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Standard "Essen und Trinken anreichen in der stationären Pflege"

Bei der Nahrungsaufnahme wird manch Hochbetagter wieder zum Kleinkind degradiert. Er bekommt ein "Lätzchen" umgehängt, wird "gefüttert" und in Babysprache angeredet. Alles muss schnell gehen. Es bleibt kaum Zeit zum Schlucken. Und hat sich die Pflegekraft eigentlich vorher die Hände gewaschen?


Standard "Essen und Trinken anreichen in der stationären Pflege"


Definition:

  • Je nach Krankheitsbild und individueller Konstitution benötigen Bewohner bei der Nahrungsaufnahme ein unterschiedlich großes Maß an Hilfe. Wir versuchen diesen Unterstützungsbedarf genau zu ermitteln, um eine Über- oder Unterversorgung des Bewohners zu vermeiden.
  • Ein häufiges Problem besteht darin, dass der Bewohner nicht über die notwendigen motorischen Fähigkeiten verfügt, um sein Essen mundgerecht zuzubereiten und die einzelnen Bissen zum Mund zu führen. Bei anderen Senioren ist aufgrund hirnorganischer Veränderungen der Schluckvorgang beeinträchtigt. In diesem Fall besteht das Risiko einer Aspiration.
  • Das Prinzip der aktivierenden Pflege verlangt, dass wir die Selbstständigkeit des Bewohners so lange wie möglich bewahren. Daher erhalten Bewohner, die mit etwas Unterstützung die Nahrungsaufnahme zumindest teilweise selbst durchführen könnten, nur eben dieses Maß an Hilfeleistung. Eine vollständige Übernahme der Nahrungsaufnahme bleibt bei uns die Ausnahme.
  • Im hektischen Pflegealltag bleibt für das Essenanreichen häufig nicht ausreichend Zeit. Für Bewohner, die aufgrund ihrer Immobilität an das Bett gefesselt sind, bilden die drei Mahlzeiten jedoch sehr wichtige Fixpunkte im Tagesablauf.

Grundsätze:

  • Das Essenanreichen hat unter allen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen eine hohe Priorität. Daher sollten sich Pflegekräfte so viel Zeit wie möglich dafür nehmen.
  • Hektik beim Essenanreichen kann Aggressionen erzeugen.
  • Bei Bewohnern mit Schluckstörungen oder mit einem eingetrübten Bewusstsein ist stets von einer erhöhten Aspirationsgefahr auszugehen.

Ziele:

  • Der Bewohner kann in möglichst angenehmer Atmosphäre seine Mahlzeiten zu sich nehmen.
  • Zwischen dem Bewohner und der Pflegekraft entwickelt sich ein Vertrauensverhältnis.
  • Vorhandene Restfähigkeiten werden erhalten und gefördert.
  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen werden rechtzeitig erkannt. Insbesondere wird eine Aspiration vermieden.

Vorbereitung:

