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Notfallstandard "Kreislaufkollaps" (ambulante Pflege)

Eine plötzliche Ohnmacht ist kein "Privileg" von dehydrierten Teenagern auf der Disco-Tanzfläche. Mit zunehmendem Lebensalter und entsprechenden Grunderkrankungen steigt das Risiko, von einer Sekunde zur anderen wegzusacken.


Notfallstandard "Kreislaufkollaps" (ambulante Pflege)


Definition:

Bei einer Synkope (“Ohnmacht”) handelt es sich um einen plötzlichen Bewusstseinsverlust, der einige Sekunden oder sogar wenige Minuten andauern kann. Auslöser ist eine vorübergehende Minderversorgung des Gehirns mit Sauerstoff oder mit Glukose. Es werden folgende Varianten unterschieden: Die beiden häufigsten Formen sind vergleichsweise “harmlos”:

  • Bei einer vasovagalen Synkope kommt es zu einer Gefäßerweiterung sowie zu einer deutlichen Bradykardie. Diese Effekte resultieren aus mentalem Stress wie etwa Erschrecken, Angst oder Aufregung.
  • Die orthostatische Synkope tritt auf, wenn das Blut durch eine unzureichende Gefäßengstellung in den Beinen "versackt". Vor allem Personen mit niedrigem Blutdruck sind betroffen, insbesondere direkt nach einem zu schnellen Aufstehen. Auch längeres Stehen kann den Bewusstseinsverlust auslösen. Diese Form der Synkope tritt vor allem bei jungen Menschen auf, insbesondere bei jungen Frauen.
Synkopen können aber auch Symptome einer deutlich gravierenderen Erkrankung sein. Insbesondere im fortgeschrittenen Lebensalter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Ohnmacht einen ernsten Hintergrund hat. Dieses ist etwa bei folgenden Formen der Ohnmacht der Fall:
  • Zerebrovaskuläre Synkopen, z. B. nach einer TIA (transistorisch ischämischen Attacke)
  • Kardiale Synkopen, etwa durch Herzrhythmusstörungen oder durch einen Herzinfarkt
  • Synkopen als Folge eines Karotissinussyndroms, also einer Fehlfunktion der Kreislaufregulation
  • Synkopen ausgelöst durch Stoffwechselentgleisungen, z. B. bei einer Unterzuckerung

Grundsätze:

  • Eine Synkope ist immer ein Warnsignal. Sie kann auf eine gravierende Grunderkrankung hindeuten. Dabei ist es irrelevant, ob der Bewusstseinsverlust mehrfach oder lediglich einmalig aufgetreten ist.
  • Auch ohne Grunderkrankung sind Synkopen eine Gesundheitsgefährdung, da es als Folge der Ohnmacht zu einem Sturz kommen kann.

Ziele:

  • Eine akute Gesundheitsgefährdung des Klienten wird erkannt. Der Klient erhält zeitnah notärztliche Hilfe, falls diese nötig ist.
  • Durch eine umfassende Informationssammlung und durch die Informationsweitergabe an den behandelnden Arzt unterstützen wir die Ermittlung der auslösenden Grunderkrankung bzw. das für die Nebenwirkung verantwortliche Medikament.
  • Weitere Synkopen werden durch geeignete Prophylaxemaßnahmen vermieden.

Vorbereitung:

Wir achten auf Symptome, die häufig einer Synkope vorausgehen. Wir sensibilisieren den Klienten zudem, sich sofort hinzulegen oder sich zumindest hinzusetzen, wenn er entsprechende Frühwarnzeichen bemerkt. Er soll zudem sofort nach einer Pflegekraft rufen bzw. klingeln bei:

  • Übelkeit
  • Schwächegefühl
  • Kältegefühl
  • Ohrensausen
  • Sehstörungen
  • Schwindelgefühl

Durchführung:

