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Standard "Umgang mit Sterilgut"

Wenn nur eine einzige Karte aus dem Kartenhaus gezogen wird, dann wackelt die ganze Konstruktion. Das gilt auch für die Infektionsprophylaxe. Schon kleine Unachtsamkeiten können dazu führen, dass ein komplexes Hygienesystem versagt.


Standard "Umgang mit Sterilgut"


Definition:

  • Die Lagerung und die Handhabung von Sterilgut ist ein elementarer Bestandteil unseres Hygienekonzepts.
  • Die Verpackung muss einerseits durchlässig für Wasserdampf und für Gase sein, ohne gleichzeitig auch Bakterien und andere Keime passieren zu lassen. Das Sterilgut muss in der Verpackung sicher transportiert und gelagert werden können. Es muss Pflegekräften möglich sein, das Sterilgut einfach aus der Verpackung zu entnehmen, ohne dass dieses dabei kontaminiert wird.
  • Wir unterscheiden Primär- und Sekundärverpackungen:
    • Die Primärverpackung stellt sicher, dass das Sterilgut nicht kontaminiert wird, solange die Verpackung intakt bleibt.
    • Die Sekundärverpackung ist eine zusätzliche Schutz- und Transportverpackung. Zumeist beinhaltet eine Sekundärverpackung eine Vielzahl von Sterilgütern. Beispiel: ein Karton mit 25 steril verpackten Einmalspritzen.

Grundsätze:

  • Sicherheit steht bei uns an erster Stelle. Wenn wir Zweifel an der Sterilität eines Produkts haben, so wird dieses nicht mehr verwendet.
  • Hygiene muss lückenlos sein. Wenn die Hygiene auch nur in einem Arbeitsschritt vernachlässigt wird, ist das gesamte Hygienekonzept infrage gestellt.

Ziele:

  • Sterilgut wird sachgerecht gelagert.
  • Kontaminiertes Material wird korrekt erkannt und aussortiert.
  • Die Sterilität des Materials ist auch nach dem Öffnen gewährleistet.
  • Material wird nicht verschwendet.

Vorbereitung:

Organisation

  • Wir bilden unser Personal regelmäßig weiter. Wir arbeiten dabei intensiv mit den Herstellern der Produkte zusammen.
  • Die Sekundärverpackung sollte nur die Menge an Material enthalten, die binnen kurzer Zeit verbraucht werden kann. Dieses sollte bei der Bestellung berücksichtigt werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass steriles Material nicht mit unsterilem verwechselt werden kann.
  • Generell sind komplette Sterilsets zu bevorzugen, also etwa Verbandssets. Wir minimieren damit das Risiko einer Kontaminierung während des Zusammenstellens des für eine Maßnahme notwendigen Materials.

Lagerung

  • Sterilgut sollte dunkel gelagert und insbesondere vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden. Eine Lagerung am Fenster sollte daher unterbleiben.
  • Der Lagerungsraum muss sauber und staubarm sein. Die Luftfeuchtigkeit sollte einen Wert von 70 Prozent nicht übersteigen. Das Lager muss frei von Ungeziefer und gut durchlüftet sein.
  • Wir beachten die Lagerungsvorschriften der Güter. Wenn diese "geschützt" gelagert werden sollen, bewahren wir diese in geschlossenen Schränken oder in Schubladen auf. Sofern eine "ungeschützte" Aufbewahrung ausreicht, kann das Material in Regalen, auf Arbeitsflächen oder auf Materialwagen gelagert werden. Grundsätzlich aber ist eine geschützte Lagerung vorzuziehen.
  • Die Lagerfläche sollte glatt und gut desinfizierbar sein. Daher können z. B. keine Holzregale genutzt werden.
  • Sterilwaren werden niemals auf dem Boden oder unter einem Waschbecken gelagert.
  • Herstellervorgaben zur Lagerungstemperatur werden strikt beachtet. Insbesondere sollten starke Temperaturschwankungen vermieden werden.
  • Beim Verbrauch von sterilem Material ist darauf zu achten, dass älteres Gut zuerst genutzt wird. Bei der Einlagerung wird daher neues Material hinter (und nicht vor) das ältere Material gestellt (sog. "FIFO-Prinzip", also "first in - first out".)
  • Sterilgut in “weichen” Verpackungen (Papier, Folie oder Vlies) darf nicht übereinandergestapelt werden.
  • Mehrere Verpackungen dürfen nicht mit einem Gummiband zusammengebündelt werden. Dadurch könnten die Verpackungen verformt werden.
  • Der Inhalt von Materialschütten (wie etwa für Kanülen oder Spritzen) wird vollständig verbraucht und erst dann wieder aufgefüllt. Die Schütte wird regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die Durchführung wird im "Sterilgut-Lagerprotokoll" dokumentiert.

