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Standard "Pflege von Senioren mit einer künstlichen Hüfte (Totalendoprothese / "TEP")"

Immer modernere Materialien und schonende Operationsmethoden machen es möglich, selbst Hochbetagten eine künstliche Hüfte zu implantieren. Zuvor weitgehend immobile Senioren kommen wieder auf die Beine und senken damit zahlreiche Komplikationsrisiken.


Standard " Pflege von Senioren mit einer künstlichen Hüfte (Totalendoprothese / "TEP") "


Definition:

  • Bei einer Totalendoprothese (abgekürzt "TEP") handelt es sich um ein künstliches Kugelgelenk, das ein geschädigtes Hüftgelenk ersetzt. Der zentrale Vorteil gegenüber einer gelenkserhaltenden Operation ist die zeitnahe Mobilisation des Bewohners. Typische Sekundärerkrankungen einer anhaltenden Immobilität werden dadurch minimiert, etwa Dekubitus, Pneumonien oder Kontrakturen.
  • Die Hauptindikationen für eine Totalendoprothese sind:
    • schmerzhafte Versteifung des Hüftgelenks (Coxarthrose)
    • schwere rheumatische Veränderungen des Hüftgelenks
    • Oberschenkelhalsfrakturen
    • Lockerung oder Abnutzung einer bereits implantierten Prothese
  • Viele Betroffene leiden seit Jahren oder seit Jahrzehnten an Schmerzen, die sich stetig intensiviert haben. Anfangs traten diese zumeist nur bei Belastung auf, wodurch sich zunehmend die Mobilität reduzierte. Im weiteren Verlauf kommen Beschwerden selbst in Ruhe hinzu.
  • Eine TEP kann rund 15 bis 25 Jahre genutzt werden und wird danach wegen Materialverschleiß ersetzt.
  • Frauen sind häufiger auf eine TEP angewiesen als Männer. Ein Schenkelhalsbruch tritt gehäuft dann auf, wenn die Knochenstruktur durch Osteoporose beeinträchtigt ist.
  • Entscheidend für den Heilungserfolg nach einer TEP-Implantation ist eine konsequente Luxationsprophylaxe. Die Muskulatur des Bewohners ist häufig geschwächt, kann also dem künstlichen Hüftkopf nicht ausreichend Halt geben. Es besteht die Gefahr, dass dieser aus der Hüftpfanne tritt (sog. "Luxation").
  • Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten, um eine Totalendoprothese in der Knochenstruktur zu verankern:
    • Bei der zementierten TEP wird ein schnell härtender Kunststoff ("Knochenzement") für die Verankerung genutzt. Der zentrale Vorteil dieser Technik besteht in der schnellen Belastbarkeit des Gelenks. Der Patient ist schon wenige Tage nach dem Eingriff mobil, wenn auch zunächst mit einem Gehwagen und anschließend mit Unterarmstützen. Eine zementierte TEP lässt sich nur mit großem Aufwand wieder entfernen und durch eine andere Prothese ersetzen. Diese Technik wird zumeist nur bei Patienten über 65 Jahre verwendet, da bei dieser Altersgruppe ein Austausch der TEP nach 15 oder nach 25 Jahren zumeist nicht mehr sinnvoll sein wird.
    • Bei einer zementfrei implantierten TEP erfolgt die Fixierung der Hüftpfanne mit einem Gewinde. Allerdings lässt sich das Gelenk in den ersten sechs Wochen nach dem Eingriff nur eingeschränkt belasten. Diese Prothesen werden bei jüngeren Patienten (unter 70 Jahre) implantiert, die eine mehrmonatige Teilimmobilität voraussichtlich gut überstehen werden.
    • Außerdem gibt es Hybridprothesen, bei der einzelne Komponenten einzementiert werden, während andere zementfrei implantiert werden.

Grundsätze:

  • Wenn eine TEP-Implantation nach Abwägung der Chancen und der Risiken sinnvoll erscheint, raten wir dem Bewohner und seinen Angehörigen zur Durchführung des Eingriffs. Die Wiedererlangung der Mobilität ist von großer Bedeutung für das Wohlergehen.
  • Jeder Bewohner hat das Recht auf eine optimale Schmerzmittelversorgung. Dieses gilt insbesondere für Demenzpatienten, die nach einer TEP-Implantation oftmals unbemerkt unter erheblichen Beschwerden leiden.

