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Standard
"Blutzuckerbestimmung"
Die
korrekte Blutzuckermessung ist prinzipiell eine kinderleichte Maßnahme,
die eigentlich jede Pflegeschülerin sicher beherrschen sollte.
Andererseits können Fehlmessungen gravierende Folgen nach sich ziehen.
Es ist also in jedem Fall besser, auch diesen Vorgang zu
standardisieren. Unser Textmuster können Sie mit wenigen Anpassungen in
Ihr QM-Handbuch übernehmen.
Standard
"Blutzuckerbestimmung"
Definition:
-
Blutuntersuchungen zählen zu den zentralen
diagnostischen Mitteln der modernen Pflege und Medizin. Da die Entnahme
von venösem oder von arteriellem Blut für den betroffenen Bewohner
häufig unangenehm ist, nutzen wir wann immer möglich Kapillarblut.
Dieses entnehmen wir aus dem Ohrläppchen oder aus der Fingerbeere.
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Die Blutzuckerkontrolle ist eine Messung des
Zuckergehalts im Blut durch eine kapillare Blutentnahme. Die
Überprüfung ist regelmäßig durchzuführen insbesondere bei Patienten mit
Diabetes mellitus.
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Die Blutzuckerkonzentration (also die Menge
Glukose, die sich im Blut befindet) wird gemessen in Milligramm pro
Deziliter. Dieser sog. "Blutzuckerspiegel" liegt normalerweise zwischen
70 bis 110 mg/dl (Nüchternwert). Dauerhaft erhöhte Werte sind ein
Anzeichen für verschiedene Krankheiten wie etwa Diabetes mellitus oder
ein Pankreaskarzinom.
-
Der diagnostische Wert der Bestimmung mittels
Kapillarblut ist deutlich höher als die Bestimmung mittels
Urinuntersuchung, da ein gesteigerter Blutzuckerwert erst nach
Überschreiten der Nierenschwelle im Urin messbar wird.
-
Grundsätzlich zählt die Blutabnahme zu den
ärztlichen Aufgaben. Sie kann aber an eine Pflegekraft delegiert
werden, sofern deren Qualifikation dafür nachgewiesen wurde. Als
invasive Maßnahme ist stets die Zustimmung des Bewohners erforderlich.
Grundsätze:
-
Blutzuckerkontrollen können im Rahmen von
Notfallsituationen Leben retten. Es ist daher zwingend darauf zu
achten, dass das Messgerät permanent funktionsfähig ist und dass
jederzeit Teststreifen verfügbar sind.
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Bei der Blutzuckerbestimmung besteht stets
Infektionsgefahr durch Stichverletzungen. Eine verwendete Lanzette muss
immer mit größter Vorsicht entsorgt werden.
Ziele:
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Der Blutzuckerwert wird korrekt ermittelt.
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Kritische Blutzuckerwerte werden schnell und
korrekt erkannt, insbesondere reagieren wir angemessen auf eine Hypo-
oder Hyperglykämie.
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Die Blutentnahme ist so schmerzarm wie möglich.
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Die Fähigkeit des Bewohners, mit dem Daumen und
mit dem Zeigefinger Tastinformationen zu gewinnen, bleibt auch
langfristig erhalten.
Vorbereitung:
Indikation
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Der behandelnde Arzt gibt mittels einer
ärztlichen Verordnung vor, nach welchem zeitlichen Schema der
Blutzucker ermittelt wird. Davon wird nur unter zwingenden Umständen
abgewichen, insbesondere etwa bei einem Notfall.
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Bei Diabetikern, denen Insulin nach einem
festen Schema injiziert wird, kann der Blutzuckerwert Rückschlüsse auf
eine erforderliche Anpassung der Dosis geben.
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Bei Diabetikern mit einem stark schwankenden
Blutzuckerwert schützt diese Kontrolle vor hypoglykämischen Krisen nach
der Insulingabe.
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Wird Insulin nach dem Basis-Bolus-Prinzip
gespritzt, wird anhand der Höhe des Blutzuckerspiegels die
erforderliche Insulinmenge bestimmt.
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Bei Bewusstseinsveränderungen ermöglicht es die
Blutzuckerbestimmung, eine Hypo- oder Hyperglykämie auszuschließen.
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Auf Anordnung des Arztes wird auch ein
Tagesprofil erstellt. Dafür wird zu festgelegten Tageszeiten der Wert
gemessen.
