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Standard "Fallbesprechung" (ambulante Pflege)
Jede
Fallbesprechung bindet erhebliche Personalressourcen. Daher ist es
wichtig, dass diese Unterredungen strukturiert und zielorientiert
durchgeführt werden. Am Ende muss der Klient spürbar davon profitieren.
Standard "Fallbesprechung" (ambulante Pflege)
Definition:
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Eine Fallbesprechung ist eine rund
zwanzigminütige Versammlung mehrerer Pflegekräfte, dessen zentrales
Thema die Pflegesituation eines bestimmten Klienten ist. Falls möglich
werden zusätzlich mitpflegende Angehörige, der behandelnde Arzt und
externe Therapeuten zur Teilnahme eingeladen.
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Fallbesprechungen dienen dazu, dass alle
beteiligten Mitarbeiter einen einheitlichen Wissensstand zu
Pflegeproblemen und zu Ressourcen jedes Klienten haben. Gleichzeitig
gilt es, gemeinsame Lösungsstrategien zu entwickeln, die vom gesamten
Team mitgetragen werden.
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Fallbesprechungen sind Bestandteil des internen
Qualitätsmanagements. Sie dienen der Behebung von Qualitätsdefiziten.
Sowohl in der alten Transparenzprüfung als auch in der neuen
Qualitätsprüfung werden Fallbesprechungen als ein mögliches Instrument
zur Qualitätssicherung genannt. Weitere Optionen sind Pflegevisiten,
die kollegiale Beratung, Qualitätszirkel und ggf. die Nutzung von
Indikatoren für das interne Qualitätsmanagement.
(Hinweis: Im Rahmen der Qualitätsprüfung kommt es immer wieder vor,
dass MDK-Mitarbeiter die Konzeption und die Durchführung der
Fallbesprechung kritisieren und eigene Vorstellungen dazu durchsetzen
möchten. Solche Forderungen sind zumeist unbegründet. In den
Qualitätsprüfungs-Richtlinien finden sich keinerlei Vorgaben zum
“richtigen” Ablauf einer solchen Unterredung. Gesetzliche Vorgaben gibt
es dazu ohnehin nicht. Daraus folgt, dass der Pflegedienst umfassenden
Freiraum bei der Gestaltung der Fallbesprechung hat, also auch
hinsichtlich der Häufigkeit und der Auswahl der Klienten.)
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Fallbesprechungen sind geeignete Instrumente,
um neu eingestellte Pflegekräfte oder Auszubildende mit der
Pflegesituation einzelner Klienten vertraut zu machen.
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Dieses ist insbesondere wichtig bei
Krankheitsbildern wie Demenz, die mit herausforderndem und
risikogeneigtem Verhalten verbunden sind. Da hier Sichtweisen
verschiedener Mitarbeiter zusammengefügt werden, entsteht häufig für
alle ein ganz neues Bild von der Realität des Pflegebedürftigen.
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In den meisten Fällen kristallisieren sich dann
ganz von allein konkrete Strategien und Maßnahmen heraus, die dann vom
ganzen Team mitgetragen werden.
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Eine Fallbesprechung ist abzugrenzen von einem
(eher beiläufigen) Gespräch etwa während der Kaffeepause. Solche
Diskussionen entstehen im Gegensatz zu einer Fallbesprechung aus der
Situation heraus, sind also nicht geplant und werden auch nicht extra
protokolliert.
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Im Gegensatz zu einer Pflegevisite wird eine
Fallbesprechung ohne den Klienten, dafür aber ggf. mit externen
Partnern durchgeführt.
Grundsätze:
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Alle Teilnehmer konzentrieren sich auf ihre
Aufgabe. Gegenstand der Diskussion ist ausschließlich die pflegerische
Situation des Klienten.
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Fallbesprechungen leben von den
unterschiedlichen Wahrnehmungen und Erfahrungen aller Teilnehmer. Die
Beiträge aller Mitarbeiter können dabei durchaus subjektiv gefärbt
sein. Auch kleine und unscheinbare Informationen können relevant sein.
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Für alle Pflegekräfte sind die in einer
Fallbesprechung definierten Maßnahmen bindend, sobald diese in der
Pflegeplanung / Maßnahmenplanung eingetragen sind. Eine Pflegekraft
weicht davon nur ab, wenn dieses zwingend notwendig ist; also etwa,
falls die Gesundheit eines Pflegebedürftigen bedroht ist. Die
individuelle Verantwortung jeder Pflegekraft für ihr persönliches
Verhalten bleibt also erhalten.
