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Standard "Kochen und Essen anreichen in der ambulanten Pflege"
Mit
zunehmendem Alter und zusätzlichen Grunderkrankungen leiden viele
Klienten unter Schluckstörungen, die die Nahrungsaufnahme erheblich
erschweren. Trotzdem darf der letzte Rest Lebensfreude nicht per
Stabmixer püriert werden. Unser neuer Standard hilft bei der Umsetzung.
Standard "Kochen und Essen anreichen in der ambulanten Pflege"
Definition:
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Je nach Krankheitsbild und individueller
Konstitution benötigen Klienten bei der Nahrungsaufnahme ein
unterschiedlich großes Maß an Hilfe. Wir versuchen diesen
Unterstützungsbedarf genau zu ermitteln, um eine Über- oder
Unterversorgung des Klienten zu vermeiden.
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Ein häufiges Problem besteht darin, dass der
Klient nicht über die notwendigen motorischen Fähigkeiten verfügt, um
sein Essen mundgerecht zuzubereiten und die einzelnen Bissen zum Mund
zu führen. Bei anderen Senioren ist aufgrund hirnorganischer
Veränderungen der Schluckvorgang beeinträchtigt. In diesem Fall besteht
das Risiko einer Aspiration.
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Das Prinzip der aktivierenden Pflege verlangt,
dass wir die Selbstständigkeit des Klienten so lange wie möglich
bewahren. Daher erhalten Klienten, die mit etwas Unterstützung die
Nahrungsaufnahme zumindest teilweise selbst durchführen könnten, nur
eben dieses Maß an Hilfeleistung. Eine vollständige Übernahme der
Nahrungsaufnahme bleibt bei uns die Ausnahme.
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Viele unserer Klienten sind nicht in der Lage,
ihre Speisen eigenständig zu kochen und die Nahrung zu sich zu nehmen.
Falls notwendig werden diese hauswirtschaftlichen Tätigkeiten daher von
uns übernommen.
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Die Speisenzubereitung in der ambulanten Pflege
muss verschiedene Kriterien erfüllen. Die Speisen müssen gut schmecken.
Gleichzeitig gilt es, Ernährungsbeschränkungen aufgrund verschiedener
ggf. vorhandener Krankheitsbilder zu beachten. Falls der Klient zudem
nur über ein beschränktes Haushaltseinkommen verfügt, müssen die
verwendeten Zutaten preisgünstig sein. Ein weiterer Faktor ist der
Zeitaufwand, den die Pflegekraft für das Kochen aufwenden muss.
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Im hektischen Pflegealltag bleibt für das
Essenanreichen häufig nicht ausreichend Zeit. Für Klienten, die
aufgrund ihrer Immobilität an das Bett gefesselt sind, bilden die drei
Mahlzeiten jedoch sehr wichtige Fixpunkte im Tagesablauf.
(Hinweis: Wenn der Klient Essen auf Rädern bezieht oder wenn Angehörige
für ihn kochen, können die hauswirtschaftlichen Vorgaben in diesem
Standard ignoriert werden.)
Grundsätze:
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Wir kochen für unsere Klienten mit der gleichen Sorgfalt, mit der wir es für unsere eigenen Angehörigen tun würden.
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Religiöse oder weltanschauliche Beschränkungen
werden konsequent beachtet, auch wenn diese unseren eigenen
Wertvorstellungen nicht entsprechen.
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Das Essenanreichen hat unter allen Pflege- und
Betreuungsmaßnahmen eine hohe Priorität. Daher sollten sich
Pflegekräfte so viel Zeit wie möglich dafür nehmen.
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Hektik beim Essenanreichen kann Aggressionen erzeugen.
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Bei Klienten mit Schluckstörungen oder mit
einem eingetrübten Bewusstsein ist stets von einer erhöhten
Aspirationsgefahr auszugehen.
Ziele:
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Der Klient kann in möglichst angenehmer Atmosphäre seine Mahlzeiten zu sich nehmen.
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Zwischen dem Klienten und der Pflegekraft entwickelt sich ein Vertrauensverhältnis.
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Vorhandene Restfähigkeiten werden erhalten und gefördert.