Auswahl des
Entnahmepunktes:
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Die Entnahme aus dem Ohrläppchen ist nicht nur
vergleichsweise schmerzarm, sondern erspart empfindlichen Bewohnern den
Anblick des eigenen Blutes. Die Infektionsgefahr ist geringer als bei
einem Einstich in die Fingerbeere, da ein Ohrläppchen seltener mit
verkeimten Gegenständen in Kontakt kommt. Nachteilig hingegen ist die
geringe Blutmenge, die auf diese Weise entnommen werden kann. Auch ein
Selbsttest ist zumeist nicht möglich; die Maßnahme muss also von einer
Pflegekraft übernommen werden. Es droht zudem eine Verschmutzung der
Oberkleidung durch Blutstropfen.
-
Schwankungen im Blutzuckerspiegel können
abhängig vom Punktionsort auftreten. Die Finger als Teil der
Körperperipherie sind zumeist stärker davon betroffen als das
Ohrläppchen. Daher können zeitgleich gewonnene Blutstropfen aus dem
Ohrläppchen und der Fingerspitze unterschiedliche Blutzuckerwerte
aufweisen.
notwendiges Material:
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digitales Messgerät
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passende Messstreifen
-
2 sterile Lanzetten oder Lanzettengerät (Die
Einstichtiefe muss regelbar sein zwischen einem halben und zwei
Millimetern)
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Einmalhandschuhe
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mehrere Tupfer
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Abwurfbehälter
-
stichsicherer Abwurfbehälter für Lanzetten
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alkoholfreies Hautdesinfektionsmittel
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Pflaster
weitere Maßnahmen
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Jede Pflegekraft hat sich mit der Funktion des
Messgeräts sorgfältig vertraut zu machen. Dazu zählt insbesondere das
Lesen der Betriebsanleitung.
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Der Bewohner wird über die anstehende Maßnahme
informiert und um Zustimmung gebeten. Auch bewusstlose Patienten werden
informiert.
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Nach Möglichkeit sollte der Bewohner die
Messung selbstständig oder unter Anleitung durchführen. Die korrekte
Handhabung des Geräts wird ihm ggf. von der Bezugspflegekraft
demonstriert. Wenn ein speziell für Senioren entwickeltes Gerät zur
Verfügung steht, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Bewohner
dieses eigenständig bedienen kann. Ebenso wichtig wie die richtige
Messung ist es, dass der Bewohner die Daten zuverlässig in ein
Diabetikertagebuch niederschreibt. Er muss überdies wissen, bei welchen
Blutzuckerwerten die jeweiligen Maßnahmen erforderlich werden.
-
Wir sorgen für reguläre Messbedingungen. Sehr
niedrige Umgebungstemperaturen unter 15°C. sowie sehr hohe Temperaturen
von über 30°C. können die Messung verfälschen. Auch Räume mit hoher
Luftfeuchtigkeit wie ungelüftete Badezimmer sind ungeeignet.
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Nach Möglichkeit sollte sich der Bewohner
bequem auf einen Stuhl setzen. Bei einem stehenden Bewohner besteht die
Gefahr, dass dieser (durch den Anblick des Bluts) kollabiert und sich
beim Sturz verletzt.
-
Die Arbeitsfläche, also etwa das
Spritzentablett, wird desinfiziert.
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Die Pflegekraft führt eine hygienische
Händedesinfektion durch und zieht die Einmalhandschuhe über.
Durchführung:
Nutzung des
Messgerätes
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Die Pflegekraft schaltet das Gerät ein und
überprüft die Funktionsfähigkeit.
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Die Pflegekraft stellt sicher, dass die
Codenummer des Gerätes mit dem der Teststreifencodenummer
übereinstimmt. Der Code erscheint beim Einschalten des Geräts.
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Die Pflegekraft prüft, ob das Verfallsdatum der
Teststreifen überschritten wurde.
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Der Teststreifen mit dem Applikationsfeld wird
bis zum "Klickpunkt" in das Messgerät eingeführt. Das Gerät zeigt an,
dass die Blutaufnahme jetzt erfolgen kann.
(Hinweis: Der erste gewonnene Blutstropfen wird abgewischt. Für die Messung wird stets der zweite Blutstropfen verwendet.)
Einstich in die
Fingerbeere
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Der Bewohner wird aufgefordert, sich die Hände
zu waschen. Seifenreste werden sorgfältig mit klarem Wasser entfernt.
Danach sollte sich der Bewohner die Hände mit einem sauberen Handtuch
gründlich abtrocknen. (Hinweis: Unsichtbare Speisereste wie etwa
Marmelade an den Fingern können das Messergebnis nach oben verfälschen.
Wasserrückstände können dazu führen, dass das Messergebnis zu niedrig
ausfällt.)
