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Standard "Applikation von Medikamenten mittels PEG-Sonde"

Selbst erfahrene Pflegekräfte werden vorsichtig, wenn es daran geht, Medikamente per Magensonde zu verabreichen. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Sonde verstopft, Medikamente überdosiert werden - oder gar nicht erst wirken. Mit einem guten Standard lassen sich die Risiken deutlich reduzieren.


Standard "Applikation von Medikamenten mittels PEG-Sonde"


Definition:

  • Eine PEG-Sonde besteht aus durchsichtigem flexiblem Kunststoff. Sie sichert eine schnelle und komplikationsarme Ernährung von Bewohnern, denen eine orale Nahrungszufuhr auf absehbare Zeit nicht mehr möglich ist. Dies betrifft etwa Bewohner mit Apoplex, mit Demenz oder mit dem apallischen Syndrom.
  • Grundsätzlich ist es auch möglich, Medikamente mittels PEG zuzuführen, allerdings mit mehreren Einschränkungen. Aufgrund des geringen Lumens des zuführenden Schlauchs müssen Tabletten oder Gelatinekapseln gemörsert oder aufgelöst werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Medikamente weder die Magenschleimhäute angreifen noch ihrerseits durch die Magensäure beeinträchtigt werden.
  • Es gibt nur sehr wenige Medikamente, die speziell für die Sondenapplikation konzipiert sind. Daher ist es in der Praxis notwendig, andere Medikamente so zu bearbeiten, dass diese per PEG appliziert werden können. Aber: Jede Bearbeitung eines Medikaments, etwa die Mörserung oder die Auflösung, wird immer auch die Wirkungsweise beeinflussen. Es handelt sich also genau genommen um eine nicht bestimmungsgemäße Anwendung.

Grundsätze:

  • Alle Medikamente werden stets getrennt voneinander zerkleinert, aufgelöst bzw. verdünnt und verabreicht.
  • Eine orale Applikation von Medikamenten ist stets vorzuziehen. Ist eine orale Verabreichung nicht möglich, sollte eine andere Applikationsform gewählt werden, die den Magen-Darm-Trakt umgeht. Die Verabreichung mittels PEG ist nur dann sinnvoll, wenn der Bewohner z. B. bewusstlos ist oder unter schweren Schluckstörungen leidet.
  • Strikte Voraussetzung für die Applikation von Medikamenten über die PEG ist eine entsprechende ärztliche Anordnung. Wir drängen stets auf eine schriftliche Verordnung.
  • Die Packungsbeilage des Medikaments wird genau gelesen und die Vorgaben werden sorgfältig eingehalten. Wenn die Applikation per PEG unsicher erscheint, wird das Medikament nicht verabreicht.

Ziele:

  • Die Medikamente werden sicher appliziert.
  • Nebenwirkungen werden frühzeitig und korrekt erkannt.
  • Per PEG applizierbare Medikamente werden sicher von nicht applizierbaren Medikamenten unterschieden.
  • Die Magensonde wird nicht durch Medikamente oder durch aufflockende Nahrungsmittel verstopft.

Vorbereitung:

allgemeine Maßnahmen

  • Bei der Anlage der PEG bitten wir um eine großlumige PEG-Sonde, da es bei diesen signifikant weniger Probleme bei der Zufuhr von Medikamenten gibt.
  • Der Umgang mit Zytostatika, Virustatika, Hormonen und Immunsuppressiva ist riskant. Diese Tätigkeiten dürfen nicht an schwangere oder an stillende Pflegekräfte delegiert werden.
  • Die Anzahl der Medikamente, die mittels PEG verabreicht werden, sollte so gering wie möglich gehalten werden. Wir drängen im Dialog mit dem behandelnden Arzt ggf. auf andere Applikationswege. Alternativen zu Sondenapplikationen sind etwa die rektale, transdermale, sublinguale oder parenterale Verabreichung.
  • Flüssige Medikamente sind bei einer Applikation per PEG verträglicher und werden daher von uns bevorzugt. Geeignet sind also vor allem Tropfen und Säfte. Feste Arzneimittel werden nur dann per PEG verabreicht, wenn es keine Alternative gibt.
  • Wenn der notwendige Arzneistoff nicht in einer flüssigen Zubereitung verfügbar ist, kann ggf. von der Apotheke eine Lösung rezepturmäßig hergestellt werden.
  • Die Medikamente sollten nicht vorab der Sondennahrung zugemischt werden. Dieses führt oft dazu, dass die Nahrung aufflockt und die Sonde verstopft. Außerdem kann eine zu langsame Gabe der Nahrungsmittel (mit den beigemischten Medikamenten) dazu führen, dass der therapeutische Wirkspiegel nicht erreicht wird.
  • Nicht alle Hersteller informieren in der Packungsbeilage über die Sondengängigkeit ihrer Medikamente. Falls notwendig, fragen wir direkt beim Hersteller an. Wir suchen ergänzend den Kontakt zu fachlich versierten Apotheken und lassen uns dort beraten.
  • Vor der Verabreichung informiert sich die Pflegekraft über die Medikamentenverordnung, insbesondere die Zubereitungsart, Einnahmevorschriften, Einnahmezeitpunkt, zeitlicher Abstand zur Verabreichung von Sondenkost, mögliche Wechselwirkungen usw.

