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Standard "Pflege von Bewohnern mit gesteigerter Gewaltneigung" (stationäre Pflege)
Die
Versorgung von Senioren mit Korsakow-Syndrom, mit Schizophrenie oder
mit Rauschmittelsucht ist nervenaufreibend, aufwendig und vor allem
nicht ohne Risiko. Dass viele Betroffene dennoch in regulären
Seniorenheimen versorgt werden, hat einen einfachen Grund: Die Plätze
in psychiatrischen Fachkliniken sind knapp und teuer.
Standard "Pflege von Bewohnern mit gesteigerter Gewaltneigung" (stationäre Pflege)
Definition:
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Aggressivität und Gewalt sind tief im
menschlichen Verhalten verwurzelt, da sie über viele Generationen
hinweg das Überleben und die Nahrungsversorgung sicherten. Mit dem
gesellschaftlichen Fortschritt und mit der Entwicklung der Zivilisation
wurde aggressives Verhalten zunehmend aus dem Alltag verbannt oder in
andere Bahnen (wie etwa Sport) gelenkt. Ein mental gesunder Mensch
wendet daher im sozialen Umgang keine Gewalt an.
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Verschiedene Krankheitsbilder können dazu
führen, dass ein Betroffener einen Kontrollverlust erleidet. Er zeigt
dann Aggressionen gegen sich selbst, gegen Pflegekräfte oder gegen
Mitbewohner. Betroffen sind z. B. Bewohner mit einer Manie, mit
wahnhaften Erkrankungen sowie mit Alkohol- bzw. mit Drogensucht.
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Die Einstellung zur Gewalt ist abhängig von der
individuellen Sozialisation. Je nach sozialer oder kultureller
Gruppenzugehörigkeit kann etwa der Schlag mit der flachen Hand auf das
Gesäß ein "freundschaftlicher Klaps" oder eben Körperverletzung sein.
Die Akzeptanz von aggressivem Verhalten unterliegt auch zeitlichen
Veränderungen. In der Schulzeit unserer Bewohner waren Schläge durch
den Lehrer an der Tagesordnung. Dazu kommen oftmals Kriegserlebnisse.
All dieses ist für die meisten Pflegekräfte unvorstellbar.
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Aggressives Verhalten kann für den Bewohner
auch strafrechtliche Folgen haben, insbesondere bei einer begangenen
Körperverletzung. Mildernde Umstände werden berücksichtigt, wenn das
Einsichtsvermögen etwa aufgrund einer demenziellen Erkrankung
beschränkt ist. Bei fortgeschrittenen Krankheitsstadien gelten Täter
als schuldunfähig.
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Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten vor Übergriffen zu schützen.
(Hinweis: Dieser Standard richtet sich an Einrichtungen, deren
Schwerpunkt in der Betreuung gerontopsychiatrischer Senioren liegt, die
also etwa eine beschützende Station betreiben. Für reguläre Alten- und
Pflegeheime ohne verhaltensauffällige Bewohner greift dieser Standard
zu weit und sollte deutlich "entschärft" werden.)
Grundsätze:
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Die allermeisten gewalttätigen Bewohner sind
nicht "von Grund auf" aggressiv. Fast immer gibt es für deren Handeln
einen Grund oder einen Auslöser.
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Auch eine Einrichtung von demenziell erkrankten
Senioren ist kein rechtsfreier Raum. Wir wollen und dürfen daher Gewalt
niemals tolerieren. Gewaltvermeidung hat dabei stets oberste Priorität.
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Auch Bewohner mit Gewaltverhalten sind
wertvolle Mitglieder unserer Hausgemeinschaft. Sie sind aber auch eine
potenzielle Gefahr für sich selbst und für andere. Daher ist ein
permanentes Maß an Vorsicht unverzichtbar.
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Bei aggressivem Verhalten eines Bewohners gilt
"Sicherheit geht vor". Das bedeutet: Bei allen Maßnahmen haben
Pflegekräfte auch an die körperliche Unversehrtheit von unbeteiligten
Mitbewohnern sowie an die eigene Gesundheit zu denken.
