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Standard "Pflegevisite Pflegegrad" (stationäre Pflege)
Auf
dem Papier ist die Pflegevisite nur ein Werkzeug von vielen, um die
Pflegequalität sicherzustellen. Und offiziell gibt es auch keinen
Zwang, Pflegevisiten durchzuführen. In der Praxis jedoch sind viele
MDK-Prüfer auf dieses Werkzeug fixiert und drängen auf die konsequente
Umsetzung.
Standard "Pflegevisite Pflegegrad" (stationäre Pflege)
Definition:
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Der Gesundheitszustand eines Bewohners kann
sich im Verlauf mehrerer Wochen oder Monate langsam, aber
kontinuierlich verändern. In vielen Fällen bleibt dieser schleichende
Prozess von den Pflegekräften zunächst unbemerkt. Wir führen daher in
unserem Haus regelmäßige Pflegevisiten durch. Es handelt sich dabei um
eine umfassende Bestandsaufnahme der gesamten Pflegesituation eines
Bewohners. Wir prüfen, ob unsere Pflegemaßnahmen dem aktuellen
Hilfebedarf des Bewohners entsprechen. Falls notwendig passen wir diese
an.
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Für eine Pflegevisite wird der Bewohner in
seinem Zimmer von der Bezugspflegekraft und von der Pflegedienstleitung
besucht. Im Dialog mit dem Bewohner machen wir uns ein umfassendes Bild
über Selbstversorgungsdefizite des Bewohners, seine Zufriedenheit mit
unserem Angebot und weitere Kriterien, die für die Lebenszufriedenheit
wichtig sind.
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Im Rahmen der Pflegevisite prüfen wir auch, ob
dem Bewohner ein angemessener Pflegegrad zugewiesen ist. Wir stellen
damit sicher, dass uns die Versorgung des Pflegebedürftigen korrekt von
den Pflegekassen vergütet wird. Falls wir eine erhebliche Diskrepanz
zwischen dem bisherigen Pflegegrad und dem aktuellen Zustand
feststellen, leiten wir gemeinsam mit dem Bewohner eine Höhergradung
ein.
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Zudem erfüllen wir mit der Durchführung von
Pflegevisiten die Vorgaben der Qualitätsprüfungsrichtlinie. Diese
verpflichtet uns dazu, Maßnahmen zum Qualitätsmanagement durchzuführen.
Pflegevisiten zählen zu diesen Maßnahmen. Weitere mögliche Optionen
sind die Durchführung von Qualitätszirkeln sowie von Fallbesprechungen
oder die Benennung eines Qualitätsbeauftragten.
Hinweise:
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Die Durchführung von Pflegevisiten ist also
keine Pflicht, sondern lediglich eine von mehreren Optionen der
internen Qualitätssicherung. Trotzdem sind Pflegevisiten eine gute
Wahl, um die eigene Pflegequalität zu optimieren.
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In der Praxis ist häufig zu bemerken, dass
MDK-Prüfer trotz der fehlenden Rechtsgrundlage auf der Durchführung von
Pflegevisiten bestehen.
Grundsätze:
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Wir reden mit dem Bewohner und nicht über ihn.
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Die Pflegevisite grenzt sich deutlich von der
ärztlichen Visite ab. Schwerpunkte der Pflegevisite sind
Pflegeprobleme, Betreuungsmaßnahmen und Bedürfnisse des Bewohners.
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Die Pflegevisite ist für uns Bestandteil einer bewohnerorientierten und humanen Pflege.
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Die Pflegevisite dient der Informationssammlung und ist primär keine Kontrolle der Arbeit der Pflegekräfte.
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Der Bewohner oder ggf. sein Betreuer muss der Pflegevisite zustimmen.
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Wir nehmen die Ängste und die Sorgen unserer Bewohner stets ernst.
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Wünsche des Bewohners werden erfüllt, soweit uns dieses möglich ist.
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Die Pflegevisite wird sorgfältig dokumentiert, da nur so die korrekte Durchführung (etwa gegenüber dem MDK) belegt werden kann.
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Alle teilnehmenden Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Ziele:
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Trotz des sich verändernden Gesundheitszustands
ist jederzeit sichergestellt, dass der Bewohner optimale
Pflegeleistungen erhält.
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Der Bewohner wird aktiv in seine Versorgung und
in die Pflege einbezogen. Er hat die Möglichkeit, Fragen zu stellen und
die Pflegesituation aus seiner Sicht zu beschreiben.