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Gesundheitliche Beeinträchtigungen werden rechtzeitig erkannt. Insbesondere wird eine Aspiration vermieden.
Vorbereitung:
Speisenplanung
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Die Pflegekraft liest in der
Pflegedokumentation nach, welche gesundheitlichen Einschränkungen
vorliegen und welche Auswirkungen sich auf die Ernährung ergeben.
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Wir erfragen, welche Speisen der Klient
bevorzugt. Wir suchen ggf. den Kontakt zu Angehörigen (vor allem zu
Töchtern und zu Schwestern) und lassen uns die Zubereitung dieser
biografisch verankerten Speisen erklären.
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Wir prüfen, ob es religiöse oder
weltanschauliche Beschränkungen gibt, etwa Verzicht auf
Schweinefleisch, Fleisch insgesamt, generell alle Tierprodukte usw.
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Wir bieten dem Klienten Speisen an und fragen / prüfen, ob er diese mag.
Kochen
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Wir nutzen eine Kombination aus vorgefertigten
Produkten und frischen Lebensmitteln. Konservenessen und andere
Convenience-Produkte werden nur dann genutzt, wenn dieses aufgrund des
Zeitmangels zwingend erforderlich ist.
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Verschiedene Lebensmittel sollte der Klient
immer vorrätig haben: Teigwaren, Reis bzw. Minutenreis, Sauerrahm,
Zwiebeln, Wurst, Käse, länger haltbares Gemüse, wie etwa Zucchini oder
Kürbis bzw. getrocknete Champignons, Eier, Milch und Mehl.
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Wir bevorzugen Gemüse mit kurzer Garzeit: Zucchini, Auberginen, Tomaten, Champignons, Zwiebeln.
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Wir nutzen ggf. Fertigkartoffeln. Diese gibt es geschält und vorgekocht im Glas oder in einer Konservendose.
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Minutenreis ist in weniger als zehn Minuten gar, da er mit einem speziellen Verfahren vorbehandelt wurde.
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Bei Fleischgerichten wählen wir dünne Stücke. Sie sind bereits nach wenigen Minuten durch.
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Kartoffeln und Nudeln werden falls möglich in
größeren Mengen gleich für zwei Tage gekocht. Die nicht benötigte
Hälfte wird in einer geschlossenen Plastikdose oder unter Folie im
Kühlschrank für maximal zwei Tage aufbewahrt.
(Hinweis: Wir haben hier nur einige wichtige Tipps zusammengestellt, da
der Standard natürlich kein Kochbuch ersetzen kann und soll.)
Organisation
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Das Anreichen des Essens ist eine wichtige
pflegerische Aufgabe, die insbesondere bei dementen Klienten viel
Einfühlungsvermögen und Berufserfahrung erfordert. Das Eingeben des
Essens sollte daher soweit möglich durch die Bezugspflegekraft
erfolgen. Durch die personelle Kontinuität wird insbesondere bei
dementen Senioren die Bereitschaft erhöht, ausreichend Nahrung zu sich
zu nehmen.
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Das Eingeben der Speisen ist immer auch eine
ideale Aufgabe für Angehörige, die sich aktiv an der Pflege beteiligen
möchten. Es muss dabei aber immer verdeutlicht werden, dass wir diese
Hilfe nicht einfordern. Es könnte sonst der Eindruck entstehen, dass
wir keine Zeit für das Eingeben der Speisen haben und die Durchführung
daher an den Angehörigen delegieren. Bei Schluckstörungen muss die
Maßnahme von einer Pflegefachkraft durchgeführt werden.
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Wir prüfen, welchen Umfang die
Hilfsbedürftigkeit hat. Wir nutzen eventuell vorhandene
Restfähigkeiten, um die Selbstständigkeit des Klienten zu fördern.
Häufig ist ein Klient etwa in der Lage, sein Frühstücksbrot allein zu
essen, wenn ihm dieses zuvor belegt und in kleine Quadrate zerschnitten
wurde. Andere Senioren haben zumindest die Kraft, um den Löffel ein-
oder zweimal eigenständig zum Mund zu führen. Erst danach wird die
Maßnahme dann von der Pflegekraft fortgeführt.
