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Standard "Kochen und Essen anreichen in der ambulanten Pflege"

Mit zunehmendem Alter und zusätzlichen Grunderkrankungen leiden viele Klienten unter Schluckstörungen, die die Nahrungsaufnahme erheblich erschweren. Trotzdem darf der letzte Rest Lebensfreude nicht per Stabmixer püriert werden. Unser neuer Standard hilft bei der Umsetzung.


Standard "Kochen und Essen anreichen in der ambulanten Pflege"


Definition:

  • Je nach Krankheitsbild und individueller Konstitution benötigen Klienten bei der Nahrungsaufnahme ein unterschiedlich großes Maß an Hilfe. Wir versuchen diesen Unterstützungsbedarf genau zu ermitteln, um eine Über- oder Unterversorgung des Klienten zu vermeiden.
  • Ein häufiges Problem besteht darin, dass der Klient nicht über die notwendigen motorischen Fähigkeiten verfügt, um sein Essen mundgerecht zuzubereiten und die einzelnen Bissen zum Mund zu führen. Bei anderen Senioren ist aufgrund hirnorganischer Veränderungen der Schluckvorgang beeinträchtigt. In diesem Fall besteht das Risiko einer Aspiration.
  • Das Prinzip der aktivierenden Pflege verlangt, dass wir die Selbstständigkeit des Klienten so lange wie möglich bewahren. Daher erhalten Klienten, die mit etwas Unterstützung die Nahrungsaufnahme zumindest teilweise selbst durchführen könnten, nur eben dieses Maß an Hilfeleistung. Eine vollständige Übernahme der Nahrungsaufnahme bleibt bei uns die Ausnahme.
  • Viele unserer Klienten sind nicht in der Lage, ihre Speisen eigenständig zu kochen und die Nahrung zu sich zu nehmen. Falls notwendig werden diese hauswirtschaftlichen Tätigkeiten daher von uns übernommen.
  • Die Speisenzubereitung in der ambulanten Pflege muss verschiedene Kriterien erfüllen. Die Speisen müssen gut schmecken. Gleichzeitig gilt es, Ernährungsbeschränkungen aufgrund verschiedener ggf. vorhandener Krankheitsbilder zu beachten. Falls der Klient zudem nur über ein beschränktes Haushaltseinkommen verfügt, müssen die verwendeten Zutaten preisgünstig sein. Ein weiterer Faktor ist der Zeitaufwand, den die Pflegekraft für das Kochen aufwenden muss.
  • Im hektischen Pflegealltag bleibt für das Essenanreichen häufig nicht ausreichend Zeit. Für Klienten, die aufgrund ihrer Immobilität an das Bett gefesselt sind, bilden die drei Mahlzeiten jedoch sehr wichtige Fixpunkte im Tagesablauf.
(Hinweis: Wenn der Klient Essen auf Rädern bezieht oder wenn Angehörige für ihn kochen, können die hauswirtschaftlichen Vorgaben in diesem Standard ignoriert werden.)

Grundsätze:

  • Wir kochen für unsere Klienten mit der gleichen Sorgfalt, mit der wir es für unsere eigenen Angehörigen tun würden.
  • Religiöse oder weltanschauliche Beschränkungen werden konsequent beachtet, auch wenn diese unseren eigenen Wertvorstellungen nicht entsprechen.
  • Das Essenanreichen hat unter allen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen eine hohe Priorität. Daher sollten sich Pflegekräfte so viel Zeit wie möglich dafür nehmen.
  • Hektik beim Essenanreichen kann Aggressionen erzeugen.
  • Bei Klienten mit Schluckstörungen oder mit einem eingetrübten Bewusstsein ist stets von einer erhöhten Aspirationsgefahr auszugehen.

Ziele:

  • Der Klient kann in möglichst angenehmer Atmosphäre seine Mahlzeiten zu sich nehmen.
  • Zwischen dem Klienten und der Pflegekraft entwickelt sich ein Vertrauensverhältnis.
  • Vorhandene Restfähigkeiten werden erhalten und gefördert.
  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen werden rechtzeitig erkannt. Insbesondere wird eine Aspiration vermieden.