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Wir legen die Pflegeziele gemeinsam fest. Der
Bewohner ist kein passiver Pflegeempfänger, sondern ein aktiv
Beteiligter am Pflegeprozess. Wir steigern damit die
Wahrscheinlichkeit, dass sich der Bewohner kooperativ an seiner eigenen
Gesunderhaltung beteiligen wird.
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Der aktuelle Bedarf an Pflegehilfsmitteln wird erfasst.
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Die Kooperation mit externen Partnern, Betreuern und Angehörigen wird verbessert.
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Die Vorgaben zur Qualitätssicherung werden umgesetzt.
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Es ist sichergestellt, dass dem Bewohner der korrekte Pflegegrad zugewiesen ist.
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Die Qualität der Pflegedokumentation wird überprüft. Wir finden Lücken und schließen diese (soweit möglich).
Vorbereitung:
allgemeine Maßnahmen
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Der Bewohner wird bereits beim Heimeinzug darüber informiert, dass in unserem Haus Pflegevisiten durchgeführt werden.
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Wir haben in unserer Einrichtung das Konzept
der Bezugspflege umgesetzt. Dieses ist Voraussetzung für die
Durchführung von Pflegevisiten.
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Die Angehörigen und ggf. der Betreuer werden
zwei Wochen vor der anstehenden Pflegevisite über den Termin
informiert. Dieses kann auch telefonisch oder per eMail geschehen, wenn
diese Kommunikationswege in der Vergangenheit gut funktionierten. Viele
Angehörige haben werktags nur am Abend Zeit oder am Samstag. Soweit
möglich nehmen wir auf solche Terminwünsche Rücksicht.
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Wann der Bewohner über die geplante
Pflegevisite informiert werden sollte, hängt von den individuellen
Gegebenheiten ab. Manche Senioren sollten kurzfristig informiert
werden. Dieses etwa, weil sie sonst tagelang unruhig sein würden oder
weil sie erfahrungsgemäß den Termin nach zwei Tagen wieder vergessen
hätten. Andere Senioren planen die eigene Freizeit sehr gewissenhaft
und lange im Voraus. Hier ist ein größerer zeitlicher Vorlauf sinnvoll.
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Es ist zu vermeiden, dass aufgrund der
Pflegevisite Freizeitaktivitäten ausfallen, an denen der Bewohner gerne
teilgenommen hätte. Der Bewohner wird sich nicht auf die Fragen
konzentrieren, wenn er eigentlich jetzt lieber z. B. an der Backgruppe
teilnehmen würde. Dieses gilt auch für Fernsehsendungen, die der
Bewohner jeden Tag zu einem bestimmten Zeitpunkt gerne sieht.
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Bei demenziell erkrankten Bewohnern wählen wir
einen Tageszeitpunkt, bei dem die kognitiven Beeinträchtigungen
erfahrungsgemäß am geringsten sind. Bei vielen
Morbus-Alzheimer-Patienten ist dieses der Vormittag.
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Wir bitten den Bewohner um Zustimmung für die Pflegevisite.
Hinweis:
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Als Bezugspflegekräfte werden i. d. R. nur
examinierte Pflegefachkräfte ausgewählt. Dieses passt zur überwiegenden
Ansicht in der Fachliteratur, wonach auch die Pflegevisite nur von
examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden sollte.
Frequenz der Pflegevisite
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Bei Bewohnern mit den Pflegegraden eins und zwei führen wir die Pflegevisite halbjährlich durch.
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Bei Bewohnern mit den Pflegegraden drei bis fünf führen wir die Pflegevisite im Abstand von zwei Monaten durch.
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Zusätzlich führen wir Pflegevisiten unter folgenden Voraussetzungen häufiger durch:
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Die Integrationsphase eines neuen Bewohners ist abgeschlossen. Der Heimeinzug liegt also rund zwei Monate zurück.
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Die Begutachtung des Bewohners durch den MDK zur Vergabe eines Pflegegrads steht an.
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Der Bewohner kehrt nach einem längeren Krankenhausaufenthalt in die Einrichtung zurück.
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Es gibt neue und unerwartete gesundheitliche Veränderungen beim Bewohner.
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Es gibt seit längerer Zeit beim Bewohner
schwer kalkulierbare gesundheitliche Risikofaktoren wie etwa eine hohe
Sturz- oder Dekubitusgefahr.
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Die Angehörigen, der Betreuer oder der Bewohner selbst wünschen die Pflegevisite.
Hinweis:
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Zur Frequenz der Pflegevisite gibt es seitens
des MDK keine Vorgaben. Die hier genannten Werte sind unsere
Empfehlungen und können verändert werden.
