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Standard "Integrationsgespräch nach dem Heimeinzug"
Mit
den neuen Qualitätsindikatoren rückt die Eingewöhnungsphase eines neuen
Bewohners ins Zentrum der MDK-Prüfung. Passend zu unserer Checkliste
folgt hier der entsprechende Standard.
Standard "Integrationsgespräch nach dem Heimeinzug"
Definition:
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Den allermeisten Senioren fällt es sehr schwer,
in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu ziehen. Oft ist dieser Schritt
durch die Umstände in der Häuslichkeit bedingt und eine rein rationale
und oft auch erzwungene Entscheidung. Dieses macht das Einleben nicht
leichter.
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Wir wollen den Pflegebedürftigen in diesem
Prozess mit verschiedenen Hilfestellungen und Maßnahmen begleiten,
damit er diese Phase gut übersteht und sich letztlich wohl und heimisch
bei uns fühlt. Mit der Befragung nach sechs Wochen wollen wir
analysieren, wie gut die Eingewöhnung bisher gelungen ist und an
welcher Stelle wir noch unterstützend eingreifen können.
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Ein Integrationsgespräch ist ein geplanter und
ausdrücklich zu diesem Zweck geführter Dialog, der das Einleben des
Bewohners in das Pflegeheim thematisiert. Dieses Gespräch kann nicht
dadurch ersetzt werden, dass der Bewohner oder ein Angehöriger
eigenständig das Protokoll ausfüllt und dieses danach an die
Pflegekraft zurückgibt. Ebenfalls nicht sinnvoll ist es, das
Eingewöhnungsgespräch zu führen, während gleichzeitig Pflegemaßnahmen
durchgeführt werden. Also etwa während der Ganzkörperwaschung oder
während eines Verbandswechsels.
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Die Durchführung eines Integrationsgesprächs
zählt zu den Qualitätsindikatoren. Das bedeutet, dass der MDK deren
Durchführung überprüft. Die Ergebnisse fließen direkt in die
Qualitätsbewertung des Pflegeheims ein. Ein Integrationsgespräch, das
zwar stattfindet, dessen Ergebnisse aber nicht verschriftlicht werden,
gilt als "Defizit mit Risiko negativer Folgen für den Bewohner". Ein
Integrationsgespräch, das trotz eines erkannten Unterstützungsbedarfs
keine Auswirkungen auf die Pflege hat, wird als "Defizit mit
eingetretenen negativen Folgen für den Bewohner" gewertet.
Grundsätze:
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Ein Integrationsgespräch ist nur dann sinnvoll,
wenn die Ergebnisse für eine Anpassung der Pflege genutzt werden, also
insbesondere für eine zielgerichtete Unterstützung des Bewohners in der
Eingewöhnungsphase.
Ziele:
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Wir erfahren, ob der Integrationsprozess des Bewohners in die Heimgemeinschaft gelungen ist.
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Gemeinsam mit dem Bewohner, seinen Angehörigen
und Bezugspersonen bestimmen wir den notwendigen Unterstützungsbedarf,
um die Eingewöhnung zu fördern. Für den Bewohner wird eine Umgebung
geschaffen, in der die Integration leichter fällt.
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Der neue Bewohner spürt, dass er in der
Pflegeeinrichtung willkommen ist und dass die Entscheidung für den
Umzug richtig war. Ängste und Befürchtungen des Bewohners, auch wenn
diese irrational wirken, werden von den Pflegekräften ernst genommen.
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Zwischen dem Bewohner und dem Pflegepersonal
schaffen wir von Anfang an ein Vertrauensverhältnis. Spannungen
zwischen Angehörigen und Pflegekräften werden bereits im Vorfeld durch
Professionalität und durch Freundlichkeit vermieden.
Vorbereitung:
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Wir führen ein Integrationsgespräch ausnahmslos
mit allen eingezogenen Bewohnern. Dazu zählen auch Senioren, die aus
der Kurzzeitpflege in die Langzeitpflege wechseln.
