Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert.
Für die PC-Version
klicken Sie bitte hier.
Standard
"Stellen von
Medikamenten"
Irren ist menschlich. Auch beim Stellen von Medikamenten
kann es selbst bei größter Konzentration zu Verwechslungen kommen. Es
gilt, Kontrollprozesse zu entwickeln, die bei vertretbarem
Arbeitsaufwand möglichst viele dieser Fehler aufdecken und beseitigen.
Standard "Stellen von Medikamenten"
Definition:
-
Viele unserer Bewohner haben
ein Selbstversorgungsdefizit im Bereich der Medikamenteneinnahme. Vor
allem zwei Problemschwerpunkte treten gehäuft auf:
-
Beim Fortschreiten einer
demenziellen Erkrankung sind viele Betroffene damit überfordert, die
Arzneimittel regelmäßig einzunehmen. So kann es vorkommen, dass die
Einnahme vergessen wird oder versehentlich doppelt erfolgt.
-
Andere Senioren sind in
ihrer Feinmotorik so weit eingeschränkt, dass sie z. B. keine Tabletten
aus der Verblisterung herausdrücken können.
-
Derartige Defizite werden
kompensiert, indem wir die Medikamente für den Bewohner stellen und
falls nötig die Einnahme überwachen.
Grundsätze:
-
Wir beachten das Prinzip der
aktivierenden Pflege und begrenzen den Umfang der Unterstützung auf das
Mindestmaß. Das Stellen der Medikamente für den Bewohner erfolgt nur
dann, wenn dieser mit der eigenständigen Durchführung überfordert ist.
Der Bewohner sollte falls möglich zumindest in Teilbereichen
selbstständig handeln, also etwa die zuvor von uns gerichteten
Arzneimittel eigenverantwortlich einnehmen.
-
Das Stellen von Medikamenten
ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die höchste Konzentration
erfordert. Die dafür notwendigen zeitlichen und personellen Ressourcen
werden stets bereitgestellt. Jede Form von Hektik bedeutet eine Gefahr
für die Gesundheit unserer Bewohner.
-
Medikamente werden
grundsätzlich nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung vorbereitet
und verabreicht. Mündliche (also etwa telefonische)
Arzneimittelverordnungen sind nur im akuten Notfall zulässig.
-
Wir arbeiten eng mit dem
Hausarzt zusammen. Seine Vorgaben werden sorgfältig umgesetzt. Jede
Abweichung wird dem Hausarzt umgehend mitgeteilt.
Ziele:
-
Jeder Bewohner erhält die
für ihn vorgesehenen Medikamente. Die "6-R-Regel" wird genau befolgt.
-
Alle hygienischen
Vorschriften werden genau beachtet.
-
Wir verschwenden keine
Medikamente.
-
Die kontinuierliche
Versorgung des Bewohners ist gesichert. Es gibt keine
Versorgungsengpässe.
Vorbereitung:
Organisation
-
Im Dienstzimmer jedes
Wohnbereichs gibt es einen eigenen separaten Arbeitsbereich für das
Stellen der Medikamente. Dieser sollte nur wenige Schritte vom
Medikamentenschrank entfernt sein.
-
Die Pflegekraft sorgt für
ausreichend Freifläche am Arbeitsplatz. Nur dann ist es möglich, die
erforderlichen Utensilien übersichtlich und in Griffweite anordnen zu
können.
-
Die Pflegekraft sorgt für
geeignete Lichtverhältnisse. Ideal sind Sonnenlicht oder reinweißes
Kunstlicht. Nur dann ist es möglich, Farbveränderungen sicher zu
erkennen.
-
Wir stellen unsere
Medikamente täglich. Dieses bedeutet für uns zwar zunächst mehr
Organisationsaufwand, reduziert aber viele Fehlerquellen. Insbesondere
können wir flexibler auf kurzfristige Änderungen der Medikamentierung
reagieren.
