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Standard
"multiresistente gramnegative Bakterien / MRGN"
Beim
Thema Antibiotikaresistenzen steht vor allem MRSA im Rampenlicht.
Tatsächlich jedoch gibt es zahlreiche weitere Keime, denen mit
Penicillin & Co kaum noch beizukommen ist. Gramnegative Stäbchen
haben das Potenzial, selbst ausgefeilte Hygienekonzepte auszuhebeln.
Standard "multiresistente gramnegative Bakterien / MRGN"
Definition:
-
Gramnegative Bakterien leben normalerweise als
Bestandteil der physiologischen Flora im Darm, auf der Haut oder im
Nasen-Rachen-Raum. Eine übermäßige Vermehrung und Ausbreitung war
bislang mit gängigen Antibiotika gut behandelbar. In den letzten Jahren
haben jedoch verschiedene Stämme Unempfindlichkeiten entwickelt. Diese
multiresistenten gramnegativen Bakterien werden "MRGN" genannt.
-
Eine Besiedelung mit MRGN macht einen Bewohner
zum sog. "MRGN-Träger". Die resistenten Keime können im Stuhl, im Urin
sowie in offenen Wunden vorhanden sein. Eine derartige Kolonisierung
ist für sich genommen nicht gefährlich. Bei Menschen ohne schwere
Grunderkrankungen bleibt eine Besiedelung daher oftmals unbemerkt.
-
Dringen die Keime jedoch in Wunden, in die
Blutbahn oder in Organe (Lunge oder Niere) vor, kann es zu Pneumonien,
zu Harnwegsinfektionen, zu Wundinfektionen und zur Sepsis kommen. Die
Therapie wird dann sehr problematisch. Für die Behandlung von
Betroffenen stehen zumeist nur noch wenige Antibiotika (sog.
"Reserveantibiotika") zur Verfügung, die überdies i. d. R. schwere
Nebenwirkungen aufweisen.
-
Zumeist sind Menschen mit einem geschwächten
Allgemeinzustand betroffen, insbesondere katheterisierte oder beatmete
Senioren. Auch nach operativen Eingriffen steigt das Risiko einer
Infektion.
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Zur Beschreibung der spezifischen Eigenschaften
werden verschiedene Abkürzungen verwendet:
-
"MRGN" bedeutet, dass die gramnegativen
Bakterien grundsätzlich Multiresistenzen aufweisen.
-
"3MRGN" beschreibt gramnegative Bakterien,
die gegen drei von vier wichtigen Wirkstoffgruppen unempfindlich sind.
-
"4MRGN" definiert gramnegative Bakterien, die
gegen alle wichtigen Wirkstoffgruppen resistent sind.
(Hinweis: 3MRGN lässt sich inzwischen bei vielen gesunden Menschen in
der Allgemeinbevölkerung finden, vor allem nach Auslandsaufenthalten
oder nach Antibiotikabehandlungen. Besiedelungen mit 4MRGN sind zumeist
die Folge einer schweren Erkrankung mit längeren und verschiedenen
Antibiotikatherapien.)
-
Bedingt durch ihre Herkunft entsteht eine
Kontamination mit MRGN oftmals beim Umgang mit Fäkalien. Die
Übertragung erfolgt zumeist über die verkeimten Hände der MRGN-Träger
und über die Hände der versorgenden Pflegekräfte.
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Deutlich seltener ist eine Übertragung durch
verkeimte Oberflächen. In Einzelfällen ist eine Keimverschleppung auch
bei einer Absaugung denkbar, wenn die Atemwege besiedelt sind und sich
belastete Aerosole bilden.
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Weitere Erregerreservoire liegen vor allem im
Sanitärbereich (Wasserbecken, Waschbeckenabläufe, Siphons, Toilette,
Duschabläufe, Abwassersystem usw.)
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Im Gegensatz zu MRSA ist eine Sanierung bei
MRGN zumeist nicht möglich.
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Die Antibiotikaresistenz hat keinen Einfluss
auf die Empfindlichkeit gegen Desinfektionsmittel. Daher lassen sich
multiresistente gramnegative Bakterien mit gängigen Präparaten sicher
abtöten.