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Unsere Mitarbeiter haben ein Recht darauf, ihre Arbeit ohne Angst vor Gewalt zu leisten.
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Gewalt
ist kein Tabuthema. Wir sprechen dieses Problem offen an und
verheimlichen es nicht. Im Gespräch klären wir, ob der Klient Zugang zu
Schuss- oder Stichwaffen hat und sorgen für deren Entfernung.
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Wir arbeiten eng mit Hausärzten und mit Selbsthilfegruppen zusammen.
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Wir halten es für notwendig, Aggressivität
ganzheitlich zu behandeln. Medikamente sind dabei nur eine Säule.
Ebenso wichtig sind therapeutische Gespräche, sozialpsychiatrische
Betreuung und Beschäftigungstherapie.
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Körperlicher Zwang und Fixierungen sind immer als allerletztes Mittel zu wählen und keinesfalls zu disziplinarischen Zwecken.
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Unsere Möglichkeiten zur Betreuung von
aggressiven Bewohnern sind begrenzt. Wenn unsere Mittel nicht reichen,
prüfen wir eine Überstellung des Bewohners an eine Fachklinik. Dieses
ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kranke eine latente Gefahr für
andere Bewohner oder für Mitarbeiter unserer Einrichtung darstellt.
Ziele:
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Der Bewohner, seine Mitbewohner und die Pflegekräfte bleiben unversehrt.
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In unserer Einrichtung herrscht ein angstfreies Klima.
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Wir schaffen ein Umfeld, das der Bewohner als angenehm empfindet und das etwaige aggressive Impulse dämpft.
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Wir gestalten die Versorgung des Bewohners so, dass Auslöser für aggressives Verhalten vermieden werden.
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Der Bewohner ist in der Lage, seine aggressiven Impulse zu kontrollieren. Er verzichtet auf jede Form der Gewalt.
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Der Bewohner erkennt, dass er seinen Mitmenschen seelischen oder gar körperlichen Schaden zufügt.
Vorbereitung:
Personalorganisation
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Der Umgang mit aggressiven Bewohnern wird in
Rollenspielen geübt. Insbesondere erwarten wir, dass erfahrene
Pflegekräfte ihr Wissen an jüngere Kollegen weitergeben. Neue
Mitarbeiter werden im Rahmen der Einarbeitung in die bei uns üblichen
Abläufe eingewiesen.
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Aggressive Bewohner erhalten eine geschulte und
erfahrene Bezugspflegekraft, die dauerhaft für den Senioren zuständig
bleibt. Bei der Zuteilung ist darauf zu achten, dass kein Mitarbeiter
unangemessen viele verhaltensauffällige Bewohner als Bezugspflegekraft
betreut.
(Hinweis: Sofern männliches Personal - mit einer entsprechenden
physischen Präsenz - verfügbar ist, kann dieses bevorzugt bei Bewohnern
mit hohem Aggressionspotenzial einsetzt werden.)
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Nach Möglichkeit werden keine Praktikanten,
ehrenamtliche Mitarbeiter oder Pflegeschüler mit der Versorgung von
aggressiven Senioren betraut.
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Ärzte, Therapeuten und andere externe Partner
werden gewarnt, wenn sie erstmals auf einen Bewohner treffen, der
häufig aggressives Verhalten zeigt.
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Falls ein oder mehrere Bewohner potenziell
gewalttätig sind, wird das Team auf Zwischenfälle vorbereitet. Wir
halten daher ein funkgesteuertes Notrufsystem bereit. Jede Pflegekraft,
die einen aggressiven Senioren versorgt, verfügt über einen mobilen
Notrufknopf. (Hinweis: Diesen Punkt ggf. streichen.)
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In einem Wohnbereich, in dem aggressive
Bewohner leben, sollten stets zwei Nachtwachen eingesetzt werden. Zudem
sollten Nachtwachen ein Mobiltelefon bei sich tragen.
Individuelle Risikoeinschätzung
-
Anhand der uns vorliegenden biografischen
Informationen wägen wir ab, wie wahrscheinlich bei jedem Bewohner das
Auftreten von aggressivem Verhalten ist. Diese Einschätzung erfolgt
erstmals im Rahmen der Heimaufnahme. Ein gesteigertes Risiko nehmen wir
bei folgenden Faktoren an:
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Der Bewohner war in der Vergangenheit alkoholabhängig.
