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Notfallstandard "Hämatemesis, Teerstuhl und Blutstuhl"

Blutbeimengungen im Stuhl oder im Erbrochenen können alles bedeuten - oder auch gar nichts. Oftmals lösen banale Läsionen ein dramatisches Symptombild aus, während lebensbedrohliche Schädigungen leicht übersehen werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie optimal auf einen solchen Notfall reagieren.


Notfallstandard "Hämatemesis, Teerstuhl und Blutstuhl"


Definition:

  • Verschiedene Verletzungen oder Erkrankungen können dazu führen, dass Blut in den Verdauungsapparat eindringt. Dazu zählen:
    • Tumore, etwa Ösophaguskarzinome
    • Geschwüre, etwa im Magen oder im Zwölffingerdarm (Ulkuskrankheit)
    • Entzündungen, etwa in der Speiseröhre oder im Dickdarm
    • Krampfadern, etwa in der Speiseröhre, Hämorrhoiden
    • Störungen der Blutgerinnung
  • Kleinere Blutverluste mit einem Volumen von höchstens 18 ml lösen keine offensichtliche Symptomatik wie etwa Teerstuhl aus. Der Nachweis von okkultem Blut erfolgt durch einen chemischen Stuhltest.
  • Große Blutmengen im Magen führen i. d. R. zu erheblicher Übelkeit. Das Blut wird dann erbrochen, was als "Bluterbrechen ('Hämatemesis')" bezeichnet wird.
  • Wenn die Blutung im Darm lokalisiert ist oder falls sich der Bewohner nicht übergibt, wird das Blut über den Stuhl als sog. "Teerstuhl (Meläna)" ausgeschieden. Teerstuhl tritt oft mit einer zeitlichen Verzögerung von acht bis zwölf Stunden nach der Blutung (und ggf. dem Bluterbrechen) auf.
  • Das Bluterbrechen kann in der Praxis leicht mit einem Bluthusten (Hämoptoe) verwechselt werden. Diese Störung hat zwar gänzlich andere Auslöser, stellt aber ebenfalls eine lebensbedrohliche Störung dar.

Grundsätze:

  • Uns ist bewusst, dass die Symptomatik für den Bewohner enorm beängstigend sein muss. Es ist daher sehr wichtig, dass die Pflegekraft besonnen und konzentriert handelt. Das wirkt auch auf den Betroffenen beruhigend.
  • Wenn hinreichende Anzeichen für einen Notfall sprechen, wird immer ein Notarzt gerufen. Die Folgen eines oder ggf. auch mehrerer Fehlalarme wiegen weniger schwer als eine verzögerte Behandlung bei einem echten Notfall.
  • Der Notruf erfolgt auch dann, wenn der Bewohner diesen nicht wünscht, etwa weil er die Gefährdung aufgrund einer Demenz nicht korrekt einschätzt.
  • Die schriftliche Patientenverfügung wird beachtet, insbesondere bei Reanimationen.

Ziele:

  • Eine Blutung wird zeitnah erkannt.
  • Uns gelingt eine korrekte Risikoabschätzung. Falls das Leben des Bewohners gefährdet ist, erhält er sofortige ärztliche Hilfe.
  • Bis zum Eintreffen des Rettungswagens wird der Zustand des Bewohners stabilisiert.
  • Der Arzt / Notarzt erhält von uns alle für die Behandlung relevanten Informationen.

Vorbereitung:

Allgemeines

  • Für viele Senioren ist es unangenehm, über die eigenen Ausscheidungen zu reden. Es ist also notwendig, dass zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegekraft ein Vertrauensverhältnis entsteht. Wir setzen daher auf das Prinzip der Bezugspflege.
  • Wir empfehlen dem Bewohner, die eigene Stuhlausscheidung zu überwachen und Auffälligkeiten an die Pflegekraft zu melden.
  • Falls wir den Verdacht haben, dass Blutungen vorliegen, wird der Bewohner gezielt nach derartigen Beobachtungen befragt.
  • Wenn der Bewohner stuhlinkontinent ist, achtet die Pflegekraft beim Wechsel der Inkontinenzmittel auf krankhafte Veränderungen.