Hinweise:
-
Die Vorgaben dieses Mustertextes sollten
gemeinsam mit dem Standard zur Pflege bei MRSA implementiert werden, da
die erforderlichen Maßnahmen sehr ähnlich sind und das notwendige
Hygieneniveau nahezu identisch ist. Es sind also zumeist keine
zusätzlichen Maßnahmen notwendig.
-
Wir haben in diesem Standard bewusst auf die
präzise Beschreibung der hygienischen Basismaßnahmen verzichtet, da wir
deren Umsetzung voraussetzen. Dazu zählen insbesondere die richtige
Durchführung der Händedesinfektion sowie die Nutzung von
Einmalhandschuhen.
-
Die in diesem Standard beschriebenen Maßnahmen
sind relativ streng und orientieren sich an den Vorgaben für
Krankenhäuser. Inwieweit Ihre Einrichtung diesem rigorosen Kurs folgen
will, sollte auf möglichst breiter Basis diskutiert werden, etwa in
einem Qualitätszirkel.
Grundsätze:
-
MRGN lässt sich besiegen. Das wichtigste Mittel
dafür sind eine gute Basishygiene und insbesondere eine lückenlose
Händehygiene.
-
Alle Hygienevorgaben müssen genau befolgt
werden. Dieses gilt vor allem für die Händehygiene. Einmalhandschuhe
sind kein Ersatz für eine Händedesinfektion, da es immer zu
Materialdefekten kommen kann.
-
MRGN ist trotz aller Risiken keine "Seuche".
Daher sollten alle sich aus einer Besiedelung ergebenden Maßnahmen mit
Augenmaß gewählt werden. Eine Ausgrenzung von Bewohnern mit MRGN ist in
den allermeisten Fällen übertrieben und nicht notwendig.
-
Die Namen von Bewohnern mit einer
MRGN-Kolonisierung bleiben gegenüber Mitbewohnern und Angehörigen
geheim, da diese Informationen unter die Schweigepflicht fallen. Wir
bitten allerdings den Bewohner darum, ggf. gefährdete Personen
informieren zu dürfen.
-
Unsere Schweigepflicht endet, wenn die
Gesundheit von Dritten erheblich gefährdet wird. Beispiel: Ein im
Mund-Rachenraum besiedelter Bewohner mit Bronchitis erhält Besuch von
seinem neugeborenen Urenkel. (Neugeborene haben kein voll ausgebildetes
Immunsystem, sind daher abwehrgeschwächt.) Hier ist es unsere Pflicht,
alle Beteiligten auf die zwingend erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen
hinzuweisen.
-
Nur sorgfältig eingewiesene und gut informierte
Pflegekräfte dürfen Bewohner mit einer MRGN-Kolonisierung versorgen.
Unwissenheit und Nachlässigkeit sind eine Gefahr nicht nur für
Bewohner, sondern auch für Pflegekräfte und für deren Angehörige.
-
Es dürfen nur Desinfektionsmittel mit
nachgewiesener Wirkung genutzt werden.
Ziele:
-
Wir vermeiden die Bildung von resistenten
Bakterienstämmen.
-
Ungerechtfertigte Ängste beim Bewohner, bei
seinen Mitbewohnern oder bei Angehörigen werden vermieden.
-
Bewohner mit einer MRGN-Kolonisierung nehmen
weiterhin am sozialen Leben innerhalb der Einrichtung teil. Jede Form
der Ausgrenzung unterbleibt.
-
Die Ausbreitung von MRGN wird gestoppt. Wir
schützen Mitarbeiter, Mitbewohner und Angehörige vor einer
MRGN-Übertragung.
Vorbereitung:
allgemeine Maßnahmen
-
Wir halten stets ausreichend Schutzkleidung
bereit.
-
Unsere Pflegekräfte werden regelmäßig zum Thema
MRGN fortgebildet.
-
Die korrekte und sichere Pflege von Bewohnern
mit einer MRGN-Kolonisierung ist Teil der Einarbeitung neuer
Mitarbeiter.
