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Standard "Versorgung von Bagatellwunden"

Kleine Abschürfungen, Kratzer oder Schnittwunden zählen zu den alltäglichen Blessuren, die zumeist keinen Arztbesuch rechtfertigen. Es reichen wenige Handgriffe, um solche Gewebsdefekte korrekt zu versorgen. Ein kleiner Standard kann helfen, dass dabei kein Detail übersehen wird.


Standard "Versorgung von Bagatellwunden"


Definition:

  • Bagatellwunden sind Wunden, die aufgrund ihres geringen Verletzungsausmaßes keine ärztliche Untersuchung rechtfertigen. Relevant sind für uns zwei Wundtypen:
  • Die Schürfwunde ist eine Abschürfung der oberen Hautschichten, die nach einer Versorgung per Pflasterverband rasch abheilt. Komplikationen treten dabei i. d. R. nicht auf.
  • Bei einer Schnittwunde ist die Gewebeschädigung die Folge eines Hautschnitts mit glatten Wundrändern, etwa durch ein Messer oder durch eine Glasscherbe. Hier kann es bei tieferen Einschnitten zu Verletzungen von Gefäßen, von Sehnen und von Nerven kommen.

Grundsätze:

  • Besonnenheit ist bei der Versorgung von Wunden wichtig. Bei ruhiger Herangehensweise zeigt sich, dass die Mehrzahl der Hautdefekte nicht so umfangreich sind, wie es der anfängliche Blutverlust vermuten lässt.
  • Dennoch werden Bagatellwunden mit der gleichen Aufmerksamkeit versorgt wie große Wunden. Nur so wird sichergestellt, dass keine Komplikationen auftreten.
  • Wenn es hinreichende Anzeichen für das Auftreten von Komplikationen gibt, sollte die Wunde von einem Arzt untersucht werden.
  • Wunden dürfen niemals mit den bloßen Händen berührt werden. Es müssen immer Schutzhandschuhe getragen werden.

Ziele:

  • Die Wunde infiziert sich nicht.
  • Der Bewohner hat keine vermeidbaren Schmerzen.
  • Die Wundheilung verläuft so schnell wie möglich.
  • Die Wunde hinterlässt keine oder nur eine unauffällige Narbe.
  • Der Bewohner, seine Mitbewohner und die Pflegekräfte werden vor Keimübertragungen geschützt.

Vorbereitung:

Organisation

  • Wir sorgen dafür, dass unsere Bewohner alle zehn Jahre die Tetanusimpfung auffrischen.
  • Wir benennen einen Wundbeauftragten, der kontinuierlich weitergebildet wird.

Indikation

Wir schätzen ein, ob es sich bei der Gewebsverletzung um eine Bagatellwunde handelt, die von uns versorgt werden kann und keinen Arztbesuch rechtfertigt. Wir prüfen dafür folgende Kriterien:

  • Der Bewohner hat einen ausreichenden Tetanusschutz. Es liegen keine Immunsuppression, kein Diabetes mellitus und keine Durchblutungsstörungen vor.
  • Bei Schnittwunden liegt eine nur oberflächliche Verletzung mit einem relativ sauberen Schnittgegenstand vor. Nerven, Sehnen und größere Gefäße sind nicht betroffen.
  • Die Schürfwunde weist eine nur geringe Exsudation auf. Die Blutung und etwaige Verschmutzungen sind mäßig. Die Wundreinigung ist ohne Lokalanästhesie möglich. Hautschichten unterhalb der Epidermis sind nicht betroffen. Die Wunde liegt nicht in der Nähe eines Auges.
Alle Wunden, die diesen Kriterien nicht entsprechen, werden vom Arzt versorgt. Dieses gilt insbesondere für tiefe, klaffende Schnittwunden. Auch massiv verschmutzte Schürfwunden, die nur unter lokaler Betäubung gesäubert werden können, erfordern einen Praxisbesuch.

Durchführung:

Allgemeine Maßnahmen

  • Wir beruhigen den Bewohner.
  • Vor dem ersten Kontakt mit der Wunde führt die Pflegekraft eine hygienische Händedesinfektion durch und zieht Einmalhandschuhe an.
  • Wir stellen sicher, dass sich der Bewohner (z. B. bei einem Sturz) nicht ernsthaft verletzt hat.
  • Wir ermitteln ggf. die Vitalwerte.

Wundreinigung

  • Auch Wunden, die zunächst "sauber" wirken, sollten im Zweifelsfall gespült werden. Wir verwenden dafür sterile Kochsalzlösung oder Ringerlösung. Leitungswasser sollte nur im Notfall genutzt werden.
  • Je deutlicher die Wunde verschmutzt ist, um so mehr Spüllösung sollte verbraucht werden.
  • Bei oberflächlichen Wunden kann der Wasserdruck erhöht werden, indem eine Kanüle zum Spülen genutzt wird.
  • Mit sterilen Tupfern, mit Kompressen oder mit einer Pinzette werden einzelne Schmutzpartikel entfernt.

