgesaugt werden sollen, erfolgt dieses aus ästhetischen und aus hygienischen Gründen in zwei separaten Durchgängen mit jeweils einem neuen Absaugkatheter.
  • Der Bewohner wird darüber informiert, dass die Maßnahme jetzt beendet ist.

Abweichendes Vorgehen beim blinden Absaugen

  • Eine zweite Pflegekraft ist dringend notwendig, um den Bewohner zu beruhigen.
  • Die Pflegekraft macht den Absaugkatheter besonders gut gleitfähig. Ggf. bringt sie das Gleitmittel direkt in das Nasenloch ein, etwa Bepanthen-Nasensalbe oder Xylocain-Gel (Lokalanästhetikum). Bei oralem Absaugen verwenden wir steriles NaCl 0,9% zum Anfeuchten des Katheters.
  • Der Bewohner soll mehrmals tief einatmen, damit er die folgenden Sekunden ohne Sauerstoffmangel gut überstehen kann. Alternativ wird nach ärztlicher Verordnung Sauerstoff verabreicht.
  • Die Pflegekraft führt den Katheter über die Nase oder über den Mund ein. Das Einführen über die Nase erfolgt dabei waagerecht und nicht nach oben. Die Pflegekraft schiebt den Katheter über den Rachen bis zum Kehlkopf weiter.
  • Wenn die Stimmritze erreicht ist, ist dieses erkennbar durch charakteristische Atemgeräusche, die über den Katheter weitergeleitet werden.
  • Der Bewohner wird aufgefordert, weiterhin ruhig und tief ein- und auszuatmen. Während dessen schiebt die Pflegekraft den Katheter weiter zügig und vorsichtig vor. Das Einführen wird spätestens dann beendet, wenn ein Widerstand spürbar wird. Bei einem Widerstand wird der Katheter einen Zentimeter zurückgezogen.
  • Sobald der Katheter die gewünschte Stelle erreicht hat, verschließt die Pflegekraft den Fingertip, damit ein Sog entsteht.
  • Unter leicht drehenden Bewegungen zieht sie den Absaugkatheter zurück. Sie beobachtet die Atmung des Bewohners. Das Absaugen sollte zügig erfolgen und nicht länger als 15 Sekunden dauern.
  • Beim blinden Absaugen ist es nicht immer möglich, den Katheter bis in die Trachea vorzuschieben. Durch das Auslösen eines Hustenreizes kann das Sekret jedoch zunächst in den Rachenraum befördert werden, wo wir es dann absaugen. Wir fordern den Bewohner zum Husten auf.

Komplikationen

  • Wenn es zu einer Bradykardie oder zu einer Arrhythmie kommt, wird die Absaugung sofort beendet. Die Pflegekraft entfernt den Absaugkatheter aus den Atemwegen. Falls sich die Herzfunktion nicht umgehend normalisiert, wird der Arzt / Notarzt gerufen.
  • Bei einer Hypoxie unterbrechen wir das Absaugen sofort. Die Pflegekraft sorgt für eine ausreichende Beatmung. Zukünftig sollte der Bewohner vor Beginn des Absaugens Sauerstoff erhalten. Zudem muss die Pflegekraft darauf achten, die Absaugdauer möglichst kurz zu halten.
  • Blutiges Trachealsekret lässt auf eine Schleimhautläsion schließen. Der behandelnde Arzt wird über die Beobachtung informiert, damit dieser die Läsion ggf. per Bronchoskopie überprüft. Die Pflegekraft achtet zukünftig noch stärker auf ein vorsichtiges Absaugen und auf die Nutzung von Gleitmittel.

