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Standard "Verhalten bei anlassbezogenen MDK-Kontrollen"
Bei
anlassbezogenen Kontrollen ist das Überraschungsmoment der wichtigste
Verbündete des MDK. Nicht selten reden sich die überrumpelten
Pflegekräfte um Kopf und Kragen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Team
optimal auf eine solche Überprüfung vorbereiten und Ihre Rechte nutzen:
Etwa, um den MDK im Zweifelsfall ganz legal vor der Tür stehen zu
lassen.
Standard "Verhalten bei anlassbezogenen MDK-Kontrollen"
Definition:
-
Reguläre Qualitätskontrollen werden einen
Werktag zuvor ungekündigt. Anlassbezogene Kontrollen erfolgen hingegen
unangekündigt. Wir müssen also jederzeit mit dem Besuch des
Medizinischen Dienstes rechnen. Verschiedene Ereignisse können einer
solchen Kontrolle vorausgehen:
-
Eine andere Prüfinstitution (Heimaufsicht,
Gesundheitsamt usw.) ist bei einer eigenen Kontrolle auf Missstände
gestoßen. Sie hat dann den MDK über die Probleme informiert.
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Der MDK reagiert auf Meldungen in der Zeitung, im Radio oder im Fernsehen über angebliche Defizite in unserer Einrichtung.
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Bewohner oder Angehörige haben sich beim MDK über unsere Pflegeleistung beschwert. Deren Angaben erschienen glaubwürdig.
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Ehemalige oder aktive Mitarbeiter haben Kontakt mit dem MDK aufgenommen.
-
Zulieferer berichten von Missständen.
(Hinweis: Bei Meldungen vor allem durch ehemalige Mitarbeiter oder
Lieferanten handelt es sich nicht selten um “Rache” etwa für
Vertragskündigungen, verweigerte Zahlungen usw.)
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Mängel können aus verschiedenen Bereichen stammen, etwa:
-
Hygienemängel
-
Sicherheitsdefizite
-
unzureichende Verpflegung
-
Fehler im Bereich der Dekubitusprophylaxe, also etwa eine unzureichende Lagerung
-
Darüber hinaus sind nächtliche Kontrollen
möglich, wenn auch nur unter bestimmten Bedingungen. In den
Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) heißt es dazu:
-
“Eine Prüfung zur Nachtzeit ist auf die Fälle
zu begrenzen, in denen das Ziel der Qualitätssicherung zu anderen
Tageszeiten nicht erreicht werden kann.”
Hinweise:
-
Mit Beginn des Indikatorensystems kommt ein
weiterer Auslöser für anlassbezogene MDK-Kontrollen hinzu. Wenn eine
Einrichtung erheblich schlechtere Kennzahlen als der Bundesdurchschnitt
aufweist, werden die Kassen reagieren und den MDK mit einer Inspektion
beauftragen.
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Nehmen wir als Beispiel folgende Versorgungsergebnisse:
-
Entstehung von Druckgeschwüren bei Bewohnern mit geringem Risiko, ein Druckgeschwür zu entwickeln: ●●○○○
-
Entstehung von Druckgeschwüren bei Bewohnern mit hohem Risiko, ein Druckgeschwür zu entwickeln: ●○○○○
-
Schwerwiegende Sturzfolgen bei Bewohnern, die nicht oder nur wenig geistig beeinträchtigt sind: ●●○○○
-
Schwerwiegende Sturzfolgen bei Bewohnern, die erheblich oder schwer geistig beeinträchtigt sind: ●○○○○
-
Unbeabsichtigter Gewichtsverlust bei Bewohnern, die nicht oder nur wenig geistig beeinträchtigt sind: ●○○○○
-
Unbeabsichtigter Gewichtsverlust bei Bewohnern, die erheblich oder schwer geistig beeinträchtigt sind: ●●○○○
-
Alle Kennzahlen liegen also unter dem
Bundesdurchschnitt, teilweise sogar deutlich. Die Einrichtung erreicht
folglich eine nur schlechte Versorgungsqualität. Wenn die
Datenauswertungsstelle ein derartiges Ergebnis zurückmeldet, ist von
einer zeitnahen und ggf. unangekündigten MDK-Überprüfung auszugehen.
