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Standard "Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI"

Beim Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI zeigt sich, ob ein Pflegedienst den Dienstleistungsgedanken wirklich verinnerlicht hat. Denn mit ein wenig Vorbereitung kann diese ungeliebte Pflichtveranstaltung genutzt werden, um neue Kunden zu gewinnen. Wir haben den passenden Standard für Sie vorbereitet.


Standard "Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI"


Definition:

  • Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen laut § 37 Abs. 3 SGB XI einen Pflegeeinsatz in der eigenen Häuslichkeit durch eine Pflegeeinrichtung abrufen. Zu beachten ist dabei, dass diese Pflegeeinrichtung durch einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse zugelassen sein muss.
  • Pflegebedürftige, die in die Pflegegrade II oder III eingruppiert sind, müssen den Pflegeeinsatz halbjährlich einmal abrufen; Klienten, die in die Pflegegrade VI oder V zugeordnet sind, einmal vierteljährlich. Bei Pflegegrad I ist der Beratungseinsatz nicht vorgeschrieben.
  • Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
  • Als Marketinginstrument kann der Pflegeberatungsbesuch auch allen anderen Klienten angeboten werden, denn viele Angehörige benötigen ebenfalls Beratung. In diesem Rahmen bietet es sich auch an, weitere Leistungen vorzustellen.
  • Pflegebedürftigen, die diesen Pflegeeinsatz nicht abrufen und sich damit verweigern, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.
  • Nach § 72 Abs. 4 SGB XI ist der zugelassene Pflegedienst bei Anfragen von allen Pflegebedürftigen dazu verpflichtet, diesen Pflegeeinsatz durchzuführen.

Grundsätze:

  • Im Mittelpunkt der Beratung steht der Klient mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen, aber auch mit den ihm verbliebenen Ressourcen.
  • Die Situation des Klienten muss stets ganzheitlich wahrgenommen werden. So ist uns bewusst, dass die Wohnumgebung einen großen Einfluss auf das körperliche Wohlergehen des Klienten hat.
  • Die Beratung von Klienten und deren Angehörigen zählt zu den Kernkompetenzen jeder Pflegekraft. Es ist ein integraler Bestandteil pflegerischen Handelns.

Ziele:

  • Die Qualität der häuslichen Pflege und Betreuung wird gesichert.
  • Die pflegenden Angehörigen werden praxisnah unterstützt. Sie erhalten alle Informationen und praktischen Anleitungen, die sie benötigen.
  • Eine Überforderung der pflegenden Angehörigen wird rechtzeitig erkannt und abgewendet.

Vorbereitung:

Organisation

  • Wir vereinbaren mit dem Klienten oder mit seinen Angehörigen einen Termin.
  • Wir prüfen, ob der Klient privat versichert ist. (Hier gibt es ggf. abweichende Vorgehensweisen, etwa eigene Berichtsbögen oder keine direkte Erstattung der Beratungskosten.)
  • Bekannte Daten werden bereits jetzt in den Berichtsbogen eingetragen, etwa Name, Anschrift usw.

Material

Wir legen verschiedene Materialien bereit:

  • einheitlicher Berichtsbogen der Pflegekassen zum Pflegeberatungsbesuch
  • einrichtungsinterne Dokumentation über vorangegangene Beratungsbesuche
  • Informationsmaterial zu den Leistungen unseres Pflegedienstes
  • Informationsmaterial von dritten Dienstleistern (Essen auf Rädern usw.)

Durchführung:

Beginn

  • Die durchführende Pflegefachkraft stellt sich und den ambulanten Pflegedienst vor.
  • Als Gesprächseinstieg (um anfängliche Unsicherheiten auf beiden Seiten aufzufangen) bieten sich Themen mit aktuellem Bezug an, wie etwa das Wetter oder das Haustier, das einen gerade "begrüßt" hat. Schon in dieser Phase kann das Umfeld eingeschätzt werden.
  • Die Pflegekraft erläutert den Grund des Besuchs.
(Lassen Sie diese Gespräche möglichst von Mitarbeitern durchführen, die ein Seminar zur Gesprächsführung besucht haben und die ggf. spezifisches Wissen zum Krankheitsbild des Bewohners haben. Aus dieser Situation kann sonst relativ schnell eine gespannte Atmosphäre entstehen, je nachdem, wie aufgeschlossen sich die Beteiligten zeigen. Läuft das Gespräch hingegen gut ab, so haben Sie eventuell einen neuen Kunden.)

