Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert.
Für die PC-Version
klicken Sie bitte hier.
Standard "Haarwäsche im Bett" (stationäre Pflege)
Die
Haarwäsche im Bett ist auf den ersten Blick keine Tätigkeit, die
unbedingt standardisiert werden müsste. Diese Einschätzung ändert sich
spätestens dann, wenn ein Pflegeschüler vergisst, der Bewohnerin das Hörgerät zu
entnehmen und dieses prompt in der vollen Waschwanne versinkt. Oder
wenn die Temperatur des Spülwassers nicht zuvor kontrolliert wurde.
Standard "Haarwäsche im Bett" (stationäre Pflege)
Definition:
-
Auch die Haare von bettlägerigen Menschen
müssen regelmäßig sowie bei Bedarf gewaschen werden. Wir stellen damit
sicher, dass diese sauber, gesund und äußerlich ansprechend sind.
-
Die Haarwäsche wird nur dann im Bett
vorgenommen, wenn eine Haarwäsche unter der Dusche oder vor dem
Waschbecken nicht durchführbar ist.
-
Bei immobilen Bewohnern ist es sinnvoll,
dass die Maßnahme von zwei Pflegekräften durchgeführt wird. Die
Durchführung wird dadurch schneller und weniger belastend.
Grundsätze:
-
Gesundes und schönes Haar ist ein
wesentlicher Faktor für die Lebenszufriedenheit von Bewohnern und vor
allem von Bewohnerinnen.
-
Wie oft die Haare gewaschen werden, entscheidet der Bewohner. Wir empfehlen eine mindestens wöchentliche Wäsche.
-
Wenn ein Bewohner unter
krankheitsbedingtem Haarausfall leidet, gehen wir besonders einfühlsam
mit ihm um. Dieses gilt besonders für Bewohnerinnen.
-
Wir richten uns bei allen Maßnahmen nach den Wünschen des Bewohners soweit dieses möglich ist.
-
Ohne Zustimmung des Bewohners dürfen
keine Haare geschnitten oder getönt werden. Der Bewohner erhält keine
"Kinderfrisur", auch wenn diese weniger Arbeitsaufwand für uns bedeutet.
-
Ohnehin können wir nur kleinere Anpassungen der Frisur vornehmen. Alles Weitere ist Aufgabe unseres Hausfriseurs.
-
Jeder Bewohner hat seinen eigenen Kamm und Bürste, die entsprechend beschriftet sind.
-
Die Haarwäsche muss sorgfältig
vorbereitet werden. Unterbrechungen während der Haarwäsche, etwa weil
ein Pflegemittel fehlt, sollten unterbleiben.
-
Der Bewohner sollte in die Maßnahme eingebunden werden und möglichst viele Handgriffe selbst erledigen.
-
Die Haarwäsche ist Aufgabe der Bezugspflegekraft, soweit dieses organisatorisch möglich ist.
-
Ggf. kontaktieren wir den Hausarzt. Wir
klären, ob eine Haarwäsche aus medizinischen Gründen zu unterlassen
ist. Dieses ist insbesondere der Fall bei:
-
Erkrankungen im Ohr
-
Halswirbelverletzungen
-
Schädelverletzungen
-
Verletzungen oder Erkrankungen der Kopfhaut
-
starke Erkältungen
-
Atemprobleme
-
Herzinsuffizienz
-
nach Operationen
Ziele:
-
Erhaltung und Förderung des Wohlbefindens unserer Bewohner
-
Das Selbstwertgefühl des Bewohners soll gesteigert werden.
