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Standard "Bewegungsübungen mit Hilfsmitteln im Rahmen der Kontrakturenprophylaxe"
Neben
aktiven Bewegungsübungen sowie dem assistierten Durchbewegen von
Gelenken können ergänzend auch Hilfsmittel genutzt werden, wie etwa
Gymnastikbänder oder Igelbälle. Die hier vorgestellten Übungen zur
Kontrakturenprophylaxe sind Beispiele und können individuell erweitert
oder abgeändert werden.
Standard "Bewegungsübungen mit Hilfsmitteln im Rahmen der Kontrakturenprophylaxe"
Definition:
-
Kontrakturen sind die Folge einer Verkürzung
von Muskeln, Sehnen und anderen Weichteilen, die für die Bewegung von
Gelenken verantwortlich sind. Die Degeneration verursacht einen
erheblichen Widerstand gegen aktive und passive Bewegungen des
betroffenen Gelenks sowie eine unerträgliche Schmerzbelastung. Die
Beweglichkeit des Gelenks nimmt in der Folge immer weiter ab, bis es
letztlich zum Funktionsverlust kommen kann. Betroffen sind insbesondere
die Finger- und die Handgelenke. Bei vielen Betroffenen treten
Kontrakturen auch in den Bein-, Fuß- und Zehgelenken auf.
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Kontrakturen sind keine unvermeidliche Folge
des Alterungsprozesses, sondern treten i.d.R. nach einschneidenden
gesundheitlichen Verschlechterungen auf, wie etwa einem Schlaganfall,
nach Frakturen, nach schweren Schüben von Multipler Sklerose sowie im
Verlauf einer fortschreitenden demenziellen Erkrankung.
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Zur Kontrakturenprophylaxe werden alle
pflegerischen Maßnahmen gezählt, die das Auftreten von Kontrakturen
verhindern oder deren Fortschreiten verzögern. Unverzichtbar dabei sind
angepasste Lagerungen, um eine permanente Fehlhaltung von Extremitäten
zu vermeiden. Zusätzlich haben Bewegungsübungen einen nachweisbaren
therapeutischen Effekt auf den Krankheitsverlauf.
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Neben aktiven Bewegungsübungen sowie dem
assistierten Durchbewegen von Gelenken können ergänzend auch
Hilfsmittel genutzt werden, wie etwa Gymnastikbänder oder Igelbälle.
Die hier vorgestellten Übungen sind nur Beispiele und können
individuell erweitert oder abgeändert werden.
Grundsätze:
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Das primäre Mittel gegen Kontrakturen ist Bewegung.
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Bewegungsübungen machen nur dann Sinn, wenn sie
diszipliniert durchgeführt werden; also regelmäßig und im vom
Physiotherapeuten vorgegebenen Umfang.
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Bewegungen, die nur unter Schmerzen möglich
sind, werden strikt vermieden. Sie verringern den Kooperationswillen
des Bewohners und schädigen ggf. dessen Gelenke.
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Wir arbeiten eng mit dem Physiotherapeuten und
dem Arzt zusammen. Deren Vorgaben werden sorgfältig umgesetzt.
Gleichzeitig erwarten wir, dass auch unsere Beobachtungen und
Rückmeldungen bei der Planung der weiteren Therapie berücksichtigt
werden.
Ziele:
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Die Beweglichkeit der Gelenke wird erhalten und gefördert.
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Eine Muskelatrophie wird vermieden. Die Muskulatur wird gekräftigt.
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Das Körperbild des Bewohners bleibt gewahrt. Er
erkennt, dass er sich aktiv beteiligen muss, um die Funktionsfähigkeit
seines Bewegungsapparates zu erhalten und auszubauen.
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Das Herzkreislauf-System wird gestärkt.
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Der Zustand des Bewohners wird so weit
verbessert, dass er die Bewegungsübungen in einem immer größeren Umfang
eigenständig durchführen kann.
Vorbereitung:
Organisation
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Die Übungen werden vom Physiotherapeuten vorgegeben. Wir bitten diesen darum, die Bezugspflegekraft entsprechend anzuleiten.
