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Standard "Umgang mit Wertgegenständen"

Es gibt sie: die Senioren, deren Sozialhilfe kaum dazu reicht, die Medikamentenzuzahlung zu begleichen. Doch viele andere Pflegebedürftige verfügen auch im Alter über üppige Bargeldbestände, Schmuck oder Uhren. Wie müssen diese Wertgegenstände gesichert werden? Und wer haftet, wenn Diebe zuschlagen?


Standard "Umgang mit Wertgegenständen"


Definition:

  • Unser Pflegeheim hat im Rahmen des Heimvertrags eine nebenvertragliche Obhutspflicht. Dieses bedeutet auch, dass wir das Vermögen des Bewohners im Rahmen unserer Möglichkeiten vor unbefugtem Zugriff schützen. Alternativ dazu müssen wir es dem Bewohner ermöglichen, eigenverantwortlich für die Sicherheit seiner Wertgegenstände zu sorgen.

Grundsätze:

  • Der Bewohner hat einen Anspruch darauf, dass sein Vermögen vor Diebstahl geschützt wird.
  • Sofern der Pflegebedürftige nicht unter Betreuung steht und geistig gesund ist, hat er das Recht, so vorsichtig oder unvorsichtig mit seinen Wertgegenständen umzugehen, wie er es für richtig hält. Wir unterlassen jede Bevormundung und beschränken uns auf die Beratung.
  • Jeder Mitarbeiter geht stets vorsichtig mit Bewohnereigentum um. Wir setzen dabei die gleiche Sorgfalt voraus, die eine Pflegekraft bei eigenen Wertgegenständen zeigen würde.
  • Bei allen relevanten Vorgängen (etwa bei der Sicherung von Wertgegenständen) ist immer zwingend eine zweite Pflegekraft als Zeuge anwesend. Alle Ergebnisse werden stets schriftlich fixiert.
  • Die Lagerung in unserem Geldschrank ist möglich, sollte aber keine dauerhafte Lösung sein. Sehr teure Wertgegenstände sowie große Mengen Bargeld gehören stets in die Obhut von Banken.

Ziele:

  • Das Eigentum des Bewohners wird möglichst sicher aufbewahrt.
  • Sofern für den Vermögensbereich keine Betreuung besteht, wird der Bewohner in die Lage versetzt, mit seinem Eigentum nach eigenem Ermessen zu verfahren.
  • Die Einrichtung wird vor Schadensersatzansprüchen geschützt.

Vorbereitung:

Ausstattung

  • In unserer Verwaltung befindet sich ein Geldschrank.
  • Jedes Bewohnerzimmer ist pro Bewohner mit einem Schließfach ausgestattet.

weitere Maßnahmen

  • In unseren allgemeinen Vertragsbedingungen wird ein Haftungsausschluss aufgenommen. Dieser umfasst alle privaten Gegenstände, die im Bewohnerzimmer liegen und dort gestohlen werden.
  • Unsere Pflegekräfte werden regelmäßig zu dieser rechtlichen Problematik geschult.

Durchführung:

