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Standard "Verhalten bei Nahrungsverweigerung" (stationäre Pflege)
Einerseits
haben Pflegekräfte die Pflicht, Bewohner vor Gesundheitsschäden zu
schützen. Gleichzeitig hat jeder Mensch das Recht, eigenverantwortlich
über sein Leben zu bestimmen. Wenn ein Senior die Nahrungsaufnahme
verweigert, müssen Pflegekräfte schwere Entscheidungen treffen. Von
Angehörigen, Betreuern oder Gerichten ist dabei oftmals keine Hilfe zu
erwarten. Die melden sich mitunter erst, wenn es zu spät ist - und
wissen dann alles besser.
Standard "Verhalten bei Nahrungsverweigerung" (stationäre Pflege)
Definition:
-
Eine Nahrungsverweigerung liegt vor, wenn es der Bewohner ablehnt, selbst zu essen oder angereichte Speisen zu sich zu nehmen.
-
Die Nahrungsverweigerung entwickelt sich
zumeist schrittweise. Im Frühstadium isst der Bewohner zwar noch
normal, seine Mimik und seine Gestik zeigen jedoch eine Freudlosigkeit.
Im weiteren Verlauf nimmt der Widerwille zu. Der Bewohner äußert jetzt
auch verbal seine Ablehnung und beginnt, das Eingeben der Nahrung durch
Abwehrbewegungen zu verzögern. Während es Pflegekräften anfangs noch
möglich ist, den Bewohner durch gutes Zureden zum Essen zu bewegen,
verweigert er letztlich die Kooperation komplett und verschließt z.B.
die Lippen.
-
Für eine Nahrungsverweigerung kann es
verschiedene Auslöser geben. In der Altenpflege sind folgende Ursachen
am häufigsten zu finden:
-
Appetitlosigkeit
-
Angebot von Lebensmitteln, die der Bewohner nicht mag oder vor denen er sich sogar ekelt
-
Zahnschmerzen oder Druckstellen durch Zahnprothesen
-
Schluckbeschwerden
-
psychische Erkrankungen wie etwa Depressionen oder Vergiftungswahn
-
nonverbale Form des Protests, Hungerstreik
-
Reaktion auf ein Ereignis, das einen
nachhaltigen Einfluss auf das Ess- und Trinkverhalten hatte (z.B.
Erstickungsanfall beim letzten Essen)
-
radikale Form der Gewichtsreduktion
-
Ausdruck, dass der Bewohner sterben möchte
-
Eine anhaltende Unterernährung führt zu
organischen Beeinträchtigungen, etwa Elektrolytentgleisungen, zu
Stoffwechselstörungen sowie zu körperlicher Schwäche.
-
Eine lückenlose Dokumentation ist zwingend
erforderlich, da es sich bei der Nahrungsverweigerung um einen
Grenzbereich der pflegerischen Praxis handelt. In der Vergangenheit
sahen sich viele Einrichtungen dem Vorwurf ausgesetzt, Bewohner
verhungern zu lassen.
-
Nahrungsverweigerung in suizidaler Absicht
geschieht vor allem dann, wenn der Bewohner immobil ist und andere
Formen der Selbsttötung unmöglich sind.
-
Jede zwangsweise Form der Ernährung einer einwilligungsfähigen Person ist Körperverletzung und somit strafbar.
Grundsätze:
-
Eine Nahrungsverweigerung erfolgt niemals
grundlos. Es ist unsere Aufgabe, die Ursache zu finden und entsprechend
zu handeln. Gleichwohl darf eine Nahrungsverweigerung nicht
überbewertet werden. Viele Auslöser sind harmlos und vorübergehend.
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Jeder Bewohner hat das Recht, nach eigenem
Ermessen zu essen oder die Nahrungsaufnahme zu verweigern. Häufig
drücken Bewohner per Nahrungsverweigerung den Wunsch aus, dass ihr
Leben enden soll. Wir werden dann stets versuchen, dem Bewohner durch
intensive zwischenmenschliche Betreuung neuen Lebensmut zu geben.