-
Unterschätzen Sie ebenfalls nicht die Macht der
sozialen Medien. Mitunter ist ein sog. “Shitstorm” der Auslöser für
eine MDK-Kontrolle. Eine Vielzahl kritischer Postings von Angehörigen,
ggf. mit Beweisfotos vom Smartphone, wird der MDK nicht lange
ignorieren.
Grundsätze:
-
Wir sind dazu verpflichtet, die Kontrollen
durch den MDK zu dulden. Innerhalb bestimmter Grenzen besteht
unsererseits eine Auskunftspflicht gegenüber den MDK-Mitarbeitern.
-
Mittels einer anlassbezogenen Kontrolle will
der MDK zumeist den Vorwurf schwerwiegender Mängel entweder bestätigen
oder ausräumen. Es handelt sich also dabei um einen ernst zu nehmenden
Vorgang.
-
Allen Mitarbeitern muss dabei aber bewusst
sein, dass die Befugnisse des MDK beschränkt sind. Gegen unberechtigte
Vorwürfe und Auflagen wird unsere Einrichtung mit angemessenen Mitteln
vorgehen, dies umfasst insbesondere rechtliche Schritte. Der
Fortbestand unserer Einrichtung und aller Arbeitsplätze hängt nicht vom
Wohlwollen einzelner Prüfer ab.
-
Mitarbeiter des MDK werden stets freundlich und
zuvorkommend behandelt. Diskussionen über den Sinn und Unsinn der
Kontrolle sind zwecklos und daher zu unterlassen.
-
Alle Diskussionen werden sach- und nicht
personenbezogen geführt. Etwaige abschätzige Bemerkungen der MDK-Prüfer
werden ignoriert.
-
Mitarbeiter geraten bei einer derartigen
Kontrolle unter großen mentalen Stress und liefern dem MDK häufig
voreilige, unzutreffende oder unvollständige Informationen. Daher ist
eine Befragung unvorbereiteter Mitarbeiter unter Abwesenheit der
Führungskräfte stets zu vermeiden.
-
Wenn Mitarbeiter zu Themen befragt werden, die
außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegen, so antworten diese
nicht. Es ist besser, freundlich auf den Vorgesetzten zu verweisen, als
sich um "Kopf und Kragen" zu reden.
-
Nach Möglichkeit sollte kein Mitarbeiter allein
mit den Prüfern sprechen, sondern stets auf einen Zeugen zurückgreifen
können. Dies gilt besonders für alle Nicht-Führungskräfte.
-
Das Überraschungsmoment einer unangekündigten
Kontrolle muss so rasch wie möglich überwunden werden. Daher ist es von
größter Bedeutung, die Führungskräfte schnellstmöglich zu alarmieren
und vor Ort zu versammeln. Dies gilt ebenso für Führungskräfte, die
zwar im Urlaub sind, aber dennoch kurzfristig vor Ort sein können.
Ziele:
-
Der Verdacht von Defiziten in unserer pflegerischen Versorgung wird ausgeräumt.
-
Unsere Bewohner und deren Angehörige werden nicht unnötig beunruhigt.
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Die Abläufe in unserer Einrichtung werden nicht länger als notwendig beeinträchtigt.
Vorbereitung:
-
Der Besprechungsraum ist stets sauber und aufgeräumt. Kleine Erfrischungen sind stets vorrätig.
