pqsg mobil
Start Suche Service
Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert. Für die PC-Version klicken Sie bitte hier.

Standard "Messung des Körpergewichts / Unbeabsichtigter Gewichtsverlust"

Zahlreiche Fehlerquellen können die korrekte Erfassung des Körpergewichts erschweren. Daher sollte das Wiegen mittels eines Standards innerhalb des Pflegeteams vereinheitlicht werden. Hinzu kommt die richtige Reaktion auf etwaige Gewichtsverluste, da diese im Rahmen der MDK-Prüfung relevant sein können.


Standard "Messung des Körpergewichts / Unbeabsichtigter Gewichtsverlust"


Definition:

  • Das Gewicht unserer Bewohner wird regelmäßig erfasst und dokumentiert. Gemeinsam mit der Körpergröße kann dann der Body Mass Index (BMI) ermittelt werden. Dieser Zahlenwert ermöglicht eine objektive Erfassung des Ernährungszustands des Bewohners.
  • Zahlreiche Gesundheitsstörungen machen sich durch kurzfristige Gewichtsschwankungen bemerkbar. So führen Schädigungen des Herzens über eine Ödembildung zu einer Gewichtszunahme. Krebserkrankungen wiederum lassen das Körpergewicht binnen kurzer Zeit erheblich absinken. Es ist daher wichtig, diese Schwankungen zeitnah zu erfassen und angemessen darauf zu reagieren.
Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
  • Von besonderer Bedeutung ist dabei die rapide Gewichtsreduktion. In einem Drittel dieser Fälle sind gut- oder bösartige Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts ursächlich. In etwa zehn Prozent sind psychische Erkrankungen (meistens eine Depression) der Auslöser. Oftmals wird der Grund für die Gewichtsreduktion nicht gefunden.
  • Viele dieser Auslöser lassen sich von der Einrichtung nicht beeinflussen. Auf andere Auslöser jedoch können Pflegekräfte in einem mehr oder minder großen Umfang einwirken. Dieses etwa, wenn sich ein Bewohner einer radikalen Diät unterzieht oder die Nahrung in suizidaler Absicht vollständig verweigert.
  • Von besonderer Bedeutung sind Anpassungsstörungen. Die psychische Störung tritt typischerweise in den ersten Wochen und Monaten nach dem Heimeinzug auf, etwa wenn der Übergang in die stationäre Versorgung abrupt und unfreiwillig erfolgte. Die Lebensfreude des Bewohners ist beeinträchtigt, was sich auch daran zeigt, dass er zu wenig Nahrung zu sich nimmt.
  • Das Ereignis “unbeabsichtigter Gewichtsverlust” ist abzugrenzen vom Pflegeproblem der Kachexie.
    • Nicht jeder Bewohner, der unbeabsichtigt Körpergewicht verliert, wird dadurch untergewichtig. Beispiel: Ein adipöser Pflegebedürftiger wiegt zunächst 160 kg. Nach dem Verlust von 10 Prozent der Körpermasse verbleibt immer noch ein Gewicht von 144 kg. Der Bewohner ist also nach wie vor übergewichtig.
    • Nicht jeder kachektische Bewohner hat die Körpermasse binnen kurzer Zeit verloren. Beispiel: Eine Bewohnerin wiegt nur noch 47 kg. Fünf Jahre zuvor lag das Gewicht noch bei 60 kg. Die Reduktion vollzog sich jedoch schleichend über einen längeren Zeitraum.
Bedeutung im Rahmen der Qualitätsprüfung
  • Die neue Qualitätsprüfung verpflichtet die Einrichtungen zu einem fachgerechten Ernährungsmanagement, das den Bewohner vor ungewolltem Gewichtsverlust schützt. Inwieweit das Pflegeheim diese Vorgaben erfüllt, wird mittels eines Qualitätsindikators erfasst.
  • Der Indikator „unbeabsichtigter Gewichtsverlust“ erfasst den Anteil der Bewohner, bei dem es in einem Zeitraum von sechs Monaten in der Pflegeeinrichtung zu einem Gewichtsverlust von mehr als zehn Prozent des Körpergewichts gekommen ist.
  • Diese Kennzahl wird für zwei Gruppen erhoben. Die erste Gruppe bilden Senioren, die demenziell nicht erkrankt sind oder die nur unter geringen demenziellen Einschränkungen leiden. Die zweite Gruppe bilden Pflegebedürftige, die erhebliche kognitive Beeinträchtigungen aufweisen. In der ersten Erprobung der neuen Qualitätsprüfung hat sich gezeigt, dass Bewohner mit schweren kognitiven Einschränkungen mehr als doppelt so häufig von unbeabsichtigtem Gewichtsverlust betroffen sind wie mental weniger beeinträchtigte Senioren.
  • Ergänzend dazu wird das Ernährungsmanagement im Rahmen der Qualitätsaspekte im Verlauf der externen Qualitätsprüfung durch den MDK kontrolliert. Kommt es zu einem “unerwünschten, gesundheitlich relevanten Gewichtsverlust”, so wird dieses mit einer “D-Wertung” belegt. Es handelt sich also um einen schweren Mangel.