Umgang mit verschiedenen Applikationsformen

Hinweis: Das Mörsern von Medikamenten und Dragees ist nur dann sinnvoll, wenn die darin enthaltenen Wirkstoffe magenfreundlich sowie resistent gegen die Magensäure sind. Da es viele Zehntausend Medikamente gibt, ermöglicht die folgende Liste nur einen groben Überblick. Sofern der Beipackzettel keine klaren Vorgaben macht, sollte Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden. Schriftliche Anweisungen sind aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten vorteilhaft.

  • Feste Arzneimittelformen werden erst unmittelbar vor der Applikation zerkleinert.
  • Tabletten ohne Überzug dürfen zumeist gemörsert werden, insbesondere dann, wenn sie eine Bruchrille aufweisen. Wichtig ist, dass die Tablette zu einem gleichmäßig feinen Pulver zerkleinert wird. Dragees sind durch die Ummantelung mit Zucker sehr hart und müssen mit mehr Kraft pulverisiert werden. Etwaige Filmreste, die sich nicht hinreichend zerkleinern lassen, werden mit einer Pinzette entnommen.
  • Je nach Wirkstoff ist es oft zeitsparender, Tabletten einfach in stillem Wasser zerfallen zu lassen.  Dieser Vorgang kann direkt in der mit einem Konus verschlossenen Spritze erfolgen. Hierdurch wird die Überführung der zerkleinerten Substanz aus dem Mörser in die Spritze unnötig. Das spart Zeit und vermeidet einen Substanzverlust.
  • Bei Manteltabletten, Filmtabletten und Dragees ist es wichtig zu wissen, warum diese mit einer Schutzschicht umgeben sind.
    • Besonders risikobehaftete Medikamente wie etwa Zytostatika dürfen nicht mit der Umwelt in Kontakt kommen. Sie können (wenn überhaupt) nur unter strengen Schutzvorkehrungen gemörsert werden.
    • Die Tabletten haben einen üblen Geruch oder einen abstoßenden Geschmack. Da sie unter Umgehung des Mundraums in den Körper gelangen werden, dürfen diese gemörsert werden.
    • Viele Wirkstoffe zerfallen leicht. Mittels eines Schutzüberzugs werden sie vor Umwelteinflüssen wie Licht, Feuchtigkeit oder Sauerstoffkontakt geschützt. Diese Medikamente dürfen im Einzelfall gemörsert werden, sofern sie unmittelbar danach dem Bewohner appliziert werden. Bei Lichtempfindlichkeit sollte das Medikament während der Verarbeitung vor direkter Sonneneinstrahlung durch einen Sichtschutz geschützt werden.
    • Andere Medikamente werden vom Magensaft angegriffen oder greifen ihrerseits die Magenschleimhaut an. Sie sind daher mit einer Schutzschicht überzogen. Die Mörserung solcher Präparate ist riskant, da sie dann häufig nicht wie geplant den Darm erreichen. Zudem drohen Magenbeschwerden.
  • Sublingualtabletten werden noch im Mund zersetzt und ihre Wirkstoffe über die Schleimhäute resorbiert. Diese Medikamente dürfen nicht per PEG verabreicht werden. Dieses ist zumeist auch gar nicht notwendig, da sie i. d. R. trotz einer Sonde in die Wangentaschen bzw. unter die Zunge appliziert werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass die Mundschleimhaut intakt und der Bewohner kooperativ ist.
  • Weichgelatinekapseln dienen dazu, eine genau dosierte Flüssigkeitsmenge in den Magen zu transferieren. Sie können angestochen werden. Der Inhalt wird über die PEG appliziert. Wichtig ist, dass der gesamte Inhalt aus der Kapsel entnommen wird und kein Rest zurückbleibt. Alternativ können Weichgelatinekapseln auch in warmem Wasser aufgelöst werden. Kapselreste, die sich nicht aufgelöst haben, werden verworfen. Wichtig: Das Anstechen einer Kapsel mit einer Spritze birgt Verletzungsgefahren.
  • Hartgelatinekapseln dienen zumeist nur der präzisen Dosierung. Die beiden aufeinander gesteckten Komponenten können auseinander gezogen werden. Das darin enthaltene Pulver oder die Pellets werden dann über die Sonde verabreicht. Hinweise:
    • In einigen Fällen dient die Hartgelatineschicht dem Schutz vor der Magensäure. Diese Medikamente können nicht per PEG appliziert werden.
    • Wenn die Pellets selbst per Überzug gegen die Magensäure geschützt sind, ist die Applikation unproblematisch.
    • Pellets eignen sich nicht für eine Mörserung, sofern sie magensaftresistent überzogen oder retardiert sind.
  • Tabletten, Kapseln, Dragees oder Pellets mit Retardfunktion dürfen zumeist nicht gemörsert werden. Dieses würde dazu führen, dass die Wirkung zu früh oder zu stark einsetzt und außerdem zu schnell wieder nachlässt. Dieses Problem lässt sich ggf. dadurch umgehen, dass der Wirkstoff über einen längeren Zeitraum in kleineren Teildosierungen appliziert wird.
  • Ggf. kann es sinnvoll sein, mit dem Arzt die Umstellung auf unretardierte Arzneiformen zu prüfen. Dabei muss beachtet werden, dass bei einer Umstellung von Retardpräparaten auf unretardierte Arzneimittel eine Dosisanpassung notwendig ist.
  • Brausetabletten können in Wasser aufgelöst und dann verabreicht werden.

