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Pflegestandard "MRSA in der
stationären Pflege"
In keinem anderen europäischen Land breitet sich MRSA so
schnell aus wie in Deutschland. Aktuell infizieren sich jedes Jahr bis
zu 50.000 Krankenhauspatienten mit multiresistenten Keimen. Rund 1.500
von ihnen sterben. Mehr als 21 Prozent aller
Staphylococcus-aureus-Stämme sind bereits unempfindlich sowohl gegen
Methicillin als auch gegen Oxacillin. In unserem überarbeiteten
Standard haben wir zusammengefasst, was Ihr Team über MRSA wissen muss.
Anmerkung:
Die in diesem Standard beschriebenen Maßnahmen sind
relativ streng. Wir bilden damit die Entwicklungsrichtung der aktuellen
Forschung und Literatur zu MRSA ab. Inwieweit Ihre Einrichtung diesem
rigorosen Kurs folgen will, sollte auf möglichst breiter Basis
diskutiert werden, etwa in einem Qualitätszirkel. Einrichtungen mit
geringem MRSA-Auftreten und wenigen abwehrgeschwächten Bewohnern können
diese Vorlage ggf. deutlich "entschärfen".
Pflegestandard "MRSA in der stationären Pflege"
Definition:
-
Das 1940 erstmals
hergestellte Penicillin stellt einen der wichtigsten medizinischen
Fortschritte dar. Das Antibiotikum und dessen Weiterentwicklungen
ermöglichten es erstmals, selbst massive bakterielle Infektionen binnen
weniger Tage zu beseitigen.
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Durch die übermäßige Nutzung
der Antibiotika in der Medizin und in der Landwirtschaft gelingt es
aber immer mehr Bakterienstämmen, Resistenzen gegen die Antibiotika zu
entwickeln. Die bekannteste Gruppe ist MRSA, eine sehr
widerstandsfähige Variante des Staphylococcus aureus.
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Das herkömmliche
Staphylococcus aureus ist ein häufig beim Menschen anzutreffendes
Bakterium. Der Keim siedelt vorwiegend im Nasen-Rachenraum. Auch im
Perianal- und im Leistenraum ist Staphylococcus aureus zu finden.
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4 bis 20 Prozent aller
Erwachsenen sind mit Staphylococcus aureus besiedelt. Im
Krankenhausbereich steigt diese Quote auf bis zu 80 Prozent. 70 Prozent
der Pflegekräfte in Krankenhäusern sind besiedelt.
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Aufgrund genetischer
Mutationen entwickelte das Bakterium ein Protein, das Antibiotika
bindet und den Keim unempfindlich gegen den Wirkstoff macht. Als MRSA
wird ein Staphylococcus aureus bezeichnet, wenn er gegen den
Penicillinabkömmling "Methicillin" resistent ist. Falls Oxacillin
unwirksam ist, wird der Stamm "ORSA" genannt. Stämme, die gegen mehrere
Antibiotikagruppen unempfindlich sind, tragen die Bezeichnung
"multiresistenter Staphylococcus aureus".
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Als Reserveantibiotikum bei
schweren Infektionen bzw. Sepsis stehen noch Vancomycin und Teicoplanin
zur Verfügung. Diese Glykopeptid-Antibiotika können zu Hirn- und
Nierenschädigungen führen. Bei zu rascher Infusion lösen sie
Blutdruckabfall aus.
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MRSA wird vor allem über die
Hände übertragen. Weitere Infektionswege sind Kontaminationen etwa an
der Kleidung. Übertragungen sind in seltenen Fällen auch aerogen (per
Tröpfcheninfektion) möglich, etwa durch ausgeprägtes Husten, Erbrechen
oder Absaugen von Trachealsekret.
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Auch bei Pflegekräften kann
sich MRSA ansiedeln. Aufgrund der allgemein besseren Konstitution
erkranken die Mitarbeiter zwar nicht, tragen den Keim aber weiter.
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Abgesehen von der Resistenz
unterscheidet sich der reguläre Staphylococcus aureus nicht von MRSA.
