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Standard
"Duschen von Pflegebedürftigen"
Fälle,
in denen Senioren beim Duschen stürzen oder von heißem Wasser verbrüht
werden, beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Daher sollten die Abläufe
und Sicherheitsvorkehrungen genau definiert werden. Wir haben ein
Muster für Sie erstellt.
Standard "Duschen von Pflegebedürftigen"
Definition:
-
Für jüngere Generationen gehört das Duschen zur
täglichen Körperpflege. Viele unserer Bewohner hingegen bevorzugen ein
wöchentliches Vollbad (“Badetag”). Die werktägliche Wäsche erfolgt dann
am Waschbecken mit einem Waschlappen. Zahlreiche Faktoren sprechen
jedoch gegen das Vollbad und für die Dusche:
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Eine Dusche ist wegen der kürzeren
Einwirkzeit deutlich verträglicher für die Haut. Seifenreste können
ohne großen Aufwand restlos entfernt werden.
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Duschen ist hygienischer. Der Bewohner sitzt
nicht in potenziell verkeimten Wasser, da dieses beim Duschen
kontinuierlich abfließt.
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Der Zeitaufwand für das Duschen ist geringer.
Es gibt keinen Zeitverlust, bis das Wasser in die Wanne eingelaufen ist.
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Das Duschen eignet sich perfekt, um
Verschmutzungen als Folge einer Inkontinenz rückstandsfrei zu
beseitigen.
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Der Kreislauf wird deutlich weniger
beansprucht. Insbesondere bei fiebrigen Infekten ist eine Dusche
möglich, während ein Wannenbad ggf. zu belastend ist.
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Der Ein- und Ausstieg aus der Wanne ist
anstrengender als die Nutzung einer ebenerdigen Dusche. Auch die
Sturzgefahr ist geringer.
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Ein Vollbad benötigt dreimal mehr Wasser und
Energie und ist somit unwirtschaftlicher und belastet die Umwelt mehr.
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Aus diesem Grund wird das Bad in den
allermeisten Pflegeeinrichtungen nicht mehr für die reguläre
Körperpflege eingesetzt.
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Das Duschen hat eine starke biografische
Komponente. Die typische Körperpflege sowie die dafür zur Verfügung
stehende bauliche Infrastruktur der 50er- und 60er-Jahre unterscheiden
sich deutlich von aktuellen Ansprüchen. Eigene Nasszellen für jede
Wohneinheit wurden (in Westdeutschland) erst in den 50er-Jahren
allgemeiner Wohnstandard. Die bauliche Ausführung war zunächst noch
geprägt durch Sparsamkeit, Materialknappheit und Funktionsorientierung.
Ausstattungsmerkmale wie Thermostate, Einhandmischer oder gläserne
Duschabtrennungen setzten sich erst im Verlauf der 60er-Jahre durch.
Die Nutzung eines Badezimmers als “Wellnessoase” wurde erst in den
90er-Jahren populär.
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In der DDR wurden eigene Bäder erst Mitte der 60er-Jahre
Baustandard im Plattenwohnbau, wobei lange Wartezeiten üblich waren.
Dieses muss bei der Biografiearbeit der heute 80- oder 90-Jährigen ggf.
berücksichtigt werden.
Rechtshinweis: Eine zu heiße Einstellung der Wassertemperatur führt in
vielen Fällen zum Versterben des Bewohners. Dieses wird von Gerichten
oft als fahrlässige Tötung gewertet. Das Amtsgericht in Sangerhausen
(Sachsen-Anhalt) hat im August 2018 eine Pflegekraft auf dieser Basis
zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung sowie zu 1000
Euro Geldbuße verurteilt. In einem ähnlichen Verfahren entschied das
Amtsgericht Hannover im April 2019 auf acht Monate auf Bewährung.
Grundsätze:
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Das Duschen eines Bewohners ist ein tief
greifender Eingriff in dessen Intimsphäre. Daher muss diese Maßnahme
mit dem größtmöglichen Maß an Zurückhaltung, Verständnis und
Einfühlungsvermögen durchgeführt werden.
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Ein pflegebedürftiger Bewohner mit hoher
Unfallgefährdung darf beim Duschen niemals allein gelassen werden, auch
nicht für kurze Zeit.
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Wir verlassen uns niemals blind darauf, dass
das Thermostat funktioniert. Die Temperatur des Wassers wird stets per
Hand geprüft.
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Grundsätzlich ist es wünschenswert, wenn der
Bewohner eigenständig duscht. Aufgrund des hohen Verletzungsrisikos
achten wir genau auf eventuelle Unsicherheiten und bieten dann
Unterstützung beim Duschen sowie Pflegehilfsmittel und
Sitzmöglichkeiten an.
