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Standard "Umgang mit
Haustürschlüsseln und Adressdaten"
Wenn
der Haustürschlüssel eines Klienten verloren geht, kann viel passieren.
Im besten Fall steht die Pflegekraft nur vor einer verschlossenen
Haustür. Im schlimmsten Fall wurde die Wohnung dahinter schon Stunden
zuvor von Dieben ausgeräumt. Mit ein wenig organisatorischem Geschick
lässt sich das Risiko deutlich senken.
Standard "Umgang mit Haustürschlüsseln
und Adressdaten"
Definition:
-
Viele unserer Klienten
sind
nicht mehr in der Lage, die Haustür zu öffnen, wenn die Pflegekraft
eintrifft. Wenn es zudem keine Angehörigen gibt, die unsere Mitarbeiter
in den Wohnraum einlassen, bitten wir den Klienten um einen
Haustürschlüssel.
-
Pflegekräfte müssen
die uns
anvertrauten Schlüssel mit Umsicht nutzen. Bei dem Verlust eines
Schlüssels kann dieser in die Hände von Einbrechern geraten. Diese
könnten dann problemlos in den Wohnraum des hilflosen Senioren
eindringen und ihm großen materiellen oder gar körperlichen Schaden
zufügen.
-
Im Umgang mit fremden
Schlüsseln haftet der Pflegedienst bzw. die Pflegekraft für alle
entstandenen Schäden. Darüber hinaus können derartige Nachlässigkeiten
auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
(Vertragsklauseln, die nach einem
Verlust des Haustürschlüssels einen
Haftungsausschluss vorsehen, sind i. d. R. unwirksam. Dieses gilt auch
für nur einfache Fahrlässigkeit.)
Grundsätze:
-
Für jede
Schlüsselverwahrung muss es stets einen zwingenden Grund geben. Wenn
wir keinen Schlüssel benötigen, lassen wir uns auch keinen geben.
-
Wenn uns ein Klient
seine
Haustürschlüssel überlässt, gewährt er uns einen großen
Vertrauensvorschuss. Jede Pflegekraft achtet daher so sorgfältig auf
fremde Schlüssel, als wären es ihre eigenen.
Ziele:
-
Der Klient weiß,
dass seine Haustürschlüssel in sicheren Händen sind und dass es zu
keinem Missbrauch kommt.
-
Der Verbleib jedes Schlüssels kann jederzeit nachvollzogen werden.
-
Jede Pflegekraft hat alle für die Tour notwendigen Schlüssel
verfügbar. Es kommt zu keinen Verzögerungen.
Vorbereitung:
Organisation
-
Der sorgfältige Umgang
mit Schlüsseln der Klienten ist Bestandteil des Arbeitsvertrags aller
Pflegekräfte.
(Ansonsten sollte jeder Mitarbeiter eine entsprechende
Verpflichtungserklärung unterschreiben; s.u.)
-
Wir prüfen schon beim
Erstgespräch, ob es notwendig ist, dass uns ein Schlüssel ausgehändigt
wird. Dieses ist unter folgenden Bedingungen der Fall:
-
Der Klient ist aufgrund
seiner Pflegebedürftigkeit nicht in der Lage, die Tür zu erreichen.
Oder es besteht das erhebliche Risiko, dass der Klient auf dem Weg zur
Tür stürzen könnte.
-
Der Klient ist so
hörgeschädigt, dass er das Klingeln an der Haustür nicht wahrnehmen
würde. Es gibt für die Pflegekraft auch keine andere Möglichkeit, sich
bemerkbar zu machen.
-
Aufgrund des
Krankheitsbilds des Klienten ist es hinreichend wahrscheinlich, dass es
zu plötzlichen Gesundheitsverschlechterungen kommen kann. Der Klient
wäre dann allein und hilflos in der Wohnung.
-
Wir berücksichtigen,
dass es beim Klienten und bei seinen Angehörigen irrationale und
unterschwellige Ängste geben kann, die nicht immer im Dialog geäußert
werden. Viele Betroffene befürchten, dass die Pflegekräfte die
Schlüssel für Diebstähle nutzen.
(Hinweis: In Einzelfällen
verweigern Vermieter die Herausgabe eines Zweitschlüssels an den
Pflegedienst. Nach aktueller Rechtsprechung darf der vermietende
Hausbesitzer die Anfertigung zumindest eines Schlüssels für den
Pflegedienst nicht ablehnen. Die Kosten dafür trägt der Klient.)
