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Standard "internes Meldewesen bei Infektionskrankheiten"
Durch
eine gut funktionierende Informationskette können selbst hochinfektiöse
Krankheiten wie Noro oder Krätze eingedämmt werden. Wir zeigen Ihnen,
wie ein internes Meldewesen organisiert sein muss.
Standard "internes Meldewesen bei Infektionskrankheiten"
Definition:
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Innerhalb einer Pflegeeinrichtung können sich
Infektionskrankheiten schnell ausbreiten, da viele Bewohner aufgrund
ihres geschwächten Allgemeinzustands besonders anfällig für
Keimübertragungen sind. Es ist daher wichtig, dass Informationen über
vermutete oder tatsächliche Infektionen zeitnah an eine zentrale Stelle
in unserem Haus übermittelt werden.
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In unserem Pflegeheim ist dieses der
Hygienebeauftragte. Zu dessen Aufgaben zählt es, Informationen über
alle in unserem Haus auftretenden Infektionen zu sammeln, zu bewerten
und weiterzuleiten. Er muss insbesondere abschätzen, ob zusätzliche
Maßnahmen zur Eindämmung notwendig sind.
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Zu diesem Zweck haben wir ein internes
Meldewesen installiert. Wenn Pflegekräfte eine Infektion bemerken oder
vermuten, füllen diese das Formular "Meldung von Infektionen an den
Hygienebeauftragten" aus und leiten den Bogen sofort weiter. Erfasst
werden dabei alle Infektionen, die über eine unkomplizierte Erkältung
hinausgehen.
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Das Ausfüllen des Bogens erfolgt parallel zu den Eintragungen in der Pflegedokumentation.
Hinweise:
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Auch wenn es dafür in einem Alten- und
Pflegeheim keine gesetzliche Verpflichtung gibt: Es ist empfehlenswert,
einen Mitarbeiter zum Hygienebeauftragten ausbilden zu lassen, da
dieser Bereich in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Man denke nur an
die Rückkehr der Tuberkulose und an die Zunahme von multiresistenten
Keimen. Alternativ zur Ernennung eines Hygienebeauftragten ist es in
größeren Einrichtungen auch möglich, eine Hygienekommission zu gründen.
Diese kann sich aus den Leitungskräften der verschiedenen
Funktionsbereiche zusammensetzen, also Pflege, Hauswirtschaft und
Haustechnik.
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Viele Pflegedokumentationen auf PC-Basis
informieren die Hygienebeauftragte automatisch, wenn eine Pflegekraft
eine Infektion bemerkt und diese Beobachtung im System einträgt.
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In kleinen Einrichtungen kann auf einen solchen
Standard ggf. verzichtet werden. Die Notwendigkeit steigt mit der
Anzahl der Wohnbereiche und der beschäftigten Pflegekräfte. Je größer
und komplexer eine Organisation ist, umso wichtiger ist es, dass
Informationen über Infektionen zentral gesammelt werden.
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Das interne Meldewesen ersetzt nicht die im Infektionsschutzgesetz verankerten Meldepflichten.
Grundsätze:
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Die Meldung über eine Infektion erfolgt bereits
dann, wenn lediglich hinreichende Verdachtsmomente vorliegen. Die
Pflegekraft wartet mit der Meldung nicht, bis ein vollständiges
Symptombild vorliegt oder bis die Infektion vom Arzt nachgewiesen ist.
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Wir beachten die Vorgaben, die sich aus dem Datenschutz ergeben.
Ziele:
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Der Hygienebeauftragte sowie die
Pflegedienstleitung erfahren zeitnah von einer im Haus auftretenden
Infektion. Wir treffen zeitnah die notwendigen Schutzmaßnahmen und
verhindern eine Ausbreitung der Erreger.
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Alle an der Pflege und Versorgung beteiligten
Mitarbeiter sind über die Infektion und die daraus resultierenden
Risiken informiert.
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Eine Keimübertragung auf Mitarbeiter, Mitbewohner, Besucher und auf externe Partner wird vermieden.
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Die Belange des Datenschutzes bleiben gewahrt.