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Ansonsten beachten wir strikt die Grundsätze
der aktivierenden Pflege. Wenn ein Bewohner während des Duschens
einzelne Teilabschnitte der Maßnahme risikolos durchführen kann, so
nehmen wir ihm dieses nicht ab. Wir leisten dann nur Unterstützung und
leiten ihn verbal an.
Ziele:
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Der Körper des Bewohners wird gereinigt.
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Sein Kreislauf wird angeregt, insbesondere
durch Wechselduschen.
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Die Intimsphäre des Pflegebedürftigen bleibt so
weit wie möglich gewahrt.
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Ein Sturz wird abgewendet.
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Eine Auskühlung durch den Kontakt mit kaltem
Wasser wird vermieden. Wir schützen den Bewohner ebenfalls vor
Verbrühungen durch zu heißes Wasser.
Vorbereitung:
Indikation
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Da das Duschen die Haut deutlich weniger
belastet, ziehen wir diese Reinigungsmethode einem Vollbad vor. Ein
Vollbad wird nur dann gewählt, wenn der Bewohner entspannt und beruhigt
werden soll oder wenn er ausdrücklich ein Bad wünscht und dieses
umsetzbar ist.
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Pflegebedürftige mit großflächigen Hautdefekten
wie etwa Psoriasis (Schuppenflechte) oder Neurodermitis sollten
grundsätzlich nicht gebadet, sondern geduscht werden. Wir wägen stets
sorgfältig zwischen der Belastung für die Haut und dem notwendigen
Reinigungseffekt ab.
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Falls notwendig suchen wir bei bestimmten
Krankheitsbildern den Kontakt zum behandelnden Hausarzt. Wir prüfen, ob
es medizinische Einwände gegen das Duschen gibt.
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Wenn der Bewohner unter akuten oder chronischen
Wunden leidet, prüfen wir den Einsatz von Duschpflastern oder
Badestrümpfen. Damit lässt sich die Wunde hautfreundlich abdecken und
vor Waschwasser und Reinigungsmitteln schützen.
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Soweit es der Pflegebedürftige nicht anders
wünscht, duschen wir ihn zweimal in der Woche. Zusätzlich wird der
Bewohner immer dann geduscht, wenn es aus hygienischen Gründen
notwendig ist.
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Der Bewohner sollte ggf. zum Zeitpunkt des
Duschens nicht nüchtern sein, um eine mögliche Unterzuckerung zu
vermeiden. Allerdings sollten seit der letzten Hauptmahlzeit - falls
möglich - zwei Stunden vergangen sein.
Alternativen:
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In der ambulanten Pflege stehen Pflegekräfte
vor dem Problem, dass es keine Duschzelle gibt. Pflegebedürftige, die
nicht stehen und nicht sicher sitzen können, werden ggf. per
Wannenlifter in die Badewanne mobilisiert und dort geduscht. Sinnvoll
ist ein schwenkbarer Badelifter mit Hebesystem.
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Körperlich nicht belastbare Pflegebedürftige
werden ggf. alternativ im Bett mittels einer Bettdusche geduscht.
Biografiearbeit
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Bereits im Rahmen der Biografiearbeit versuchen
wir zu erfahren, welche Abläufe beim Duschen der Bewohner gewöhnt ist.
Eine genaue Kenntnis über die individuellen Gepflogenheiten kann
helfen, insbesondere beim Fortschreiten demenzieller Erkrankungen
Widerstände gegen das Duschen zu überwinden.
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Wenn der Bewohner bereits unter einer
demenziellen Erkrankung leidet und keine sinnvollen Auskünfte geben
kann, nehmen wir Kontakt mit den Angehörigen auf und befragen diese.
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Zwangsweises Duschen wurde (und wird) in vielen
autoritären Systemen als Disziplinierungsmaßnahme von Gefängnisinsassen
verwendet. Insbesondere bei Gewaltopfern kann es folglich erhebliche
Vorbehalte gegen diese Reinigungsmaßnahme geben.
Information des
Bewohners
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Wir erklären dem Bewohner nach dem Einzug in
unsere Einrichtung die Funktionsweise der Dusche und der Armaturen.
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Der Bewohner wird rechtzeitig über das Duschen
informiert und der Zeitpunkt gemeinsam verabredet.
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Wenn der Pflegebedürftige eigenständig duschen
möchte, machen wir ihn auf wichtige Sicherheitsvorkehrungen aufmerksam.
