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Standard
"Essen und Trinken
anreichen in der stationären Pflege"
Bei
der Nahrungsaufnahme wird manch Hochbetagter wieder zum Kleinkind
degradiert. Er bekommt ein "Lätzchen" umgehängt, wird "gefüttert" und
in Babysprache angeredet. Alles muss schnell gehen. Es bleibt kaum Zeit
zum Schlucken. Und hat sich die Pflegekraft eigentlich vorher die Hände
gewaschen?
Standard "Essen und Trinken
anreichen in der stationären Pflege"
Definition:
-
Je nach Krankheitsbild und individueller
Konstitution benötigen Bewohner bei der Nahrungsaufnahme ein
unterschiedlich großes Maß an Hilfe. Wir versuchen diesen
Unterstützungsbedarf genau zu ermitteln, um eine Über- oder
Unterversorgung des Bewohners zu vermeiden.
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Ein häufiges Problem besteht darin, dass der
Bewohner nicht über die notwendigen motorischen Fähigkeiten verfügt, um
sein Essen mundgerecht zuzubereiten und die einzelnen Bissen zum Mund
zu führen. Bei anderen Senioren ist aufgrund hirnorganischer
Veränderungen der Schluckvorgang beeinträchtigt. In diesem Fall besteht
das Risiko einer Aspiration.
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Das Prinzip der aktivierenden Pflege verlangt,
dass wir die Selbstständigkeit des Bewohners so lange wie möglich
bewahren. Daher erhalten Bewohner, die mit etwas Unterstützung die
Nahrungsaufnahme zumindest teilweise selbst durchführen könnten, nur
eben dieses Maß an Hilfeleistung. Eine vollständige Übernahme der
Nahrungsaufnahme bleibt bei uns die Ausnahme.
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Im hektischen Pflegealltag bleibt für das
Essenanreichen häufig nicht ausreichend Zeit. Für Bewohner, die
aufgrund ihrer Immobilität an das Bett gefesselt sind, bilden die drei
Mahlzeiten jedoch sehr wichtige Fixpunkte im Tagesablauf.
Grundsätze:
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Das Essenanreichen hat unter allen Pflege- und
Betreuungsmaßnahmen eine hohe Priorität. Daher sollten sich
Pflegekräfte so viel Zeit wie möglich dafür nehmen.
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Hektik beim Essenanreichen kann Aggressionen
erzeugen.
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Bei Bewohnern mit Schluckstörungen oder mit
einem eingetrübten Bewusstsein ist stets von einer erhöhten
Aspirationsgefahr auszugehen.
Ziele:
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Der Bewohner kann in möglichst angenehmer
Atmosphäre seine Mahlzeiten zu sich nehmen.
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Zwischen dem Bewohner und der Pflegekraft
entwickelt sich ein Vertrauensverhältnis.
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Vorhandene Restfähigkeiten werden erhalten und
gefördert.
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Gesundheitliche Beeinträchtigungen werden
rechtzeitig erkannt. Insbesondere wird eine Aspiration vermieden.
Vorbereitung:
Organisation
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Das Anreichen des Essens ist eine wichtige
pflegerische Aufgabe, die insbesondere bei dementen Bewohnern viel
Einfühlungsvermögen und Berufserfahrung erfordert. Das Eingeben des
Essens sollte daher soweit möglich durch die Bezugspflegekraft
erfolgen. Durch die personelle Kontinuität wird insbesondere bei
dementen Senioren die Bereitschaft erhöht, ausreichend Nahrung zu sich
zu nehmen.
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Das Eingeben der Speisen ist immer auch eine
ideale Aufgabe für Angehörige, die sich aktiv an der Pflege beteiligen
möchten. Es muss dabei aber immer verdeutlicht werden, dass wir diese
Hilfe nicht einfordern. Es könnte sonst der Eindruck entstehen, dass
wir keine Zeit für das Eingeben der Speisen haben und die Durchführung
daher an den Angehörigen delegieren. Bei Schluckstörungen muss die
Maßnahme von einer Pflegefachkraft durchgeführt werden.
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Wir prüfen, welchen Umfang die
Hilfsbedürftigkeit hat. Wir nutzen eventuell vorhandene
Restfähigkeiten, um die Selbstständigkeit des Bewohners zu fördern.
Häufig ist ein Bewohner etwa in der Lage, sein Frühstücksbrot allein zu
essen, wenn ihm dieses zuvor belegt und in kleine Quadrate zerschnitten
wurde. Andere Senioren haben zumindest die Kraft, um den Löffel ein-
oder zweimal eigenständig zum Mund zu führen. Erst danach wird die
Maßnahme dann von der Pflegekraft fortgeführt.
