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Standard "Pflege von Senioren mit einer posttraumatischen Belastungsstörung"

Bombenangriffe, getötete Eltern, Verschleppung, Vergewaltigung und Vertreibung. 70 Jahre lang hat die Kriegsgeneration ihre schrecklichen Erinnerungen verdrängen können. Jetzt lassen demenzielle Erkrankungen diese Schutzwände bröckeln. Dann reicht schon die Tagesschau, um die grauenhaften Bilder im Kopf wieder lebendig werden zu lassen.


Standard "Pflege von Senioren mit einer posttraumatischen Belastungsstörung"


Definition:

  • Belastungsstörungen sind psychische Reaktionen auf krisenartige Lebenssituationen oder auf Lebensveränderungen. Sie können auch bei psychisch bislang unauffälligen Menschen auftreten.
  • Bei einer akuten Belastungssituation reagiert der Betroffene zeitnah auf das Ereignis, etwa mit Schlafstörungen, mit Panikzuständen oder mit sozialem Rückzug. Die Symptomatik klingt aber nach einigen Stunden oder nach einigen Tagen wieder ab. Eine akute Belastungsreaktion wird umgangssprachlich als “Nervenzusammenbruch” bezeichnet.
  • Bei einer posttraumatischen Belastungsreaktion ist der zeitliche Abstand zwischen dem Ereignis und der Reaktion mit oftmals mehreren Monaten bis hin zu Jahrzehnten deutlich größer. Die Beeinträchtigungen können phasenweise und mit schwankender Intensität auftreten. Das zugrunde liegende Ereignis ist i. d. R. eine lebensbedrohliche Situation, wie etwa Folter, Entführung, Mord, Vergewaltigung oder Kriegsgeschehnisse.
  • Die meisten Betroffenen schaffen es, durch Ablenkung und durch aktive Betätigung die Vorkommnisse so weit zu verdrängen, dass sie nicht mehr permanent im Bewusstsein präsent sind. Diese bislang erfolgreich eingesetzten Verdrängungsmechanismen sind jedoch häufig nutzlos, sobald der Betroffene pflegebedürftig wird. Mitursächlich dabei ist oft eine einsetzende demenzielle Erkrankung, die insbesondere die Fähigkeit zur Selbstkontrolle schwächt. Hinzu kommt die Ausdünnung des sozialen Netzes. In vielen Fällen können auch aktuelle Erlebnisse ältere Traumata reaktivieren. Dieses etwa, wenn ein naher Verwandter stirbt oder wenn der Bewohner einen Unfall hat, der ihn zur Bettruhe und zur Inaktivität zwingt.
  • Bei Senioren kann es daher auch viele Jahrzehnte nach dem Vorfall zu einer Reaktivierung des Traumas kommen.
  • In sog. "Flashbacks" (oder “Nachhallerinnerungen”) brechen dann die Erinnerungen wieder auf. Der Bewohner hat das Gefühl, dass sich das Trauma in diesem Augenblick wiederholt und "real" ist. Ihm gelingt keine Trennung zwischen der Gegenwart und der Vergangenheit. Diese Flashbacks können etwa durch visuelle Eindrücke, durch Geräusche, durch Gerüche oder durch taktile Eindrücke ausgelöst werden.

Grundsätze:

  • Das Thema "posttraumatische Belastungsstörung" wird in unserer Einrichtung nicht tabuisiert. Sofern es für die seelische Gesundheit unserer Bewohner zuträglich ist, arbeiten wir mit ihm auch sehr belastende Themen wie sexuelle Gewalt oder Kriegshandlungen auf.
  • Gewalterfahrungen und insbesondere sexuelle Traumata sind nicht auf weibliche Pflegebedürftige beschränkt. Auch männliche Bewohner können das Opfer derartiger Verbrechen sein.
  • Gleichwohl dürfen posttraumatische Belastungsstörungen nicht als allgemeines Erklärungsmodell für alle Arten von psychischen Störungen herhalten. Viele Menschen der Kriegsgeneration haben die NS-Zeit ohne seelische Verletzungen überstanden und auch später keine entsprechenden Traumata durchlebt. Etwaige Verhaltensauffälligkeiten haben dann andere Ursachen.
  • Die Pflege und die Betreuung von betroffenen Senioren ist insbesondere für die Bezugspflegekraft eine fordernde und schwierige Tätigkeit. Wir berücksichtigen bei allen Maßnahmen stets auch die Belastungsgrenzen unserer Mitarbeiter.
  • Pflegekräfte haben bei der Versorgung von Senioren mit posttraumatischen Belastungsstörungen nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Es ist insbesondere wichtig, die eigenen Grenzen zu erkennen. Wir führen keine psychotherapeutischen Behandlungen durch. Dieses ist die ausschließliche Aufgabe von Fachärzten und von Psychotherapeuten.
  • Die Einbindung des Bewohners in das soziale Umfeld der Einrichtung ist entscheidend bei der Verarbeitung eines Traumas. Ein sozial isolierter Traumapatient hat keine Aussicht, das Belastungssyndrom zu überwinden.