Ziele:
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Jeder Klient wird regelmäßig zum Thema einer Fallbesprechung.
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Alle für die Pflege relevanten Informationen werden ausgetauscht.
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Gemeinsam werden Ideen, Vorschläge und Lösungswege erarbeitet.
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Denkblockaden in Problemsituationen werden im gemeinsamen Gespräch bewusst gemacht und abgebaut.
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Die Wirksamkeit von Behandlungsstrategien wird überprüft.
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Arbeitsabläufe bei der Versorgung eines Klienten werden optimiert.
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Die Klientenzufriedenheit und die Mitarbeiterzufriedenheit werden gesteigert.
Vorbereitung:
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Die Häufigkeit der routinemäßig angesetzten Fallbesprechungen ist
abhängig vom Pflegegrad des Klienten. Liegt ein Pflegegrad von 1, 2
oder 3 vor, findet eine Fallbesprechung alle sechs Monate statt. Ist
ein Klient in die Pflegegrade 4 oder 5 eingestuft, wird er alle drei
Monate zum Thema einer Fallbesprechung.
(Hinweis: In vielen Pflegediensten wird eine Fallbesprechung ohnehin
nur dann durchgeführt, wenn sich der Zustand des Klienten geändert hat.
Oder bei einer Versorgung, die vom “Normalfall” abweicht, wenn also ein
ungewöhnlicher Koordinations- oder Therapiebedarf besteht.)
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Fallbesprechungen erfolgen zudem zur Vorbereitung einer
Begutachtung zur Vergabe eines Pflegegrads. Sie können auch angesetzt
werden, wenn sich der Zustand eines Klienten kurzfristig verändert hat
und die Pflege neu ausgerichtet werden muss. Ein weiterer Anlass für
eine Fallbesprechung sind berechtigte Beschwerden etwa durch Angehörige.
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Da es in der ambulanten Pflege besonders schwierig ist, alle
Ansprechpartner an einem Ort zu versammeln, können auch gleich mehrere
Fallbesprechungen nacheinander durchgeführt werden.
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Von erheblicher Bedeutung sind Fallbesprechungen bei ethischen
Problemen mit erheblicher Tragweite. Innerhalb des rechtlichen
Entscheidungsraums können Pflegekräfte eine gemeinsame Problemlösung
entwickeln. Ein Beispiel: Ein alkoholkranker Klient möchte, dass
Pflegekräfte für ihn Spirituosen kaufen.
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Die Moderation sollte von der Bezugspflegekraft übernommen werden. Alternativ fungiert die Pflegedienstleitung als Moderator.
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Die Pflegedokumentation liegt für jeden einsehbar während der
Fallbesprechung auf dem Tisch. Es ist wichtig, dass alle relevanten
Unterlagen bereitliegen. Wenn eine Fallbesprechung aufgrund fehlender
Informationen abgebrochen werden muss, ist das für alle Beteiligten
sehr frustrierend.
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Der Besprechungstermin wird per Hauspost allen beteiligten
Mitarbeitern rechtzeitig bekannt gegeben. Falls sinnvoll werden auch
externe Partner eingeladen; also etwa Therapeuten, Seelsorger oder
Betreuer. (Die Anwesenheit von Ärzten bei einer Fallbesprechung ist
eine absolute Rarität. Dieses liegt am Zeitmangel ebenso wie am
mangelnden Bewusstsein vieler Ärzte für die Rolle der Pflege.)
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Wir prüfen, ob Angehörige ebenfalls zur Fallbesprechung
eingeladen werden sollten. (Dieser Punkt sollte grundsätzlich im Team
besprochen werden. Im Sinne des Informationsaustausches ist die
Beteiligung von Angehörigen sinnvoll. Mitunter ist es für Angehörige
jedoch schwierig, in der Fallbesprechung die notwendige persönliche
Distanz und Sachlichkeit zu wahren. Wenn die Angehörigen jedoch an der
Pflege und Versorgung beteiligt sind, sollten sie in jedem Fall zur
Fallbesprechung eingeladen werden.)
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Es sollte sichergestellt sein, dass alle Beteiligten pünktlich
erscheinen und bis zum Ende der Fallbesprechung bleiben können. Ein
ständiges Kommen und Gehen ist zu vermeiden.
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Der Moderator wählt den passenden Ort für die Besprechung aus.