Ziele:

  • Der Bewohner verfügt über eine weitgehend uneingeschränkte Mobilität.
  • Wir minimieren die Schmerzbelastung.
  • Schon- und Fehlhaltungen, die der Bewohner schmerzbedingt "erlernt" hat, werden nach dem Eingriff durch physiologische Bewegungsabläufe abgelöst.
  • Das Material der Prothese wird möglichst geschont, damit ein Austausch herausgezögert werden kann.
  • Wir vermeiden die häufigsten Komplikationen des Eingriffs, insbesondere eine Hüftluxation (Verdrehung oder Herausdrehung des Hüftkopfes).

Vorbereitung:

Notwendigkeit des Eingriffs

Die Implantation einer Totalendoprothese ist ein schwerwiegender Eingriff mit entsprechenden Risiken. Daher muss sorgfältig abgewogen werden, wann eine Operation notwendig wird. Bei der Entscheidungsfindung unterstützen wir den Bewohner und seine Angehörigen. Für den Eingriff würde sprechen:

  • Der Bewohner kann aufgrund der Schmerzen nur noch kurze Strecken gehen.
  • Der Pflegebedürftige schläft trotz Schmerzmedikation nachts nicht durch.
  • Alle weiteren Behandlungsmethoden zeigen keine ausreichende Wirkung.

vor einer Operation

Durch eine gezielte Vorbereitung auf die Operation können die Erfolgsaussichten verbessert werden.

  • Der Bewohner wird in die korrekte Nutzung von Unterarmgehstützen eingewiesen. Bis zur Operation sollte der Pflegebedürftige in der Lage sein, sich mit diesen Hilfsmitteln bewegen zu können.
  • Der Bewohner sollte sich im Rahmen seiner Fähigkeiten sportlich betätigen und die Muskulatur stärken.
  • Da die Operation mit einem hohen Blutverlust verbunden ist, sollte die Möglichkeit einer Eigenblutspende geprüft werden.
  • Wir legen dem Bewohner nahe, die Operation in einer spezialisierten Klinik ausführen zu lassen. Dieses selbst dann, wenn damit längere Anfahrtswege für den Bewohner und für dessen Angehörige anfallen.

Durchführung:

Sitzen und Liegen

  • In den ersten sechs Wochen nach der Operation darf der Bewohner nur auf dem Rücken liegen. Die Beine werden leicht abgespreizt und mit einem zwischengelegten Kissen vor Verdrehungen geschützt. (Dieser Punkt ist abhängig von der Art der TEP-Fixierung im Becken.)
  • Ggf. nutzen wir eine Schiene zur Lagerung des Beins in der Mittelstellung.
  • Durch die Lagerung besteht ein hohes Risiko, dass sich im Bereich des Kniegelenks Kontrakturen bilden. Das Knie wird daher in Funktionsstellung mit einem Kissen unterlagert.
  • Es besteht in den ersten Wochen eine deutlich erhöhte Dekubitusgefahr. Alle im Prophylaxestandard beschriebenen Maßnahmen werden sorgfältig umgesetzt. Vor allem im Bereich der Fersen können sich Druckschäden unentdeckt ausbilden.
  • Nach sechs Wochen ist eine Seitenlagerung wieder möglich. Dieses zumeist allerdings nur auf der gesunden Seite. Ggf. wird ein Kissen zwischen die Knie gelegt, damit das betroffene Bein in der leicht abgespreizten Position gehalten wird.
  • Eine Seitenlagerung auf der operierten Seite kann zu Schmerzen führen, wenn Druck auf den Wund- und Narbenbereich ausgeübt wird.
  • Wenn der Bewohner im Bett bewegt wird, muss stets sichergestellt werden, dass das betroffene Bein nicht verdreht wird. Ggf. muss eine zusätzliche Pflegekraft beide Beine halten (siehe Bild).
  • Jeder Transfer und jede Umlagerung erfolgt stets über die gesunde Seite. Das operierte Bein wird von der Pflegekraft in Abduktion (also leicht abgespreizt) geführt, um eine Innen- oder Außenrotation zu verhindern.
  • Der Bewohner sollte beim Sitzen seine Beine parallel nebeneinander auf den Boden stellen und auf das Übereinanderschlagen der Knie verzichten. Eine starke Beugung des Hüftgelenks über 90° sollte vor allem in den ersten sechs Wochen vermieden werden. Ggf. kann ein Keilkissen genutzt werden.
  • Der Bewohner sollte ausschließlich auf hohen Stühlen sitzen, aus denen er leicht wieder aufstehen kann. Beim Einsinken in weiche Sofas besteht das Risiko, dass es zu einer Hüftluxation kommt. Zudem wird für das Aufstehen viel Kraft benötigt. Grundsätzlich gilt: Eine Sitzposition ist ungünstig, wenn das Hüftgelenk tiefer liegt als die Kniegelenke.
  • In vielen Fällen ist es sinnvoll, ein keilförmiges Sitzkissen zu verwenden.
  • Der Bewohner sollte sich beim Sitzen nicht zu sehr nach vorne beugen, sondern mit geradem Rücken sitzen.
  • Im Badezimmer des Bewohners wird eine Toilettensitzerhöhung montiert, um das Aufstehen und das Hinsetzen zu erleichtern.
  • Der Bewohner sollte nur eine halbe Stunde sitzen und sich danach wieder etwas körperlich bewegen, also etwa eine kurze Strecke gehen.
  • Der Bewohner wird dazu angehalten, das Bein bei einem Transfer im Rahmen seiner Fähigkeiten zu stabilisieren. Er soll seine Zehen in Richtung Körpermitte heranziehen und dadurch die Beinmuskulatur anspannen.

