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Standard "Coronavirus (SARS-CoV-2) in der ambulanten Pflege"
Die
Coronaepidemie bedroht nicht nur die Gesundheit der Senioren. Auch die
Existenz von Pflegediensten ist in Gefahr. Wird eine
Pflegekraft positiv auf SARS-CoV-2 getestet, gehen alle Kontaktpersonen
in Quarantäne. Im schlimmsten Fall also das halbe Pflegeteam.
Standard "Coronavirus (SARS-CoV-2) in der ambulanten Pflege"
Definition:
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Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) ist wohl
zuerst in China aufgetreten und kann von Mensch zu Mensch übertragen
werden. Die Symptomatik der von SARS-CoV-2 verursachten Krankheit
ähnelt dem Bild einer Lungenentzündung.
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Zumeist werden Coronaviren durch Tröpfchen- oder durch Schmierinfektionen übertragen. Dieses gilt offenbar auch für SARS-CoV-2.
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Der Verlauf der Erkrankung ist abhängig vom
Lebensalter des Patienten sowie von etwaigen Grunderkrankungen.
Bedrohliche Krankheitsverläufe und Komplikationen traten bisher
überwiegend bei älteren Personen mit schweren Vorerkrankungen auf. Bei
jüngeren Personen in guter Allgemeinverfassung ist der Verlauf zumeist
milder.
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Die genaue Infektiosität von SARS-CoV-2 ist
noch unklar. Chinesische Forscher vermuten, dass ein Infizierter
durchschnittlich eineinhalb bis zweieinhalb Menschen ansteckt. Die
tatsächliche Übertragbarkeit ist aber von einer Vielzahl von Faktoren
abhängig.
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Es existiert derzeit kein Impfstoff gegen SARS-CoV-2.
Hinweis:
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Bislang gibt es in Deutschland nur vereinzelte
Fälle von SARS-CoV-2. Daher ist es nach aktueller Sachlage nicht
erforderlich, diesen Standard in das aktive QM-Handbuch zu übernehmen
und das Personal entsprechend zu instruieren.
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Bei jetzt auftretenden Infektionen mit
SARS-CoV-2 werden Betroffene in speziell dafür ausgerüsteten
Krankenhausabteilungen aufgenommen. Der Abschnitt in diesem Standard
zur Versorgung von erkrankten Senioren wird somit für Altenpflegekräfte
erst dann relevant, falls die Anzahl der Infizierten in einem solchen
Maß steigt, dass eine klinische Behandlung nicht mehr möglich ist. In
diesem unwahrscheinlichen Fall wäre es erforderlich, die Klienten
tatsächlich in Ihrer Häuslichkeit zu versorgen.
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Dieser Standard basiert auf dem Standard zur
Versorgung von Senioren mit Influenza, da die Übertragungswege und die
erforderlichen Hygienemaßnahmen vergleichbar sind. Es bietet sich also
an, zunächst den Standard zur Influenza zu implementieren. Sofern es
wider aller Erwartungen auch in Deutschland zu einer großen
Corona-Epidemie kommen sollte, kann dieser SARS-CoV-2-Standard
kurzfristig und mit minimalem Aufwand ebenfalls einführt und umgesetzt
werden.
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Die bei Standards sonst übliche Praxiserprobung
war aufgrund der Dringlichkeit bei diesem Musterdokument bislang nicht
möglich. Es handelt sich bei diesem Standard um eine sog.
“Beta-Version”.
Grundsätze:
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Wenn es hinreichende Verdachtsmomente für eine
Erkrankung gibt, leiten wir unverzüglich alle in diesem Standard
beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen ein. Wir warten nicht, bis ein Arzt
(etwa per Laborbefund) unseren Verdacht bestätigt. Maßnahmen zur
Infektionsprävention müssen schnell eingeleitet werden, damit sie
unseren Klienten Schutz bieten.
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SARS-CoV-2 ist kein “Killervirus”. Weder die
Infektiosität noch die Sterblichkeit bei einer Erkrankung sind
außergewöhnlich hoch. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, deren
Ausbreitung sich durch eine lückenlose Hygiene stoppen lässt.
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Die korrekte Desinfektion der Hände hat oberste Priorität.
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Daraus folgt, dass alle Mitarbeiter
insbesondere im Kontakt mit besorgten Klienten besonnenes und
fachliches Verhalten zeigen müssen.
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Wir arbeiten eng mit den behandelnden Hausärzten zusammen.