(Hinweis: Die aktivierende Pflege sorgt mitunter für Konflikte mit den
Angehörigen. Diese erwarten beispielsweise häufig, dass das
Frühstücksbrot für den Klienten mundgerecht zugeschnitten wird, weil
dieser nur eingeschränkt mit dem Frühstücksmesser umgehen kann.
Es liegt an der Pflegekraft, dem Angehörigen zu erklären, dass der
Klient so lange und so umfassend wie möglich an der Nahrungsaufnahme
beteiligt bleibt.)
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Im Rahmen der Biografiearbeit erheben wir auch
Daten zum Ernährungsverhalten. Wir befragen dafür den Klienten und
seine Angehörigen. Diese Informationen nutzen wir, um die langjährigen
Gewohnheiten des Klienten auch fortzuführen. So sollte der Klient
insbesondere zu vertrauten Tageszeiten seine Nahrung aufnehmen.
(Hinweis: Manchmal sind Kleinigkeiten entscheidend dabei, ob ein
Demenzpatient isst oder nicht. Manche Klienten möchten etwa etwas
Petersilie oder eine Gurke aufs Brot. Andere Demenzpatienten werden von
einem übervollen Teller abgeschreckt. Hier ist es sinnvoll, zunächst
nur eine kleinere Speisenmenge anzubieten und ggf. später nachzulegen.)
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Das Eingeben der Nahrung wird im Rahmen der
Einarbeitung neuer Mitarbeiter geübt. Wir empfehlen insbesondere allen
Mitarbeitern, sich probeweise von einem Kollegen die Nahrung eingeben
zu lassen und somit diese Maßnahme aus der Sicht der Klienten zu
erleben.
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Wir nutzen nach Möglichkeit kein Essgeschirr
oder Trinkgefäße aus Kunststoff. Diese können aufgrund des geringeren
Gewichts leichter umfallen und beeinträchtigen oftmals auch das
geschmackliche Empfinden.
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Hilfsmittel wie Schnabeltassen werden nur dann
eingesetzt, wenn dieses zwingend erforderlich ist. Dieses gilt auch für
den generellen Ersatz der Gabel durch einen Löffel.
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Falls notwendig verwenden wir Becher mit
Nasenausschnitt. Diese erleichtern das Trinken, da der Klient seinen
Kopf nicht in den Nacken legen muss.
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Pflegebedürftige, die an einer
Halbseitenlähmung leiden, erhalten geeignetes Geschirr. Dazu zählen
etwa Besteck mit verstärkten Griffen, feststehende Teller mit Rand oder
Schneidebretter mit Seitenbegrenzung.
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Wenn der Klient erfahrungsgemäß sehr langsam isst, nutzen wir einen Warmhalteteller.
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Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch. Dieses sollte in Sichtweite des Klienten geschehen.
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Die Pflegekraft sollte nicht unmittelbar nach
der Desinfektion der Hände mit der Zubereitung der Speisen beginnen.
Der Geruch des Desinfektionsmittels kann an verschiedenen Speisen
anhaften und durch den verfälschenden Geruch den Appetit mindern. Ggf.
führt die Pflegekraft aus diesem Grund eine zusätzliche Händewaschung
durch.
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Bei ausgeprägten Schluckstörungen wird ggf. ein Absauggerät bereitgehalten.
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Die Pflegekraft bleibt während des gesamten
Essenanreichens beim Klienten sitzen und erledigt in dieser Zeit keine
anderen Tätigkeiten.
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Bei Klienten, die sich nicht mehr sprachlich
äußern können, verabreden wir nonverbale Zeichen. Wenn der Klient satt
ist, soll er z. B. die Augen schließen, den Kopf wegdrehen, den Kopf
schütteln oder mit der Hand den Arm der Pflegekraft drücken. Das Öffnen
des Mundes oder ein Kopfnicken hingegen kann dann bedeuten, dass die
Pflegekraft den nächsten Bissen oder Löffel zum Mund führen soll.
(Hinweis: Diese Signale sollten in der Pflege- oder Maßnahmenplanung
hinterlegt sein, damit alle Kollegen auf dieses Wissen zugreifen
können.)
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Wir achten auf eine menschenwürdige Sprache.