(Hinweis: Die aktivierende Pflege sorgt mitunter für Konflikte mit den
Angehörigen. Diese erwarten beispielsweise häufig, dass das
Frühstücksbrot für den Bewohner mundgerecht zugeschnitten wird, weil
dieser nur eingeschränkt mit dem Frühstücksmesser umgehen kann.
Es liegt an der Pflegekraft, dem Angehörigen zu erklären, dass der
Bewohner so lange und so umfassend wie möglich an der Nahrungsaufnahme
beteiligt bleibt.)
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Im Rahmen der Biografiearbeit erheben wir auch
Daten zum Ernährungsverhalten. Wir befragen dafür den Bewohner und
seine Angehörigen. Diese Informationen nutzen wir, um die langjährigen
Gewohnheiten des Bewohners auch in der Einrichtung fortzuführen. So
sollte der Bewohner insbesondere zu vertrauten Tageszeiten seine
Nahrung aufnehmen.
(Hinweis: Manchmal sind Kleinigkeiten entscheidend dabei, ob ein
Demenzpatient isst oder nicht. Manche Bewohner möchten etwa etwas
Petersilie oder eine Gurke aufs Brot. Andere Demenzpatienten werden von
einem übervollen Teller abgeschreckt. Hier ist es sinnvoll, zunächst
nur eine kleinere Speisenmenge anzubieten und ggf. später nachzulegen.)
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Das Eingeben der Nahrung wird im Rahmen der
Einarbeitung neuer Mitarbeiter geübt. Wir empfehlen insbesondere allen
Mitarbeitern, sich probeweise von einem Kollegen die Nahrung eingeben
zu lassen und somit diese Maßnahme aus der Sicht der Bewohner zu
erleben.
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Wir nutzen nach Möglichkeit kein Essgeschirr
oder Trinkgefäße aus Kunststoff. Diese können aufgrund des geringeren
Gewichts leichter umfallen und beeinträchtigen oftmals auch das
geschmackliche Empfinden.
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Hilfsmittel wie Schnabeltassen werden nur dann
eingesetzt, wenn dieses zwingend erforderlich ist. Dieses gilt auch für
den generellen Ersatz der Gabel durch einen Löffel.
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Falls notwendig verwenden wir Becher mit
Nasenausschnitt. Diese erleichtern das Trinken, da der Bewohner seinen
Kopf nicht in den Nacken legen muss.
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Pflegebedürftige, die an einer
Halbseitenlähmung leiden, erhalten geeignetes Geschirr. Dazu zählen
etwa Besteck mit verstärkten Griffen, feststehende Teller mit Rand oder
Schneidebretter mit Seitenbegrenzung.
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Wenn der Bewohner erfahrungsgemäß sehr langsam
isst, nutzen wir einen Warmhalteteller.
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Die Pflegekraft führt eine hygienische
Händedesinfektion durch. Dieses sollte in Sichtweite des Bewohners
geschehen.
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Die Pflegekraft sollte nicht unmittelbar nach
der Desinfektion der Hände mit der Zubereitung der Speisen beginnen.
Der Geruch des Desinfektionsmittels kann an verschiedenen Speisen
anhaften und durch den verfälschenden Geruch den Appetit mindern. Ggf.
führt die Pflegekraft aus diesem Grund eine zusätzliche Händewaschung
durch.
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Wenn der Bewohner in einem Zweibettzimmer lebt,
wird sichergestellt, dass der Mitbewohner alle planbaren
Ausscheidungsprozesse rechtzeitig abschließt. Beispiel: Einläufe oder
rektales Ausräumen.
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Bei ausgeprägten Schluckstörungen wird ggf. ein
Absauggerät bereitgehalten.
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Vor der Essenseingabe überprüft die
Pflegekraft, ob der Bewohner die richtigen Speisen erhalten hat. Dieses
ist insbesondere wichtig, wenn der Bewohner Schonkost erhalten soll,
religiöse Vorgaben beachtet oder sich kalorienreduziert ernährt.
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Die Pflegekraft bleibt während des gesamten
Essenanreichens beim Bewohner sitzen und erledigt in dieser Zeit keine
anderen Tätigkeiten.
