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Standard "Rufbereitschaft" für ambulante Pflegedienste
In
vielen - zumeist kleinen - Pflegediensten zeigen die Firmengründer noch
echte Einsatzbereitschaft: Sie leisten die nächtliche Rufbereitschaft
selbst. Für alle Pflegeteams, die diese Aufgaben auf mehrere
Mitarbeiter verteilen, haben wir einen Standard vorbereitet.
Standard "Rufbereitschaft" für ambulante Pflegedienste
Definition:
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Die Rufbereitschaft garantiert unseren Klienten
eine permanente Erreichbarkeit an 24 Stunden pro Tag und 365 Tagen im
Jahr. Bei einem pflegerischen Notfall, z. B. in der Nacht, können uns
unsere Klienten jederzeit kontaktieren und um Hilfe bitten.
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Bei einem "pflegerischen Notfall" handelt es
sich um ein unerwartetes Ereignis, das zwar nicht lebensgefährlich ist,
dafür aber die Gesundheit eines Klienten mittelfristig beeinträchtigen
kann, wenn wir nicht eingreifen.
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Für den Mitarbeiter bedeutet Rufbereitschaft,
dass er sich außerhalb der regulären Arbeitszeit bereithält, um
kurzfristig auf Abruf dienstlich tätig zu werden.
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Die Rufbereitschaft funktioniert technisch über
eine Anrufweiterschaltung, sodass in einem Notfall die bekannte
Telefonnummer unseres ambulanten Pflegedienstes gewählt werden kann.
Der Mitarbeiter, der zu diesem Zeitpunkt Rufbereitschaft hat, erhält
automatisch diesen weitergeleiteten Telefonanruf und ist verpflichtet,
den Klienten so schnell wie möglich in seiner Häuslichkeit aufzusuchen.
Anmerkungen:
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In vielen Pflegediensten ist die
Rufbereitschaft unter den Mitarbeitern zurecht unbeliebt. Dieses liegt
primär daran, dass die Mitarbeiter während der Rufbereitschaft mit
Anrufen behelligt werden, die bei einer guten Arbeitsorganisation
vermeidbar gewesen wären. Dieses ist etwa bei einem schlecht
organisierten Dienst- und Tourenplan der Fall. Hier nutzen viele
Klienten und Angehörige die Rufbereitschaft dafür, um nachzufragen,
warum sich die Pflegekraft verspätet. Nicht selten ist auch das Büro
des Pflegedienstes telefonisch so schlecht zu erreichen, dass externe
Partner, Ärzte oder Lieferanten stattdessen auf die Rufbereitschaft
ausweichen.
Grundsätze:
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Die Rufbereitschaft ist für uns mehr als eine
rechtliche Verpflichtung. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit,
unsere Klienten ggf. auch in der Nacht professionell zu versorgen.
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Die Rufbereitschaft unserer Mitarbeiter wird vergütet.
Ziele:
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Unsere Klienten und deren Angehörige kennen die
Aufgaben, die Möglichkeiten und auch die Grenzen der Rufbereitschaft.
Sie erhalten jederzeit Unterstützung, wenn es zu einem pflegerischen
Notfall kommen sollte.
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Alle Klienten und deren Angehörige wissen, dass in einer lebensbedrohlichen Situation der Notruf 112 zu wählen ist.
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Die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter während der Rufbereitschaft wird auf ein Minimum begrenzt.
Vorbereitung:
Information der Klienten und deren Angehörigen
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Alle Klienten sowie die Angehörigen erhalten
Informationsmaterial, in dem auf die ständige Erreichbarkeit unseres
Pflegedienstes hingewiesen wird. Zusätzlich werden jeder Klient und die
Angehörigen in einem persönlichen Gespräch noch einmal über das System
der Rufbereitschaft informiert.
(Hinweis: Ein Pflegedienst sollte aus wettbewerbsrechtlichen Gründen
die Rufbereitschaft nicht als besonderen oder gar exklusiven Service
bewerben. Es handelt sich bei der Rufbereitschaft um eine gesetzliche
Vorgabe, die jeder Anbieter erbringen muss.)
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Dem Klienten wird im persönlichen Dialog die
Zielsetzung der Rufbereitschaft erläutert. Die Rufbereitschaft ist kein
Ersatz für den "Notruf 112" bei lebensbedrohlichen Notlagen. Außerdem
sollte der Klient die Rufbereitschaft nur dann nutzen, wenn sein
Anliegen nicht bis zum nächsten regulären Pflegeeinsatz warten kann.
Dieses ist etwa der Fall bei folgenden Notfällen:
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Der Klient ist gestürzt. Er ist offenkundig nicht schwer verletzt, benötigt aber dennoch Unterstützung.