Vorbereitung:

Speisenplanung

  • Die Pflegekraft liest in der Pflegedokumentation nach, welche gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen und welche Auswirkungen sich auf die Ernährung ergeben.
  • Wir erfragen, welche Speisen der Klient bevorzugt. Wir suchen ggf. den Kontakt zu Angehörigen (vor allem zu Töchtern und zu Schwestern) und lassen uns die Zubereitung dieser biografisch verankerten Speisen erklären.
  • Wir prüfen, ob es religiöse oder weltanschauliche Beschränkungen gibt, etwa Verzicht auf Schweinefleisch, Fleisch insgesamt, generell alle Tierprodukte usw.
  • Wir bieten dem Klienten Speisen an und fragen / prüfen, ob er diese mag.

Kochen

  • Wir nutzen eine Kombination aus vorgefertigten Produkten und frischen Lebensmitteln. Konservenessen und andere Convenience-Produkte werden nur dann genutzt, wenn dieses aufgrund des Zeitmangels zwingend erforderlich ist.
  • Verschiedene Lebensmittel sollte der Klient immer vorrätig haben: Teigwaren, Reis bzw. Minutenreis, Sauerrahm, Zwiebeln, Wurst, Käse, länger haltbares Gemüse, wie etwa Zucchini oder Kürbis bzw. getrocknete Champignons, Eier, Milch und Mehl.
  • Wir bevorzugen Gemüse mit kurzer Garzeit: Zucchini, Auberginen, Tomaten, Champignons, Zwiebeln.
  • Wir nutzen ggf. Fertigkartoffeln. Diese gibt es geschält und vorgekocht im Glas oder in einer Konservendose.
  • Minutenreis ist in weniger als zehn Minuten gar, da er mit einem speziellen Verfahren vorbehandelt wurde.
  • Bei Fleischgerichten wählen wir dünne Stücke. Sie sind bereits nach wenigen Minuten durch.
  • Kartoffeln und Nudeln werden falls möglich in größeren Mengen gleich für zwei Tage gekocht. Die nicht benötigte Hälfte wird in einer geschlossenen Plastikdose oder unter Folie im Kühlschrank für maximal zwei Tage aufbewahrt.
(Hinweis: Wir haben hier nur einige wichtige Tipps zusammengestellt, da der Standard natürlich kein Kochbuch ersetzen kann und soll.)