-
Wir arbeiten eng mit Krankenhäusern und mit
Ärzten zusammen, insbesondere in einrichtungsübergreifenden
Arbeitsgruppen.
-
Wenn ein Bewohner aus dem Krankenhaus zurück in
unsere Einrichtung verlegt wird, halten wir Rücksprache mit dem
Pflegepersonal der Klinik und mit den behandelnden Ärzten. Wir lassen
uns explizit bestätigen, dass keine Kolonisierung festgestellt wurde.
-
Bei jeder Neuaufnahme wird der Bewohner
befragt, ob er MRGN-Keime trägt. Ggf. wird der behandelnde Hausarzt
konsultiert.
-
Unser Haus verfügt über einen
Hygienebeauftragten.
-
Der Qualitätszirkel beschäftigt sich regelmäßig
mit Hygieneproblemen.
Risikobewertung
Es gibt zahlreiche
Faktoren, die eine Besiedelung mit MRGN begünstigen:
-
hohes Lebensalter
-
Diabetes mellitus
-
dialysepflichtige Niereninsuffizienz
-
Infektionen mit Influenza
-
Immunschwäche (etwa AIDS)
-
Immunsuppression (etwa nach Organübertragungen)
-
Verbrennungen
-
überwundene MRGN-Kolonisierungen in der
Vergangenheit
-
längere Krankenhausaufenthalte innerhalb der
letzten 12 Monate
-
umfangreiche, insbesondere mehrfach wiederholte
Antibiotikatherapien
-
Wunden, großflächige Läsionen sowie
chirurgische Eingriffe
-
Fremdkörper aus Plastikmaterialien (z. B.
Venenkatheter) oder aus Metall (Gelenkersatz)
Vermeidung von
Resistenzbildungen
Der
zentrale Faktor bei der Ausbildung von Resistenzen ist der zu häufige
sowie der inkonsequente Gebrauch von Antibiotika. Daher beachten wir
folgende Sicherheitsregeln:
-
Wir stellen sicher, dass Hausärzte nur dann
Antibiotika verschreiben, wenn dieses notwendig ist. Soweit ein
fachlicher Austausch mit dem Mediziner möglich und gewünscht ist,
suchen wir ggf. gemeinsam nach Alternativen.
-
Wenn Bewohnern Antibiotika verschrieben werden,
müssen diese konsequent eingenommen werden. Die verordnete Dosis und
der Verabreichungszeitraum sind strikt einzuhalten.
-
Patienten dürfen niemals Antibiotika im Rahmen
einer Selbstmedikation einnehmen. (Hinweis: Es kommt vor, dass Senioren
die Einnahme von Antibiotika eigenmächtig beenden, da die Beschwerden
nachgelassen haben. Bei der nächsten Infektion sind somit noch
Restbestände der Antibiotika vorhanden, die dann ohne Rücksprache mit
dem Arzt eingenommen werden.)
-
Bei bakteriellen Infektionen sollte der
Hausarzt einen Abstrich vornehmen, um den Erreger genau zu bestimmen.
Erst danach wird das dazu passende Antibiotikum verordnet. (Hinweis:
Für diese Prophylaxemaßnahme bleibt oftmals nicht ausreichend Zeit, da
der Bewohner Beschwerden hat und folglich rasch behandelt werden muss.)
Durchführung:
Organisation
-
Mitarbeiter mit Hautkrankheiten (Ekzeme,
Schuppenflechte usw.) oder großflächigen Hautverletzungen dürfen keine
Bewohner mit einer MRGN-Kolonisierung pflegen oder betreuen.
-
Schwangere Mitarbeiterinnen müssen jeden
Kontakt mit MRGN-Trägern meiden.
-
Pflegerische Maßnahmen werden nach Möglichkeit
ausschließlich im Zimmer der Bewohner durchgeführt. Das gilt auch für
externe Therapeuten.
-
Soweit möglich werden MRGN-Träger als letzte
versorgt, also erst, wenn alle nicht kolonisierten Bewohner versorgt
wurden.