Trotzdem ist es unsere Pflicht, letztlich auch einen Sterbewunsch zu
akzeptieren.
-
Bei verschiedenen Krankheitsbildern, etwa
Demenz, ist der Bewohner nicht mehr in der Lage, die Konsequenzen
seines Handelns abzuwägen. Wenn ein Bewohner mit einer solchen
Erkrankung dauerhaft die Nahrung verweigert und eine
Gesundheitsgefährdung droht, müssen wir handeln und eine
Selbstschädigung verhindern. (Die Nutzung von Magensonden ist
umstritten. Eine PEG bei Demenz - insbesondere in fortgeschrittenen
Stadien - bringt oftmals weder eine Verbesserung der Lebensqualität
noch eine gesteigerte Lebenserwartung.)
-
Eine Zwangsernährung lässt sich fast immer
durch Zuwendung, Berührung und Mundpflege vermeiden. Eine derartige
Zwangsmaßnahme kommt - wenn überhaupt - nur bei schweren Psychosen in
Betracht. (Derartige Krankheitsbilder sind in der großen Mehrzahl der
Altenpflegeeinrichtungen ohnehin nicht relevant.)
-
Nahrungsverweigerung ist nicht nur für den
Bewohner belastend, sondern stets auch für die Pflegekräfte. Wir sind
uns der Gefahr bewusst, dass unsere Mitarbeiter mit dieser
Konfliktsituation überfordert sind.
Ziele:
-
Der Bewohner ernährt sich wieder angemessen.
-
Auslösende Erkrankungen werden durch Diagnostik gefunden oder ausgeschlossen.
-
Die Angehörigen werden angemessen in die Pflege und in die Versorgung eingebunden.
-
Es gelingt uns, einem Bewohner mit suizidalen
Absichten wieder neuen Lebensmut zu schenken. Das Recht des Bewohners,
sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu führen und zu beenden, ist
aber stets gewährleistet.
-
Die Einrichtung und alle Mitarbeiter sind
rechtlich abgesichert. Etwaige Vorhaltungen können durch eine
lückenlose Dokumentation entkräftet werden.
Vorbereitung:
Organisation
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Die korrekte Berechnung des BMI (Body-Mass-Index) wird regelmäßig im Team geübt.
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Wir bilden unser Personal regelmäßig zum Thema Nahrungsverweigerung fort.
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Wir halten aktuelle Fachliteratur zum Thema Nahrungsverweigerung bereit und ermuntern unsere Mitarbeiter diese zu lesen.
-
Wir ermuntern unsere Mitarbeiter, über
verschiedene Fragen nachzudenken. Diese Themen werden insbesondere in
Teambesprechungen diskutiert. Etwa:
-
Hat ein Mensch das moralische Recht, seinem Leben ein Ende zu setzen?
-
Wann ist Zwangsernährung ethisch vertretbar?
-
Wann ist ein Bewohner nicht mehr in der Lage, über sein Leben zu entscheiden?
-
Dürfen Pflegekräfte zusehen, wie sich ein Bewohner zu Tode hungert?
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Wir streben einen einheitlichen Standpunkt zu diesem Thema an, der dann auch in unserem Pflegeleitbild fixiert wird.
-
Wir sprechen diese Problematik schon beim
Heimeinzug an. Wir ermuntern den Bewohner, frühzeitig eine
Patientenverfügung aufzusetzen. Er soll festlegen, ob er ggf. eine
Ernährung per PEG wünscht.
-
Wir achten auf eine konsequente Bezugspflege.
Die Anzahl der Pflegekräfte, die dem Bewohner das Essen eingeben,
sollte möglichst gering gewählt werden (dabei ist sicherzustellen, dass
es nicht zu einer Überforderung der einzelnen Pflegekräfte kommt).