Organisation

  • Das Anreichen des Essens ist eine wichtige pflegerische Aufgabe, die insbesondere bei dementen Klienten viel Einfühlungsvermögen und Berufserfahrung erfordert. Das Eingeben des Essens sollte daher soweit möglich durch die Bezugspflegekraft erfolgen. Durch die personelle Kontinuität wird insbesondere bei dementen Senioren die Bereitschaft erhöht, ausreichend Nahrung zu sich zu nehmen.
  • Das Eingeben der Speisen ist immer auch eine ideale Aufgabe für Angehörige, die sich aktiv an der Pflege beteiligen möchten. Es muss dabei aber immer verdeutlicht werden, dass wir diese Hilfe nicht einfordern. Es könnte sonst der Eindruck entstehen, dass wir keine Zeit für das Eingeben der Speisen haben und die Durchführung daher an den Angehörigen delegieren. Bei Schluckstörungen muss die Maßnahme von einer Pflegefachkraft durchgeführt werden.
  • Wir prüfen, welchen Umfang die Hilfsbedürftigkeit hat. Wir nutzen eventuell vorhandene Restfähigkeiten, um die Selbstständigkeit des Klienten zu fördern. Häufig ist ein Klient etwa in der Lage, sein Frühstücksbrot allein zu essen, wenn ihm dieses zuvor belegt und in kleine Quadrate zerschnitten wurde. Andere Senioren haben zumindest die Kraft, um den Löffel ein- oder zweimal eigenständig zum Mund zu führen. Erst danach wird die Maßnahme dann von der Pflegekraft fortgeführt.
(Hinweis: Die aktivierende Pflege sorgt mitunter für Konflikte mit den Angehörigen. Diese erwarten beispielsweise häufig, dass das Frühstücksbrot für den Klienten mundgerecht zugeschnitten wird, weil dieser nur eingeschränkt mit dem Frühstücksmesser umgehen kann.  Es liegt an der Pflegekraft, dem Angehörigen zu erklären, dass der Klient so lange und so umfassend wie möglich an der Nahrungsaufnahme beteiligt bleibt.)
  • Im Rahmen der Biografiearbeit erheben wir auch Daten zum Ernährungsverhalten. Wir befragen dafür den Klienten und seine Angehörigen. Diese Informationen nutzen wir, um die langjährigen Gewohnheiten des Klienten auch fortzuführen. So sollte der Klient insbesondere zu vertrauten Tageszeiten seine Nahrung aufnehmen.
(Hinweis: Manchmal sind Kleinigkeiten entscheidend dabei, ob ein Demenzpatient isst oder nicht. Manche Klienten möchten etwa etwas Petersilie oder eine Gurke aufs Brot. Andere Demenzpatienten werden von einem übervollen Teller abgeschreckt. Hier ist es sinnvoll, zunächst nur eine kleinere Speisenmenge anzubieten und ggf. später nachzulegen.)
  • Das Eingeben der Nahrung wird im Rahmen der Einarbeitung neuer Mitarbeiter geübt. Wir empfehlen insbesondere allen Mitarbeitern, sich probeweise von einem Kollegen die Nahrung eingeben zu lassen und somit diese Maßnahme aus der Sicht der Klienten zu erleben.
  • Wir nutzen nach Möglichkeit kein Essgeschirr oder Trinkgefäße aus Kunststoff. Diese können aufgrund des geringeren Gewichts leichter umfallen und beeinträchtigen oftmals auch das geschmackliche Empfinden.
  • Hilfsmittel wie Schnabeltassen werden nur dann eingesetzt, wenn dieses zwingend erforderlich ist. Dieses gilt auch für den generellen Ersatz der Gabel durch einen Löffel.
  • Falls notwendig verwenden wir Becher mit Nasenausschnitt. Diese erleichtern das Trinken, da der Klient seinen Kopf nicht in den Nacken legen muss.
  • Pflegebedürftige, die an einer Halbseitenlähmung leiden, erhalten geeignetes Geschirr. Dazu zählen etwa Besteck mit verstärkten Griffen, feststehende Teller mit Rand oder Schneidebretter mit Seitenbegrenzung.
  • Wenn der Klient erfahrungsgemäß sehr langsam isst, nutzen wir einen Warmhalteteller.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch. Dieses sollte in Sichtweite des Klienten geschehen.
  • Die Pflegekraft sollte nicht unmittelbar nach der Desinfektion der Hände mit der Zubereitung der Speisen beginnen. Der Geruch des Desinfektionsmittels kann an verschiedenen Speisen anhaften und durch den verfälschenden Geruch den Appetit mindern. Ggf. führt die Pflegekraft aus diesem Grund eine zusätzliche Händewaschung durch.
  • Bei ausgeprägten Schluckstörungen wird ggf. ein Absauggerät bereitgehalten.
  • Die Pflegekraft bleibt während des gesamten Essenanreichens beim Klienten sitzen und erledigt in dieser Zeit keine anderen Tätigkeiten.
  • Bei Klienten, die sich nicht mehr sprachlich äußern können, verabreden wir nonverbale Zeichen. Wenn der Klient satt ist, soll er z. B. die Augen schließen, den Kopf wegdrehen, den Kopf schütteln oder mit der Hand den Arm der Pflegekraft drücken. Das Öffnen des Mundes oder ein Kopfnicken hingegen kann dann bedeuten, dass die Pflegekraft den nächsten Bissen oder Löffel zum Mund führen soll. (Hinweis: Diese Signale sollten in der Pflege- oder Maßnahmenplanung hinterlegt sein, damit alle Kollegen auf dieses Wissen zugreifen können.)
  • Wir achten auf eine menschenwürdige Sprache. Klienten werden nicht "gefüttert", sondern es wird ihnen das Essen “angereicht”. Es gibt weder "Lätzchen" noch "Esslatze", sondern nur Servietten.