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Wir prüfen, ob der Bewohner überhaupt kognitiv
in der Lage ist, ein solches Gespräch zu führen. Bei Senioren mit einer
mittelgradigen Demenz ist ein Integrationsgespräch oftmals noch
möglich, wenn ein Angehöriger oder eine nahestehende Bezugsperson
anwesend ist.
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Wir planen den Zeitpunkt für das Integrationsgespräch. Ideal sind sechs Wochen nach dem Heimeinzug.
(Hinweis: Das Gespräch darf frühestens sieben Tage nach dem Heimeinzug und spätestens acht Wochen nach dem Heimeinzug erfolgen.)
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Der Bewohner sowie seine Angehörigen und andere
nahe Bezugspersonen sowie etwa ein etwaiger Betreuer werden über den
Zeitpunkt des Integrationsgesprächs informiert und (sofern es der
Bewohner wünscht) eingeladen.
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Das Integrationsgespräch wird von der Bezugspflegekraft durchgeführt.
Durchführung:
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Der Bewohner und ggf. die Angehörigen werden
begrüßt. Sie werden noch einmal über den Sinn und Zweck der Befragung
zur Integration in das Heimleben aufgeklärt.
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Die Bezugspflegekraft sorgt dafür, dass das Gespräch in Ruhe ohne Störungen von außen durchgeführt werden kann.
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Die Bezugspflegekraft führt empathisch mithilfe
der Checkliste "Bewohnerbefragung zur Eingewöhnungsphase im Heim" die
Befragung durch. Die Checkliste sollte dabei nur als 'roter Faden'
dienen und nicht "Punkt für Punkt" abgearbeitet werden.
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Es werden alle offenen Fragen des Bewohners beantwortet.
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Bei Bewohnern mit eingeschränkten
Kommunikationsmöglichkeiten achtet die Pflegekraft verstärkt auf
nonverbale Signale, also insbesondere auf die Gestik und auf die Mimik.
Nachbereitung:
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Wir vermerken, welche Personen an dem
Integrationsgespräch teilgenommen haben. Dazu zählen also neben dem
Bewohner etwa Angehörige oder Freunde.
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Wenn keine Angehörigen oder nahe Bezugspersonen
an dem Gespräch teilgenommen haben, wird der Grund dafür kurz
beschrieben. Beispiel: Der Bewohner hat keine Bezugspersonen oder
Angehörigen mehr. Oder er lehnt deren Anwesenheit ab.
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Wenn ein Integrationsgespräch aufgrund schwerer
kognitiver Einschränkungen nicht möglich ist, wird dieses in der
Pflegedokumentation vermerkt. Wir begründen den Ausfall des Gesprächs
kurz, etwa mit erheblichen Kommunikationsbeeinträchtigungen aufgrund
einer fortgeschrittenen Alzheimererkrankung.
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Die Pflegekraft sieht abschließend noch einmal
das Protokoll durch und stellt sicher, dass es keine formalen Fehler
enthält. Dazu zählt etwa das korrekte Datum des Gesprächs.
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Es findet eine Auswertung des Gesprächs statt;
dieses etwa im Rahmen einer Fallbesprechung. Die Ergebnisse fließen in
die Pflegeplanung / Maßnahmenplanung ein, ggf. werden bisherige
Maßnahmen verändert oder neue hinzugenommen.
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Unverzügliches Handeln ist notwendig, wenn
aufgrund des Integrationsgesprächs eine Gefährdung des Bewohners
anzunehmen ist. Dieses ist beispielsweise der Fall, wenn der Bewohner
angibt, sich gar nicht in der Einrichtung eingelebt zu haben und
Selbsttötungsgedanken äußert.
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Auch nach dem Integrationsgespräch wird der
Bewohner regelmäßig zur Eingewöhnung befragt. Dieses aber dann im
informellen Rahmen etwa als weiterer Gesprächspunkt bei der
Pflegevisite. Die Ergebnisse fließen ständig in die Pflegeplanung /
Maßnahmenplanung ein.
Dokumente:
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Checkliste "Bewohnerbefragung zur Eingewöhnungsphase im Heim"
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Pflegeplanung / Maßnahmenplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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