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Standard "Ernährung und Flüssigkeitsversorgung bei Sterbenden"
In
der finalen Phase bestimmen nicht zuletzt die Flüssigkeitsversorgung
und die Ernährung darüber, ob dem alten Menschen ein würdiger Tod
vergönnt ist. Infusionen und die Anlage einer PEG sind dabei oftmals
der falsche Weg. Mit einem guten Standard helfen Sie Ihrem Team,
zwischen Recht und Ethik abzuwägen.
Standard "Ernährung und Flüssigkeitsversorgung bei Sterbenden"
Definition:
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Sterbende Bewohner leiden häufig an
Appetitlosigkeit und an mangelndem Durstgefühl. Vieles spricht dafür,
dass Dehydratation und Kachexie in der Finalphase physiologische, also
ganz normale, Prozesse sind. Insbesondere ist ein längerer
Sterbeprozess fast immer mit einer Abnahme des Körpergewichts
verbunden. Eine Ernährungstherapie ist in diesem Fall nicht mehr
indiziert.
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Dieses gilt auch für die terminale Dehydration,
also den Flüssigkeitsmangel im unmittelbaren Sterbeprozess. Dieser ist
nicht vergleichbar mit der Exsikkose im Alter, also der viel
diskutierten “Austrocknung im Alter”, die auch bei rüstigen Senioren
über viele Jahre hinweg auftreten kann.
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Allerdings können auch viele beeinflussbare
Faktoren das Durst- und das Hungergefühl beeinträchtigen, etwa
Schmerzen, Schluckbeschwerden, Übelkeit oder Geschmacksveränderungen.
Diese Probleme können wir durch wirksame Pflegemaßnahmen und durch eine
ärztliche Therapie lindern.
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In der Praxis kommt es hier jedoch nicht selten
zu Meinungsdifferenzen mit Angehörigen und mit Betreuern. Diese fordern
häufig auch im Sterbeprozess eine forcierte Flüssigkeitsverabreichung
etwa per Infusion. Sie verbinden damit die Überzeugung, dass man den
Sterbenden “nicht verdursten lassen” sollte. Tatsächlich jedoch ist es
fraglich, ob Sterbende von einer künstlichen Flüssigkeitszufuhr
profitieren.
Grundsätze:
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Nahrung dient dazu, den Körper mit Nährstoffen
zu versorgen und somit am Leben zu erhalten. Im Sterbeprozess braucht
der Körper keine Energie mehr und somit oftmals auch keine Nahrung.
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Das Hungergefühl und das Durstgefühl sind im
Sterbeprozess häufig abgekoppelt von der tatsächlichen Flüssigkeits-
und Nährstoffzufuhr. Ein Sterbender spürt somit ggf. trotz einer
Unterversorgung mit Flüssigkeit und mit Nährstoffen weder Hunger noch
Durst. Eine Reduzierung der Flüssigkeitszufuhr bedeutet also nicht,
dass der Bewohner “aufgegeben” wird. Es handelt sich tatsächlich um
eine Anpassung der Pflegemaßnahmen an die aktuellen Bedürfnisse des
Bewohners.
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Entscheidend ist für uns stets, was der
Bewohner aktuell als seinen klaren Willen ausdrückt. Ein Bewohner hat
also insbesondere das Recht, das Essen und das Trinken abzulehnen.
Dieses auch dann, wenn er dadurch den Sterbeprozess beschleunigt.
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Ein Bewohner wird niemals gegen seinen Willen
mit Nahrung oder mit Flüssigkeit versorgt. Insbesondere die
Verabreichung einer Infusion ist eine invasive Maßnahme, die ohne
vorherige Zustimmung illegal ist.
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Die Vorgaben des Bewohners haben Vorrang vor den Wünschen seiner Angehörigen.
Ziele:
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Dem Bewohner wird ein menschenwürdiges Sterben ermöglicht.
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Quälende Symptome wie die Mundtrockenheit werden gelindert.
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Die Wünsche des Bewohners werden befolgt.
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Eine Verlängerung des Sterbeprozesses durch eine unnötige künstliche Ernährung wird vermieden.
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Unsere Pflegekräfte und die Einrichtung sind rechtlich abgesichert.
