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Standard "Stellen von Medikamenten" (ambulante Pflege)
Die
Antibiotika lagern im Kühlschrank gleich neben den Brokkoli. Der
Hauskater schläft auf dem Küchentisch. Und der demenzkranke Klient
hortet abgelaufene Medikamente. Das Richten von Arzneimitteln findet in
der ambulanten Pflege unter erschwerten Bedingungen statt.
Standard "Stellen von Medikamenten" (ambulante Pflege)
Definition:
-
Viele unserer Klienten haben ein
Selbstversorgungsdefizit im Bereich der Medikamenteneinnahme. Vor allem
zwei Problemschwerpunkte treten gehäuft auf:
-
Beim Fortschreiten einer demenziellen
Erkrankung sind viele Betroffene damit überfordert, die Arzneimittel
regelmäßig einzunehmen. So kann es vorkommen, dass die Einnahme
vergessen wird oder versehentlich doppelt erfolgt.
-
Andere Senioren sind in ihrer Feinmotorik so
weit eingeschränkt, dass sie z. B. keine Tabletten aus der
Verblisterung herausdrücken können.
-
Derartige Defizite werden kompensiert, indem
wir die Medikamente für den Klienten stellen und falls nötig die
Einnahme überwachen.
(Hinweis: Die folgenden Punkte müssen an die Abläufe innerhalb Ihres
ambulanten Dienstes angepasst werden. Jedes Pflegeteam hat im Detail
andere Prozesse, die sich von den Vorgaben in diesem Mustertext
unterscheiden können.)
Grundsätze:
-
Wir beachten das Prinzip der aktivierenden
Pflege und begrenzen den Umfang der Unterstützung auf das Mindestmaß.
Das Stellen der Medikamente für den Klienten erfolgt nur dann, wenn
dieser mit der eigenständigen Durchführung überfordert ist. Der Klient
sollte falls möglich zumindest in Teilbereichen selbstständig handeln,
also etwa die zuvor von uns gerichteten Arzneimittel
eigenverantwortlich einnehmen.
-
Das Stellen von Medikamenten ist eine
verantwortungsvolle Aufgabe, die höchste Konzentration erfordert. Die
dafür notwendigen zeitlichen und personellen Ressourcen werden stets
bereitgestellt. Jede Form von Hektik bedeutet eine Gefahr für die
Gesundheit unserer Klienten.
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Medikamente werden grundsätzlich nur nach
schriftlicher ärztlicher Anordnung vorbereitet und verabreicht.
Mündliche (also etwa telefonische) Arzneimittelverordnungen sind nur im
akuten Notfall zulässig und sollten zeitnah verschriftlicht werden.
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Wir arbeiten eng mit dem Hausarzt zusammen.
Seine Vorgaben werden sorgfältig umgesetzt. Jede Abweichung teilen wir
dem Hausarzt umgehend mit.
Ziele:
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Jeder Klient erhält die für ihn vorgesehenen Medikamente. Die "6-R-Regel" wird genau befolgt.
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Alle hygienischen Vorschriften werden genau beachtet.
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Wir verschwenden keine Medikamente.
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Die kontinuierliche Versorgung des Klienten ist gesichert. Es gibt keine Versorgungsengpässe.
Vorbereitung:
Organisation
-
Wir stellen sicher, dass es in der Häuslichkeit
des Klienten einen geeigneten Platz für das Richten der Arzneimittel
gibt. Die Pflegekraft sorgt für ausreichend Freifläche am Arbeitsplatz.
Nur dann ist es möglich, die erforderlichen Utensilien übersichtlich
und in Griffweite anordnen zu können.
-
Die Pflegekraft sorgt für geeignete
Lichtverhältnisse. Ideal sind Sonnenlicht oder reinweißes Kunstlicht.
Nur dann ist es möglich, Farbveränderungen sicher zu erkennen.
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Die Medikamente des Bewohners werden einmal pro Woche gerichtet.
(Die Nutzung von Wochendispensern ist nicht für alle Klienten die erste
Wahl. Bei vielen Pflegebedürftigen fehlen die feinmotorischen
Fähigkeiten, um einzelne Tabletten aus dem Fach zu entnehmen.