Klienten werden nicht "gefüttert", sondern es wird ihnen das Essen
“angereicht”. Es gibt weder "Lätzchen" noch "Esslatze", sondern nur
Servietten.
Vorbereitung auf das Esseneingeben
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Das Zimmer wird gelüftet.
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Wir nehmen mit dem Klienten Kontakt auf. Bei
demenziell erkrankten Senioren kann dieses z. B. auch mittels
Handkontakt geschehen.
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Die Pflegekraft setzt sich so ans Bett, dass
sie dem Klienten gegenübersitzt und sich auf Augenhöhe befindet. Ggf.
wird das Pflegebett höher gefahren. Nach Möglichkeit sollte die
Pflegekraft nicht "von oben" auf den Klienten herabsehen. Der Klient
sollte beim Essen den Kopf nicht überstrecken.
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Ein ggf. hochgefahrenes Bettgitter wird heruntergefahren.
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Falls notwendig und möglich wird der Nachttisch auf eine angemessene Höhe eingestellt.
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Das Bett und die Bekleidung des Klienten werden
mit einer Serviette oder ggf. mit einer Küchenschürze vor Verschmutzungen geschützt. Dieses ist
appetitlicher als die Nutzung von Zellstoff. Ein zusätzlicher
Bettschutz wird nur dann angebracht, wenn der Klient erfahrungsgemäß
häufiger kleckert.
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Der Teller wird so nah wie möglich beim
Klienten aufgestellt. Er soll das Gefühl bekommen, dass er von "seinem"
Teller isst und nicht von dem der Pflegekraft. Zudem sollte der Klient
den Inhalt des Tellers sehen können.
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Bei Demenzpatienten und bei sehbehinderten
Klienten ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass der Tisch
kontrastreich gedeckt ist. Die Tischplatte und das Geschirr sollten
also keinen ähnlichen Farbton haben. Auch der Rand des Tellers sollte
eine andere Farbe aufweisen als der Innenbereich.
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Rechtshändern stellt die Pflegekraft das Glas
und das Messer auf die rechte Seite; bei Linkshändern ist dieses häufig
(aber nicht immer) andersherum.
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Niedriges Geschirr steht vorne, hohes Geschirr
wird weiter hinten positioniert. Damit wird die Gefahr reduziert, dass
der Klient etwas umwirft.
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Wenn der Klient stark zittert, werden die Tassen und die Becher nur bis zur Hälfte gefüllt.
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Die Mahlzeit wird so weit machbar vor den Augen des Klienten zerkleinert.
Vorbereitung des Klienten
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Wenn möglich sollte der Klient so weit mobilisiert werden, dass er das Essen an einem Tisch im Zimmer einnehmen kann.
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Wenn der Klient zwar sitzen kann, das Bett aber
nicht verlassen darf, wird er in eine sitzende Position an der
Bettkante mobilisiert. Wir bieten ihm Sitzwürfel an, um die
Sitzposition zu stabilisieren.
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Ggf. wird der Klient daran erinnert, die Zahnprothese einzusetzen. Falls notwendig wird er dabei unterstützt.
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Ein immobiler Klient sollte sich im Bett
möglichst aufrichten. Dazu wird das Kopfende des Betts hochgefahren.
Das Gewicht des Klienten sollte auf seinem Becken liegen. Ideal ist ein
Anstellwinkel des Kopfteils von 70°. Wenn das Kopfteil zu niedrig
eingestellt wird, kann der Klient nicht so leicht schlucken. Das Risiko
einer Aspiration steigt.
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Wenn ein Klient während der Nahrungsaufnahme
aspiriert, so fordert ihn die Pflegekraft dazu auf, kräftig zu husten.
In keinem Fall sollte die Pflegekraft auf den Rücken des Klienten
klopfen. Dieses kann dazu führen, dass die aspirierte Nahrung noch
tiefer in die Trachea eindringt. Wir wenden den Notfallstandard
Aspiration an. Falls der Klient Luftnot entwickelt, wird sofort ein
Notarzt gerufen.
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Wenn das Aufrichten nicht möglich oder
kontraindiziert ist, ist die Aspirationsgefahr deutlich erhöht. Zum
Trinken muss dann ein geeignetes Gefäß verwendet werden, etwa ein
Becher mit abknickbarem Trinkhalm.