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Bei Bewohnern, die sich nicht mehr sprachlich
äußern können, verabreden wir nonverbale Zeichen. Wenn der Bewohner
satt ist, soll er z. B. die Augen schließen, den Kopf wegdrehen, den
Kopf schütteln oder mit der Hand den Arm der Pflegekraft drücken. Das
Öffnen des Mundes oder ein Kopfnicken hingegen kann dann bedeuten, dass
die Pflegekraft den nächsten Bissen oder Löffel zum Mund führen soll.
(Hinweis: Diese Signale sollten in der Pflege- oder Maßnahmenplanung
hinterlegt sein, damit alle Kollegen auf dieses Wissen zugreifen
können.)
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Wir achten auf eine menschenwürdige Sprache.
Bewohner werden nicht "gefüttert", sondern es wird ihnen das Essen
“angereicht”. Es gibt weder "Lätzchen" noch "Esslatze", sondern nur
Servietten.
Vorbereitung auf das
Esseneingeben
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Das Zimmer wird gelüftet.
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Wir nehmen mit dem Bewohner Kontakt auf. Bei
demenziell erkrankten Senioren kann dieses z. B. auch mittels
Handkontakt geschehen.
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Die Pflegekraft setzt sich so ans Bett, dass
sie dem Bewohner gegenübersitzt und sich auf Augenhöhe befindet. Ggf.
wird das Pflegebett höher gefahren. Nach Möglichkeit sollte die
Pflegekraft nicht "von oben" auf den Bewohner herabsehen. Der Bewohner
sollte beim Essen den Kopf nicht überstrecken.
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Ein ggf. hochgefahrenes Bettgitter wird
heruntergefahren.
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Falls notwendig und möglich wird der Nachttisch
auf eine angemessene Höhe eingestellt.
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Das Bett und die Bekleidung des Bewohners
werden mit einer Serviette vor Verschmutzungen geschützt. Dieses ist
appetitlicher als die Nutzung von Zellstoff. Ein zusätzlicher
Bettschutz wird nur dann angebracht, wenn der Bewohner erfahrungsgemäß
häufiger kleckert.
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Der Teller wird so nah wie möglich beim
Bewohner aufgestellt. Er soll das Gefühl bekommen, dass er von "seinem"
Teller isst und nicht von dem der Pflegekraft. Zudem sollte der
Bewohner den Inhalt des Tellers sehen können.
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Bei Demenzpatienten und bei sehbehinderten
Bewohnern ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass der Tisch
kontrastreich gedeckt ist. Die Tischplatte und das Geschirr sollten
also keinen ähnlichen Farbton haben. Auch der Rand des Tellers sollte
eine andere Farbe aufweisen als der Innenbereich.
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Rechtshändern stellt die Pflegekraft das Glas
und das Messer auf die rechte Seite; bei Linkshändern ist dieses häufig
(aber nicht immer) andersherum.
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Niedriges Geschirr steht vorne, hohes Geschirr
wird weiter hinten positioniert. Damit wird die Gefahr reduziert, dass
der Bewohner etwas umwirft.
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Wenn der Bewohner stark zittert, werden die
Tassen und die Becher nur bis zur Hälfte gefüllt.
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Die Mahlzeit wird so weit machbar vor den Augen
des Bewohners zerkleinert.
Vorbereitung des
Bewohners
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Wenn möglich sollte der Bewohner so weit
mobilisiert werden, dass er das Essen an einem Tisch im Zimmer
einnehmen kann.
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Wenn der Bewohner zwar sitzen kann, das Bett
aber nicht verlassen darf, wird er in eine sitzende Position an der
Bettkante mobilisiert. Wir bieten ihm Sitzwürfel an, um die
Sitzposition zu stabilisieren.
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Ggf. wird der Bewohner daran erinnert, die
Zahnprothese einzusetzen. Falls notwendig wird er dabei unterstützt.
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Ein immobiler Bewohner sollte sich im Bett
möglichst aufrichten. Dazu wird das Kopfende des Betts hochgefahren.
Das Gewicht des Bewohners sollte auf seinem Becken liegen. Ideal ist
ein Anstellwinkel des Kopfteils von 70°. Wenn das Kopfteil zu niedrig
eingestellt wird, kann der Bewohner nicht so leicht schlucken. Das
Risiko einer Aspiration steigt.
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Wenn ein Bewohner während der Nahrungsaufnahme
aspiriert, so fordert ihn die Pflegekraft dazu auf, kräftig zu husten.