-
Eine Nahrungsverweigerung kann auch darauf
hindeuten, dass der Bewohner die Bezugspflegekraft ablehnt, dieses aber
nicht verbal ausdrücken kann oder will. In diesem Fall sollte testweise
die Nahrung von einer anderen Pflegekraft eingegeben werden.
-
Die Mitarbeiter der Hauswirtschaft werden
aufgefordert, relevante Beobachtungen zum Essverhalten einzelner
Bewohner umgehend dem Pflegebereich zu melden.
Anzeichen für Nahrungsverweigerung
-
Wir achten auf Anzeichen, die für eine willentliche Nahrungsverweigerung sprechen:
-
Der Bewohner dreht bei der Esseneingabe den Kopf weg.
-
Der Bewohner schließt die Augen.
-
Die Pflegekraft wird beschimpft.
-
Der Bewohner öffnet den Mund nicht und presst die Lippen zusammen ("klassische" Mimik dabei: krause Stirn).
-
Der Bewohner schiebt die Nahrung mit der Zunge aus dem Mund.
-
Der Bewohner behält die Nahrung im Mund und schluckt diese nicht.
-
Der Bewohner öffnet beim Essen die Augen nicht.
-
Der Löffel und die Gabel werden weggeschlagen.
-
Der Bewohner wirft mit dem Essen.
-
Der Bewohner wirft Lebensmittel eigenmächtig in den Papierkorb oder entsorgt sie auf andere Weise.
-
Wenn eine Pflegekraft den Verdacht hat, dass
ein Bewohner die Nahrung verweigert, wird umgehend die
Pflegedienstleitung informiert. Diese leitet die Information ggf. an
den Hausarzt, an den Betreuer und an die Angehörigen weiter.
Informationssammlung
-
Das Ess- und das Trinkverhalten werden genau beobachtet und dokumentiert. Relevante Kriterien sind:
-
Menge der konsumierten Speisen
-
Zeitdauer der Nahrungsaufnahme
-
verstecken von Nahrungsmitteln
-
tauschen von Nahrungsmitteln mit Mitbewohnern bzw. verschenken von Nahrungsmitteln
-
Verhalten nach dem Essen, also insbesondere ein bewusst herbeigeführtes Übergeben
-
Der Bewohner wird regelmäßig gewogen. Aus dem Ergebnis und der Körpergröße wird der BMI ermittelt.
-
Gemeinsam mit dem Hausarzt werden häufige organische Auslöser ausgeschlossen, insbesondere Obstipation und Magenulzera.
-
Wir erstellen eine Liste, auf der wir die
Reaktionen des Bewohners auf bestimmte Lebensmittel dokumentieren. Also
insbesondere, ob der Bewohner eine bestimmte Speise mag oder ablehnt.
In diese Informationssammlung werden der Bewohner selbst, seine
Angehörigen und Freunde einbezogen.
-
Wir führen Assessments zur Erfassung einer Demenz oder Depressionen durch.
Biografiearbeit
Im
Rahmen der Biografiearbeit werden auch alle Daten erhoben, die für die
Ernährung relevant sind; also insbesondere folgende Kriterien:
-
Wie wurde in der Kindheit des Bewohners der Tisch gedeckt? Welche Rituale gab es in der Familie?
-
Welche Gewohnheiten hat der Bewohner in späteren Jahren angenommen? Also etwa: Fernsehen oder Zeitung lesen während des Essens.
-
Gab es zu bestimmten Wochen- oder Festtagen besondere Gerichte? Also etwa: Fisch am Freitag, Nudelsalat am Heiligen Abend usw.
-
Welche Speisen mochte der Bewohner in seiner Kindheit besonders? Gibt es Speisen, mit denen er besondere Erinnerungen verbindet?
-
Gibt es religiöse oder weltanschauliche
Vorbehalte gegen bestimmte Speisen? Moslems etwa verweigern oft
Schweinefleisch sowie Lebensmittel mit Alkoholbestandteilen. Vegetarier
lehnen Fleischprodukte ab.