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Der Bewohner nahm in seinem Leben Drogen ein, insbesondere Kokain, Amphetamine oder Crack.
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Der Bewohner hat in seinem Leben Gewaltverbrechen begangen.
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Der Bewohner ist demenziell erkrankt.
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Es liegen psychische Erkrankungen vor, etwa Schizophrenie.
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In den ersten Tagen nach dem Heimeinzug ist das
Risiko von aggressivem Verhalten am größten. Wenn sich der Bewohner
erst einmal eingelebt hat, sinkt die Wahrscheinlichkeit stetig. Sie
steigt erst wieder, wenn aufgrund einer demenziellen Erkrankung die
Fähigkeit zur Selbstkontrolle nachlässt. Auch das Fortschreiten anderer
Grunderkrankungen kann so frustrierend sein, dass der Bewohner mit
Aggressionen reagiert.
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Wir befragen die Angehörigen nach "Reizthemen",
die den Bewohner emotional belasten könnten. Diese werden in der
Pflegeplanung (oder in der Maßnahmenplanung) vermerkt. Dabei handelt es
sich häufig um familiäre Konflikte.
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Das Verhalten des Bewohners wird in Fallbesprechungen sorgfältig thematisiert. Wichtig sind insbesondere folgende Kriterien:
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Wir suchen nach Faktoren, die das aggressive Verhalten fördern oder hemmen.
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Wir bestimmen Frühwarnzeichen (etwa Mimik oder Gestik), die auf ein baldiges aggressives Verhalten hindeuten.
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Wir prüfen, ob es "bevorzugte" Tageszeiten für aggressives Verhalten gibt.
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Wir suchen nach Ablenkungsstrategien, die den Bewohner auf "andere Gedanken" bringen.
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Die Maßnahmen innerhalb des Pflegeteams werden
genau abgesprochen. Es ist wichtig, dass alle Pflegekräfte einheitlich
handeln. Jeder Mitarbeiter muss wissen, welche Verhaltensweisen eines
Bewohners toleriert werden und welche nicht.
Weitere Organisation
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Wir beachten, dass der optische Zustand einer
Einrichtung Einfluss auf Aggressionen haben kann. In einer gut
gepflegten Einrichtung sind weniger Zwischenfälle zu erwarten als in
einer heruntergekommenen Umgebung.
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Wir verfügen in unserer Einrichtung über einen Heimbeirat, mit dem wir eng zusammenarbeiten.
(Teilhabe an den Entscheidungsprozessen innerhalb der Einrichtung
mindert oftmals das Gefühl des Ausgeliefertseins und somit das
Aggressionspotenzial.)
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Wir kontrollieren regelmäßig, ob die verordneten Medikamente aggressionssteigernde Nebenwirkungen haben.
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In den ersten Tagen nach dem Umzug nehmen wir
uns besonders viel Zeit, um mit dem neuen Bewohner zu sprechen. Dieser
wird ermuntert, sich an unserem Freizeitprogramm zu beteiligen.
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Wir machen den Bewohner frühzeitig mit den
Hausregeln vertraut; also insbesondere hinsichtlich der
zwischenmenschlichen Kommunikation und dem Verzicht auf jede Form von
Gewalt. Dieses ist insbesondere bei Menschen wichtig, die aufgrund
ihrer Biografie oder wegen hirnorganischer Veränderungen auf ein klares
Regelwerk angewiesen sind.
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Wir vereinbaren (falls möglich) mit dem
Bewohner, dass er von sich aus anzeigt, wenn er in sich das Ansteigen
von Aggressionen bemerkt und mehr Freiraum benötigt.
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Wir achten auf ein gutes Arbeitsklima.
Spannungen unter den Pflegekräften und insbesondere ein rauer
Umgangston können sich auf die Senioren übertragen.
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Dauerhafter Lärm kann Aggressionen auslösen und wird daher vermieden. Dazu zählen Straßenlärm, Lärm aus der Hauswirtschaft usw.