-
Auf einer ständig aktuellen Telefonliste sind
die Privat- und Mobilnummern der Führungskräfte verzeichnet. Der
Standort dieser Liste ist allen Mitarbeitern bekannt. Folgende
Mitarbeiter sollten immer per Smartphone erreichbar sein: alle
Wohnbereichsleitungen, die Pflegedienstleitung, der
Qualitätsbeauftragte sowie die Heimleitung und die Geschäftsführung.
-
Wir haben eine “Notfall-Whatsapp-Gruppe” bzw. eine “Notfall-iMessage-Gruppe”.
(Hinweis: Diese Gruppe sollte tatsächlich nur für Notfälle genutzt werden und nicht für den Austausch lustiger Katzenbilder.)
-
Das Verhalten gegenüber MDK-Prüfern wird in
Rollenspielen regelmäßig trainiert. Insbesondere wird geübt, wie
Antworten auf Fragen, die außerhalb der individuellen Kompetenz liegen,
vermieden werden können.
Durchführung:
Kontrollen am Tag
-
Sobald die Prüfer die Einrichtung betreten,
sind die ersten zwei unserer Mitarbeiter, auf die die Prüfer treffen,
für die Einleitung der nächsten Schritte zuständig.
-
Der erste Mitarbeiter begleitet die Prüfer in
den Besprechungsraum. Den Prüfern werden Kekse, Kaffee, Saft und
Mineralwasser angeboten. Sollten die Führungskräfte nicht vor Ort
verfügbar sein, werden die Prüfer um etwas Geduld gebeten. Der zweite
Mitarbeiter informiert telefonisch die Führungskräfte über das
Eintreffen der Prüfer.
-
Alle Wohnbereiche und Schichtleiter im Haus werden über die Lage informiert.
-
Sobald die Führungskräfte vor Ort sind,
entscheiden diese über weitere Maßnahmen. So können etwa weitere
Mitarbeiter aus ihrer Freizeit in die Einrichtung gerufen werden, um
den zusätzlichen Arbeitsaufwand abdecken zu können. Wenn die
Leitungsmitarbeiter nicht verfügbar sind, hat dieses hinsichtlich der
Prüfung keine aufschiebende Wirkung.
Kontrollen in der Nacht
Dass der MDK
ggf. in der Nacht kontrollieren kann, ist auch Verbrechern bekannt. Es
ist daher immer damit zu rechnen, dass sich Sexualstraftäter und andere
Gewaltverbrecher als Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes ausgeben.
Angebliche Dienstausweise können heute mit jedem Tintendrucker
täuschend echt nachgeahmt werden. Daher gelten folgende
Sicherheitsregeln:
-
In der Nacht werden Personen nur dann in die
Einrichtung eingelassen, wenn diese angefordert wurden. Also etwa
Notärzte, Rettungssanitäter oder Angehörige von sterbenden Bewohnern.
-
Wenn angebliche MDK-Mitarbeiter Zutritt
fordern, wird ihnen dieser unter Hinweis auf die gefährdete Sicherheit
verweigert. Dieses ist insbesondere in kleinen Einrichtungen notwendig,
in denen der Nachtdienst von nur zwei (weiblichen) Pflegekräften
geleistet wird.
-
Die Pflegekraft wählt nun die Privatnummern der
Pflegedienstleitung oder alternativ die der stellv. Pflegedienstleitung
oder der Heimleitung. Die MDK-Mitarbeiter werden um Geduld gebeten, bis
die Vorgesetzten eintreffen. Die Besucher warten vor(!) der
verschlossenen Tür. Die Pflegekraft hätte angesichts ihres hohen
Arbeitspensums ohnehin keine zeitlichen Ressourcen, um sich mit dem MDK
zu beschäftigen.
-
Alternativ kann auch die Polizei gerufen
werden, um die Identität zweifelsfrei zu klären. (Wobei damit gerechnet
werden kann, dass zwei wartende MDK-Mitarbeiter bei der
Polizeidirektion keine allzu hohe Priorität genießen werden.)