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Wir beachten: Einstellungen, Vorlieben und
Abneigungen können sich ändern. Die Ernährungsgewohnheiten werden daher
in regelmäßigen Abständen neu erfasst.
Ursachenforschung
-
Wir prüfen, welche Gründe für Nahrungsverweigerung vorliegen können, etwa:
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Appetitlosigkeit
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Übelkeit
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nachlassende Fähigkeit zu riechen, schmecken und sehen
-
Angebot von Lebensmitteln, die der Bewohner ablehnt oder vor denen er sich sogar ekelt
-
Missachtung anderer biografisch verankerter Essgewohnheiten (etwa essen allein oder essen in Gesellschaft)
-
Protest gegen Fixierungen
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mangelhafte Körperhygiene der eingebenden Pflegekraft und dadurch ausgelöste Ekelgefühle
-
Zahnschmerzen oder schlecht sitzende Zahnprothesen
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Schluckbeschwerden, etwa als Folge einer Seitenstrangangina
-
Infektionen im Mundraum, etwa Soor oder Herpes
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psychische Beschwerden wie etwa Depressionen oder Vergiftungswahn
-
versteckte Diät, Magersucht
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hoher Hilfebedarf beim Essen, den der Bewohner als unwürdig empfindet
-
Störfaktoren wie ungünstige Lichtverhältnisse, laute Geräuschkulisse, unangenehme Gerüche oder sonstige Unruhe
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unbewusstes Erzwingen von mehr Aufmerksamkeit durch Pflegekräfte, Angehörige oder Freunde
-
Wir prüfen, ob andere Ursachen in Betracht kommen
-
Sodbrennen
-
Aufstoßen, Blähungen oder Völlegefühl
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Demenz (Beispiel: Der Bewohner glaubt, dass er bereits gegessen hat.)
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Nebenwirkungen von Medikamenten, etwa
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Antibiotika
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Anti-Parkinson-Mittel
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Antihistaminika
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Antidepressiva
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Diuretika
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Opiate
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Sedativa
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Zytostatika
-
Achtung: Eine plötzlich auftretende selektive
Nahrungsverweigerung bei bestimmten Speisen kann auf eine körperliche
Erkrankung deuten. Bei einer Erkrankung der Leber und der Gallenblase
zeigen viele Menschen eine Abneigung gegen Nahrungsfette. Bei
Magenkrebs lehnen viele Bewohner Fleisch ab.
Durchführung:
Beratung des Bewohners
-
Im persönlichen Dialog mit dem Bewohner
versuchen die Pflegekräfte und insbesondere die Bezugspflegekraft, ein
Vertrauensverhältnis aufzubauen.
-
Wir machen dem Bewohner klar, welche körperlichen und seelischen Folgen eine anhaltende Nahrungsverweigerung auslösen kann.
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Wir versuchen zu erkennen, mit welchen Maßnahmen wir den Bewohner unterstützen und zu mehr Lebensmut verhelfen können.
Allgemeines
-
Wir achten darauf, dass das Essen nicht zum Hauptthema der Kommunikation zwischen Pflegekraft und Bewohner wird.
-
Wir versuchen, dem dementen Bewohner das Gefühl
einer heimischen Umgebung zu vermitteln. Wir nutzen dafür das Konzept
der Milieutherapie.
-
Wir sprechen den Bewohner direkt auf sein
Verhalten an. Wir fragen ihn nach seinen Motiven. Mitunter sind
Senioren selbst in fortgeschrittenen Stadien einer Demenz in der Lage,
die Gründe für die Nahrungsverweigerung zu nennen.
-
Wir bitten Angehörige, dem Bewohner das Essen
einzugeben oder zumindest beim Essen anwesend zu sein. Ggf. sollten sie
dem Bewohner seine Lieblingsspeisen kochen und diese mit in die
Einrichtung bringen.