Wunddesinfektion

  • Verschmutzte Wunden werden desinfiziert. Wir nutzen bevorzugt wässrige Lösungen, wie etwa Octenidin-Lösung oder PVP-Iod-Lösung. Alternativ kann ein PVP-Iod-Gel appliziert werden. Kontraindikationen werden beachtet, z.B. Schilddrüsenerkrankungen. Alkoholische Lösungen sollten nicht genutzt werden, da diese beim Kontakt mit der Wunde erhebliche Schmerzen auslösen.
  • Das Wundantiseptikum verbleibt auf der Wunde.
  • Eine mehrmalige Wunddesinfektion ist zumeist nicht notwendig.

Spezielle Maßnahmen bei Schnittwunden

  • Die Schwere der Verletzung wird abgeschätzt. Nerven oder größere Gefäße dürfen nicht betroffen sein. Ggf. prüfen wir die Funktionsfähigkeit der umliegenden Gelenke.
  • Wir lassen die Wunde zunächst etwas ausbluten, bevor diese ausgespült und abgedeckt wird.
  • Wenn die Gefahr einer Infektion mit HIV oder mit Hepatitis besteht, wird der entsprechende Notfallstandard umgesetzt.

Spezielle Maßnahmen bei Schürfwunden

  • Es ist häufig von einer großen Verschmutzung auszugehen. Die Spülung der Wunde erfolgt daher besonders sorgfältig.
  • Eine blutende Wunde kann mit einer Salbenkompresse oder mit einer sterilen Mullkompresse abgedeckt werden. Wir nutzen einen Schlauchverband, kohäsive Gazebinden oder elastische Fixierbinden, um die Wundauflage über dem Hautdefekt zu fixieren.
  • Sobald eine Schürfwunde nicht mehr blutet, sollte sie mit einem Pflaster verschlossen werden. Leichte Schürfwunden können unbedeckt bleiben, wenn sie kein Sekret mehr abgeben. Wir nutzen dann ggf. einen Sprühverband. Wir bereiten den Bewohner darauf vor, dass Sprühverbände etwas brennen können.

Abdecken

  • Kleine Wunden werden mit einem Fertigverband abgedeckt, also etwa mit einem sterilen Pflaster (Wundkissen in der Mitte und umgebende Klebefläche). Bei einem Pflasterverband achten wir darauf, dass das Wundkissen größer als die Wundfläche ist. Die Pflegekraft entfernt die Schutzfolie von den Klebestreifen. Dabei darf sie das sterile Wundkissen nicht berühren.
  • Alternativ nutzen wir ein Stück sterile Kompresse, das wir mit einem breitflächigen Fixierpflaster über der Wunde positionieren.
  • Bei minimaler Sekretion kann auch ein semipermeabler Folienverband eingesetzt werden.

  • Bei einer Verletzung der Fingerkuppe nimmt die Pflegekraft eine Kompresse und drückt diese auf die Wunde, um das Blut aufzusaugen. Wenn der Schnitt keine tieferen Gewebeschichten erreicht hat, kann die Wunde mit einem Fingerkuppenverband versorgt werden. Die Pflegekraft schneidet dafür ein rund acht bis zehn Zentimeter großes Stück Heftpflaster ab. In der Mitte der beiden Klebestreifen schneidet sie einen keilförmigen Abschnitt heraus. Eine der beiden Hälften klebt sie über den verletzten Finger. Danach klappt sie die überstehende andere Hälfte über die Fingerkuppe. Nun drückt sie die Klebefolie vorsichtig fest.

Nachbereitung:

Allgemeine Maßnahmen

  • Das Ereignis wird sorgfältig dokumentiert. Dazu gehört in jedem Fall auch die Beschreibung der später durchgeführten Kontrollmaßnahmen.
  • Abfälle werden entsorgt. Spitze Gegenstände wie Kanülen müssen in fest umschlossenen Behältern entsorgt werden, um Stichverletzungen zu vermeiden.
  • Der Bestand an Verbrauchsmaterial wird überprüft und falls nötig eine Nachbestellung eingeleitet.

Beobachtung

  • Spätestens 24 Stunden nach dem Ereignis muss jede Bagatellwunde von der Wundbeauftragten überprüft werden. Dabei ist ein transparenter Wundverband von Vorteil.
  • Relevante Veränderungen sind Schmerzen, Überwärmung, Rötung, Sekretion und Schwellungen.
  • Bereits der Verdacht einer Wundinfektion rechtfertigt die Vorstellung des Bewohners beim Arzt.

Dokumente:

  • Wunddokumentation
  • ärztliches Verordnungsblatt
  • Kommunikationsblatt mit dem Arzt

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • Pflegefachkräfte



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