Beobachtungen

Wir achten auf relevante Kriterien, die auf die Qualität der Pflege schließen lassen:

  • Wir prüfen die Sauberkeit der Wohnung. Dazu zählen insbesondere die hygienischen Verhältnisse im Badezimmer und in der Küche. Dieses auch, wenn der Klient bettlägerig ist.
  • Wir inspizieren die getragene Kleidung und achten auf Sauberkeit und auf Abnutzung. Dieses ist wichtig im Hinblick auf ggf. vorhandene Verwahrlosungstendenzen.
  • Wir prüfen, ob der Klient ausreichend mit Verbrauchsmitteln versorgt ist, also etwa mit Hautpflegecremes, mit Inkontinenzmaterial usw.
  • Wir prüfen, ob die Wohnumgebung und die technische Ausstattung (z. B. das Bett) eine angemessene Pflege ermöglichen.
  • Wir achten auf die verwendeten Pflegehilfsmittel und auf Hilfsmittel wie einen Rollator, Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Hilfsmittel usw. Sind diese noch tauglich, werden sie richtig verwendet?
  • Wir achten auf das emotionale Verhältnis zwischen dem pflegenden Angehörigen und dem Klienten. Relevant sind etwa verbale Aggressionen, Schuldgefühle usw.

Fragen und Untersuchung

  • Um uns einen Überblick über die Pflege und die Betreuung zu schaffen, stellen wir dem Klienten und dem pflegenden Angehörigen einige Fragen:
    • Wir lassen uns den typischen Ablauf eines Tages beschreiben.
    • Wir fragen, welche Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Ggf. lassen wir uns die praktische Umsetzung demonstrieren.
    • Wir lassen uns die Aufgabenverteilung erläutern, falls mehrere Angehörige die Pflege übernehmen.
    • Falls der pflegende Angehörige nicht im gleichen Haushalt wohnt, erfragen wir, wie oft er den Klienten besucht. Wichtig ist auch, wie schnell er bei ihm ist, wenn dieser unerwartet Hilfe benötigt.
    • Wir stellen sicher, dass der pflegende Angehörige nicht überlastet ist. Wir erfragen also etwa, ob dieser noch Zeit für Hobbys hat.
  • Im Rahmen einer körperlichen Untersuchung des Klienten achten wir auf:
    • Zeichen einer Unterernährung oder Austrocknung
    • Kontrakturen und Dekubiti
    • Zustand der Mundhöhle, etwa Zahnpflege, Pilzerkrankungen
    • allgemeiner Hautzustand; Anzeichen dafür, dass nach einem Einnässen oder nach einem Einkoten schnell genug Hilfe geleistet wird
    • Zeichen von Gewalteinwirkung, also blaue Flecke usw.
    • Hinweise auf eine offenbar nicht verordnete Sedierung des Klienten
  • Aus diesem Gespräch heraus ergibt sich die Beurteilung der pflegerischen Qualität, des pflegerischen Bedarfs und eventuell konkrete Probleme und / oder Veränderungswünsche der Pflegeperson.
  • Nach der Identifizierung der möglichen Probleme (pflegetechnisch, sozial oder emotional) können Ziele festgelegt werden, die dann die Beratungsinhalte füllen.

Beratung

  • Wir bieten dem Patienten und den pflegenden Angehörigen Beratung zu verschiedenen Themen an:
    • Höherstufung, falls der Pflegegrad nicht angemessen ist
    • Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (Krankenpflegebetten, Rollstühle, Toilettenstühle, Gehilfen, Vorlagen usw.)
    • Essen auf Rädern
    • Fahrdienste
    • Angehörigenschulungen, etwa von den Krankenkassen
    • Selbsthilfegruppen für Angehörige
    • leicht verständliche Fachliteratur zu Pflegemaßnahmen
    • Tagespflegeeinrichtungen
    • Kurzzeitpflege
    • Verhinderungspflege
    • Urlaubsangebote speziell für Pflegebedürftige und deren Angehörige
    • ehrenamtliche Besuchsdienste
    • Wohnraumanpassungen
    • Betreuung von Haustieren
    • Hausnotrufsysteme
  • Wir weisen unsere Klienten auch auf den § 7a SGB XI / Beratung durch einen Pflegeberater oder auf Pflegestützpunkte hin.

Nachbereitung:

  • Anschließend sollte Raum für Fragen seitens des Pflegebedürftigen und der Angehörigen gegeben werden.
  • Sofern gewünscht wird ein neuer Termin vereinbart.
  • Wenn der Patient zugestimmt hat, werden die inhaltlichen Erkenntnisse aus der Beratung an die Pflegekassen weitergeleitet.
  • Das Original des unterschriebenen Berichts geht an die Pflegekasse. Je ein Durchschlag verbleibt bei unserem Pflegedienst und dem Klienten.
  • Wenn sich der Klient in einem bedrohlichen Gesundheitszustand befindet, wird der Hausarzt oder ggf. der Notarzt informiert.
  • Wenn wir gefährliche Pflege und Betreuung feststellen, informieren wir sofort die Pflegekasse. Wir versuchen, die Angehörigen davon zu überzeugen, weitere Hilfe anzunehmen oder den Klienten in einer Kurzzeitpflege unterzubringen.
  • Wenn es hinreichende Anzeichen von körperlichen Misshandlungen durch Angehörige gibt, wird die Polizei informiert.

Dokumente:

  • Berichtsbogen der Pflegekassen zum Pflegeberatungsbesuch

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • Pflegefachkraft



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