Dieser sollte genug Platz für die Mitarbeiter, ein Flipchart usw.
bieten.
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Der Moderator stellt das notwendige Material bereit. Dazu zählen insbesondere farbige Pappkarten, Stifte, Magnete usw.
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Eine Pflegekraft überwacht das Telefon der Pflegestation. Die
Fallbesprechung sollte nicht ohne zwingenden Grund gestört oder gar
unterbrochen werden.
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Schnurlose Telefone und Smartphones werden umgeleitet bzw. abgeschaltet.
Durchführung:
"roter Faden"
Es ist sinnvoll, die Fallbesprechung inhaltlich zu gliedern. Etwa:
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Die Teilnehmer werden begrüßt.
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Eine Pflegekraft wird damit beauftragt, ein
Protokoll über die Ergebnisse der Fallbesprechung zu erstellen.
(Hinweis: Sie können dafür unser Musterprotokoll nutzen. Viele
Dokumentationsanbieter haben überdies eigene Musterprotokolle im
Angebot.)
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Der Moderator stellt den Klienten vor und fasst
die wesentlichen Fakten zu seinem Krankheitsbild und den verbliebenen
Ressourcen zusammen. (In der Literatur wird der Moderator oft als
“Fallbringer” bezeichnet.) Er stützt sich dabei auch auf die
Pflegedokumentation; insbesondere auf die Pflegeplanung bzw. auf die
Maßnahmenplanung. Relevant sind zudem auch juristische Aspekte wie etwa
eine bestehende Betreuung.
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Der Moderator erklärt, warum der Klient das
Thema dieser Fallbesprechung ist. Er benennt die Probleme, die sich aus
dem Gesundheitszustand des Klienten ergeben. Es können auch Hinweise
von externen Personen einfließen, etwa von Angehörigen, die relevante
Beobachtungen gemacht haben.
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Der Moderator trägt auch die Eigeneinschätzung des Klienten vor, soweit ihm diese bekannt ist.
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Der Moderator fragt, ob andere Teilnehmer über
ergänzende Informationen zum Zustand des Klienten verfügen. Es darf in
dieser “Blitzlicht-Phase” ausdrücklich neben nachprüfbaren Fakten auch
das “Bauchgefühl” angesprochen werden.
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Jeder aus der Teilnehmergruppe darf nun Verständnisfragen stellen.
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Die Teilnehmer diskutieren über Faktoren, die das Problem positiv oder negativ beeinflussen.
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Gemeinsam werden die Ziele definiert. Dabei sind insbesondere diese Kriterien relevant:
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Ist das Ziel erreichbar und wünschenswert?
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Sind die Ziele mit realistischem Aufwand umsetzbar?
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Wird der Klient den Zielen und den Maßnahmen zur Umsetzung zustimmen?
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Welche Erwartungen hinsichtlich des Krankheitsverlaufs sind realistisch?
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Der Moderator sammelt Lösungsvorschläge. Diese können auf einem Flipchart oder auf Pappkarten visualisiert werden.
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Die Teilnehmer beraten darüber, welche Ideen
sich umsetzen lassen und welche Einzelschritte dafür erforderlich sind.
Wir prüfen, welche anderen Partner (z. B. Essen auf Rädern oder
Besuchsdienste) eingebunden werden können.
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Der Moderator sortiert die Ideen nach
Praxistauglichkeit. Ein weiteres Kriterium ist die Priorität. Wenn also
im jeweiligen Bereich dringender Handlungsbedarf besteht, hat dieses
Ziel Vorrang.
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Die ersten Interventionsmaßnahmen werden geplant.
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Die Teilnehmer einigen sich auf einen Folgetermin.
anzusprechende Themen
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Medizinische Behandlungspflege und Zusammenarbeit mit dem Hausarzt, etwa
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aktuelle ärztliche Diagnosen
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aktueller Zustand des Klienten
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Auswirkungen des gesundheitlichen Zustands auf die Lebensqualität, etwa Schmerzen oder Mobilitätseinschränkungen
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Prognose des Hausarztes über die weitere gesundheitliche Entwicklung
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geplante medizinische Maßnahmen; etwa anstehende Operationen
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Anordnungen des Hausarztes
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Therapietreue des Klienten (sog. “Compliance”)
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erforderliche Prophylaxemaßnahmen (Dekubitus, Kontrakturen, Aspiration usw.)
