pqsg mobil
Start Suche Service
Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert. Für die PC-Version klicken Sie bitte hier.

Standard "Integrationsgespräch nach dem Heimeinzug"

Mit den neuen Qualitätsindikatoren rückt die Eingewöhnungsphase eines neuen Bewohners ins Zentrum der MDK-Prüfung. Passend zu unserer Checkliste folgt hier der entsprechende Standard.


Standard "Integrationsgespräch nach dem Heimeinzug"


Definition:

  • Den allermeisten Senioren fällt es sehr schwer, in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu ziehen. Oft ist dieser Schritt durch die Umstände in der Häuslichkeit bedingt und eine rein rationale und oft auch erzwungene Entscheidung. Dieses macht das Einleben nicht leichter.
  • Wir wollen den Pflegebedürftigen in diesem Prozess mit verschiedenen Hilfestellungen und Maßnahmen begleiten, damit er diese Phase gut übersteht und sich letztlich wohl und heimisch bei uns fühlt. Mit der Befragung nach sechs Wochen wollen wir analysieren, wie gut die Eingewöhnung bisher gelungen ist und an welcher Stelle wir noch unterstützend eingreifen können.
  • Ein Integrationsgespräch ist ein geplanter und ausdrücklich zu diesem Zweck geführter Dialog, der das Einleben des Bewohners in das Pflegeheim thematisiert. Dieses Gespräch kann nicht dadurch ersetzt werden, dass der Bewohner oder ein Angehöriger eigenständig das Protokoll ausfüllt und dieses danach an die Pflegekraft zurückgibt. Ebenfalls nicht sinnvoll ist es, das Eingewöhnungsgespräch zu führen, während gleichzeitig Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Also etwa während der Ganzkörperwaschung oder während eines Verbandswechsels.
  • Die Durchführung eines Integrationsgesprächs zählt zu den Qualitätsindikatoren. Das bedeutet, dass der MDK deren Durchführung überprüft. Die Ergebnisse fließen direkt in die Qualitätsbewertung des Pflegeheims ein. Ein Integrationsgespräch, das zwar stattfindet, dessen Ergebnisse aber nicht verschriftlicht werden, gilt als "Defizit mit Risiko negativer Folgen für den Bewohner". Ein Integrationsgespräch, das trotz eines erkannten Unterstützungsbedarfs keine Auswirkungen auf die Pflege hat, wird als "Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für den Bewohner" gewertet.

Grundsätze:

  • Ein Integrationsgespräch ist nur dann sinnvoll, wenn die Ergebnisse für eine Anpassung der Pflege genutzt werden, also insbesondere für eine zielgerichtete Unterstützung des Bewohners in der Eingewöhnungsphase.

Ziele:

  • Wir erfahren, ob der Integrationsprozess des Bewohners in die Heimgemeinschaft gelungen ist.
  • Gemeinsam mit dem Bewohner, seinen Angehörigen und Bezugspersonen bestimmen wir den notwendigen Unterstützungsbedarf, um die Eingewöhnung zu fördern. Für den Bewohner wird eine Umgebung geschaffen, in der die Integration leichter fällt.
  • Der neue Bewohner spürt, dass er in der Pflegeeinrichtung willkommen ist und dass die Entscheidung für den Umzug richtig war. Ängste und Befürchtungen des Bewohners, auch wenn diese irrational wirken, werden von den Pflegekräften ernst genommen.
  • Zwischen dem Bewohner und dem Pflegepersonal schaffen wir von Anfang an ein Vertrauensverhältnis. Spannungen zwischen Angehörigen und Pflegekräften werden bereits im Vorfeld durch Professionalität und durch Freundlichkeit vermieden.

