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Notfallstandard
"Kreislaufkollaps" (ambulante Pflege)
Eine plötzliche Ohnmacht ist kein "Privileg" von
dehydrierten Teenagern auf der Disco-Tanzfläche. Mit zunehmendem
Lebensalter und entsprechenden Grunderkrankungen steigt das Risiko, von
einer Sekunde zur anderen wegzusacken.
Notfallstandard
"Kreislaufkollaps" (ambulante Pflege)
Definition:
Bei einer Synkope (“Ohnmacht”) handelt es
sich um einen plötzlichen Bewusstseinsverlust, der einige Sekunden oder
sogar wenige Minuten andauern kann. Auslöser ist eine vorübergehende
Minderversorgung des Gehirns mit Sauerstoff oder mit Glukose. Es werden
folgende Varianten unterschieden:
Die beiden häufigsten Formen sind vergleichsweise “harmlos”:
-
Bei einer vasovagalen Synkope kommt es zu einer
Gefäßerweiterung sowie zu einer deutlichen Bradykardie. Diese Effekte
resultieren aus mentalem Stress wie etwa Erschrecken, Angst oder
Aufregung.
-
Die orthostatische Synkope tritt auf, wenn das
Blut durch eine unzureichende Gefäßengstellung in den Beinen
"versackt". Vor allem Personen mit niedrigem Blutdruck sind betroffen,
insbesondere direkt nach einem zu schnellen Aufstehen. Auch längeres
Stehen kann den Bewusstseinsverlust auslösen. Diese Form der Synkope
tritt vor allem bei jungen Menschen auf, insbesondere bei jungen Frauen.
Synkopen können aber auch Symptome einer deutlich gravierenderen
Erkrankung sein. Insbesondere im fortgeschrittenen Lebensalter steigt
die Wahrscheinlichkeit, dass eine Ohnmacht einen ernsten Hintergrund
hat. Dieses ist etwa bei folgenden Formen der Ohnmacht der Fall:
-
Zerebrovaskuläre Synkopen, z. B. nach einer TIA
(transistorisch ischämischen Attacke)
-
Kardiale Synkopen, etwa durch
Herzrhythmusstörungen oder durch einen Herzinfarkt
-
Synkopen als Folge eines Karotissinussyndroms,
also einer Fehlfunktion der Kreislaufregulation
-
Synkopen ausgelöst durch
Stoffwechselentgleisungen, z. B. bei einer Unterzuckerung
Grundsätze:
-
Eine Synkope ist immer ein Warnsignal. Sie kann
auf eine gravierende Grunderkrankung hindeuten. Dabei ist es
irrelevant, ob der Bewusstseinsverlust mehrfach oder lediglich einmalig
aufgetreten ist.
-
Auch ohne Grunderkrankung sind Synkopen eine
Gesundheitsgefährdung, da es als Folge der Ohnmacht zu einem Sturz
kommen kann.
Ziele:
-
Eine akute Gesundheitsgefährdung des Klienten wird erkannt. Der Klient erhält zeitnah notärztliche Hilfe, falls diese nötig ist.
-
Durch eine umfassende Informationssammlung und
durch die Informationsweitergabe an den behandelnden Arzt unterstützen
wir die Ermittlung der auslösenden Grunderkrankung bzw. das für die
Nebenwirkung verantwortliche Medikament.
-
Weitere Synkopen werden durch geeignete Prophylaxemaßnahmen vermieden.
Vorbereitung:
Wir
achten auf Symptome, die häufig einer Synkope vorausgehen. Wir
sensibilisieren den Klienten zudem, sich sofort hinzulegen oder sich
zumindest hinzusetzen, wenn er entsprechende Frühwarnzeichen bemerkt.
Er soll zudem sofort nach einer Pflegekraft rufen bzw. klingeln bei:
-
Übelkeit
-
Schwächegefühl
-
Kältegefühl
-
Ohrensausen
-
Sehstörungen
-
Schwindelgefühl
Durchführung:
-
Wir versuchen, einen Sturz des ohnmächtigen Klienten auf den Boden zu verhindern.
-
Der Klient wird in eine Liegeposition gebracht.
Wie bei einem Schock werden der Kopf tief und die Beine hoch gelagert.
Der Klient wird also nicht lediglich hingesetzt, da er auch aus einer
sitzenden Position stürzen kann.
-
Bei bekannten Herzerkrankungen oder wenn der
Klient über Luftnot und Übelkeit klagt, dürfen die Beine nicht
hochgelagert werden, da es zu einer Volumenbelastung kommt. Der Klient
wird lediglich flach hingelegt.
-
Sobald die akute Verletzungsgefahr nicht mehr
besteht, sprechen wir den Klienten laut an und achten auf seine
Reaktionen. Ggf. wird der Klient gekniffen, um die Bewusstseinslage zu
prüfen.
-
Wenn der Klient wieder zu sich kommt, ist er
ggf. in seiner Orientierung eingeschränkt. Er weiß nicht, wo er sich
befindet und was passiert ist. Wir erklären in diesem Fall dem Klienten
seine Situation.
-
Falls es infolge der Synkope zu einem Sturz
kam, wird der Klient auf Verletzungen überprüft. Relevant sind
insbesondere Frakturen der Extremitäten, Platzwunden sowie
Gehirnerschütterungen. Soweit die Sturzfolgen offensichtlich gering
sind, werden die Verletzungen versorgt.