Ziele:

  • Der Bewohner spürt, dass wir seine Probleme ernst nehmen.
  • Die seelischen Nöte des Bewohners werden für uns sichtbar und begreifbar.
  • Wir finden die Auslöser (“Trigger”), die die Flashbacks beim Bewohner verursachen und vermeiden diese.
  • Wir ermöglichen es dem Bewohner, sich aktiv mit seinen traumatischen Erinnerungen auseinanderzusetzen.
  • Wir schützen unsere Pflegekräfte vor übermäßigen psychischen Belastungen.

Vorbereitung:

Symptome

Posttraumatische Belastungsstörungen deuten sich vielfach an, noch bevor es zu schwerwiegenden Verhaltensstörungen kommt. Es gibt häufig auch biografische Bezüge, die auf eine Traumatisierung hinweisen. Es ist wichtig, solche Störungen frühzeitig zu entdecken und ggf. auch mithilfe eines Therapeuten aufzuarbeiten. Wenn der Betroffene später eine Demenz entwickelt, werden die Informationssammlung und etwaige Therapiemaßnahmen deutlich erschwert.

  • Der Bewohner hat nächtliche Albträume. Er schläft unruhig, spricht ggf. im Schlaf. Zudem kommt es zum Einnässen, obwohl dafür keine auslösenden körperlichen Beeinträchtigungen vorliegen. Wir beobachten Kotschmiererei.
  • Der Bewohner leidet unter Panikattacken. (Hinweis: Die Hälfte aller Patienten mit Panikattacken hat traumatische Erfahrungen.)
  • Der Bewohner vermeidet bestimmte Situationen, etwa Dunkelheit.
  • Bewohnerinnen kleiden sich bewusst unauffällig, vermeiden Schmuck, Make-up und weibliche Frisuren.
  • Der Bewohner ist anderen Menschen gegenüber misstrauisch und vorsichtig.
  • Bewohnerinnen sind sexuell überaktiv und zeigen Verhalten, das von anderen Menschen als "schamlos" empfunden wird.
  • Es kommt zum sozialen oder zum emotionalen Rückzug. Der Bewohner neigt zu depressiven Stimmungen.
  • Der Bewohner vermeidet Kontakt mit Menschen einer bestimmten Sprachgruppe / ethnischen Herkunft oder mit Menschen in Uniform. Der Bewohner entwickelt Antipathien gegen bestimmte Pflegekräfte, gegen Mitbewohner oder gegen andere Personen, für die es keine nachvollziehbaren Gründe gibt. Es kommt zu unberechtigten Schuldzuweisungen oder zu verbalen Angriffen.
  • Der Bewohner zeigt Suchtverhalten.
  • Es gibt Informationen über zurückliegende Suizidversuche oder über psychiatrische Behandlungen.
  • Bei der Körperpflege bemerkt die Pflegekraft Narben, die auf Folter oder auf andere Gewaltanwendungen hindeuten.
  • Im Rahmen der Biografiearbeit gibt es zeitliche Lücken, weil sich der Bewohner zu bestimmten Lebensabschnitten nicht äußern möchte. Dieses Indiz ist umso relevanter, wenn der Bewohner ansonsten sehr auskunftsfreudig ist.
  • In der Biografie gibt es Hinweise auf andere einschneidende Erlebnisse, etwa auf einen Hausbrand, auf ein Hochwasser, auf einen Unfall usw.
  • Der Bewohner war ein politischer Gefangener im NS-Regime oder in der sowjetisch besetzten Zone bzw. in der späteren DDR. Er trägt eine tätowierte Kennzeichnung für Häftlinge in den Konzentrationslagern.
  • Bei Bewohnern mit Migrationshintergrund beachten wir die geschichtlichen Ereignisse in deren Heimatland. Beispiele: Viele Senioren mit vietnamesischen Wurzeln leiden unter den Erinnerungen an den Indochinakrieg und an den Vietnamkrieg. Bei alten Menschen mit osteuropäischer Abstammung kann es im Verlauf des Prager Frühlings oder des Ungarischen Volksaufstands zu traumatischen Erlebnissen gekommen sein. Bei ehemaligen italienischen Gastarbeitern könnte z. B. ein Erdbeben in der Kindheit zu quälenden Erinnerungen geführt haben.
  • Die Biografie des Bewohners lässt auf Beziehungsstörungen schließen. Er hatte zahlreiche Beziehungen mit zumeist kurzer Dauer.
  • Die Bewohnerin hat ein Kind, das zwischen Herbst 1945 und Sommer 1946 geboren wurde, das also mit einiger Wahrscheinlichkeit aus einer Vergewaltigung hervorging. Häufig ist das Verhältnis zu diesem Kind schlechter als zu Geschwistern, die vorher oder danach geboren wurden.
(Bei Bewohnerinnen mit osteuropäischen Wurzeln ist ein Zeitraum von 1939 bis 1945 relevant.)
  • Der Bewohner zeigt bei bestimmten Pflegemaßnahmen Angstreaktionen, also insbesondere erhöhten Puls, beschleunigte Atmung, gesteigerte Schweißproduktion oder Versteifungen der Extremitäten. Betroffene Senioren lassen die Maßnahme passiv über sich ergehen. Oder aber sie zeigen aggressives Verhalten und wehren sich nach Leibeskräften, schreien, treten, beißen und kratzen.

