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Standard "Stellen von Medikamenten" (ambulante Pflege)

Die Antibiotika lagern im Kühlschrank gleich neben den Brokkoli. Der Hauskater schläft auf dem Küchentisch. Und der demenzkranke Klient hortet abgelaufene Medikamente. Das Richten von Arzneimitteln findet in der ambulanten Pflege unter erschwerten Bedingungen statt.


Standard "Stellen von Medikamenten" (ambulante Pflege)


Definition:

  • Viele unserer Klienten haben ein Selbstversorgungsdefizit im Bereich der Medikamenteneinnahme. Vor allem zwei Problemschwerpunkte treten gehäuft auf:
    • Beim Fortschreiten einer demenziellen Erkrankung sind viele Betroffene damit überfordert, die Arzneimittel regelmäßig einzunehmen. So kann es vorkommen, dass die Einnahme vergessen wird oder versehentlich doppelt erfolgt.
    • Andere Senioren sind in ihrer Feinmotorik so weit eingeschränkt, dass sie z. B. keine Tabletten aus der Verblisterung herausdrücken können.
  • Derartige Defizite werden kompensiert, indem wir die Medikamente für den Klienten stellen und falls nötig die Einnahme überwachen.
(Hinweis: Die folgenden Punkte müssen an die Abläufe innerhalb Ihres ambulanten Dienstes angepasst werden. Jedes Pflegeteam hat im Detail andere Prozesse, die sich von den Vorgaben in diesem Mustertext unterscheiden können.)

Grundsätze:

  • Wir beachten das Prinzip der aktivierenden Pflege und begrenzen den Umfang der Unterstützung auf das Mindestmaß. Das Stellen der Medikamente für den Klienten erfolgt nur dann, wenn dieser mit der eigenständigen Durchführung überfordert ist. Der Klient sollte falls möglich zumindest in Teilbereichen selbstständig handeln, also etwa die zuvor von uns gerichteten Arzneimittel eigenverantwortlich einnehmen.
  • Das Stellen von Medikamenten ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die höchste Konzentration erfordert. Die dafür notwendigen zeitlichen und personellen Ressourcen werden stets bereitgestellt. Jede Form von Hektik bedeutet eine Gefahr für die Gesundheit unserer Klienten.
  • Medikamente werden grundsätzlich nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung vorbereitet und verabreicht. Mündliche (also etwa telefonische) Arzneimittelverordnungen sind nur im akuten Notfall zulässig und sollten zeitnah verschriftlicht werden.
  • Wir arbeiten eng mit dem Hausarzt zusammen. Seine Vorgaben werden sorgfältig umgesetzt. Jede Abweichung teilen wir dem Hausarzt umgehend mit.

Ziele:

  • Jeder Klient erhält die für ihn vorgesehenen Medikamente. Die "6-R-Regel" wird genau befolgt.
  • Alle hygienischen Vorschriften werden genau beachtet.
  • Wir verschwenden keine Medikamente.
  • Die kontinuierliche Versorgung des Klienten ist gesichert. Es gibt keine Versorgungsengpässe.

Vorbereitung:

Organisation

  • Wir stellen sicher, dass es in der Häuslichkeit des Klienten einen geeigneten Platz für das Richten der Arzneimittel gibt. Die Pflegekraft sorgt für ausreichend Freifläche am Arbeitsplatz. Nur dann ist es möglich, die erforderlichen Utensilien übersichtlich und in Griffweite anordnen zu können.
  • Die Pflegekraft sorgt für geeignete Lichtverhältnisse. Ideal sind Sonnenlicht oder reinweißes Kunstlicht. Nur dann ist es möglich, Farbveränderungen sicher zu erkennen.
  • Die Medikamente des Bewohners werden einmal pro Woche gerichtet.
(Die Nutzung von Wochendispensern ist nicht für alle Klienten die erste Wahl. Bei vielen Pflegebedürftigen fehlen die feinmotorischen Fähigkeiten, um einzelne Tabletten aus dem Fach zu entnehmen. Stattdessen stellen sie den Dispenser auf den Kopf und lassen die Arzneimittel in die Hand fallen. Dann jedoch rutschen bisweilen die verbleibenden Tabletten in die falschen Tagesfächer. In solchen Fällen sollten Tagesdosetten genutzt werden.)
  • Medikamente können auch von Auszubildenden gestellt werden. In diesem Fall muss jedoch eine erfahrene Pflegefachkraft den Vorgang permanent genauestens überwachen.
  • Wir verwenden farbig gekennzeichnete Tropfenbecher, morgens gelb, mittags rot und abends blau.
  • Die Pflegekraft muss die Wirkungsweise sowie die wichtigsten Neben- und Wechselwirkungen aller von ihr verarbeiteten Medikamente kennen. Bei Fragen liest sie den Beipackzettel.
  • Medikamente, die in einem Peel-off-Blister (zum Abziehen) stecken oder feuchtigkeitsanfällig sind, sollten erst kurz vor der Einnahme aus dem Blister entnommen werden. Sie dürfen zumeist nicht auf Vorrat entblistert werden.