Vorbereitung auf das Esseneingeben

  • Das Zimmer wird gelüftet.
  • Wir nehmen mit dem Klienten Kontakt auf. Bei demenziell erkrankten Senioren kann dieses z. B. auch mittels Handkontakt geschehen.
  • Die Pflegekraft setzt sich so ans Bett, dass sie dem Klienten gegenübersitzt und sich auf Augenhöhe befindet. Ggf. wird das Pflegebett höher gefahren. Nach Möglichkeit sollte die Pflegekraft nicht "von oben" auf den Klienten herabsehen. Der Klient sollte beim Essen den Kopf nicht überstrecken.
  • Ein ggf. hochgefahrenes Bettgitter wird heruntergefahren.
  • Falls notwendig und möglich wird der Nachttisch auf eine angemessene Höhe eingestellt.
  • Das Bett und die Bekleidung des Klienten werden mit einer Serviette oder ggf. mit einer Küchenschürze vor Verschmutzungen geschützt. Dieses ist appetitlicher als die Nutzung von Zellstoff. Ein zusätzlicher Bettschutz wird nur dann angebracht, wenn der Klient erfahrungsgemäß häufiger kleckert.
  • Der Teller wird so nah wie möglich beim Klienten aufgestellt. Er soll das Gefühl bekommen, dass er von "seinem" Teller isst und nicht von dem der Pflegekraft. Zudem sollte der Klient den Inhalt des Tellers sehen können.
  • Bei Demenzpatienten und bei sehbehinderten Klienten ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass der Tisch kontrastreich gedeckt ist. Die Tischplatte und das Geschirr sollten also keinen ähnlichen Farbton haben. Auch der Rand des Tellers sollte eine andere Farbe aufweisen als der Innenbereich.
  • Rechtshändern stellt die Pflegekraft das Glas und das Messer auf die rechte Seite; bei Linkshändern ist dieses häufig (aber nicht immer) andersherum.
  • Niedriges Geschirr steht vorne, hohes Geschirr wird weiter hinten positioniert. Damit wird die Gefahr reduziert, dass der Klient etwas umwirft.
  • Wenn der Klient stark zittert, werden die Tassen und die Becher nur bis zur Hälfte gefüllt.
  • Die Mahlzeit wird so weit machbar vor den Augen des Klienten zerkleinert.

Vorbereitung des Klienten

  • Wenn möglich sollte der Klient so weit mobilisiert werden, dass er das Essen an einem Tisch im Zimmer einnehmen kann.
  • Wenn der Klient zwar sitzen kann, das Bett aber nicht verlassen darf, wird er in eine sitzende Position an der Bettkante mobilisiert. Wir bieten ihm Sitzwürfel an, um die Sitzposition zu stabilisieren.
  • Ggf. wird der Klient daran erinnert, die Zahnprothese einzusetzen. Falls notwendig wird er dabei unterstützt.
  • Ein immobiler Klient sollte sich im Bett möglichst aufrichten. Dazu wird das Kopfende des Betts hochgefahren. Das Gewicht des Klienten sollte auf seinem Becken liegen. Ideal ist ein Anstellwinkel des Kopfteils von 70°. Wenn das Kopfteil zu niedrig eingestellt wird, kann der Klient nicht so leicht schlucken. Das Risiko einer Aspiration steigt.
  • Wenn ein Klient während der Nahrungsaufnahme aspiriert, so fordert ihn die Pflegekraft dazu auf, kräftig zu husten. In keinem Fall sollte die Pflegekraft auf den Rücken des Klienten klopfen. Dieses kann dazu führen, dass die aspirierte Nahrung noch tiefer in die Trachea eindringt. Wir wenden den Notfallstandard Aspiration an. Falls der Klient Luftnot entwickelt, wird sofort ein Notarzt gerufen.
  • Wenn das Aufrichten nicht möglich oder kontraindiziert ist, ist die Aspirationsgefahr deutlich erhöht. Zum Trinken muss dann ein geeignetes Gefäß verwendet werden, etwa ein Becher mit abknickbarem Trinkhalm.
  • Wenn der Klient vor dem Essen Medikamente einnehmen muss, so werden diese nun appliziert.
  • Medikamente werden dem Klienten nicht unwissentlich "unter das Essen gerührt". Dieses könnte das Vertrauensverhältnis zerstören.

