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Standard "Verhalten bei anlassbezogenen MDK-Kontrollen"

Bei anlassbezogenen Kontrollen ist das Überraschungsmoment der wichtigste Verbündete des MDK. Nicht selten reden sich die überrumpelten Pflegekräfte um Kopf und Kragen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Team optimal auf eine solche Überprüfung vorbereiten und Ihre Rechte nutzen: Etwa, um den MDK im Zweifelsfall ganz legal vor der Tür stehen zu lassen.


Standard "Verhalten bei anlassbezogenen MDK-Kontrollen"


Definition:

  • Reguläre Qualitätskontrollen werden einen Werktag zuvor ungekündigt. Anlassbezogene Kontrollen erfolgen hingegen unangekündigt. Wir müssen also jederzeit mit dem Besuch des Medizinischen Dienstes rechnen. Verschiedene Ereignisse können einer solchen Kontrolle vorausgehen:
    • Eine andere Prüfinstitution (Heimaufsicht, Gesundheitsamt usw.) ist bei einer eigenen Kontrolle auf Missstände gestoßen. Sie hat dann den MDK über die Probleme informiert.
    • Der MDK reagiert auf Meldungen in der Zeitung, im Radio oder im Fernsehen über angebliche Defizite in unserer Einrichtung.
    • Bewohner oder Angehörige haben sich beim MDK über unsere Pflegeleistung beschwert. Deren Angaben erschienen glaubwürdig.
    • Ehemalige oder aktive Mitarbeiter haben Kontakt mit dem MDK aufgenommen.
    • Zulieferer berichten von Missständen.
(Hinweis: Bei Meldungen vor allem durch ehemalige Mitarbeiter oder Lieferanten handelt es sich nicht selten um “Rache” etwa für Vertragskündigungen, verweigerte Zahlungen usw.)
  • Mängel können aus verschiedenen Bereichen stammen, etwa:
    • Hygienemängel
    • Sicherheitsdefizite
    • unzureichende Verpflegung
    • Fehler im Bereich der Dekubitusprophylaxe, also etwa eine unzureichende Lagerung
  • Darüber hinaus sind nächtliche Kontrollen möglich, wenn auch nur unter bestimmten Bedingungen. In den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) heißt es dazu:
    • “Eine Prüfung zur Nachtzeit ist auf die Fälle zu begrenzen, in denen das Ziel der Qualitätssicherung zu anderen Tageszeiten nicht erreicht werden kann.”
Hinweise:
  • Mit Beginn des Indikatorensystems kommt ein weiterer Auslöser für anlassbezogene MDK-Kontrollen hinzu. Wenn eine Einrichtung erheblich schlechtere Kennzahlen als der Bundesdurchschnitt aufweist, werden die Kassen reagieren und den MDK mit einer Inspektion beauftragen.
  • Nehmen wir als Beispiel folgende Versorgungsergebnisse:
    • Entstehung von Druckgeschwüren bei Bewohnern mit geringem Risiko, ein Druckgeschwür zu entwickeln: ●●○○○
    • Entstehung von Druckgeschwüren bei Bewohnern mit hohem Risiko, ein Druckgeschwür zu entwickeln: ●○○○○
    • Schwerwiegende Sturzfolgen bei Bewohnern, die nicht oder nur wenig geistig beeinträchtigt sind: ●●○○○
    • Schwerwiegende Sturzfolgen bei Bewohnern, die erheblich oder schwer geistig beeinträchtigt sind: ●○○○○
    • Unbeabsichtigter Gewichtsverlust bei Bewohnern, die nicht oder nur wenig geistig beeinträchtigt sind: ●○○○○
    • Unbeabsichtigter Gewichtsverlust  bei Bewohnern, die erheblich oder schwer geistig beeinträchtigt sind: ●●○○○
  • Alle Kennzahlen liegen also unter dem Bundesdurchschnitt, teilweise sogar deutlich. Die Einrichtung erreicht folglich eine nur schlechte Versorgungsqualität. Wenn die Datenauswertungsstelle ein derartiges Ergebnis zurückmeldet, ist von einer zeitnahen und ggf. unangekündigten MDK-Überprüfung auszugehen.
  • Unterschätzen Sie ebenfalls nicht die Macht der sozialen Medien. Mitunter ist ein sog. “Shitstorm” der Auslöser für eine MDK-Kontrolle. Eine Vielzahl kritischer Postings von Angehörigen, ggf. mit Beweisfotos vom Smartphone, wird der MDK nicht lange ignorieren.