Informationssammlung

  • Wir führen eine sorgfältige Biografiearbeit durch. Uns ist bewusst, dass viele Bewohner bestimmte Ereignisse aus Scham nicht von sich aus ansprechen werden.
  • Wir suchen den Dialog mit den Angehörigen. Falls wir das Gefühl haben, dass auch diese bestimmte Geschehnisse verschweigen, machen wir sie auf die Bedeutung der Biografiearbeit aufmerksam. Wir können den Bewohner nur dann angemessen pflegen, wenn wir über alle relevanten Informationen verfügen.

Durchführung:

Zuweisung der Bezugspflegekraft

  • Wir achten bei der Zuweisung der Bezugspflegekraft darauf, dass diese eine angemessene Betreuung sicherstellen kann. Die Kriterien ergeben sich aus der auslösenden Traumatisierung. Etwa: gleichgeschlechtliche Pflegekraft, Vermeidung von Pflegekräften mit einem bestimmten Akzent (etwa russisch oder englisch) oder einer bestimmten Hautfarbe (etwa dunkelhäutig).
  • Zudem sollte die Bezugspflegekraft Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Senioren haben. Dieses ist i. d. R. erst nach mehreren Berufsjahren der Fall.
  • Falls notwendig erhalten diese Bezugspflegekräfte eine entsprechende Fortbildung im Rahmen externer oder interner Seminare. (Hinweis: Derartige Schulungen dauern zumeist einen Tag und kosten ca. 100 Euro.)
  • Wenn die Bezugspflegekraft krank ist oder Urlaub hat, sollte der Kreis der Vertretungskräfte möglichst klein sein.
(Hinweis: Das Bezugspflegesystem ist bei der Betreuung von Senioren mit einer posttraumatischen Belastungsstörung sehr wichtig. Häufig entsteht zwischen dem Bewohner und der Bezugspflegekraft ein enges Verhältnis. In biografischen Gesprächen öffnen sich dann ggf. die Pflegebedürftigen und berichten über schreckliche Erfahrungen.)

