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Standard "Nase-Mund-Schutz / FFP-Masken"
Ein
Nase-Mund-Schutz und FFP-Masken bieten zwar keine vollständige
Absicherung, aber doch zumindest eine akzeptable Risikoverminderung bei
drohenden Keimverschleppungen. Per Standard sollte die Anwendung
vereinheitlicht werden.
Standard "Nase-Mund-Schutz / FFP-Masken"
Definition:
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Eine Vielzahl verschiedener Keime wird aerogen
übertragen, also durch kleine Sekrettröpfchen über die Luft. Derartige
Erreger können nur durch Schutzkleidung abgewehrt werden. Filterstoffe
lassen die Atemluft passieren, fangen aber gleichzeitig in der Luft
enthaltene Tröpfchen ein.
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Abhängig von der Infektiosität der Erreger
sowie von der Art der geplanten Pflegemaßnahme stehen verschiedene
Schutzsysteme zur Verfügung. Diese unterscheiden sich hinsichtlich des
Preises, des Tragekomforts sowie der Schutzwirkung.
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Ein Mund-Nasen-Schutz (kurz "MNS") ist sowohl
preisgünstig als auch bequem. Ein mehrlagiges Papier- oder
Baumwollgewebe überdeckt die Nasenöffnung und den Mund des Trägers. Die
Schutzwirkung ist aber nur gering.
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Alternativ dazu können FFP2-Filtermasken
genutzt werden. Diese sind im Vergleich zu einem Mund-Nasen-Schutz
deutlich kostenintensiver. Aufgrund der sehr kleinen Poren ist die
Atmung auf Dauer anstrengend.
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FFP3-Filtermasken sind noch feinporiger. Sie
bieten daher Schutz selbst gegen kleinste Erreger. Viele Pflegekräfte
beklagen allerdings, dass sie bei deren Nutzung kaum noch atmen können.
Außerdem sind die Preise noch einmal deutlich höher.
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Bei all diesen Schutzsystemen sorgt ggf. ein
eingearbeiteter Nasensteg für einen guten Sitz und eine optimierte
Passform. Ein elastisches Gummiband dient zur Fixierung am Kopf.
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Diese Hilfsmittel bieten einen Schutz in beide Richtungen:
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Der Bewohner wird vor Keimen bewahrt, die von
der Pflegekraft ausgeatmet werden. Dieses ist etwa wichtig, wenn eine
Wunde bei einem Verbandswechsel vor einer Kontamination geschützt
werden muss.
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Gleichzeitig wird auch verhindert, dass Krankheitserreger vom Pflegebedürftigen auf den Mitarbeiter übergehen.
Bild: FFP-2-Masken
Grundsätze:
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Die Schutzwirkung dieser Hilfsmittel ist begrenzt, weil die Atemluft an den Seiten vorbeiströmen kann.
Ziele:
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Wir wählen jederzeit die passende
Schutzkleidung, vermeiden also sowohl die Nutzung eines zu schwachen
Schutzsystems aber auch die unnötige Verwendung teurer Atemmasken.
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Keime werden vollständig vom Filtermaterial aufgenommen, bevor sie in die Atemwege eindringen können.
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Bei drastischen Lieferengpässen finden wir den
notwendigen Kompromiss aus Sicherheit und der unvermeidbaren
Wiederverwendung des Materials.
Vorbereitung:
Indikation
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Unsere Mitarbeiter sollten einen
Nase-Mund-Schutz oder eine FFP-Maske tragen, wenn die Gefahr einer
Keimübertragung durch die Atemluft besteht. Etwa:
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beim endotrachealen Absaugen
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bei invasiven Eingriffen
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bei allen Tätigkeiten, die Asepsis erfordern, also etwa bei umfangreicheren Verbandswechseln
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bei Erkältungskrankheiten der Pflegekraft
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bei der Pflege von Bewohnern mit hochinfektiösen Krankheitserregern wie etwa Noro
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bei der Pflege von Bewohnern mit multiresistenten Keimen wie etwa ESBL oder MRSA
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Die bei jeder Infektion notwendige Schutzklasse ist in den jeweiligen Pflegestandards benannt.
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Auch externen Personen (etwa Ärzten und Therapeuten) wird ggf. das Tragen eines Mundschutzes nahegelegt.
Durchführung:
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Der Nase-Mund-Schutz oder die Maske muss dicht sitzend getragen werden.
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Die Pflegekraft biegt den Bügel an der Nase passend.
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Bartträger sollten darauf achten, dass die
Gesichtsbehaarung komplett abgedeckt ist. (Besser ist es natürlich, den
Bart komplett zu entfernen.)