Organisation

  • Das Anreichen des Essens ist eine wichtige pflegerische Aufgabe, die insbesondere bei dementen Bewohnern viel Einfühlungsvermögen und Berufserfahrung erfordert. Das Eingeben des Essens sollte daher soweit möglich durch die Bezugspflegekraft erfolgen. Durch die personelle Kontinuität wird insbesondere bei dementen Senioren die Bereitschaft erhöht, ausreichend Nahrung zu sich zu nehmen.
  • Das Eingeben der Speisen ist immer auch eine ideale Aufgabe für Angehörige, die sich aktiv an der Pflege beteiligen möchten. Es muss dabei aber immer verdeutlicht werden, dass wir diese Hilfe nicht einfordern. Es könnte sonst der Eindruck entstehen, dass wir keine Zeit für das Eingeben der Speisen haben und die Durchführung daher an den Angehörigen delegieren. Bei Schluckstörungen muss die Maßnahme von einer Pflegefachkraft durchgeführt werden.
  • Wir prüfen, welchen Umfang die Hilfsbedürftigkeit hat. Wir nutzen eventuell vorhandene Restfähigkeiten, um die Selbstständigkeit des Bewohners zu fördern. Häufig ist ein Bewohner etwa in der Lage, sein Frühstücksbrot allein zu essen, wenn ihm dieses zuvor belegt und in kleine Quadrate zerschnitten wurde. Andere Senioren haben zumindest die Kraft, um den Löffel ein- oder zweimal eigenständig zum Mund zu führen. Erst danach wird die Maßnahme dann von der Pflegekraft fortgeführt.
(Hinweis: Die aktivierende Pflege sorgt mitunter für Konflikte mit den Angehörigen. Diese erwarten beispielsweise häufig, dass das Frühstücksbrot für den Bewohner mundgerecht zugeschnitten wird, weil dieser nur eingeschränkt mit dem Frühstücksmesser umgehen kann.  Es liegt an der Pflegekraft, dem Angehörigen zu erklären, dass der Bewohner so lange und so umfassend wie möglich an der Nahrungsaufnahme beteiligt bleibt.)
  • Im Rahmen der Biografiearbeit erheben wir auch Daten zum Ernährungsverhalten. Wir befragen dafür den Bewohner und seine Angehörigen. Diese Informationen nutzen wir, um die langjährigen Gewohnheiten des Bewohners auch in der Einrichtung fortzuführen. So sollte der Bewohner insbesondere zu vertrauten Tageszeiten seine Nahrung aufnehmen.
(Hinweis: Manchmal sind Kleinigkeiten entscheidend dabei, ob ein Demenzpatient isst oder nicht. Manche Bewohner möchten etwa etwas Petersilie oder eine Gurke aufs Brot. Andere Demenzpatienten werden von einem übervollen Teller abgeschreckt. Hier ist es sinnvoll, zunächst nur eine kleinere Speisenmenge anzubieten und ggf. später nachzulegen.)
  • Das Eingeben der Nahrung wird im Rahmen der Einarbeitung neuer Mitarbeiter geübt. Wir empfehlen insbesondere allen Mitarbeitern, sich probeweise von einem Kollegen die Nahrung eingeben zu lassen und somit diese Maßnahme aus der Sicht der Bewohner zu erleben.
  • Wir nutzen nach Möglichkeit kein Essgeschirr oder Trinkgefäße aus Kunststoff. Diese können aufgrund des geringeren Gewichts leichter umfallen und beeinträchtigen oftmals auch das geschmackliche Empfinden.
  • Hilfsmittel wie Schnabeltassen werden nur dann eingesetzt, wenn dieses zwingend erforderlich ist. Dieses gilt auch für den generellen Ersatz der Gabel durch einen Löffel.
  • Falls notwendig verwenden wir Becher mit Nasenausschnitt. Diese erleichtern das Trinken, da der Bewohner seinen Kopf nicht in den Nacken legen muss.
  • Pflegebedürftige, die an einer Halbseitenlähmung leiden, erhalten geeignetes Geschirr. Dazu zählen etwa Besteck mit verstärkten Griffen, feststehende Teller mit Rand oder Schneidebretter mit Seitenbegrenzung.
  • Wenn der Bewohner erfahrungsgemäß sehr langsam isst, nutzen wir einen Warmhalteteller.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch. Dieses sollte in Sichtweite des Bewohners geschehen.
  • Die Pflegekraft sollte nicht unmittelbar nach der Desinfektion der Hände mit der Zubereitung der Speisen beginnen. Der Geruch des Desinfektionsmittels kann an verschiedenen Speisen anhaften und durch den verfälschenden Geruch den Appetit mindern. Ggf. führt die Pflegekraft aus diesem Grund eine zusätzliche Händewaschung durch.
  • Wenn der Bewohner in einem Zweibettzimmer lebt, wird sichergestellt, dass der Mitbewohner alle planbaren Ausscheidungsprozesse rechtzeitig abschließt. Beispiel: Einläufe oder rektales Ausräumen.
  • Bei ausgeprägten Schluckstörungen wird ggf. ein Absauggerät bereitgehalten.
  • Vor der Essenseingabe überprüft die Pflegekraft, ob der Bewohner die richtigen Speisen erhalten hat. Dieses ist insbesondere wichtig, wenn der Bewohner Schonkost erhalten soll, religiöse Vorgaben beachtet oder sich kalorienreduziert ernährt.
  • Die Pflegekraft bleibt während des gesamten Essenanreichens beim Bewohner sitzen und erledigt in dieser Zeit keine anderen Tätigkeiten.
  • Bei Bewohnern, die sich nicht mehr sprachlich äußern können, verabreden wir nonverbale Zeichen. Wenn der Bewohner satt ist, soll er z. B. die Augen schließen, den Kopf wegdrehen, den Kopf schütteln oder mit der Hand den Arm der Pflegekraft drücken. Das Öffnen des Mundes oder ein Kopfnicken hingegen kann dann bedeuten, dass die Pflegekraft den nächsten Bissen oder Löffel zum Mund führen soll. (Hinweis: Diese Signale sollten in der Pflege- oder Maßnahmenplanung hinterlegt sein, damit alle Kollegen auf dieses Wissen zugreifen können.)
  • Wir achten auf eine menschenwürdige Sprache. Bewohner werden nicht "gefüttert", sondern es wird ihnen das Essen “angereicht”. Es gibt weder "Lätzchen" noch "Esslatze", sondern nur Servietten.

