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Standard "Duschen von Pflegebedürftigen"

Fälle, in denen Senioren beim Duschen stürzen oder von heißem Wasser verbrüht werden, beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Daher sollten die Abläufe und Sicherheitsvorkehrungen genau definiert werden. Wir haben ein Muster für Sie erstellt.


  Standard "Duschen von Pflegebedürftigen"


Definition:

  • Für jüngere Generationen gehört das Duschen zur täglichen Körperpflege. Viele unserer Bewohner hingegen bevorzugen ein wöchentliches Vollbad (“Badetag”). Die werktägliche Wäsche erfolgt dann am Waschbecken mit einem Waschlappen. Zahlreiche Faktoren sprechen jedoch gegen das Vollbad und für die Dusche:
    • Eine Dusche ist wegen der kürzeren Einwirkzeit deutlich verträglicher für die Haut. Seifenreste können ohne großen Aufwand restlos entfernt werden.
    • Duschen ist hygienischer. Der Bewohner sitzt nicht in potenziell verkeimten Wasser, da dieses beim Duschen kontinuierlich abfließt.
    • Der Zeitaufwand für das Duschen ist geringer. Es gibt keinen Zeitverlust, bis das Wasser in die Wanne eingelaufen ist.
    • Das Duschen eignet sich perfekt, um Verschmutzungen als Folge einer Inkontinenz rückstandsfrei zu beseitigen.
    • Der Kreislauf wird deutlich weniger beansprucht. Insbesondere bei fiebrigen Infekten ist eine Dusche möglich, während ein Wannenbad ggf. zu belastend ist.
    • Der Ein- und Ausstieg aus der Wanne ist anstrengender als die Nutzung einer ebenerdigen Dusche. Auch die Sturzgefahr ist geringer.
    • Ein Vollbad benötigt dreimal mehr Wasser und Energie und ist somit unwirtschaftlicher und belastet die Umwelt mehr.
  • Aus diesem Grund wird das Bad in den allermeisten Pflegeeinrichtungen nicht mehr für die reguläre Körperpflege eingesetzt.
  • Das Duschen hat eine starke biografische Komponente. Die typische Körperpflege sowie die dafür zur Verfügung stehende bauliche Infrastruktur der 50er- und 60er-Jahre unterscheiden sich deutlich von aktuellen Ansprüchen. Eigene Nasszellen für jede Wohneinheit wurden (in Westdeutschland) erst in den 50er-Jahren allgemeiner Wohnstandard. Die bauliche Ausführung war zunächst noch geprägt durch Sparsamkeit, Materialknappheit und Funktionsorientierung. Ausstattungsmerkmale wie Thermostate, Einhandmischer oder gläserne Duschabtrennungen setzten sich erst im Verlauf der 60er-Jahre durch. Die Nutzung eines Badezimmers als “Wellnessoase” wurde erst in den 90er-Jahren populär.
  • In der DDR wurden eigene Bäder erst Mitte der 60er-Jahre Baustandard im Plattenwohnbau, wobei lange Wartezeiten üblich waren. Dieses muss bei der Biografiearbeit der heute 80- oder 90-Jährigen ggf. berücksichtigt werden.
Rechtshinweis: Eine zu heiße Einstellung der Wassertemperatur führt in vielen Fällen zum Versterben des Bewohners. Dieses wird von Gerichten oft als fahrlässige Tötung gewertet. Das Amtsgericht in Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) hat im August 2018 eine Pflegekraft auf dieser Basis zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung sowie zu 1000 Euro Geldbuße verurteilt. In einem ähnlichen Verfahren entschied das Amtsgericht Hannover im April 2019 auf acht Monate auf Bewährung.

Grundsätze:

  • Das Duschen eines Bewohners ist ein tief greifender Eingriff in dessen Intimsphäre. Daher muss diese Maßnahme mit dem größtmöglichen Maß an Zurückhaltung, Verständnis und Einfühlungsvermögen durchgeführt werden.
  • Ein pflegebedürftiger Bewohner mit hoher Unfallgefährdung darf beim Duschen niemals allein gelassen werden, auch nicht für kurze Zeit.
  • Wir verlassen uns niemals blind darauf, dass das Thermostat funktioniert. Die Temperatur des Wassers wird stets per Hand geprüft.
  • Grundsätzlich ist es wünschenswert, wenn der Bewohner eigenständig duscht. Aufgrund des hohen Verletzungsrisikos achten wir genau auf eventuelle Unsicherheiten und bieten dann Unterstützung beim Duschen sowie Pflegehilfsmittel und Sitzmöglichkeiten an.
  • Ansonsten beachten wir strikt die Grundsätze der aktivierenden Pflege. Wenn ein Bewohner während des Duschens einzelne Teilabschnitte der Maßnahme risikolos durchführen kann, so nehmen wir ihm dieses nicht ab. Wir leisten dann nur Unterstützung und leiten ihn verbal an.

