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Standard "Messung des Körpergewichts / Unbeabsichtigter Gewichtsverlust"
Zahlreiche
Fehlerquellen können die korrekte Erfassung des Körpergewichts
erschweren. Daher sollte das Wiegen mittels eines Standards innerhalb
des Pflegeteams vereinheitlicht werden. Hinzu kommt die richtige
Reaktion auf etwaige Gewichtsverluste, da diese im Rahmen der
MDK-Prüfung relevant sein können.
Standard "Messung des Körpergewichts / Unbeabsichtigter Gewichtsverlust"
Definition:
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Das Gewicht unserer Bewohner wird regelmäßig
erfasst und dokumentiert. Gemeinsam mit der Körpergröße kann dann der
Body Mass Index (BMI) ermittelt werden. Dieser Zahlenwert ermöglicht
eine objektive Erfassung des Ernährungszustands des Bewohners.
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Zahlreiche Gesundheitsstörungen machen sich
durch kurzfristige Gewichtsschwankungen bemerkbar. So führen
Schädigungen des Herzens über eine Ödembildung zu einer
Gewichtszunahme. Krebserkrankungen wiederum lassen das Körpergewicht
binnen kurzer Zeit erheblich absinken. Es ist daher wichtig, diese
Schwankungen zeitnah zu erfassen und angemessen darauf zu reagieren.
Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
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Von besonderer Bedeutung ist dabei die rapide
Gewichtsreduktion. In einem Drittel dieser Fälle sind gut- oder
bösartige Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts ursächlich. In etwa zehn
Prozent sind psychische Erkrankungen (meistens eine Depression) der
Auslöser. Oftmals wird der Grund für die Gewichtsreduktion nicht
gefunden.
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Viele dieser Auslöser lassen sich von der
Einrichtung nicht beeinflussen. Auf andere Auslöser jedoch können
Pflegekräfte in einem mehr oder minder großen Umfang einwirken. Dieses
etwa, wenn sich ein Bewohner einer radikalen Diät unterzieht oder die
Nahrung in suizidaler Absicht vollständig verweigert.
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Von besonderer Bedeutung sind
Anpassungsstörungen. Die psychische Störung tritt typischerweise in den
ersten Wochen und Monaten nach dem Heimeinzug auf, etwa wenn der
Übergang in die stationäre Versorgung abrupt und unfreiwillig erfolgte.
Die Lebensfreude des Bewohners ist beeinträchtigt, was sich auch daran
zeigt, dass er zu wenig Nahrung zu sich nimmt.
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Das Ereignis “unbeabsichtigter Gewichtsverlust” ist abzugrenzen vom Pflegeproblem der Kachexie.
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Nicht jeder Bewohner, der unbeabsichtigt
Körpergewicht verliert, wird dadurch untergewichtig. Beispiel: Ein
adipöser Pflegebedürftiger wiegt zunächst 160 kg. Nach dem Verlust von
10 Prozent der Körpermasse verbleibt immer noch ein Gewicht von 144 kg.
Der Bewohner ist also nach wie vor übergewichtig.
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Nicht jeder kachektische Bewohner hat die
Körpermasse binnen kurzer Zeit verloren. Beispiel: Eine Bewohnerin
wiegt nur noch 47 kg. Fünf Jahre zuvor lag das Gewicht noch bei 60 kg.
Die Reduktion vollzog sich jedoch schleichend über einen längeren
Zeitraum.
Bedeutung im Rahmen der Qualitätsprüfung
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Die neue Qualitätsprüfung verpflichtet die
Einrichtungen zu einem fachgerechten Ernährungsmanagement, das den
Bewohner vor ungewolltem Gewichtsverlust schützt. Inwieweit das
Pflegeheim diese Vorgaben erfüllt, wird mittels eines
Qualitätsindikators erfasst.
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Der Indikator „unbeabsichtigter
Gewichtsverlust“ erfasst den Anteil der Bewohner, bei dem es in einem
Zeitraum von sechs Monaten in der Pflegeeinrichtung zu einem
Gewichtsverlust von mehr als zehn Prozent des Körpergewichts gekommen
ist.
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Diese Kennzahl wird für zwei Gruppen erhoben.
Die erste Gruppe bilden Senioren, die demenziell nicht erkrankt sind
oder die nur unter geringen demenziellen Einschränkungen leiden. Die
zweite Gruppe bilden Pflegebedürftige, die erhebliche kognitive
Beeinträchtigungen aufweisen. In der ersten Erprobung der neuen
Qualitätsprüfung hat sich gezeigt, dass Bewohner mit schweren
kognitiven Einschränkungen mehr als doppelt so häufig von
unbeabsichtigtem Gewichtsverlust betroffen sind wie mental weniger
beeinträchtigte Senioren.
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Ergänzend dazu wird das Ernährungsmanagement im
Rahmen der Qualitätsaspekte im Verlauf der externen Qualitätsprüfung
durch den MDK kontrolliert. Kommt es zu einem “unerwünschten,
gesundheitlich relevanten Gewichtsverlust”, so wird dieses mit einer
“D-Wertung” belegt. Es handelt sich also um einen schweren Mangel.
