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Standard "Unterstützung beim
Treppensteigen ohne Gehilfen (ambulante Pflege)"
Nicht jeder Pflegebedürftige kann sich den Luxus eines
Treppenlifts leisten. Zumal ein solches Mobilitätshilfsmittel mitunter
kaum billiger als ein fabrikneuer VW Golf ist. Dennoch ist ein sicherer
Transfer mit etwas Hilfe durchaus machbar.
Standard "Unterstützung beim
Treppensteigen ohne Gehilfen (ambulante Pflege)"
Definition:
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Die Nutzung einer Treppe stellt hohe
Anforderungen. Der Kraftaufwand dabei ist deutlich höher als das Gehen
auf ebener Fläche. Zudem muss der Klient jede Treppenstufe genau
erkennen und dann mit dem Fuß präzise treffen.
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Verschiedene Erkrankungen können dazu führen,
dass ein Klient die Fähigkeit verliert, eine Treppe zu benutzen.
Dadurch schränkt sich der Aktionsradius des Pflegebedürftigen ggf.
erheblich ein. Dieses etwa, wenn er in einem mehrstöckigen Haus lebt
oder wenn er eine Treppe überwinden muss, um von der Straße kommend die
Haustür zu erreichen.
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Durch Aufzüge oder durch Treppenlifte kann
dieses Defizit kompensiert werden. Allerdings sind diese Hilfsmittel
sehr teuer und daher in vielen Privathaushalten nicht verfügbar. In
diesen Fällen ist es notwendig, die Treppe zu nutzen und den Bewohner
dabei zu unterstützen.
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Das Treppensteigen ist mit Vor- und Nachteilen
verbunden. Zu den Risiken zählen vor allem Stürze als Folge von
Schwindel oder Erschöpfung. Auf der anderen Seite trainiert das
Treppensteigen die Herzkreislauf- und die Lungenfunktionen.
Grundsätze:
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Das Tempo des Transfers bestimmt der Klient und
nicht die Pflegekraft.
Ziele:
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Der Bewohner benutzt die Treppe, ohne dass er
dabei stürzt.
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Durch das Training wird die körperliche
Konstitution verbessert.
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Der Bewohner hat bei der Benutzung der Treppe
keine Angst.
Vorbereitung:
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Die Pflegekraft stellt sicher, dass sie genau
über den Gesundheitszustand des Klienten informiert ist. Relevant sind
insbesondere physische Beeinträchtigungen wie Muskelschwäche,
Anfälligkeit für Schwindel oder Kollapsneigung. Ein weiterer
Risikofaktor ist Demenz, da diese zur Apraxie und zur Agnosie führen
kann. In der Folge versteht der Betroffene den Sinn und die Funktion
einer Treppe und eines Treppengeländers nicht mehr. Er glaubt z. B.,
vor einem Abgrund zu stehen, und reagiert mit Verweigerung und mit
Angst. Sehstörungen wiederum können dazu führen, dass die Treppenstufen
nicht mehr erkannt werden.
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Das Sturzrisiko kann durch verschiedene
Maßnahmen reduziert werden. Der Treppenbelag sollte trittsicher sein.
Sinnvoll ist es auch, Treppenkanten durch Markierungsstreifen besser
kenntlich zu machen. Unverzichtbar ist eine gute Ausleuchtung des
Treppenhauses. Die Pflegekraft stellt überdies sicher, dass keine
Gegenstände auf den Treppenstufen liegen, über die der Klient und sie
selbst stolpern könnten.
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Auch das Treppengeländer wird von der Pflegekraft auf ausreichende Stabilität geprüft.
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Mitgebrachte Einkäufe oder ein mitgeführter
Hund werden vor dem Transfer nach oben oder unten transportiert. Der
Hund wird in sicherer Entfernung zur Treppe angeleint.
Durchführung:
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Der Klient steht am oberen Ende der Treppe.
Seine Körperfront zeigt zum Treppengeländer, an dem er sich mit beiden
Händen festhält.
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Die Pflegekraft steht hinter dem Bewohner auf
der Treppe. Sie umfasst mit beiden Händen die Hüften des Klienten. Ein
Fuß der Pflegekraft steht auf der gleichen Treppenstufe wie der Klient.
Der andere Fuß ist eine Treppenstufe darunter positioniert.
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Wenn der Klient eine Treppenstufe nach unten
gelangen will, lehnt er sich etwas zurück. Er kann dabei sein Gewicht
auf den Oberschenkel der Pflegekraft verlagern. Das Bein der
Pflegekraft fungiert also als Sitzmöglichkeit für den Klienten.
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Der Klient kann nun einen Fuß vom Gewicht
entlasten und diesen auf die nächst tiefere Treppenstufe stellen. Sein
Oberkörper wird dabei von der Pflegekraft stabilisiert. Danach kann der
Pflegebedürftige den zweiten Fuß auf die gleiche Treppenstufe
nachziehen. Die Pflegekraft folgt dieser Bewegung.
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Dieses wird nun Stufe für Stufe fortgesetzt,
bis das untere Ende der Treppe erreicht ist.
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Beim Transfer von unten nach oben wird dieser
Bewegungsablauf in gegenteiliger Reihenfolge durchgeführt.
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Bei Klienten mit einer Ataxie, z. B. Morbus Parkinson, ist es hilfreich einen Rhythmus vorzugeben, etwa durch Singen.
Nachbereitung:
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Wir hinterfragen stets kritisch, ob die
Unterstützung noch dem aktuellen Hilfebedarf entspricht. Wir
kontaktieren ggf. die Therapeutin und erörtern eine Anpassung der
Maßnahme.
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Die Maßnahme wird im Lagerungs- und
Bewegungsplan dokumentiert.
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Alle relevanten Veränderungen der Gesundheit
oder des Verhaltens des Klienten werden dokumentiert.
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Ggf. wird die Pflegeplanung angepasst.
Dokumente:
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Leistungsnachweis
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Lagerungs- und Mobilitätsplan
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Berichtsblatt
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Dokumentenblatt "Meldungen an den Arzt"
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
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Pflegefachkräfte
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Pflegehilfskräfte
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