-
Bei Schwerstpflegebedürftigen und permanent
bettlägerigen Bewohnern nutzen wir die Möglichkeiten der Basalen
Stimulation (z.B. die Lippen mit dem Lebensmittel bestreichen). Wir
versuchen zu verhindern, dass sich der Bewohner bedingt durch den
Mangel an Außenreizen in sich zurückzieht und dabei dann auch die
Nahrungsaufnahme verweigert.
-
Beim Eingeben von Speisen werden verschiedene Regeln strikt befolgt:
-
Wenn der Bewohner den Mund schließt oder das Essen ausspuckt, wird er niemals zum Essen gezwungen.
-
Insbesondere wird ihm nicht die Nase zugehalten, um ein Öffnen des Mundes zu erzwingen.
-
Wir verstecken niemals Medikamente im Essen.
-
Wir achten auf eine ausreichende Trinkmenge, da Flüssigkeit den Appetit anregen kann.
-
Wir bieten dem Bewohner kleine Portionen an.
Große Portionen wirken auf Bewohner oftmals abschreckend, da sie diese
nicht komplett verzehren können.
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Kleine Zwischenmahlzeiten, etwa Milchmixgetränke, werden von vielen Bewohnern eher akzeptiert.
-
Die Speisen werden mit Gewürzen und Kräutern verfeinert. Damit wird die Produktion von Verdauungssäften angeregt.
-
Nach ärztlicher Rücksprache erhält der Bewohner
ggf. ein kleines Glas Bier, Wein oder Sherry, da geringe Mengen Alkohol
den Appetit anregen.
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Wir prüfen, ob eine medikamentöse Therapie sinnvoll ist. So wirkt Cortison in geringer Dosierung Appetit fördernd.
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Wir prüfen, welche Medikamente den Appetit des
Bewohners mindern. Diese Arzneimittel sollten ggf. zu einem anderen
Zeitpunkt verabreicht werden, also insbesondere nicht am Vormittag.
Wichtig: Die Nebenwirkungen vieler Medikamente nehmen zu, wenn durch
eine Exsikkose oder durch eine Niereninsuffizienz der
Medikamentenspiegel im Blut ansteigt.
-
Wenn sich der Bewohner an Absprachen hält (vor allem Portionsmengen), wird er dafür ausdrücklich gelobt.
-
Wir stellen die Ernährung nicht unnötig früh
auf halbflüssige Kost um. Bewohner sollten erst dann mit Breikost
ernährt werden, wenn eine Versorgung mit festen Speisen nicht mehr
machbar ist. Eine erzwungene Ernährung mit Pudding, Haferschleim und
Kartoffelbrei provoziert eine Nahrungsverweigerung.
-
Wenn der Bewohner unter Schluckstörungen oder
Mangelernährung leidet, wird geprüft, ob eine Magensonde gelegt werden
sollte. Entscheidungsfähige Bewohner müssen dieser Maßnahme zustimmen.
-
Bei nicht mehr entscheidungsfähigen Bewohnern
trifft der Betreuer oder ein Richter diese Entscheidung. Grundlage
dafür ist insbesondere eine Patientenverfügung oder der mutmaßliche
Wille des Bewohners.
Nahrungsverweigerung mit dem Ziel, Gewicht abzubauen
-
Falls wir feststellen, dass es sich bei der
Nahrungsverweigerung um eine radikale Diät handelt, suchen wir den
Dialog mit dem Bewohner. Sofern es uns nicht möglich ist, ihn von
seinem Plan abzubringen, suchen wir nach Wegen, um die gesundheitlichen
Auswirkungen der Hungerkur zu begrenzen.
-
Im Gespräch mit dem Bewohner versuchen wir, ein persönliches Wunschgewicht festzulegen.
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Dem Bewohner wird nahe gelegt, ein Esstagebuch zu führen. In diesem werden alle konsumierten Nahrungsmittel verzeichnet.
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Wir legen mit dem Bewohner einen Tagesspeiseplan fest. Wir überprüfen, ob dem Bewohner die Umsetzung gelingt.