Schlüsselübergabe
-
Wenn sich der Klient
und seine Angehörigen dazu entschließen, uns die Schlüssel zu
überlassen, wird die Übergabe in einem Schlüsselprotokoll festgehalten.
-
Falls der Klient es wünscht,
dass die Post / Zeitung mitgebracht wird, kann der er der Pflegekraft
noch einen Briefkastenschlüssel aushändigen.
-
Im Idealfall ist für
jede Tour ein eigener Schlüssel verfügbar. Falls zwei Schlüssel
benötigt werden, der Klient aber nur einen entbehren kann, fertigen wir
ggf. auf unsere Kosten (ggf. nach Einwilligung des Vermieters) eine
Kopie an. Diese wird nach dem Ende der Pflege an den Klienten (oder an
seine Erben) übergeben bzw. vernichtet. Jeder dieser Schritte wird
ebenfalls schriftlich dokumentiert.
-
Ist nur ein Schlüssel für
zwei Touren verfügbar, so wird dieser ggf. besonders gekennzeichnet,
etwa durch einen zusätzlichen Anhänger oder durch eine besondere Kette
/ Kordel.
-
Das Protokoll wird am Tag
der Schlüsselübergabe in zweifacher Ausfertigung vollständig ausgefüllt
und dann vom Kunden und von der Pflegekraft unterschrieben. Ein
Exemplar verbleibt beim Klienten, das andere wird in der Akte des
Klienten im Pflegebüro abgelegt.
Durchführung:
Organisation
-
Die Schlüssel werden
nummeriert, da Nummern anders als Namen von etwaigen Dieben keiner
Adresse zugeordnet werden können. Die Schlüssel dürfen auch keine
anderen Kennzeichnungen haben, aus denen auf den Namen oder auf die
Anschrift von Klienten geschlossen werden kann. Die Nummerierung sollte
zufällig sein, also keinem nachvollziehbaren Schema folgen.
-
Den zur jeweiligen
Nummer passenden Namen und die Anschriften werden auf einer Extraliste
festgehalten. Diese bewahren wir verschlossen und getrennt von den
Schlüsseln auf.
(Hinweis: Viele softwaregestützte
Systeme zur Pflegedokumentation bieten eine automatische Verwaltung von
Schlüssellisten. Die Schlüsselnummern und die dazugehörigen Adressen
sind dann über mobile Endgeräte abrufbar. Natürlich müssen die mobilen
Endgeräte und die Schlüssel stets getrennt voneinander aufbewahrt
werden.)
-
Die Schlüssel werden
so deponiert, dass kein Unbefugter Zugriff hat. Wir lagern sie in einem
verschließbaren Schrank im Büro. Dieser ist auch während der
Dienstzeiten immer abgeschlossen. Wir regeln sorgfältig, welche
Pflegekräfte den Schrank öffnen dürfen.
(Am komfortabelsten ist natürlich
die Nutzung eines elektronischen Schlüsselschranks mit automatischer
Protokollierung.)
-
Die Schlüsselnummern
dürfen nie auf den Tourenplänen vermerkt werden.
-
Die Schlüssel jeweils
einer Tour sollten an einer Kette oder an einem großen Ring
zusammengefasst werden. Damit stellen wir sicher, dass alle Schlüssel
mitgenommen werden, wenn eine Pflegekraft das Auto verlässt. Die
Pflegekraft sollte die Schlüssel mit einer Kette an der Tourentasche
oder am Gürtel befestigen, damit die Schlüssel nicht zu Boden fallen
können oder gar im Straßengully verschwinden.
-
Die Übergabe der
Schlüssel an die Pflegekräfte wird dokumentiert. Wir führen eine
gesonderte Liste, in die alle Mitarbeiter eintragen, wer wann welchen
Schlüssel an sich genommen und wieder zurückgelegt hat.
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Jede Pflegekraft
erhält nur die Schlüssel, die sie für ihre Tour benötigt. Die Schlüssel
werden ihr i. d. R. nur tageweise und nicht dauerhaft übergeben. Nach
dem Ende der jeweiligen Tour sind die Schlüssel in den Räumen der
Sozialstation zu deponieren.
-
Wenn eine Pflegekraft
oder die Pflegedienstleitung Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit
Schlüsseln feststellen, werden diese sofort und umfassend aufgeklärt.