In keinem Fall sollte die Pflegekraft auf den Rücken des Bewohners
klopfen. Dieses kann dazu führen, dass die aspirierte Nahrung noch
tiefer in die Trachea eindringt. Wir wenden den Notfallstandard
Aspiration an. Falls der Bewohner Luftnot entwickelt, wird sofort ein
Notarzt gerufen.
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Wenn das Aufrichten nicht möglich oder
kontraindiziert ist, ist die Aspirationsgefahr deutlich erhöht. Zum
Trinken muss dann ein geeignetes Gefäß verwendet werden, etwa ein
Becher mit abknickbarem Trinkhalm.
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Wenn der Bewohner vor dem Essen Medikamente
einnehmen muss, so werden diese nun appliziert.
-
Medikamente werden dem Bewohner nicht
unwissentlich "unter das Essen gerührt". Dieses könnte das
Vertrauensverhältnis zerstören.
Durchführung:
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Die Pflegekraft überprüft die Temperatur der
Speisen. Dieses ggf. mit einer eigenen (zusätzlichen) Gabel. Wenn die
Speisen bereits erkaltet sind, wärmt die Pflegekraft diese in der
Mikrowelle wieder auf.
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Bei blinden oder bei stark sehbehinderten
Bewohnern sagen wir vor jedem Bissen an, welche Speisenkomponente als
Nächstes angereicht wird. Also etwa ein paar Bohnen, eine halbe
Kartoffel, ein Stück Fleisch usw.
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Bei Bewohnern mit Halbseitenlähmung sollte die
Pflegekraft die betroffene Hand führen. Das Essen wird über die
betroffene Seite angereicht.
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Wenn die Hand des Bewohners geführt werden
muss, nutzt die Pflegekraft zwei Kontaktpunkte: Mit einer Hand
unterstützt sie den Ellenbogen des Bewohners und mit der anderen Hand
dessen Unterarm. Manchmal ist es ausreichend, wenn die Pflegekraft
diese Bewegung ein- oder zweimal demonstriert. Danach führt der
Bewohner für einige Zeit seine Hand eigenständig zu Mund.
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Die Pflegekraft überprüft den Schluckvorgang
beim Bewohner. Insbesondere nach einem Schlaganfall leiden viele
Betroffene unter Kau- und Schluckproblemen. Bei verschiedenen Symptomen
ist besondere Vorsicht notwendig:
-
Die Stimme des Bewohners ist belegt, rau oder
heiser.
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Im Mund- und Rachenraum bleiben Speisereste
zurück.
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Es kommt zum Speichelfluss aus dem Mund. Der
Bewohner schließt die Lippen nicht richtig.
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Das Schlucken ist für den Bewohner sichtbar
erschwert. Er braucht dafür viel Zeit.
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Oftmals verbessert sich das Schluckverhalten
des Bewohners, wenn er verbal zum Schlucken aufgefordert wird. Die
Pflegekraft sagt also etwa “Bitte schlucken!” oder “Bitte schlucken Sie
jetzt!”.
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Der Bewohner bestimmt die Geschwindigkeit, mit
der er isst. Die Pflegekraft wartet ab, bis er die vorherige Portion
schlucken konnte. Erst dann führt sie den nächsten Löffel oder die
nächste Gabel zum Mund des Bewohners.
-
Dem Bewohner wird vor und nach dem Essen sowie
während des Essens ein Getränk angeboten. Bei heißen Getränken prüft
die Pflegekraft die Temperatur, indem sie das Gefäß an die Innenseite
ihres Ellenbogens hält. Danach gibt die Pflegekraft dem Bewohner die
Flüssigkeit schluckweise ein. Sie wartet dabei jeweils ab, bis der
Schluckvorgang abgeschlossen ist. Wenn der Bewohner zu hastig trinkt,
sollte die Pflegekraft nach jedem Schluck das Glas absetzen. Wir nutzen
ggf. eine zusätzliche Serviette, um verschüttete Flüssigkeit
aufzunehmen.
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Die Pflegekraft stützt das Trinkgefäß von unten
mit der Handfläche. Der Bewohner soll das Glas seitlich umfassen und
zum Mund führen. Ggf. kann sie mit der anderen Hand den Kopf des
Bewohners noch etwas stabilisieren.
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Speisereste, die im Mundwinkel des Bewohners
hängen bleiben, werden mit der Serviette entfernt und nicht (wie bei
einem Kleinkind) per Löffel abgenommen und wieder angeboten.
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Die Pflegekraft sollte darauf achten, dass sie
dem Bewohner die Speisen nicht zu tief in den Mund hinein schiebt.