  • Wir versuchen, einen Sturz des ohnmächtigen Klienten auf den Boden zu verhindern.
  • Der Klient wird in eine Liegeposition gebracht. Wie bei einem Schock werden der Kopf tief und die Beine hoch gelagert. Der Klient wird also nicht lediglich hingesetzt, da er auch aus einer sitzenden Position stürzen kann.
  • Bei bekannten Herzerkrankungen oder wenn der Klient über Luftnot und Übelkeit klagt, dürfen die Beine nicht hochgelagert werden, da es zu einer Volumenbelastung kommt. Der Klient wird lediglich flach hingelegt.
  • Sobald die akute Verletzungsgefahr nicht mehr besteht, sprechen wir den Klienten laut an und achten auf seine Reaktionen. Ggf. wird der Klient gekniffen, um die Bewusstseinslage zu prüfen.
  • Wenn der Klient wieder zu sich kommt, ist er ggf. in seiner Orientierung eingeschränkt. Er weiß nicht, wo er sich befindet und was passiert ist. Wir erklären in diesem Fall dem Klienten seine Situation.
  • Falls es infolge der Synkope zu einem Sturz kam, wird der Klient auf Verletzungen überprüft. Relevant sind insbesondere Frakturen der Extremitäten, Platzwunden sowie Gehirnerschütterungen. Soweit die Sturzfolgen offensichtlich gering sind, werden die Verletzungen versorgt.
  • Wir prüfen die Vitalzeichen des Klienten, also insbesondere die Pulsfrequenz, den Pulsrhythmus sowie die Pulsqualität. Wir erfassen auch den Blutdruck und die Hautfarbe (etwaige Zyanose). Bei Klienten, die an Diabetes mellitus leiden, messen wir den Blutzuckerspiegel.
  • Wir sorgen umgehend für eine gute Belüftung des Raums.
  • Sofern der Klient wieder sprechen kann, achten wir auf seine Sprache. Wirkt diese verwaschen, ist dieses ein Anzeichen für einen Schlaganfall.
  • Sofern der behandelnde Arzt eine Bedarfsmedikation angeordnet hat, erhält der Klient diesen Wirkstoff; also etwa Antihypotonika. (Hinweis: Eine medikamentöse Behandlung ist zumeist nur bei schweren Beeinträchtigungen notwendig.)
  • Wir prüfen den Bewusstseinszustand und etwaige neurologische Ausfälle. Wichtig ist auch zu wissen, ob es zu einem Zungenbiss sowie zu einem unkontrollierten Urinabgang kam.
  • Bis zur vollständigen Normalisierung des Zustands bzw. bis zum Eintreffen des Notarztes wird der Klient nicht allein gelassen.
  • Wenn der Klient nicht binnen weniger Minuten sein Bewusstsein und die vollständige Körperkontrolle wiedererlangt, wird der Notarzt informiert. Wir bereiten eine Krankenhauseinweisung vor. Die Alarmierung ist auch notwendig, wenn der Klient zwar das Bewusstsein zurückerlangt, die Vitalwerte jedoch auffällig bleiben.
  • Das Herbeirufen des Notarztes ist ebenfalls sinnvoll, sofern der Klient bereits zuvor an kardiologischen Erkrankungen litt. In diesem Fall sind Synkopen als prognostisch ungünstiges Zeichen anzusehen. Das Risiko für einen Herzinfarkt oder für Herzrhythmusstörungen ist erhöht.
  • In vielen Fällen folgt auf die Bewusstseinsstörung eine Übelkeit. Falls sich der Klient übergeben muss, leisten wir dabei Unterstützung.

Nachbereitung:

Diagnostik

  • Jede Synkope muss diagnostisch geklärt werden. Dieses ist nur dann verzichtbar, wenn die Grunderkrankung bekannt ist und mit Synkopen gerechnet werden muss.
  • Mitunter erschöpft sich die ärztliche Diagnostik nach einer Synkope in einem EKG. Jedoch lassen sich Herzrhythmusstörungen nach einer Bewusstseinsstörung nicht immer damit nachweisen. Wir regen beim behandelnden Arzt daher eine umfassende Diagnostik an. Dazu zählen etwa Laboruntersuchungen, Ruhe- und Langzeit-EKG, Echokardiogramm, Farb-Duplex-Untersuchung der Carotiden, Langzeitblutdruckmessung, neurologische Diagnostik sowie eine Computer- oder Kernspintomografie.
  • Wir prüfen, ob die Mobilisierung des Klienten zukünftig langsamer erfolgen sollte.
  • Häufig ist die Synkope die Nebenwirkung eines Medikaments. Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt prüfen wir die Applikation eines alternativen Wirkstoffs oder einen anderen Verabreichungszeitpunkt.

Prognose

  • Bei vasovagalen Synkopen und bei orthostatischen Synkopen ist die Prognose gut. I. d. R. normalisiert sich der Kreislauf innerhalb weniger Minuten.
  • Wenn die auslösende Grunderkrankung (wie etwa Herzinsuffizienz oder Hypotonie) angemessen behandelt wird, ist ein erneutes Auftreten einer Synkope unwahrscheinlich.

Weiteres

  • Sofern sich anhand unserer Beobachtungen keine erhöhte Gesundheitsgefährdung ergibt, sehen wir von einem Notruf ab. Der Klient soll sich noch einige Zeit setzen und abwarten, bis sich sein Zustand vollständig normalisiert hat. Ggf. bitten wir Angehörige, noch einige Zeit beim Klienten zu bleiben.
  • Das Geschehen wird sorgfältig dokumentiert.
  • Wir prüfen, ob wir externe Faktoren bestimmen können, die für die Synkope mitverantwortlich sein können. Infrage kommen alle Vorkommnisse, die den Klienten aufgeregt oder erschreckt haben könnten. Auch Schmerzen können eine Synkope auslösen.
  • Wir kontrollieren, ob der Klient dehydriert war. In diesem Fall prüfen wir, ob der Klient ein Trinkprotokoll führen sollte.
  • Falls es gehäuft zu Synkopen kommt, müssen die Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe intensiviert werden. Insbesondere sollte geprüft werden, ob der Klient einen Hüftprotektor tragen sollte.

Dokumente:

  • Berichtsblatt
  • Fragen an den Arzt / ärztliche Verordnungen
  • Vitaldatenblatt
  • Pflegenachweis
  • Flüssigkeitsbilanzierung / Trinkprotokoll
  • Mobilisierungs- und Bewegungsplan
  • ggf. Sturzprotokoll
  • Pflegeplanung / Maßnahmenplanung

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte



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