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Ein Verband löst sich.
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Der Klient hat Schmerzen und benötigt eine Bedarfsmedikation.
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Ein mitpflegender Angehöriger ist krankheitsbedingt ausgefallen.
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Der Klient benötigt einen Toilettengang, kann diesen aber nicht allein bewerkstelligen.
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Die dienstlichen (oder gar privaten)
Mobilfunkrufnummern der Pflegekräfte werden nicht an Klienten
weitergegeben. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
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In einem Notfall wählt der Klient die
Mobilfunknummer einer Pflegekraft, die aber an diesem Abend keinen
Dienst hat. Die Pflegekraft würde in ihrer Freizeit gestört. Zudem
kommt es zum Zeitverlust, da die Informationen an die diensthabende
Pflegekraft weitergeleitet werden müssen.
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Mobilfunkrufnummern haben eine kurze
Lebensdauer, etwa weil die Pflegekraft den Anbieter wechselt. Der
Klient wählt dann im Notfall ggf. eine Rufnummer, die nicht mehr aktiv
ist.
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Die Rufnummer der Rufbereitschaft wird in das
Schnellwahlsystem des Telefons des Klienten eingegeben. Bei
Festnetztelefonen bringen wir neben die jeweilige Schnellwahltaste
einen gut lesbaren Aufkleber mit dem Schriftzug "Rufbereitschaft
Pflegedienst" an. Soweit möglich wird die Rufnummer der Rufbereitschaft
auch in das digitale Telefonbuch von schnurlosen Telefonen eingegeben.
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Wenn wir auf Angehörige treffen, ermuntern wir
diese, die Rufnummer der Rufbereitschaft in das Telefonbuch ihres
Smartphones zu übernehmen.
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Wir machen den Klienten und seine Angehörigen
darauf aufmerksam, dass es passieren kann, dass die Pflegekraft während
der Rufbereitschaft nicht sofort telefonisch erreicht werden kann.
Dieses ist etwa der Fall, wenn sich der Mitarbeiter in einem Funkloch
befindet oder einen Pflegeeinsatz durchführt und dabei nicht gestört
werden kann. In diesem Fall soll der Klient seinen Namen und die
Telefonnummer auf der Mailbox der Rufbereitschaft hinterlassen. Wir
versichern ihm, dass er schnellstmöglich zurückgerufen wird.
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Klienten können uns alternativ ein Notfallfax
senden. Dieses Vorgehen ist sinnvoll bei Senioren ohne Gehör, ohne
Kehlkopf sowie bei anderen Sprachstörungen. Formulare liegen stets
neben dem Faxgerät des Klienten. Der Name des Klienten ist bereits auf
dem Faxvordruck eingetragen. Für das Fax nutzen wir einen
"Fax-to-eMail"-Service. Der Klient schickt also ein Fax. Dieses wird
vom Provider (oder vom Router) automatisch in eine eMail umgewandelt,
die dann von der diensthabenden Pflegekraft mittels Smartphone gelesen
werden kann. Es ist sicherzustellen, dass eine eintreffende eMail
zeitnah gelesen wird.
Organisation
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Wir definieren einen Festnetzanschluss als
feste Telefonnummer für die Rufbereitschaft. Nur diese Rufnummer wird
dem Kunden mitgeteilt.
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Wir wählen für das dienstliche Smartphone einen
Serviceprovider mit guter Netzabdeckung in unserem Einzugsbereich.
Zudem nutzen wir einen Laufzeitvertrag, damit ständig ausreichend
Deckung für Gespräche verfügbar ist.
(Hinweis: Ein Prepaidvertrag vom Discounter im E-Netz ist somit häufig keine gute Wahl.)
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Die Rufnummer der Rufbereitschaft wird auf
unserer Homepage angegeben. Sie ist deutlich als solche gekennzeichnet.
Sie ist nicht mit der regulären Rufnummer des Büros identisch.
(Hinweis: Ansonsten wird die Rufbereitschaft schnell zur allgemeinen
"24-Stunden-Info-Hotline".)
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Die Rufnummer der Rufbereitschaft sollte
möglichst über Jahre unverändert bleiben. Sollten wir den Anbieter für
den Festnetzanschluss wechseln, wird die Rufnummer "mitgenommen".
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Wir bitten den Klienten, uns eine Kopie seines Haustürschlüssels zu überlassen. Wir können ihm dann schneller helfen.
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Die Rufbereitschaft wird im Dienstplan für jede Pflegefachkraft geplant und kenntlich festgehalten.