Risikoabwägung

  • Wir prüfen, ob Personenverwechslungen möglich sind. Lebt der Klient allein in seiner Häuslichkeit, ist klar, dass alle hier gelagerten Medikamente für ihn bestimmt sind. Eine Beschriftung mit Namen ist dann i. d. R. verzichtbar. Ist der Lebens- oder Ehepartner ebenfalls pflegebedürftig, steigt das Risiko von Zuordnungsfehlern. In einer Senioren-WG mit mehreren erkrankten Senioren muss sichergestellt sein, dass jedes Arzneimittel und jedes Hilfsmittel mit einem Namen versehen ist.
  • Wir prüfen, wie hoch das Risiko für Dritte ist. Bei einem alleinlebenden Senioren ist es unwahrscheinlich, dass Arzneimittel in falsche Hände geraten. Wohnt jedoch ein demenziell erkrankter Partner ebenfalls dort, steigt die Gefahr. Besonders hoch ist das Risiko, wenn der Pflegebedürftige Besuch durch Enkel oder durch Urenkel erhält. In diesen Fällen erörtern wir gemeinsam mit dem Klienten, wie die Medikamente gesichert werden.
  • Wir prüfen, wie hoch das hygienische Risiko ist. Wohnt in dem Haushalt nur der bettlägerige Klient, sind Keimverschleppungen vergleichsweise selten. Falls jedoch Haustiere im Haushalt leben, wächst die Gefährdung. Dieses etwa, wenn Katzen regelmäßig auch über die Arbeitsflächen laufen, die die Pflegekraft für das Richten der Medikamente benötigt. Freifliegende Sittiche oder Papageien sind ebenfalls potenzielle Keimüberträger.
  • Wir wägen ab, ob die Gefahr einer Übermedikamentierung besteht. Wenn der Klient lediglich von seinem Hausarzt versorgt wird und sich nur von seiner Hausapotheke beliefern lässt, ist das Risiko gering. Besucht der Pflegebedürftige mehrere Allgemein- und Fachärzte und lässt er sich von diversen Apotheken versorgen, steigt die Gefährdung erheblich an.
(Die in diesem Standard genannten Sicherheitsvorkehrungen gehen von einem hohen Risiko aus und können daher individuell reduziert werden.)
  • Wir prüfen, ob im Haushalt des Klienten die Medikamente korrekt gelagert werden.
    • Ggf. ist eine abschließbare Medikamentenkassette notwendig. Eine Lagerung in einem frei zugänglichen Schrank ist nicht sinnvoll, wenn Kinder im Haushalt leben.
    • Bei kühl zu lagernden Arzneimitteln muss ein zuverlässiger Kühlschrank verfügbar sein. In diesem räumen wir ein Fach frei, das nur für Medikamente genutzt wird; also etwa das Butterfach. Ggf. bringen wir einen Aufkleber mit dem Wort "Medikamente" an, um eine Lagerung von Lebensmitteln dort zu unterbinden.
    • Arzneimittel müssen i. d. R. vor Licht und vor Wärme geschützt werden. Die Fensterbank ist somit ungeeignet.
    • Betäubungsmittel müssen so gelagert sein, dass ein Zugriff von Unbefugten auszuschließen ist.
    • Liegen eine Altersverwirrtheit oder Selbstschädigungstendenzen vor, können Medikamente ggf. nicht in der Häuslichkeit des Klienten gelagert werden. Sie werden stattdessen in der Pflegestation deponiert. Die Pflegekraft bringt die notwendigen Einzeldosen dann zum Klienten mit.