-
Tropfen werden maximal eine
Stunde vor der Verabreichung gestellt.
-
Das Telefon und der Pieper
werden abgestellt bzw. umgeleitet. Die Pflegekraft wird in der Zeit des
Medikamentenstellens von einer Kollegin vertreten.
-
Auf dem Dienstplan wird
ausreichend Zeit für das Medikamentenstellen eingeplant. Es sollte ein
Zeitpunkt im Tagesverlauf gewählt werden, der erfahrungsgemäß
vergleichsweise ruhig ist.
-
Medikamente können auch von
Auszubildenden gestellt werden. In diesem Fall muss jedoch eine
erfahrene Pflegefachkraft den Vorgang permanent genauestens überwachen.
-
Am besten sollten die
Medikamente von der Pflegekraft gerichtet werden, die diese auch an den
Bewohner ausgibt. Wenn die ausgebende Pflegekraft die Arzneimittel
nicht eigenhändig vorbereitet hat, muss sie sich davon überzeugen, dass
die Medikamente richtig gestellt wurden. Dieses ist auch erforderlich,
wenn die Arzneimittel von einer Apotheke verblistert wurden.
-
Medikamente werden nicht vom
Nachtdienst gestellt. Während der Nacht ist zumeist nur eine
Pflegefachkraft anwesend, die folglich immer wieder von Bewohnern
gestört wird. Die für das Stellen notwendige Ruhe ist nicht erreichbar.
Ohnehin ist die Konzentrationsfähigkeit eines Mitarbeiters während der
Nachtstunden eingeschränkt.
-
Wir verwenden farbig
gekennzeichnete Tropfenbecher, morgens gelb, mittags rot und abends
blau.
-
Die Pflegekraft stellt
sicher, dass der Medikamentendispenser korrekt beschriftet ist, also
mit dem Vornamen, mit dem Nachnamen und mit der Zimmernummer.
-
Ein ausreichend großer
Vorrat an verschiedenfarbigen Tropfenbechern steht bereit, also etwa
Gelb für morgens, Rot für mittags und blau für abends.
-
Die Pflegekraft muss die
Wirkungsweise sowie die wichtigsten Neben- und Wechselwirkungen aller
von ihr verarbeiteten Medikamente kennen. Bei Fragen liest sie den
Beipackzettel.
-
Medikamente, die in einem Peel-off-Blister (zum Abziehen)
stecken
oder
feuchtigkeitsanfällig sind, sollten erst kurz vor der Einnahme aus dem
Blister entnommen werden. Sie dürfen nicht auf Vorrat entblistert
werden.
Durchführung:
Kontrolle
-
Beim Umgang mit Medikamenten
gilt das Prinzip der dreifachen Kontrolle. Geprüft wird:
-
bei der Entnahme des
Arzneimittels aus dem Medikamentenschrank oder aus dem Vorratsbehälter
-
bei der Entnahme aus der
Originalverpackung
-
beim Zurückstellen in den
Medikamentenschrank.
-
Grundlage des
Medikamentenstellens ist ausschließlich das ärztliche
Dokumentationsblatt. Die ärztliche Verordnung sollte nicht auf andere
Formulare übertragen werden, um Übertragungsfehler zu vermeiden.
Insbesondere führen wir keine “Tropfenpläne”. Zudem ist beim ärztlichen
Dokumentationsblatt eine saubere Handschrift besonders wichtig.
Eintragungen, die nicht eindeutig lesbar sind, dürfen nicht ausgeführt
werden.
-
Im
Zweifel sollte die Pflegekraft die Medikation stets kritisch
hinterfragen. Ihr
muss bewusst sein, dass auch Ärzte Fehler machen. Bei einer ganz
offensichtlich fragwürdigen Verordnung muss die Pflegekraft Rücksprache
mit dem behandelnden Arzt halten. Diese Rücksprache wird dokumentiert.
Ggf. wird der Arzt aufgefordert, unsere Bedenken zu quittieren.