Tipps

  • Damit kein Sauerstoffmangel auftritt, muss der Absaugvorgang auf maximal 15 Sekunden begrenzt werden. Um diesen Zeitrahmen einzuhalten, ist ein routiniertes, zügiges und gleichzeitig sensibles Vorgehen notwendig. Insbesondere Berufseinsteiger haben oftmals Probleme, diese Zeitspanne korrekt einzuschätzen. In diesen Fällen ist es sinnvoll, testweise selbst für 15 Sekunden die Luft anzuhalten und so ein Gefühl für die Dauer zu gewinnen. Viele Pflegekräfte halten auch während des Absaugens gemeinsam mit dem Bewohner den Atem an. Spätestens, wenn die Pflegekraft Atemnot verspürt, geht es dem Bewohner ähnlich. Das Absaugen wird dann schnellstmöglich abgeschlossen.
  • Es ist sinnvoll, dass das Absaugen beim jeweiligen Bewohner soweit möglich immer vom gleichen Mitarbeiter durchgeführt wird; idealerweise von der Bezugspflegekraft. Im Verlauf mehrerer Wochen lernt die Pflegekraft, wie sich Atemnot beim Bewohner individuell bemerkbar macht etwa durch Mimik oder durch Gestik.
  • Überdies ist damit zu rechnen, dass die Zeitspanne, in der der Bewohner die Luft anhalten kann, schrittweise wächst. Bei den ersten Durchführungen ist der Bewohner zumeist sehr aufgeregt und angsterfüllt, was den Sauerstoffbedarf steigert. Je häufiger das Absaugen durchgeführt wird, umso gelassener ist der Pflegebedürftige. Sein Sauerstoffverbrauch sinkt.
  • Wenn nur der Mundraum abgesaugt werden soll, kann das Absaugen bis zu drei Minuten dauern.
  • Es ist sinnvoll, nicht direkt nach dem Essen abzusaugen, da dieses einen Brechreiz fördern würde.
  • Es ist hilfreich, wenn die Pflegekraft während der Durchführung dem Bewohner jeden einzelnen Schritt erklärt und ihm damit Ängste nimmt.
  • Während des Absaugens kann es zu einer Bradykardie kommen. Daher ist es ggf. sinnvoll, die Herzfrequenz am Monitor zu überwachen und das akustische Pulssignal ("Systolenton") einzuschalten.
  • Beim Absaugen kommt es häufig zu Abwehrreaktionen. Wenn die Gefahr besteht, dass der Bewohner zubeißt, kann ein Mundkeil eingesetzt werden.
  • Der Fingertipp ist potenziell hochgradig keimbelastet. Um eine Kontamination der Umgebung zu vermeiden, darf der Fingertip nicht mit dem Bett oder mit dem Kittel in Berührung kommen.
  • Wenn ein Katheter bereits ein Stück zurückgezogen wurde, darf er nicht danach erneut vorgeschoben werden. Es besteht die Gefahr einer Keimverschleppung.

Nachbereitung:

  • Der Bewohner wird nach seinem Befinden befragt. Die Pflegekraft prüft die Vitalzeichen. Sein Zustand wird überwacht, bis sich die Messwerte normalisiert haben.
  • Ggf. erhält der Bewohner für eine weitere Minute Sauerstoff (sog. "Postoxygenierung").
  • Durch eine Auskultation mit dem Stethoskop prüft die Pflegekraft, ob das Absaugen erfolgreich war. Falls notwendig muss die Maßnahme nach einer Pause wiederholt werden. Für jeden weiteren Absaugvorgang verwenden wir einen neuen Absaugkatheter und einen neuen sterilen Handschuh.
  • Falls notwendig charakterisieren wir das abgesaugte Trachealsekret. Wichtige Kriterien dabei sind Farbe, Menge, Konsistenz und ggf. Geruch.
  • Der Absaugschlauch wird mit keimarmem Wasser durchgespült. Die Pflegekraft hängt den Absaugschlauch in die dafür vorgesehene Halterung am Absauggerät.
  • Das akustische Pulssignal wird ausgeschaltet.
  • Falls notwendig, laden wir den Akku des Absauggeräts auf.
  • Die Pflegekraft entsorgt den restlichen Abfall.
  • Sie legt die Rufanlage in Reichweite des Bewohners. Wir bitten den Bewohner, sich bei uns zu melden, falls er sich unwohl fühlen sollte.
  • Kontaminierte Flächen und Handkontaktstellen müssen mit einer Wischdesinfektion behandelt werden, um Keimverschleppungen zu vermeiden. Dazu zählen auch die Hebel, Schalter oder Drehregler zur Bedienung des Absauggeräts, da diese Flächen zumeist häufig berührt werden.
  • Ggf. erfolgt eine weitere Mund- und Nasenpflege.
  • Die Pflegekraft zieht die Handschuhe aus. Sie führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Das Absaugen sowie die Reaktionen des Bewohners darauf (etwa Abwehrbewegungen, Zyanose, Bradykardie oder Erbrechen) werden dokumentiert.

Dokumente:

  • Leistungsnachweise
  • Pflegebericht
  • Pflegeplanung / Maßnahmenplanung

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • Pflegefachkraft
  • Assistenz: Pflegehilfskraft



pqsg Impressum, AGB / Datenschutz