Aufstehen aus dem Bett

  • In den ersten Wochen nach dem Eingriff sollten vor jeder Mobilisation die Vitalwerte erfasst werden; insbesondere der Puls und der Blutdruck. Wenn dem Bewohner unwohl wird, sollte die Maßnahme sofort unterbrochen werden.
  • Der Pflegebedürftige soll über die “kranke Seite” aus dem Bett aussteigen und über die “gesunde Seite” wieder einsteigen.
  • Im Idealfall führen zwei Pflegekräfte den Transfer durch.
  • Die Pflegekraft zieht dem Bewohner noch im Liegen die Schuhe an. Diese sollten gut sitzen.
  • Die Pflegekraft bringt das Bett auf eine Höhe, von der aus der Bewohner leicht aufstehen kann. Das Kopfteil wird in eine 45°-Stellung gebracht.
  • Der Bewohner soll den Bettbügel (“Bettgalgen”) ergreifen und das nicht operierte Bein anstellen.

  • Die Pflegekraft ergreift nun das operierte Bein unter dem Knie- sowie am Sprunggelenk.
  • Der Bewohner soll nun zum Bettrand der operierten Seite rutschen. Die Pflegekraft führt das operierte Bein und stellt sicher, dass es in keine Innen- oder Außenrotation gerät.
  • Der Pflegebedürftige führt nun seine Beine aus dem Bett und sitzt am Bettrand. Die Hüfte der operierten Seite wird vor einer übermäßigen Beugung (über 90°) geschützt.
  • Falls notwendig wird das Bett noch etwas gesenkt, bis der Bewohner mit beiden Füßen festen Bodenkontakt hat. Er erhält seine Mobilitätshilfsmittel, also etwa Unterarmgehstützen. Durch die Kraft seiner Arme und des nicht operierten Beins richtet er sich nun in den Stand auf.

Stehen und Gehen

  • Die Füße sollten stets parallel nach vorne zeigen. Verdrehungen nach innen oder nach außen müssen vermieden werden.
  • Der Bewohner sollte auch in Innenräumen zur Sturzprophylaxe festes Schuhwerk mit flachen Absätzen tragen. Sandalen oder Pantoffeln werden vermieden.
  • Der Pflegebedürftige sollte Gehhilfen nutzen, also etwa Unterarmgehstützen oder einen Gehwagen. Im Dialog mit ihm versuchen Pflegekräfte, etwaige Vorbehalte gegen die Nutzung auszuräumen.
  • Der Bewohner sollte es vermeiden, über glatte oder sehr unebene Böden zu gehen und sich dadurch einer Sturzgefahr auszusetzen.
  • Der Standard zur Sturzprophylaxe wird sorgfältig umgesetzt. Insbesondere sollte der Pflegebedürftige einen Hüftprotektor tragen.
  • Das Treppensteigen sollte vermieden werden. Ist dieses nicht möglich, ist folgender Ablauf einzuhalten:
    • Treppe aufwärts: Das “gesunde” Bein geht voran.
    • Treppe abwärts: Das “kranke” Bein geht voran.
  • Der Bewohner darf sich in den ersten Monaten nach dem Eingriff nicht bücken. Er erhält ggf. eine lange Greifzange.