Grundsätze:
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Das Körpergewicht ist ein wichtiger Indikator,
um den Zustand des Bewohners zu erfassen und auf krankheitsbedingte
Veränderungen zeitnah zu reagieren.
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Viele Senioren unterschätzen die Risiken einer
unerwarteten Gewichtsreduktion. Nicht selten wird diese Entwicklung
sogar begrüßt. Wir machen dem Bewohner daher klar, dass jede
unfreiwillige Gewichtsabnahme im o. g. Umfang zumindest ein Warnsignal
ist. Fast ein Drittel aller Senioren, bei denen unvermittelt ein
erheblicher Gewichtsverlust auftritt, versterben innerhalb von zwei
Jahren.
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Wir sind uns bewusst, dass das individuelle
Körpergewicht für viele Senioren ein sensibles Thema ist. Wir achten
daher stets auf einen taktvollen und wertschätzenden Umgang mit dem
Bewohner, insbesondere bei Gewichtsveränderungen.
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Wir nutzen das Wiegen immer auch für die
Mobilisierung des Bewohners. Insbesondere die Nutzung einer Bettwaage
sollte vermieden werden, solange noch eine gefahrlose Mobilisierung auf
eine Krankenstuhlwaage möglich ist.
Ziele:
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Das Gewicht des Bewohners wird korrekt gemessen.
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Durch eine präzise Erfassung auch kleiner
Gewichtsschwankungen kann die Wirksamkeit einer etwaigen medikamentösen
Therapie eingeschätzt werden.
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Langfristige Gewichtsveränderungen werden
festgestellt. Wir können eine Fehlernährung kompensieren, bevor der
Bewohner über- oder untergewichtig wird.
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Ein Sturz beim Wiegen wird vermieden.
Vorbereitung:
Indikation
Verschiedene Krankheitsbilder erfordern es, das Körpergewicht besonders engmaschig zu erfassen:
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Über- und Untergewicht
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Herz- oder Niereninsuffizienz, wegen des drohenden Flüssigkeitsüberschusses
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Einnahme von Diuretika (entwässernde Medikamente)
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Tumorerkrankung
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Diabetes mellitus
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chronischer Durchfall
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Essstörungen
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Depressionen und Nahrungsverweigerung
Organisation
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In den ersten Tagen nach dem Heimeinzug wird
jeder Bewohner gewogen. Dieser Ausgangswert ist wichtig für spätere
Verlaufskontrollen.
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Alle Mitarbeiter werden in die richtige
Handhabung der Waagen eingewiesen. Dieses ist Aufgabe des Praxismentors
oder des Medizinproduktebeauftragten.
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Waagen müssen geeicht sein, wenn sie im
medizinischen Bereich genutzt werden. Wir stellen sicher, dass dieses
regelmäßig erfolgt.
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Wenn der Bewohner nicht gewogen werden möchte,
muss dieses sorgfältig in der Pflegedokumentation vermerkt werden.
Dieses ist auch notwendig, wenn das Wiegen aufgrund einer Entscheidung
des Arztes, der Angehörigen oder des Betreuers nicht erfolgt.
Auswahl einer Waage
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Bei geringer Sturzgefährdung nutzen wir eine
Stehwaage. Der Bewohner muss dann in der Lage sein, ohne Schuhe und
ohne Haltegriffe einige Sekunden stehen zu können. Oftmals kann der
Bewohner die Messung dann auch eigenständig durchführen.
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Bei nur eingeschränkt mobilen Senioren nutzen
wir eine Krankenstuhlwaage. Diese ermöglicht es, den Bewohner im Sitzen
zu wiegen. Zwei Armstützen geben den notwendigen Halt.
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Das Gewicht von immobilen Senioren wird mittels
einer elektronischen Lifterwaage erfasst. Diese ist in vielen
Patientenliftern bereits integriert. Alternativ kann die Waage auch
nachträglich eingehängt werden. Vor dem ersten Gebrauch sollte die
Anleitung gelesen werden.
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Für die bloße Gewichtskontrolle zur
Verhinderung von Über- und von Untergewicht können nicht-eichfähige
Personenwaagen genutzt werden. Dieses etwa, wenn der Bewohner seine
private Waage weiterhin nutzen möchte.
Bereitstellung einer Waage
(Erweiterungsbaustein für die ambulante Pflege:)
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Wir nutzen die bereits im Hause vorhandene Personenwaage, sofern keine gravierende Ungenauigkeit vorliegt.
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Fehler bei der Angabe des absoluten Gewichts
sind weniger problematisch als Messungenauigkeiten bei
Gewichtsveränderungen. Es ist vor allem wichtig, dass kleinere
Gewichtszunahmen und Gewichtsverluste korrekt erfasst werden. Falls die
Waage permanent einen gleichbleibenden Wert zu viel oder zu wenig
anzeigt, ist dieses akzeptabel.