Grundsätze:

  • Das Körpergewicht ist ein wichtiger Indikator, um den Zustand des Bewohners zu erfassen und auf krankheitsbedingte Veränderungen zeitnah zu reagieren.
  • Viele Senioren unterschätzen die Risiken einer unerwarteten Gewichtsreduktion. Nicht selten wird diese Entwicklung sogar begrüßt. Wir machen dem Bewohner daher klar, dass jede unfreiwillige Gewichtsabnahme im o. g. Umfang zumindest ein Warnsignal ist. Fast ein Drittel aller Senioren, bei denen unvermittelt ein erheblicher Gewichtsverlust auftritt, versterben innerhalb von zwei Jahren.
  • Wir sind uns bewusst, dass das individuelle Körpergewicht für viele Senioren ein sensibles Thema ist. Wir achten daher stets auf einen taktvollen und wertschätzenden Umgang mit dem Bewohner, insbesondere bei Gewichtsveränderungen.
  • Wir nutzen das Wiegen immer auch für die Mobilisierung des Bewohners. Insbesondere die Nutzung einer Bettwaage sollte vermieden werden, solange noch eine gefahrlose Mobilisierung auf eine Krankenstuhlwaage möglich ist.

Ziele:

  • Das Gewicht des Bewohners wird korrekt gemessen.
  • Durch eine präzise Erfassung auch kleiner Gewichtsschwankungen kann die Wirksamkeit einer etwaigen medikamentösen Therapie eingeschätzt werden.
  • Langfristige Gewichtsveränderungen werden festgestellt. Wir können eine Fehlernährung kompensieren, bevor der Bewohner über- oder untergewichtig wird.
  • Ein Sturz beim Wiegen wird vermieden.

Vorbereitung:

Indikation

Verschiedene Krankheitsbilder erfordern es, das Körpergewicht besonders engmaschig zu erfassen:

  • Über- und Untergewicht
  • Herz- oder Niereninsuffizienz, wegen des drohenden Flüssigkeitsüberschusses
  • Einnahme von Diuretika (entwässernde Medikamente)
  • Tumorerkrankung
  • Diabetes mellitus
  • chronischer Durchfall
  • Essstörungen
  • Depressionen und Nahrungsverweigerung

Organisation

  • In den ersten Tagen nach dem Heimeinzug wird jeder Bewohner gewogen. Dieser Ausgangswert ist wichtig für spätere Verlaufskontrollen.
  • Alle Mitarbeiter werden in die richtige Handhabung der Waagen eingewiesen. Dieses ist Aufgabe des Praxismentors oder des Medizinproduktebeauftragten.
  • Waagen müssen geeicht sein, wenn sie im medizinischen Bereich genutzt werden. Wir stellen sicher, dass dieses regelmäßig erfolgt.
  • Wenn der Bewohner nicht gewogen werden möchte, muss dieses sorgfältig in der Pflegedokumentation vermerkt werden. Dieses ist auch notwendig, wenn das Wiegen aufgrund einer Entscheidung des Arztes, der Angehörigen oder des Betreuers nicht erfolgt.

Auswahl einer Waage

  • Bei geringer Sturzgefährdung nutzen wir eine Stehwaage. Der Bewohner muss dann in der Lage sein, ohne Schuhe und ohne Haltegriffe einige Sekunden stehen zu können. Oftmals kann der Bewohner die Messung dann auch eigenständig durchführen.
  • Bei nur eingeschränkt mobilen Senioren nutzen wir eine Krankenstuhlwaage. Diese ermöglicht es, den Bewohner im Sitzen zu wiegen. Zwei Armstützen geben den notwendigen Halt.
  • Das Gewicht von immobilen Senioren wird mittels einer elektronischen Lifterwaage erfasst. Diese ist in vielen Patientenliftern bereits integriert. Alternativ kann die Waage auch nachträglich eingehängt werden. Vor dem ersten Gebrauch sollte die Anleitung gelesen werden.
  • Für die bloße Gewichtskontrolle zur Verhinderung von Über- und von Untergewicht können nicht-eichfähige Personenwaagen genutzt werden. Dieses etwa, wenn der Bewohner seine private Waage weiterhin nutzen möchte.

Bereitstellung einer Waage

(Erweiterungsbaustein für die ambulante Pflege:)

  • Wir nutzen die bereits im Hause vorhandene Personenwaage, sofern keine gravierende Ungenauigkeit vorliegt.
  • Fehler bei der Angabe des absoluten Gewichts sind weniger problematisch als Messungenauigkeiten bei Gewichtsveränderungen. Es ist vor allem wichtig, dass kleinere Gewichtszunahmen und Gewichtsverluste korrekt erfasst werden. Falls die Waage permanent einen gleichbleibenden Wert zu viel oder zu wenig anzeigt, ist dieses akzeptabel.
  • Sofern der Klient bereit ist, eine neue Waage zu kaufen, sollte er ein Modell mit einer großen Anzeige beschaffen. Einige Modelle haben auch eine Sprachausgabe, sind also ideal bei fortgeschrittenen Sehbehinderungen.
  • Falls eine digitale Waage nicht mehr funktioniert, werden ggf. die Batterien getauscht.
  • Wenn der Klient keine Waage besitzt und sich auch keine anschaffen will, wird sein Gewicht nicht gemessen.