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Wenn der Klient vor dem Essen Medikamente einnehmen muss, so werden diese nun appliziert.
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Medikamente werden dem Klienten nicht unwissentlich "unter das Essen gerührt". Dieses könnte das Vertrauensverhältnis zerstören.
Durchführung:
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Die Pflegekraft überprüft die Temperatur der
Speisen. Dieses ggf. mit einer eigenen (zusätzlichen) Gabel. Wenn die
Speisen bereits erkaltet sind, wärmt die Pflegekraft diese in der
Mikrowelle wieder auf.
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Bei blinden oder bei stark sehbehinderten
Klienten sagen wir vor jedem Bissen an, welche Speisenkomponente als
Nächstes angereicht wird. Also etwa ein paar Bohnen, eine halbe
Kartoffel, ein Stück Fleisch usw.
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Bei Klienten mit Halbseitenlähmung sollte die
Pflegekraft die betroffene Hand führen. Das Essen wird über die
betroffene Seite angereicht.

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Wenn die Hand des Klienten geführt werden muss,
nutzt die Pflegekraft zwei Kontaktpunkte: Mit einer Hand unterstützt
sie den Ellenbogen des Klienten und mit der anderen Hand dessen
Unterarm. Manchmal ist es ausreichend, wenn die Pflegekraft diese
Bewegung ein- oder zweimal demonstriert. Danach führt der Klient für
einige Zeit seine Hand eigenständig zu Mund.
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Die Pflegekraft überprüft den Schluckvorgang
beim Klienten. Insbesondere nach einem Schlaganfall leiden viele
Betroffene unter Kau- und Schluckproblemen. Bei verschiedenen Symptomen
ist besondere Vorsicht notwendig:
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Die Stimme des Klienten ist belegt, rau oder heiser.
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Im Mund- und Rachenraum bleiben Speisereste zurück.
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Es kommt zum Speichelfluss aus dem Mund. Der Klient schließt die Lippen nicht richtig.
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Das Schlucken ist für den Klienten sichtbar erschwert. Er braucht dafür viel Zeit.
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Oftmals verbessert sich das Schluckverhalten
des Klienten, wenn er verbal zum Schlucken aufgefordert wird. Die
Pflegekraft sagt also etwa “Bitte schlucken!” oder “Bitte schlucken Sie
jetzt!”.
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Der Klient bestimmt die Geschwindigkeit, mit
der er isst. Die Pflegekraft wartet ab, bis er die vorherige Portion
schlucken konnte. Erst dann führt sie den nächsten Löffel oder die
nächste Gabel zum Mund des Klienten.
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Dem Klient wird vor und nach dem Essen sowie
während des Essens ein Getränk angeboten. Bei heißen Getränken prüft
die Pflegekraft die Temperatur, indem sie das Gefäß an die Innenseite
ihres Ellenbogens hält. Danach gibt die Pflegekraft dem Klienten die
Flüssigkeit schluckweise ein. Sie wartet dabei jeweils ab, bis der
Schluckvorgang abgeschlossen ist. Wenn der Klient zu hastig trinkt,
sollte die Pflegekraft nach jedem Schluck das Glas absetzen. Wir nutzen
ggf. eine zusätzliche Serviette, um verschüttete Flüssigkeit
aufzunehmen.
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Die Pflegekraft stützt das Trinkgefäß von unten
mit der Handfläche. Der Klient soll das Glas seitlich umfassen und zum
Mund führen. Ggf. kann sie mit der anderen Hand den Kopf des Klienten
noch etwas stabilisieren.
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Speisereste, die im Mundwinkel des Klienten
hängen bleiben, werden mit der Serviette entfernt und nicht (wie bei
einem Kleinkind) per Löffel abgenommen und wieder angeboten.
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Die Pflegekraft sollte darauf achten, dass sie
dem Klienten die Speisen nicht zu tief in den Mund hinein schiebt.
Dieses kann einen Würgereiz auslösen.