Vorbereitung:
Organisation
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Wir bitten den Bewohner, sich noch “in guten
Tagen" mit den Themen Patientenverfügung, Betreuung und Vollmachten
auseinanderzusetzen. Ggf. assistieren wir dem Bewohner beim Verfassen
der notwendigen Dokumente oder stellen den Kontakt zu kompetenten
Beratungsstellen her.
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Wir suchen rechtzeitig den Kontakt zum Hausarzt
und thematisieren die anstehenden Maßnahmen, die sich aus dem sich
anbahnenden Sterbeprozess ergeben. Wir versuchen, einen Konsens über
das weitere Vorgehen zu erreichen.
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Wir arbeiten eng mit Hospizen und mit Hospizvereinen zusammen.
Kooperation mit den Angehörigen
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In den meisten Fällen ist es hilfreich, den
Angehörigen eine sinnvolle Unterstützungsaufgabe zu geben. Sie haben
dann das Gefühl, dem Sterbenden helfen zu können. Eine ideale Aufgabe
ist die engmaschige Befeuchtung des Mundraums.
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Sofern möglich suchen wir frühzeitig den Dialog mit den Angehörigen.
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Wir prüfen, ob die Angehörigen als Betreuer
eingesetzt sind oder über sonstige Vollmachten verfügen. Ansonsten
machen wir ihnen einfühlsam und rücksichtsvoll deutlich, dass sie
hinsichtlich der Versorgung des Bewohners keine Entscheidungsbefugnis
haben.
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Wir verdeutlichen ihnen, dass wir die Wünsche
des Bewohners befolgen werden. Wir beachten strikt eine etwaige
Patientenverfügung. Dieses bedeutet ggf. auch, dass wir auf die Nutzung
einer Magensonde verzichten und keine Infusionen legen.
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Wenn Angehörige fordern, dass der sterbende
Bewohner künstlich ernährt wird, ziehen wir ggf. den Hausarzt zu dem
Gespräch hinzu. Dieser soll den Angehörigen verdeutlichen, dass eine
weitere enterale Ernährung keine Vorteile für den Betroffenen bringt.
Ermittlung des Willens des Bewohners
Wir prüfen, ob wir den Willen des Bewohners hinsichtlich der Flüssigkeitsversorgung ermitteln können.
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Kann der Bewohner seinen Willen noch selbst äußern, sei es durch Worte oder durch Gesten?
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Existieren eine Patientenverfügung oder sonstige entsprechende Aufzeichnungen?
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Ein trockener Mund ist (anders als oftmals
angenommen) kein hinreichendes Anzeichen für Durstgefühl, sondern oft
das Ergebnis unzureichender Mundpflege. Wir stellen daher eine
angemessene Versorgung sicher, zu der auch das Anfeuchten der
Mundschleimhaut gehört.
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Auch Bewohner, die unter schwersten Demenzen
leiden, können die Frage, ob sie essen oder trinken wollen,
selbstständig entscheiden. Dieses geschieht schlichtweg dadurch, indem
sie Nahrung oder Getränke annehmen oder nicht. Diese Entscheidung wird
von uns akzeptiert.
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Wir bieten dem Bewohner ggf. einen feuchten
Tupfer oder einen feuchten Waschlappen an. Wenn er beginnt, daran zu
saugen, dann ist das ein sicheres Indiz für Durstgefühl.
Abwägung
Wir
sammeln alle relevanten Informationen. Diese bilden die Grundlage für
den Beschluss des Arztes, ob der Bewohner eine Infusion erhalten
sollte. Wir drängen auf eine inhaltliche Beteiligung an dieser
Entscheidung.
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Bevor wir in Kooperation mit dem Hausarzt die
Verabreichung einer Infusion in die Wege leiten, führen wir im
Pflegeteam eine Fallbesprechung durch. Wir diskutieren sehr sorgfältig,
ob die Therapie die Lebensqualität des Bewohners verbessert oder das
Leiden nur unnötig verlängert. Uns ist dabei stets bewusst, dass wir
eine einmal begonnene Infusionstherapie später kaum wieder absetzen
können.
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Wird sich auch trotz einer Infusion der
Allgemeinzustand des Bewohners voraussichtlich in den nächsten Tagen
zunehmend bis hin zum Tod verschlechtern? Dann macht eine Infusion
zumeist keinen Sinn.