-
mögliche Erkrankungen der Kopfhaut erkennen
-
Verbesserung der Durchblutung der Kopfhaut
-
Säuberung der Haare und Vermeidung von Verfilzungen
-
ggf. abtöten und entfernen von Parasiten
Vorbereitung:
notwendiges Material und Personal
-
zwei Pflegekräfte
-
Kamm oder Bürste (bewohnerbezogen, ansonsten desinfiziert)
-
Spezialwanne mit verbreitertem Auflagerand
-
ein großes Gefäß mit angenehm temperiertem Wasser
-
ein Spülgefäß
-
ein Auffanggefäß mit Abflussschlauch
-
Einmalschürze
-
2 Handtücher (nach Möglichkeit vorgewärmt)
-
Haarpflegemittel (Babyshampoo ist zumeist gut verträglich)
-
Gummiunterlage als Bettschutz
-
Waschlappen als Augenschutz
-
Handspiegel
-
Haarföhn
-
ggf. ein Paar Einmalhandschuhe
Information und Organisation
-
Der Bewohner wird über die anstehende
Haarwäsche informiert und um Erlaubnis gebeten. Wir erfragen dessen
persönliche Wünsche, etwa zur Tönung oder Shampoosorte.
-
Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch. Ggf. zieht sie Einmalhandschuhe an.
-
Ohrschmuck, Brille, Hörgeräte usw. werden abgenommen.
-
Wenn der Bewohner unter Ohrenerkrankungen
leidet, erfolgt die Haarwäsche nur nach Rücksprache mit dem Arzt. Ggf.
werden Watte oder Ohrpropfen genutzt, um diese vor Feuchtigkeit zu
schützen.
-
Die Haarwäsche kann ggf. mit dem Friseurtermin auf dem Wohnbereich kombiniert werden.
Lagerung des Bewohners während der Haarwäsche
-
Die Matratze wird mit einer Gummiunterlage geschützt.
-
Der Bewohner wird bequem auf dem Rücken gelagert.
-
Das Kopfteil des Betts wird flach gestellt.
-
Das Kopfbrett des Betts wird (falls möglich) entfernt.
-
Das Bett wird so gestellt, dass es von beiden Seiten zugänglich ist.
-
Alle Fenster werden verschlossen. Es darf
keine Zugluft geben. Ggf. wird die Heizung höher gestellt, um die Raumtemperatur anzupassen.
-
Falls der Bewohner zu weit oben im Bett
liegen sollte und kein Platz für das Waschbecken bleibt, wird der
Bewohner ein Stück abwärts bewegt.
-
Die Nackenaussparung der Haarwaschwanne wird mit einem kleinen Handtuch ausgepolstert.
-
Der Höhenunterschied des Betts zur
Haarwaschwanne wird ggf. mit einem (Keil-)Kissen ausgeglichen. (Bei
vielen Pflegebetten ist es möglich, das Kopfteil komplett zu entfernen.)
-
Der Bewohner wird dabei unterstützt,
seinen Oberkörper kurz aufzurichten. Die Haarwaschwanne wird nun in das
Bett gestellt.
-
Die Kniekehlen werden ggf. mit einer Lagerungshalbrolle unterstützt.
-
Die Füße werden ggf. mit einem Bettverkürzer abgestützt.
Durchführung:
Inspektion der Kopfhaut
-
Die Pflegekraft inspiziert die Kopfhaut auf Verletzungen, Schwellungen oder Parasitenbefall.
-
Falls ein ungewöhnlicher Befund auftritt, wird die Haarwäsche abgebrochen und die Pflegedienstleitung informiert.
Reinigung
-
Die Haare werden mit dem Schöpfgefäß von hinten
nach vorn in Richtung Haaransatz mit Wasser begossen. Die Augen des
Bewohners werden mit einem Waschlappen geschützt. Falls der Bewohner
diesen Waschlappen nicht akzeptiert, kann alternativ eine Pflegekraft
die Augen mit einer Hand schützen.
-
Während des Gießens wird der Bewohner befragt, ob die Temperatur des Wassers angenehm ist.
-
Die Pflegekraft kontrolliert, ob der Abwasserschlauch das verschmutzte Wasser in das Auffanggefäß ableitet.
-
Sobald die Haare ausreichend nass sind, trägt die Pflegekraft das Shampoo auf und massiert es in die Haare ein.