Teilnehmer
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Die Pflegevisite wird von der
Pflegedienstleitung durchgeführt; in großen Einrichtungen alternativ
von der jeweiligen Wohnbereichsleitung oder auch von der
Qualitätsbeauftragten. Die jeweilige Bezugspflegekraft nimmt ebenfalls
teil.
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Im Rahmen der Ausbildung kann die Rolle der
Bezugspflegekraft auch von einer Altenpflegeschülerin wahrgenommen
werden. In diesem Fall ist auch der Mentor bzw. der Praxisanleiter
anwesend.
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Bei komplexen Krankheitsbildern werden ggf.
auch der Hausarzt, die Ergotherapeutin und die Physiotherapeutin
eingeladen. Bei der Terminplanung für die Pflegevisite richten wir uns
nach deren Wünschen.
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Wir drängen die Angehörigen nicht zur
Teilnahme. Viele Themen, die bei der Pflegevisite angesprochen werden,
sind Angehörigen ggf. peinlich. Diesen Angehörigen bieten wir Optionen
für einen Dialog unter vier Augen.
Organisation
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Wir legen die “Checkliste Pflegevisite” sowie
die Pflegedokumentation bereit. Die Bezugspflegekraft stellt sicher,
dass alle weiteren notwendigen Dokumente (z. B. Arztberichte oder
Anordnungen zur Bedarfsmedikation) vorliegen. Wir vermeiden damit, dass
die Pflegevisite unterbrochen werden muss, um fehlende Unterlagen zu
suchen.
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Das Protokoll der vorherigen Pflegevisite liegt
bereit. Damit wird es erleichtert, langfristige Veränderungen der
Pflegesituation zu erkennen.
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Vor der Pflegevisite findet im Dienstzimmer ein
kurzes Vorgespräch statt. Die Pflegedienstleitung und die
Bezugspflegekraft thematisieren unter vier Augen alle Punkte, die nicht
vor dem Bewohner erörtert werden sollten. Dazu zählen etwa der
unsichere Ausgang einer geplanten Operation, die Ablehnung des
Bewohners durch andere Mitbewohner, die anstehende Berufung eines
Betreuers usw. Über diese nicht anzusprechenden Themen werden auch die
weiteren teilnehmenden Pflegekräfte informiert.
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Die Bezugspflegekraft wird mit der Dokumentation der Pflegevisite beauftragt.
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Für das Gespräch werden mindestens 20 Minuten
und maximal 45 Minuten eingeplant. Die Pflegevisite wird bei der
Dienstplanung berücksichtigt, damit alle Beteiligten ausreichend Zeit
haben. Es ist selbstverständlich, dass die Pflegevisite pünktlich
anfängt.
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Wir stellen sicher, dass vor der Pflegevisite
keine Pflegemaßnahmen durchgeführt werden, die eine Inaugenscheinnahme
verhindern. So wird eine Hautinspektion erschwert, wenn der Bewohner
nur 10 Minuten zuvor großflächig mit Hautlotion eingecremt wurde.
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An der Tür des Bewohnerzimmers wird ein "Bitte nicht stören"-Schild angebracht.
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Mobiltelefone, Pieper u. Ä. werden abgestellt oder umgeleitet.
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Die Pflegevisite sollte möglichst im Bewohnerzimmer stattfinden.
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In einem Doppelzimmer sollte der Nachbar für diese Zeit das Zimmer verlassen (auf Wunsch des Bewohners und sofern möglich).
Hinweise:
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Die Nutzung eines eigenen Protokolls ist
sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben. Im Sinne einer entbürokratisierten
Pflegedokumentation ist es auch möglich, die Ergebnisse der
Pflegevisite im Pflegebericht zu vermerken.
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Die Dauer der Pflegevisite ist auch abhängig
von der jeweiligen Situation. Bei einer Routinevisite sind 20 Minuten
mehr als ausreichend. Wenn aber der Bewohner nach längerem
Klinikaufenthalt in die Einrichtung zurückkehrt, sind Pflegekräfte gut
beraten, bei der Inaugenscheinnahme besonders gut hinzusehen. Nicht
selten hat sich der Bewohner beispielsweise einen Dekubitus zugezogen.
Solche Gesundheitsrisiken müssen zeitnah erkannt werden; allein schon
aus Haftungsgründen.
Durchführung:
Dialog mit dem Bewohner
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Der Bewohner wird begrüßt. Die
Pflegedienstleitung fasst noch einmal die Ziele der Pflegevisite
zusammen. Falls der Bewohner Fragen hat, werden diese ausführlich
beantwortet.