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Wir vermeiden (soweit möglich) weitere aggressionsauslösende Faktoren, etwa:
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unangenehme Gerüche
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Hitze, insbesondere Temperaturen über 25° C
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unbekannte Geräusche
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Unterzuckerung oder Hunger
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Atemnot
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Austrocknung
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Harnverhalt
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hoher Blutdruck
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Schilddrüsenüberfunktion
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Arzneimittel, insbesondere Nootropika, aktivierende Antidepressiva oder Koffeinprodukte.
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morgendlicher Stress, wenn der Bewohner noch verlangsamt reagiert
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unnötige Störungen in der Nacht
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mangelhafte Schmerzbehandlung
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bedrohlich wirkende Pflegemaßnahmen, wie etwa das unangekündigte Einführen von Schläuchen
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Aggressives Verhalten darf nicht durch
unverhältnismäßige Aufmerksamkeit "belohnt" werden. Dieses führt beim
verhaltensauffälligen Bewohner zu einem Lerneffekt. Zudem würden stille
und zurückhaltende Bewohner ins Hintertreffen geraten.
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Wir prüfen, ob sich die Aggressionen mit Medikamenten lindern lassen, insbesondere mit Magnesium, mit Betablockern usw.
Kommunikation
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Auch im Verlauf einer demenziellen Erkrankung wird der Bewohner als erwachsener Mensch und nicht wie ein Baby angesprochen.
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Der Bewohner wird nur dann geduzt, wenn er
dieses ausdrücklich wünscht. Wenn uns der Bewohner vor Beginn einer
demenziellen Erkrankung das Du angeboten hat, gilt dieses Privileg u.
U. nicht dauerhaft. Beim Fortschreiten des mentalen Verfalls empfindet
er ggf. das fortgesetzte Duzen als distanzlos und unangemessen.
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Der Bewohner wird ansonsten gesiezt sowie mit
"Herr" oder "Frau" und dem Nachnamen angesprochen. In keinem Fall wird
er als "Opa", "Oma" usw. bezeichnet.
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Wir vermeiden es, pflegewissenschaftliche oder
medizinische Fachbegriffe zu nutzen. Falls dieses doch erforderlich
ist, erklären wir dem Bewohner die Zusammenhänge.
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Wir bevorzugen geschlossene Fragen, die mit
"ja" oder mit "nein" beantwortet werden können. Wir vermeiden offene
Fragen ("warum").
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24-Stunden-ROT sowie Gruppen-ROT
(Realitäts-Orientierungs-Training) werden nur im Anfangsstadium einer
demenziellen Erkrankung eingesetzt. Bei einer mittleren oder bei einer
schweren Demenz nutzen wir das Konzept der "validierenden
Kommunikation".
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Der Bewohner wird von vorne angesprochen. Die Pflegekraft sucht nach Möglichkeit Blickkontakt.
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Der Umgang mit dem Bewohner ist immer
wohlwollend und freundlich. Bei Fehlverhalten machen wir dem Bewohner
keine Vorwürfe. Wir vermeiden auch längere Diskussionen, die die
mentalen Ressourcen des Bewohners überfordern.
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Wir sprechen stets deutlich und mit normaler
Lautstärke. Wir stellen sicher, dass uns ein hörgeschädigter Bewohner
verstehen kann. Wenn der Bewohner (grundlos) schreit, schreien wir
nicht zurück.
Beschäftigung
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Die biografischen Gewohnheiten werden möglichst
umfassend erfasst und beachtet. Dieses beinhaltet insbesondere die Wahl
von Brettspielen, des Fernsehprogramms usw. Die Reaktionen des
Bewohners auf die Angebote werden beobachtet. Wenn der Bewohner negativ
reagiert, erhält er zeitnah alternative Beschäftigungsmöglichkeiten.
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Wir passen das Niveau der Angebote an den
stetigen Verfall der mentalen Fähigkeiten an. Wir vermeiden es
insbesondere, den Bewohner bei Brett- oder bei Kartenspielen gegen
Mitbewohner spielen zu lassen, die ihm mental überlegen sind.