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Die Bewegungskapazitäten aller Gelenke werden
in der Pflegedokumentation so genau vermerkt, dass jede Pflegekraft die
Übungen durchführen kann. Eine Über- und Unterforderung wird dadurch
ausgeschlossen.
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Wenn die Pflegekraft den Zustand des Bewohners
nicht genau kennt, verschafft sie sich über die Pflegedokumentation
einen Überblick. Relevant sind insbesondere die Bewegungsmöglichkeiten
der Gelenke sowie relevante Krankheitsbilder wie Gicht oder
rheumatische Erkrankungen.
Material
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Wir stellen das Material zusammen. Die
Materialien sollten die richtige Größe haben und nicht zu schwer sein.
Es ist wichtig, dass diese keine scharfen Kanten haben und
unzerbrechlich sind. In unseren Beispielen unten kommen ein Stachel-
oder Tennisball sowie ein Gymnastikband zum Einsatz.
Indikation
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Wir nutzen Bewegungsübungen bei verschiedenen Krankheitsbildern:
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Bewusstlosigkeit
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Lähmungen
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starke körperliche Schwäche
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nach längerer Ruhigstellung einzelner Gelenke, etwa nach einer Fraktur mit Gipsbehandlung
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Bewegungsübungen sind unter verschiedenen Umständen nicht sinnvoll:
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Das Gelenk zeigt Entzündungszeichen, also insbesondere Rötungen, Schwellungen, Überwärmung oder Schmerzempfindlichkeit.
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Der Bewohner ist krank, leidet etwa unter Fieber, Übelkeit oder Kopfschmerzen.
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Der Bewohner befindet sich im Sterbeprozess.
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weitere Hinweise:
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Die hier beschriebenen Maßnahmen gelten nicht
für Hemiplegie-Patienten. Bei dieser Gruppe kommen Bewegungsübungen aus
dem Bereich des Bobath-Konzeptes zum Einsatz.
Durchführung:
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Der Bewohner wird zum Sitzen an die Bettkante
mobilisiert und erhält ein Gymnastikband. Er soll nun die Arme
auseinander bewegen und dann wieder zusammenführen. Diese Übung kann
auch durchgeführt werden, wenn die Arme über den Kopf gestreckt werden.
Der Bewohner wird dazu angeleitet, die Übung eigenständig durchzuführen.
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Der Bewohner nimmt den (Stachel-)Ball zwischen
die flachen Handinnenseiten. Er soll nun den Ball auf den Handtellern
und auf den Fingern bewegen.
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Der Bewohner nimmt den Ball zwischen den
Zeigefinger und den Daumen. Er soll die Finger nun vorsichtig in einem
kleinen Kreis bewegen, ohne den Ball zu verlieren. Er greift fester zu
und lockert danach den Griff wieder.
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Der Bewohner wird zum Sitzen an die Bettkante
mobilisiert. Er trägt nur dünne Socken oder ist barfuß. Dieses ist
wichtig, damit der Bewohner Spürinformationen erhält. Die Höhe des
Bettes wird so eingestellt, dass der Bewohner mit den Fußsohlen den
Boden erreichen kann. Der Ball liegt vor den Füßen des Bewohners.
Dieser soll nun den Ball von den Zehen über die Fußsohlen zu den Hacken
und wieder zurück bewegen.
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Danach bewegt der Bewohner den Ball vom rechten Fuß zum linken und wieder zurück.
Nachbereitung:
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Sofern die Gegenstände nicht personenbezogen genutzt werden, müssen diese nun desinfiziert werden.
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Der Schwierigkeitsgrad der Übungen wird ggf.
angepasst. Beispiel: Statt passiven Übungen können zukünftig
aktiv-assistive Bewegungsabläufe genutzt werden.
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Die Maßnahme wird sorgfältig dokumentiert.
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Wenn die Pflegekraft relevante Beobachtungen macht, werden der Physiotherapeut bzw. der Hausarzt informiert.
Dokumente:
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Berichtsblatt
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Leistungsnachweis
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Kommunikationsblatt mit dem Arzt
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Pflegeplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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