Ziele:
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Unbegründete Ängste der Klienten werden
abgebaut. Die Senioren vertrauen darauf, dass wir eine Infektion
frühzeitig erkennen und fachlich fundiert darauf reagieren.
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Wenn sich ein Klient mit SARS-CoV-2 infiziert, wird dieses möglichst frühzeitig erkannt, um weitere Übertragungen zu begrenzen.
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Während der Erkrankungsphase senken wir das
Risiko von Komplikationen, etwa einer Dehydratation. Der
Pflegebedürftige gesundet, ohne dass es zu Spätfolgen kommt.
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Die Lebensqualität eines erkrankten Klienten wird nicht unnötig beeinträchtigt.
Vorbereitung:
allgemeine Vorsichtsmaßnahmen bei einem unmittelbar drohenden Ausbruch
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Wir beschäftigen einen Hygienebeauftragten. Dieser hat insbesondere die Aufgabe,
Kontakt mit den zuständigen Behörden zu halten und uns zeitnah über
aktuelle Entwicklungen zu informieren.
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Wir bilden vorab ein Pandemie-Team.
Dieses besteht aus der Geschäftsführung, der Pflegedienstleitung, dem Hygienebeauftragten, der Leitung der
Personalabteilung sowie der Mitarbeitervertretung.
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Wir prüfen, ob wir tatsächlich in der
Lage sind, alle Mitarbeiter schnell zu erreichen. Dafür aktualisieren
wir unsere Telefonliste, unsere Whatsapp- und iMassage-Gruppen sowie
unser eMail-Verzeichnis.
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Wir stellen sicher, dass ein etwaiger
Mehrbedarf an Hygieneartikeln, an Desinfektionsmitteln sowie an
Schutzkleidung gedeckt werden kann. Soweit dieses noch möglich ist,
nehmen wir entsprechende Bestellungen vor.
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Wir arbeiten eng mit Krankenhäusern und mit Ärzten zusammen, insbesondere in einrichtungsübergreifenden Arbeitsgruppen.
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Wir stellen sicher, dass wir jederzeit nachvollziehen können, welcher Klient von welcher Pflegekraft versorgt wurde.
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Bei allen Klienten sowie beim Personal wird
täglich die Körpertemperatur gemessen. Wir prüfen, ob respiratorische
Symptome vorliegen.
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Beim Betreten der Klientenwohnung fragen wir
die Angehörigen, ob bei ihnen relevante Symptome vorliegen. Ggf. bitten
wir diese, in einem Nebenzimmer zu warten, bis wir unseren
Pflegeeinsatz abgeschlossen haben.
Vermeidung einer parallelen Influenzainfektion
Gegen
SARS-CoV-2 gibt es derzeit keinen Impfschutz. Um so wichtiger ist es,
die Klienten zumindest gegen Influenza zu impfen. Beide Erreger
zirkulieren derzeit parallel. Wenn sich ein Pflegebedürftiger oder eine
Pflegekraft innerhalb kurzer Zeit sowohl mit Influenza als auch mit
SARS-CoV-2 infiziert, wird es sehr schnell zu lebensbedrohlichen
Komplikationen kommen.
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Wir bitten alle Mitarbeiter per Rundschreiben im Oktober, sich gegen Grippe impfen zu lassen.
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Allen Klienten wird im persönlichen
Beratungsgespräch durch die Bezugspflegekraft nahegelegt, sich impfen
zu lassen. Sofern der Klient einer Betreuung unterliegt, wird der
Betreuer um Zustimmung gebeten. Falls möglich, erhalten Senioren
spezielle Impfstoffe mit Wirkstoffverstärker.
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In der Kundenzeitung wird auf die Möglichkeit
einer Impfung hingewiesen. Wir schreiben diesbezüglich auch alle
Angehörigen per eMail an.
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Falls Klienten nicht mobil sind, bitten wir den
Hausarzt um einen Hausbesuch. Ggf. verknüpfen wir einen ohnehin
anstehenden Termin mit der Impfung.
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Wir beachten, dass die Grippeimpfung jedes Jahr wiederholt werden muss.
allgemeine Prophylaxe
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Durch eine Stärkung des Immunsystems wird der Krankheitsverlauf der SARS-CoV-2-Erkrankung verkürzt und abgemildert:
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Der Klient soll sich möglichst täglich an der frischen Luft bewegen.
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Wir achten auf eine gesunde und vitaminreiche Ernährung.