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Unverzichtbar sind Rückzugsmöglichkeiten für Bewohner. Dazu zählen etwa das Einzelzimmer, ein Garten und eine Bibliothek.
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Eine Reizüberflutung des Bewohners wird vermieden. Insbesondere werden unnötig laufende Fernseher und Radios ausgeschaltet.
Ernährung
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Der Bewohner soll seine Nahrung so lange wie
möglich eigenständig zu sich nehmen. So nutzen wir bei
fortgeschrittenen demenziellen Erkrankungen das Prinzip des
Fingerfoods. Dem Bewohner wird das Essen erst dann angereicht, wenn
dieses absolut zwingend erforderlich ist.
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Wir nutzen so lange wie möglich konventionelles Essgeschirr und Besteck. Schnabeltassen und hochwandige Teller werden vermieden.
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Wir lassen uns beim Anreichen der Nahrung Zeit und vermeiden Hektik.
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Die Essgewohnheiten des Bewohners werden (etwa im Rahmen der Biografiearbeit) erfasst und soweit möglich beachtet.
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Die Essenszeiten werden flexibel gestaltet.
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Fixierungsmaßnahmen während der Nahrungsaufnahme werden soweit möglich vermieden.
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Der Bewohner kann seinen Platz im Speisesaal
frei wählen. Wir vermeiden es, dass der Bewohner neben einem
Mitbewohner sitzen muss, der ihm unsympathisch ist.
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Die Portionsgröße entspricht den Vorlieben und
den Ernährungsbedürfnissen des Bewohners. Wir vermeiden es, den
Bewohner zum Essen aufzufordern.
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Wir versuchen, Alkoholmissbrauch durch Bewohner zu verhindern.
Körperpflege
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Die Intimsphäre des Bewohners wird soweit
möglich beachtet. So wird der Genitalbereich bei der Ganzwäsche
abgedeckt, wenn aktuell eine andere Körperzone gereinigt wird.
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Die biografisch verankerten Gewohnheiten bei
der Körperpflege werden beachtet. Dieses betrifft insbesondere den
Zeitpunkt der Körperpflege und die Wahl der Pflegeprodukte.
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Wenn der Bewohner in jüngeren Jahren nur wenig
Körperpflege betrieb und diese ablehnt, so wird das Waschen auch von
uns auf das Minimum beschränkt.
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Die Wünsche des Bewohners zur Frisur und zum Bartwuchs werden beachtet.
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Durch eine ausreichende Schichtbesetzung
stellen wir sicher, dass der Bewohner nicht vom Nachtdienst gewaschen
wird. Dieses ist nur dann sinnvoll, wenn der Bewohner etwa aufgrund
seines beruflichen Lebenswegs daran gewöhnt ist, dass die Körperpflege
sehr früh erfolgt.
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Die Wünsche des Bewohners bei der Kleidungswahl
werden befolgt, sofern sich nicht zwingende Einschränkungen aufgrund
von Krankheitsbildern ergeben. So kann es z. B. bei einer
Dranginkontinenz erforderlich sein, dass der Bewohner eine
Trainingshose trägt, die er bei einem Toilettengang schnell
herunterziehen kann.
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Verschmutztes oder durchfeuchtetes Inkontinenzmaterial wird zeitnah ersetzt.
Durchführung:
Abwägung
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Wir achten auf ungewöhnliches Verhalten des Bewohners, das auf einen nahenden aggressiven Ausbruch hindeutet. Etwa:
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Das Verhalten des Bewohners ist abweisend. Er wirkt "kurz angebunden" und zieht sich zurück.
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Der Ton ist gereizt. Der Bewohner konstruiert
bewusst Missverständnisse und sieht sich als Opfer. Er stellt
unerfüllbare Forderungen.
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Der Bewohner sucht einen "Sündenbock" für die für ihn unerträgliche Situation.
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Der Bewohner zeigt ablehnendes Verhalten durch Gestik und durch Mimik.
-
Die Körperhaltung ist angespannt. Der
Bewohner ballt die Fäuste. Sein Blick ist stechend. Er versucht,
anderen Menschen Angst einzujagen.