Vorbereitung auf das Esseneingeben

  • Das Zimmer wird gelüftet.
  • Wir nehmen mit dem Bewohner Kontakt auf. Bei demenziell erkrankten Senioren kann dieses z. B. auch mittels Handkontakt geschehen.
  • Die Pflegekraft setzt sich so ans Bett, dass sie dem Bewohner gegenübersitzt und sich auf Augenhöhe befindet. Ggf. wird das Pflegebett höher gefahren. Nach Möglichkeit sollte die Pflegekraft nicht "von oben" auf den Bewohner herabsehen. Der Bewohner sollte beim Essen den Kopf nicht überstrecken.
  • Ein ggf. hochgefahrenes Bettgitter wird heruntergefahren.
  • Falls notwendig und möglich wird der Nachttisch auf eine angemessene Höhe eingestellt.
  • Das Bett und die Bekleidung des Bewohners werden mit einer Serviette vor Verschmutzungen geschützt. Dieses ist appetitlicher als die Nutzung von Zellstoff. Ein zusätzlicher Bettschutz wird nur dann angebracht, wenn der Bewohner erfahrungsgemäß häufiger kleckert.
  • Der Teller wird so nah wie möglich beim Bewohner aufgestellt. Er soll das Gefühl bekommen, dass er von "seinem" Teller isst und nicht von dem der Pflegekraft. Zudem sollte der Bewohner den Inhalt des Tellers sehen können.
  • Bei Demenzpatienten und bei sehbehinderten Bewohnern ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass der Tisch kontrastreich gedeckt ist. Die Tischplatte und das Geschirr sollten also keinen ähnlichen Farbton haben. Auch der Rand des Tellers sollte eine andere Farbe aufweisen als der Innenbereich.
  • Rechtshändern stellt die Pflegekraft das Glas und das Messer auf die rechte Seite; bei Linkshändern ist dieses häufig (aber nicht immer) andersherum.
  • Niedriges Geschirr steht vorne, hohes Geschirr wird weiter hinten positioniert. Damit wird die Gefahr reduziert, dass der Bewohner etwas umwirft.
  • Wenn der Bewohner stark zittert, werden die Tassen und die Becher nur bis zur Hälfte gefüllt.
  • Die Mahlzeit wird so weit machbar vor den Augen des Bewohners zerkleinert.

Vorbereitung des Bewohners

  • Wenn möglich sollte der Bewohner so weit mobilisiert werden, dass er das Essen an einem Tisch im Zimmer einnehmen kann.
  • Wenn der Bewohner zwar sitzen kann, das Bett aber nicht verlassen darf, wird er in eine sitzende Position an der Bettkante mobilisiert. Wir bieten ihm Sitzwürfel an, um die Sitzposition zu stabilisieren.
  • Ggf. wird der Bewohner daran erinnert, die Zahnprothese einzusetzen. Falls notwendig wird er dabei unterstützt.
  • Ein immobiler Bewohner sollte sich im Bett möglichst aufrichten. Dazu wird das Kopfende des Betts hochgefahren. Das Gewicht des Bewohners sollte auf seinem Becken liegen. Ideal ist ein Anstellwinkel des Kopfteils von 70°. Wenn das Kopfteil zu niedrig eingestellt wird, kann der Bewohner nicht so leicht schlucken. Das Risiko einer Aspiration steigt.
  • Wenn ein Bewohner während der Nahrungsaufnahme aspiriert, so fordert ihn die Pflegekraft dazu auf, kräftig zu husten. In keinem Fall sollte die Pflegekraft auf den Rücken des Bewohners klopfen. Dieses kann dazu führen, dass die aspirierte Nahrung noch tiefer in die Trachea eindringt. Wir wenden den Notfallstandard Aspiration an. Falls der Bewohner Luftnot entwickelt, wird sofort ein Notarzt gerufen.
  • Wenn das Aufrichten nicht möglich oder kontraindiziert ist, ist die Aspirationsgefahr deutlich erhöht. Zum Trinken muss dann ein geeignetes Gefäß verwendet werden, etwa ein Becher mit abknickbarem Trinkhalm.
  • Wenn der Bewohner vor dem Essen Medikamente einnehmen muss, so werden diese nun appliziert.
  • Medikamente werden dem Bewohner nicht unwissentlich "unter das Essen gerührt". Dieses könnte das Vertrauensverhältnis zerstören.