Staphylococcus aureus kann einige Zeit außerhalb des Menschen
überleben, da er gegen Hitze, UV-Strahlung, viele Desinfektionsmittel
und Austrocknung vergleichsweise widerstandsfähig ist. Eine Erhitzung
auf 80° führt erst nach 15 Sekunden zum Absterben des Keimes. In einem
trockenen Milieu kann der Keim mehrere Monate überleben. Staphylococcus
aureus kann sehr gut an Plastik- und Edelstahloberflächen haften.
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Eine überstandene
MRSA-Infektion führt zu keiner Immunität. Eine Impfung existiert nicht.
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Maßnahmen zur Sanierung
einer MRSA-Infektion werden vom MDK im Rahmen einer Einstufung nicht
berücksichtigt.
Grundsätze:
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MRSA lässt sich besiegen.
Die Mittel dafür sind Hygiene und strikte Sanierung.
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Alle Hygienevorgaben müssen
genau befolgt werden. Dieses gilt vor allem für die Händehygiene.
Einmalhandschuhe sind kein Ersatz für eine Händedesinfektion, da es
immer zu Materialdefekten kommen kann.
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MRSA ist trotz aller Risiken
keine Seuche. Daher sollten alle sich aus einer Infektion ergebenden
Maßnahmen mit Augenmaß gewählt werden. Eine Ausgrenzung oder gar
"Inhaftierung" von Bewohnern mit MRSA ist in den allermeisten Fällen
übertrieben und nicht notwendig.
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Das Selbstbestimmungsrecht
der Bewohner begrenzt unsere Möglichkeiten zur konsequenten Eindämmung
und Bekämpfung von MRSA. Das bedeutet aber nicht, dass wir die
Verbreitung resignierend hinnehmen werden.
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Die Namen von MRSA-Trägern
bleiben gegenüber Mitbewohnern und Angehörigen geheim, da diese
Informationen unter die Schweigepflicht fallen. Wir bitten allerdings
den Bewohner darum, ggf. gefährdete Personen informieren zu dürfen.
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Unsere Schweigepflicht
endet, wenn die Gesundheit von Dritten gefährdet wird. Beispiel: Ein im
Mund-Rachenraum besiedelter Bewohner mit Bronchitis erhält Besuch von
seinem neugeborenen Urenkel (Neugeborene haben kein voll ausgebildetes
Immunsystem, sind daher abwehrgeschwächt ). Hier ist es unsere Pflicht,
alle Beteiligten auf die zwingend erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen
hinzuweisen.
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Nur sorgfältig eingewiesene
und gut informierte Pflegekräfte dürfen MRSA-Träger pflegen.
Unwissenheit und Nachlässigkeit sind eine Gefahr nicht nur für
Bewohner, sondern auch für Pflegekräfte und deren Angehörige.
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Wir arbeiten eng mit den
behandelnden Hausärzten zusammen.
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Wegen des
Fallpauschalensystems in Krankenhäusern ist stets damit zu rechnen,
dass Bewohner trotz einer nicht vollständig beseitigten MRSA-Infektion
zurück in unsere Einrichtung verlegt werden.
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Es dürfen nur
Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirkung genutzt werden.
Ziele:
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Die Bildung von resistenten
Bakterienstämmen wird vermieden.
-
Ungerechtfertigte Ängste
beim Bewohner, seinen Mitbewohnern oder Angehörigen werden vermieden.
-
MRSA-besiedelte Bewohner
nehmen weiterhin am sozialen Leben innerhalb der Einrichtung teil. Jede
Form der Ausgrenzung unterbleibt.
-
Die Ausbreitung von MRSA
wird gestoppt. Mitarbeiter, Mitbewohner und Angehörige werden vor einer
MRSA-Infektion geschützt.
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MRSA-Träger werden
erfolgreich vom Keim befreit, eine Rekolonisierung wird verhindert.
Vorbereitung:
allgemeine
Maßnahmen
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Wir halten stets ausreichend
Schutzkleidung bereit.
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Unsere Pflegekräfte werden
regelmäßig zum Thema MRSA fortgebildet.
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Die korrekte und sichere
Pflege von MRSA-Trägern ist Teil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter.
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Wir halten stets aktuelle
Literatur zum Thema MRSA bereit.
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Wir beschäftigen einen
Hygienebeauftragten.
