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Standard "Nase-Mund-Schutz / FFP-Masken"

Ein Nase-Mund-Schutz und FFP-Masken bieten zwar keine vollständige Absicherung, aber doch zumindest eine akzeptable Risikoverminderung bei drohenden Keimverschleppungen. Per Standard sollte die Anwendung vereinheitlicht werden.


Standard "Nase-Mund-Schutz / FFP-Masken"


Definition:

  • Eine Vielzahl verschiedener Keime wird aerogen übertragen, also durch kleine Sekrettröpfchen über die Luft. Derartige Erreger können nur durch Schutzkleidung abgewehrt werden. Filterstoffe lassen die Atemluft passieren, fangen aber gleichzeitig in der Luft enthaltene Tröpfchen ein.
  • Abhängig von der Infektiosität der Erreger sowie von der Art der geplanten Pflegemaßnahme stehen verschiedene Schutzsysteme zur Verfügung. Diese unterscheiden sich hinsichtlich des Preises, des Tragekomforts sowie der Schutzwirkung.
    • Ein Mund-Nasen-Schutz (kurz "MNS") ist sowohl preisgünstig als auch bequem. Ein mehrlagiges Papier- oder Baumwollgewebe überdeckt die Nasenöffnung und den Mund des Trägers. Die Schutzwirkung ist aber nur gering.
    • Alternativ dazu können FFP2-Filtermasken genutzt werden. Diese sind im Vergleich zu einem Mund-Nasen-Schutz deutlich kostenintensiver. Aufgrund der sehr kleinen Poren ist die Atmung auf Dauer anstrengend.
    • FFP3-Filtermasken sind noch feinporiger. Sie bieten daher Schutz selbst gegen kleinste Erreger. Viele Pflegekräfte beklagen allerdings, dass sie bei deren Nutzung kaum noch atmen können. Außerdem sind die Preise noch einmal deutlich höher.
  • Bei all diesen Schutzsystemen sorgt ggf. ein eingearbeiteter Nasensteg für einen guten Sitz und eine optimierte Passform. Ein elastisches Gummiband dient zur Fixierung am Kopf.
  • Diese Hilfsmittel bieten einen Schutz in beide Richtungen:
    • Der Bewohner wird vor Keimen bewahrt, die von der Pflegekraft ausgeatmet werden. Dieses ist etwa wichtig, wenn eine Wunde bei einem Verbandswechsel vor einer Kontamination geschützt werden muss.
    • Gleichzeitig wird auch verhindert, dass Krankheitserreger vom Pflegebedürftigen auf den Mitarbeiter übergehen.

Bild: FFP-2-Masken


Grundsätze:

  • Die Schutzwirkung dieser Hilfsmittel ist begrenzt, weil die Atemluft an den Seiten vorbeiströmen kann.

Ziele:

  • Wir wählen jederzeit die passende Schutzkleidung, vermeiden also sowohl die Nutzung eines zu schwachen Schutzsystems aber auch die unnötige Verwendung teurer Atemmasken.
  • Keime werden vollständig vom Filtermaterial aufgenommen, bevor sie in die Atemwege eindringen können.
  • Bei drastischen Lieferengpässen finden wir den notwendigen Kompromiss aus Sicherheit und der unvermeidbaren Wiederverwendung des Materials.

Vorbereitung:

Indikation

  • Unsere Mitarbeiter sollten einen Nase-Mund-Schutz oder eine FFP-Maske tragen, wenn die Gefahr einer Keimübertragung durch die Atemluft besteht. Etwa:
  • beim endotrachealen Absaugen
  • bei invasiven Eingriffen
  • bei allen Tätigkeiten, die Asepsis erfordern, also etwa bei umfangreicheren Verbandswechseln
  • bei Erkältungskrankheiten der Pflegekraft
  • bei der Pflege von Bewohnern mit hochinfektiösen Krankheitserregern wie etwa Noro
  • bei der Pflege von Bewohnern mit multiresistenten Keimen wie etwa ESBL oder MRSA
  • Die bei jeder Infektion notwendige Schutzklasse ist in den jeweiligen Pflegestandards benannt.
  • Auch externen Personen (etwa Ärzten und Therapeuten) wird ggf. das Tragen eines Mundschutzes nahegelegt.

Durchführung:

  • Der Nase-Mund-Schutz oder die Maske muss dicht sitzend getragen werden.

  • Die Pflegekraft biegt den Bügel an der Nase passend.
  • Bartträger sollten darauf achten, dass die Gesichtsbehaarung komplett abgedeckt ist. (Besser ist es natürlich, den Bart komplett zu entfernen.)

