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Notfallstandard "Netzhautablösung"

Rund 30 Euro kostet eine Kontrolluntersuchung des Augenhintergrunds. Zu teuer, sagen die Krankenkassen - und lassen es lieber auf eine Netzhautablösung ankommen. Wir zeigen Ihnen, wie Pflegekräfte diesen Notfall schnell genug erkennen.


Notfallstandard "Netzhautablösung"


Definition:

  • Bei einer Netzhautablösung (auch “Ablatio retinae” oder “Amotio retinae”) trennen sich innere Netzhautschichten vom Pigmentepithel ab. In der Folge werden die betroffenen Bereiche der Retina funktionsunfähig. Der Bewohner erblindet teilweise oder vollständig.
  • Ältere Menschen sind deutlich häufiger betroffen als jüngere.
  • Es gibt keine medikamentöse Therapie. Das übliche Vorgehen zur Fixierung der Netzhaut besteht in einem Lasereingriff. Bei umfassenderen Netzhautablösungen ist zumeist ein Eingriff unter Vollnarkose erforderlich. Der Augapfel wird im Bereich des Defekts durch eine Kunststoffplombe von außen eingedellt. Damit sollen die abgelösten Schichten wieder aufeinander fixiert werden, damit sie dann per Laser angeheftet werden. Alternativ wird durch Vereisung eine gezielte Narbenbildung herbeigeführt.

Grundsätze:

  • Eine Netzhautablösung ist eine gefährliche Augenschädigung, die die Sehfähigkeit des Bewohners ernsthaft bedroht.
  • Bei Verdacht auf Netzhautablösung wird der Bewohner immer unverzüglich einem Augenarzt vorgestellt. Es handelt sich um einen Notfall.

Ziele:

  • Durch eine effektive Behandlung der Grunderkrankung wird eine Netzhautablösung vermieden.
  • Eine entstehende Netzhautablösung wird so früh entdeckt, dass eine Laserbehandlung zur Abwendung weiterer Schäden ausreichend ist. Umfassendere chirurgische Eingriffe werden vermieden.
  • Nach einem Eingriff wird das operierte Auge vor schädlichen Umwelteinflüssen wirksam geschützt und damit die Heilung gefördert.

Vorbereitung:

Risikoabschätzung

Wir prüfen, welche Risiken beim jeweiligen Bewohner gegeben sind. Wenn viele Gefahrenfaktoren bestehen, sollte schon bei einem vagen Verdacht auf Netzhautablösung eine fachärztliche Untersuchung angeregt werden.

  • starke Kurzsichtigkeit
  • Diabetes mellitus, diabetische Retinopathie
  • vorherige Prellung des Augapfels (etwa beim Ballspiel in der Bewegungsgruppe) oder andere Verletzungen des Auges
  • zurückliegende Kataraktoperation
  • Netzhautablösungen im familiären Umfeld
  • vorausgegangene Netzhautablösungen in der Krankengeschichte des Bewohners, etwa am anderen Auge
  • nicht kompensierter Bluthochdruck

Prophylaxe

  • Wir empfehlen Bewohnern mit einem erhöhten Risiko, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durchführen zu lassen. Die Kosten dafür werden i. d. R. nicht von den Krankenkassen übernommen. Daher muss eine andere Finanzierung gefunden werden, etwa direkt von den Angehörigen.
  • Üblich ist ein zweijähriger Turnus. Bei hohem Risiko sind jedoch jährliche Untersuchungen dringend anzuraten.
  • Bei Diabetikern muss auf eine exakte Insulineinstellung geachtet werden.
  • Ein ggf. vorhandener Bluthochdruck muss therapiert werden.

Symptome

Wir achten auf die typischen Symptome einer sich entwickelnden oder einer fortschreitenden Netzhautablösung:

  • Der Bewohner berichtet von Lichtblitzen in seinem Sichtfeld.
  • Der Bewohner klagt über Schwebeteilchen in seinem Gesichtsfeld, die wie Mücken vor den Augen auf- und ab schwirren (sog. "mouches volantes").
  • Der Bewohner sieht schwarze Punkte, die wie ein Rußregen nach unten absinken.
  • Das Sichtfeld des Bewohners ist verzerrt.

  • Teile des Sichtfeldes werden von einem Schatten verdeckt. Dieser Effekt wirkt auf den Bewohner, als würde sich ein "Vorhang senken" oder eine "Mauer aufsteigen".
  • Das Sehvermögen ist deutlich eingeschränkt. Ggf. ist der Bewohner räumlich desorientiert.

Durchführung:

Arztbesuch

  • Wenn es hinreichende Anzeichen für eine Netzhautablösung gibt, wird der Bewohner umgehend einem Augenarzt vorgestellt.
  • Der Bewohner wird beruhigt. Er soll sich in sein Bett legen und die weiteren Maßnahmen abwarten.
  • Bei einer telefonischen Terminabsprache werden dem Praxispersonal die Symptome geschildert und um eine sofortige Vorstellung gebeten. Außerhalb der üblichen Praxiszeiten wird - sofern verfügbar - der augenärztliche Notdienst genutzt.

  • Die Diagnosestellung erfolgt dann mittels Spiegelung des Augenhintergrunds.
  • Der Bewohner muss zwingend von einem Mitarbeiter oder von einem Angehörigen in die Praxis begleitet werden. Durch die Medikamente zur Pupillenerweiterung wird die Sehschärfe für mehrere Stunden beeinträchtigt sein. Im Straßenverkehr besteht somit ein erhöhtes Unfallrisiko.

Maßnahmen nach einer Laserbehandlung oder nach einem chirurgischen Eingriff

  • Kleinere Netzhautablösungen können i. d. R. durch eine ambulante Laserbehandlung wieder verschlossen werden. Der Bewohner erhält sehr starke Augentropfen mit Pupillen erweiternder Wirkung. Dieser Effekt kann bis zu drei Tagen anhalten. In diesem Zeitraum ist mit Sehstörungen zu rechnen, insbesondere mit einer erhöhten Blendungsempfindlichkeit. Der Bewohner sollte nicht lesen. Fernsehen ist ggf. unproblematisch.
  • Nach operativen Eingriffen ist ggf. eine eingeschränkte Bettruhe notwendig. Dadurch kann das Dekubitusrisiko steigen. Wir intensivieren die Maßnahmen im Rahmen der Dekubitusprophylaxe. Wenn der Bewohner nach einem Eingriff eine Lochklappe oder ein Binoculus (beide Augen bedeckender Verband) tragen muss, wird er in Alltagstätigkeiten eingeschränkt sein. Die Pflegekräfte leisten dann Unterstützung.

Nachbereitung:

Prognose

  • Grundsätzlich gilt: Je früher die Behandlung eingeleitet wird, umso größer sind die Heilungsaussichten.
  • Bereits vorhandene Beeinträchtigungen bilden sich i. d. R. nicht oder nur zum Teil zurück.
  • Wird eine Netzhautablösung nicht therapiert, schreitet das Krankheitsbild oftmals bis zur weitgehenden Erblindung des betroffenen Auges fort.

weitere Maßnahmen

  • Alle Beobachtungen werden präzise dokumentiert.
  • Veränderungen in der Sehkraft des Bewohners werden bei der Erstellung der Pflegeplanung / Maßnahmenplanung berücksichtigt.

Dokumente:

  • Pflegebericht
  • Fragen an den Arzt
  • Pflegeplanung / Maßnahmenplanung

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Mitarbeiter



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