So darf das Badezimmer nicht verschlossen werden. Der Alarmknopf sollte
stets in Reichweite gelegt werden. Zudem ist eine vorherige Information
an die Pflegekräfte sinnvoll. Der Bewohner soll also nicht eigenmächtig
die Dusche aufsuchen.
Material
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Wir legen folgende Hilfs- und Verbrauchsmittel
bereit:
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ggf. Duschstuhl, zwei rutschfeste
Duschmatten, ggf. Lifter.
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Einmalschürze und zwei bis drei Paar
Einmalhandschuhe
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Ggf. wasserfeste Badeschuhe für die
Pflegekraft
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zwei oder drei Waschlappen
(Hinweis: Ein Waschlappen ist für die Reinigung der Intimregion.)
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Ein großes Badetuch, mehrere kleine Handtücher
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Bademantel, frische Unterwäsche, Hausschuhe
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Je nach Tageszeit Schlafanzug, Nachthemd oder
frische Tagesbekleidung.
(Hinweis: Der Bewohner sollte bei der Auswahl der Kleidung beteiligt
werden.)
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Shampoo, ggf. Duschmittel, Seife, Hautlotion,
Haarbürste, Deo, Kamm und Föhn.
(Hinweis: Es kann sinnvoll sein, die Seife mit einer Kordel zu
durchstechen oder gleich sog. “Kordelseife” zu kaufen. Der Bewohner
kann sich damit einfacher einseifen. Wichtig ist die Nutzung von
ph-neutralen Produkten.)
Organisation
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Das Badezimmer wird auf eine angenehme
Temperatur geheizt.
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Ggf. werden Handtücher auf der Heizung
vorgewärmt.
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Alle Materialien werden griffbereit abgelegt.
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Aus hygienischen Gründen legt die Pflegekraft
ein Handtuch auf den Duschsitz.
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Die Pflegekraft erkundigt sich nach dem
Befinden des Bewohners. Ggf. werden dessen Vitaldaten gemessen.
(Hinweis: Nach längerer Immobilität kann das erste Duschen zu einer
Belastungsprobe für den Kreislauf werden. Die Pflegekraft achtet daher
sehr genau etwa auf eine schwere Atmung sowie auf Hautblässe. Sie
fordert den Bewohner zudem auf, sich bei Unwohlsein schnell bei der
Pflegekraft zu melden. Er wird nur allein gelassen, wenn die
Kreislaufsituation stabil ist.)
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Auch für die kurze Strecke vom Bett zum Bad
muss der Bewohner rutschfeste Schuhe tragen.
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Der Pflegebedürftige soll Schmuck und Uhren
ablegen. Wertgegenstände werden im abschließbaren Fach verwahrt.
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Ggf. wird je eine rutschsichere Matte vor und
in die Dusche gelegt.
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Immobile Bewohner werden vom Bett auf den
Duschstuhl transferiert. Ggf. nutzt die Pflegekraft die Hilfe eines
Lifters.
Durchführung:
Transfer und Ablegen
der Kleidung
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Der Bewohner wird in das Badezimmer begleitet.
Nun kann eine andere Pflegekraft damit beginnen, das Bett des Bewohners
neu zu beziehen.
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Ggf. wird ein Toilettengang durchgeführt.
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Soweit es biografisch geprägten
Lebensgewohnheiten entspricht, wird der Bewohner rasiert. Viele
Senioren sind es auch gewöhnt, die Zahnpflege vor dem Duschen
durchzuführen.
(Hinweis: Fließendes Wasser wirkt häufig harntreibend.)
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Die Tür wird geschlossen. Ggf. wird ein Schild
"Besetzt" angebracht.
(Hinweis: Die Tür zum Badezimmer sollte nicht verschlossen werden, egal
ob die Pflegekraft beim Bewohner ist oder nicht. Eine verschlossene Tür
verzögert Hilfe durch andere Kollegen, wenn eine Pflegekraft mit einer
Notfallsituation überfordert ist.)
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Die Pflegekraft legt die Einmalschürze an.
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Dem Bewohner werden ggf. die Haltegriffe
gezeigt, die er für die eigene Stabilisierung nutzen kann.
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Soweit möglich zieht sich der Pflegebedürftige
eigenständig aus. Sollte dieses nicht möglich sein, leistet die
Pflegekraft Unterstützung.

(Hinweis: Ein Ausziehen wie auf dem Bild gezeigt setzt voraus, dass der
Bewohner einige Augenblicke stehen kann. Ist dieses nicht möglich, wird
der Bewohner bereits im Pflegebett entkleidet und in einem Bademantel
zur Dusche begleitet.)