-
Wir arbeiten eng mit
Krankenhäusern und Ärzten zusammen, insbesondere in
einrichtungsübergreifenden Arbeitsgruppen.
-
Wenn ein Bewohner aus dem
Krankenhaus zurück in unsere Einrichtung verlegt wird, halten wir
Rücksprache mit dem Pflegepersonal der Klinik und dem Hausarzt. Wir
lassen uns explizit bestätigen, dass keine Infektion festgestellt wurde
und dass auch keine relevanten Hinweise auf eine Besiedelung vorliegen.
Wir regen an, gemeinsame Überleitungsbögen zu entwickeln und zu nutzen.
-
Bei der Neuaufnahme werden
Bewohner befragt, ob sie MRSA-Keime tragen. Ggf. wird der behandelnde
Hausarzt konsultiert.
-
Unser Qualitätszirkel
beschäftigt sich regelmäßig mit Hygieneproblemen.
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Wir halten unseren
"Hygieneplan MRSA" stets auf dem aktuellen Stand.
Risikobewertung
Es gibt
zahlreiche Faktoren, die eine Besiedelung mit MRSA begünstigen:
-
hohes Lebensalter
-
Diabetes mellitus
-
dialysepflichtige
Niereninsuffizienz
-
Infektionen mit Influenza
-
Immunschwäche (etwa AIDS)
-
Immunsuppression (etwa nach
Organübertragungen)
-
Verbrennungen
-
überwundene MRSA-Infektionen
in der Vergangenheit
-
längere
Krankenhausaufenthalte innerhalb der letzten 12 Monate
-
umfangreiche, insbesondere
mehrfach wiederholte Antibiotikatherapien
-
Wunden, großflächige
Läsionen sowie chirurgische Eingriffe
-
Fremdkörper aus
Plastikmaterialien (z.B. Venenkatheter) oder aus Metall (Gelenkersatz)
Vermeidung von
Resistenzbildungen
Der zentrale
Faktor bei der Ausbildung von Resistenzen ist der zu häufige sowie der
inkonsequente Gebrauch von Antibiotika. Daher achten wir auf folgende
Sicherheitsregeln:
-
Wir achten darauf, dass
Hausärzte nur dann Antibiotika verschreiben, wenn dieses notwendig ist.
Soweit ein fachlicher Austausch mit dem Hausarzt möglich und gewünscht
ist, suchen wir gemeinsam nach Alternativen.
-
Wenn Bewohnern Antibiotika
verschrieben werden, müssen diese konsequent eingenommen werden. Die
verordnete Dosis und der Verabreichungszeitraum sind strikt einzuhalten.
-
Patienten dürfen niemals
Antibiotika im Rahmen einer Selbstmedikation einnehmen. (Hinweis: Es
kommt vor, dass Senioren die Einnahme von Antibiotika eigenmächtig
beenden, da die Beschwerden nachgelassen haben. Bei der nächsten
Infektion sind somit noch Restbestände vorhanden, die dann ohne
Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden.)
-
Bei bakteriellen Infektionen
sollte der Hausarzt einen Abstrich vornehmen, um den Erreger genau zu
bestimmen. Erst danach wird das dazu passende Antibiotikum verordnet.
(Hinweis: Für diese Prophylaxemaßnahme bleibt oftmals nicht ausreichend
Zeit, da der Bewohner Beschwerden hat und folglich rasch behandelt
werden will.)
Erkrankungen
Wir achten auf
Erkrankungen, die von Staphylococcus aureus ausgelöst werden:
-
Furunkel (akute eitrige
Entzündung eines Haarfollikels und seiner Talgdrüse)
-
Karbunkel (Entzündung
mehrerer benachbarter Haarbälge)
-
Pyodermie (Infektion der
oberflächlichen oder tieferen Hautschichten und der Hautanhangsgebilde)
-
Wundinfektionen
-
Osteomyelitis
(Knochenmarkentzündung, meist mit Knochenentzündung)
-
S.aureas-Pneumonie
-
Abszesse (Ansammlung von
Eiter in einem Gewebehohlraum)
-
Endokarditis (Entzündung der
Herzinnenhaut)
-
Sepsis (sog.