-
An jedem Schlüsselbund
befindet sich eine Metallplakette mit der Zeile "50 Euro Finderlohn"
und der Telefonnummer unseres Pflegediensts. Wir stellen damit sicher,
dass uns der Schlüssel zeitnah zurückgebracht wird. Die an den Finder
zu zahlende Summe ist im Vergleich zum ansonsten drohenden Image- und
Finanzschaden sehr gering.
Nutzung
der Schlüssel
-
Bevor wir die Haustür
des Klienten aufschließen, klingeln wir zusätzlich oder klopfen an. Wir
kündigen damit unser Kommen an. Die Pflegekraft vermeidet es,
unvermittelt im privaten Lebensraum des Klienten zu erscheinen.
-
Wenn sich der
Schlüssel nur mit großem Kraftaufwand drehen lässt, gibt die
Pflegekraft einen Tropfen Öl in den Zylinder. Sofern die Gefahr
besteht, dass das Schloss in naher Zukunft trotzdem komplett klemmt,
sollte dieses zeitnah ausgetauscht werden.
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Wenn die Pflegekraft
die Schlüssel in der Jackentasche transportiert, darf sie die Jacke
nicht unbeaufsichtigt lassen. Die Schlüssel dürfen nicht im Fahrzeug
zurückgelassen werden. Die Pflegekraft darf die Schlüssel ebenfalls
nicht im Schloss stecken lassen.
Maßnahmen
bei Verlust der Schlüssel
-
Bei dem Verlust eines
Wohnungsschlüssels ist umgehend die Pflegedienstleitung zu informieren.
-
Die
Pflegedienstleitung prüft anhand der Dokumentation, welche Pflegekraft
zuletzt im Besitz des Schlüssels war. Diese wird umgehend kontaktiert
und zum Verbleib des Schlüssels befragt.
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Wenn der Schlüssel
nicht zeitnah gefunden wird, muss der Klient über den Verlust
informiert werden.
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Wir sorgen dafür, dass
der Schließzylinder des Schlosses gewechselt wird. Bis dahin muss
sichergestellt sein, dass es zu keinem Einbruch kommen kann.
-
Wenn der Schlüssel
möglicherweise gestohlen oder unterschlagen wurde, erstatten wir
Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei. Wir informieren auch das
Fundbüro über den Verlust des Schlüssels.
-
Wir melden den Verlust
ggf. auch dem zuständigen Hausmeister.
(Hinweis: Mitunter hängt am Schlüsselring mit den Klientenschlüsseln
auch der Schlüssel zum Pflegestützpunkt. Folglich muss auch hier das
Schloss getauscht werden. Bis dieses geschehen ist, muss der Stützpunkt
besetzt bleiben, um die Firmendaten und das Firmeneigentum zu schützen.
Wenn gleichzeitig der Autoschlüssel verschwunden ist, müssen die
Einstellungen des Schließsystems des Firmenwagens und der Wegfahrsperre
verändert werden.)
Nachbereitung:
-
Wenn sich Probleme im
Umgang mit Schlüsseln häufen, werden die Abläufe im Qualitätszirkel
thematisiert und ggf. optimiert.
Dokumente:
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Schlüsselübergabeprotokoll
-
Zuordnung
"Schlüsselnummern und Adressen"
-
Protokoll zur
Entnahme, Nutzung und Rückgabe der Schlüssel
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
Verpflichtungserklärung zum sorgfältigen Umgang mit
Haustürschlüsseln der Klienten
Herr
/ Frau …...... (Name), …...... (Vorname) ist heute über die korrekte
Nutzung von Schlüsseln unserer Klienten belehrt worden.
-
Der Mitarbeiter darf nur
solche Schlüssel aus dem
Schlüsselschrank entnehmen, die für die aktuelle Aufgabenerfüllung
erforderlich sind.
-
Bevor der Mitarbeiter den
Stützpunkt verlässt, muss
er sicherstellen, dass der Schlüsselschrank und der Raum abgeschlossen
sind.
-
Der Mitarbeiter darf an den
Schlüsseln keine
weiteren Markierungen anbringen. Die Schlüssel dürfen nur mit den
anonymen Kennnummern versehen sein.
-
Der Mitarbeiter wird die
Schlüssel stets sorgsam
verwahren. Er wird die Schlüssel niemals gemeinsam mit dem
Zuordnungssystem lagern.
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Nach Abschluss der Tour
werden alle Schlüssel wieder im Schlüsselschrank hinterlegt.
Datum, Unterschrift der Pflegedienstleitung
Datum, Unterschrift des Mitarbeiters
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