Stattdessen stellen sie den Dispenser auf den Kopf und lassen die
Arzneimittel in die Hand fallen. Dann jedoch rutschen bisweilen die
verbleibenden Tabletten in die falschen Tagesfächer. In solchen Fällen
sollten Tagesdosetten genutzt werden.)
-
Medikamente können auch von Auszubildenden
gestellt werden. In diesem Fall muss jedoch eine erfahrene
Pflegefachkraft den Vorgang permanent genauestens überwachen.
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Wir verwenden farbig gekennzeichnete Tropfenbecher, morgens gelb, mittags rot und abends blau.
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Die Pflegekraft muss die Wirkungsweise sowie
die wichtigsten Neben- und Wechselwirkungen aller von ihr verarbeiteten
Medikamente kennen. Bei Fragen liest sie den Beipackzettel.
-
Medikamente, die in einem Peel-off-Blister (zum
Abziehen) stecken oder feuchtigkeitsanfällig sind, sollten erst kurz
vor der Einnahme aus dem Blister entnommen werden. Sie dürfen zumeist
nicht auf Vorrat entblistert werden.
Risikoabwägung
-
Wir prüfen, ob Personenverwechslungen möglich
sind. Lebt der Klient allein in seiner Häuslichkeit, ist klar, dass
alle hier gelagerten Medikamente für ihn bestimmt sind. Eine
Beschriftung mit Namen ist dann i. d. R. verzichtbar. Ist der Lebens-
oder Ehepartner ebenfalls pflegebedürftig, steigt das Risiko von
Zuordnungsfehlern. In einer Senioren-WG mit mehreren erkrankten
Senioren muss sichergestellt sein, dass jedes Arzneimittel und jedes
Hilfsmittel mit einem Namen versehen ist.
-
Wir prüfen, wie hoch das Risiko für Dritte ist.
Bei einem alleinlebenden Senioren ist es unwahrscheinlich, dass
Arzneimittel in falsche Hände geraten. Wohnt jedoch ein demenziell
erkrankter Partner ebenfalls dort, steigt die Gefahr. Besonders hoch
ist das Risiko, wenn der Pflegebedürftige Besuch durch Enkel oder durch
Urenkel erhält. In diesen Fällen erörtern wir gemeinsam mit dem
Klienten, wie die Medikamente gesichert werden.
-
Wir prüfen, wie hoch das hygienische Risiko
ist. Wohnt in dem Haushalt nur der bettlägerige Klient, sind
Keimverschleppungen vergleichsweise selten. Falls jedoch Haustiere im
Haushalt leben, wächst die Gefährdung. Dieses etwa, wenn Katzen
regelmäßig auch über die Arbeitsflächen laufen, die die Pflegekraft für
das Richten der Medikamente benötigt. Freifliegende Sittiche oder
Papageien sind ebenfalls potenzielle Keimüberträger.
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Wir wägen ab, ob die Gefahr einer
Übermedikamentierung besteht. Wenn der Klient lediglich von seinem
Hausarzt versorgt wird und sich nur von seiner Hausapotheke beliefern
lässt, ist das Risiko gering. Besucht der Pflegebedürftige mehrere
Allgemein- und Fachärzte und lässt er sich von diversen Apotheken
versorgen, steigt die Gefährdung erheblich an.
(Die in diesem Standard genannten Sicherheitsvorkehrungen gehen von
einem hohen Risiko aus und können daher individuell reduziert werden.)
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Wir prüfen, ob im Haushalt des Klienten die Medikamente korrekt gelagert werden.
-
Ggf. ist eine abschließbare
Medikamentenkassette notwendig. Eine Lagerung in einem frei
zugänglichen Schrank ist nicht sinnvoll, wenn Kinder im Haushalt leben.
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Bei kühl zu lagernden Arzneimitteln muss ein
zuverlässiger Kühlschrank verfügbar sein. In diesem räumen wir ein Fach
frei, das nur für Medikamente genutzt wird; also etwa das Butterfach.
Ggf. bringen wir einen Aufkleber mit dem Wort "Medikamente" an, um eine
Lagerung von Lebensmitteln dort zu unterbinden.
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Arzneimittel müssen i. d. R. vor Licht und vor Wärme geschützt werden. Die Fensterbank ist somit ungeeignet.
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Betäubungsmittel müssen so gelagert sein, dass ein Zugriff von Unbefugten auszuschließen ist.