"Blutvergiftung")
-
Fremdkörperinfektionen
(Gefäßprotheseninfektion oder Shuntinfektion bei Hämodialyse)
Durchführung:
generelle
Maßnahmen
-
Ein MRSA-Träger wird
vornehmlich von der Bezugspflegekraft gepflegt. Ein ständiger Wechsel
der Pflegekräfte ist zu vermeiden. Visiten im Bewohnerzimmer sollten
auf die geringste notwendige Personenanzahl reduziert werden.
-
Mitarbeiter mit
Hautkrankheiten (Ekzeme, Schuppenflechte usw.) oder großflächigen
Hautverletzungen dürfen keine MRSA-Träger pflegen oder betreuen.
-
Schwangere Mitarbeiterinnen
müssen jeden Kontakt mit MRSA-Trägern meiden.
-
Falls eine Pflegekraft bei
einer Kontrolle positiv auf MRSA getestet wurde, darf diese bis zur
erfolgreichen Sanierung keine pflegerischen Tätigkeiten durchführen.
Dieses gilt besonders für Wundversorgung, Katheterpflege usw.
-
Pflegerische Maßnahmen
werden nach Möglichkeit ausschließlich im Zimmer der MRSA-Träger
durchgeführt.
-
Soweit möglich werden
MRSA-Träger als letzte versorgt, also erst wenn alle nicht infizierten
Bewohner versorgt wurden.
-
Flächen in Bewohnerzimmern,
etwa Nacht- oder Beistelltische, werden nach Rücksprache mit dem
Bewohner weitgehend abgeräumt. Die Utensilien werden im Schrank
verstaut, bis die Sanierung abgeschlossen ist. Sonstige persönliche
Gegenstände (etwa Fotos) sollten im Zimmer belassen werden, wenn der
Bewohner diese nicht berührt.
-
Bei Verlegungen - etwa in
ein Krankenhaus - wird der MRSA-Befund in den Begleitunterlagen
vermerkt. Vor dem Transport ist ein antiseptisches Baden oder Waschen
des Bewohners inklusive Haarwäsche empfehlenswert. Zusätzlich wird die
Kleidung gewechselt. Bewohner mit MRSA-Besiedlung im Mund-Rachenraum
sollten einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
-
Nach Möglichkeit sollte der
Bewohner auf bestimmte Alltagsgegenstände verzichten wie etwa Deoroller
oder Parfüm. Der Bewohner sollte keinen Schmuck und keine Armbanduhren
tragen.
Meldepflicht /
Kontrollen
-
Alle Pflegekräfte werden
über jeden MRSA-Fall umgehend informiert.
-
Es besteht gegenüber dem
Gesundheitsamt eine Meldepflicht, wenn sich nosokominale Infektionen
(dazu gehört auch MRSA) häufen und ein epidemischer Zusammenhang
wahrscheinlich ist.
-
Eine routinemäßige
Untersuchung des Personals ist nicht erforderlich. Bei einem gehäuften
Auftreten von MRSA-Fällen sollte geprüft werden, ob vorsorgliche
Untersuchungen von Pflegekräften und Bewohnern durchgeführt werden.
Bei Infektionen des Personals ist der Betriebsarzt zuständig.
Information
-
Wir informieren ohne
Namensnennung regelmäßig alle Mitbewohner, Angehörige, Freunde sowie
weitere Beteiligte über MRSA und die hygienischen Maßnahmen, die sich
daraus ergeben. Gleichzeitig machen wir deutlich, dass MRSA keine
tödliche Krankheit ist wie etwa Pocken, AIDS oder Malaria.
-
Wenn Bewohner ins
Krankenhaus verlegt werden, sind alle Beteiligten über die
MRSA-Infektion zu informieren.
-
Wenn ein Arzttermin ansteht,
wird die Praxis über den Infektionsstatus informiert. Mitunter wird der
Arzt dann einen Hausbesuch durchführen, da er die Verkeimung seiner
Praxis vermeiden möchte.
-
Angehörigen von MRSA-Trägern
wird empfohlen, sich nach jedem Besuch die Hände zu desinfizieren. Die
Durchführung dieser Reinigungsmaßnahmen wird auf Wunsch von
Pflegekräften vorgeführt.
