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Standard "Kommunikation mit Ärzten per Fax"
Allem
technischen Fortschritt zum Trotz sind Faxgeräte oftmals die einzige
Option, um wichtige Dokumente schnell an eine Arztpraxis zu übersenden.
Leider führen schon kleine Zahlendreher dazu, dass sensible
Klientendaten öffentlich werden.
Standard "Kommunikation mit Ärzten per Fax"
Definition:
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Insbesondere beim
Informationsaustausch mit Arztpraxen kann auf die Verwendung von
Faxgeräten nicht verzichtet werden, da es sich hier um einen schnellen,
einfachen und verbindlichen Kommunikationsweg handelt.
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Wir übermitteln auf diesem
Weg personenbezogene und gesundheitsrelevante Daten. Folglich müssen
wir sicherstellen, dass eine Kenntnisnahme des Inhalts durch
unautorisierte Personen effektiv unterbunden wird.
Hinweis:
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Die Vorgaben dieses
Standards gelten ebenso für die Kommunikation mit anderen externen
Partnern, auch wenn dabei keine gesundheitsrelevanten Daten von
Klienten übermittelt werden. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
müssen geschützt werden.
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Die Nutzung von Faxgeräten
muss nicht notwendigerweise mittels eines Standards geregelt werden.
Sie können die Inhalte dieses Textmusters auch als Dienstanweisung oder
für eine Betriebsvereinbarung verwenden.
Grundsätze:
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Selbst wenn alle
Sicherheitsvorgaben konsequent umgesetzt werden, kann es dazu kommen,
dass Faxe fehlgeleitet und von Dritten eingesehen werden. Daher wird
dieser Kommunikationsweg nur dann genutzt, wenn es dazu keine
praktikable Alternative gibt.
Ziele:
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Wichtige Informationen
werden sicher zwischen dem Pflegestützpunkt und der Arztpraxis
ausgetauscht, ohne dass unberechtigte Dritte Zugriff auf die Daten
erhalten.
Vorbereitung:
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Wir prüfen, welche
Arztpraxen digitale verschlüsselte Kommunikationswege anbieten. Dazu
zählen verschlüsselte Faxe, verschlüsselte eMails oder die Nutzung von
verschlüsselten Messengern mit hohem Datenschutzniveau. Derartige
Optionen zum Informationsaustausch haben stets Vorrang vor der Nutzung
von unverschlüsselten Faxen.
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Faxgeräte werden in unserer
Pflegestation so aufgestellt, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf
erhalten. Räume, in denen Faxgeräte stehen, werden bei Abwesenheit
abgeschlossen.
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Neuen Mitarbeitern wird im
Rahmen der Einarbeitung die PIN-Nummer des Faxgeräts mitgeteilt. Diese
Geheimnummer dient als Zugangssperre gegen nicht autorisierten Zugriff.
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Besonders häufig angewählte
Rufnummern sind auf unserem Faxgerät per Schnellwahltaste abrufbar. Die
Pflegedienstleitung stellt durch regelmäßige Kontrollen sicher, dass
die im Gerät gespeicherten Rufnummern aktuell sind.
Durchführung:
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Wenn besonders sensible
Informationen übermittelt werden sollen, nimmt die Pflegekraft vorab
Kontakt zur Arztpraxis auf. Sie stellt sicher, dass das eingehende Fax
sofort aus dem Faxgerät entnommen wird.
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Vor dem Senden eines Faxes
stellt die Pflegekraft sicher, dass die Faxnummer des Empfängers noch
aktuell ist. Sie kann die Faxnummer ggf. mit den Angaben auf der
Homepage des Arztes abgleichen oder in der Praxis anrufen.
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Die Pflegekraft stellt
sicher, dass auf dem Deckblatt des Faxes alle relevanten Informationen
vermerkt sind. Dazu zählen der Absender (also unsere Pflegestation) die
genaue Anschrift des Empfängers sowie die Anzahl der zu übertragenden
Seiten.
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Die Pflegekraft prüft
während des Sendevorgangs, ob die im Display angezeigte Empfängernummer
mit der Rufnummer übereinstimmt, die sie zuvor eingetippt hat. Bei
Abweichungen bricht die Pflegekraft die Übermittlung sofort ab und
zieht falls notwendig den Netzstecker.
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Nach dem Senden überprüft
die Pflegekraft anhand des Journals, ob die Übermittlung fehlerfrei
erfolgte. Sofern erforderlich wird das Fax erneut gesendet.
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Die Pflegekraft entnimmt
nach erfolgreicher Übermittlung die Telefaxvorlage wieder aus dem
Faxgerät. Ggf. wird das Sendejournal an das Originaldokument mittels
Heftklammer angeheftet.
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Das übermittelte Originaldokument wird wieder archiviert, also etwa in der Pflegedokumentation abgelegt.
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Nach dem Versand eines
wichtigen Faxes stellt die Pflegekraft sicher, dass die Praxis das Fax
erhalten hat. Dieses kann zum Beispiel durch eine Rückfrage per Telefon
erfolgen.
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Bei besonders sensiblen
Daten wird zuletzt der Faxspeicher gelöscht, um ein späteres Auslesen
der übermittelten Daten zu verhindern.
Nachbereitung:
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Wenn es trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen dazu kommt, dass ein Fax an einen falschen Empfänger
übermittelt wurde, versucht die Pflegekraft, mit diesem Kontakt
aufzunehmen. Sie bittet darum, das missgeleitete Fax unverzüglich zu
vernichten.
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Einmal im Monat wird das komplette Sendejournal für diesen Zeitraum ausgedruckt und für zwei Jahre archiviert.
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Vor der Rückgabe geleaster,
ausgemusterter oder defekter Geräte kontrolliert die
Pflegedienstleitung, ob der Speicher des Faxgeräts korrekt gelöscht
wurde.
Dokumente:
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Betriesanleitung des Faxgeräts
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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