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Liegen eine Altersverwirrtheit oder
Selbstschädigungstendenzen vor, können Medikamente ggf. nicht in der
Häuslichkeit des Klienten gelagert werden. Sie werden stattdessen in
der Pflegestation deponiert. Die Pflegekraft bringt die notwendigen
Einzeldosen dann zum Klienten mit.
Material
Wir stellen sicher, dass das notwendige Material bereitsteht:
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ausreichender Vorrat der verordneten Medikamente
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Vorratsbox für die ganze Woche
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Medikamentenplan
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ggf. Tablettenteiler
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ggf. Marcumarpass
Durchführung:
Kontrolle
-
Beim Umgang mit Medikamenten gilt das Prinzip der dreifachen Kontrolle. Geprüft wird:
-
bei der Entnahme des Arzneimittels aus dem Medikamentenfach oder aus dem Vorratsbehälter
-
bei der Entnahme aus der Originalverpackung
-
beim Zurückstellen in das Medikamentenfach
-
Grundlage des Medikamentenstellens ist
ausschließlich das ärztliche Dokumentationsblatt. Die ärztliche
Verordnung sollte nicht auf andere Formulare übertragen werden, um
Übertragungsfehler zu vermeiden. Eintragungen, die nicht eindeutig
lesbar sind, dürfen nicht ausgeführt werden.
-
Im Zweifel sollte die Pflegekraft die
Medikation stets kritisch hinterfragen. Ihr muss bewusst sein, dass
auch Ärzte Fehler machen. Bei einer ganz offensichtlich fragwürdigen
Verordnung muss die Pflegekraft Rücksprache mit dem behandelnden Arzt
halten. Diese Rücksprache wird dokumentiert. Ggf. wird der Arzt
aufgefordert, unsere Bedenken zu quittieren.
-
Wenn mehrere Medikamente verabreicht werden,
achtet die Pflegekraft stets auf mögliche Wechselwirkungen; dieses
insbesondere, wenn die Verschreibungen von mehreren Ärzten stammen. Im
Zweifel kontaktiert die Pflegekraft die Apotheke.
-
Die "6-R-Regel" wird beim Stellen der Medikamente strikt beachtet. Also:
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Richtiger Klient.
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Richtiges Medikament. Völlig unterschiedliche
Medikamente können ähnlich klingende Namen haben. Auch die Größe, die
Farbe und das Schriftbild können ähnlich wirken.
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Richtige Dosierung. Ein Präparat kann in unterschiedlichen Dosierungen und Konzentrationen verkauft werden.
-
Richtige Applikationsform. Das gleiche
Medikament und der gleiche Wirkstoff können in unterschiedlichen
Darreichungsformen verfügbar sein, also etwa als Saft, als Tabletten
oder in Ampullen.
-
Richtige Zeit. Neben der Tageszeit können
auch zeitliche Abstände zu anderen Medikamenten oder Ereignissen
definiert werden; also etwa der richtige Spritz-Ess-Abstand bei Insulin.
-
Richtige Dokumentation. Die Verordnungsangaben müssen korrekt übertragen werden.
(Hinweis: In vielen Pflegediensten wird auch die alte 5-R-Regel
verwendet. Andere Systeme steigern die Anzahl der "R" auf bis zu 10,
die dann auch Aspekte wie etwa Entsorgung oder Risikomanagement
enthalten.)
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Vor der Verarbeitung stellt die Pflegekraft sicher, dass das Medikament intakt ist. Kriterien:
-
Das Verfallsdatum ist noch nicht erreicht.
-
Die Schutzverpackung (etwa Blister) ist unversehrt.
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Die Medikamentenverpackung ist trocken und zeigt keine Flecken.
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Es gibt keine Form- oder Farbveränderungen.
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Bei Flüssigkeiten sind keine untypischen Ausflockungen, Trübungen, Geruchsveränderungen usw. bemerkbar.