Material

Wir stellen sicher, dass das notwendige Material bereitsteht:

  • ausreichender Vorrat der verordneten Medikamente
  • Vorratsbox für die ganze Woche
  • Medikamentenplan
  • ggf. Tablettenteiler
  • ggf. Marcumarpass

Durchführung:

Kontrolle

  • Beim Umgang mit Medikamenten gilt das Prinzip der dreifachen Kontrolle. Geprüft wird:
    • bei der Entnahme des Arzneimittels aus dem Medikamentenfach oder aus dem Vorratsbehälter
    • bei der Entnahme aus der Originalverpackung
    • beim Zurückstellen in das Medikamentenfach
  • Grundlage des Medikamentenstellens ist ausschließlich das ärztliche Dokumentationsblatt. Die ärztliche Verordnung sollte nicht auf andere Formulare übertragen werden, um Übertragungsfehler zu vermeiden. Eintragungen, die nicht eindeutig lesbar sind, dürfen nicht ausgeführt werden.
  • Im Zweifel sollte die Pflegekraft die Medikation stets kritisch hinterfragen. Ihr muss bewusst sein, dass auch Ärzte Fehler machen. Bei einer ganz offensichtlich fragwürdigen Verordnung muss die Pflegekraft Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten. Diese Rücksprache wird dokumentiert. Ggf. wird der Arzt aufgefordert, unsere Bedenken zu quittieren.
  • Wenn mehrere Medikamente verabreicht werden, achtet die Pflegekraft stets auf mögliche Wechselwirkungen; dieses insbesondere, wenn die Verschreibungen von mehreren Ärzten stammen. Im Zweifel kontaktiert die Pflegekraft die Apotheke.
  • Die "6-R-Regel" wird beim Stellen der Medikamente strikt beachtet. Also:
    • Richtiger Klient.
    • Richtiges Medikament. Völlig unterschiedliche Medikamente können ähnlich klingende Namen haben. Auch die Größe, die Farbe und das Schriftbild können ähnlich wirken.
    • Richtige Dosierung. Ein Präparat kann in unterschiedlichen Dosierungen und Konzentrationen verkauft werden.
    • Richtige Applikationsform. Das gleiche Medikament und der gleiche Wirkstoff können in unterschiedlichen Darreichungsformen verfügbar sein, also etwa als Saft, als Tabletten oder in Ampullen.
    • Richtige Zeit. Neben der Tageszeit können auch zeitliche Abstände zu anderen Medikamenten oder Ereignissen definiert werden; also etwa der richtige Spritz-Ess-Abstand bei Insulin.
    • Richtige Dokumentation. Die Verordnungsangaben müssen korrekt übertragen werden.
(Hinweis: In vielen Pflegediensten wird auch die alte 5-R-Regel verwendet. Andere Systeme steigern die Anzahl der "R" auf bis zu 10, die dann auch Aspekte wie etwa Entsorgung oder Risikomanagement enthalten.)
  • Vor der Verarbeitung stellt die Pflegekraft sicher, dass das Medikament intakt ist. Kriterien:
    • Das Verfallsdatum ist noch nicht erreicht.
    • Die Schutzverpackung (etwa Blister) ist unversehrt.
    • Die Medikamentenverpackung ist trocken und zeigt keine Flecken.
    • Es gibt keine Form- oder Farbveränderungen.
    • Bei Flüssigkeiten sind keine untypischen Ausflockungen, Trübungen, Geruchsveränderungen usw. bemerkbar.
  • Wenn die Arzneimittel hinsichtlich ihres Aussehens, ihres Geruchs oder ihrer Beschaffenheit verändert sind, werden diese nicht verabreicht. Im Zweifelsfall setzen wir uns mit der Apotheke in Verbindung.