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Ist eine kurative Behandlung der auslösenden Erkrankung noch möglich und angemessen?
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Klagt der Bewohner über Durst, der durch orale Zufuhr nicht gestillt werden kann?
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Leidet der Bewohner unter Atemnot oder unter
Husten? Eine verminderte Flüssigkeitszufuhr reduziert die
Sekretproduktion in der Lunge und erleichtert die Atmung.
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Ist der Organismus des Bewohners mit der
Flüssigkeitsgabe überlastet? Im Sterbeprozess nehmen die
Körperfunktionen ab. Dieses senkt den Flüssigkeitsbedarf.
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Ist der Bewohner überhaupt noch in der Lage,
die eingegebene Flüssigkeit wieder auszuscheiden? Ansonsten drohen eine
Überwässerung sowie die Entwicklung von Ödemen.
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Ist das Wasserlassen für den sterbenden
Senioren belastend, etwa weil die Anlage eines Urinkatheters
erforderlich ist? Die einsetzende Exsikkose senkt die Urinproduktion ab.
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In welchem mentalen Zustand ist der Bewohner?
Leidet er? Eine einsetzende Exsikkose fördert die Ausschüttung von
Endorphinen. Diese wirken ähnlich wie Opiate und lindern etwaige
Beschwerden. Zudem führt die Exsikkose zu einer Bewusstseinseintrübung.
Diese senkt die Schmerzempfindlichkeit ab.
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Ist der Bewohner noch teilweise mobil? Ein
Infusionsschlauch würde den Bewegungsspielraum des Bewohners
einschränken. Bei verwirrten Senioren kann es sogar notwendig werden,
die Arme zu fixieren.
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Üben Angehörige Druck aus? Dient die Infusion
letztlich nur dazu, den Angehörigen das Gefühl zu vermitteln, alles
Notwendige getan zu haben?
Durchführung:
Eingabe von Flüssigkeit / Verabreichung der Infusion
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Aufgrund der physischen Veränderungen als Folge
des Sterbeprozesses und durch die körperliche Inaktivität ist zumeist
eine Flüssigkeitszufuhr von einem Liter pro Tag ausreichend, um das
quälende Durstgefühl zu lindern.
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Wir bieten dem Bewohner Tee oder andere Wunschgetränke an. Wenn es der Bewohner wünscht, erhält er einen knickfähigen Trinkhalm.
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Falls der Bewohner unter Schluckbeschwerden
leidet, bieten wir ihm die Flüssigkeit teelöffelweise oder tropfenweise
per Pipette oder per Spritze an. Wir beachten, dass die
Aspirationsgefahr bei Sterbenden erhöht ist.
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Wir zerstoßen Eiswürfel oder gefrorenen
Fruchtsaft und schlagen die Bruchstücke in Baumwollläppchen ein. Wir
lassen den Bewohner daran saugen. Wir halten die Kompresse gut fest,
damit sich der Bewohner nicht daran verschluckt. Alternativ können
Pflaumentupfer oder sogar eine Babymilchflasche eingesetzt werden.
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Wir bieten dem Bewohner leicht säuerliche
Getränke an, die den Speichelfluss fördern, etwa diverse Früchtetees,
Kräutertees, Sekt, Mineralwasser mit etwas Zitronensaft usw. (Hinweis:
Wenn die Mundschleimhaut geschädigt ist, kann dieses zu einem Brennen
führen.)
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Die Lippen des Bewohners werden regelmäßig angefeuchtet.
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Wir bieten dem Bewohner kleine Fruchtstücke zum Lutschen an, etwa Ananas, Apfelsinen oder Melonen.
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Auf Wunsch erhält der Bewohner auch alkoholische Getränke, also etwa ein kleines Glas Bier oder ein wenig Likör.
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Wir achten auf eine ausreichend hohe
Luftfeuchtigkeit im Raum des Bewohners. Zudem sollte die Raumtemperatur
nicht zu hoch gewählt werden.
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Eine Infusion wird vom Hausarzt angeordnet. Es
sollte dafür eine subkutane Zufuhr gewählt werden, da hier das Risiko
einer Überwässerung vergleichsweise gering ist. Wir beobachten den
Zustand des Bewohners engmaschig und rufen bei Komplikationen den
Hausarzt oder den Notarzt.