Nachbereitung:
Entsorgung im Normalfall
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Der Nase-Mund-Schutz sowie Masken sind
Einmalartikel, die nach der Anwendung entsorgt werden müssen. Das
Material wird gewechselt unter folgenden Bedingungen:
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Der Schutz ist verrutscht. Er darf nicht ab-
und erneut aufgesetzt werden. Das Verschieben des Nase-Mund-Schutzes
oder der Maske über der Gesichtshaut könnte die Hände kontaminieren.
Folglich darf auch eine (nach unten) abgeklappte Maske nicht wieder
hochgezogen werden.
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Der Schutz ist durchfeuchtet.
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Die Maßnahme ist abgeschlossen und die Pflegekraft verlässt den Raum des Bewohners.
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Die Tragezeit überschreitet zwei Stunden. Länger sollte das Material nicht getragen werden.
Mehrfache Nutzung von FFP-Masken im Fall von Lieferengpässen
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Die mehrmalige Nutzung von Masken gilt als
Pflegefehler, da dieses Vorgehen mit erhöhten Kontaminations- und
Infektionsrisiken verbunden ist. Ein solches Vorgehen, egal ob
versehentlich oder bewusst zur Kostensenkung, ist unzulässig. Derartige
Versäumnisse führen sowohl zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie auch
zu Haftungsrisiken im Fall einer Gesundheitsschädigung.
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Bei größeren Epidemien kommt es ggf. zu
Lieferengpässen. Diese Schutzprodukte sind dann nur zu deutlich
überhöhten Preisen oder gar nicht mehr verfügbar. Letztlich stehen
Pflegekräfte vor der Wahl, entweder keine Masken mehr zu nutzen oder
gebrauchte Masken erneut zu verwenden.
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Nur in diesem Fall und ausschließlich für die
Dauer der Lieferengpässe darf von der strikten Einwegnutzung abgewichen
werden. Die Entscheidung über eine Weiterverwendung gebrauchter Masken
trifft nicht die Pflegekraft, sondern die Pflegedienstleitung sowie die
Heimleitung.
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Die Außenseite der verwendeten Masken ist
potenziell mit Erregern kontaminiert. Bei einem erneuten Aufsetzen muss
eine Kontamination des Gesichts der Pflegekraft vermieden werden, also
vor allem der Nase, des Mundes sowie der Augen.
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Bevor also eine Weiterverwendung gebrauchter
Masken genehmigt werden kann, müssen alle Pflegekräfte in die richtige
Handhabung eingewiesen werden.
Handhabung:
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Jede Maske wird am Halteband mit dem Namen der
Pflegekraft beschriftet, damit diese später nach dem Trocknen wieder
richtig zugeordnet werden kann. Dafür ist ein Stift mit dünner Spitze
ideal.
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Vor dem Absetzen einer gebrauchten Maske führt
die Pflegekraft eine Handschuhdesinfektion durch. Dadurch wird
verhindert, dass die Maske (vor allem die Innenseite) durch die Keime
an den Händen kontaminiert wird.
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Die abgesetzte Maske wird vor dem
Bewohnerzimmer an der Luft zwischengelagert. Wir nutzen dafür
aber keine geschlossenen Behälter. Die ideale Lösung wäre natürlich ein
Schleusenraum, ähnlich wie in Krankenhäusern.
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Es muss sichergestellt sein, dass die
zwischengelagerten Masken möglichst keine sensiblen Flächen
kontaminieren. Insbesondere demenziell erkrankte Senioren dürfen keinen
Zugriff auf diese Masken haben.
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Die Pflegekraft entsorgt die Handschuhe und desinfiziert ihre Hände.
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FFP-Masken dürfen nicht mit Desinfektionsmittel gereinigt werden, da dieses die Schutzwirkung negativ beeinflussen kann.
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Beim erneuten Aufsetzen trägt die Pflegekraft
saubere Handschuhe. Sie achtet darauf, dass es zu keiner Verschleppung
der Erreger von der kontaminierten Außenfläche auf die Innenfläche
kommt. Die Pflegekraft vermeidet strikt das Berühren der Innenseite.
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Vor dem Betreten des Bewohnerzimmers werden die Handschuhe gewechselt.
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Masken, deren Innenfläche durch Fehler bei der
Handhabung möglicherweise kontaminiert wurden, werden entsorgt, egal
wie knapp die Lagerbestände sind.
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Die Wiederverwendung von Masken erfolgt (wenn
überhaupt) nur bewohnerbezogen. Eine gebrauchte Maske darf also nicht
bei einem anderen Pflegebedürftigen erneut zum Einsatz kommen.
Dokumente:
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gedruckte Anwendungsinformation des Produkts
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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