-
Bis zum Eintreffen der Leitungskräfte geht die
Pflegekraft ihrer normalen Arbeit nach. Die Versorgung der Bewohner hat
immer Vorrang.
Hinweis:
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Darüber, was mit der gewonnenen Zeit außerdem anzufangen ist, möchten wir hier nicht näher spekulieren.
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Die Befürchtung, einem falschen MDK-Mitarbeiter
die Tür zu öffnen, ist nicht abwegig. Bei ambulant versorgten Senioren
klingeln immer wieder “Gutachter”. Diese sollen angeblich im Auftrag
der Krankenkasse kontrollieren, ob die Einstufung in die Pflegegrade
korrekt verlaufen ist. Die Betroffenen werden dann dazu aufgefordert,
entsprechende Unterlagen vorzuzeigen. Während die Pflegebedürftigen
ihre Dokumente heraussuchen, stehlen die Diebe Schmuck und Bargeld.
Bevor die Betroffenen etwas merken, sind die angeblichen
MDK-Mitarbeiter schon wieder durch die Haustür entkommen.
Bild: Ein Tintenstrahldrucker und Blanko-Karten aus dem Versandhandel reichen, um MDK-Ausweise zu fälschen.
Kompetenzverteilung
Es ist sehr
wichtig, dass stets nur der Mitarbeiter auf Fragen der MDK-Prüfer
antwortet, der im jeweiligen Themenspektrum über die größte Kompetenz
verfügt. Die Kompetenzen sind wie folgt verteilt:
-
Heimleitung / Geschäftsführung: Fragen zum
Versorgungsvertrag, Heimvertrag, Leistungsbeschreibung,
Zusatzleistungen, Heimbeirat, Bewohnerstruktur usw.
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Pflegedienstleitung: Fragen zur
Dienstplanerstellung, Indikatoren, Pflegeleitbild, Pflegemodell,
Pflegedokumentation, Pflegestandards usw.
-
Qualitätsbeauftragte(r): Fragen zu Pflegevisiten, Qualitätszirkel, QM-Handbuch, Personalentwicklung usw.
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Hygienebeauftragte(r): Fragen zu Hygieneplänen,
Hygienestandards, Statistiken zu Infektionen im Haus, Auswahl von
Hygieneprodukten usw.
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Wundbeauftragte(r): Fragen zur Wundvisite,
Auswahl der Verbandsmaterialien, Wunddokumentation, Auswahl geeigneter
Matratzen und Lagerungshilfsmittel usw.
Weiteres
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Wir lassen uns vom MDK die Verdachtsmomente, die gegen unsere Einrichtung vorliegen, mitteilen.
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Nur in zwingenden Fällen erlauben wir es ggf.,
dass der MDK Unterlagen kopiert und die Kopien mitnimmt. In der Regel
kann der Prüfer alle notwendigen Unterlagen in unseren Räumen einsehen
und benötigt somit keine Duplikate.
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Wenn der Prüfer Einsicht in unsere Unterlagen nimmt, ist immer eine Pflegekraft mit im Raum.
Nachbereitung:
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Nach jeder Kontrolle wird die Wirksamkeit dieses Standards kritisch hinterfragt und Verbesserungen diskutiert.
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Im Nachgang an die MDK-Kontrolle ist mit
Überprüfungen durch andere Institutionen zu rechnen, also etwa durch
die Heimaufsicht oder durch das Gesundheitsamt.
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Sollten wir den Verdacht haben, dass falsche
Angaben (etwa durch Konkurrenten oder durch Ex-Mitarbeiter) die
MDK-Prüfung ausgelöst haben, ist die Einleitung eines strafrechtlichen
Ermittlungsverfahrens wegen falscher Verdächtigung möglich. Wird dabei
eine verdächtige Person ermittelt und strafgerichtlich verurteilt, kann
sich eine zivilrechtliche Schadensersatzklage anschließen.
Dokumente:
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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