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In vielen Fällen verweigern Bewohner die
Nahrungsaufnahme nicht vollständig, sondern nur selektiv. Sie
akzeptieren etwa nur kalorienarme Speisen und weisen nährstoffreiche
Lebensmittel zurück. Wir suchen den Dialog mit dem Bewohner. Er soll
uns mitteilen, welche Lebensmittel er ablehnt und welche Gründe er
dafür hat.
-
Wir prüfen, ob der Bewohner ggf. heimlich Nahrung oder einschlägige Medikamente (etwa Appetitzügler) zu sich nimmt.
Nahrungsverweigerung mit suizidaler Intention
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Wenn ein Bewohner aus freiem Willen die
Nahrungsaufnahme einstellt und sterben will, wird umgehend eine
Fallbesprechung angesetzt. Daran nehmen neben den Pflegekräften auch
Angehörige und ggf. externe Therapeuten teil. Es ist wichtig, über das
weitere Vorgehen einen breiten Konsens zu erreichen und keinen
Mitarbeiter "allein zu lassen". (Hinweis: Da wir an die Schweigepflicht
gebunden sind, dürfen wir Angehörige i.d.R. nicht über diese
Problematik informieren. Es ist dennoch sinnvoll, hier alle
Ermessensspielräume großzügig auszulegen und Angehörige umfassend in
Kenntnis zu setzen. Falls ein Bewohner an den Folgen der
Nahrungsverweigerung stirbt, ist ansonsten mit erheblichen Vorwürfen
durch Familienmitglieder zu rechnen.)
-
Wir geben dem Bewohner jederzeit die
Möglichkeit, seine Entscheidung zu revidieren. Wir bieten ihm
regelmäßig über den Tag verteilt Nahrungsmittel und Getränke an. Dieses
ständige Anbieten führen wir in jedem Fall fort, auch wenn der Bewohner
jedes Mal aufs Neue ablehnt.
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Um dieses permanente Angebot zu ermöglichen,
halten wir rund um die Uhr frisches Obst, Gebäck, Tee, Milchgetränke,
Fruchtsäfte und Wasser bereit. Auch der Nachtdienst ist stets über die
Problematik informiert.
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Wenn der Bewohner aufgrund der Unterernährung
bereits sehr geschwächt ist, achten wir auf nonverbale Kommunikation.
Das Saugen am nassen Waschlappen etwa kann den Wunsch ausdrücken, nun
doch etwas trinken zu wollen.
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Wir prüfen, ob es notwendig ist, die Einsetzung eines Betreuers einzuleiten.
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Wir setzen ggf. die im Standard "Depressive Störungen und Suizidprävention" beschriebenen Maßnahmen um.
Nahrungsverweigerung im Sterbeprozess
-
Viele Bewohner nehmen im Sterbeprozess keine
Nahrung oder Flüssigkeit mehr zu sich; insbesondere bei einer
demenziellen Erkrankung. In diesem Fall ändert sich unsere pflegerische
Zielsetzung. Die Nahrungs- und die Flüssigkeitsaufnahme treten in den
Hintergrund, da diese den Sterbeprozess unnötig verlängern würden.
Wichtiger wird es, die quälenden Symptome wie die Mundtrockenheit zu
lindern.
Kriterien für das Wiegen
Es
ist unverzichtbar, das genaue Gewicht des Bewohners und eventuelle
Gewichtsschwankungen exakt zu bestimmen. Um dieses zu gewährleisten,
müssen beim Wiegen verschiedene Kriterien erfüllt werden:
-
Es wird stets die gleiche Waage verwendet. Diese hat eine Genauigkeit von 100g.
-
Es wird stets morgens nach dem Toilettengang gewogen.
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Der Bewohner sollte stets eine vergleichbare Kleidung tragen, also etwa immer lediglich Unterwäsche.
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Wir achten darauf, dass der Bewohner nicht
versucht, vor dem Wiegen größere Mengen Wasser zu trinken, um das
Messergebnis zu verfälschen.
-
Wenn der Bewohner zu schwach für das Wiegen im Stehen ist, wird eine Bettwaage genutzt.
