Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert.
Für die PC-Version
klicken Sie bitte hier.
Standard "Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI"
Beim Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI zeigt
sich, ob ein Pflegedienst den Dienstleistungsgedanken wirklich
verinnerlicht hat. Denn mit ein wenig Vorbereitung kann diese
ungeliebte Pflichtveranstaltung genutzt werden, um neue Kunden zu
gewinnen. Wir haben den passenden Standard für Sie vorbereitet.
Standard "Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI"
Definition:
-
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld
beziehen, müssen laut § 37 Abs. 3 SGB XI einen Pflegeeinsatz in der
eigenen Häuslichkeit durch eine Pflegeeinrichtung abrufen. Zu beachten
ist dabei, dass diese Pflegeeinrichtung durch einen Versorgungsvertrag
mit der Pflegekasse zugelassen sein muss.
-
Pflegebedürftige, die in die Pflegegrade II
oder III eingruppiert sind, müssen den Pflegeeinsatz halbjährlich
einmal abrufen; Klienten, die in die Pflegegrade VI oder V zugeordnet
sind, einmal vierteljährlich. Bei Pflegegrad I ist der Beratungseinsatz
nicht vorgeschrieben.
-
Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten
Pflegedienst Pflegesachleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich
einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
-
Als Marketinginstrument kann der
Pflegeberatungsbesuch auch allen anderen Klienten angeboten werden,
denn viele Angehörige benötigen ebenfalls Beratung. In diesem Rahmen
bietet es sich auch an, weitere Leistungen vorzustellen.
-
Pflegebedürftigen, die diesen Pflegeeinsatz
nicht abrufen und sich damit verweigern, kann die Pflegekasse das
Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.
-
Nach § 72 Abs. 4 SGB XI ist der zugelassene
Pflegedienst bei Anfragen von allen Pflegebedürftigen dazu
verpflichtet, diesen Pflegeeinsatz durchzuführen.
Grundsätze:
-
Im Mittelpunkt der Beratung steht der Klient
mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen, aber auch mit den ihm
verbliebenen Ressourcen.
-
Die Situation des Klienten muss stets
ganzheitlich wahrgenommen werden. So ist uns bewusst, dass die
Wohnumgebung einen großen Einfluss auf das körperliche Wohlergehen des
Klienten hat.
-
Die Beratung von Klienten und deren Angehörigen
zählt zu den Kernkompetenzen jeder Pflegekraft. Es ist ein integraler
Bestandteil pflegerischen Handelns.
Ziele:
-
Die Qualität der häuslichen Pflege und
Betreuung wird gesichert.
-
Die pflegenden Angehörigen werden praxisnah
unterstützt. Sie erhalten alle Informationen und praktischen
Anleitungen, die sie benötigen.
-
Eine Überforderung der pflegenden Angehörigen
wird rechtzeitig erkannt und abgewendet.
Vorbereitung:
Organisation
-
Wir vereinbaren mit dem Klienten oder mit
seinen Angehörigen einen Termin.
-
Wir prüfen, ob der Klient privat versichert
ist. (Hier gibt es ggf. abweichende Vorgehensweisen, etwa eigene
Berichtsbögen oder keine direkte Erstattung der Beratungskosten.)
-
Bekannte Daten werden bereits jetzt in den
Berichtsbogen eingetragen, etwa Name, Anschrift usw.
Material
Wir legen
verschiedene Materialien bereit:
-
einheitlicher Berichtsbogen der Pflegekassen
zum Pflegeberatungsbesuch
-
einrichtungsinterne Dokumentation über
vorangegangene Beratungsbesuche
-
Informationsmaterial zu den Leistungen unseres
Pflegedienstes
-
Informationsmaterial von dritten Dienstleistern
(Essen auf Rädern usw.)
Durchführung:
Beginn
-
Die durchführende Pflegefachkraft stellt sich
und den ambulanten Pflegedienst vor.
-
Als Gesprächseinstieg (um anfängliche
Unsicherheiten auf beiden Seiten aufzufangen) bieten sich Themen mit
aktuellem Bezug an, wie etwa das Wetter oder das Haustier, das einen
gerade "begrüßt" hat. Schon in dieser Phase kann das Umfeld
eingeschätzt werden.
-
Die Pflegekraft erläutert den Grund des Besuchs.
(Lassen Sie diese Gespräche möglichst von Mitarbeitern durchführen, die
ein Seminar zur Gesprächsführung besucht haben und die ggf.
spezifisches Wissen zum Krankheitsbild des Bewohners haben. Aus dieser
Situation kann sonst relativ schnell eine gespannte Atmosphäre
entstehen, je nachdem, wie aufgeschlossen sich die Beteiligten zeigen.
Läuft das Gespräch hingegen gut ab, so haben Sie eventuell einen neuen
Kunden.)
Beobachtungen
Wir achten auf
relevante Kriterien, die auf die Qualität der Pflege schließen lassen:
-
Wir prüfen die Sauberkeit der Wohnung. Dazu
zählen insbesondere die hygienischen Verhältnisse im Badezimmer und in
der Küche. Dieses auch, wenn der Klient bettlägerig ist.
-
Wir inspizieren die getragene Kleidung und
achten auf Sauberkeit und auf Abnutzung. Dieses ist wichtig im Hinblick
auf ggf. vorhandene Verwahrlosungstendenzen.