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notwendige Kontrollmaßnahmen
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Informationsaustausch mit dem Hausarzt
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Pflegeplanung bzw. Maßnahmenplanung, etwa
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Pflegeprobleme
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Pflegeressourcen
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Veränderungen des Gesundheitszustands
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Wirksamkeit der bisherigen Pflegemaßnahmen
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Wirksamkeit der extern durchgeführten therapeutischen Maßnahmen
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Veränderungen des Arbeitsaufwands, ggf. notwendige Höhergradung des Klienten
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ggf. notwendige neue Pflegehilfsmittel
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Reaktionen des Klienten, insbesondere die Bereitschaft zur Kooperation mit Pflegekräften
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psychosoziale Betreuung, etwa
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Integration in das Wohnumfeld
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mentaler Status (etwa Depressionen)
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Verhaltensauffälligkeiten (etwa aggressives oder autoaggressives Verhalten)
Fragestellungen
Das Problem und die möglichen Lösungen lassen sich zumeist mit wenigen präzisen Fragen erfassen:
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Wie zeigt sich das Problem? Unter welchen Bedingungen tritt es auf?
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Welche Lösungsstrategien wurden bislang verfolgt? Wie erfolgreich waren diese? Warum blieben die Erfolge aus?
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Wer hat eine Lösungsidee?
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Welche der bisher vorgebrachten Ideen hat die besten Erfolgsaussichten? Und warum?
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Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Wer hilft dabei? Bis zu welchem Zeitpunkt sollten sich Erfolge einstellen?
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Anhand welcher Kriterien soll der Erfolg gemessen werden?
Gesprächsführung
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Die Teilnehmer sollten das Gefühl gewinnen,
dass ihre Ansichten Relevanz haben. Der Moderator sollte die Diskussion
nicht gezielt auf eine bestimmte Lösung hinlenken.
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Entscheidungen der Mehrheit werden umgesetzt, auch wenn diese nicht mit den Prioritäten des Moderators übereinstimmen.
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Der Moderator schreitet ein, wenn sich die
Diskussion "im Kreis dreht". Nach 20 Minuten sollte die Fallbesprechung
abgeschlossen sein. (Hinweis: Verschiedene Pflegeexperten sehen die
Dauer einer Fallbesprechung bei bis zu 90 Minuten. Wir halten einen
solchen Zeiteinsatz jedoch in der Realität für nicht leistbar.)
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Vorgesetzte, insbesondere die
Pflegedienstleitung, sollten sich aktiv in die Diskussion einbringen.
Die Teilnehmer sollten nicht das Gefühl bekommen, dass sie von den
schweigenden Vorgesetzten beobachtet und bewertet werden.
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Die Ergebnisse, Aufträge und Verantwortlichkeiten müssen präzise formuliert werden. Vage Aussagen sind zu vermeiden.
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Während der Besprechung wird weder geraucht
noch Kaffee getrunken oder gegessen. Keiner sieht ohne wichtigen Grund
auf sein Smartphone.
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Gespräche werden ruhig und sachlich geführt. Jede Form von Machtkämpfen wird vom Moderator unterbunden.
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Lob und Kritik dürfen geäußert werden. Ebenso dürfen Konflikte angesprochen werden.
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Jeder darf mitreden. Jeder lässt den anderen ausreden.
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Bei offenen Punkten dürfen Fragen gestellt werden.
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Es werden keine Nebengespräche geführt.
Nachbereitung:
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Das Protokoll wird erstellt und per Hauspost an die Teilnehmer verschickt.
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Alle Mitarbeiter, die nicht an der Besprechung teilnehmen konnten, erhalten ebenfalls eine Kopie.
(Hinweis: Die Protokolle zählen zwar zur “alten” Strukturqualität, sind
jedoch unverzichtbare Durchführungsnachweise gegenüber dem MDK.)
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Die Kenntnisnahme des Protokolls wird per Unterschrift bestätigt.
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Eine Kopie des Protokolls wird für vier Wochen
der Pflegedokumentation des Klienten beigelegt. Nach Ablauf dieser
Frist wird das Dokument in einem zentralen Ordner im Büro abgelegt.
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Die Bezugspflegekraft aktualisiert die Pflegeplanung / Maßnahmenplanung anhand der neu festgelegten Ziele und Maßnahmen.
Dokumente:
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Pflegedokumentation / Pflegeplanung
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Teilnehmerliste
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Protokoll
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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Wohnbereichsleitung
-
ggf. Pflegedienstleitung
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