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Soweit der Klient dieses akzeptiert und keine Kontraindikation besteht, sollte er Kalt-warm-Wechselduschen durchführen.
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Der Klient sollte Menschenansammlungen meiden.
Infektionserkennung
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Wir achten stets auf Anzeichen einer SARS-CoV-2-Infektion:
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Fieber
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trockener Husten
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Atemnot
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Halsschmerzen
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Durchfall
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Wir achten auf die Farbe und auf die Konsistenz
des Sputums. Ein grünliches Sputum ist ein Indiz für eine bakterielle
Superinfektion.
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Kriterien für die Vorstellung beim Arzt bzw. für die Alarmierung des Notarztes:
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Atemnot (Erhöhung der Atemfrequenz oder Zyanose)
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starker Husten
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eitriger Auswurf
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hohes Fieber
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nicht kompensierbarer Flüssigkeitsverlust
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Kreislaufinstabilität
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starke Schmerzen
Durchführung:
Organisation bei einem Ausbruch
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Das gesamte Personal des Pflegedienstes wird informiert, dass ein potenzieller Ausbruch gerade stattfindet.
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Die Hausärzte aller Klienten werden über den potenziellen Ausbruch in Kenntnis gesetzt.
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Bei Verdacht bitten wir den zuständigen Arzt um einen Schnelltest.
Pflege erkrankter Klienten
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Der Klient sollte (etwa bei hohem Fieber) strikte Bettruhe halten.
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Der Klient darf i. d. R. aufgrund der Quarantäne seine Wohnung nicht verlassen.
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Wir führen regelmäßig alle notwendigen
Prophylaxen durch, etwa Obstipations-, Thrombose-, Intertrigo-,
Exsikkose- und Dekubitusprophylaxen. Besonders wichtig sind Maßnahmen
im Rahmen der Pneumonieprophylaxe, da die Lungenentzündung eine häufige
Komplikation ist.
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Ggf. braucht der Klient mehr Hilfe bei der
Körperpflege als bislang. Wenn der Klient zu erschöpft ist, kann die
Körperpflege auf das notwendigste Maß reduziert werden, etwa auf die
Zahn- und Mundpflege sowie auf die Intimpflege.
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Wir ermitteln regelmäßig die Vitalwerte (Puls
und Blutdruck) sowie Angaben zum Allgemeinzustand (Hautfarbe,
Atemfrequenz, Schwitzen).
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Ggf. helfen wir dem Klienten bei der
Nahrungsaufnahme. Bei einer SARS-CoV-2-Infektion ist der Klient häufig
appetitlos und muss zum Essen animiert werden. Ggf. erhält der Klient
Wunschkost, die leicht verdaulich und vitaminreich sein sollte.
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Beim Husten und beim Niesen sollte der Klient
den Mund und die Nase vorzugsweise mit der Ellenbeuge und nicht mit der
Hand bedecken, um die Verbreitung der Erreger zu reduzieren.
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Alle hinreichend orientierten Klienten werden
in die Technik der Händedesinfektion eingewiesen. Wir erklären den
Ablauf der hygienischen Händedesinfektion, führen diese einmal vor und
kontrollieren, ob der Klient diese korrekt durchführt.
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Wir stellen sicher, dass der Klient
Einwegtücher verwendet, um respiratorische Sekrete aufzunehmen. Diese
Tücher werden anschließend entsorgt. Die in den älteren Jahrgängen
häufig verwendeten Stofftaschentücher sind Keimüberträger.
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Das weitere Vorgehen ist in den Standards
"Pflege von Senioren mit Fieber" sowie "Pflege von Senioren mit
Pneumonie" beschrieben.
medikamentöse Therapie
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Eine ursächliche Therapie für SARS-CoV-2 existiert nicht.
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Bei einer Superinfektion erhält der Klient ggf. ein Antibiotikum.
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Bei starken Schmerzen kann der Klient ein Analgetikum einnehmen.
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Bei Fieber erfolgt die medikamentöse Therapie gemäß dem Standard "Pflege von Senioren mit Fieber".