-
Bevor die Pflegekraft die
Einzeldosen entnimmt und in den Behältnissen für den jeweiligen
Bewohner ablegt, prüft sie, ob der Name und der Vorname des Bewohners
auf dem Medikamentendispenser bzw. Medikamententablett mit den Daten
auf dem Verordnungsblatt übereinstimmen.
-
Anschließend stellt sie
sicher, dass die Angaben auf der Arzneimittelverpackung mit der
Verordnung hinsichtlich des Medikamentennamens, der Dosis, der
Arzneiform sowie der Applikationsart übereinstimmen.
-
Die "6-R-Regel" wird beim
Stellen der Medikamente strikt beachtet. Also:
-
Richtiger Bewohner.
Besondere Vorsicht ist notwendig bei häufig vorkommenden Namen wie
Maier oder Müller.
-
Richtiges Medikament.
Völlig unterschiedliche Medikamente können ähnlich klingende Namen
haben. Auch die Größe, die Farbe und das Schriftbild können ähnlich
wirken.
-
Richtige Dosierung. Ein
Präparat kann in unterschiedlichen Dosierungen und Konzentrationen
verkauft werden.
-
Richtige Applikationsform.
Das gleiche Medikament und der gleiche Wirkstoff können in
unterschiedlichen Darreichungsformen verfügbar sein, also etwa als
Saft, als Tabletten oder in Ampullen.
-
Richtige Zeit. Neben der
Tageszeit können auch zeitliche Abstände zu anderen Medikamenten oder
Ereignissen definiert werden; also etwa der richtige Spritz-Ess-Abstand
bei Insulin.
-
Richtige Dokumentation.
Die Verordnungsangaben müssen korrekt übertragen werden.
(Hinweis: In vielen Einrichtungen
wird auch die 5-R-Regel verwendet. Andere Systeme steigern die Anzahl
der “R” auf bis zu 10, die dann auch Aspekte wie etwa Entsorgung oder
Risikomanagement enthalten.)
-
Vor der Verarbeitung stellt
die Pflegekraft sicher, dass das Medikament intakt ist. Kriterien:
-
Das Verfallsdatum ist noch
nicht erreicht.
-
Die Schutzverpackung (etwa
Blister) ist unversehrt.
-
Die Medikamentenverpackung
ist trocken und zeigt keine Flecken.
-
Es gibt keine Form- oder
Farbveränderungen.
-
Bei Flüssigkeiten sind
keine untypischen Ausflockungen, Trübungen, Geruchsveränderungen usw.
bemerkbar.
-
Wenn die Arzneimittel
hinsichtlich ihres Aussehens, ihres Geruchs oder ihrer Beschaffenheit
verändert sind, werden diese nicht verabreicht. Im Zweifelsfall setzen
wir uns mit der Apotheke in Verbindung.
-
Nach Abschluss des Stellens
wird die gesamte Arbeit ggf. von einer zweiten Pflegekraft
kontrolliert. (Die Intensität der Kontrolle ist abhängig vom
Wissensstand des Mitarbeiters, dem Gefahrenpotenzial der Medikamente
usw.)
weitere
Maßnahmen
-
Die Verordnungsdaten müssen
dem Medikamentenblatt zweifelsfrei zu entnehmen sein. Falls Fragen
offenbleiben, bricht die Pflegekraft das Stellen ab und hält
Rücksprache mit dem Arzt. Die Mindestkriterien für eine korrekte
Verschreibung umfassen:
-
Name und Vorname des
Bewohners
-
Bezeichnung des Medikaments
-
Arzneiform, etwa "Tablette"
-
Applikationsintervall,
etwa "dreimal täglich"
-
Dosierung in 24 Stunden,
etwa "60 mg"
-
Applikationsart, etwa "per
os"
-
ggf. Befristung der
Medikamentengabe.