Ziele:

  • Der Körper des Bewohners wird gereinigt.
  • Sein Kreislauf wird angeregt, insbesondere durch Wechselduschen.
  • Die Intimsphäre des Pflegebedürftigen bleibt so weit wie möglich gewahrt.
  • Ein Sturz wird abgewendet.
  • Eine Auskühlung durch den Kontakt mit kaltem Wasser wird vermieden. Wir schützen den Bewohner ebenfalls vor Verbrühungen durch zu heißes Wasser.

Vorbereitung:

Indikation

  • Da das Duschen die Haut deutlich weniger belastet, ziehen wir diese Reinigungsmethode einem Vollbad vor. Ein Vollbad wird nur dann gewählt, wenn der Bewohner entspannt und beruhigt werden soll oder wenn er ausdrücklich ein Bad wünscht und dieses umsetzbar ist.
  • Pflegebedürftige mit großflächigen Hautdefekten wie etwa Psoriasis (Schuppenflechte) oder Neurodermitis sollten grundsätzlich nicht gebadet, sondern geduscht werden. Wir wägen stets sorgfältig zwischen der Belastung für die Haut und dem notwendigen Reinigungseffekt ab.
  • Falls notwendig suchen wir bei bestimmten Krankheitsbildern den Kontakt zum behandelnden Hausarzt. Wir prüfen, ob es medizinische Einwände gegen das Duschen gibt.
  • Wenn der Bewohner unter akuten oder chronischen Wunden leidet, prüfen wir den Einsatz von Duschpflastern oder Badestrümpfen. Damit lässt sich die Wunde hautfreundlich abdecken und vor Waschwasser und Reinigungsmitteln schützen.
  • Soweit es der Pflegebedürftige nicht anders wünscht, duschen wir ihn zweimal in der Woche. Zusätzlich wird der Bewohner immer dann geduscht, wenn es aus hygienischen Gründen notwendig ist.
  • Der Bewohner sollte ggf. zum Zeitpunkt des Duschens nicht nüchtern sein, um eine mögliche Unterzuckerung zu vermeiden. Allerdings sollten seit der letzten Hauptmahlzeit - falls möglich - zwei Stunden vergangen sein.
Alternativen:
  • In der ambulanten Pflege stehen Pflegekräfte vor dem Problem, dass es keine Duschzelle gibt. Pflegebedürftige, die nicht stehen und nicht sicher sitzen können, werden ggf. per Wannenlifter in die Badewanne mobilisiert und dort geduscht. Sinnvoll ist ein schwenkbarer Badelifter mit Hebesystem.
  • Körperlich nicht belastbare Pflegebedürftige werden ggf. alternativ im Bett mittels einer Bettdusche geduscht.

Biografiearbeit

  • Bereits im Rahmen der Biografiearbeit versuchen wir zu erfahren, welche Abläufe beim Duschen der Bewohner gewöhnt ist. Eine genaue Kenntnis über die individuellen Gepflogenheiten kann helfen, insbesondere beim Fortschreiten demenzieller Erkrankungen Widerstände gegen das Duschen zu überwinden.
  • Wenn der Bewohner bereits unter einer demenziellen Erkrankung leidet und keine sinnvollen Auskünfte geben kann, nehmen wir Kontakt mit den Angehörigen auf und befragen diese.
  • Zwangsweises Duschen wurde (und wird) in vielen autoritären Systemen als Disziplinierungsmaßnahme von Gefängnisinsassen verwendet. Insbesondere bei Gewaltopfern kann es folglich erhebliche Vorbehalte gegen diese Reinigungsmaßnahme geben.

Information des Bewohners

  • Wir erklären dem Bewohner nach dem Einzug in unsere Einrichtung die Funktionsweise der Dusche und der Armaturen.
  • Der Bewohner wird rechtzeitig über das Duschen informiert und der Zeitpunkt gemeinsam verabredet.
  • Wenn der Pflegebedürftige eigenständig duschen möchte, machen wir ihn auf wichtige Sicherheitsvorkehrungen aufmerksam. So darf das Badezimmer nicht verschlossen werden. Der Alarmknopf sollte stets in Reichweite gelegt werden. Zudem ist eine vorherige Information an die Pflegekräfte sinnvoll. Der Bewohner soll also nicht eigenmächtig die Dusche aufsuchen.