Hausmittel
Ergänzend zu
pflegerischen und zu medikamentösen Maßnahmen können Hausmittel genutzt
werden. Diese sind vielen Senioren aus ihrer Jugend bekannt und auch
bei demenziell erkrankten Klienten entsprechend biografisch gut
verankert. Dazu zählen:
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frisch zubereitete Hühnersuppe (lindert Beschwerden wie Husten)
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Inhalieren (lindert Husten)
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Wadenwickel (senkt hohes Fieber)
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Gurgeln mit Salzwasser oder mit Salbeitee (lindert Halsschmerzen)
Von potenziell schädlichen Hausmitteln raten wir dem Klienten ab:
-
Sauna und Erkältungsbäder (Die Wärme belastet den angeschlagenen Körper.)
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Kaffee, Alkohol und schwarzer Tee (Diese Getränke sind in erster Linie Genussmittel.)
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Knoblauchzehen (Diese sind gesund, aber unwirksam gegen SARS-CoV-2.)
Hygienemaßnahmen
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Bei direktem Körperkontakt mit dem erkrankten
Klienten verwendet die Pflegekraft Einmalhandschuhe sowie einen
Schutzkittel; ggf. eine langärmelige, wasserdichte Einwegschürze. Die
Pflegekraft sollte überdies einen direkt anliegenden mehrlagigen
Mund-Nasen-Schutz (idealerweise eine FFP-2-Maske) und eine
Schutzbrille tragen. Dieses gilt insbesondere, wenn die Pflegekraft
Hustenstößen der Klienten ausgesetzt ist.
-
Die persönliche Schutzausrüstung wird vor dem
Betreten des Klientenzimmers angelegt und vor dem Verlassen der Wohnung
dort belassen bzw. entsorgt.
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Die hygienische Händedesinfektion ist von
entscheidender Bedeutung, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Eine
strikte Einhaltung der Einwirkzeit sowie eine ausreichende Menge an
Desinfektionsmitteln und die korrekte Einreibetechnik sind absolut
unverzichtbar. Wir entsorgen benutzte Handschuhe noch im Klientenzimmer.
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Die Händedesinfektion erfolgt
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vor jedem Klientenkontakt
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nach jedem Kontakt mit infektiösem Material
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nach dem Kontakt mit potenziell kontaminierten Gegenständen und Flächen
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vor und nach dem Tragen von Einmalhandschuhen
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vor dem Verlassen der Klientenwohnung
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Einweghandschuhe und Einwegkittel entsorgt die Pflegekraft in einem geschlossenen Behältnis.
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Wir beraten die Angehörigen über die
notwendigen Hygienemaßnahmen, sofern diese Reinigungsmaßnahmen nicht
von unserem Versorgungsauftrag abgedeckt sind. Verschiedene Bereiche
werden täglich per Wischdesinfektion gesäubert:
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patientennahe Flächen (etwa Nachttisch, Bettgestell, Rufsystem, Telefon)
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Nassbereich, Handwaschbecken, Toilettenräume (Toilettenbrille, Zieh- oder Spülmechanismen usw.)
-
Fußböden (sofern wischbar) im Zimmer der erkrankten Klienten
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Türgriffe und andere Flächen, die häufig und von vielen verschiedenen Personen angefasst werden
-
Gegenstände, die häufig in die Hand genommen
werden, sich aber nicht leicht desinfizieren lassen, werden für die
Dauer des Ausbruchs im Schrank verstaut.
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Zur chemischen Desinfektion sind Präparate mit
nachgewiesener Wirksamkeit anzuwenden, also mit dem Wirkungsbereich
“begrenzt viruzid (wirksam gegen behüllte Viren)” oder “viruzid”.
Geeignete Produkte sind in der sog. “RKI-Liste” ("Liste der vom Robert
Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und
-verfahren") sowie in der Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für
Angewandte Hygiene (VAH-Liste) aufgeführt.
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Wenn im Haus des Klienten mehrere Badezimmer
vorhanden sind, soll der Klient nur noch eines davon benutzen. Das
andere Badezimmer, etwa das Gäste-WC, bleibt Angehörigen und Gästen
vorbehalten.
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Wir stellen sicher, dass alle Handwaschbecken
mit Seifenspendern, mit Desinfektionsmittel und mit Einmalhandtüchern
ausgestattet sind.
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Medizinprodukte und Pflegeutensilien sind klientenbezogen zu verwenden.
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Geräte wie Stethoskope, Blutdruckmanschetten und Thermometer desinfizieren wir nach jeder Anwendung.
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Abfälle verstauen wir in flüssigkeitsdichten, verschlossenen Säcken (sog. "Doppelsackmethode").