-
Sofern dieses von der
Apotheke noch nicht getan wurde, vermerkt die Pflegekraft alle
wichtigen Informationen auf der Medikamentenverpackung. Etwa:
-
Lieferdatum
-
Anbruchdatum
-
Name des Bewohners
(Bei Medikamenten gibt der Hersteller ggf. eine bestimmte
Aufbrauchfrist nach Anbruch vor, also etwa “verwendbar vier Wochen nach
dem Anbruch”. Direkt nach dem ersten Anbruch derartiger
Medikamente notiert die Pflegekraft das Anbruchdatum auf das
Medikamentenbehältnis und auf die Umverpackung.)
-
Die Fehlergefahr lässt sich
senken, wenn sich die Pflegekraft während des Stellens die wichtigsten
Daten selbst laut vorliest, also den Namen des Bewohners, die
Bezeichnung des Präparats, die korrekte Dosis usw.
-
Je nach Dokumentationssystem
erleichtert ggf. ein aufgelegtes Lineal die Orientierung innerhalb der
Liste der Verordnungen.
-
Nach Möglichkeit wird die
Einzeldosis bei folienverschweißten Tabletten durch Abtrennung an der
Perforation oder durch Abschneiden entnommen. Dieses ist hygienischer
und ermöglicht jederzeit eine zweifelsfreie Identifikation des
Medikaments, insbesondere eine spätere Gegenkontrolle durch Dritte.
Beim Abteilen der Blisterverpackung sollte darauf geachtet werden, dass
auf jedem Teilstück der Name des Präparats noch lesbar ist.
-
Falls erforderlich können
Tabletten zerteilt werden. Voraussetzung ist, dass die Teilung laut
Beipackzettel zulässig ist. Die Existenz einer Bruchrille ist dafür ein
Indiz. Allerdings gibt es auch Medikamente mit einer optisch ähnlichen
Schmuckrille; diese allerdings hat keine Teilungsfunktion.
-
Dragees dürfen zumeist nicht
zerteilt werden, da an den Bruchstellen der ggf. magensaftresistente
Film fehlt.
-
Es kann vorkommen, dass der
Bewohner ein anderes Präparat bekommt. Dieses etwa, weil er nun ein
preisgünstigeres Generikum einnehmen soll. Wir stellen dann sicher,
dass der Bewohner über diesen Wechsel informiert wird. Insbesondere bei
demenziell erkrankten Senioren ist ansonsten zu befürchten, dass diese
dem neuen Präparat misstrauen und es nicht einnehmen.
-
Beim Abzählen von Tropfen
ist es wichtig, sich sehr zu konzentrieren. Insbesondere bei hohen
Tropfenzahlen unterlaufen sehr schnell Fehler. Damit der Bewohner die
Tropfen aufnehmen kann, werden diese ggf. mit Wasser verdünnt.
-
Flüssige Medikamente sollten
grundsätzlich nicht miteinander vermischt werden, da es zu
unvorhersehbaren chemischen Reaktionen kommen kann.
-
Manche Medikamente brauchen
einen strikten Schutz vor Licht und eignen sich daher nicht für ein
Stellen mit langem Vorlauf.
-
Wir beachten das Prinzip des
"first in - first out" oder “alt vor neu”. Das bedeutet:
-
Die Dosis wird stets aus
der Packung entnommen, deren Verfallsdatum am schnellsten abläuft. Wir
stellen damit sicher, dass die ältesten Medikamente zuerst verbraucht
werden.
-
Die Packungen von neu
angefangenen Medikamenten werden mit einem roten Stift und einem “X”
gekennzeichnet. Wir vermeiden damit, dass versehentlich immer wieder
neue Packungen geöffnet werden, bevor die alten verbraucht wurden. Das
Anbruchdatum wird auf der Verpackung vermerkt.
-
Arzneimittel lagern immer in
der Originalverpackung. Die Pflegekraft stellt sicher, dass sich auch
der Beipackzettel in diesem Karton befindet.