Nachbereitung:

Entsorgung im Normalfall

  • Der Nase-Mund-Schutz sowie Masken sind Einmalartikel, die nach der Anwendung entsorgt werden müssen. Das Material wird gewechselt unter folgenden Bedingungen:
    • Der Schutz ist verrutscht. Er darf nicht ab- und erneut aufgesetzt werden. Das Verschieben des Nase-Mund-Schutzes oder der Maske über der Gesichtshaut könnte die Hände kontaminieren. Folglich darf auch eine (nach unten) abgeklappte Maske nicht wieder hochgezogen werden.
    • Der Schutz ist durchfeuchtet.
    • Die Maßnahme ist abgeschlossen und die Pflegekraft verlässt den Raum des Bewohners.
    • Die Tragezeit überschreitet zwei Stunden. Länger sollte das Material nicht getragen werden.

Mehrfache Nutzung von FFP-Masken im Fall von Lieferengpässen

  • Die mehrmalige Nutzung von Masken gilt als Pflegefehler, da dieses Vorgehen mit erhöhten Kontaminations- und Infektionsrisiken verbunden ist. Ein solches Vorgehen, egal ob versehentlich oder bewusst zur Kostensenkung, ist unzulässig. Derartige Versäumnisse führen sowohl zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie auch zu Haftungsrisiken im Fall einer Gesundheitsschädigung.
  • Bei größeren Epidemien kommt es ggf. zu Lieferengpässen. Diese Schutzprodukte sind dann nur zu deutlich überhöhten Preisen oder gar nicht mehr verfügbar. Letztlich stehen Pflegekräfte vor der Wahl, entweder keine Masken mehr zu nutzen oder gebrauchte Masken erneut zu verwenden.
  • Nur in diesem Fall und ausschließlich für die Dauer der Lieferengpässe darf von der strikten Einwegnutzung abgewichen werden. Die Entscheidung über eine Weiterverwendung gebrauchter Masken trifft nicht die Pflegekraft, sondern die Pflegedienstleitung sowie die Heimleitung.
  • Die Außenseite der verwendeten Masken ist potenziell mit Erregern kontaminiert. Bei einem erneuten Aufsetzen muss eine Kontamination des Gesichts der Pflegekraft vermieden werden, also vor allem der Nase, des Mundes sowie der Augen.
  • Bevor also eine Weiterverwendung gebrauchter Masken genehmigt werden kann, müssen alle Pflegekräfte in die richtige Handhabung eingewiesen werden.
Handhabung:
  • Jede Maske wird am Halteband mit dem Namen der Pflegekraft beschriftet, damit diese später nach dem Trocknen wieder richtig zugeordnet werden kann. Dafür ist ein Stift mit dünner Spitze ideal.
  • Vor dem Absetzen einer gebrauchten Maske führt die Pflegekraft eine Handschuhdesinfektion durch. Dadurch wird verhindert, dass die Maske (vor allem die Innenseite) durch die Keime an den Händen kontaminiert wird.
  • Die abgesetzte Maske wird vor dem Bewohnerzimmer  an der Luft zwischengelagert. Wir nutzen dafür aber keine geschlossenen Behälter. Die ideale Lösung wäre natürlich ein Schleusenraum, ähnlich wie in Krankenhäusern.
  • Es muss sichergestellt sein, dass die zwischengelagerten Masken möglichst keine sensiblen Flächen kontaminieren. Insbesondere demenziell erkrankte Senioren dürfen keinen Zugriff auf diese Masken haben.
  • Die Pflegekraft entsorgt die Handschuhe und desinfiziert ihre Hände.
  • FFP-Masken dürfen nicht mit Desinfektionsmittel gereinigt werden, da dieses die Schutzwirkung negativ beeinflussen kann.
  • Beim erneuten Aufsetzen trägt die Pflegekraft saubere Handschuhe. Sie achtet darauf, dass es zu keiner Verschleppung der Erreger von der kontaminierten Außenfläche auf die Innenfläche kommt. Die Pflegekraft vermeidet strikt das Berühren der Innenseite.
  • Vor dem Betreten des Bewohnerzimmers werden die Handschuhe gewechselt.
  • Masken, deren Innenfläche durch Fehler bei der Handhabung möglicherweise kontaminiert wurden, werden entsorgt, egal wie knapp die Lagerbestände sind.
  • Die Wiederverwendung von Masken erfolgt (wenn überhaupt) nur bewohnerbezogen. Eine gebrauchte Maske darf also nicht bei einem anderen Pflegebedürftigen erneut zum Einsatz kommen.

Dokumente:

  • gedruckte Anwendungsinformation des Produkts

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Mitarbeiter



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