Material

  • Wir legen folgende Hilfs- und Verbrauchsmittel bereit:
    • ggf. Duschstuhl, zwei rutschfeste Duschmatten, ggf. Lifter.
    • Einmalschürze und zwei bis drei Paar Einmalhandschuhe
    • Ggf. wasserfeste Badeschuhe für die Pflegekraft
    • zwei oder drei Waschlappen
(Hinweis: Ein Waschlappen ist für die Reinigung der Intimregion.)
    • Ein großes Badetuch, mehrere kleine Handtücher
    • Bademantel, frische Unterwäsche, Hausschuhe
    • Je nach Tageszeit Schlafanzug, Nachthemd oder frische Tagesbekleidung.
(Hinweis: Der Bewohner sollte bei der Auswahl der Kleidung beteiligt werden.)
    • Shampoo, ggf. Duschmittel, Seife, Hautlotion, Haarbürste, Deo, Kamm und Föhn.
(Hinweis: Es kann sinnvoll sein, die Seife mit einer Kordel zu durchstechen oder gleich sog. “Kordelseife” zu kaufen. Der Bewohner kann sich damit einfacher einseifen. Wichtig ist die Nutzung von ph-neutralen Produkten.)
    • Einlagen bei Inkontinenz

Organisation

  • Das Badezimmer wird auf eine angenehme Temperatur geheizt.
  • Ggf. werden Handtücher auf der Heizung vorgewärmt.
  • Alle Materialien werden griffbereit abgelegt.
  • Aus hygienischen Gründen legt die Pflegekraft ein Handtuch auf den Duschsitz.
  • Die Pflegekraft erkundigt sich nach dem Befinden des Bewohners. Ggf. werden dessen Vitaldaten gemessen.
(Hinweis: Nach längerer Immobilität kann das erste Duschen zu einer Belastungsprobe für den Kreislauf werden. Die Pflegekraft achtet daher sehr genau etwa auf eine schwere Atmung sowie auf Hautblässe. Sie fordert den Bewohner zudem auf, sich bei Unwohlsein schnell bei der Pflegekraft zu melden. Er wird nur allein gelassen, wenn die Kreislaufsituation stabil ist.)
  • Auch für die kurze Strecke vom Bett zum Bad muss der Bewohner rutschfeste Schuhe tragen.
  • Der Pflegebedürftige soll Schmuck und Uhren ablegen. Wertgegenstände werden im abschließbaren Fach verwahrt.
  • Ggf. wird je eine rutschsichere Matte vor und in die Dusche gelegt.
  • Immobile Bewohner werden vom Bett auf den Duschstuhl transferiert. Ggf. nutzt die Pflegekraft die Hilfe eines Lifters.

Durchführung:

Transfer und Ablegen der Kleidung

  • Der Bewohner wird in das Badezimmer begleitet. Nun kann eine andere Pflegekraft damit beginnen, das Bett des Bewohners neu zu beziehen.
  • Ggf. wird ein Toilettengang durchgeführt.
  • Soweit es biografisch geprägten Lebensgewohnheiten entspricht, wird der Bewohner rasiert. Viele Senioren sind es auch gewöhnt, die Zahnpflege vor dem Duschen durchzuführen.
(Hinweis: Fließendes Wasser wirkt häufig harntreibend.)
  • Die Tür wird geschlossen. Ggf. wird ein Schild "Besetzt" angebracht.
(Hinweis: Die Tür zum Badezimmer sollte nicht verschlossen werden, egal ob die Pflegekraft beim Bewohner ist oder nicht. Eine verschlossene Tür verzögert Hilfe durch andere Kollegen, wenn eine Pflegekraft mit einer Notfallsituation überfordert ist.)
  • Die Pflegekraft legt die Einmalschürze an.
  • Dem Bewohner werden ggf. die Haltegriffe gezeigt, die er für die eigene Stabilisierung nutzen kann.
  • Soweit möglich zieht sich der Pflegebedürftige eigenständig aus. Sollte dieses nicht möglich sein, leistet die Pflegekraft Unterstützung.

(Hinweis: Ein Ausziehen wie auf dem Bild gezeigt setzt voraus, dass der Bewohner einige Augenblicke stehen kann. Ist dieses nicht möglich, wird der Bewohner bereits im Pflegebett entkleidet und in einem Bademantel zur Dusche begleitet.)