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Das Konsumverhalten des Bewohners ist
ungewöhnlich. Er raucht mehr Zigaretten als gewöhnlich oder trinkt zu
ungewöhnlichen Tageszeiten Alkohol.
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Der Bewohner ist unruhig. Er geht im
Wohnbereich umher und kann es an keinem Ort länger aushalten. Er knallt
mit der Tür, wenn er ein Zimmer verlässt.
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Der Bewohner sucht Streit mit seinem Umfeld. Im verbalen Konflikt versucht er, den "wunden Punkt" seines Gegenübers zu treffen.
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Nicht jede Meinungsverschiedenheit unter
Bewohnern muss von Pflegekräften sofort geschlichtet werden.
Pflegekräfte sollten erst dann einschreiten, wenn die Situation außer
Kontrolle zu geraten droht. Also:
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verbale Aggressivität
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sexuelle Belästigung
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Demütigungen, öffentliches Lächerlichmachen und Kränkungen
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soziale Ausgrenzung von Bewohnern, Ausschluss von Gemeinschaftsaktivitäten
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Ist die Gefahr real, reagieren wir möglichst frühzeitig. Mit jeder ungenutzten Minute können sich die Spannungen verschärfen.
Verhalten, wenn der Bewohner verbale Aggressionen zeigt
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Die Pflegekraft begibt sich zunächst auf die
gleiche Ebene wie der Bewohner. Wenn dieser sitzt, setzt sich die
Pflegekraft auch. Falls der Bewohner steht, sollte auch die Pflegekraft
stehen. Die Pflegekraft sollte dem Bewohner aber nicht Auge in Auge
gegenüberstehen oder sitzen. Der Bewohner muss die Möglichkeit haben,
den Blickkontakt zu lösen und woanders hinzusehen. Auch ein Tisch als
Barriere zwischen den Gesprächspartnern kann dem Bewohner etwas
Sicherheit geben.
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Die Pflegekraft sollte Augenkontakt suchen und
((falls es dem Bewohner angenehm ist) halten. Sie sollte dem Bewohner
stets die Frontseite und nicht den Rücken zuwenden.
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Beschimpfungen werden ruhig und sachlich zurückgewiesen. Die Pflegekräfte reagieren niemals mit eigenen verbalen Entgleisungen.
(Hierbei ist eine emotionale Distanz zur Situation besonders wichtig.
Pflegekräfte müssen die Beschimpfungen ignorieren und dürfen diese
nicht persönlich nehmen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass sich
Mitarbeiter zu aggressivem Verhalten hinreißen lassen und somit die
Situation weiter eskalieren.)
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Mitbewohner werden in Schutz genommen, wenn sie das Ziel von Beschimpfungen werden.
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Beschimpfungen sind immer auch eine Möglichkeit
für den Bewohner, "Dampf abzulassen". Wenn damit körperliche
Aggressionen vermieden werden, können (je nach individuellen
Gegebenheiten) verbale Angriffe in Grenzen toleriert werden. Gewalt
gegen Gegenstände oder gegen Lebewesen wird niemals toleriert.
(Auch hier gilt es, die biografischen Bezüge zu beachten. In einigen
Gesellschaftsschichten ist ein sehr derber Umgangston durchaus
sozialkonform.)
Verhalten bei einer sich andeutenden Gewaltsituation
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Bei dementen Bewohnern wird geprüft, ob Validation sinnvoll ist.
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Wir versuchen, den Bewohner in einer Weise zu beschäftigen, die seine Aggressionen mindert, etwa
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Spaziergang
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Gymnastik
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Musiktherapie
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handwerkliche Tätigkeiten
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Arbeit im Garten
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Wir entfernen alle Gegenstände, mit denen der
Demenzpatient sich selbst oder andere Mitbewohner verletzen könnte,
also etwa spitze Scheren, Werkzeuge usw. Glasflaschen werden gegen
Kunststoffflaschen getauscht.
Verhalten bei einer Gewaltsituation
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Häufig lässt sich die Situation bereits dadurch
entschärfen, dass das Personal Geschlossenheit, Stärke und erhöhte
Präsenz zeigt.