Transport von Sterilgut

  • Sterilgut wird ausschließlich in der originalen Transport- oder Lagerverpackung transportiert.
  • Das Sterilgut darf in(!) einem Pflegearbeitswagen, aber nicht auf(!) einem Wagen transportiert werden.
  • Generell sollte das Material auf seinem Weg aus dem Lager zum Bewohner so selten wie möglich umgeladen werden.
  • Ggf. werden die dafür benötigten Behältnisse oder Wagen vor dem Transport desinfiziert.
  • Wenn ein steriler Gegenstand während des Transports zu Boden fällt, wird er entsorgt oder aufbereitet.

Durchführung:

Kontrolle der Kennzeichnung

Auf der Verpackung des Sterilguts müssen verschiedene Informationen vermerkt sein. Wenn diese nicht zu finden sind oder nicht mehr deutlich lesbar sind, wird das Sterilgut verworfen oder neu sterilisiert.

  • Produktbezeichnung, etwa: "sterile Pinzetten, einzelverpackt, 50 Stück"
  • Verfallsdatum: Das Datum gibt den Zeitraum an, innerhalb dessen die Sterilität des Materials gesichert ist.
  • ggf. Sterilisationsdatum
  • Chargennummer des Produkts. Diese Information ist relevant bei Einmalartikeln, die bereits steril geliefert wurden. Wenn das Produkt reklamiert wird, kann anhand dieser Nummer der Verursacher des Hygieneproblems schneller festgestellt werden.
  • Name der Person, die das Gut sterilisiert hat. Diese Informationen sind relevant, wenn die Gegenstände innerhalb der Einrichtung oder von einem externen Dienstleister sterilisiert wurden.
  • Sterilitätsindikator, zumeist in Form eines Papierstreifens oder als Indikatorfeld.

Nutzung des Materials

  • Das Durchwühlen von Sterilgut sollte unterbleiben.
  • Die Arbeitsfläche muss ausreichend groß und keimfrei sein. Im Zweifel wird die Oberfläche vor der Nutzung desinfiziert.
  • Es ist wichtig, dass die Arbeitsfläche stabil ist und nicht wackelt.
  • Bei einer Lagerung in der Lagerverpackung kann sich auf dem Karton selbst in einer sauberen Umgebung im Laufe der Monate Staub ansammeln. Dieser wird vor dem Öffnen der Lagerverpackung entfernt. Eine Neubefüllung einer Lagerverpackung nach dem Anbruch muss unterbleiben.
  • Vor jedem Kontakt mit sterilem Material muss stets eine Händedesinfektion durchgeführt werden.
  • Ggf. trägt die Pflegekraft Schutzkleidung, insbesondere Einmalhandschuhe und einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Steriles Gut wird immer erst dann ausgepackt, wenn es unmittelbar danach benötigt wird.
  • Steriles Material muss auch während des Arbeitens strikt von unsterilen Gütern getrennt werden.
  • Wenn das Material auf der Arbeitsfläche ausgebreitet liegt, sollte die Pflegekraft so wenig wie möglich sprechen.
  • Husten und Niesen über dem Material machen dieses unsteril.
  • Generell sollte die Pflegekraft das sterile Material so weit wie möglich vom eigenen Körper ablegen, also eher ans abgewandte Ende des Tisches und nicht direkt unter dem eigenen Kinn.
  • Luftbewegungen sollten vermieden werden, da diese Staub aufwirbeln. Fenster werden geschlossen. Personen sollten im Raum nicht umherlaufen.
  • Das Sterilgut wird mit Vorsicht und entsprechend den Herstellervorgaben geöffnet. Wir bevorzugen eine berührungsfreie Arbeitsweise (sog. "Non-Touch-Methoden").
  • Sterilgut sollte nicht durch eine Papierverpackung hindurchgestoßen werden, da es an den ausgefransten Kanten kontaminiert werden könnte.
  • Steriles Material darf immer nur mit sterilem Material berührt werden. Also etwa mit einer Pinzette oder mit angezogenen sterilen Einmalhandschuhen.
  • Bei vielen Pflegemaßnahmen ist es sinnvoll, sich das sterile Material von einer zweiten Pflegekraft anreichen zu lassen. Dieses etwa beim oralen Absaugen oder bei der Wundversorgung.
  • Darüber hinaus wird der Bewohner über die Notwendigkeit einer lückenlosen Hygiene informiert. Wir vermeiden damit, dass dieser ungewollt durch eigenes Handeln (Husten, Niesen oder Handkontakt) die Sterilität aufhebt.