Symptome und Risikobewertung

  • Der Bewohner erbricht schwallartig Blut. Dieses kann hellrot sein. Möglich ist auch ein kaffeesatzartiges Erbrechen mit bräunlicher Färbung und geflockter Konsistenz. Beides ist ein Anzeichen für eine erhebliche Blutung in der Speiseröhre oder im Magen. Der Bewohner befindet sich ggf. in Lebensgefahr.
  • Der Stuhl ist schwarz, klebrig und glänzend; sog. "Teerstuhl ('Meläna')". Oftmals zeigen sich alternativ umfangreiche, streifige Auflagerungen von hellrotem Blut. Auch in diesem Fall kann ein erheblicher Volumenverlust vorliegen. Wir rufen daher den Notarzt.
  • Wenn das Blut auf der Stuhlmasse lediglich in kleinen Mengen aufgelagert ist und es zudem frisch und hellrot wirkt, können verletzte Hämorrhoiden die Ursache sein. Unmittelbare Lebensgefahr besteht nicht, allerdings sollte der Bewohner zeitnah seinem Hausarzt vorgestellt werden. Es könnte sich auch um Blutungen aus einem Tumor handeln.
  • Wir erfassen zudem die Begleitsymptomatik. Das erlaubt uns ebenfalls Rückschlüsse auf den Zustand des Bewohners.
    • Berichtet der Bewohner, dass er im Analbereich einen Juckreiz oder Schmerzen verspürt?
    • Klagt der Bewohner über Schmerzen im Halsbereich, im Magen oder im Unterbauch?
    • Liegt eine Tachykardie vor?
    • Fällt der Blutdruck des Bewohners ab?
    • Wirkt der Bewohner blass?
    • Tritt kalter Schweiß auf?
    • Klagt der Bewohner über Schwindel oder über Luftnot?
    • Ist die Bauchdecke gespannt?
    • Wirkt der Bewohner desorientiert? Ist er gar benommen oder bewusstlos?
  • Nicht jede Verfärbung des Stuhls ist zwangsläufig durch Blutungen bedingt. Wir prüfen, ob es andere Ursachen für die Veränderung gibt:
    • Hat der Bewohner in großen Mengen Blutwurst, Rotwein, Johannisbeeren, Rote Bete, Blaubeeren oder Spinat gegessen?
    • Erhält der Bewohner Kohletabletten, Wismutpräparate oder Eisentabletten?
    • (Hinweis: Wasser wird durch Teerstuhl rot verfärbt. Wenn der Stuhl durch Medikamente oder durch Nahrungsmittel verfärbt wurde, tritt dieser Effekt nicht auf.)
    • Eine Hämatemesis kann auch die Folge von verschlucktem Blut nach Nasenbluten sein. Wir befragen den Bewohner dazu.
    • Wenn die hier angegebenen alternativen Auslöser zweifelsfrei als ursächlich erkannt worden sind, sehen wir ggf. von der Alarmierung des Notarztes ab. Maßgeblich für diese Entscheidung ist der Allgemeinzustand des Bewohners. Im Zweifel werden Notfallmaßnahmen eingeleitet (s. u.).

Durchführung:

Notfallmaßnahmen

  • Wir informieren den Notarzt über den Gesundheitszustand des Bewohners und bereiten uns auf die Krankenhauseinweisung vor.
  • Die Pflegekraft zieht Schutzkleidung an. Dazu zählen insbesondere Einmalhandschuhe.
  • Die Vitaldaten werden ermittelt, insbesondere Puls, Blutdruck, Atmung und Bewusstseinslage. Die Erfassung erfolgt stets auch bei Bewohnern, die stabil wirken.
  • Der Bewohner darf keine Flüssigkeit oder Nahrung zu sich nehmen, da er ggf. in kurzer Zeit operiert wird.
  • Eine Pflegekraft bleibt stets beim Bewohner und beruhigt ihn.