-
Wir prüfen die Vitalzeichen des Klienten, also
insbesondere die Pulsfrequenz, den Pulsrhythmus sowie die Pulsqualität.
Wir erfassen auch den Blutdruck und die Hautfarbe (etwaige Zyanose).
Bei Klienten, die an Diabetes mellitus leiden, messen wir den
Blutzuckerspiegel.
-
Wir sorgen umgehend für eine gute Belüftung des Raums.
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Sofern der Klient wieder sprechen kann, achten
wir auf seine Sprache. Wirkt diese verwaschen, ist dieses ein Anzeichen
für einen Schlaganfall.
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Sofern der behandelnde Arzt eine
Bedarfsmedikation angeordnet hat, erhält der Klient diesen Wirkstoff;
also etwa Antihypotonika. (Hinweis: Eine medikamentöse Behandlung ist
zumeist nur bei schweren Beeinträchtigungen notwendig.)
-
Wir prüfen den Bewusstseinszustand und etwaige
neurologische Ausfälle. Wichtig ist auch zu wissen, ob es zu einem
Zungenbiss sowie zu einem unkontrollierten Urinabgang kam.
-
Bis zur vollständigen Normalisierung des Zustands bzw. bis zum Eintreffen des Notarztes wird der Klient nicht allein gelassen.
-
Wenn der Klient nicht binnen weniger Minuten
sein Bewusstsein und die vollständige Körperkontrolle wiedererlangt,
wird der Notarzt informiert. Wir bereiten eine Krankenhauseinweisung
vor. Die Alarmierung ist auch notwendig, wenn der Klient zwar das
Bewusstsein zurückerlangt, die Vitalwerte jedoch auffällig bleiben.
-
Das Herbeirufen des Notarztes ist ebenfalls
sinnvoll, sofern der Klient bereits zuvor an kardiologischen
Erkrankungen litt. In diesem Fall sind Synkopen als prognostisch
ungünstiges Zeichen anzusehen. Das Risiko für einen Herzinfarkt oder
für Herzrhythmusstörungen ist erhöht.
-
In vielen Fällen folgt auf die
Bewusstseinsstörung eine Übelkeit. Falls sich der Klient übergeben
muss, leisten wir dabei Unterstützung.
Nachbereitung:
Diagnostik
-
Jede Synkope muss diagnostisch geklärt werden.
Dieses ist nur dann verzichtbar, wenn die Grunderkrankung bekannt ist
und mit Synkopen gerechnet werden muss.
-
Mitunter erschöpft sich die ärztliche
Diagnostik nach einer Synkope in einem EKG. Jedoch lassen sich
Herzrhythmusstörungen nach einer Bewusstseinsstörung nicht immer damit
nachweisen. Wir regen beim behandelnden Arzt daher eine umfassende
Diagnostik an. Dazu zählen etwa Laboruntersuchungen, Ruhe- und
Langzeit-EKG, Echokardiogramm, Farb-Duplex-Untersuchung der Carotiden,
Langzeitblutdruckmessung, neurologische Diagnostik sowie eine Computer-
oder Kernspintomografie.
-
Wir prüfen, ob die Mobilisierung des Klienten zukünftig langsamer erfolgen sollte.
-
Häufig ist die Synkope die Nebenwirkung eines
Medikaments. Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt prüfen wir die
Applikation eines alternativen Wirkstoffs oder einen anderen
Verabreichungszeitpunkt.
Prognose
-
Bei vasovagalen Synkopen und bei
orthostatischen Synkopen ist die Prognose gut. I. d. R. normalisiert
sich der Kreislauf innerhalb weniger Minuten.
-
Wenn die auslösende Grunderkrankung (wie etwa
Herzinsuffizienz oder Hypotonie) angemessen behandelt wird, ist ein
erneutes Auftreten einer Synkope unwahrscheinlich.
Weiteres
-
Sofern sich anhand unserer Beobachtungen keine
erhöhte Gesundheitsgefährdung ergibt, sehen wir von einem Notruf ab.
Der Klient soll sich noch einige Zeit setzen und abwarten, bis sich
sein Zustand vollständig normalisiert hat. Ggf. bitten wir Angehörige,
noch einige Zeit beim Klienten zu bleiben.
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Das Geschehen wird sorgfältig dokumentiert.
-
Wir prüfen, ob wir externe Faktoren bestimmen
können, die für die Synkope mitverantwortlich sein können. Infrage
kommen alle Vorkommnisse, die den Klienten aufgeregt oder erschreckt
haben könnten. Auch Schmerzen können eine Synkope auslösen.
-
Wir kontrollieren, ob der Klient dehydriert war. In diesem Fall prüfen wir, ob der Klient ein Trinkprotokoll führen sollte.
-
Falls es gehäuft zu Synkopen kommt, müssen die
Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe intensiviert werden.
Insbesondere sollte geprüft werden, ob der Klient einen Hüftprotektor
tragen sollte.
Dokumente:
-
Berichtsblatt
-
Fragen an den Arzt / ärztliche Verordnungen
-
Vitaldatenblatt
-
Pflegenachweis
-
Flüssigkeitsbilanzierung / Trinkprotokoll
-
Mobilisierungs- und Bewegungsplan
-
ggf. Sturzprotokoll
-
Pflegeplanung / Maßnahmenplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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