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Die Pflegekraft führt eine hygienische
Händedesinfektion durch und zieht Einmalhandschuhe an.
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Ggf. werden Verbände entfernt.
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Weitere Hilfsmittel werden abgelegt, bzw.
duschfertig vorbereitet:
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Die Brille, Hörgeräte und ggf. die Perücke
werden abgelegt.
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Ggf. genutzte Arm- und Beinprothesen werden
entfernt.
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Ggf. wird der Stomabeutel abgerollt und eine
Reinigung der Stomaumgebung durchgeführt.
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Kondomurinale werden abgerollt. Der
Urinkatheterbeutel wird geleert.
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Materialien zur Inkontinenzversorgung werden
entfernt. Ggf. werden Verunreinigungen grob entfernt.
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Ggf. führt die Pflegekraft eine hygienische
Händedesinfektion durch und wechselt die Einmalhandschuhe
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Die Pflegekraft kontrolliert den festen Sitz
der Duschmatte und der Badezimmermatten. Die Haltegriffe werden auf
Stabilität geprüft.
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Die Pflegekraft prüft die Funktionsfähigkeit
des Thermostats.
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Sollte die Kraft des Bewohners zum Stehen nicht
ausreichen, wird ein Duschstuhl bereitgestellt.
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Die Pflegekraft ist dem Bewohner beim Weg unter
die Dusche behilflich. Falls notwendig, setzt sie den Bewohner auf den
Duschstuhl und rollt diesen unter die Dusche.
Duschen
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Die Handdusche wird vom Bewohner weg gehalten,
angestellt und auf eine angenehme Temperatur eingestellt. Üblich sind
35° C bis 37° C. Die Pflegekraft sollte das Wasser am eigenen Unterarm
testen. Danach wird der Duschkopf in Richtung der Beine des
Pflegebedürftigen gehalten und dieser nach dem Temperaturempfinden
befragt.
(Hinweis: Die Pflegekraft sollte den Temperaturtest am
Oberarm während des Duschens ggf. wiederholen, da sich die
Wassertemperatur innerhalb der Maßnahme ändern kann.)
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Je nach Pflegebedürftigkeit duscht sich der
Bewohner nun eigenständig, nimmt dabei Hilfe an oder wird vollständig
von der Pflegekraft geduscht.

(Hinweis: Das Bild zeigt eine typische Situation. Der Pflegebedürftige
kann aus
eigener Kraft nur bestimmte Körperbereiche einseifen und abspülen.)

(Hinweis: Andere Regionen wie etwa der Rücken können leichter von der
Pflegekraft
erreicht werden.)
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Die Pflegekraft achtet darauf, dass der
Bewohner nicht auskühlt, etwa dadurch, dass das Duschen zu lange
dauert. Ggf. werden Hautbereiche durch den Duschstrahl warmgehalten.
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Um den Kreislauf zu aktivieren, kann während
des Duschens die Temperatur kurzzeitig um bis zu 10° C gesenkt werden.
Dabei sollte mit den Extremitäten begonnen werden, die weiter von der
Körpermitte entfernt sind. Wichtig dabei ist, den Bewohner vorher zu
informieren und jeden Temperaturwechsel anzukündigen. Ebenfalls muss
ggf. der Hausarzt vorab zustimmen, da es Kontraindikationen geben kann.
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Soweit es der Bewohner nicht anders wünscht,
wird folgende Reihenfolge beim Einseifen und beim Abduschen gewählt:
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Füße und Unterschenkel
-
Oberschenkel und Hüfte
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Arme und Oberkörper
-
Rücken und Brust
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Intimbereich. Dafür sollte sich der Bewohner
falls möglich hinstellen und die Beine spreizen. Die Pflegekraft nutzt
einen neuen Waschlappen.
(Hinweis: Wenn der Bewohner zu schwach zum Stehen ist,
sollte zumindest der Genitalbereich im Sitzen gereinigt werden. Die
Pflegekraft säubert das Gesäß dann später im Bett. Alternativ kann die
Pflegekraft einen Duschhocker nehmen, der eine Öffnung in der
Sitzfläche hat. Der Genitalbereich und das Gesäß sind dann auch im
Sitzen erreichbar.)
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Nun schließt sich die Haarwäsche an. Die
Pflegekraft bedeckt das Gesicht mit einem frischen Waschlappen, damit
kein Schaum in die Augen kommt.
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Die Pflegekraft spült den gesamten Körper
erneut ab.