Grundsätze:

  • Wir sind dazu verpflichtet, die Kontrollen durch den MDK zu dulden. Innerhalb bestimmter Grenzen besteht unsererseits eine Auskunftspflicht gegenüber den MDK-Mitarbeitern.
  • Mittels einer anlassbezogenen Kontrolle will der MDK zumeist den Vorwurf schwerwiegender Mängel entweder bestätigen oder ausräumen. Es handelt sich also dabei um einen ernst zu nehmenden Vorgang.
  • Allen Mitarbeitern muss dabei aber bewusst sein, dass die Befugnisse des MDK beschränkt sind. Gegen unberechtigte Vorwürfe und Auflagen wird unsere Einrichtung mit angemessenen Mitteln vorgehen, dies umfasst insbesondere rechtliche Schritte. Der Fortbestand unserer Einrichtung und aller Arbeitsplätze hängt nicht vom Wohlwollen einzelner Prüfer ab.
  • Mitarbeiter des MDK werden stets freundlich und zuvorkommend behandelt. Diskussionen über den Sinn und Unsinn der Kontrolle sind zwecklos und daher zu unterlassen.
  • Alle Diskussionen werden sach- und nicht personenbezogen geführt. Etwaige abschätzige Bemerkungen der MDK-Prüfer werden ignoriert.
  • Mitarbeiter geraten bei einer derartigen Kontrolle unter großen mentalen Stress und liefern dem MDK häufig voreilige, unzutreffende oder unvollständige Informationen. Daher ist eine Befragung unvorbereiteter Mitarbeiter unter Abwesenheit der Führungskräfte stets zu vermeiden.
  • Wenn Mitarbeiter zu Themen befragt werden, die außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegen, so antworten diese nicht. Es ist besser, freundlich auf den Vorgesetzten zu verweisen, als sich um "Kopf und Kragen" zu reden.
  • Nach Möglichkeit sollte kein Mitarbeiter allein mit den Prüfern sprechen, sondern stets auf einen Zeugen zurückgreifen können. Dies gilt besonders für alle Nicht-Führungskräfte.
  • Das Überraschungsmoment einer unangekündigten Kontrolle muss so rasch wie möglich überwunden werden. Daher ist es von größter Bedeutung, die Führungskräfte schnellstmöglich zu alarmieren und vor Ort zu versammeln. Dies gilt ebenso für Führungskräfte, die zwar im Urlaub sind, aber dennoch kurzfristig vor Ort sein können.

Ziele:

  • Der Verdacht von Defiziten in unserer pflegerischen Versorgung wird ausgeräumt.
  • Unsere Bewohner und deren Angehörige werden nicht unnötig beunruhigt.
  • Die Abläufe in unserer Einrichtung werden nicht länger als notwendig beeinträchtigt.

Vorbereitung:

  • Der Besprechungsraum ist stets sauber und aufgeräumt. Kleine Erfrischungen sind stets vorrätig.
  • Auf einer ständig aktuellen Telefonliste sind die Privat- und Mobilnummern der Führungskräfte verzeichnet. Der Standort dieser Liste ist allen Mitarbeitern bekannt. Folgende Mitarbeiter sollten immer per Smartphone erreichbar sein: alle Wohnbereichsleitungen, die Pflegedienstleitung, der Qualitätsbeauftragte sowie die Heimleitung und die Geschäftsführung.
  • Wir haben eine “Notfall-Whatsapp-Gruppe” bzw. eine “Notfall-iMessage-Gruppe”.
(Hinweis: Diese Gruppe sollte tatsächlich nur für Notfälle genutzt werden und nicht für den Austausch lustiger Katzenbilder.)
  • Das Verhalten gegenüber MDK-Prüfern wird in Rollenspielen regelmäßig trainiert. Insbesondere wird geübt, wie Antworten auf Fragen, die außerhalb der individuellen Kompetenz liegen, vermieden werden können.

Durchführung:

Kontrollen am Tag

  • Sobald die Prüfer die Einrichtung betreten, sind die ersten zwei unserer Mitarbeiter, auf die die Prüfer treffen, für die Einleitung der nächsten Schritte zuständig.
  • Der erste Mitarbeiter begleitet die Prüfer in den Besprechungsraum. Den Prüfern werden Kekse, Kaffee, Saft und Mineralwasser angeboten. Sollten die Führungskräfte nicht vor Ort verfügbar sein, werden die Prüfer um etwas Geduld gebeten. Der zweite Mitarbeiter informiert telefonisch die Führungskräfte über das Eintreffen der Prüfer.
  • Alle Wohnbereiche und Schichtleiter im Haus werden über die Lage informiert.
  • Sobald die Führungskräfte vor Ort sind, entscheiden diese über weitere Maßnahmen. So können etwa weitere Mitarbeiter aus ihrer Freizeit in die Einrichtung gerufen werden, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand abdecken zu können. Wenn die Leitungsmitarbeiter nicht verfügbar sind, hat dieses hinsichtlich der Prüfung keine aufschiebende Wirkung.