  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch und zieht Einmalhandschuhe an.
  • Ggf. werden Verbände entfernt.
  • Weitere Hilfsmittel werden abgelegt, bzw. duschfertig vorbereitet:
    • Die Brille, Hörgeräte und ggf. die Perücke werden abgelegt.
    • Ggf. genutzte Arm- und Beinprothesen werden entfernt.
    • Ggf. wird der Stomabeutel abgerollt und eine Reinigung der Stomaumgebung durchgeführt.
    • Kondomurinale werden abgerollt. Der Urinkatheterbeutel wird geleert.
    • Materialien zur Inkontinenzversorgung werden entfernt. Ggf. werden Verunreinigungen grob entfernt.
  • Ggf. führt die Pflegekraft eine hygienische Händedesinfektion durch und wechselt die Einmalhandschuhe
  • Die Pflegekraft kontrolliert den festen Sitz der Duschmatte und der Badezimmermatten. Die Haltegriffe werden auf Stabilität geprüft.
  • Die Pflegekraft prüft die Funktionsfähigkeit des Thermostats.
  • Sollte die Kraft des Bewohners zum Stehen nicht ausreichen, wird ein Duschstuhl bereitgestellt.
  • Die Pflegekraft ist dem Bewohner beim Weg unter die Dusche behilflich. Falls notwendig, setzt sie den Bewohner auf den Duschstuhl und rollt diesen unter die Dusche.

Duschen

  • Die Handdusche wird vom Bewohner weg gehalten, angestellt und auf eine angenehme Temperatur eingestellt. Üblich sind 35° C bis 37° C. Die Pflegekraft sollte das Wasser am eigenen Unterarm testen. Danach wird der Duschkopf in Richtung der Beine des Pflegebedürftigen gehalten und dieser nach dem Temperaturempfinden befragt.
(Hinweis: Die Pflegekraft sollte den Temperaturtest am Oberarm während des Duschens ggf. wiederholen, da sich die Wassertemperatur innerhalb der Maßnahme ändern kann.)
  • Je nach Pflegebedürftigkeit duscht sich der Bewohner nun eigenständig, nimmt dabei Hilfe an oder wird vollständig von der Pflegekraft geduscht.

(Hinweis: Das Bild zeigt eine typische Situation. Der Pflegebedürftige kann aus eigener Kraft nur bestimmte Körperbereiche einseifen und abspülen.)

(Hinweis: Andere Regionen wie etwa der Rücken können leichter von der Pflegekraft erreicht werden.)

  • Die Pflegekraft achtet darauf, dass der Bewohner nicht auskühlt, etwa dadurch, dass das Duschen zu lange dauert. Ggf. werden Hautbereiche durch den Duschstrahl warmgehalten.
  • Um den Kreislauf zu aktivieren, kann während des Duschens die Temperatur kurzzeitig um bis zu 10° C gesenkt werden. Dabei sollte mit den Extremitäten begonnen werden, die weiter von der Körpermitte entfernt sind. Wichtig dabei ist, den Bewohner vorher zu informieren und jeden Temperaturwechsel anzukündigen. Ebenfalls muss ggf. der Hausarzt vorab zustimmen, da es Kontraindikationen geben kann.
  • Soweit es der Bewohner nicht anders wünscht, wird folgende Reihenfolge beim Einseifen und beim Abduschen gewählt:
    • Füße und Unterschenkel
    • Oberschenkel und Hüfte
    • Arme und Oberkörper
    • Rücken und Brust
    • Intimbereich. Dafür sollte sich der Bewohner falls möglich hinstellen und die Beine spreizen. Die Pflegekraft nutzt einen neuen Waschlappen.
(Hinweis: Wenn der Bewohner zu schwach zum Stehen ist, sollte zumindest der Genitalbereich im Sitzen gereinigt werden. Die Pflegekraft säubert das Gesäß dann später im Bett. Alternativ kann die Pflegekraft einen Duschhocker nehmen, der eine Öffnung in der Sitzfläche hat. Der Genitalbereich und das Gesäß sind dann auch im Sitzen erreichbar.)
  • Nun schließt sich die Haarwäsche an. Die Pflegekraft bedeckt das Gesicht mit einem frischen Waschlappen, damit kein Schaum in die Augen kommt.
  • Die Pflegekraft spült den gesamten Körper erneut ab.
(Hinweis: Es ist nicht sinnvoll, den Bewohner von “oben nach unten” komplett einzuseifen und dann abzuduschen. Stattdessen wird die Seife nur an ausgewählten Körperzonen verwendet, etwa unter den Achseln. Damit wird der Säureschutzmantel der Haut nicht unnötig belastet.)
  • Die Dusche wird abgestellt.