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Wir stellen sicher, dass die Punktionsstelle
keine Rückstände von Pflegeprodukten aufweist. So kann etwa Handcreme
bei einer Punktion des Fingers die Messwerte verfälschen.
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Die Pflegekraft erfragt, welche Punktionsstelle
der Bewohner bevorzugt, bzw. welche Stelle zuletzt besonders ergiebig
war.
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Falls der Bewohner exsikkiert ist, kann sich
die Blutentnahme als schwierig erweisen. Häufig lässt sich die
Ergiebigkeit der Entnahmestelle steigern, wenn diese zuvor massiert
oder mit warmem Wasser erwärmt wird. Auch ein Ausstreichen des Fingers
in Richtung Fingerkuppe kann den Blutfluss verbessern. Sinnvoll kann es
auch sein, den Arm einige Minuten nach unten hängen zu lassen.
-
Die Pflegekraft inspiziert die geplante
Einstichstelle und achtet auf eventuelle Hautveränderungen. (Hinweis:
Ständige Blutentnahmen schädigen das Gewebe der Fingerkuppen. Wir
verwenden für die Blutentnahme bevorzugt den kleinen Finger, den
Ringfinger und den Mittelfinger. Diese sind für das Ertasten von
Gegenständen weniger wichtig als der Daumen und der Zeigefinger. Dieses
insbesondere bei der rechten Hand von Rechtshändern, bzw. bei der
linken Hand von Linkshändern.
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Die Punktionsstelle wird desinfiziert. Die
Pflegekraft wartet die Einwirkzeit von zumeist 30 Sekunden ab. Das
Desinfektionsmittel muss nun vollständig verflogen sein.
(Alkoholrückstände beeinflussen das Messergebnis. Wir sind uns bewusst,
dass die Erforderlichkeit einer Hautdesinfektion vor der Punktion in
der Wissenschaft kontrovers diskutiert wird. Wir haben uns nach
sorgfältiger Abwägung dazu entschlossen, den betroffenen Hautbereich
grundsätzlich vor jeder kapillaren Blutentnahme zu desinfizieren.)
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Oftmals ist es möglich, eine bereits vorhandene
Einstichstelle erneut zu nutzen. Die Pflegekraft inspiziert dafür die
Einstichstelle. Mit minimalem Druck lässt sich bei guter Durchblutung
ein Blutstropfen gewinnen. Dem Bewohner bleibt damit der Einstich mit
der Lanzette erspart. (Hinweis: Dieser Punkt ist in der Fachliteratur
umstritten.)
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Die Pflegekraft sticht seitlich in die
Fingerkuppe ein. Die vordere Fingerkuppe ist sehr schmerzempfindlich.
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Der Stich sollte nicht zu zaghaft erfolgen, da
er ansonsten wiederholt werden muss. Die Schmerzintensität ist abhängig
von der Einstichtiefe. Je tiefer der Stich erfolgt, um so unangenehmer
wird die Punktion für den Bewohner. Gleichzeitig gilt aber auch, dass
für die Gewinnung einer ausreichenden Blutmenge eine gewisse
Einstichtiefe erforderlich ist. Da insbesondere Diabetiker ihr ganzes
Leben lang den Blutzucker engmaschig überwachen müssen, ist es sehr
wichtig, hier die richtige Balance zu finden.
Einstich in das
Ohrläppchen
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Der Bewohner wird aufgefordert, sich die Haare
ausreichend zurückzustreifen.
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Die Punktionsstelle wird desinfiziert (siehe
oben).
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Die Pflegekraft ergreift mit der linken Hand
das rechte Ohrläppchen. Sie fixiert gleichzeitig zwischen den Fingern
und der Unterseite des Ohrläppchens einen Tupfer. Dieser ragt so weit
über das Ohrläppchen hinaus, dass ein ungewollt abgehender Blutstropfen
aufgefangen wird.
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Die Pflegekraft übt moderaten Druck auf das
Ohrläppchen aus, um die Haut zu spannen.
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Mit der rechten Hand ergreift die Pflegekraft
die Einstichhilfe. Sie setzt das Gerät auf der Oberseite des
Ohrläppchens auf und löst es aus.
Anwendung von
Stechhilfen:
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Die Lanzette wird in das Gerät eingelegt, bis
die Einrastposition mit einem Klicken erreicht ist.
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Der Lanzettenverschluss wird von der Stechhilfe
abgedreht.
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Die Stechhilfe wird an der gewählten
Einstichstelle aufgesetzt und ausgelöst.