-
Wir achten darauf, dass auch
Ärzte eine hygienische Händedesinfektion durchführen. Wenn Ärzte
Hygienemängel zeigen, ist umgehend die Pflegedienstleitung zu
informieren.
Maßnahmen um
besiedelten Bewohnern die Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen
-
Mobile Bewohner werden
aufgefordert, ihre Hände zu desinfizieren, wenn sie Gemeinschaftsräume
betreten. Dieses ist auch nach jedem Toilettengang notwendig. Zudem
sollten MRSA-Träger regelmäßig baden oder duschen.
-
Offene Wunden werden
sorgfältig abgedeckt.
-
Bei einer Besiedelung des
Rachenraumes müssen Bewohner einen Mundschutz tragen.
-
Bei harnableitenden Systemen
ist darauf zu achten, dass diese geschlossen sind.
Isolierung /
räumliche Bedingungen
-
Ideal ist ein Einzelzimmer
mit eigener Nasszelle.
-
Eine strenge Isolierung
kommt nur für Heime in Betracht, die z.B. auf einem Wohnbereich
künstlich beatmete Schwerstpflegebedürftige versorgen und somit
krankenhausähnliche Bedingungen schaffen müssen. Isoliert werden
ebenfalls MRSA-besiedelte Bewohner, wenn sie unter Atemwegserkrankungen
leiden.
-
Immobile Bewohner können
zumeist in ihrem 2-Bett-Zimmer bleiben. Dieses gilt selbst dann, wenn
nur sie nicht aber ihre Mitbewohner MRSA-Keime tragen.
-
Mobile Bewohner können
ebenfalls im 2-Bett-Zimmer verbleiben, wenn sie über die notwendigen
Hygienemaßnahmen informiert wurden und in der Lage sind, diese zu
befolgen. Bewohner mit mangelnder Einsicht und fehlender Bereitschaft
zur Körperhygiene dürfen ihr Zimmer nicht verlassen.
-
Die Unterbringung in einem
Einzelzimmer ist zwingend erforderlich, wenn Mitbewohner von
MRSA-Trägern unter folgenden gesundheitlichen Einschränkungen leiden
und somit stark infektionsgefährdet sind:
-
Dekubitus
-
Ulzera
-
Operationswunden
-
andere Wunden
-
Katheter
-
PEG/PEJ
-
Tracheostoma
-
Wenn nicht infizierte
Mitbewohner große Angst vor MRSA zeigen, können sie für die Dauer der
Sanierung in einen anderen Raum umziehen.
Schutzkleidung
-
Bei allen Pflegemaßnahmen
sind Einmalhandschuhe sowie Schutzkleidung oder Einmalkittel zu tragen.
Dies gilt insbesondere bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata,
Kathetern und Sonden. Die Einmalhandschuhe werden danach sofort
ausgezogen und im Zimmer entsorgt, sowie eine Händedesinfektion
durchgeführt.
-
Pflegekräfte, die
MRSA-Träger pflegen, sollten langärmlige Pflegekleidung mit Bündchen
tragen.
-
Wenn der Bewohner unter
nässenden Wunden leidet, muss zusätzlich ein Wasser abweisender
Schutzkittel getragen werden.
-
Das Tragen eines
Mund-Nasenschutzes wird bei einem endotrachealen Absaugen, bei der
Wundversorgung und beim Umgang mit stark hustenden Bewohnern empfohlen.
-
Der Kittel wird stets im
Bewohnerzimmer aufgehängt. Dabei ist darauf zu achten, dass die
Innenseite nach außen gewendet wird. (Anmerkung: Dieser Punkt ist
umstritten. Einige Hygieneexperten empfehlen das genaue Gegenteil, also
die Innenseite nicht nach außen zu schlagen.) Um das Verwechseln der
Innen- und Außenseite zu vermeiden, kann die Außenseite von
Schutzkleidung mit einem wasserfesten Stift markiert werden.
-
Ggf. sollte ergänzend eine
Haube und eine Schutzbrille getragen werden, etwa wenn Bewohner
abgesaugt werden müssen oder diese häufig husten.
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Die Schutzkleidung wird nach
Ende jeder Schicht gewechselt. Bei sichtbarer Kontamination wird die
Kleidung sofort ausgetauscht.