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Ein Löffel sollte bei festen Speisen nur bis
zur vorderen Hälfte gefüllt werden. Beim Herausziehen sollte der Löffel
an der Oberlippe abgestreift werden, aber nicht mit den Schneidezähnen
in Kontakt kommen. Dieses kann den Beißreflex auslösen, insbesondere
bei neurologisch erkrankten Klienten.
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Die Pflegekraft achtet darauf, dass der Klient den Mund beim Kauen schließt.
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Während des Schluckens sollte die Pflegekraft
nicht mit dem Klienten sprechen. Dieses könnte ihn dazu veranlassen,
ebenfalls während des Essens zu reden und dabei ggf.
Nahrungsbestandteile zu aspirieren. Wenn die Pflegekraft eine Frage an
den Klienten richtet, sollte dieser den Bissen geschluckt haben.
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Wenn ein Klient den Mund nicht öffnen möchte, nutzen wir verschiedene Strategien:
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Wir berühren die Lippen des Klienten mit der Spitze des gefüllten Löffels oder mit der gefüllten Gabel.
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Die Pflegekraft streicht behutsam über die Mundwinkel, über die Lippen und über die Wange des Klienten.
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Die Pflegekraft drückt mit dem Daumen
vorsichtig das Kinn nach unten. Gleichzeitig stützt sie mit dem
Zeigefinger das Kinn von unten.
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Die Pflegekraft übt einen sanften Druck auf die Kinngrübchen aus.
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In keinem Fall darf Gewalt ausgeübt werden. Dieses selbst dann, wenn der Klient überhaupt nichts isst.
Hinweis: Nahrungsverweigerung muss nicht zwangsläufig ein Anzeichen für
Depressionen o. Ä. sein. Häufig sind Erkrankungen im Mundraum oder im
Magen-Darm-Bereich der Auslöser. Wir setzen die Vorgaben des Standards
"Verhalten bei Nahrungsverweigerung" um.
Nachbereitung:
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Soweit der Klient dazu in der Lage ist, sollte er sich am Abräumen beteiligen.
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Die Pflegekraft spült das Geschirr oder räumt es in den Geschirrspüler und schaltet diesen ggf. ein.
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Die Serviette, der Bettschutz usw. werden entfernt. Bei Verschmutzungen etwa des Nachttisches werden die Oberflächen gesäubert.
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Die Pflegekraft bietet dem Klienten eine
Mundpflege an. Bei einer entsprechenden Gefährdung sollten die
Wangentaschen auf Nahrungsreste überprüft werden.
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Der Klient erhält die Möglichkeit, sich die Hände zu waschen.
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Falls der Klient nach dem Essen Medikamente einnehmen soll, so werden diese jetzt appliziert.
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Der Klient sollte noch für 20 Minuten in der
leicht aufgerichteten Position verbleiben; dieses insbesondere bei
medikationsbedingter Schläfrigkeit und bei Schluckstörungen.
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Nach einer halben Stunde setzt bei vielen
Klienten der Stuhl- und Harndrang ein. Wir bieten dem Klienten folglich
einen Toilettengang an.
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Sehr geschwächten Klienten sollte nach dem Essen Zeit zum Ausruhen und ggf. zum Schlafen gegeben werden.
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Das Hautnotrufsystem wird in Reichweite des Klienten abgelegt.
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Insbesondere bei Diabetikern muss sich die
Pflegekraft vergewissern, dass auch wirklich die gesamte Portion
verzehrt wurde. Bei einem nur teilweisen Genuss muss die Differenz bei
der Dosierung des Insulins berücksichtigt werden.
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Der Klient wird befragt, ob ihm die Mahlzeit geschmeckt hat und ob die Portionsgröße angemessen war.
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Ggf. wird das Bettgitter wieder hochgefahren.
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Die Pflegekraft führt eine Händedesinfektion durch.
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Die Maßnahme wird dokumentiert, insbesondere
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ungewöhnliche Reaktionen auf die Speise, etwa Heißhunger oder Ablehnung
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Hinweise auf Schluckstörungen; etwa Hustenanfälle
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ggf. gleichzeitig eingegebene Medikamente.
Dokumente:
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Berichtsblatt
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Medikamentenblatt
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Flüssigkeitsbilanzierung
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Pflegeplanung / Maßnahmenplanung
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Fragen an den Arzt
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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