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Jeder Mitarbeiter, der an diesem Tag für die
Rufbereitschaft verantwortlich ist, verfügt über die Adressen und die
Telefonnummern aller durch uns betreuten Klienten und deren Angehörigen.
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Die Sicherstellung der Rufbereitschaft wird in unserem Pflegekonzept kurz beschrieben.
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Wir teilen nur Pflegefachkräfte für die Rufbereitschaft ein. Schwangere Mitarbeiter werden nicht eingesetzt.
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Das Fahrzeug für die Rufbereitschaft muss mit einem Navigationssystem und mit einer Freisprecheinrichtung ausgestattet sein.
Umgang mit dem Telefon der Rufbereitschaft
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Sobald ein Mitarbeiter das Telefon der
Rufbereitschaft erhält, testet er die Erreichbarkeit. Er wählt von
einem anderen Anschluss die Nummer der Rufbereitschaft und prüft, ob
das dienstliche Smartphone klingelt.
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Der Mitarbeiter stellt sicher, dass der Akku des Smartphones einen ausreichenden Ladezustand aufweist.
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Das Smartphone darf während der Rufbereitschaft nicht in den "Flugmodus" oder in den "Nicht-stören-Modus" gebracht werden.
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Der Mitarbeiter stellt sicher, dass sich das Smartphone jederzeit in Hörweite befindet.
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Die Pflegekraft vermeidet Aufenthalte in Umgebungen mit schlechtem Mobilfunkempfang, etwa Kellerräume.
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Die Einstellung der Rufnummernerkennung wird nicht verändert. Die Rufnummer darf nicht unterdrückt werden.
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Wenn die Pflegekraft während ihrer Rufbereitschaft im Pkw unterwegs ist, nutzt sie die Bluetooth-Freisprecheinrichtung.
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Das Telefon wird nicht aus der Schutzhülle
entfernt. Falls das Gerät eine Fehlfunktion hat oder durch einen Sturz
zerstört wird, muss die SIM-Karte schnellstmöglich in ein anderes Gerät
überführt werden.
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Die PIN-Nummer der SIM-Karte sowie die PIN-Nummer des dienstlichen Smartphones müssen allen Mitarbeitern bekannt sein.
Durchführung:
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Bei einem Anruf notiert sich die Pflegekraft
alle wichtigen Informationen. Dazu zählen insbesondere die Anrufzeit,
das Datum, der Name des Anrufenden sowie stichwortartig der Inhalt des
Gesprächs.
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Mitunter hat ein Anruf keinen pflegerischen
Grund, sondern dreht sich um organisatorische Fragen. In diesem Fall
verweist die Pflegekraft freundlich auf die Sprechzeiten des Büros.
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Wenn ein Pflegeeinsatz notwendig ist, nennt die Pflegekraft dem Klienten die voraussichtliche Ankunftszeit.
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Es kann vorkommen, dass ein Klient die
Rufbereitschaft wählt, weil er einsam ist und weil er sich langweilt.
In diesem Fall sollte die Pflegekraft noch am Telefon nachdrücklich
darauf hinweisen, dass die Rufbereitschaft nur für Notfälle gedacht
ist. Wenn sich eine Pflegekraft aus Mitleid zu einem längeren Gespräch
verleiten lässt, wird der Klient i. d. R. sein Verhalten wiederholen.
Zudem ist die Rufnummer für andere Klienten besetzt, die ggf.
zeitgleich eine tatsächliche Notlage melden wollen.
Nachbereitung:
Dokumentation
Nach
jedem erfolgten Einsatz dokumentiert die Pflegefachkraft in dem
"Protokoll: Einsatz während der Rufbereitschaft" folgende Punkte:
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Name und Adresse des Klienten
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Zeitpunkt des Eingangs
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Grund des Hilferufs
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die Art der geleisteten Hilfe
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ggf. die vermittelte Hilfe
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die erbrachte Leistung
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Dauer des Einsatzes
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Unterschrift Klient
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Unterschrift der Pflegefachkraft
Weiteres
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Mitunter kann es sinnvoll sein, einmal jährlich
alle Anrufe bei der Rufbereitschaft statistisch auszuwerten. Häufig
zeigt sich, dass eine kleine Personengruppe für einen Großteil der
Anrufe verantwortlich ist. Hier könnte sich Optimierungs- und
Aufklärungsbedarf ergeben.
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Ggf. aufgetretene Probleme werden im Qualitätszirkel thematisiert.
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Wir überprüfen einmal im Jahr, ob die Rufnummer der Rufbereitschaft wirklich bei jedem Klienten bekannt und hinterlegt ist.
Dokumente:
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Pflegedokumentation
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Protokoll "Einsatz während der Rufbereitschaft"
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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