Verhalten bei Bluterbrechen

  • Der Bewohner wird aufgefordert, sich in eine sitzende Position zu bringen. Ggf. wird er dabei unterstützt. Falls sich der Bewohner eigenständig nicht in aufgesetzter Position halten kann, wird das Kopfteil des Bettes aufgestellt und der Bewohner mit Kissen unterstützt. Durch die aufrechte Position wird das Risiko einer Aspiration vermindert.
  • Der Bewohner darf nicht aufstehen. Es könnte sonst zu einem Kollaps kommen.
  • Falls möglich wird dem Bewohner vor dem Erbrechen die Zahnprothese entnommen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Gebiss aus dem Mund heraus fällt.
  • Falls sich der Bewohner aufgrund einer Krankheit nicht aufsetzen darf oder bewusstlos ist, wird er in eine stabile Seitenlage gebracht und der Kopf zur Seite gedreht.
  • Ggf. wird die Kleidung des Bewohners gelockert. Sie wird falls möglich mit Zellstoff vor Verschmutzung geschützt.
  • Der Bewohner wird aufgefordert, ruhig und gleichmäßig zu atmen.
  • Falls notwendig wird der Bewohner abgesaugt.
  • Bei erneutem Erbrechen wird ihm eine Nierenschale angeboten.
  • Wir halten für den Bewohner feuchte Tücher zur Reinigung bereit.
  • Das Erbrochene wird nicht entsorgt, sondern in einer Schale gesammelt und dem Notarzt gezeigt.

Verhalten bei blutigem Stuhl

  • Eine Stuhlprobe wird aufbewahrt und dem Notarzt gezeigt. Wir nutzen ggf. ein Steckbecken.
  • Falls notwendig führen wir eine Intimpflege durch und wechseln das Inkontinenzmaterial.

Informationssammlung

  • Wir stellen für den Notarzt alle relevanten Informationen zusammen:
    • Nimmt der Bewohner Gerinnungshemmer ein (z. B. Marcumar)?
    • Litt der Bewohner in der Vergangenheit unter Erkrankungen, die nun erneut auftreten könnten und das Symptombild erklären? Etwa:
    • Lebererkrankungen
    • Alkoholmissbrauch
    • Schleimhautdefekte in der Speiseröhre bei Refluxösophagitis
    • Varizen im Ösophagus als Folge einer Leberzirrhose mit Pfortaderhochdruck
    • Mallory-Weiss-Syndrom (Längliche Läsionen der Speiseröhrenschleimhaut nach starkem Erbrechen)
    • Schleimhautschäden im Magen als Folge einer Gastritis
    • gastroduodenale Geschwüre bzw. Ulzera
    • chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
    • Darminfektionen
    • Hämorrhoiden
    • Analfissuren
    • Analkarzinome
    • chirurgische Eingriffe am Anus oder im Rektum, etwa Polypenabtragung oder Gewinnung von Gewebeproben
  • Erhält der Bewohner Medikamente, die die Entstehung eines Ulkus fördern, etwa Acetylsalicylsäure?
  • Wir bedenken, dass Teerstuhl erst einige Stunden nach Entstehung der Wunde auftritt. Wir "rechnen" also zurück: Klagte der Bewohner vor fünf bis zehn Stunden über relevante Beschwerden, etwa beim Essen? Gab es andere ungewöhnliche Beobachtungen?

weitere Maßnahmen

  • Bei Ankunft des Rettungstransportwagens und des Notarztes werden der Arzt und die Sanitäter ausführlich eingewiesen.
  • Die Dokumente werden übergeben.
  • Alle weiteren im Standard "Krankenhauseinweisung" beschriebenen Maßnahmen werden umgesetzt.

Nachbereitung:

weitere Maßnahmen nach Abfahrt des Bewohners im Rettungstransportwagen

  • Das Ereignis wird sorgfältig dokumentiert.
  • Die Pflegedienstleitung und die Heimleitung werden (sofern noch nicht geschehen) informiert.
  • Der Verlauf der Geschehnisse von den ersten Symptomen bis zum Eintreffen des Notarztes wird im Team noch einmal besprochen. Ziel ist es, ggf. aufgetretene Versäumnisse zu identifizieren.
  • Alle Flächen, die mit Blut, mit Stuhl oder mit Erbrochenem in Kontakt gekommen sind, werden sorgfältig desinfiziert. Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.

Prognose

  • Jede gastrointestinale Blutung ist möglicherweise lebensgefährlich. Die Letalität liegt bei durchschnittlich zehn Prozent. Mit steigendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit für weitere Komplikationen. Gleichzeitig ist die körperliche Konstitution beeinträchtigt. Dadurch steigt die Gefahr für einen tödlichen Verlauf.

Dokumente:

  • Berichtsblatt
  • Fragen an den Arzt

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Mitarbeiter



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