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Standard
"Pflege von Senioren
mit einer künstlichen Hüfte (Totalendoprothese / "TEP")"
Immer modernere Materialien und schonende
Operationsmethoden machen es möglich, selbst Hochbetagten eine
künstliche Hüfte zu implantieren. Zuvor weitgehend immobile Senioren
kommen wieder auf die Beine und senken damit zahlreiche
Komplikationsrisiken.
Standard "
Pflege von Senioren
mit einer künstlichen Hüfte (Totalendoprothese / "TEP")
"
Definition:
-
Bei einer Totalendoprothese (abgekürzt "TEP")
handelt es sich um ein künstliches Kugelgelenk, das ein geschädigtes
Hüftgelenk ersetzt. Der zentrale Vorteil gegenüber einer
gelenkserhaltenden Operation ist die zeitnahe Mobilisation des
Bewohners. Typische Sekundärerkrankungen einer anhaltenden Immobilität
werden dadurch minimiert, etwa Dekubitus, Pneumonien oder Kontrakturen.
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Die Hauptindikationen für eine
Totalendoprothese sind:
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schmerzhafte Versteifung des Hüftgelenks
(Coxarthrose)
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schwere rheumatische Veränderungen des
Hüftgelenks
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Oberschenkelhalsfrakturen
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Lockerung oder Abnutzung einer bereits
implantierten Prothese
-
Viele Betroffene leiden seit Jahren oder seit
Jahrzehnten an Schmerzen, die sich stetig intensiviert haben. Anfangs
traten diese zumeist nur bei Belastung auf, wodurch sich zunehmend die
Mobilität reduzierte. Im weiteren Verlauf kommen Beschwerden selbst in
Ruhe hinzu.
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Eine TEP kann rund 15 bis 25 Jahre genutzt
werden und wird danach wegen Materialverschleiß ersetzt.
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Frauen sind häufiger auf eine TEP angewiesen
als Männer. Ein Schenkelhalsbruch tritt gehäuft dann auf, wenn die
Knochenstruktur durch Osteoporose beeinträchtigt ist.
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Entscheidend für den Heilungserfolg nach einer
TEP-Implantation ist eine konsequente Luxationsprophylaxe. Die
Muskulatur des Bewohners ist häufig geschwächt, kann also dem
künstlichen Hüftkopf nicht ausreichend Halt geben. Es besteht die
Gefahr, dass dieser aus der Hüftpfanne tritt (sog. "Luxation").
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Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten, um
eine Totalendoprothese in der Knochenstruktur zu verankern:
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Bei der zementierten TEP wird ein schnell
härtender Kunststoff ("Knochenzement") für die Verankerung genutzt. Der
zentrale Vorteil dieser Technik besteht in der schnellen Belastbarkeit
des Gelenks. Der Patient ist schon wenige Tage nach dem Eingriff mobil,
wenn auch zunächst mit einem Gehwagen und anschließend mit
Unterarmstützen. Eine zementierte TEP lässt sich nur mit großem Aufwand
wieder entfernen und durch eine andere Prothese ersetzen. Diese Technik
wird zumeist nur bei Patienten über 65 Jahre verwendet, da bei dieser
Altersgruppe ein Austausch der TEP nach 15 oder nach 25 Jahren zumeist
nicht mehr sinnvoll sein wird.
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Bei einer zementfrei implantierten TEP
erfolgt die Fixierung der Hüftpfanne mit einem Gewinde. Allerdings
lässt sich das Gelenk in den ersten sechs Wochen nach dem Eingriff nur
eingeschränkt belasten. Diese Prothesen werden bei jüngeren Patienten
(unter 70 Jahre) implantiert, die eine mehrmonatige Teilimmobilität
voraussichtlich gut überstehen werden.
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Außerdem gibt es Hybridprothesen, bei der
einzelne Komponenten einzementiert werden, während andere zementfrei
implantiert werden.
Grundsätze:
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Wenn eine TEP-Implantation nach Abwägung der
Chancen und der Risiken sinnvoll erscheint, raten wir dem Bewohner und
seinen Angehörigen zur Durchführung des Eingriffs. Die Wiedererlangung
der Mobilität ist von großer Bedeutung für das Wohlergehen.
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Jeder Bewohner hat das Recht auf eine optimale
Schmerzmittelversorgung. Dieses gilt insbesondere für Demenzpatienten,
die nach einer TEP-Implantation oftmals unbemerkt unter erheblichen
Beschwerden leiden.
Ziele:
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Der Bewohner verfügt über eine weitgehend
uneingeschränkte Mobilität.