Hygiene
-
Vor dem Stellen der
Medikamente säubert und desinfiziert die Pflegekraft den Arbeitsplatz.
-
Die Pflegekraft stellt
sicher, dass die Medikamentenschälchen bzw. Medikamentendispenser
hygienisch einwandfrei sind.
-
Die Pflegekraft wäscht sich
vor dem Richten der Arzneimittel stets die Hände und führt eine
hygienische Händedesinfektion durch.
-
Ggf. sollte die Pflegekraft
Einmalhandschuhe tragen oder eine desinfizierte Pinzette bereitlegen.
-
Bei Durchdrückpackungen
werden die Arzneimittel direkt in den Medikamentenbecher gedrückt. Ein
Kontakt mit der Hand ist zu vermeiden. Falls notwendig, kann eine
Pinzette genutzt werden, um die Arzneimittel zu entnehmen. Ein
Handkontakt kann das Medikament kontaminieren. Zudem könnte ein kleiner
Teil des Wirkstoffs über die Haut aufgenommen werden. Dieses könnte bei
der Pflegekraft etwa allergische Reaktionen auslösen.
-
Wenn Medikamente auf den
Boden fallen oder auf andere Weise potenziell kontaminiert wurden,
werden sie in einem geeigneten Behälter entsorgt.
-
Bei der Zubereitung von Saft
oder von Sirup muss der bewohnerbezogene Messlöffel als Dosierlöffel
genutzt werden.
Nachbereitung:
-
Der Arbeitsplatz wird
aufgeräumt.
-
Das verwendete Material wird
ggf. sicher entsorgt.
-
Verschmutzte oder verklebte
Originalverpackungen werden vor dem Zurückstellen in den
Medikamentenschrank gereinigt oder ggf. verworfen. Ein Keimwachstum
muss vermieden werden.
-
Wenn Medikamente während des
Stellens kontaminiert oder zerstört wurden, sollte dieses schriftlich
vermerkt werden. Insbesondere bei Opioiden ist es sinnvoll, die Namen
von etwaigen Zeugen zu notieren, um späteren Vorwürfen entgegentreten
zu können.
-
Beschädigte oder
verunreinigte Medikamente werden im dafür vorgesehenen Abwurfbehälter
entsorgt. Bis zur Rückgabe an die Apotheke muss sichergestellt werden,
dass kein Unbefugter Zugriff auf diese Arzneimittel hat.
-
Die Arzneimittel werden
stets an den gleichen Platz im Schrank gestellt, von dem sie entnommen
wurden.
-
Fehlende oder in kurzer Zeit
ausgehende Medikamente werden frühzeitig nachbestellt.
-
Nach dem Richten der
Medikamente oder bei unerwarteten Arbeitsunterbrechungen wird das
Tablett sicher gelagert. Bis zum Verteilen darf kein Unbefugter Zugriff
erhalten. Der Schrank und der Arbeitsraum werden also ggf.
abgeschlossen. Zudem müssen die gestellten Medikamente vor Staub, vor
Feuchtigkeit, vor Licht und vor Wärme geschützt werden.
-
Die gesamte Maßnahme wird
sorgfältig dokumentiert.
-
Auftretende Probleme beim
Stellen von Medikamenten werden im Qualitätszirkel diskutiert.
-
Das korrekte Stellen von
Medikamenten wird regelmäßig per Pflegevisite überprüft.
-
Im Rahmen der Erstellung der
Pflegeplanung / Maßnahmenplanung wird stets kritisch hinterfragt, ob
das Maß an Unterstützung sinnvoll ist. Mitunter ist es möglich, den
Bewohner stärker an der Maßnahme zu beteiligen. Dieses z. B., wenn eine
Fraktur des Handgelenks verheilt ist und der Bewohner die Medikamente
wieder eigenständig aus der Verblisterung entnehmen könnte.
Dokumente:
-
Medikamentenblatt
-
Pflegeplanung /
Maßnahmenplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
|