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gebrauchte Schutzkleidung
sowie Bewohnerinnenbekleidung wird in widerstandsfähigen und dichten
Wäschesäcken gesammelt. Beim Befüllen dieser Wäschesäcke müssen
Einmalhandschuhe und Schutzkleidung getragen werden.
notwendige
Reinigungsmaßnahmen
-
Ein Pflegewagen sollte nach
Möglichkeit nicht mit in das Bewohnerzimmer genommen werden.
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Alle Pflegemittel, die für
die Pflege von MRSA-Trägern benötigt werden, sollten in ausreichender
Menge im Bewohnerzimmer gelagert werden.
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Der Bewohner nutzt
Einmalzahnbürsten.
-
Die Pflegedokumentation wird
außerhalb des Bewohnerzimmers geführt und aufbewahrt.
-
Bei Nutzung des Stationsbads
ist dieses umgehend zu desinfizieren. Das umfasst auch die Dusche, den
Hocker, den Boden usw.
-
Sofern für einen
MRSA-besiedelten Bewohner keine eigene Toilette bereitgestellt werden
kann, ist diese nach jeder Benutzung zu desinfizieren.
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Benutztes Geschirr geht ohne
Umwege in die Geschirrspülmaschine und wird mit mindestens 65°C
gesäubert, ohne dass zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen notwendig wären.
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Körpernah getragene
Gegenstände, wie die Brille oder ein Hörgerät, werden einmal täglich
desinfiziert.
-
Die Blutdruckmanschetten und
vergleichbare Gegenstände verbleiben im Bewohnerzimmer oder werden
konsequent desinfiziert.
-
Materialien, die nicht
desinfiziert werden können, sind nach der Benutzung zu entsorgen.
-
Alle Instrumente, Spritzen
oder medizinischen Abfälle werden patientennah in dicht verschließbaren
Behältern oder in Plastiksäcken verpackt und unverzüglich sorgfältig
entsorgt oder der Wiederaufbereitung zugeführt.
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Im Bewohnerzimmer wird
herkömmlicher Müll stets in einem Behälter mit Deckel gesammelt. Dieser
kann wie regulärer Hausmüll entsorgt werden.
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Alle Pflegehilfsmittel sind
stets bewohnerbezogen einzusetzen und nach der Benutzung zu
desinfizieren, bevorzugt per Wischdesinfektion.
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Blutdruckmanschetten und
Fieberthermometer werden nach jeder Nutzung desinfiziert.
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Urinflaschen und Steckbecken
werden bei mindestens 90°C gereinigt.
-
Bettwäsche, Handtücher und
Unterwäsche werden täglich gewechselt und in einem geschlossenen
Plastikbeutel transportiert und dann mit 90°C gewaschen.
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Das Bett, die Bettbügel und
Bettaufrichter werden täglich desinfiziert. Dieses gilt auch für den
Nachttisch, den Schrank sowie Stühle und Tische.
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Die Reinigungskräfte werden
angewiesen, Zimmer von MRSA-Trägern als letzte zu reinigen. Auch das
Reinigungspersonal muss angemessene Schutzkleidung tragen.
Reinigungskräfte müssen sich nach der Säuberung dieser Räume die Hände
desinfizieren.
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(falls notwendig:) Zimmer
von MRSA-Trägern dürfen nur mit separaten Mops und Lappen gereinigt
werden. Diese müssen nach Gebrauch desinfiziert werden.
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Wir nutzen Präparate mit
nachgewiesener Wirkung.
Sanierung
-
Die Maßnahmen zur Sanierung
des Bewohners und die Auswahl der Präparate werden vom Hausarzt
festgelegt oder im Krankenhaus durchgeführt. Möglich wäre folgendes
Vorgehen:
-
mehrfach tägliches
Auftragen der Nasensalbe
-
tägliches antiseptisches
Bad mit einer Dauer von 20 Minuten. Die Kopfhaut wird dabei ebenfalls
behandelt.