Material

Wir stellen das notwendige Material zusammen.

  • stabiler Mörser
  • Spritze
  • keimfreies Wasser
  • Löffel oder Spatel
  • Pinzette (zum Entfernen von Filmresten)
  • Trichteradapter (für die Applikation von Pellets aus Hartgelatinekapseln)

Durchführung:

  • Der Bewohner wird über die Medikamentenverabreichung informiert.
  • Der Bewohner wird in eine erhöhte Rückenlage gebracht.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.

  • Die Kleidung des Bewohners und das Bett werden mit einer Schutzauflage vor Verschmutzungen geschützt (Bild).
  • Falls notwendig zieht sie Schutzhandschuhe an.
  • Der Zufluss von Sondennahrung wird gestoppt. Wir nutzen die Stand-by-Schaltung der Ernährungspumpe oder schließen die Rollenklemme bei Schwerkraftapplikation.
  • Die Pflegekraft überprüft die Sondenlage.
  • Die Sonde wird mit 20 ml bis 30 ml Wasser gespült.
  • Konzentrierte Lösungen oder dickflüssige Arzneimittel werden mit mindestens 30 ml stillem Wasser verdünnt.
  • Wenn eine Applikation von Brausetabletten oder Granulaten erfolgen soll, ist die Beimengung von mindestens 50 ml stillem Wasser notwendig. Bei Brausetabletten kann eine stärkere Verdünnung mit 100 ml sinnvoll sein, um die Schleimhaut zu schonen. Soweit möglich, sollte eine starke Schaumbildung vermieden werden.
  • Feste Arzneiformen wie Filmtabletten oder Dragees lassen wir in stillem Wasser zerfallen. Ist dieses nicht möglich, nutzen wir einen Mörser. Wir zerreiben sie zu Pulver und lösen sie in 15 ml stillem Wasser auf.
  • Weichgelatinekapseln werden in rund 30 ml warmem Wasser aufgelöst. Dieses kann bis zu eine Stunde dauern.
  • Der aufgelöste bzw. verdünnte Wirkstoff wird mit einer Spritze aufgenommen.
  • Bei Suspensionen sollte die Pflegekraft die Spritze kontinuierlich schütteln, damit sich das Medikament nicht absetzt und den Auslauf der Spritze verstopft.
  • Mit geringem Druck wird der Wirkstoff nun appliziert.
  • Wenn mehrere Medikamente verabreicht werden sollen, so erfolgt eine Zwischenspülung mit etwa 10 ml Wasser. Die Wirkstoffe werden nicht gemeinsam verabreicht. Es ist sinnvoll, die PEG bei Polymedikation erst mit den flüssigen und dann mit festen Medikamentenformen zu beschicken.
  • Wenn das letzte Medikament verabreicht wurde, wird die Sonde mit 30 ml Wasser nachgespült.
  • Ggf. kann die Sondennahrung jetzt weiter appliziert werden. Erfordert die Wirkstoffapplikation einen zeitlichen Abstand zur Nahrung, sollte deren Zufuhr vor und nach der Arzneimittelgabe mindestens eine halbe bis ganze Stunde gestoppt werden.

Nachbereitung:

  • Die Pflegekraft fragt nach dem Befinden des Bewohners.
  • Die Klingel wird in Reichweite abgelegt.
  • Der Bewohner wird befragt, ob er weitere Wünsche habe.
  • Das verbrauchte Material wird entsorgt.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Die Maßnahme wird im Leistungsnachweis dokumentiert.
  • Beobachtungen von Nebenwirkungen, etwa Hautveränderungen oder Schmerzäußerungen, werden dokumentiert und ggf. dem Hausarzt mitgeteilt.
  • Ggf. wird die Pflegeplanung angepasst.

Dokumente:

  • Medikamentenblatt
  • Leistungsnachweis
  • Berichtsblatt
  • Dokumentenblatt "Meldungen an den Arzt"

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • Pflegefachkräfte



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