(Hinweis: Es ist nicht sinnvoll, den Bewohner von “oben
nach unten” komplett einzuseifen und dann abzuduschen. Stattdessen wird
die Seife nur an ausgewählten Körperzonen verwendet, etwa unter den
Achseln. Damit wird der Säureschutzmantel der Haut nicht unnötig
belastet.)
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Die Dusche wird abgestellt.
Abtrocknen und
Anziehen
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Das kleine Handtuch wird über den Kopf des
Bewohners gelegt. Die Pflegekraft platziert das große Badetuch als
Kälteschutz über den Schultern.
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Der Pflegebedürftige wird aus der Dusche
transferiert.
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Der Bewohner trocknet sich ab oder lässt sich
von der Pflegekraft abtrocknen. Es wird darauf geachtet, dass sich
keine feuchte Kammern in den Hautfalten bildet.
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Der Pflegebedürftige soll sich noch einmal kurz
hinstellen, damit die Pflegekraft den Intim- und Gesäßbereich trocknen
kann.
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Die Pflegekraft führt eine Hautpflege durch, um
die Haut des Bewohners vor dem Austrocknen zu schützen. Bei trockener
Haut nutzen wir Wasser-in-Öl-Produkte. Bei fettiger Haut ist eine
Öl-in-Wasser-Emulsion sinnvoller.
(Hinweis: Viele Bewohner möchten auf vertraute Produkte nicht
verzichten. Es liegt dann an der Pflegekraft zu prüfen, ob diese für
den jeweiligen Hauttyp eine gute Wahl sind.)
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Die Pflegekraft hilft dem Bewohner, die
Unterhose anzuziehen. Der Duschstuhl wird getrocknet, damit sich der
Bewohner wieder setzen kann. Die Pflegekraft legt ggf. ein frisches
Handtuch auf.
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Mit einem kleinen Handtuch werden die Beine und
die Zehen getrocknet. Es ist wichtig, dass in den Zehenzwischenräumen
keine Feuchtigkeit zurückbleibt. Dieses würde eine Pilzinfektion
begünstigen.
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Der Bewohner soll nun die Hose (oder den Rock)
anziehen und so weit wie möglich hochziehen.
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Die Pflegekraft entfernt die rutschfeste
Unterlage und zieht dem Bewohner die Schuhe an.
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Der Bewohner soll sich noch einmal kurz
hinstellen. Die Pflegekraft kann nun die Hose über das Gesäß ziehen.
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Nun wird die Oberbekleidung angezogen. Die
Pflegekraft fragt den Bewohner, ob die Kleidung angenehm sitzt.
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Die Pflegekraft setzt den Bewohner keiner
Zugluft aus.
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Die Haare werden gekämmt und geföhnt. Dafür
kann der Pflegebedürftige vor das Waschbecken mobilisiert werden, damit
er dieses im Spiegel verfolgen kann.
(Hinweis: Wenn der Bewohner nicht belastbar ist, kann nach dem
Abtrocknen und vor dem Anziehen eine Pause gemacht werden, um die
Kräfte zu regenerieren. Der Pflegebedürftige wird dann im Bademantel in
das Bett mobilisiert. Der Kleidungswechsel erfolgt dann einige Minuten
später.)
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Ggf. wird das Make-up bei Bewohnerinnen
erneuert.
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Ggf. wird eine Fingernagelpflege durchgeführt.
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Die Pflegekraft legt dem Bewohner ggf. die Uhr
und den Schmuck wieder an.
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Ggf. notwendige Prophylaxen werden durchgeführt.
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Die Pflegekraft erneuert ggf. die Verbände.
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Die an- und ableitenden Systeme werden wieder
funktionsfähig gemacht.
Nachbereitung:
Abschluss
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Das Badezimmer wird aufgeräumt. Die Pflegekraft
wischt feuchte Stellen auf und lüftet das Badezimmer. Das Schild
"Besetzt" wird entfernt.
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Die Pflegekraft erkundigt sich erneut nach dem
Befinden des Bewohners.
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Die Hilfs- und Verbrauchsmittel werden
gereinigt und desinfiziert bzw. entsorgt.
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Die Pflegekraft führt eine hygienische
Händedesinfektion durch.
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Wenn die Pflegekraft Hautveränderungen am
Bewohner bemerkt, so werden diese Beobachtungen in der Dokumentation
vermerkt. Ggf. wird eine Vorstellung beim Hautarzt geprüft.
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Die Pflegemaßnahme wird in der
Leistungserfassung dokumentiert.
Dokumente:
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Leistungserfassung
-
Berichtsblatt
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
-
Pflegekraft
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Bei unruhigen, verwirrten oder adipösen
Bewohnern wird eine zweite Pflegekraft benötigt.
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