körperliche Bewegung

  • Eine Bettlägerigkeit und Bewegungsmangel führen zu einem schnellen Verlust an Muskelmasse, den ein alter Mensch zumeist nicht mehr wieder kompensieren kann.
  • Der Umfang der körperlichen Bewegung wird in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt festgelegt.
  • Bei einer zementfreien TEP liegt die Belastungsgrenze anfangs bei zumeist 10 bis 20 Kilogramm. Damit der Bewohner ein Gefühl für dieses Gewicht bekommt, kann er seinen Fuß auf eine Personenwaage stellen und diesen dann bis zum Erreichen dieser Grenze belasten.
  • Bei einer zementierten TEP darf der Pflegebedürftige das Bein i. d. R. sofort wieder voll belasten.
  • Zumeist wurden dem Bewohner im Krankenhaus verschiedene Bewegungsübungen demonstriert. Wir stellen sicher, dass er auch nach seiner Rückkehr in unsere Einrichtung das Training fortsetzt. Wir arbeiten eng mit dem Physiotherapeuten zusammen.
  • Zementfreie Prothesen sind zwar nicht “belastungsstabil”, wohl aber “übungsstabil”. Es ist also zumindest eine Teilbelastung im Rahmen der Physiotherapie möglich.
  • Wir animieren den Pflegebedürftigen, auch nach der Implantation weiterhin unsere Gymnastikveranstaltungen zu besuchen, sofern der Arzt diesem zustimmt. Insbesondere sollte der Bewohner an der Rückenschule teilnehmen.
  • Wir achten darauf, dass der Bewohner beim Gehen nicht hinkt. Dieses würde die Materialermüdung der Prothese beschleunigen.
  • Nach sechs bis zwölf Monaten kann der Bewohner ggf. verschiedene Sportarten betreiben. Zwei Kategorien kommen infrage:
    • Sportarten mit geführten, gleichmäßigen und gut kontrollierbaren Bewegungen. Also etwa: Fahrrad fahren mit erhöhtem Sattel, Nutzung eines Heimtrainers, Wandern usw.
    • Wassersportarten, bei denen ein Großteil des Körpergewichts durch den Auftrieb kompensiert wird. Also etwa: Schwimmen, Wassergymnastik usw.
  • Der Pflegebedürftige sollte in keinem Fall wieder schwere Lasten tragen.

Weiteres

  • Verschiedene Bewegungsabläufe werden dem Bewohner schwerfallen. Insbesondere beim Kleidungswechsel wird er Hilfe benötigen. So kann es beim Anziehen der Strümpfe und der Schuhe zu schädlichen Rotationsbewegungen des betroffenen Beins kommen. Ggf. erhält der Bewohner einen Strumpfanzieher.
  • Der Pflegebedürftige sollte sich im Sitzen anziehen, damit er nicht auf einem Bein balancieren muss.
  • Er sollte an allen Nachsorgeuntersuchungen teilnehmen.
  • Bei Infektionen jeder Art besteht die Gefahr, dass diese auf die Umgebung des Implantats übergreifen. Daher sollte im Zweifel bei verdächtigen Symptomen stets der Hausarzt befragt werden, bzw. andere Ärzte über die Implantation informiert werden.
  • Dem Pflegebedürftigen wird eindringlich nahegelegt, etwaiges Übergewicht abzubauen. Ggf. vermitteln wir eine Ernährungsberatung.
  • Es besteht ein hohes Thromboserisiko. In den ersten Wochen nach der Operation und ggf. auch darüber hinaus muss der Bewohner Kompressionsstrümpfe tragen. Alternativ legen wir einen Kompressionsverband an. Die medikamentöse Thromboseprophylaxe wird konsequent weitergeführt.
  • Wir bitten den Hausarzt um eine angemessene Bedarfsmedikation zur Kontrolle von Schmerzzuständen.

Nachbereitung:

Alle Maßnahmen und Beobachtungen werden sorgfältig dokumentiert:

  • Wie äußert sich der Bewohner zu seinen Beschwerden?
  • Welche Wirkung zeigen die Medikamente, welche Nebenwirkungen treten auf?
  • Welche Einschränkungen treten auf? Inwieweit lassen sich diese mit Hilfsmitteln kompensieren?
  • Fortschritte oder Rückschritte werden mit der Pflegeplanung / Maßnahmenplanung abgeglichen. Ggf. wird diese angepasst.

Dokumente:

  • Pflegebericht
  • Durchführungsnachweis / Leistungsnachweis
  • ggf. Wunddokumentation
  • ärztliches Verordnungsblatt
  • Pflegeplanung / Maßnahmenplanung

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte



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