-
Wir prüfen, ob der Klient ausreichend mit
Verbrauchsmitteln versorgt ist, also etwa mit Hautpflegecremes, mit
Inkontinenzmaterial usw.
-
Wir prüfen, ob die Wohnumgebung und die
technische Ausstattung (z. B. das Bett) eine angemessene Pflege
ermöglichen.
-
Wir achten auf die verwendeten
Pflegehilfsmittel und auf Hilfsmittel wie einen Rollator, Sehhilfen,
Hörhilfen, orthopädische Hilfsmittel usw. Sind diese noch tauglich,
werden sie richtig verwendet?
-
Wir achten auf das emotionale Verhältnis
zwischen dem pflegenden Angehörigen und dem Klienten. Relevant sind
etwa verbale Aggressionen, Schuldgefühle usw.
Fragen und
Untersuchung
-
Um uns einen Überblick über die Pflege und die
Betreuung zu schaffen, stellen wir dem Klienten und dem pflegenden
Angehörigen einige Fragen:
-
Wir lassen uns den typischen Ablauf eines
Tages beschreiben.
-
Wir fragen, welche Pflegemaßnahmen
durchgeführt werden. Ggf. lassen wir uns die praktische Umsetzung
demonstrieren.
-
Wir lassen uns die Aufgabenverteilung
erläutern, falls mehrere Angehörige die Pflege übernehmen.
-
Falls der pflegende Angehörige nicht im
gleichen Haushalt wohnt, erfragen wir, wie oft er den Klienten besucht.
Wichtig ist auch, wie schnell er bei ihm ist, wenn dieser unerwartet
Hilfe benötigt.
-
Wir stellen sicher, dass der pflegende
Angehörige nicht überlastet ist. Wir erfragen also etwa, ob dieser noch
Zeit für Hobbys hat.
-
Im Rahmen einer körperlichen Untersuchung des
Klienten achten wir auf:
-
Zeichen einer Unterernährung oder Austrocknung
-
Kontrakturen und Dekubiti
-
Zustand der Mundhöhle, etwa Zahnpflege,
Pilzerkrankungen
-
allgemeiner Hautzustand; Anzeichen dafür,
dass nach einem Einnässen oder nach einem Einkoten schnell genug Hilfe
geleistet wird
-
Zeichen von Gewalteinwirkung, also blaue
Flecke usw.
-
Hinweise auf eine offenbar nicht verordnete
Sedierung des Klienten
-
Aus diesem Gespräch heraus ergibt sich die
Beurteilung der pflegerischen Qualität, des pflegerischen Bedarfs und
eventuell konkrete Probleme und / oder Veränderungswünsche der
Pflegeperson.
-
Nach der Identifizierung der möglichen Probleme
(pflegetechnisch, sozial oder emotional) können Ziele festgelegt
werden, die dann die Beratungsinhalte füllen.
Beratung
-
Wir bieten dem Patienten und den pflegenden
Angehörigen Beratung zu verschiedenen Themen an:
-
Höherstufung, falls der Pflegegrad nicht
angemessen ist
-
Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
(Krankenpflegebetten, Rollstühle, Toilettenstühle, Gehilfen, Vorlagen
usw.)
-
Essen auf Rädern
-
Fahrdienste
-
Angehörigenschulungen, etwa von den
Krankenkassen
-
Selbsthilfegruppen für Angehörige
-
leicht verständliche Fachliteratur zu
Pflegemaßnahmen
-
Tagespflegeeinrichtungen
-
Kurzzeitpflege
-
Verhinderungspflege
-
Urlaubsangebote speziell für Pflegebedürftige
und deren Angehörige
-
ehrenamtliche Besuchsdienste
-
Wohnraumanpassungen
-
Betreuung von Haustieren
-
Hausnotrufsysteme
-
Wir weisen unsere Klienten auch auf den § 7a SGB
XI / Beratung durch einen Pflegeberater oder auf Pflegestützpunkte hin.
Nachbereitung:
-
Anschließend sollte Raum für Fragen seitens des
Pflegebedürftigen und der Angehörigen gegeben werden.
-
Sofern gewünscht wird ein neuer Termin
vereinbart.
-
Wenn der Patient zugestimmt hat, werden die
inhaltlichen Erkenntnisse aus der Beratung an die Pflegekassen
weitergeleitet.
-
Das Original des unterschriebenen Berichts geht
an die Pflegekasse. Je ein Durchschlag verbleibt bei unserem
Pflegedienst und dem Klienten.
-
Wenn sich der Klient in einem bedrohlichen
Gesundheitszustand befindet, wird der Hausarzt oder ggf. der Notarzt
informiert.
-
Wenn wir gefährliche Pflege und Betreuung
feststellen, informieren wir sofort die Pflegekasse. Wir versuchen, die
Angehörigen davon zu überzeugen, weitere Hilfe anzunehmen oder den
Klienten in einer Kurzzeitpflege unterzubringen.
-
Wenn es hinreichende Anzeichen von körperlichen
Misshandlungen durch Angehörige gibt, wird die Polizei informiert.
Dokumente:
-
Berichtsbogen der Pflegekassen zum
Pflegeberatungsbesuch
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
|