weitere Maßnahmen

  • Die Verordnungsdaten müssen dem Medikamentenblatt zweifelsfrei zu entnehmen sein. Falls Fragen offenbleiben, bricht die Pflegekraft das Stellen ab und hält Rücksprache mit dem Arzt. Die Mindestkriterien für eine korrekte Verschreibung umfassen:
    • Name und Vorname des Klienten
    • Bezeichnung des Medikaments
    • Arzneiform, etwa "Tablette"
    • Applikationsintervall, etwa "dreimal täglich"
    • Dosierung in 24 Stunden, etwa "60 mg"
    • Applikationsart, etwa "per os"
    • ggf. Befristung der Medikamentengabe.
  • Sofern dieses von der Apotheke noch nicht getan wurde, vermerkt die Pflegekraft alle wichtigen Informationen auf der Medikamentenverpackung. Etwa:
    • Lieferdatum
    • Anbruchdatum
    • Name des Klienten
(Bei Medikamenten gibt der Hersteller ggf. eine bestimmte Aufbrauchfrist nach Anbruch vor, also etwa "verwendbar vier Wochen nach dem Anbruch". Direkt nach dem ersten Anbruch derartiger Medikamente notiert die Pflegekraft das Anbruchdatum auf das Medikamentenbehältnis und auf die Umverpackung.)
  • Die Fehlergefahr lässt sich senken, wenn sich die Pflegekraft während des Stellens die wichtigsten Daten selbst laut vorliest, also den Namen des Klienten, die Bezeichnung des Präparats, die korrekte Dosis usw.
  • Je nach Dokumentationssystem erleichtert ggf. ein aufgelegtes Lineal die Orientierung innerhalb der Liste der Verordnungen.
  • Nach Möglichkeit wird die Einzeldosis bei folienverschweißten Tabletten durch Abtrennung an der Perforation oder durch Abschneiden entnommen. Dieses ist hygienischer und ermöglicht jederzeit eine zweifelsfreie Identifikation des Medikaments, insbesondere eine spätere Gegenkontrolle durch Dritte. Beim Abteilen der Blisterverpackung sollte darauf geachtet werden, dass auf jedem Teilstück der Name des Präparats noch lesbar ist.
  • Falls erforderlich können Tabletten zerteilt werden. Voraussetzung ist, dass die Teilung laut Beipackzettel zulässig ist. Die Existenz einer Bruchrille ist dafür ein Indiz. Allerdings gibt es auch Medikamente mit einer optisch ähnlichen Schmuckrille; diese allerdings hat keine Teilungsfunktion.
  • Dragees dürfen zumeist nicht zerteilt werden, da an den Bruchstellen der ggf. magensaftresistente Film fehlt.
  • Es kann vorkommen, dass der Klient ein anderes Präparat bekommt. Dieses etwa, weil er nun ein preisgünstigeres Generikum einnehmen soll. Wir stellen dann sicher, dass der Klient über diesen Wechsel informiert wird. Insbesondere bei demenziell erkrankten Senioren ist ansonsten zu befürchten, dass diese dem neuen Präparat misstrauen und es nicht einnehmen.
  • Beim Abzählen von Tropfen ist es wichtig, sich sehr zu konzentrieren. Insbesondere bei hohen Tropfenzahlen unterlaufen sehr schnell Fehler. Damit der Klient die Tropfen aufnehmen kann, werden diese ggf. mit Wasser verdünnt.
  • Flüssige Medikamente sollten grundsätzlich nicht miteinander vermischt werden, da es zu unvorhersehbaren chemischen Reaktionen kommen kann.
  • Manche Medikamente brauchen einen strikten Schutz vor Licht und eignen sich daher nicht für ein Stellen mit langem Vorlauf.
  • Wir beachten das Prinzip des "first in - first out" oder "alt vor neu". Das bedeutet:
    • Die Dosis wird stets aus der Packung entnommen, deren Verfallsdatum am schnellsten abläuft. Wir stellen damit sicher, dass die ältesten Medikamente zuerst verbraucht werden.
    • Die Packungen von neu angefangenen Medikamenten werden mit einem roten Stift und einem "X" gekennzeichnet. Wir vermeiden damit, dass versehentlich immer wieder neue Packungen geöffnet werden, bevor die alten verbraucht wurden. Das Anbruchdatum wird auf der Verpackung vermerkt.
  • Arzneimittel lagern immer in der Originalverpackung. Die Pflegekraft stellt sicher, dass sich auch der Beipackzettel in diesem Karton befindet.