Hinweis:
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Wir machen die Angehörigen auf die notwendigen
Hygienemaßnahmen aufmerksam, damit sich diese vor einer Keimübertragung
schützen können. Erfahrungsgemäß lässt sich in Privathaushalten eine
Infektion aber dennoch kaum eindämmen. Dieses ist vor allem auf
Nachlässigkeiten bei der Händehygiene zurückzuführen. Letztlich ist
davon auszugehen, dass viele Mitglieder des Haushalts früher oder
später erkranken werden. Sofern darunter auch mitpflegende Angehörige
sind, werden diese als Unterstützung ausfallen. Wir bereiten uns daher
darauf vor, dass wir vorübergehend zusätzliche Aufgaben übernehmen
werden.
Personalorganisation
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Wenn enge Angehörige von Pflegekräften an
Coronaviren erkranken (Kinder, Ehepartner usw.) und eine
Infektionsübertragung möglich ist, ist i. d. R. eine Quarantäne
notwendig.
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Die Anzahl der Personen mit direktem Kontakt
zum Kranken wird auf ein Minimum begrenzt. Der Pflegebedürftige sollte
keinen Besuch empfangen, außer durch den behandelnden Arzt.
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Wir achten auf eine feste Zuordnung der Pflegekräfte im Rahmen der Bezugspflege.
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Soweit möglich werden infizierte Senioren als
letzte versorgt, also erst dann, wenn alle nicht infizierten Klienten
versorgt wurden. Ggf. passen wir die Tourenplanung an.
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Während
eines Ausbruchs sollten Pflegekräfte unterschiedlicher Touren Kontakt
untereinander meiden. Es erfolgt kein tourenübergreifender
Personaleinsatz mehr. Jeder Mitarbeiter wird fest einer Tour
zugeordnet.
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Nicht erforderliches Personal (insbesondere Schulpraktikanten) sollte nicht eingesetzt werden.
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Schwangere Pflegekräfte werden nicht in der Pflege eingesetzt.
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Während eines Ausbruchs nehmen unsere
Pflegekräfte ggf. nicht an externen Treffen wie etwa
einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln teil.
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Sobald bei Mitarbeitern relevante Symptome
auftreten, werden diese nicht mehr für die Versorgung der Klienten
eingesetzt. In solchen Fällen ist ein unverzüglicher Arzttermin
notwendig.
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(Bei Zugehörigkeit zu größeren Anbieterketten:) Wir fordern Personal aus anderen Stützpunkten des Unternehmens an.
weitere Maßnahmen
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Wir stellen sicher, dass der Klient ausreichend Ruhe hat, um ungestört zu gesunden. Wir reduzieren konsequent Stressfaktoren.
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Termine bei externen Therapeuten werden abgesagt.
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Krankentransporte vermeiden wir. Sind diese
zwingend notwendig, wird das Begleitpersonal frühzeitig über die
Infektion des Klienten informiert.
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Wir informieren externe Dienstleister über die Gefährdung; etwa die Mitarbeiter von "Essen auf Rädern".
Maßnahmen bei einer schweren Infektionswelle
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Eine schwere SARS-CoV-2-Welle führt zu zwei
Effekten: Der Pflegebedarf der Klienten steigt sprunghaft an.
Gleichzeitig stehen weniger Pflegekräfte zur Verfügung, etwa weil diese
selbst erkrankt sind oder weil sie zu Hause einen erkrankte Partner
versorgen müssen.
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Wir bereiten uns darauf vor, dass auch das
betreuende Personal in großer Zahl erkrankt. Wir nutzen dann
zusätzliche personelle Ressourcen (z. B. Freiwillige, Aushilfskräfte,
pensionierte Pflegekräfte).
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Wir prüfen, auf welche Pflegemaßnahmen ggf. vorübergehend verzichtet werden kann, um unsere personellen Ressourcen zu schonen.
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Bei massivem Personalausfall werden alle
verfügbaren Pflegekräfte ggf. aus dem Urlaub zurückgerufen. Ggf. prüfen
wir den Einsatz von Zeitarbeitskräften.
Nachbereitung:
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Nach einer überstandenen Infektion wird ein
Klient in den folgenden zwei bis drei Wochen unter einer allgemeinen
Leistungsschwäche leiden. Auch die Infektanfälligkeit wird erhöht sein.
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Sobald die Infektion abklingt, beginnen wir mit der Mobilisierung des Klienten.
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Ggf. wird die Pflege- und Maßnahmenplanung angepasst.
Dokumente:
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