Vorbereitung:
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Wir benennen einen Hygienebeauftragten und einen Stellvertreter.
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Alle Mitarbeiter werden im Rahmen der Einarbeitung über unser internes Meldewesen informiert.
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Wir informieren auch externe Partner und bitten
diese, sich am Meldesystem zu beteiligen, wenn sie eine Infektion
bemerken. Dazu zählen etwa Physiotherapeuten und Ergotherapeuten.
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Wir stellen sicher, dass externe Dienstleister
in die Meldekette integriert sind. Es ist wichtig, dass z. B. die
Objektleitung der externen Gebäudereinigung die Informationen an die
Reinigungskräfte weitergibt und die Mitarbeiter über die zusätzlichen
Sicherheitsvorkehrungen instruiert.
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Der Qualitätszirkel stellt sicher, dass die
Pflegestandards des Qualitätsmanagementhandbuchs die Vorgaben des
Meldewesens berücksichtigen. Insbesondere in die Standards zur
Handhabung von Infektionen (Skabies, Noro, Tuberkulose, Hepatitis A
usw.) sollte die Meldepflicht aufgenommen werden.
Durchführung:
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Der Mitarbeiter, der als erstes Kenntnis über
eine potenzielle oder tatsächliche Infektionskrankheit beim Bewohner
erhält, informiert sofort die zuständige Bezugspflegekraft. Ist diese
nicht erreichbar, wird die stellvertretende Bezugspflegekraft
kontaktiert; alternativ dazu die Wohnbereichsleitung.
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Die Bezugspflegekraft füllt umgehend den
Meldebogen aus und reicht diesen an den Hygienebeauftragten oder an den
stellvertretenden Hygienebeauftragten weiter.
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Der Hygienebeauftragte dokumentiert auf dem
Meldebogen, welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind und verteilt den
Bogen weiter an die einzelnen Funktionsbereiche.
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Der Hygienebeauftragte informiert unter Beachtung des Datenschutzes folgende Personen:
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die Pflegedienstleitung
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den Hausarzt (falls dieser noch keine Kenntnis über die Erkrankung hat)
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die Hauswirtschaftsleitung
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die Haustechnik
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ggf. Angehörige und Betreuer
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weitere Dritte, die Kontakt zum Bewohner haben, wie etwa Fußpfleger, Friseur und Therapeuten.
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Der Hygienebeauftragte prüft, ob die Erkrankung
gemäß Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt gemeldet werden
muss. In diesem Fall setzt er umgehend die Heimleitung in Kenntnis. Die
Heimleitung hat dann wiederum 24 Stunden Zeit, um das zuständige
Gesundheitsamt zu informieren.
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Die Pflegedienstleitung, die
Hauswirtschaftsleitung sowie die Haustechnik sind zuständig für die
Information der unterstellten Mitarbeiter und deren Unterweisung in
evtl. Schutzmaßnahmen. Sie werden dabei vom Hygienebeauftragten
unterstützt und fachlich beraten. Insbesondere ist sicherzustellen,
dass schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen keinen bedrohlichen
Krankheitserregern ausgesetzt werden.
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Falls notwendig wird an der Zimmertür des
Bewohners ein Schild platziert, das etwaige Besucher auffordert, sich
vor dem Eintreten bei der Stationsleitung zu melden. (Hinweis: Für die
Schrift des Hinweisschilds können verschiedene Farben gewählt werden,
um Mitarbeiter diskret auf den Erregertyp aufmerksam zu machen. Bei
Noro kann also etwa eine grüne Schrift verwendet werden, bei Influenza
eine blaue Schrift usw. Voraussetzung dafür ist, dass alle Mitarbeiter
über diese Farbcodierung informiert sind.)
Nachbereitung:
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Wir kontrollieren regelmäßig die Effektivität
des Meldesystems. Wenn es zu Störungen des Informationsflusses gekommen
ist, prüfen der Hygienebeauftragte und die betroffenen Mitarbeiter der
Führungsebene etwaige organisatorische Änderungen.
Dokumente:
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"Meldung von Infektionen an den Hygienebeauftragten"
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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