Beratung des Bewohners

  • Schon beim Einzug bitten wir den Bewohner, ungewöhnlich teure Wertgegenstände in einem Bankschließfach zu deponieren.
  • Ggf. lehnen wir es ab, solche Wertsachen für den Bewohner in unserer Einrichtung aufzubewahren.
  • Beim Einzug des Bewohners wird gemeinsam mit dem aufnehmenden Mitarbeiter eine Liste aller persönlichen Gegenstände angefertigt.
  • Wir bitten den Bewohner nachdrücklich, große Bargeldbestände bei der Bank einzahlen.
  • Alternativ kann zeitweise unser Geldschrank zur Aufbewahrung genutzt werden. Der Bewohner hat das Recht, sein Eigentum jederzeit einzusehen oder wieder zurückzuholen.
  • Sollte dieses der Bewohner nicht nutzen, so empfehlen wir zumindest die Verwendung der abschließbaren Fächer, die sich in jedem Zimmer befinden. Der Bewohner erhält dafür einen Schlüssel.
  • Jeder mobile Bewohner erhält einen Zimmerschlüssel von uns und wird dahin gehend beraten, das Zimmer beim Verlassen immer abzuschließen.
  • Wir machen den Bewohner darauf aufmerksam, dass wir keine Haftung für Gegenstände übernehmen, die der Bewohner in seiner eigenen Obhut belässt. Wir haften auch nicht für Einbrüche durch einrichtungsfremde Personen.
  • Wenn ein handlungsunfähiger Bewohner (Koma, Demenz usw.) einzieht, überprüfen wir sein mitgebrachtes Eigentum. Werden Geld und Wertsachen gefunden, so werden diese protokolliert und der Verwaltung zur Verwahrung übergeben, bis über deren langfristigen Verbleib entschieden ist.

weitere Maßnahmen

  • Wertvolle Schmuckstücke und andere Gegenstände ab einem geschätzten Wert von 500 € werden in unserer Einrichtung durch uns fotografiert, sodass in einem Schadensfall (z. B. bei Diebstahl) ein Foto an die Polizei weitergegeben werden kann.
  • Möbel und Hilfsmittel, die vom Bewohner mitgebracht werden, erhalten jeweils einen Aufkleber mit Namen, der unauffällig an den Gegenständen angebracht wird.
  • Persönliche Wäsche sollte mit Namen versehen werden. Nur so kann eine richtige Zuordnung gewährleistet werden.
  • Mitarbeiter, die persönliche Gegenstände von Bewohnern beschädigt haben, sind dazu verpflichtet, eine Schadensmeldung an die Heimleitung bzw. an die Verwaltung oder an die Pflegedienstleitung abzugeben, damit so schnell wie möglich der Haftpflichtversicherer informiert werden kann.
  • Wenn der Bewohner in ein Krankenhaus gebracht werden muss, werden seine Wertgegenstände aus dem Zimmer entfernt und der Verwaltung übergeben.
  • Jede Pflegekraft meldet einen ungerechtfertigten Zugriff auf das Vermögen des Bewohners unverzüglich der Heimleitung. Dieses gilt für Diebstähle unter Bewohnern ebenso wie für Aneignungen durch Angehörige usw.
  • Wenn ein Bewohner infolge einer demenziellen Erkrankung unangemessen sorglos mit seinem Vermögen umgeht, prüfen wir die Notwendigkeit einer Betreuung für den Vermögensbereich.
  • Wenn ein Bewohner den Vorwurf eines Diebstahls erhebt, wird der Standard "Verhalten bei Diebstahlsverdacht" umgesetzt.
  • Um Diebstahl in unserer Einrichtung vorzubeugen, sprechen die Mitarbeiter vom Empfang jeden Besucher an, den sie nicht kennen. Sie fragen, ob er Hilfe benötigt.
  • Möglich ist es auch, den Eingangsbereich mit Videoüberwachung auszustatten zur Wahrnehmung des Hausrechts.
  • Wir bitten Angehörige darum, regelmäßig zu kontrollieren, ob noch alle Wertgegenstände vollzählig und sicher aufbewahrt sind.

Nachbereitung:

  • Beim Versterben eines Bewohners wird dessen Eigentum aufbewahrt, bis der rechtmäßige Erbe über die weitere Verwendung entschieden hat.
  • Dauert dieses Verfahren zu lange, lassen wir einen Nachlasspfleger bestellen.
  • Jeder Zwischenfall (Diebstahl, Haftungsforderung usw.) ist für uns ein Anlass, die Wirksamkeit unserer Sicherungsmaßnahmen und -standards zu hinterfragen und diese ggf. zu verbessern.

Dokumente:

  • Fotos von Wertgegenständen
  • Liste der in die Einrichtung mitgebrachten Gegenstände

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte



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