Durchführung:

  • Die Pflegekraft überprüft die Temperatur der Speisen. Dieses ggf. mit einer eigenen (zusätzlichen) Gabel. Wenn die Speisen bereits erkaltet sind, wärmt die Pflegekraft diese in der Mikrowelle wieder auf.
  • Bei blinden oder bei stark sehbehinderten Bewohnern sagen wir vor jedem Bissen an, welche Speisenkomponente als Nächstes angereicht wird. Also etwa ein paar Bohnen, eine halbe Kartoffel, ein Stück Fleisch usw.
  • Bei Bewohnern mit Halbseitenlähmung sollte die Pflegekraft die betroffene Hand führen. Das Essen wird über die betroffene Seite angereicht.

  • Wenn die Hand des Bewohners geführt werden muss, nutzt die Pflegekraft zwei Kontaktpunkte: Mit einer Hand unterstützt sie den Ellenbogen des Bewohners und mit der anderen Hand dessen Unterarm. Manchmal ist es ausreichend, wenn die Pflegekraft diese Bewegung ein- oder zweimal demonstriert. Danach führt der Bewohner für einige Zeit seine Hand eigenständig zu Mund.
  • Die Pflegekraft überprüft den Schluckvorgang beim Bewohner. Insbesondere nach einem Schlaganfall leiden viele Betroffene unter Kau- und Schluckproblemen. Bei verschiedenen Symptomen ist besondere Vorsicht notwendig:
    • Die Stimme des Bewohners ist belegt, rau oder heiser.
    • Im Mund- und Rachenraum bleiben Speisereste zurück.
    • Es kommt zum Speichelfluss aus dem Mund. Der Bewohner schließt die Lippen nicht richtig.
    • Das Schlucken ist für den Bewohner sichtbar erschwert. Er braucht dafür viel Zeit.
  • Oftmals verbessert sich das Schluckverhalten des Bewohners, wenn er verbal zum Schlucken aufgefordert wird. Die Pflegekraft sagt also etwa “Bitte schlucken!” oder “Bitte schlucken Sie jetzt!”.
  • Der Bewohner bestimmt die Geschwindigkeit, mit der er isst. Die Pflegekraft wartet ab, bis er die vorherige Portion schlucken konnte. Erst dann führt sie den nächsten Löffel oder die nächste Gabel zum Mund des Bewohners.
  • Dem Bewohner wird vor und nach dem Essen sowie während des Essens ein Getränk angeboten. Bei heißen Getränken prüft die Pflegekraft die Temperatur, indem sie das Gefäß an die Innenseite ihres Ellenbogens hält. Danach gibt die Pflegekraft dem Bewohner die Flüssigkeit schluckweise ein. Sie wartet dabei jeweils ab, bis der Schluckvorgang abgeschlossen ist. Wenn der Bewohner zu hastig trinkt, sollte die Pflegekraft nach jedem Schluck das Glas absetzen. Wir nutzen ggf. eine zusätzliche Serviette, um verschüttete Flüssigkeit aufzunehmen.
  • Die Pflegekraft stützt das Trinkgefäß von unten mit der Handfläche. Der Bewohner soll das Glas seitlich umfassen und zum Mund führen. Ggf. kann sie mit der anderen Hand den Kopf des Bewohners noch etwas stabilisieren.
  • Speisereste, die im Mundwinkel des Bewohners hängen bleiben, werden mit der Serviette entfernt und nicht (wie bei einem Kleinkind) per Löffel abgenommen und wieder angeboten.
  • Die Pflegekraft sollte darauf achten, dass sie dem Bewohner die Speisen nicht zu tief in den Mund hinein schiebt. Dieses kann einen Würgereiz auslösen.

