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Standard "Begleitung sterbender Menschen"

"Wir lassen unsere Bewohner auch im Sterben nicht allein." Diese oder ganz ähnliche Versprechen finden sich wohl in jedem Pflegeleitbild und -konzept. Mit einem Standard Sterbebegleitung können Sie sicherstellen, dass die Senioren in ihren letzten Lebenstagen optimal versorgt sind.


 Standard "Begleitung sterbender Menschen"


Definition:

In unsere Einrichtung ziehen Menschen, die meistens in der Gewissheit leben, dass dies ihr letztes Zuhause sein wird. Zu diesem Abschnitt des Lebens gehört unweigerlich der Sterbeprozess. Wir möchten in dieser Situation unsere Bewohner unterstützen. Der alte Mensch und seine Angehörigen sollen menschliche Nähe und Zuwendung in diesem schmerzlichen Prozess erfahren und sich nicht allein gelassen fühlen.


Deklaration der Menschenrechte Sterbender (Christopher Student):

  • Ich habe das Recht, als lebendiges menschliches Wesen behandelt zu werden, bis ich sterbe.
  • Ich habe das Recht, meine Hoffnung aufrecht zu erhalten, egal worauf sie sich jeweils richtet.
  • Ich habe das Recht, von Menschen umsorgt zu werden, die ihrerseits Hoffnung haben.
  • Ich habe das Recht, meine Gefühle und Emotionen in Bezug auf meinen bevorstehenden Tod auf meine Weise zum Ausdruck zu bringen.
  • Ich habe das Recht, an Entscheidungen über meine Pflege teilzuhaben.
  • Ich habe das Recht, ständige medizinische und pflegerische Betreuung zu erwarten, auch wenn keine Heilung erreicht werden kann und die Pflege nur noch Leiden mildern kann.
  • Ich habe das Recht, nicht allein zu sterben / allein zu sterben.
  • Ich habe das Recht, schmerzfrei zu sein / Schmerzen zu haben.
  • Ich habe ein Recht darauf, nicht getäuscht zu werden.
  • Ich habe das Recht, von meiner und für meine Familie Hilfe zu empfangen, damit wir meinen Tod akzeptieren können.
  • Ich habe das Recht, in Frieden und Würde zu sterben.
  • Ich habe das Recht, meine Individualität zu behalten und nicht für meine Entscheidungen verurteilt zu werden, mögen diese auch Überzeugungen anderer Menschen widersprechen.
  • Ich habe das Recht, offen und ausführlich über meine religiösen und / oder spirituellen Erfahrungen zu sprechen, unabhängig davon, was dies für andere bedeutet.
  • Ich habe das Recht zu erwarten, dass die Unversehrtheit meines Körpers auch nach meinem Tod respektiert wird.
  • Ich habe das Recht auf feinfühlige und kompetente Pflegepersonen, die meine Bedürfnisse verstehen und imstande sind, ihrerseits eine Erfüllung darin zu finden, mir zu helfen, meinem Tod in die Augen zu schauen.

Grundsätze:

  • Wir nehmen uns die notwendige Zeit für den Sterbenden und seine Angehörigen, um ihn und seine Familie in diesem schwierigen Prozess zu begleiten.
  • Wir führen für unsere Mitarbeiter in belastenden Situationen Supervision durch.

Ziele:

  • Es soll eine menschenwürdige Begleitung im Sterbeprozess durch zwischenmenschliche Nähe gewährleistet werden.
  • Es soll ein schmerzfreier Sterbeprozess ermöglicht werden.
  • Es soll eine optimale Pflegequalität gewährleistet werden.

Vorbereitung:

  • Wir schulen unsere Mitarbeiter regelmäßig zum Thema Sterbebegleitung.
  • Zur Entlastung unserer Mitarbeiter arbeiten wir in der Sterbebegleitung mit Kooperationspartnern zusammen, wie etwa:
    • Seelsorgern
    • vor Ort arbeitende Hospizmitarbeiter
    • Angehörige
    • Ehrenamtliche
    • Hausärzte
    • Palliativstationen des Krankenhauses
    • Supervision für unsere Pflegekräfte bei Bedarf

Durchführung:

(Hier sollten Sie ggf. Ihre individuellen Regelungen festlegen.)


Pflegemaßnahmen:

  • Unsere Pflegekräfte sprechen ggf. den Hausarzt auf eine adäquate Schmerztherapie an.
  • Die Pflegekräfte nehmen Rücksicht auf den Tagesrhythmus des Sterbenden, z.B. bei den Schlafgewohnheiten, Essenszeiten.
  • Sie sorgen für eine ausreichende Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr.
  • Ggf. werden atemunterstützende Maßnahmen eingeleitet, die Atemwege freigehalten
  • Es wird Anleitung und Unterstützung bei der Körperpflege und den Ausscheidungen gegeben.
  • Es werden gewohnte Rituale eingehalten, wie z.B. morgens das Radio einschalten.
  • Es werden soweit notwendig Pflegehilfsmittel eingesetzt.
  • Es werden die erforderlichen Prophylaxen durchgeführt, wie etwa Dekubitus-, Thrombose-, Kontrakturenprophylaxe.

Kommunikation:

  • Unsere Pflegekräfte fühlen mit dem Sterbenden mit, achten dabei aber auch auf angemessene Nähe und Distanz.
  • Sie helfen dem Sterbenden, seine Trauer und Schmerzen über den zunehmenden Verfall zu akzeptieren und anzunehmen.
  • Den Klagen des Sterbenden wird Beachtung geschenkt, evtl. verbirgt sich dahinter ein unmittelbarer Hilfeschrei oder der Wunsch nach mehr Aufmerksamkeit.
  • Schmerzen werden gelindert und erträglich gemacht, aber nicht nur durch die Gabe von Medikamenten.
  • Unsere Pflegekräfte ermöglichen dem Sterbenden Sinneswahrnehmungen durch Musik, Farben, Wärme und Düfte.

Organisatorisches:

  • Der Sterbende wird nach Möglichkeit nicht in ein anderes Zimmer verlegt. Wenn dieses doch notwendig wird, dann wird darauf mit Gesprächen vorbereitet.
  • Der jeweiligen Bezugspflegekraft wird durch Veränderungen im Dienstplan mehr Zeit eingeräumt, um sich intensiver dem Sterbenden zuwenden zu können.
  • Unsere Pflegekräfte sowie die Heimleitung beachten die vom Sterbenden ggf. formulierten Wünsche in der Patientenverfügung.

Nachbereitung:

  • zulassen der Trauer bei allen Beteiligten durch Gesprächsangebote
  • Auftretende Probleme werden im Qualitätszirkel bearbeitet.

Dokumente:

  • Pflegedokumentation
  • Patientenverfügung

Personalbedarf zur Durchführung:

  • Bezugspflegekraft

Qualifikation / Verantwortlichkeit:

  • alle Mitarbeiter



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