Durchführung:

  • Die Pflegekraft überprüft die Temperatur der Speisen. Dieses ggf. mit einer eigenen (zusätzlichen) Gabel. Wenn die Speisen bereits erkaltet sind, wärmt die Pflegekraft diese in der Mikrowelle wieder auf.
  • Bei blinden oder bei stark sehbehinderten Klienten sagen wir vor jedem Bissen an, welche Speisenkomponente als Nächstes angereicht wird. Also etwa ein paar Bohnen, eine halbe Kartoffel, ein Stück Fleisch usw.
  • Bei Klienten mit Halbseitenlähmung sollte die Pflegekraft die betroffene Hand führen. Das Essen wird über die betroffene Seite angereicht.

  • Wenn die Hand des Klienten geführt werden muss, nutzt die Pflegekraft zwei Kontaktpunkte: Mit einer Hand unterstützt sie den Ellenbogen des Klienten und mit der anderen Hand dessen Unterarm. Manchmal ist es ausreichend, wenn die Pflegekraft diese Bewegung ein- oder zweimal demonstriert. Danach führt der Klient für einige Zeit seine Hand eigenständig zu Mund.
  • Die Pflegekraft überprüft den Schluckvorgang beim Klienten. Insbesondere nach einem Schlaganfall leiden viele Betroffene unter Kau- und Schluckproblemen. Bei verschiedenen Symptomen ist besondere Vorsicht notwendig:
    • Die Stimme des Klienten ist belegt, rau oder heiser.
    • Im Mund- und Rachenraum bleiben Speisereste zurück.
    • Es kommt zum Speichelfluss aus dem Mund. Der Klient schließt die Lippen nicht richtig.
    • Das Schlucken ist für den Klienten sichtbar erschwert. Er braucht dafür viel Zeit.
  • Oftmals verbessert sich das Schluckverhalten des Klienten, wenn er verbal zum Schlucken aufgefordert wird. Die Pflegekraft sagt also etwa “Bitte schlucken!” oder “Bitte schlucken Sie jetzt!”.
  • Der Klient bestimmt die Geschwindigkeit, mit der er isst. Die Pflegekraft wartet ab, bis er die vorherige Portion schlucken konnte. Erst dann führt sie den nächsten Löffel oder die nächste Gabel zum Mund des Klienten.
  • Dem Klient wird vor und nach dem Essen sowie während des Essens ein Getränk angeboten. Bei heißen Getränken prüft die Pflegekraft die Temperatur, indem sie das Gefäß an die Innenseite ihres Ellenbogens hält. Danach gibt die Pflegekraft dem Klienten die Flüssigkeit schluckweise ein. Sie wartet dabei jeweils ab, bis der Schluckvorgang abgeschlossen ist. Wenn der Klient zu hastig trinkt, sollte die Pflegekraft nach jedem Schluck das Glas absetzen. Wir nutzen ggf. eine zusätzliche Serviette, um verschüttete Flüssigkeit aufzunehmen.
  • Die Pflegekraft stützt das Trinkgefäß von unten mit der Handfläche. Der Klient soll das Glas seitlich umfassen und zum Mund führen. Ggf. kann sie mit der anderen Hand den Kopf des Klienten noch etwas stabilisieren.
  • Speisereste, die im Mundwinkel des Klienten hängen bleiben, werden mit der Serviette entfernt und nicht (wie bei einem Kleinkind) per Löffel abgenommen und wieder angeboten.
  • Die Pflegekraft sollte darauf achten, dass sie dem Klienten die Speisen nicht zu tief in den Mund hinein schiebt. Dieses kann einen Würgereiz auslösen.