-
Wenn die Arzneimittel hinsichtlich ihres
Aussehens, ihres Geruchs oder ihrer Beschaffenheit verändert sind,
werden diese nicht verabreicht. Im Zweifelsfall setzen wir uns mit der
Apotheke in Verbindung.
weitere Maßnahmen
-
Die Verordnungsdaten müssen dem
Medikamentenblatt zweifelsfrei zu entnehmen sein. Falls Fragen
offenbleiben, bricht die Pflegekraft das Stellen ab und hält
Rücksprache mit dem Arzt. Die Mindestkriterien für eine korrekte
Verschreibung umfassen:
-
Name und Vorname des Klienten
-
Bezeichnung des Medikaments
-
Arzneiform, etwa "Tablette"
-
Applikationsintervall, etwa "dreimal täglich"
-
Dosierung in 24 Stunden, etwa "60 mg"
-
Applikationsart, etwa "per os"
-
ggf. Befristung der Medikamentengabe.
-
Sofern dieses von der Apotheke noch nicht getan
wurde, vermerkt die Pflegekraft alle wichtigen Informationen auf der
Medikamentenverpackung. Etwa:
-
Lieferdatum
-
Anbruchdatum
-
Name des Klienten
(Bei Medikamenten gibt der Hersteller ggf. eine bestimmte
Aufbrauchfrist nach Anbruch vor, also etwa "verwendbar vier Wochen nach
dem Anbruch". Direkt nach dem ersten Anbruch derartiger Medikamente
notiert die Pflegekraft das Anbruchdatum auf das Medikamentenbehältnis
und auf die Umverpackung.)
-
Die Fehlergefahr lässt sich senken, wenn sich
die Pflegekraft während des Stellens die wichtigsten Daten selbst laut
vorliest, also den Namen des Klienten, die Bezeichnung des Präparats,
die korrekte Dosis usw.
-
Je nach Dokumentationssystem erleichtert ggf. ein aufgelegtes Lineal die Orientierung innerhalb der Liste der Verordnungen.
-
Nach Möglichkeit wird die Einzeldosis bei
folienverschweißten Tabletten durch Abtrennung an der Perforation oder
durch Abschneiden entnommen. Dieses ist hygienischer und ermöglicht
jederzeit eine zweifelsfreie Identifikation des Medikaments,
insbesondere eine spätere Gegenkontrolle durch Dritte. Beim Abteilen
der Blisterverpackung sollte darauf geachtet werden, dass auf jedem
Teilstück der Name des Präparats noch lesbar ist.
-
Falls erforderlich können Tabletten zerteilt
werden. Voraussetzung ist, dass die Teilung laut Beipackzettel zulässig
ist. Die Existenz einer Bruchrille ist dafür ein Indiz. Allerdings gibt
es auch Medikamente mit einer optisch ähnlichen Schmuckrille; diese
allerdings hat keine Teilungsfunktion.
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Dragees dürfen zumeist nicht zerteilt werden, da an den Bruchstellen der ggf. magensaftresistente Film fehlt.
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Es kann vorkommen, dass der Klient ein anderes
Präparat bekommt. Dieses etwa, weil er nun ein preisgünstigeres
Generikum einnehmen soll. Wir stellen dann sicher, dass der Klient über
diesen Wechsel informiert wird. Insbesondere bei demenziell erkrankten
Senioren ist ansonsten zu befürchten, dass diese dem neuen Präparat
misstrauen und es nicht einnehmen.
-
Beim Abzählen von Tropfen ist es wichtig, sich
sehr zu konzentrieren. Insbesondere bei hohen Tropfenzahlen unterlaufen
sehr schnell Fehler. Damit der Klient die Tropfen aufnehmen kann,
werden diese ggf. mit Wasser verdünnt.
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Flüssige Medikamente sollten grundsätzlich
nicht miteinander vermischt werden, da es zu unvorhersehbaren
chemischen Reaktionen kommen kann.
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Manche Medikamente brauchen einen strikten Schutz vor Licht und eignen sich daher nicht für ein Stellen mit langem Vorlauf.
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Wir beachten das Prinzip des "first in - first out" oder "alt vor neu". Das bedeutet:
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Die Dosis wird stets aus der Packung
entnommen, deren Verfallsdatum am schnellsten abläuft. Wir stellen
damit sicher, dass die ältesten Medikamente zuerst verbraucht werden.
-
Die Packungen von neu angefangenen
Medikamenten werden mit einem roten Stift und einem "X" gekennzeichnet.
Wir vermeiden damit, dass versehentlich immer wieder neue Packungen
geöffnet werden, bevor die alten verbraucht wurden. Das Anbruchdatum
wird auf der Verpackung vermerkt.