Maßnahmen bei drohender oder einsetzender Kachexie
-
Wenn der Bewohner über eine längere Zeit die
Nahrung verweigert, droht eine Kachexie. Wir versuchen, dem
körperlichen Verfall entgegenzusteuern.
-
Die Vitaldaten werden regelmäßig ermittelt und dokumentiert.
-
Alle festgestellten Funktionsstörungen werden sorgfältig dokumentiert.
-
Der Bewohner wird nun (soweit möglich) täglich gewogen.
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Wenn ein kachektischer Bewohner den Entschluss
trifft, wieder essen zu wollen, muss die Ernährung vorsichtig
einsetzen. Wichtig ist ein leichtes, aber vollwertiges
Nahrungsaufbauprogramm. Wir arbeiten dafür eng mit der Hauswirtschaft
zusammen.
-
Gemeinsam mit dem Betreuer, dem behandelnden
Arzt und dem Vormundschaftsgericht prüfen wir die Notwendigkeit und
Angemessenheit einer Ernährung per PEG.
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Wir setzen die Vorgaben des Standards "Pflege von Bewohnern mit Untergewicht und Kachexie" um.
Nachbereitung:
Dokumentation
Alle Maßnahmen, Beobachtungen und Messwerte werden sorgfältig dokumentiert. Dazu zählen insbesondere:
-
Erst- und Verlaufsmessung des Körpergewichts
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Allgemeinbefinden
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Befinden nach der Nahrungsaufnahme
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Appetit
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Stuhl
-
Krankheitsverständnis und Kooperationsbereitschaft
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Berichte über Beratungsgespräche mit dem Bewohner, dem Betreuer sowie ggf. der Familie. Beschreibung der Reaktionen
-
genaue Auflistung aller Versuche, dem Bewohner Speisen oder Getränke anzubieten
-
Ernährungsplan, Trinkplan, Trinkprotokolle, Berichte der Hauswirtschaft über das Essverhalten
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Dokumentation über die Versorgung mit Sondenkost
Prognose
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Viele Gründe für eine Nahrungsverweigerung
verlieren mit der Zeit an Relevanz. Dieses etwa, wenn das Verhalten ein
Zeichen von Trauer nach einem Todesfall ist.
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Durch die Hypoglykämie kann sich der Bewohner
schwach fühlen und stürzen. Möglich sind auch Verwirrung, Unruhe und
Aggressivität.
-
Bei einer Trinkverweigerung kann es innerhalb von 24 Stunden zu einem Nierenversagen kommen.
-
Die Anlage einer Ernährungssonde durch die Nase
ist wenig aussichtsreich, da viele demente Senioren den Schlauch als
Fremdkörper begreifen und versuchen, diesen zu entfernen. Die Anlage
einer PEG wird eher toleriert, da der Schlauch unter der Kleidung
versteckt ist und daher nicht so intensiv wahrgenommen wird.
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Wenn es einem Bewohner gelingt, sich durch
Nahrungsverweigerung spürbar mehr Aufmerksamkeit zu erzwingen, kann es
bei Mitbewohnern zu einem Nachahmungseffekt kommen.
-
Wenn Bewohner die Nahrung verweigern, kann
dieses auch bei Pflegekräften zu Belastungen führen. Um ein Ausbrennen
unserer Mitarbeiter zu verhindern, nutzen wir konsequent das Mittel der
Supervision.
-
In der Sterbephase nehmen die meisten Bewohner
keinerlei Nahrung oder Flüssigkeit auf. Die daraus entstehende
Exsikkose erleichtert und beschleunigt den Sterbeprozess. Durch die
Elektrolytverschiebung werden Endomorphine freigesetzt, die
schmerzstillend wirken.
Dokumente:
-
Trink- und Ernährungsprotokoll
-
Ernährungsplan
-
Vitaldatenblatt (Gewicht)
-
Pflegeplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
-
Pflegekräfte
-
Hauswirtschaftskräfte
-
Logopäden
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