  • Ein Löffel sollte bei festen Speisen nur bis zur vorderen Hälfte gefüllt werden. Beim Herausziehen sollte der Löffel an der Oberlippe abgestreift werden, aber nicht mit den Schneidezähnen in Kontakt kommen. Dieses kann den Beißreflex auslösen, insbesondere bei neurologisch erkrankten Klienten.
  • Die Pflegekraft achtet darauf, dass der Klient den Mund beim Kauen schließt.
  • Während des Schluckens sollte die Pflegekraft nicht mit dem Klienten sprechen. Dieses könnte ihn dazu veranlassen, ebenfalls während des Essens zu reden und dabei ggf. Nahrungsbestandteile zu aspirieren. Wenn die Pflegekraft eine Frage an den Klienten richtet, sollte dieser den Bissen geschluckt haben.
  • Wenn ein Klient den Mund nicht öffnen möchte, nutzen wir verschiedene Strategien:
    • Wir berühren die Lippen des Klienten mit der Spitze des gefüllten Löffels oder mit der gefüllten Gabel.
    • Die Pflegekraft streicht behutsam über die Mundwinkel, über die Lippen und über die Wange des Klienten.
    • Die Pflegekraft drückt mit dem Daumen vorsichtig das Kinn nach unten. Gleichzeitig stützt sie mit dem Zeigefinger das Kinn von unten.
    • Die Pflegekraft übt einen sanften Druck auf die Kinngrübchen aus.
    • In keinem Fall darf Gewalt ausgeübt werden. Dieses selbst dann, wenn der Klient überhaupt nichts isst.
Hinweis: Nahrungsverweigerung muss nicht zwangsläufig ein Anzeichen für Depressionen o. Ä. sein. Häufig sind Erkrankungen im Mundraum oder im Magen-Darm-Bereich der Auslöser. Wir setzen die Vorgaben des Standards "Verhalten bei Nahrungsverweigerung" um.

Nachbereitung:

  • Soweit der Klient dazu in der Lage ist, sollte er sich am Abräumen beteiligen.
  • Die Pflegekraft spült das Geschirr oder räumt es in den Geschirrspüler und schaltet diesen ggf. ein.
  • Die Serviette, der Bettschutz usw. werden entfernt. Bei Verschmutzungen etwa des Nachttisches werden die Oberflächen gesäubert.
  • Die Pflegekraft bietet dem Klienten eine Mundpflege an. Bei einer entsprechenden Gefährdung sollten die Wangentaschen auf Nahrungsreste überprüft werden.
  • Der Klient erhält die Möglichkeit, sich die Hände zu waschen.
  • Falls der Klient nach dem Essen Medikamente einnehmen soll, so werden diese jetzt appliziert.
  • Der Klient sollte noch für 20 Minuten in der leicht aufgerichteten Position verbleiben; dieses insbesondere bei medikationsbedingter Schläfrigkeit und bei Schluckstörungen.
  • Nach einer halben Stunde setzt bei vielen Klienten der Stuhl- und Harndrang ein. Wir bieten dem Klienten folglich einen Toilettengang an.
  • Sehr geschwächten Klienten sollte nach dem Essen Zeit zum Ausruhen und ggf. zum Schlafen gegeben werden.
  • Das Hautnotrufsystem wird in Reichweite des Klienten abgelegt.
  • Insbesondere bei Diabetikern muss sich die Pflegekraft vergewissern, dass auch wirklich die gesamte Portion verzehrt wurde. Bei einem nur teilweisen Genuss muss die Differenz bei der Dosierung des Insulins berücksichtigt werden.
  • Der Klient wird befragt, ob ihm die Mahlzeit geschmeckt hat und ob die Portionsgröße angemessen war.
  • Ggf. wird das Bettgitter wieder hochgefahren.
  • Die Pflegekraft führt eine Händedesinfektion durch.
  • Die Maßnahme wird dokumentiert, insbesondere
    • ungewöhnliche Reaktionen auf die Speise, etwa Heißhunger oder Ablehnung
    • Hinweise auf Schluckstörungen; etwa Hustenanfälle
    • ggf. gleichzeitig eingegebene Medikamente.

Dokumente:

  • Berichtsblatt
  • Medikamentenblatt
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Pflegeplanung / Maßnahmenplanung
  • Fragen an den Arzt

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte



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