Flashback

  • Bei einem Flashback ist der Bewohner in den Erinnerungen an die Vergangenheit gefangen. Wir versuchen, ihn aus diesem Zustand zu lösen.
  • Wir lenken den Bewohner ab, etwa indem wir ihn anleiten, seine Wahrnehmung gezielt auf das Hier und Jetzt zu fokussieren.
  • Nach einem Flashback suchen wir den Dialog mit dem Bewohner. Wir fragen ihn, was den Flashback ausgelöst haben könnte. Derartige Auslöser (“Trigger”) sollten soweit möglich zukünftig vermieden werden.
  • Wir sammeln diese Informationen und thematisieren diese in Fallbesprechungen.
(Hinweis: Viele Trigger sind offensichtlich; wie etwa Sirenengeheul oder Silvesterfeuerwerk. Dazu kommen “unscheinbare” Auslöser, die individuell geprägt sind. Ehemalige Insassen eines Konzentrationslagers können also empfindlich auf Hundegebell, Lautsprecherdurchsagen oder den Geruch von Desinfektionsmitteln reagieren.)

Gespräche

  • Wir stehen dem Bewohner jederzeit zur Verfügung, wenn dieser über seine Situation sprechen möchte.
  • Wir achten auf eine vertrauensvolle Umgebung, insbesondere führen wir die Gespräche ohne die Anwesenheit anderer Bewohner.
  • Die Pflegekraft vermittelt ein Gefühl der Geborgenheit und der Akzeptanz.
  • Wir vermeiden Suggestivfragen, etwa wenn die Pflegekraft bereits einen konkreten Verdacht hat und diesen bestätigen will.
  • Wir vermeiden es, allzu neugierig nachzufragen. Wenn der Bewohner offenkundig über ein Thema nicht sprechen will, drängen wir ihm ein Gespräch darüber nicht auf. Im Zweifel überlassen wir es den Fachärzten und Psychotherapeut zu entscheiden, wie weit "nachgebohrt" werden soll.
  • Wir unterlassen jede moralische Bewertung; etwa dass "die Deutschen" als Kriegsauslöser für die Vertreibung "selber schuld" sein. Die Pflegekraft achtet aber auch auf Distanz, z. B. wenn ein Bewohner den Wunsch nach Rache an einem Peiniger äußert oder allgemein "die Russen" oder "die Franzosen" ablehnt.
  • Wir bewahren diese Neutralität auch, wenn der Betroffene offenbart, dass er selbst Täter war, also etwa feindliche Soldaten tötete oder Gefangene misshandelte. Derartige Informationen werden strikt vertraulich behandelt und weder Mitarbeitern noch Angehörigen mitgeteilt. Sie werden auch nicht schriftlich fixiert.

Berührungen

  • Körperlicher Kontakt kann z. B. für ein Missbrauchsopfer schwer zu ertragen sein. Da aber Berührungen insbesondere bei pflegebedürftigen Senioren nicht vermeidbar sind, achten wir darauf, dass diese nicht zu belastend für den Bewohner sind.
  • Die Berührungen werden vorher angekündigt, damit sich der Bewohner auf sie einstellen kann. Dem Bewohner wird immer ein kurzer Augenblick gelassen, damit er widersprechen kann, wenn er die Berührung nicht wünscht. Das kann etwa ein Zurückzucken, ein Laut oder ein mimischer Ausdruck sein. Auch bei bewusstlosen Senioren erfolgt eine solche Ankündigung.
  • Wir berücksichtigen, dass es verschiedene Intensitäten von Berührungen gibt. Leichte Berührungen wie etwa an der Hand oder an der Schulter sind zumeist unproblematisch. Bei einem entsprechenden Vertrauensverhältnis toleriert der Bewohner i. d. R. auch Berührungen am Kopf, im Gesicht, am Bauch oder an den Beinen. Eine Berührung im Intimbereich hingegen ist insbesondere bei Opfern sexueller Gewalt häufig kaum möglich.
  • Kritisch sind auch die Verabreichung von Vaginalzäpfchen, die Anwendung rektaler Abführmittel, rektales Ausräumen, das An- und Ausziehen der Bewohnerin sowie (ganz wichtig!) Fixierungsmaßnahmen.
  • Wenn nötig wird eine Pflegemaßnahme unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen.
Hinweise:
  • Im Dialog mit dem behandelnden Arzt lassen sich häufig Alternativen zu Zäpfchen, Darmeinläufen mittels Irrigator, digitalen Entleerungen und ähnlichen Maßnahmen finden.
  • Der sofortige Abbruch einer Pflegemaßnahme bei Abwehrreaktionen ist entscheidend. Denn häufig ist nicht die Berührung als solche der Trigger für den Flashback, sondern das Gefühl des Ausgeliefertseins. Wenn der Bewohner ein Mitspracherecht hat, verliert die aktuelle Situation ihr Bedrohungspotenzial.