Dieses kann einen Würgereiz auslösen.
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Ein Löffel sollte bei festen Speisen nur bis
zur vorderen Hälfte gefüllt werden. Beim Herausziehen sollte der Löffel
an der Oberlippe abgestreift werden, aber nicht mit den Schneidezähnen
in Kontakt kommen. Dieses kann den Beißreflex auslösen, insbesondere
bei neurologisch erkrankten Bewohnern.
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Die Pflegekraft achtet darauf, dass der
Bewohner den Mund beim Kauen schließt.
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Während des Schluckens sollte die Pflegekraft
nicht mit dem Bewohner sprechen. Dieses könnte ihn dazu veranlassen,
ebenfalls während des Essens zu reden und dabei ggf.
Nahrungsbestandteile zu aspirieren. Wenn die Pflegekraft eine Frage an
den Bewohner richtet, sollte dieser den Bissen geschluckt haben.
-
Wenn ein Bewohner den Mund nicht öffnen möchte,
nutzen wir verschiedene Strategien:
-
Wir berühren die Lippen des Bewohners mit der
Spitze des gefüllten Löffels oder mit der gefüllten Gabel.
-
Die Pflegekraft streicht behutsam über die
Mundwinkel, über die Lippen und über die Wange des Bewohners.
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Die Pflegekraft drückt mit dem Daumen
vorsichtig das Kinn nach unten. Gleichzeitig stützt sie mit dem
Zeigefinger das Kinn von unten.
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Die Pflegekraft übt einen sanften Druck auf
die Kinngrübchen aus.
-
In keinem Fall darf Gewalt ausgeübt werden.
Dieses selbst dann, wenn der Bewohner überhaupt nichts isst.
Hinweis: Nahrungsverweigerung muss nicht zwangsläufig ein Anzeichen für
Depressionen o. Ä. sein. Häufig sind Erkrankungen im Mundraum oder im
Magen-Darm-Bereich der Auslöser. Wir setzen die Vorgaben des Standards
"Verhalten bei Nahrungsverweigerung" um.
Nachbereitung:
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Soweit der Bewohner dazu in der Lage ist,
sollte er sich am Abräumen beteiligen.
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Die Serviette, der Bettschutz usw. werden
entfernt. Bei Verschmutzungen etwa des Nachttisches werden die
Oberflächen gesäubert.
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Die Pflegekraft bietet dem Bewohner eine
Mundpflege an. Bei einer entsprechenden Gefährdung sollten die
Wangentaschen auf Nahrungsreste überprüft werden.
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Der Bewohner erhält die Möglichkeit, sich die
Hände zu waschen.
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Falls der Bewohner nach dem Essen Medikamente
einnehmen soll, so werden diese jetzt appliziert.
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Der Bewohner sollte noch für 20 Minuten in der
leicht aufgerichteten Position verbleiben; dieses insbesondere bei
medikationsbedingter Schläfrigkeit und bei Schluckstörungen.
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Nach einer halben Stunde setzt bei vielen
Bewohnern der Stuhl- und Harndrang ein. Wir bieten dem Bewohner
folglich einen Toilettengang an.
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Sehr geschwächten Bewohnern sollte nach dem
Essen Zeit zum Ausruhen und ggf. zum Schlafen gegeben werden.
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Die Klingel wird in Reichweite des Bewohners
abgelegt.
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Insbesondere bei Diabetikern muss sich die
Pflegekraft vergewissern, dass auch wirklich die gesamte Portion
verzehrt wurde. Bei einem nur teilweisen Genuss muss die Differenz bei
der Dosierung des Insulins berücksichtigt werden.
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Der Bewohner wird befragt, ob ihm die Mahlzeit
geschmeckt hat und ob die Portionsgröße angemessen war. Etwaige
Beschwerden werden aufgenommen und in Kooperation mit der
Hauswirtschaft bearbeitet.
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Ggf. wird das Bettgitter wieder hochgefahren.
-
Die Pflegekraft führt eine Händedesinfektion
durch.
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Die Maßnahme wird dokumentiert, insbesondere
-
ungewöhnliche Reaktionen auf die Speise, etwa
Heißhunger oder Ablehnung
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Hinweise auf Schluckstörungen; etwa
Hustenanfälle
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ggf. gleichzeitig eingegebene Medikamente.
Dokumente:
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Berichtsblatt
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Pflegeplanung / Maßnahmenplanung
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Medikamentenblatt
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Flüssigkeitsbilanzierung
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Fragen an den Arzt
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
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