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Ggf. richtet sich die Aggressivität des
Bewohners gegen eine einzelne Pflegekraft. Dann kann es sinnvoll sein,
dass diese Pflegekraft den Sichtbereich des Bewohners verlässt, sobald
ein anderer Kollege anwesend ist.
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Die Bezugspflegekraft oder eine andere
vertraute Pflegekraft wird herbeigerufen. Diese sucht den Dialog mit
dem Bewohner und versucht, ihn von Gewalttaten abzubringen.
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Wir prüfen, wie der Bewohner auf
andersgeschlechtliches Pflegepersonal reagiert. Insbesondere bei
Männern wirken weibliche Mitarbeiter mitunter deeskalierend. Zudem
verfügen Frauen oftmals über ein besseres empathisches Verständnis und
können insbesondere Körpersprache und Mimik besser "lesen".
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Bedrohte Mitbewohner und Kollegen werden aus
dem direkten Gefahrenbereich geführt. Danach wird die nähere Umgebung
geräumt, also etwa der Flur. Mitbewohner werden gebeten, in ihre Zimmer
zu gehen und dort zu bleiben, bis sich die Situation entspannt hat.
(Die Entfernung von Mitbewohnern dient einerseits deren Schutz,
gleichzeitig verhindern wir, dass sich der aggressive Bewohner von
einer Überzahl anderer Personen eingekreist fühlt.)
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Dem Bewohner wird eine Rückzugsmöglichkeit
angeboten, damit er seine Gedanken ordnen kann. Er wird aber nicht
unbeobachtet gelassen, da er sich selbst verletzen könnte.
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Die Pflegekraft versucht im Dialog mit dem
Bewohner zu klären, durch was die Aggressionen ausgelöst wurden. Nicht
selten führt bereits das zu einer Entspannung der Lage. Der Bewohner
fühlt sich mit seinen Gefühlen ernst genommen. Es fällt ihm leichter,
sich auf ein Gespräch mit der Pflegekraft einzulassen.
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Es kann sinnvoll sein, dem Bewohner zu zeigen,
dass sein Verhalten auf andere Menschen bedrohlich wirkt. Etwa: "Herr
Meier, wenn Sie sich so aggressiv verhalten, bekomme ich Angst vor
Ihnen." Vielen aggressiven Bewohnern ist gar nicht bewusst, wie ihr
Verhalten auf das Umfeld wirkt.
Überwältigung eines Bewohners
(Hinweis:
Der folgende Abschnitt ist für reguläre Pflegeheime nicht relevant, da
in diesen Einrichtungen mit einer solchen Eskalation nicht zu rechnen
ist. Die folgenden Vorgaben richten sich an stationäre Einrichtungen,
die sich auf die Versorgung von Senioren mit hohem Aggressionspotenzial
spezialisiert haben.)
Nur wenn alle Alternativen ausgeschöpft sind und es keine Möglichkeit
zu einer gewaltfreien Lösung gibt, wird der aggressive Bewohner
überwältigt. Dieses ist nur dann notwendig, wenn eine eindeutige Eigen-
oder Fremdgefährdung vorliegt. Kein eigener Zugriff erfolgt, wenn der
Bewohner etwa mit einem Messer bewaffnet ist. In solchen Fällen wird
die Polizei gerufen.
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Die Pflegekräfte legen Brillen, Schmuck und Uhren ab.
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Ein Mitarbeiter bereitet außer Sichtweite des Bewohners die Fixierungsmaterialien vor.
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Der Zugriff erfolgt primär durch männliches Pflegepersonal.
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Der Zugriff erfolgt niemals im Alleingang. Es müssen stets mindestens zwei Pflegekräfte anwesend sein.
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Der Zugriff erfolgt stets von zwei Seiten
gleichzeitig. Eine Pflegekraft führt einen Scheinzugriff durch, während
der zweite Mitarbeiter den tatsächlichen Zugriff beginnt.
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Das Gesicht des Bewohners wird mit Kleidung überdeckt (Bissgefahr!).
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Die Handgelenke werden fest gegriffen, ebenso die Füße.