-
Ein Pflegewagen sollte nach Möglichkeit nicht
mit in das Bewohnerzimmer genommen werden. Alle Pflegemittel, die für
die Versorgung von MRGN-Trägern benötigt werden, sollten in
ausreichender Menge im Bewohnerzimmer gelagert werden.
-
Die Pflegedokumentation wird außerhalb des
Bewohnerzimmers geführt und aufbewahrt.
Meldepflicht /
Kontrollen
-
Alle Pflegekräfte und Mitarbeiter der
Hauswirtschaft werden über jeden MRGN-Fall umgehend informiert.
-
Es besteht gegenüber dem Gesundheitsamt eine
Meldepflicht, wenn sich nosokominale Infektionen (dazu gehört auch
MRGN) häufen und ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist.
-
Eine routinemäßige Untersuchung des Personals
ist nicht erforderlich. Bei einem gehäuften Auftreten von MRGN-Fällen
sollte geprüft werden, ob vorsorgliche Untersuchungen von Pflegekräften
und Bewohnern sinnvoll sind.
Information
-
Wenn Bewohner ins Krankenhaus verlegt werden,
sind alle Beteiligten über die MRGN-Kolonisierung zu informieren. Wir
nutzen dafür Überleitungsbögen bzw. Überleitinformationsbögen.
-
Wir machen das Begleitpersonal von
Krankentransportern auf die notwendigen Hygienemaßnahmen aufmerksam.
Dazu zählen etwa die Flächendesinfektion nach direktem Patientenkontakt
sowie die notwendige Händehygiene.
-
Wenn ein Arzttermin ansteht, wird die Praxis
über den Kolonisationsstatus informiert. Mitunter wird der Arzt dann
einen Hausbesuch durchführen, da er die Verkeimung seiner Praxis
vermeiden möchte.
(Hinweis: Krankentransporte von Bewohnern mit 4MRGN außerhalb der
Einrichtung sollten ohnehin auf unbedingt notwendige Erfordernisse
reduziert werden.)
-
Angehörigen von MRGN-Trägern wird empfohlen,
sich nach jedem Besuch die Hände zu desinfizieren. Die Durchführung
dieser Reinigungsmaßnahme wird auf Wunsch von Pflegekräften vorgeführt.
Besucher müssen aber keine Schutzkleidung tragen.
-
Wir achten darauf, dass auch Ärzte eine
hygienische Händedesinfektion durchführen. Wenn Mediziner Hygienemängel
zeigen, ist umgehend die Pflegedienstleitung zu informieren.
Teilnahme am
sozialen Leben
-
Mobile Bewohner werden aufgefordert, ihre Hände
zu desinfizieren, wenn sie Gemeinschaftsräume betreten. Dieses ist auch
nach jedem Toilettengang notwendig.
-
Offene Wunden werden sorgfältig abgedeckt.
-
Die Eintrittstelle einer PEG-Sonde wird mit
einem Pflasterverband abgedeckt.
-
Bei einer Besiedelung des
Nasen-und-Rachen-Raums müssen Bewohner einen Mundschutz tragen.
-
Ein ggf. vorhandenes Tracheostoma wird mit
einer Trachealkanüle in Kombination mit einem HME-Filter versehen.
-
Keine Teilnahme am sozialen Leben darf erfolgen
bei einer akuten Atemwegserkrankung (für die Dauer des Infekts) und
einer gleichzeitigen Besiedlung des Nasen-und-Rachen-Raums mit MRGN.
-
Bewohner mit mangelnder Einsicht und fehlender
Bereitschaft zur Körperhygiene dürfen Gemeinschaftsräume nicht betreten.
räumliche Bedingungen
-
Ideal ist ein Einzelzimmer mit einer eigenen
Nasszelle.
-
Immobile Bewohner mit MRGN-Besiedelung können
zumeist in ihrem Zweibettzimmer bleiben. Dieses gilt selbst dann, wenn
nur sie, nicht aber ihre Mitbewohner MRGN-Keime tragen.