Eingabe von Lebensmitteln
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Wir achten darauf, dass wir den Bewohner nicht
bedrängen. Ständiges Nachfragen kann dazu führen, dass der Bewohner
keinerlei Appetit mehr verspüren wird. Oftmals ist es besser, dem
Bewohner ungefragt eine kleine Portion seiner Lieblingsspeisen neben
das Bett zu stellen.
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Da im Sterbeprozess der Geruchs- und der
Geschmackssinn oft sensibler werden, rechnen wir damit, dass der
Bewohner verschiedene Speisen nicht mehr akzeptieren wird. So kann z.
B. der Geruch einer exulzerierenden Wunde die Bereitschaft zur
Nahrungsaufnahme reduzieren.
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Wenn der Bewohner feste Speisen nicht mehr
konsumiert, bieten wir ihm alternativ weiche oder flüssige
Nahrungsmittel an, etwa Rahmsuppen, Kartoffelbrei usw. Ggf. nutzen wir
hochkalorische Trinknahrung, eventuell mit Vitaminsubstitution.
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Wir prüfen, ob eine alternative Würzung der Speisen den Appetit des Bewohners verbessert.
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Wir bieten dem Bewohner nur kleine Portionen
an, die er auch tatsächlich komplett konsumieren kann. Zerkleinerte
Nahrung sollte hübsch angerichtet werden.
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Wir akzeptieren es, wenn der Bewohner die
Nahrung verweigert. In diesem Fall versuchen wir zumindest, die
Flüssigkeitsversorgung sicherzustellen.
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Ggf. können Angehörige selbst hergestellte
Speisen mit in die Einrichtung bringen und dem Bewohner anbieten. Wir
regen an, dass Angehörige und Bewohner gemeinsam essen. Zumeist stärkt
das Gemeinschaftsgefühl den Appetit des Sterbenden.
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Es ist in solchen Fällen bereits ein Erfolg, wenn der Bewohner nur zwei oder drei Bissen seines Lieblingsessens zu sich nimmt.
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Dabei ist zu beachten, dass sich im
Sterbeprozess das Geschmacksempfinden ändern kann. Das führt dazu, dass
ein Bewohner selbst Lieblingsgerichte ablehnt. Andererseits kann es
dazu kommen, dass ungewöhnliche Ernährungswünsche geäußert werden.
Langjährige Vegetarier können z. B. Appetit auf fleischhaltige Speisen
entwickeln.
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Viele Sterbende können die Nahrung nur noch
kauen, aber nicht mehr schlucken. Wir bieten dem Bewohner an, die
Nahrung zu kauen, dann aber wieder auszuspucken.
Medikamente
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In vielen Fällen ist die Nahrungsverweigerung
im Sterbeprozess die Folge von Übelkeit. Die Übelkeit wiederum ist
oftmals die Nebenwirkung von Medikamenten. Daher sollte stets kritisch
hinterfragt werden, ob das mutmaßlich verantwortliche Medikament auch
im Sterbeprozess noch notwendig ist.
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Häufig ist die Übelkeit ein unerwünschter
Effekt von Opioiden. Diese können jedoch zumeist nicht abgesetzt
werden. Eine opioidinduzierte Übelkeit kann durch die zusätzliche Gabe
von Antiemetika (Brechreiz unterdrückende Mittel) gelindert werden.
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Häufig liegt ein psychogenes Erbrechen vor,
also Übelkeit als Folge von Angst. In diesen Fällen kann die
Applikation von angstlösenden Medikamenten sinnvoll sein.
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Bei entzündlichen Defekten der Schleimhäute im Mundraum können lokal anästhesierende Mundpflegemittel aufgetragen werden.
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Wir beachten, dass viele Sterbende die
Flüssigkeitsaufnahme reduzieren. In der Folge kommt es ggf. zu einer
Kumulation von Wirkstoffen.
Nachbereitung:
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Der Speisen- und Flüssigkeitskonsum wird sorgfältig dokumentiert.
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Wir verzichten auf die regelmäßige Errechnung des BMI, wenn das Wiegen für den Bewohner zu anstrengend ist.
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Die Pflegeplanung / Maßnahmenplanung wird regelmäßig angepasst.
Dokumente:
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Trink- und Ernährungsprotokoll
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Ernährungsplan
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Vitaldatenblatt (Gewicht)
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Pflegeplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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