Durchführung:

Sicherstellung gleicher Messbedingungen

  • Der Bewohner sollte immer mit der gleichen Waage gewogen werden.
  • Der Bewohner sollte nach Möglichkeit morgens gewogen werden. Ihm wird zuvor ein Toilettengang angeboten.
  • Vor dem Wiegen sollte der Bewohner (soweit möglich) nichts essen oder trinken.
  • Das Körpergewicht sollte nicht durch Kleidung verfälscht werden. Der Bewohner wird daher in Unterwäsche gewogen. Er sollte keine Schuhe tragen.
  • Bei Zu- oder Ableitungen, wie etwa bei einem Katheterbeutel oder bei einer Infusion, werden die Beutel beim Wiegen kurz angehoben, damit das Gewicht des Bewohners nicht verfälscht wird.

Nutzung einer Krankenstuhlwaage

  • Die Pflegekraft stellt sicher, dass die Krankenstuhlwaage funktionsfähig ist.
  • Die Waage muss auf ebenem und festem Untergrund stehen. Sie darf nicht wackeln.
  • Die Bremsen werden festgestellt, damit ein sicherer Transfer auf die Waage und zurück möglich ist.
  • Die Fußstützen werden eingeklappt.
  • Die Waage wird angestellt.
  • Die Pflegekraft deckt die Sitzfläche mit einem sauberen Handtuch oder mit einem Stecklaken ab.
  • Die Pflegekraft justiert die Waage und löscht das Taragewicht. In der Anzeige erscheint "0.00 kg".
  • Der Bewohner wird nun auf die Krankenstuhlwaage mobilisiert. Sein Rücken sollte an der Lehne anliegen. Die Hände werden auf den Armlehnen abgelegt. Der Bewohner darf sich nicht an der Wand oder am Boden mit den Füßen abstützen.
  • Die Pflegekraft zieht dem Bewohner die Schuhe aus, klappt die Fußstützen herunter und stellt die Füße darauf ab.
  • Der Bewohner wird nun aufgefordert, einige Sekunden still zu sitzen, bis das Gewicht abgelesen werden kann.
  • Das Gewicht wird dokumentiert.
  • Die Fußstützen werden wieder eingeklappt, der Bewohner erhält Hilfe beim Schuheanziehen. Er steht mit unserer Hilfe wieder auf.

Nachbereitung:

Dokumentation

Für die spätere Datenübermittlung an die Datenauswertungsstelle ist es wichtig, dass alle relevanten Informationen erfasst werden. In vielen Fällen können wir durch eine lückenlose Dokumentation belegen, dass wir für einen unbeabsichtigten Gewichtsverlust eines Bewohners nicht verantwortlich sind. Der Qualitätsindikator wird dann nicht beeinträchtigt.

  • Leidet der Bewohner unter bösartigen Tumorerkrankungen?
  • Liegt eine Amputation von Gliedmaßen bzw. von Teilen von Gliedmaßen vor?
  • Erhält der Bewohner Medikamente, die zu einem Gewichtsverlust führen können, also etwa Diuretika?
(Hinweis: Denken Sie hierbei auch an Wirkstoffe wie Digitalis, Theophyllin und ACE-Hemmer. Diese können zu Geschmacksstörungen und damit zu verminderter Nahrungsaufnahme führen. Trizyklische Antidepressiva, Clonidin und Diuretika verursachen Mundtrockenheit und damit Geschmacks- und Schluckstörungen. Nichtsteroidale Antirheumatika und Theophyllin bewirken nicht selten Übelkeit.)
  • Führt der Bewohner eine Diät durch? Ist der Hausarzt darüber informiert?
  • Wurde der Bewohner in den letzten Wochen und Monaten im Krankenhaus behandelt? Hat er dort an Körpergewicht verloren?

weitere Maßnahmen

  • Bei relevanten Gewichtsveränderungen wird der behandelnde Hausarzt informiert. Von Bedeutung ist jeder Gewichtsverlust um fünf Prozent innerhalb eines Vierteljahres oder über zehn Prozent in sechs Monaten.
  • Wir bitten um eine zeitnahe ärztliche Untersuchung.
  • Zudem prüfen wir, ob die Pflege- und Maßnahmenplanung aktualisiert werden sollte.
  • Ggf. werden die Akkus der Sitzwaage wieder aufgeladen.
  • Die Sitzwaage wird nach jeder Benutzung gereinigt und nach Herstellervorgaben desinfiziert.

Dokumente:

  • Pflege- und Maßnahmenplanung
  • Vitaldatenblatt

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte



pqsg Impressum, AGB / Datenschutz