Vorbereitung:

  • Wir führen ein Integrationsgespräch ausnahmslos mit allen eingezogenen Bewohnern. Dazu zählen auch Senioren, die aus der Kurzzeitpflege in die Langzeitpflege wechseln.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner überhaupt kognitiv in der Lage ist, ein solches Gespräch zu führen. Bei Senioren mit einer mittelgradigen Demenz ist ein Integrationsgespräch oftmals noch möglich, wenn ein Angehöriger oder eine nahestehende Bezugsperson anwesend ist.
  • Wir planen den Zeitpunkt für das Integrationsgespräch. Ideal sind sechs Wochen nach dem Heimeinzug.
(Hinweis: Das Gespräch darf frühestens sieben Tage nach dem Heimeinzug und spätestens acht Wochen nach dem Heimeinzug erfolgen.)
  • Der Bewohner sowie seine Angehörigen und andere nahe Bezugspersonen sowie etwa ein etwaiger Betreuer werden über den Zeitpunkt des Integrationsgesprächs informiert und (sofern es der Bewohner wünscht) eingeladen.
  • Das Integrationsgespräch wird von der Bezugspflegekraft durchgeführt.

Durchführung:

  • Der Bewohner und ggf. die Angehörigen werden begrüßt. Sie werden noch einmal über den Sinn und Zweck der Befragung zur Integration in das Heimleben aufgeklärt.
  • Die Bezugspflegekraft sorgt dafür, dass das Gespräch in Ruhe ohne Störungen von außen durchgeführt werden kann.
  • Die Bezugspflegekraft führt empathisch mithilfe der Checkliste "Bewohnerbefragung zur Eingewöhnungsphase im Heim" die Befragung durch. Die Checkliste sollte dabei nur als 'roter Faden' dienen und nicht "Punkt für Punkt" abgearbeitet werden.
  • Es werden alle offenen Fragen des Bewohners beantwortet.
  • Bei Bewohnern mit eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten achtet die Pflegekraft verstärkt auf nonverbale Signale, also insbesondere auf die Gestik und auf die Mimik.

Nachbereitung:

  • Wir vermerken, welche Personen an dem Integrationsgespräch teilgenommen haben. Dazu zählen also neben dem Bewohner etwa Angehörige oder Freunde.
  • Wenn keine Angehörigen oder nahe Bezugspersonen an dem Gespräch teilgenommen haben, wird der Grund dafür kurz beschrieben. Beispiel: Der Bewohner hat keine Bezugspersonen oder Angehörigen mehr. Oder er lehnt deren Anwesenheit ab.
  • Wenn ein Integrationsgespräch aufgrund schwerer kognitiver Einschränkungen nicht möglich ist, wird dieses in der Pflegedokumentation vermerkt. Wir begründen den Ausfall des Gesprächs kurz, etwa mit erheblichen Kommunikationsbeeinträchtigungen aufgrund einer fortgeschrittenen Alzheimererkrankung.
  • Die Pflegekraft sieht abschließend noch einmal das Protokoll durch und stellt sicher, dass es keine formalen Fehler enthält. Dazu zählt etwa das korrekte Datum des Gesprächs.
  • Es findet eine Auswertung des Gesprächs statt; dieses etwa im Rahmen einer Fallbesprechung. Die Ergebnisse fließen in die Pflegeplanung / Maßnahmenplanung ein, ggf. werden bisherige Maßnahmen verändert oder neue hinzugenommen.
  • Unverzügliches Handeln ist notwendig, wenn aufgrund des Integrationsgesprächs eine Gefährdung des Bewohners anzunehmen ist. Dieses ist beispielsweise der Fall, wenn der Bewohner angibt, sich gar nicht in der Einrichtung eingelebt zu haben und Selbsttötungsgedanken äußert.
  • Auch nach dem Integrationsgespräch wird der Bewohner regelmäßig zur Eingewöhnung befragt. Dieses aber dann im informellen Rahmen etwa als weiterer Gesprächspunkt bei der Pflegevisite. Die Ergebnisse fließen ständig in die Pflegeplanung / Maßnahmenplanung ein.

Dokumente:

  • Checkliste "Bewohnerbefragung zur Eingewöhnungsphase im Heim"
  • Pflegeplanung / Maßnahmenplanung

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • Bezugspflegekraft



pqsg Impressum, AGB / Datenschutz