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Arzneimittel lagern immer in der
Originalverpackung. Die Pflegekraft stellt sicher, dass sich auch der
Beipackzettel in diesem Karton befindet.
Hygiene
-
Vor dem Stellen der Medikamente säubert und desinfiziert die Pflegekraft den Arbeitsplatz.
-
Die Pflegekraft stellt sicher, dass die Medikamentenschälchen bzw. Medikamentendispenser hygienisch einwandfrei sind.
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Die Pflegekraft wäscht sich vor dem Richten der Arzneimittel stets die Hände und führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
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Ggf. sollte die Pflegekraft Einmalhandschuhe tragen oder eine desinfizierte Pinzette bereitlegen.
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Bei Durchdrückpackungen werden die Arzneimittel
direkt in den Medikamentenbecher gedrückt. Ein Kontakt mit der Hand ist
zu vermeiden. Falls notwendig, kann eine Pinzette genutzt werden, um
die Arzneimittel zu entnehmen. Ein Handkontakt kann das Medikament
kontaminieren. Zudem könnte ein kleiner Teil des Wirkstoffs über die
Haut aufgenommen werden. Dieses könnte bei der Pflegekraft etwa
allergische Reaktionen auslösen.
-
Wenn Medikamente auf den Boden fallen oder auf
andere Weise potenziell kontaminiert wurden, werden sie in einem
geeigneten Behälter entsorgt.
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Bei der Zubereitung von Saft oder von Sirup muss der klientenbezogene Messlöffel als Dosierlöffel genutzt werden.
Nachbereitung:
-
Der Arbeitsplatz wird aufgeräumt.
-
Das verwendete Material wird ggf. sicher entsorgt.
-
Verschmutzte oder verklebte
Originalverpackungen werden vor dem Zurückstellen in die
Medikamentenkassette gereinigt oder ggf. verworfen. Ein Keimwachstum
muss vermieden werden.
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Wenn Medikamente während des Stellens
kontaminiert oder zerstört wurden, sollte dieses schriftlich vermerkt
werden. Insbesondere bei Opioiden ist es sinnvoll, die Namen von
etwaigen Zeugen zu notieren, um späteren Vorwürfen entgegentreten zu
können.
-
Beschädigte oder verunreinigte Medikamente
werden im dafür vorgesehenen Abwurfbehälter entsorgt. Bis zur Rückgabe
an die Apotheke muss sichergestellt werden, dass kein Unbefugter
Zugriff auf diese Arzneimittel hat.
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Einmal im Monat kontrolliert die Pflegekraft
die Medikamentenkassette des Klienten. Sie sortiert abgelaufene
Medikamente aus. Es werden auch solche Arzneimittel entsorgt, die nicht
mehr benötigt werden; also etwa Reste einer abgeschlossenen
Antibiotikatherapie.
(Hinweis: Manche Senioren horten Medikamente auch dann, wenn diese
abgelaufen sind. Dieses ist gefährlich, weil die Pflegekraft bei
wichtigen Arzneimitteln fälschlicherweise einen ausreichenden
Lagerbestand vermutet. Hier muss die Pflegekraft nachdrücklich beratend
tätig werden und auf eine zeitnahe Entsorgung der Arzneimittel drängen.)
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Die Arzneimittel werden stets an den gleichen Platz im Schrank gestellt, von dem sie entnommen wurden.
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Fehlende oder in kurzer Zeit ausgehende Medikamente werden frühzeitig nachbestellt.
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Die gesamte Maßnahme wird sorgfältig dokumentiert.
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Auftretende Probleme beim Stellen von Medikamenten werden im Qualitätszirkel diskutiert.
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Das korrekte Stellen von Medikamenten wird regelmäßig per Pflegevisite überprüft.
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Im Rahmen der Erstellung der Pflegeplanung /
Maßnahmenplanung wird stets kritisch hinterfragt, ob das Maß an
Unterstützung sinnvoll ist. Mitunter ist es möglich, den Klienten
stärker an der Maßnahme zu beteiligen. Dieses z. B., wenn eine Fraktur
des Handgelenks verheilt ist und der Klient die Medikamente wieder
eigenständig aus der Verblisterung entnehmen könnte.
Dokumente:
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Medikamentenblatt
-
Pflegeplanung / Maßnahmenplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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