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Standard "Prüfung alternativer
Vorgehensweisen zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen"
Gleich
drei gute Gründe sprechen dafür, freiheitsentziehende Maßnahmen wann
immer möglich zu vermeiden: Stößt der MDK auf verzichtbare Fixierungen,
ist die Pflegenote in Gefahr. Wird die Lokalpresse hellhörig, ist
zusätzlich der gute Ruf futsch. Und wenn ein angegurteter
Mensch zu Schaden kommt, beginnen die Probleme erst wirklich. Überdies es gibt sogar noch einen vierten Grund:
Unnötige
Fixierungen sind menschenunwürdig.
Standard "Prüfung
alternativer Vorgehensweisen zur Vermeidung freiheitsentziehender
Maßnahmen"
Definition:
-
Viele unserer Bewohner sind demenziell
erkrankt. Zum Krankheitsbild gehören oft auch eine Weglauftendenz und
eine körperliche Unruhe. Der alte Mensch ist desorientiert und glaubt,
dass er an seinem "Arbeitsplatz" oder "zu Hause" erwartet wird. Ohne
Rücksprache mit den Pflegekräften entweicht er aus der Einrichtung und
irrt dann orientierungslos umher.
-
Andere Bewohner sind sehr sturzgefährdet.
Sobald sie das Bett oder den Rollstuhl verlassen, können sie sich
ernsthaft verletzen.
-
Eine vordergründig wirksame Lösung des Problems
ist es, den Bewohner mit freiheitsentziehenden Maßnahmen am Verlassen
der Einrichtung bzw. des Bettes oder des Rollstuhls zu hindern. Wir
wollen jedoch diese Maßnahmen so selten wie möglich einsetzen und
suchen daher nach anderen Lösungsmöglichkeiten.
Grundsätze:
-
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind in unserer
Einrichtung immer das letzte Mittel. Zuvor werden alle denkbaren
Alternativen ausprobiert, um freiheitsentziehende Maßnahmen zu
vermeiden.
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Freiheitsentziehende Maßnahmen sind keine
Sturzprophylaxe.
Ziele:
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Die Gefährdung des Bewohners wird minimiert.
-
Die Ängste der Angehörigen werden
berücksichtigt.
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Die Freiheit und die Lebensqualität unserer
Bewohner sollen nicht ungerechtfertigt eingeschränkt werden.
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Unsere Bewohner sollen so lange wie möglich
selbstbestimmt leben können.
-
Alle rechtlichen Vorgaben werden erfüllt.
Insbesondere droht unseren Mitarbeitern keine juristische Verfolgung.
Vorbereitung:
-
In einer Fallbesprechung analysiert das
Pflegeteam zuerst, in welchen Situationen der Bewohner sich selbst oder
andere Personen gefährdet.
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In einem Maßnahmenplan werden Lösungswege
gesucht und festgehalten, um freiheitsentziehende Maßnahmen zu
vermeiden. Diese alternativen Maßnahmen werden in einer festgelegten
Zeit umgesetzt, um dann zu prüfen, ob und in welchem Maß sie wirksam
sind.
Durchführung:
Enthemmtes /
aggressives Verhalten:
-
Das Verhalten dafür kann in der Biografie
begründet sein. Wir suchen nach den Ursachen und handeln dann
entsprechend. Ein Beispiel: Eine Bewohnerin wird aggressiv, wenn sie
auch nur in die Nähe einer Badewanne kommt. Sie schlägt dann wild um
sich, kratzt und beißt die Pflegekraft. Nach Befragung der Tochter wird
dann schnell klar, warum sich ihre Mutter so verhält. In der Kindheit
kam es zu einem Unfall in der Badewanne, bei der die Bewohnerin fast
ertrunken wäre. Seit diesem Tag badet die Bewohnerin nicht mehr,
sondern duscht sich nur noch.
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Wir können versuchen, die Aggressionen in
gelenkte und geplante Bahnen zu leiten. Wenn die Pflegekräfte bemerken,
dass ein Bewohner aggressiv wird, so können sie etwa Tätigkeiten
finden, die den Bewohner Kraft kosten, etwa Gartenarbeit,
Gymnastikübungen usw.
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Aggressionen, vor allen Dingen
Autoaggressionen, können auch durch soziale Isolation entstehen,
besonders bei immobilen Bewohnern, die das Bett nicht mehr verlassen
können. In diesem Fall ist die Einzelbeschäftigung das Mittel der Wahl,
wie etwa Gespräche, Zehn-Minuten-Aktivierung, basale Stimulation,
Snoezelen, Aromatherapie, Musiktherapie, Besuch durch Ehrenamtliche usw.
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Durch den Einsatz der Validation können sich
auch aufgebrachte Bewohner wieder beruhigen lassen.
Desorientierung /
Verwirrtheitszustände / starke Unruhezustände:
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Bei Bewohnern, die nachts sehr unruhig sind und
immer wieder aufstehen, kann das Pflegebett auf die niedrigste Position
gestellt werden und ggf. sogar eine zusätzliche Matratze vor das Bett
gelegt werden. (Mittlerweile gibt es auf dem Markt auch sog.
"Bodenpflegebetten", die sich bis auf den Fußboden absenken lassen
können.)
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Wenn der Bewohner es toleriert, kann er
tagsüber eine Hüftprotektorhose tragen.
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Wir bieten unseren Bewohnern Kontakte mit
Tieren an. In unser Haus kommen regelmäßig geschulte Therapiehunde, die
mit den Bewohnern arbeiten.
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In der Nacht werden unsere unruhigen Bewohner
in einem Nachtcafé betreut und aufgefangen.
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Die Einzelbeschäftigung, wie oben bereits
beschrieben, kommt auch bei diesem Personenkreis zum Einsatz.
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Um den Bewegungsdrang ausleben zu können,
bieten wir gemeinsame Spaziergänge an.
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Bei Bewohnern mit Weglauftendenz prüfen wir den
Einsatz von Sensormatten, Sturzmeldern oder sonstigen Alarmgeräten.
Stuhl- und Harndrang
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Der Bewohner wird aufgefordert und ermuntert,
nachts zu klingeln und sich Hilfe zu holen, wenn er das Bett verlassen
möchte.
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Wir kontrollieren bei inkontinenten Bewohnern
regelmäßig die Vorlagen und führen viele individuelle über den Tag
verteilte Gänge zur Toilette durch. Manche Unruhezustände werden durch
Stuhl- und Harndrang bzw. durch verschmutzte Einlagen ausgelöst.
Nachbereitung:
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Die entsprechenden Punkte in der Pflegeplanung
werden nach der festgelegten Zeit evaluiert und neu angepasst.
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Die Thematik und die Erfahrungen der
Pflegekräfte werden regelmäßig in Teamgesprächen behandelt.
Dokumente:
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Pflegeplanung
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Berichtsblatt
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Tagesstrukturierung
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
-
Pflegekräfte
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Betreuungskräfte
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