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Wir minimieren die Schmerzbelastung.
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Schon- und Fehlhaltungen, die der Bewohner
schmerzbedingt "erlernt" hat, werden nach dem Eingriff durch
physiologische Bewegungsabläufe abgelöst.
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Das Material der Prothese wird möglichst
geschont, damit ein Austausch herausgezögert werden kann.
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Wir vermeiden die häufigsten Komplikationen des
Eingriffs, insbesondere eine Hüftluxation (Verdrehung oder
Herausdrehung des Hüftkopfes).
Vorbereitung:
Notwendigkeit des
Eingriffs
Die Implantation
einer Totalendoprothese ist ein schwerwiegender Eingriff mit
entsprechenden Risiken. Daher muss sorgfältig abgewogen werden, wann
eine Operation notwendig wird. Bei der Entscheidungsfindung
unterstützen wir den Bewohner und seine Angehörigen. Für den Eingriff
würde sprechen:
-
Der Bewohner kann aufgrund der Schmerzen nur
noch kurze Strecken gehen.
-
Der Pflegebedürftige schläft trotz
Schmerzmedikation nachts nicht durch.
-
Alle weiteren Behandlungsmethoden zeigen keine
ausreichende Wirkung.
vor einer Operation
Durch eine gezielte
Vorbereitung auf die Operation können die Erfolgsaussichten verbessert
werden.
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Der Bewohner wird in die korrekte Nutzung von
Unterarmgehstützen eingewiesen. Bis zur Operation sollte der
Pflegebedürftige in der Lage sein, sich mit diesen Hilfsmitteln bewegen
zu können.
-
Der Bewohner sollte sich im Rahmen seiner
Fähigkeiten sportlich betätigen und die Muskulatur stärken.
-
Da die Operation mit einem hohen Blutverlust
verbunden ist, sollte die Möglichkeit einer Eigenblutspende geprüft
werden.
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Wir legen dem Bewohner nahe, die Operation in
einer spezialisierten Klinik ausführen zu lassen. Dieses selbst dann,
wenn damit längere Anfahrtswege für den Bewohner und für dessen
Angehörige anfallen.
Durchführung:
Sitzen und Liegen
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In den ersten sechs Wochen nach der Operation
darf der Bewohner nur auf dem Rücken liegen. Die Beine werden leicht
abgespreizt und mit einem zwischengelegten Kissen vor Verdrehungen
geschützt. (Dieser Punkt ist abhängig von der Art der TEP-Fixierung im
Becken.)
-
Ggf. nutzen wir eine Schiene zur Lagerung des
Beins in der Mittelstellung.
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Durch die Lagerung besteht ein hohes Risiko,
dass sich im Bereich des Kniegelenks Kontrakturen bilden. Das Knie wird
daher in Funktionsstellung mit einem Kissen unterlagert.
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Es besteht in den ersten Wochen eine deutlich
erhöhte Dekubitusgefahr. Alle im Prophylaxestandard beschriebenen
Maßnahmen werden sorgfältig umgesetzt. Vor allem im Bereich der Fersen
können sich Druckschäden unentdeckt ausbilden.
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Nach sechs Wochen ist eine Seitenlagerung
wieder möglich. Dieses zumeist allerdings nur auf der gesunden Seite.
Ggf. wird ein Kissen zwischen die Knie gelegt, damit das betroffene
Bein in der leicht abgespreizten Position gehalten wird.
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Eine Seitenlagerung auf der operierten Seite
kann zu Schmerzen führen, wenn Druck auf den Wund- und Narbenbereich
ausgeübt wird.
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Wenn der Bewohner im Bett bewegt wird, muss
stets sichergestellt werden, dass das betroffene Bein nicht verdreht
wird. Ggf. muss eine zusätzliche Pflegekraft beide Beine halten (siehe
Bild).
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Jeder Transfer und jede Umlagerung erfolgt
stets über die gesunde Seite. Das operierte Bein wird von der
Pflegekraft in Abduktion (also leicht abgespreizt) geführt, um eine
Innen- oder Außenrotation zu verhindern.
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Der Bewohner sollte beim Sitzen seine Beine
parallel nebeneinander auf den Boden stellen und auf das
Übereinanderschlagen der Knie verzichten. Eine starke Beugung des
Hüftgelenks über 90° sollte vor allem in den ersten sechs Wochen
vermieden werden. Ggf. kann ein Keilkissen genutzt werden.