-
Mobile Bewohner können ebenfalls im
Zweibettzimmer verbleiben, wenn sie über die notwendigen
Hygienemaßnahmen informiert wurden und in der Lage sind, diese zu
befolgen.
-
Die Unterbringung in einem Einzelzimmer ist
zwingend erforderlich, wenn Mitbewohner von MRGN-Trägern unter
folgenden gesundheitlichen Einschränkungen leiden und somit stark
infektionsgefährdet sind:
-
Dekubitus
-
Ulzera
-
Operationswunden
-
andere Wunden
-
Katheter
-
PEG / PEJ
-
Tracheostoma
-
Wenn nicht infizierte Mitbewohner große Angst
vor MRGN zeigen, können sie in einen anderen Raum umziehen.
(Hinweis: Viele Mediziner empfehlen beim Vorliegen von 4MRGN eine
bedingungslose Einzelzimmerunterbringung.)
Schutzkleidung und
Händehygiene
-
Pflegekräfte achten besonders strikt auf eine
lückenlose Händehygiene. Eine hygienische Händedesinfektion ist
unabhängig von der Nutzung von Einmalhandschuhen notwendig:
-
vor aseptischen Tätigkeiten (Wundversorgung,
Infusionen, Maßnahmen an Sonden, Tracheostomaversorgung, Hantieren mit
Medikamenten usw.)
-
vor Kontakt mit infektionsgefährdeten
Bewohnern, etwa immunsupprimierten Senioren
-
nach jedem pflegerischen Kontakt
-
nach möglichem Kontakt mit potenziell
infektiösen Materialien
-
nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe
-
Einmalhandschuhe sind u. A. notwendig:
-
bei jedem Kontakt mit kolonisierten bzw.
infizierten Körperbereichen und erregerhaltigem Material, etwa beim
Verbandswechsel
-
bei jeder Tätigkeit mit Kontaminationsrisiko,
also etwa beim Bettenmachen
-
Pflegekräfte, die MRGN-Träger versorgen,
sollten langärmlige Pflegekleidung mit Bündchen tragen, wenn mit einer
Durchnässung und mit Kontakt mit Keimen zu rechnen ist.
-
Wenn der Bewohner unter nässenden Wunden
leidet, muss zusätzlich ein Wasser abweisender Schutzkittel getragen
werden.
-
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird bei
einem endotrachealen Absaugen, bei der Wundversorgung und beim Umgang
mit stark hustenden Bewohnern empfohlen.
-
Ggf. sollten ergänzend eine Haube und eine
Schutzbrille aufgesetzt werden.
-
Die Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch
notwendig, wenn beim Bettenmachen mit einer Keimaufwirbelung zu rechnen
ist.
notwendige
Reinigungsmaßnahmen
-
Nach jeder Nutzung des Stationsbads ist dieses
umgehend zu desinfizieren. Das umfasst auch die Dusche, den Hocker, den
Boden usw.
-
Sofern für einen MRGN-besiedelten Bewohner
keine eigene Toilette bereitgestellt werden kann, ist diese nach jeder
Benutzung zu desinfizieren.
-
Einmalgeschirr ist nicht erforderlich.
Benutztes Geschirr wird in geschlossenen Behältnissen im Bewohnerzimmer
gesammelt. Es geht ohne Umwege in die (gewerbliche!)
Geschirrspülmaschine und wird mit mindestens 65° C gesäubert, ohne dass
zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen notwendig wären.
(Hinweis: Wir nutzen kein Schnellprogramm, sondern ein geprüftes
desinfizierendes Programm.)
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Körpernah getragene Gegenstände, wie die Brille
oder ein Hörgerät, werden einmal täglich gereinigt.
-
Falls im Nasen-Rachen-Raum MRGN nachgewiesen
wird, ist eine desinfizierende Aufbereitung der Zahnprothese notwendig.
-
Blutdruckmanschetten und vergleichbare
Gegenstände verbleiben im Bewohnerzimmer oder werden konsequent
desinfiziert.
-
Materialien, die nicht desinfiziert werden
können, sind nach der Benutzung zu entsorgen.