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Das Gespräch sollte empathisch und in aller Ruhe geführt werden. Störungen von außen sind zu vermeiden.
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Bei der Pflegevisite werden Fachbegriffe
vermieden. Falls dieses in Einzelfällen nicht möglich ist, werden diese
Bezeichnungen dem Bewohner übersetzt und erklärt.
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Der Bewohner muss während der Pflegevisite die
Gelegenheit erhalten, selbst zu Wort zu kommen. Die Pflegekräfte nehmen
sich die Zeit, um ihm zuzuhören.
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Die Teilnehmer setzen sich so, dass sie auf
Augenhöhe mit dem Bewohner sind, also nicht von "oben herab" auf den
Bewohner blicken. Insbesondere stehen die Pflegekräfte nicht neben dem
Bett.
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Die Teilnehmer sitzen so, dass sie dem Bewohner die Vorderseite zuwenden.
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Wir erfragen, wie der Bewohner seine eigene Situation einschätzt.
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Wir klären, wie der Bewohner die Zusammenarbeit mit den Ärzten und mit den Therapeuten empfindet.
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Der Bewohner wird nach seinen Wünschen befragt.
Im Dialog wird besprochen, inwieweit sich diese umsetzen lassen.
Insbesondere kann uns der Bewohner mitteilen, wenn er bestimmte
Pflegemaßnahmen ablehnt.
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Der Bewohner kann zudem Kritik üben und
Verbesserungsvorschläge anbringen. Wichtig ist auch zu erfahren, ob der
Bewohner oder seine Angehörigen in der Vergangenheit bereits Kritik
äußerten und wie mit dieser Beschwerde umgegangen wurde.
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Explizit befragt wird der Bewohner zu seiner Zufriedenheit mit folgenden Bereichen:
-
soziale Betreuung und Freizeitgestaltung
-
Qualität der Küche
-
Freundlichkeit des Personals
-
Sauberkeit und Hygiene
-
Bewertung unserer Verwaltung
-
Wir machen den Bewohner darauf aufmerksam, dass
er im Rahmen unseres Beschwerdemanagements Beschwerden auch anonym
vortragen kann ("Kummerbriefkasten").
-
Ggf. werden konkrete Absprachen mit dem
Bewohner zum weiteren Pflegeprozess getroffen. Wenn der Bewohner
Absprachen aus früheren Pflegevisiten konsequent befolgt hat, so wird
dieser ausdrücklich dafür gelobt. Beispiel: Der Bewohner raucht nicht
mehr.
-
Am Ende können der Bewohner und ggf. seine
Angehörigen Fragen stellen, die von den Pflegekräften richtig und
umfassend beantwortet werden.
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Bei Demenzpatienten ist ein Dialog häufig
schwierig. Dieses vermerken wir dann im Protokoll. Die
Informationssammlung muss dann auf anderem Weg erfolgen. Beispiele:
Beurteilung von Schmerzen bei Demenz (BESD-Skala) oder Heidelberger
Instrument zur Lebensqualität Demenzkranker (HILDE).
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Auf Wunsch des Bewohners stehen wahlweise die
Bezugspflegekraft und die Pflegedienstleitung für ein Vieraugengespräch
zur Verfügung, etwa dann, wenn Klagen über die Pflegesituation
besprochen werden sollen.
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Die im “Protokoll Pflegevisite” gelisteten
Punkte werden besprochen. Die Informationssammlung sollte dabei
möglichst fließend sein und nicht den Charakter eines bloßen Abfragens
haben. Idealerweise wird das Gespräch in freier Form geführt. Das
Protokoll wird zunächst nur stichwortartig ausgefüllt, damit der
Gesprächsfluss nicht gestört wird. Direkt im Anschluss an die
Pflegevisite vervollständigt die Bezugspflegekraft das Protokoll.
-
Die Teilnehmer verabschieden sich vom Bewohner.
Beurteilung des Pflegezustandes
Anhand der
Pflegedokumentation sowie durch persönliche Inaugenscheinnahme
verschafft sich die Pflegedienstleitung einen Eindruck zum
Gesundheitszustand des Bewohners. Zentrale Kriterien sind:
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Allgemeinzustand
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Ernährungszustand
-
Hautzustand
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Optisches Erscheinungsbild, insbesondere der Zustand der Finger- und Fußnägel, der Frisur, der Kleidung usw.
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Umfang und Lokalisation etwaiger Ödeme
-
Umfang und Lokalisation etwaiger Drückgeschwüre
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Bewusstseinszustand
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Stimmungslage
Hinweise:
-
Das Gespräch und die Inaugenscheinnahme sollten
ineinander übergehen. Dadurch wird die Situation für den Bewohner
angenehmer gestaltet.