Abtrocknen und Anziehen

  • Das kleine Handtuch wird über den Kopf des Bewohners gelegt. Die Pflegekraft platziert das große Badetuch als Kälteschutz über den Schultern.
  • Der Pflegebedürftige wird aus der Dusche transferiert.
  • Der Bewohner trocknet sich ab oder lässt sich von der Pflegekraft abtrocknen. Es wird darauf geachtet, dass sich keine feuchte Kammern in den Hautfalten bildet.
  • Der Pflegebedürftige soll sich noch einmal kurz hinstellen, damit die Pflegekraft den Intim- und Gesäßbereich trocknen kann.
  • Die Pflegekraft führt eine Hautpflege durch, um die Haut des Bewohners vor dem Austrocknen zu schützen. Bei trockener Haut nutzen wir Wasser-in-Öl-Produkte. Bei fettiger Haut ist eine Öl-in-Wasser-Emulsion sinnvoller.
(Hinweis: Viele Bewohner möchten auf vertraute Produkte nicht verzichten. Es liegt dann an der Pflegekraft zu prüfen, ob diese für den jeweiligen Hauttyp eine gute Wahl sind.)
  • Die Pflegekraft hilft dem Bewohner, die Unterhose anzuziehen. Der Duschstuhl wird getrocknet, damit sich der Bewohner wieder setzen kann. Die Pflegekraft legt ggf. ein frisches Handtuch auf.
  • Mit einem kleinen Handtuch werden die Beine und die Zehen getrocknet. Es ist wichtig, dass in den Zehenzwischenräumen keine Feuchtigkeit zurückbleibt. Dieses würde eine Pilzinfektion begünstigen.
  • Der Bewohner soll nun die Hose (oder den Rock) anziehen und so weit wie möglich hochziehen.
  • Die Pflegekraft entfernt die rutschfeste Unterlage und zieht dem Bewohner die Schuhe an.
  • Der Bewohner soll sich noch einmal kurz hinstellen. Die Pflegekraft kann nun die Hose über das Gesäß ziehen.
  • Nun wird die Oberbekleidung angezogen. Die Pflegekraft fragt den Bewohner, ob die Kleidung angenehm sitzt.
  • Die Pflegekraft setzt den Bewohner keiner Zugluft aus.
  • Die Haare werden gekämmt und geföhnt. Dafür kann der Pflegebedürftige vor das Waschbecken mobilisiert werden, damit er dieses im Spiegel verfolgen kann.
(Hinweis: Wenn der Bewohner nicht belastbar ist, kann nach dem Abtrocknen und vor dem Anziehen eine Pause gemacht werden, um die Kräfte zu regenerieren. Der Pflegebedürftige wird dann im Bademantel in das Bett mobilisiert. Der Kleidungswechsel erfolgt dann einige Minuten später.)
  • Ggf. wird das Make-up bei Bewohnerinnen erneuert.
  • Ggf. wird eine Fingernagelpflege durchgeführt.
  • Die Pflegekraft legt dem Bewohner ggf. die Uhr und den Schmuck wieder an.
  • Ggf. notwendige Prophylaxen werden durchgeführt.
  • Die Pflegekraft erneuert ggf. die Verbände.
  • Die an- und ableitenden Systeme werden wieder funktionsfähig gemacht.

Nachbereitung:

Abschluss

  • Das Badezimmer wird aufgeräumt. Die Pflegekraft wischt feuchte Stellen auf und lüftet das Badezimmer. Das Schild "Besetzt" wird entfernt.
  • Die Pflegekraft erkundigt sich erneut nach dem Befinden des Bewohners.
  • Die Hilfs- und Verbrauchsmittel werden gereinigt und desinfiziert bzw. entsorgt.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Wenn die Pflegekraft Hautveränderungen am Bewohner bemerkt, so werden diese Beobachtungen in der Dokumentation vermerkt. Ggf. wird eine Vorstellung beim Hautarzt geprüft.
  • Die Pflegemaßnahme wird in der Leistungserfassung dokumentiert.

Dokumente:

  • Leistungserfassung
  • Berichtsblatt

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • Pflegekraft
  • Bei unruhigen, verwirrten oder adipösen Bewohnern wird eine zweite Pflegekraft benötigt.



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