Kontrollen in der Nacht

Dass der MDK ggf. in der Nacht kontrollieren kann, ist auch Verbrechern bekannt. Es ist daher immer damit zu rechnen, dass sich Sexualstraftäter und andere Gewaltverbrecher als Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes ausgeben. Angebliche Dienstausweise können heute mit jedem Tintendrucker täuschend echt nachgeahmt werden. Daher gelten folgende Sicherheitsregeln:

  • In der Nacht werden Personen nur dann in die Einrichtung eingelassen, wenn diese angefordert wurden. Also etwa Notärzte, Rettungssanitäter oder Angehörige von sterbenden Bewohnern.
  • Wenn angebliche MDK-Mitarbeiter Zutritt fordern, wird ihnen dieser unter Hinweis auf die gefährdete Sicherheit verweigert. Dieses ist insbesondere in kleinen Einrichtungen notwendig, in denen der Nachtdienst von nur zwei (weiblichen) Pflegekräften geleistet wird.
  • Die Pflegekraft wählt nun die Privatnummern der Pflegedienstleitung oder alternativ die der stellv. Pflegedienstleitung oder der Heimleitung. Die MDK-Mitarbeiter werden um Geduld gebeten, bis die Vorgesetzten eintreffen. Die Besucher warten vor(!) der verschlossenen Tür. Die Pflegekraft hätte angesichts ihres hohen Arbeitspensums ohnehin keine zeitlichen Ressourcen, um sich mit dem MDK zu beschäftigen.
  • Alternativ kann auch die Polizei gerufen werden, um die Identität zweifelsfrei zu klären. (Wobei damit gerechnet werden kann, dass zwei wartende MDK-Mitarbeiter bei der Polizeidirektion keine allzu hohe Priorität genießen werden.)
  • Bis zum Eintreffen der Leitungskräfte geht die Pflegekraft ihrer normalen Arbeit nach. Die Versorgung der Bewohner hat immer Vorrang.
Hinweis:
  • Darüber, was mit der gewonnenen Zeit außerdem anzufangen ist, möchten wir hier nicht näher spekulieren.
  • Die Befürchtung, einem falschen MDK-Mitarbeiter die Tür zu öffnen, ist nicht abwegig. Bei ambulant versorgten Senioren klingeln immer wieder “Gutachter”. Diese sollen angeblich im Auftrag der Krankenkasse kontrollieren, ob die Einstufung in die Pflegegrade korrekt verlaufen ist. Die Betroffenen werden dann dazu aufgefordert, entsprechende Unterlagen vorzuzeigen. Während die Pflegebedürftigen ihre Dokumente heraussuchen, stehlen die Diebe Schmuck und Bargeld. Bevor die Betroffenen etwas merken, sind die angeblichen MDK-Mitarbeiter schon wieder durch die Haustür entkommen.

Bild: Ein Tintenstrahldrucker und Blanko-Karten aus dem Versandhandel reichen, um MDK-Ausweise zu fälschen.


Kompetenzverteilung

Es ist sehr wichtig, dass stets nur der Mitarbeiter auf Fragen der MDK-Prüfer antwortet, der im jeweiligen Themenspektrum über die größte Kompetenz verfügt. Die Kompetenzen sind wie folgt verteilt:

  • Heimleitung / Geschäftsführung: Fragen zum Versorgungsvertrag, Heimvertrag, Leistungsbeschreibung, Zusatzleistungen, Heimbeirat, Bewohnerstruktur usw.
  • Pflegedienstleitung: Fragen zur Dienstplanerstellung, Indikatoren, Pflegeleitbild, Pflegemodell, Pflegedokumentation, Pflegestandards usw.
  • Qualitätsbeauftragte(r): Fragen zu Pflegevisiten, Qualitätszirkel, QM-Handbuch, Personalentwicklung usw.
  • Hygienebeauftragte(r): Fragen zu Hygieneplänen, Hygienestandards, Statistiken zu Infektionen im Haus, Auswahl von Hygieneprodukten usw.
  • Wundbeauftragte(r): Fragen zur Wundvisite, Auswahl der Verbandsmaterialien, Wunddokumentation, Auswahl geeigneter Matratzen und Lagerungshilfsmittel usw.

Weiteres

  • Wir lassen uns vom MDK die Verdachtsmomente, die gegen unsere Einrichtung vorliegen, mitteilen.
  • Nur in zwingenden Fällen erlauben wir es ggf., dass der MDK Unterlagen kopiert und die Kopien mitnimmt. In der Regel kann der Prüfer alle notwendigen Unterlagen in unseren Räumen einsehen und benötigt somit keine Duplikate.
  • Wenn der Prüfer Einsicht in unsere Unterlagen nimmt, ist immer eine Pflegekraft mit im Raum.

Nachbereitung:

  • Nach jeder Kontrolle wird die Wirksamkeit dieses Standards kritisch hinterfragt und Verbesserungen diskutiert.
  • Im Nachgang an die MDK-Kontrolle ist mit Überprüfungen durch andere Institutionen zu rechnen, also etwa durch die Heimaufsicht oder durch das Gesundheitsamt.
  • Sollten wir den Verdacht haben, dass falsche Angaben (etwa durch Konkurrenten oder durch Ex-Mitarbeiter) die MDK-Prüfung ausgelöst haben, ist die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen falscher Verdächtigung möglich. Wird dabei eine verdächtige Person ermittelt und strafgerichtlich verurteilt, kann sich eine zivilrechtliche Schadensersatzklage anschließen.

Dokumente:

  • Telefonliste

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte



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