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Der Bewohner sollte ausschließlich auf hohen
Stühlen sitzen, aus denen er leicht wieder aufstehen kann. Beim
Einsinken in weiche Sofas besteht das Risiko, dass es zu einer
Hüftluxation kommt. Zudem wird für das Aufstehen viel Kraft benötigt.
Grundsätzlich gilt: Eine Sitzposition ist ungünstig, wenn das
Hüftgelenk tiefer liegt als die Kniegelenke.
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In vielen Fällen ist es sinnvoll, ein
keilförmiges Sitzkissen zu verwenden.
-
Der Bewohner sollte sich beim Sitzen nicht zu
sehr nach vorne beugen, sondern mit geradem Rücken sitzen.
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Im Badezimmer des Bewohners wird eine
Toilettensitzerhöhung montiert, um das Aufstehen und das Hinsetzen zu
erleichtern.
-
Der Bewohner sollte nur eine halbe Stunde
sitzen und sich danach wieder etwas körperlich bewegen, also etwa eine
kurze Strecke gehen.
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Der Bewohner wird dazu angehalten, das Bein bei
einem Transfer im Rahmen seiner Fähigkeiten zu stabilisieren. Er soll
seine Zehen in Richtung Körpermitte heranziehen und dadurch die
Beinmuskulatur anspannen.
Aufstehen aus dem
Bett
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In den ersten Wochen nach dem Eingriff sollten
vor jeder Mobilisation die Vitalwerte erfasst werden; insbesondere der
Puls und der Blutdruck. Wenn dem Bewohner unwohl wird, sollte die
Maßnahme sofort unterbrochen werden.
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Der Pflegebedürftige soll über die “kranke
Seite” aus dem Bett aussteigen und über die “gesunde Seite” wieder
einsteigen.
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Im Idealfall führen zwei Pflegekräfte den
Transfer durch.
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Die Pflegekraft zieht dem Bewohner noch im
Liegen die Schuhe an. Diese sollten gut sitzen.
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Die Pflegekraft bringt das Bett auf eine Höhe,
von der aus der Bewohner leicht aufstehen kann. Das Kopfteil wird in
eine 45°-Stellung gebracht.
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Der Bewohner soll den Bettbügel (“Bettgalgen”)
ergreifen und das nicht operierte Bein anstellen.
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Die Pflegekraft ergreift nun das operierte Bein
unter dem Knie- sowie am Sprunggelenk.
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Der Bewohner soll nun zum Bettrand der
operierten Seite rutschen. Die Pflegekraft führt das operierte Bein und
stellt sicher, dass es in keine Innen- oder Außenrotation gerät.
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Der Pflegebedürftige führt nun seine Beine aus
dem Bett und sitzt am Bettrand. Die Hüfte der operierten Seite wird vor
einer übermäßigen Beugung (über 90°) geschützt.
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Falls notwendig wird das Bett noch etwas
gesenkt, bis der Bewohner mit beiden Füßen festen Bodenkontakt hat. Er
erhält seine Mobilitätshilfsmittel, also etwa Unterarmgehstützen. Durch
die Kraft seiner Arme und des nicht operierten Beins richtet er sich
nun in den Stand auf.
Stehen und Gehen
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Die Füße sollten stets parallel nach vorne
zeigen. Verdrehungen nach innen oder nach außen müssen vermieden werden.
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Der Bewohner sollte auch in Innenräumen zur
Sturzprophylaxe festes Schuhwerk mit flachen Absätzen tragen. Sandalen
oder Pantoffeln werden vermieden.
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Der Pflegebedürftige sollte Gehhilfen nutzen,
also etwa Unterarmgehstützen oder einen Gehwagen. Im Dialog mit ihm
versuchen Pflegekräfte, etwaige Vorbehalte gegen die Nutzung
auszuräumen.
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Der Bewohner sollte es vermeiden, über glatte
oder sehr unebene Böden zu gehen und sich dadurch einer Sturzgefahr
auszusetzen.
-
Der Standard zur Sturzprophylaxe wird
sorgfältig umgesetzt. Insbesondere sollte der Pflegebedürftige einen
Hüftprotektor tragen.
-
Das Treppensteigen sollte vermieden werden. Ist
dieses nicht möglich, ist folgender Ablauf einzuhalten:
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Treppe aufwärts: Das “gesunde” Bein geht
voran.
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Treppe abwärts: Das “kranke” Bein geht voran.
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Der Bewohner darf sich in den ersten Monaten
nach dem Eingriff nicht bücken. Er erhält ggf. eine lange Greifzange.
körperliche Bewegung
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Eine Bettlägerigkeit und Bewegungsmangel führen
zu einem schnellen Verlust an Muskelmasse, den ein alter Mensch zumeist
nicht mehr wieder kompensieren kann.