Hygiene

  • Vor dem Stellen der Medikamente säubert und desinfiziert die Pflegekraft den Arbeitsplatz.
  • Die Pflegekraft stellt sicher, dass die Medikamentenschälchen bzw. Medikamentendispenser hygienisch einwandfrei sind.
  • Die Pflegekraft wäscht sich vor dem Richten der Arzneimittel stets die Hände und führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Ggf. sollte die Pflegekraft Einmalhandschuhe tragen oder eine desinfizierte Pinzette bereitlegen.
  • Bei Durchdrückpackungen werden die Arzneimittel direkt in den Medikamentenbecher gedrückt. Ein Kontakt mit der Hand ist zu vermeiden. Falls notwendig, kann eine Pinzette genutzt werden, um die Arzneimittel zu entnehmen. Ein Handkontakt kann das Medikament kontaminieren. Zudem könnte ein kleiner Teil des Wirkstoffs über die Haut aufgenommen werden. Dieses könnte bei der Pflegekraft etwa allergische Reaktionen auslösen.
  • Wenn Medikamente auf den Boden fallen oder auf andere Weise potenziell kontaminiert wurden, werden sie in einem geeigneten Behälter entsorgt.
  • Bei der Zubereitung von Saft oder von Sirup muss der klientenbezogene Messlöffel als Dosierlöffel genutzt werden.

Nachbereitung:

  • Der Arbeitsplatz wird aufgeräumt.
  • Das verwendete Material wird ggf. sicher entsorgt.
  • Verschmutzte oder verklebte Originalverpackungen werden vor dem Zurückstellen in die Medikamentenkassette gereinigt oder ggf. verworfen. Ein Keimwachstum muss vermieden werden.
  • Wenn Medikamente während des Stellens kontaminiert oder zerstört wurden, sollte dieses schriftlich vermerkt werden. Insbesondere bei Opioiden ist es sinnvoll, die Namen von etwaigen Zeugen zu notieren, um späteren Vorwürfen entgegentreten zu können.
  • Beschädigte oder verunreinigte Medikamente werden im dafür vorgesehenen Abwurfbehälter entsorgt. Bis zur Rückgabe an die Apotheke muss sichergestellt werden, dass kein Unbefugter Zugriff auf diese Arzneimittel hat.
  • Einmal im Monat kontrolliert die Pflegekraft die Medikamentenkassette des Klienten. Sie sortiert abgelaufene Medikamente aus. Es werden auch solche Arzneimittel entsorgt, die nicht mehr benötigt werden; also etwa Reste einer abgeschlossenen Antibiotikatherapie.
(Hinweis: Manche Senioren horten Medikamente auch dann, wenn diese abgelaufen sind. Dieses ist gefährlich, weil die Pflegekraft bei wichtigen Arzneimitteln fälschlicherweise einen ausreichenden Lagerbestand vermutet. Hier muss die Pflegekraft nachdrücklich beratend tätig werden und auf eine zeitnahe Entsorgung der Arzneimittel drängen.)
  • Die Arzneimittel werden stets an den gleichen Platz im Schrank gestellt, von dem sie entnommen wurden.
  • Fehlende oder in kurzer Zeit ausgehende Medikamente werden frühzeitig nachbestellt.
  • Die gesamte Maßnahme wird sorgfältig dokumentiert.
  • Auftretende Probleme beim Stellen von Medikamenten werden im Qualitätszirkel diskutiert.
  • Das korrekte Stellen von Medikamenten wird regelmäßig per Pflegevisite überprüft.
  • Im Rahmen der Erstellung der Pflegeplanung / Maßnahmenplanung wird stets kritisch hinterfragt, ob das Maß an Unterstützung sinnvoll ist. Mitunter ist es möglich, den Klienten stärker an der Maßnahme zu beteiligen. Dieses z. B., wenn eine Fraktur des Handgelenks verheilt ist und der Klient die Medikamente wieder eigenständig aus der Verblisterung entnehmen könnte.

Dokumente:

  • Medikamentenblatt
  • Pflegeplanung / Maßnahmenplanung

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • Pflegefachkräfte



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