  • Ein Löffel sollte bei festen Speisen nur bis zur vorderen Hälfte gefüllt werden. Beim Herausziehen sollte der Löffel an der Oberlippe abgestreift werden, aber nicht mit den Schneidezähnen in Kontakt kommen. Dieses kann den Beißreflex auslösen, insbesondere bei neurologisch erkrankten Bewohnern.
  • Die Pflegekraft achtet darauf, dass der Bewohner den Mund beim Kauen schließt.
  • Während des Schluckens sollte die Pflegekraft nicht mit dem Bewohner sprechen. Dieses könnte ihn dazu veranlassen, ebenfalls während des Essens zu reden und dabei ggf. Nahrungsbestandteile zu aspirieren. Wenn die Pflegekraft eine Frage an den Bewohner richtet, sollte dieser den Bissen geschluckt haben.
  • Wenn ein Bewohner den Mund nicht öffnen möchte, nutzen wir verschiedene Strategien:
    • Wir berühren die Lippen des Bewohners mit der Spitze des gefüllten Löffels oder mit der gefüllten Gabel.
    • Die Pflegekraft streicht behutsam über die Mundwinkel, über die Lippen und über die Wange des Bewohners.
    • Die Pflegekraft drückt mit dem Daumen vorsichtig das Kinn nach unten. Gleichzeitig stützt sie mit dem Zeigefinger das Kinn von unten.
    • Die Pflegekraft übt einen sanften Druck auf die Kinngrübchen aus.
    • In keinem Fall darf Gewalt ausgeübt werden. Dieses selbst dann, wenn der Bewohner überhaupt nichts isst.
Hinweis: Nahrungsverweigerung muss nicht zwangsläufig ein Anzeichen für Depressionen o. Ä. sein. Häufig sind Erkrankungen im Mundraum oder im Magen-Darm-Bereich der Auslöser. Wir setzen die Vorgaben des Standards "Verhalten bei Nahrungsverweigerung" um.

Nachbereitung:

  • Soweit der Bewohner dazu in der Lage ist, sollte er sich am Abräumen beteiligen.
  • Die Serviette, der Bettschutz usw. werden entfernt. Bei Verschmutzungen etwa des Nachttisches werden die Oberflächen gesäubert.
  • Die Pflegekraft bietet dem Bewohner eine Mundpflege an. Bei einer entsprechenden Gefährdung sollten die Wangentaschen auf Nahrungsreste überprüft werden.
  • Der Bewohner erhält die Möglichkeit, sich die Hände zu waschen.
  • Falls der Bewohner nach dem Essen Medikamente einnehmen soll, so werden diese jetzt appliziert.
  • Der Bewohner sollte noch für 20 Minuten in der leicht aufgerichteten Position verbleiben; dieses insbesondere bei medikationsbedingter Schläfrigkeit und bei Schluckstörungen.
  • Nach einer halben Stunde setzt bei vielen Bewohnern der Stuhl- und Harndrang ein. Wir bieten dem Bewohner folglich einen Toilettengang an.
  • Sehr geschwächten Bewohnern sollte nach dem Essen Zeit zum Ausruhen und ggf. zum Schlafen gegeben werden.
  • Die Klingel wird in Reichweite des Bewohners abgelegt.
  • Insbesondere bei Diabetikern muss sich die Pflegekraft vergewissern, dass auch wirklich die gesamte Portion verzehrt wurde. Bei einem nur teilweisen Genuss muss die Differenz bei der Dosierung des Insulins berücksichtigt werden.
  • Der Bewohner wird befragt, ob ihm die Mahlzeit geschmeckt hat und ob die Portionsgröße angemessen war. Etwaige Beschwerden werden aufgenommen und in Kooperation mit der Hauswirtschaft bearbeitet.
  • Ggf. wird das Bettgitter wieder hochgefahren.
  • Die Pflegekraft führt eine Händedesinfektion durch.
  • Die Maßnahme wird dokumentiert, insbesondere
    • ungewöhnliche Reaktionen auf die Speise, etwa Heißhunger oder Ablehnung
    • Hinweise auf Schluckstörungen; etwa Hustenanfälle
    • ggf. gleichzeitig eingegebene Medikamente.

Dokumente:

  • Berichtsblatt
  • Pflegeplanung / Maßnahmenplanung
  • Medikamentenblatt
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Fragen an den Arzt

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte



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