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Sofern der Klient bereit ist, eine neue Waage
zu kaufen, sollte er ein Modell mit einer großen Anzeige beschaffen.
Einige Modelle haben auch eine Sprachausgabe, sind also ideal bei
fortgeschrittenen Sehbehinderungen.
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Falls eine digitale Waage nicht mehr funktioniert, werden ggf. die Batterien getauscht.
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Wenn der Klient keine Waage besitzt und sich auch keine anschaffen will, wird sein Gewicht nicht gemessen.
Durchführung:
Sicherstellung gleicher Messbedingungen
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Der Bewohner sollte immer mit der gleichen Waage gewogen werden.
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Der Bewohner sollte nach Möglichkeit morgens gewogen werden. Ihm wird zuvor ein Toilettengang angeboten.
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Vor dem Wiegen sollte der Bewohner (soweit möglich) nichts essen oder trinken.
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Das Körpergewicht sollte nicht durch Kleidung
verfälscht werden. Der Bewohner wird daher in Unterwäsche gewogen. Er
sollte keine Schuhe tragen.
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Bei Zu- oder Ableitungen, wie etwa bei einem
Katheterbeutel oder bei einer Infusion, werden die Beutel beim Wiegen
kurz angehoben, damit das Gewicht des Bewohners nicht verfälscht wird.
Nutzung einer Krankenstuhlwaage
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Die Pflegekraft stellt sicher, dass die Krankenstuhlwaage funktionsfähig ist.
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Die Waage muss auf ebenem und festem Untergrund stehen. Sie darf nicht wackeln.
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Die Bremsen werden festgestellt, damit ein sicherer Transfer auf die Waage und zurück möglich ist.
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Die Fußstützen werden eingeklappt.
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Die Waage wird angestellt.
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Die Pflegekraft deckt die Sitzfläche mit einem sauberen Handtuch oder mit einem Stecklaken ab.
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Die Pflegekraft justiert die Waage und löscht das Taragewicht. In der Anzeige erscheint "0.00 kg".
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Der Bewohner wird nun auf die Krankenstuhlwaage
mobilisiert. Sein Rücken sollte an der Lehne anliegen. Die Hände werden
auf den Armlehnen abgelegt. Der Bewohner darf sich nicht an der Wand
oder am Boden mit den Füßen abstützen.
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Die Pflegekraft zieht dem Bewohner die Schuhe aus, klappt die Fußstützen herunter und stellt die Füße darauf ab.
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Der Bewohner wird nun aufgefordert, einige Sekunden still zu sitzen, bis das Gewicht abgelesen werden kann.
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Das Gewicht wird dokumentiert.
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Die Fußstützen werden wieder eingeklappt, der Bewohner erhält Hilfe beim Schuheanziehen. Er steht mit unserer Hilfe wieder auf.
Nachbereitung:
Dokumentation
Für
die spätere Datenübermittlung an die Datenauswertungsstelle ist es
wichtig, dass alle relevanten Informationen erfasst werden. In vielen
Fällen können wir durch eine lückenlose Dokumentation belegen, dass wir
für einen unbeabsichtigten Gewichtsverlust eines Bewohners nicht
verantwortlich sind. Der Qualitätsindikator wird dann nicht
beeinträchtigt.
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Leidet der Bewohner unter bösartigen Tumorerkrankungen?
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Liegt eine Amputation von Gliedmaßen bzw. von Teilen von Gliedmaßen vor?
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Erhält der Bewohner Medikamente, die zu einem Gewichtsverlust führen können, also etwa Diuretika?
(Hinweis: Denken Sie hierbei auch an Wirkstoffe wie Digitalis,
Theophyllin und ACE-Hemmer. Diese können zu Geschmacksstörungen und
damit zu verminderter Nahrungsaufnahme führen. Trizyklische
Antidepressiva, Clonidin und Diuretika verursachen Mundtrockenheit und
damit Geschmacks- und Schluckstörungen. Nichtsteroidale Antirheumatika
und Theophyllin bewirken nicht selten Übelkeit.)
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Führt der Bewohner eine Diät durch? Ist der Hausarzt darüber informiert?
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Wurde der Bewohner in den letzten Wochen und Monaten im Krankenhaus behandelt? Hat er dort an Körpergewicht verloren?
weitere Maßnahmen
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Bei relevanten Gewichtsveränderungen wird der
behandelnde Hausarzt informiert. Von Bedeutung ist jeder
Gewichtsverlust um fünf Prozent innerhalb eines Vierteljahres oder über
zehn Prozent in sechs Monaten.
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Wir bitten um eine zeitnahe ärztliche Untersuchung.
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Zudem prüfen wir, ob die Pflege- und Maßnahmenplanung aktualisiert werden sollte.
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Ggf. werden die Akkus der Sitzwaage wieder aufgeladen.
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Die Sitzwaage wird nach jeder Benutzung gereinigt und nach Herstellervorgaben desinfiziert.
Dokumente:
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Pflege- und Maßnahmenplanung
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Vitaldatenblatt
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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