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Hinweis: Wir beginnen stets mit einer geringen
Einstichtiefe. Falls die gewonnene Blutmenge nicht reicht, muss dieser
Wert erhöht werden. Die individuell idealen Einstichtiefen werden in
der Pflegeplanung vermerkt und zukünftig genutzt. Zu beachten ist, dass
moderne Messgeräte nur sehr wenig Blut benötigen.
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Die Stichlanzette wird in einer
Kanülensicherheitsbox abgelegt. Bei modernen Stechhilfen wird die
Einstichnadel sofort nach der Punktion in das Gerät zurückgezogen.
Dadurch wird das Risiko einer Stichverletzung erheblich minimiert.
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Mit vorsichtigem Druck kann die Pflegekraft den
Austritt des Blutes fördern. Das Blut darf aber nicht aus der Wunde
herausgedrückt werden, da ansonsten zu viel Gewebsflüssigkeit die
Messung verfälschen könnte.
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Falls nötig wird die Entnahme wiederholt,
nachdem sich der Bewohner die Hände in warmem Wasser gewaschen hat.
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Der Tropfen wird unter Beachtung der
Betriebsanleitung auf dem Teststreifen aufgebracht. Die Testfläche darf
die Haut nicht berühren. Idealerweise sollte der Blutstropfen also frei
auf das Testfeld fallen bzw. von diesem eingesogen werden.
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Das Ergebnis wird mit einem Signalton
angezeigt. Der Wert wird abgelesen. Der Bewohner wird über das
Messergebnis informiert.
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Die Einstichstelle wird mit einem Tupfer
komprimiert und ggf. mit einem Pflaster versorgt.
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Bei Senioren mit gestörter Blutgerinnung ist es
erforderlich, im Verlauf der nächsten Stunde auf Nachblutungen zu
achten. Dieses ist auch notwendig, wenn der Bewohner
blutgerinnungshemmende Medikamente einnimmt.
Nachbereitung:
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Das Material wird entsorgt bzw. desinfiziert
und weggeräumt.
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Der alte Teststreifen wird aus dem Gerät
entnommen.
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Die Pflegekraft stellt sicher, dass die
Batterie einen ausreichenden Ladestand hat. Wird dieser unterschritten,
schaltet das Gerät noch vor der Anzeige des Messergebnisses wieder ab.
Ggf. wird dann die Batterie gewechselt.
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Die Pflegekraft führt eine hygienische
Händedesinfektion durch.
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Der Klingelknopf wird in Reichweite abgelegt.
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Der Bewohner wird befragt, ob er weitere
Wünsche hat. Insbesondere wird ihm ein Getränk angeboten.
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Das Messergebnis wird dokumentiert. Wichtige
Faktoren dabei sind:
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Uhrzeit
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Datum
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Messwert
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relevante Faktoren, die die Messung
beeinflusst haben könnten
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Handzeichen
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Falls ein einmaliges Messergebnis sehr
ungewöhnlich ist, wird die Messung wiederholt, ggf. mit einem anderen
Gerät. Ggf. wird der Hausarzt informiert. Dieses ist insbesondere
notwendig, wenn der Wert des Bewohners erneut sehr niedrig oder sehr
hoch ist. Jedes Ergebnis muss aber stets auch in Relation mit den
bisher üblichen Werten betrachtet werden.
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Falls notwendig werden neue Teststreifen
bestellt.
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Ggf. wird bei Anbruch einer neuen
Teststreifenpackung der neue Code in das Gerät eingegeben.
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Die Messstreifen müssen kühl und trocken
gelagert werden (nicht über 30°C und nicht unter 2°C.). Sie dürfen
keinem direkten Sonnenlicht ausgesetzt werden. Sie können also nicht in
einem Pkw gelagert werden.
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Ein firmeneigenes Gerät muss einmal pro Woche
kontrolliert werden. Dazu zählt insbesondere eine Prüfmessung mit einer
Kontrolllösung. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden dokumentiert
und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei Geräten, die sich im Besitz
eines Bewohners befinden, ist dieses nicht erforderlich. (Hinweis für
die ambulante Pflege: Ein privates Gerät sollte alle drei Monate beim
Hausarzt überprüft werden. Dieser führt eine Messung mit seiner eigenen
Ausrüstung durch. Der Wert wird mit der zeitgleichen Messung mit dem
Gerät des Senioren verglichen.)
Dokumente:
-
Vitaldatenblatt
-
Pflegeplanung
-
Durchführungsnachweis
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
-
Pflegefachkräfte
-
dafür qualifizierte Pflegehilfskräfte
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