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Der Umfang der körperlichen Bewegung wird in
enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt festgelegt.
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Bei einer zementfreien TEP liegt die
Belastungsgrenze anfangs bei zumeist 10 bis 20 Kilogramm. Damit der
Bewohner ein Gefühl für dieses Gewicht bekommt, kann er seinen Fuß auf
eine Personenwaage stellen und diesen dann bis zum Erreichen dieser
Grenze belasten.
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Bei einer zementierten TEP darf der
Pflegebedürftige das Bein i. d. R. sofort wieder voll belasten.
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Zumeist wurden dem Bewohner im Krankenhaus
verschiedene Bewegungsübungen demonstriert. Wir stellen sicher, dass er
auch nach seiner Rückkehr in unsere Einrichtung das Training fortsetzt.
Wir arbeiten eng mit dem Physiotherapeuten zusammen.
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Zementfreie Prothesen sind zwar nicht
“belastungsstabil”, wohl aber “übungsstabil”. Es ist also zumindest
eine Teilbelastung im Rahmen der Physiotherapie möglich.
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Wir animieren den Pflegebedürftigen, auch nach
der Implantation weiterhin unsere Gymnastikveranstaltungen zu besuchen,
sofern der Arzt diesem zustimmt. Insbesondere sollte der Bewohner an
der Rückenschule teilnehmen.
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Wir achten darauf, dass der Bewohner beim Gehen
nicht hinkt. Dieses würde die Materialermüdung der Prothese
beschleunigen.
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Nach sechs bis zwölf Monaten kann der Bewohner
ggf. verschiedene Sportarten betreiben. Zwei Kategorien kommen infrage:
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Sportarten mit geführten, gleichmäßigen und
gut kontrollierbaren Bewegungen. Also etwa: Fahrrad fahren mit erhöhtem
Sattel, Nutzung eines Heimtrainers, Wandern usw.
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Wassersportarten, bei denen ein Großteil des
Körpergewichts durch den Auftrieb kompensiert wird. Also etwa:
Schwimmen, Wassergymnastik usw.
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Der Pflegebedürftige sollte in keinem Fall
wieder schwere Lasten tragen.
Weiteres
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Verschiedene Bewegungsabläufe werden dem
Bewohner schwerfallen. Insbesondere beim Kleidungswechsel wird er Hilfe
benötigen. So kann es beim Anziehen der Strümpfe und der Schuhe zu
schädlichen Rotationsbewegungen des betroffenen Beins kommen. Ggf.
erhält der Bewohner einen Strumpfanzieher.
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Der Pflegebedürftige sollte sich im Sitzen
anziehen, damit er nicht auf einem Bein balancieren muss.
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Er sollte an allen Nachsorgeuntersuchungen
teilnehmen.
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Bei Infektionen jeder Art besteht die Gefahr,
dass diese auf die Umgebung des Implantats übergreifen. Daher sollte im
Zweifel bei verdächtigen Symptomen stets der Hausarzt befragt werden,
bzw. andere Ärzte über die Implantation informiert werden.
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Dem Pflegebedürftigen wird eindringlich
nahegelegt, etwaiges Übergewicht abzubauen. Ggf. vermitteln wir eine
Ernährungsberatung.
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Es besteht ein hohes Thromboserisiko. In den
ersten Wochen nach der Operation und ggf. auch darüber hinaus muss der
Bewohner Kompressionsstrümpfe tragen. Alternativ legen wir einen
Kompressionsverband an. Die medikamentöse Thromboseprophylaxe wird
konsequent weitergeführt.
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Wir bitten den Hausarzt um eine angemessene
Bedarfsmedikation zur Kontrolle von Schmerzzuständen.
Nachbereitung:
Alle Maßnahmen und Beobachtungen werden
sorgfältig dokumentiert:
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Wie äußert sich der Bewohner zu seinen
Beschwerden?
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Welche Wirkung zeigen die Medikamente, welche
Nebenwirkungen treten auf?
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Welche Einschränkungen treten auf? Inwieweit
lassen sich diese mit Hilfsmitteln kompensieren?
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Fortschritte oder Rückschritte werden mit der
Pflegeplanung / Maßnahmenplanung abgeglichen. Ggf. wird diese angepasst.
Dokumente:
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Pflegebericht
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Durchführungsnachweis / Leistungsnachweis
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ggf. Wunddokumentation
-
ärztliches Verordnungsblatt
-
Pflegeplanung / Maßnahmenplanung
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
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