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Die Inaugenscheinnahme sollte erfolgen, bevor
die Pflegedienstleitung die Pflegedokumentation liest. Damit wird
vermieden, dass sich die PDL basierend auf der Dokumentation bereits
ein Bild vom Bewohner macht, dass sie dann nur noch mit der Realität
abgleicht. Es ist sinnvoller, erst den tatsächlichen Zustand des
Bewohners zu erfassen, und dann zu prüfen, ob die Pflegedokumentation
diesem Eindruck gerecht wird.
Beurteilung der Pflegedokumentation
Die
Pflegedienstleitung nutzt die Pflegevisite, um den Zustand der
Pflegedokumentation stichprobenartig zu überprüfen. Diese muss den
Zustand des Bewohners korrekt widerspiegeln. Relevante Punkte sind:
-
Vollständigkeit der Pflegedokumentation
-
Lesbarkeit der Eintragungen (Handschriften einzelner Mitarbeiter können mitunter nur schwer zu "entziffern" sein).
-
korrekte Formulierung von Zielen und Maßnahmen sowie deren logische Verknüpfungen (bei der AEDL-Systematik)
-
Aktualität der Dokumentation, insbesondere des Pflegeberichts
Hinweise:
-
Die Prüfung der Pflegedokumentation sollte
eigentlich nur ein Nebenaspekt bei der Pflegevisite sein. In der Praxis
ist jedoch häufig zu beobachten, dass die Pflegedienstleitung bis zu
drei Viertel der zur Verfügung stehenden Zeit für die Kontrolle der
Pflegedokumentation aufwendet. Der Dialog mit dem Bewohner kommt dann
natürlich viel zu kurz. (Diese ändert sich ggf. mit der SIS / neues
Strukturmodell.)
-
Bei relevanten Hinweisen auf Dokumentationsmängel kann eine Pflegevisite "Pflegedokumentation" durchgeführt werden.
Beurteilung der Bezugspflegekraft
Die
Pflegedienstleitung nutzt die Pflegevisite, um die Arbeit der
Bezugspflegekraft stichprobenartig zu überprüfen. Relevante Punkte sind:
-
Wie geht die Bezugspflegekraft mit dem Bewohner um?
-
Ist der Gesprächsstil mit dem Bewohner angemessen?
-
Gibt es eine aktivierende Pflege, die sich an den individuellen Problemen und Ressourcen des Bewohners orientiert?
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Werden die Pflegemaßnahmen fachgerecht durchgeführt?
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Werden Pflegehilfsmittel angemessen eingesetzt?
Hinweis:
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Bei relevanten Hinweisen auf mangelhafte Pflege kann eine Pflegevisite "Überprüfung der direkten Pflege" durchgeführt werden.
Nachbereitung:
-
Die Nachbereitung erfolgt nicht im Raum des Bewohners, sondern im Dienstzimmer des Wohnbereichs.
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Bei akut festgestellten Gesundheitsrisiken, wie
etwa bei einem bisher unentdeckten Druckgeschwür, leiten wir sofort die
notwendigen Maßnahmen ein. Alle weiteren Schritte sollten binnen einer
Woche abgearbeitet oder zumindest angegangen werden.
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Anhand der Ergebnisse der Pflegevisite wird
ggf. die Pflegeplanung (SIS: Maßnahmenplanung) aktualisiert. Ggf.
werden weitere Pflegehilfsmittel beschafft.
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Der Bewohner wird im persönlichen Gespräch über
die Veränderungen der Pflege informiert, die sich aus der Pflegevisite
ergeben haben.
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Die Pflegevisite und ihre Ergebnisse werden sorgfältig dokumentiert. Das Protokoll wird archiviert.
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Ggf. wird ein höherer Pflegegrad beantragt.
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Ggf. wird eine Fallbesprechung im größeren Kollegenkreis angesetzt.
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Ggf. wird der Hausarzt über relevante Ergebnisse informiert.
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Sofern Pflegefehler aus mangelndem Fachwissen resultieren, wird der Fort- und Weiterbildungsplan aktualisiert.
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Probleme bei der Anwendung von Pflegestandards werden im Qualitätszirkel diskutiert.
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Der Termin für die nächste Pflegevisite wird festgelegt.
Dokumente:
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Pflegedokumentation
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Pflegeplanung (SIS: Maßnahmenplanung)
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Protokoll Pflegevisite
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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Pflegefachkraft (Bezugs- oder Bereichspflegekraft)
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Pflegedienstleitung
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