-
Alle Instrumente, Spritzen oder medizinischen
Abfälle werden patientennah in dicht verschließbaren Behältern oder in
Plastiksäcken verpackt und unverzüglich sorgfältig entsorgt oder der
Wiederaufbereitung zugeführt.
-
Im Bewohnerzimmer wird herkömmlicher Müll stets
in einem Behälter mit Deckel gesammelt. Dieser kann wie regulärer
Hausmüll entsorgt werden.
-
Alle Pflegehilfsmittel sind stets
bewohnerbezogen einzusetzen und nach der Benutzung zu desinfizieren,
bevorzugt per Wischdesinfektion.
-
Urinflaschen und Steckbecken werden bei
mindestens 90° C gereinigt.
-
Bettwäsche, Handtücher und Unterwäsche werden
täglich gewechselt und in einem geschlossenen Plastikbeutel
transportiert und dann mit 90° C gewaschen. Das Sammeln der Wäsche
erfolgt im Bewohnerzimmer.
(Hinweis: Wäsche von MRGN-Trägern ist aber keine "infektiöse Wäsche".
Die Wäschesäcke müssen nicht extra gekennzeichnet werden.)
-
Das Bett und der Bettaufrichter werden täglich
desinfiziert. Dieses gilt auch für den Nachttisch sowie für Stühle und
für Tische.
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Bei Verschmutzungen mit Blut, mit Sekreten oder
mit Exkrementen führen wir nach Entfernung der sichtbaren Kontamination
mit einem Einwegtuch zusätzlich eine sofortige gezielte
Flächendesinfektion durch.
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Die Reinigungskräfte werden angewiesen, Zimmer
von MRGN-Trägern als Letzte zu reinigen. Auch das Reinigungspersonal
muss angemessene Schutzkleidung tragen. Reinigungskräfte müssen sich
nach der Säuberung dieser Räume die Hände desinfizieren.
-
Kontaminierte Arbeitskleidung der Pflegekräfte
wird mit einem desinfizierenden Waschverfahren aufbereitet.
-
Im Umgang mit verstorbenen MRGN-Trägern ist die
übliche Basishygiene ausreichend.
Nachbereitung:
Prognose
-
Eine Kolonisierung muss nicht zwangsläufig zu
Krankheitszeichen führen. Häufig bleibt der Befall daher über Monate
unbemerkt.
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Es gibt derzeit kein Konzept zur Sanierung von
betroffenen Senioren. Eine Kolonisierung mit MRGN bildet sich aber
zumeist im Laufe mehrerer Monate selbstständig zurück, bis letztlich
keine resistenten Keime mehr nachweisbar sind. Bis dahin jedoch kann
eine Antibiotikatherapie das Wiedererstarken der Keime fördern.
weitere Maßnahmen
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Wir beachten, dass sich das Resistenzprofil
ändern kann. 3MRGN kann weitere Unempfindlichkeiten ausbilden und sich
zu 4MRGN entwickeln.
-
Ggf. wird die Pflegeplanung / Maßnahmenplanung
angepasst.
-
Alle Pflegeleistungen und Beobachtungen werden
sorgfältig dokumentiert und ggf. an den Arzt übermittelt.
-
Über die Aufhebung oder über die Lockerung der
Schutzmaßnahmen entscheidet der behandelnde Arzt. Dieses ist i. d. R.
nach drei negativen Rektalabstrichen im Wochenabstand möglich.
-
Nach Aufhebung der Schutzmaßnahmen ist eine
Abschlussdesinfektion aller Gegenstände und Oberflächen im betreffenden
Bewohnerzimmer erforderlich. Offen und ungeschützt gelagerte
Einmalartikel sowie Verbrauchsmaterialien sind zu entsorgen.
-
Wir werten die Anzahl und die Art der
MRGN-Fälle in unserer Einrichtung regelmäßig statistisch aus und nutzen
die Ergebnisse für Verbesserungsmaßnahmen.
Dokumente:
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
-
Pflegebericht
-
ärztliches Verordnungsblatt
-
Pflegeplanung
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