Weiteres

  • Wir achten strikt auf die Schamgrenzen. Senioren werden z. B. nicht entblößt auf den Toilettenstuhl gesetzt, wenn ein Dritter dieses beobachten kann.
  • Die Anzahl der anwesenden Pflegekräfte bei sensiblen Maßnahmen wird auf ein Minimum reduziert. Dieses insbesondere bei der Intimpflege, beim Toilettengang oder bei der Katheterisierung. Vor allem werden diese Senioren nicht durch Pflegevisiten belastet, in deren Rahmen eine Pflegekraft eine intime Maßnahme durchführt und andere Pflegekräfte das Geschehen beobachten. Dieses gilt auch für die Ausbildung von Pflegeschülern.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner kurzfristig Psychopharmaka (wie etwa Benzodiazepine) erhalten sollte. Der Einsatz muss aufgrund des Suchtpotenzials gut begründet sein.
  • Wir ermuntern den Bewohner, sich am sozialen Leben innerhalb der Einrichtung zu beteiligen und insbesondere die Freizeitangebote wahrzunehmen.
  • In vielen größeren Städten gibt es Selbsthilfegruppen für Opfer von posttraumatischen Belastungsstörungen. (Problem: Häufig stellen dort jüngere Betroffene die Mehrheit der Teilnehmer.)
  • Sofern der Bewohner konfessionell gebunden ist, vermitteln wir auf Wunsch den Kontakt zu einem Seelsorger.
  • Bei Angehörigen verfolgter Minderheiten wie Juden, Roma, Sinti oder Homosexuellen kann es Schwierigkeiten geben, diese zur Nutzung einer Dusche zu bewegen. In den Vernichtungslagern wurden die Gaskammern als Duschen getarnt. Wir bieten dann z. B. Teil- oder Vollbäder an.
  • Pflegekräfte sind während des Nachtdiensts gehäuft mit Flashbacks konfrontiert. Dieses liegt daran, dass der Bewohner bei der Durchführung einer Pflegemaßnahme nicht richtig wach ist. Das nächtliche Anleuchten mit einer Taschenlampe verängstigt ihn zusätzlich. Pflegekräfte müssen entsprechend einfühlsam vorgehen.

Nachbereitung:

Prognose

Wenn der Bewohner eine Psychotherapie erhält, die ggf. durch Psychopharmaka unterstützt wird, können die Belastungen erheblich reduziert werden. Dieses gilt auch im hohen Alter.

  • Unterbleibt die Behandlung, kann sich das Leiden weiter chronifizieren. Das Risiko für Depressionen und für Abhängigkeitserkrankungen steigt.
  • Sowohl die Rückbildung wie auch das weitere Fortschreiten der Belastungsstörung erfolgen nicht linear, sondern wellenförmig. Es kann immer Fortschritte und Rückschläge geben.

Behandlung in einer Fachklinik

Falls notwendig regen wir die fachärztliche Behandlung (soweit möglich) in einer darauf spezialisierten Klinik an. Eine derartige Therapie ist unter folgenden Bedingungen sinnvoll:

  • Der Bewohner ist als Folge der Belastungsstörung auch mit unserer Hilfe nicht mehr in der Lage, seinen Alltag zu bewältigen.
  • Die bisher erfolgte ambulante Therapie brachte keinen hinreichenden Erfolg.
  • Zusätzlich zu den Symptomen der Belastungsstörung kommen weitere relevante Krankheitsbilder wie etwa schwere Depressionen, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen oder Suchterkrankungen.
  • Es gibt hinreichende Anzeichen für eine Suizidgefährdung.

Weiteres

  • Wir nutzen Supervision, um die Kräfte unserer Pflegekräfte zu schonen und einen Burn-out zu vermeiden.
  • Der behandelnde Arzt wird über alle relevanten Veränderungen umgehend informiert.

Dokumente:

  • Pflegebericht
  • Pflegeplanung

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  •  alle Mitarbeiter



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