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Standard "Nutzung dienstlicher
Smartphones / Mobile Datenerfassung"
Immer mehr ambulante Dienste setzen auf die mobile
Pflegedokumentation per Smartphone oder per Tablett-PC. Tatsächlich ist
die Zeitersparnis enorm. Auf der Strecke hingegen bleibt nicht selten
der Datenschutz. Das Passwort klebt in der Schutzhülle. Die Wundfotos
werden per Whatsapp verschickt. Und wichtige Patientendaten liegen als
PDF in der privaten Dropbox.
Standard
"Nutzung dienstlicher Smartphones / Mobile Datenerfassung"
Definition:
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In unserem Pflegedienst werden Smartphones dazu
verwendet, um die von uns durchgeführten Pflegemaßnahmen sowie
relevante Beobachtungen zu dokumentieren. Im Vergleich zur
herkömmlichen handschriftlichen Pflegedokumentation ergibt sich dadurch
ein geringerer Zeit- und Arbeitsaufwand.
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Gleichzeitig gibt es erhebliche Gefahren. Die
auf den Smartphones gespeicherten Daten sind überaus sensibel. Überdies
sind auf den Geräten der Tourenplan und die Zuordnung der
Schlüsselnummern zu den Wohnadressen aller Klienten hinterlegt.
Hinweise:
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Dieser Pflegestandard muss an das vom
Pflegedienst verwendete Pflegedokumentationssystem angepasst werden.
Jedes Programm hat eine eigene Funktionsweise und
Sicherheitsarchitektur.
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Weitere Anpassungen können sich ergeben, wenn
ausschließlich Geräte eines bestimmten Herstellers genutzt werden, etwa
Apple iPhone.
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Die Nutzung von mobilen Datenerfassungssystemen
muss nicht notwendigerweise mittels eines Standards geregelt werden.
Sie können die Inhalte dieses Textmusters auch als Dienstanweisung oder
für eine Betriebsvereinbarung verwenden.
Grundsätze:
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Auf den mobilen Erfassungsgeräten sind
zahlreiche höchst vertrauliche Daten aller unserer Klienten
gespeichert. Jeder Mitarbeiter muss sich stets über das
Missbrauchspotenzial dieser Informationen bewusst sein und den Zugriff
Unbefugter unterbinden.
Ziele:
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Alle pflege- und abrechnungsrelevanten Daten
werden sicher erfasst.
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Unbefugte erhalten keinen Zugriff auf
Informationen aus unserer Pflegedokumentation.
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Die Geräte zur mobilen Datenerfassung werden
vor Diebstahl, vor Beschädigungen und vor Verschmutzungen geschützt.
Vorbereitung:
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Im Rahmen der Einarbeitung erhält jede
Pflegekraft das dienstlich zu nutzende Smartphone und wird in die
richtige Handhabung der Dokumentationssoftware eingeführt.
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Dem Mitarbeiter werden die vierstellige
PIN-Nummer für das Smartphone sowie der Benutzername und das Kennwort
für die Dokumentationssoftware mitgeteilt. Die Pflegekraft muss diese
Zugangsdaten auswendig lernen. Sie darf die Zugangsdaten nicht
schriftlich bei sich tragen; insbesondere nicht auf dem Gerät oder auf
der Schutzhülle. Die PIN-Nummer darf nicht geändert werden.
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Die Nutzung alternativer Methoden zur
Authentifizierung wie etwa der Fingerabdrucksensor, Gesichtserkennung
und andere biometrische Sicherheitsfunktionen müssen deaktiviert
bleiben. Dieses gilt auch für “Wisch-Gesten”.
(Hinweis: Die Nutzung biometrischer Daten von Arbeitnehmern ist schon
aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterlassen.)
Durchführung:
Nutzung im Rahmen
der Dokumentationsarbeit
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Die Pflegekräfte sind dazu verpflichtet, das
Gerät immer bei sich zu führen. Bevor sie die Häuslichkeit des Klienten
verlassen, müssen sie prüfen, ob sie das Gerät eingepackt haben.
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Wenn die Pflegekraft das Smartphone aktuell
nicht für die Dokumentation benötigt, schließt sie die Software per
“Log-out”.
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Die Wundfotografie darf ausschließlich über die
Fotofunktion der Pflegedokumentationssoftware erfolgen. Wir nutzen
nicht die im Gerät eingebaute Foto-App. In keinem Fall werden
Fotografien als eMail übertragen, mittels eines Messengers verschickt
oder in einem privaten Cloud-Speicher hinterlegt.
(Hinweis: Noch besser ist es, eine separate Kamera zu nutzen. Diese
speichert die Bilder offline auf einer Speicherkarte.)
weitere
Sicherheitsmaßnahmen
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Falls eine Pflegekraft das Smartphone bei einem
Klienten vergessen hat, ist sie dazu verpflichtet, unverzüglich
umzukehren und das Gerät wieder an sich zu nehmen. Sofern es Indizien
dafür gibt, dass das Gerät in ihrer Abwesenheit verwendet wurde, so
wird die Pflegedienstleitung darüber informiert.
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Auf dem dienstlich verwendeten Smartphone
dürfen eigenmächtig keine weiteren Programme installiert werden, also
etwa Spiele oder Apps von sozialen Netzwerken.
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Für die teaminterne Kommunikation ist auf
unseren Geräten der Instant-Messaging-Dienst “Threema” installiert. Die
Installation alternativer Messenger (vor allem “Whatsapp”) ist nicht
erlaubt.
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Für die Kommunikation mit Klienten, Angehörigen
oder mit Kooperationspartnern wird nur die Telefonfunktion genutzt.
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Das dienstlich genutzte Smartphone darf nicht
an andere Personen verliehen werden. Private Telefonate oder die
Nutzung der Internetfunktion für private Zwecke sind nur im Notfall
erlaubt.
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Die SIM-Karte des dienstlichen Smartphones darf
nicht entnommen und in andere Geräte eingesetzt werden.
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Die Kontoverknüpfung zum Samsung-Dienst “Find
My Mobile” darf nicht verändert, deaktiviert oder gelöscht werden.
Damit kann das Smartphone bei einem Verlust aus der Ferne geortet oder
gelöscht werden.
(Hinweis: Bei einem anderen Hersteller muss dieser Punkt angepasst
werden, etwa “Find My Device” von Google.)
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Die Vollverschlüsselung des Geräts darf nicht
deaktiviert werden. Dieses betrifft sowohl den internen Speicher als
auch die eingesteckte dienstliche microSD-Karte.
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Es dürfen keine privaten microSD-Karten in das
Gerät eingeführt werden.
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Wenn es zu einem Diebstahl des Smartphones
gekommen ist, wird unverzüglich die Pflegedienstleitung informiert.
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Das Smartphone muss konsequent vor
Verschmutzungen und insbesondere vor
Verkeimungen geschützt werden. Zusätzlich ist nach jeder Benutzung und
vor Pflegemaßnahmen eine Händedesinfektion notwendig.
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Das Smartphone ist stets in der Schutzhülle
(sog. “Bumper”) zu belassen.
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Um eine Gefährdung im Straßenverkehr zu
vermeiden, wird das Smartphone
während einer Autofahrt in der Freisprechanlage betrieben.
Nachbereitung:
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Nach Beendigung der Tour wird das
Smartphone im Pflegestützpunkt über Nacht aufgeladen.
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Falls die Pflegekraft eine Fehlfunktion bei der
Nutzung des Smartphones
bemerkt, wird die Pflegedienstleitung informiert.
Dokumente:
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Handbuch des Anbieters der
Pflegedokumentation
-
Betriebsanleitung des Smartphones
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
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