-
Auf Wunsch sowie bei Bedarf wird auch die Kopfhaut massiert.
-
Mit dem Schöpfgefäß werden die Haare ausgespült, beginnend mit dem Haaransatz dann nach hinten fortsetzend.
-
Wenn die Haare stark fettend oder verschmutzt sind, kann die Reinigung wiederholt werden.
-
Ggf. kann jetzt die Haarspülung durchgeführt werden.
-
Sobald das Shampoo komplett entfernt
wurde, wird der Oberkörper des Bewohners leicht angehoben und die
Waschwanne entfernt. Der Kopf des Bewohners wird als Kälteschutz mit
einem Handtuch umwickelt.
-
Das Kopfkissen wird wieder in das Bett
gelegt und mit einem Handtuch überdeckt. Alle sonstigen zusätzlichen
Lagerungsmittel und der Bettschutz werden entfernt.
-
Der Bewohner wird im Bett aufgerichtet.
Die Pflegekraft frottiert die Haare trocken. (Achtung: Das Aufrichten
des Bewohners im Bett kann kontraindiziert sein!)
-
Mit dem Handföhn trocknet die Pflegekraft
die Haare weiter. Der Bewohner kann diesen Vorgang ggf. mit dem
Handspiegel verfolgen.
-
Die Frisur wird schließlich nach den Wünschen des Bewohners fertig gestellt.
-
Haarteile und Perücken werden entsprechend den Herstellervorgaben gereinigt.
weitere Hinweise
-
Bei bettlägerigen Bewohnerinnen verwenden wir keine Haarspangen oder Nadeln, da diese zu Druckstellen führen können.
-
In die Ohren darf kein Wasser laufen.
-
Fettiges Haar sollte nur wenig gebürstet werden, da ansonsten die Talgproduktion angeregt werden könnte.
-
Bei längerem Haar nutzen wir in
regelmäßigen Abständen eine Haarspülung oder Haarkur. Die Haare lassen
sich dann leichter kämmen.
-
Zu langes oder zu heißes Föhnen der Haare kann diese austrocknen.
-
Bei unruhigen oder verwirrten Bewohnern
sollte die Wäsche immer nur entlang der Haarwuchsrichtung erfolgen,
also nicht "gegen den Strich".
-
Der Föhn darf nicht in der Nähe des
Wasch- oder Brauchwasserbehälters gelagert werden, da ansonsten ein
tödlicher Stromschlag droht.
-
Die Pflegekraft erkundigt sich regelmäßig
beim Bewohner nach seinem Befinden. Bei verwirrten Bewohnern ist auf
Mimik und Gestik zu achten. Wenn die Maßnahme die Kräfte des Bewohners
überfordert, wird die Haarwäsche beschleunigt oder ggf. abgebrochen.
Nachbereitung:
-
Das Haarwaschbecken und der Auffangbehälter werden gemäß Hygieneplan gereinigt und desinfiziert.
-
Das Handtuch wird vom Kopfkissen entfernt und der Bewohner bequem gelagert.
-
Die Brille und die Hörgeräte werden wieder auf- bzw. eingesetzt.
-
Die gesamte Bekleidung des Bewohners wird gerichtet.
-
Der Klingelknopf wird in Reichweite abgelegt.
-
Der Bewohner wird befragt, ob er weitere Wünsche hat. Insbesondere wird ihm ein Getränk angeboten.
-
Die Pflegekraft räumt das Zimmer auf.
-
Ggf. vereinbaren wir einen Termin beim Heimfriseur.
-
Der Bewohner wird abschließend nach seinem Befinden befragt.
-
Die Pflegekraft überprüft, ob das Bett durch die Haarwäsche feucht wurde. Ggf. wird das Bett neu bezogen.
-
Die Maßnahme wird dokumentiert.
Dokumente:
-
Leistungsnachweis
-
Lagerungs- und Mobilitätsplan
-
Vitaldatenblatt
-
Berichtsblatt
-
Dokumentenblatt "Meldungen an den Arzt"
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
|