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Alle weiteren Maßnahmen erfolgen gemäß des Standards "Fixierung von Bewohnern".
Nachbereitung:
Rechtliche Maßnahmen
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Wenn Bewohner bei dem Zwischenfall verletzt
wurden, werden umgehend ein Arzt und die Polizei gerufen. Nach
Möglichkeit werden Verletzungen fotografiert.
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Entstandene Sachschäden werden erfasst und
sorgfältig dokumentiert. Dieses insbesondere, wenn das Eigentum eines
Mitbewohners betroffen ist.
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Bei jeder körperlichen oder finanziellen Schädigung eines Mitbewohners muss der zuständige Betreuer informiert werden.
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Wenn eine Pflegekraft zu Schaden gekommen ist, kann es sich dabei um einen meldepflichtigen Arbeitsunfall handeln.
Dokumentation
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Eine lückenlose Dokumentation von relevanten
Vorkommnissen ist unverzichtbar. Sie sichert die Weitergabe wichtiger
Informationen an Kollegen, die später mit dem Bewohner arbeiten werden.
Gleichzeitig ist es wichtig, alle relevanten Daten für eine etwaige
juristische Aufarbeitung der Geschehnisse zu einem späteren Zeitpunkt
vorzuhalten.
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Alle Beobachtungen werden genau dokumentiert.
Die Beschreibung erfolgt wertfrei. Wir achten insbesondere auf
Veränderungen im Verhalten des Bewohners.
-
Die Dokumentation sollte präzise erfolgen.
Statt also zu schreiben, dass der Bewohner "aggressiv" ist, sollten
dessen Handlungen genau beschrieben werden, etwa:
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Der Bewohner wirft das Tablett mit dem Mittagessen um.
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Der Bewohner beschimpft Mitbewohner im Gymnastikraum als "Schweine".
-
Wir prüfen, ob wir den Grund für das aggressive
Verhalten ermitteln können. Dieses ist i. d. R. ein Ereignis, dass sich
kurze Zeit vor dem Wutausbruch ereignet hat.
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Bei der Anpassung der Pflegeplanung (oder
Maßnahmenplanung) berücksichtigen wir, dass die Wahrscheinlichkeit für
aggressives Verhalten mit jedem Zwischenfall ansteigt. Der Bewohner
"erlernt", dass er mittels Gewalt "Dampf ablassen" kann.
Weitere Maßnahmen
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Wenn ein Bewohner einen Mitbewohner verbal oder
handgreiflich attackiert hat, so geben wir ihm einige Zeit später die
Möglichkeit, sich zu entschuldigen. Wir vermitteln den entsprechenden
Kontakt.
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Falls ein Zimmergenosse wiederholt das Opfer
von Aggressionen war, bieten wir dem Betroffenen an, in ein anderes
Zimmer zu ziehen. Dieses ist etwa notwendig, wenn ein Bewohner
aggressiv gegen seine bei ihm lebende Ehefrau vorgeht.
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Wenn ein Bewohner wiederholt aggressiv gegen seine Bezugspflegekraft vorgeht, so wird diese ausgewechselt.
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Der Vorfall wird mit dem behandelnden Arzt
besprochen. Ggf. wird die medikamentöse Behandlung angepasst. Sollte
das Gewaltverhalten regelmäßig auftreten, werden eine Zwangseinweisung
und die Bestellung eines Betreuers erörtert.
-
Nach einer aggressiven Handlung kommt es bei
einigen Bewohnern anschließend zu depressiven Stimmungen ("schlechtes
Gewissen"). Diese Phasen erfordern dann eine Anpassung der Versorgung.
-
Pflegekräfte müssen sich darüber bewusst sein,
dass sie ihre eigene Angst nicht unterdrücken sollten. Dieses könnte
dazu führen, dass sie ihrerseits übermäßige Gewalt anwenden. Wir bieten
unseren Pflegekräften daher regelmäßig Supervision an.
Dokumente:
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Pflegebericht
-
Pflegeplanung / Maßnahmenplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
-
PDL
-
Pflegefachkräfte
-
Pflegehilfskräfte
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