-
Mundspülungen, um den
Mund-Rachen-Raum zu sanieren
-
sowie weitere Maßnahmen
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Zur Körperreinigung
verwenden wir Dekontaminationspräparate, deren MRSA-Wirksamkeit
nachgewiesen ist. Sinnvoll sind etwa Präparate auf Basis von
Polyhexamid, Octinidin oder Chlorhexidin. Die Kopfhaare sind stets
ebenfalls zu reinigen.
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Das Präparat (etwa
Flüssigseife) muss eine Minute auf die Haut und Haare einwirken. Hände
und Fingerkuppen werden auch behandelt.
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Während der Bewohner
gewaschen wird, werden der Matratzenbezug und die Bettwäsche gewechselt.
-
Der Bewohner erhält direkt
nach dem Waschen frische Kleidung.
-
Bewohner sollten immer
geduscht / gebadet werden. Nur bei zwingenden Umständen erfolgt eine
herkömmliche Körperwäsche im Bett.
-
Bei einer Besiedelung im
Mund-Rachenraum wird dieser mit einem Schleimhautantiseptikum
behandelt. Dieses wird eine Minute im Mund belassen und dann
ausgespült. Alternativ wird der Mund mit Wattestäbchen ausgepinselt.
Der Bewohner sollte Einmalzahnbürsten nutzen. Alternativ kann die
Zahnbürste täglich abgekocht werden.
-
Der Bewohner soll ggf. den
Mund mit antiseptischen Lösungen spülen und dabei gurgeln.
-
Die antiseptische Nasensalbe
wird konsequent aufgetragen. Dieses ist zumeist dreimal täglich über
einen Zeitraum von fünf Tagen erforderlich.
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Während der Sanierungsphase
sollten chirurgische Eingriffe wenn möglich verschoben werden. Dieses
gilt auch für Krankenhauseinweisungen.
-
Der Bewohner sollte
Gemeinschaftseinrichtungen wie Schwimmbäder oder eine Sauna nicht
betreten.
-
Der Bewohner sollte den
Kontakt zu immungeschwächten Menschen meiden, dazu gehören auch
Säuglinge.
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Der Verbandswechsel bei PEG,
Trachealkanülen oder anderen Wunden erfolgt unter strikter Beachtung
hygienischer Vorgaben.
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Wir beachten, dass die
Sanierung für den Bewohner eine doppelte Belastung ist. Einerseits
werden soziale Kontakte behindert, etwa weil der Mitbewohner aufgrund
der Gefährdung ausziehen musste. Gleichzeitig ist die Sanierung
körperlich belastend. Die auf der Haut verwendeten Antiseptika können
allergische Reaktionen auslösen. Zudem besteht beim Gurgeln der Lösung
eine hohe Aspirationsgefahr.
Beendigung der
MRSA-bedingten Maßnahmen
-
Die Entscheidung über die
Beendigung der MRSA-bedingten Maßnahmen trifft nur der behandelnde
Arzt. Maßgebliches Kriterium ist ein negativer Befund der vorgenommenen
Abstriche.
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Wenn das Zimmer eines
MRSA-Trägers frei wird, müssen alle Flächen und Einrichtungsgegenstände
gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Matratzen, Kissen und
Decken werden thermisch desinfiziert, Gardinen werden abgenommen und
desinfizierend gewaschen. Am Ende der Abschlussdesinfektion führen die
Reinigungskräfte eine Händedesinfektion durch.
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Nach erfolgter Sanierung
werden alle angebrochenen Salben und Verbandsmaterialien entsorgt.
Gegenstände, die mit der Haut in Kontakt kommen, werden ebenfalls
ausgetauscht. Dazu zählen Bürsten, Kämme, Rasierer usw.
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10 Tage, ein Monat und drei
Monate nach Beendigung der Sanierung sollten weitere Kontrollabstriche
erfolgen.
Nachbereitung:
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Ggf. wird die Pflegeplanung
angepasst.
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Alle Pflegeleistungen und
Beobachtungen werden sorgfältig dokumentiert.
-
Wir werten die Anzahl und
die Art der MRSA-Fälle in unserer Einrichtung regelmäßig statistisch
aus und nutzen die Ergebnisse für Verbesserungsmaßnahmen.
Dokumente:
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
-
Pflegebericht
-
ärztliches Verordnungsblatt
-
Pflegeplanung
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