  • Bild: Bei der "Peel-Back-Technik" wird das Sterilgut aus der Verpackung gelöst, ohne dass es dabei kontaminiert wird.

Kontrolle des Materials

  • Wenn eine Verpackung beschädigt ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Inhalt nicht mehr steril ist. Das Gleiche gilt, wenn die Verpackung auf eine andere Weise beeinträchtigt wurde. Kriterien für eine Ausmusterung des Materials sind:
    • Risse oder Löcher im Verpackungsmaterial, etwa durch Pinzetten oder durch spitze Scheren
    • gelöste Schweißnähte, ggf. Kanalbildung als Folge einer falsch gewählten Temperatur des Folienschweißgeräts
    • Feuchtigkeit oder Hinweise auf einen zurückliegenden Kontakt mit Feuchtigkeit
    • Farbveränderungen
    • äußerliche Verschmutzung
  • Wir kontrollieren, ob der Farbindikator einen von der Norm abweichenden Wert anzeigt. Sterilisierte Produkte verfügen ggf. über einen Farbindikator. Dieser ändert während der Sterilisation als Folge der Hitzeeinwirkung seine Farbe. Die angezeigte Farbe ist also ein Hinweis für eine erfolgreiche Sterilisation.
  • Wir prüfen das Verfallsdatum.

Nachbereitung:

Lagerungsfristen

Soweit nicht anders angegeben, gehen wir von folgenden Lagerungsfristen aus:

  • Eine Lagerung in der Primärverpackung dient lediglich der Bereitstellung. Das Material muss innerhalb von 48 Stunden verbraucht werden.
  • Wird das Material in einem Schrank in der Primärverpackung gelagert, kann es dort für sechs Monate verbleiben.
  • In der ungeöffneten Lagerverpackung kann Sterilgut fünf Jahre gelagert werden, sofern der Hersteller keine anderen Fristen vorgegeben hat.
Hinweis: Bei industriell hergestellten Gütern kann die maximale Lagerungsdauer bis zum letzten Tag ausgenutzt werden. Bei Sterilgütern, die im Haus oder von externen Partnern keimfrei gemacht wurden, sollte das Material nach Möglichkeit bereits einige Zeit vor dem Verfallsdatum verbraucht werden. Zwar gelten für externe Partner wie etwa ein angeschlossenes Krankenhaus eigentlich die gleichen Standards wie für die Industrie. In der Praxis jedoch ist das Niveau der Keimfreiheit mitunter spürbar schlechter.

weitere Maßnahmen

  • Aufgetretene Probleme werden im Rahmen von Qualitätszirkeln diskutiert.
  • Die Lagerbedingungen werden regelmäßig (alle sechs Monate) kontrolliert und dokumentiert.

Dokumente:

  • Kennzeichnung der Sterilgüter
  • Sterilgut-Lagerungsprotokoll

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte



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