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Standard "Umgebungsgestaltung zur Sturzprophylaxe"
Viele
Altbauten sind zwar urgemütlich, dafür aber mit allerlei Stolperfallen
gespickt. Es lauern Türschwellen, Verlängerungskabel und enge Treppen.
Und die glasierten Badezimmerfliesen aus den 60er-Jahren verwandeln
sich mit etwas Badeschaum in eine Rutschbahn.
Standard "Umgebungsgestaltung zur Sturzprophylaxe"
Definition:
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Die Gestaltung des
Wohnraums hat erheblichen Einfluss auf das individuelle Sturzrisiko. Es
finden sich hier zahlreiche Hindernisse, die in jungen Jahren zumeist
noch problemlos erkannt und passiert werden. Mit zunehmendem Alter
lassen das Sehvermögen, die physische Kraft und die Körperkontrolle
jedoch nach. Engstellen und Bodenunebenheiten werden somit zu
Unfallquellen.
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Der Expertenstandard zur
Sturzprophylaxe verpflichtet uns dazu, den Klienten und seine
Angehörigen auf Risiken aufmerksam zu machen und zu etwaigen
Lösungsmöglichkeiten zu beraten. Dazu zählt insbesondere eine
gemeinsame Begehung des Wohnraums.
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Gleichwohl ist es
schwierig, Lebensqualität und Unfallvermeidung in Einklang zu bringen.
Barrierefrei gestaltete Räume wirken häufig wenig wohnlich. So bietet
ein gleichmäßig ausgeleuchtetes Zimmer kaum Atmosphäre. Der Austausch
des vertrauten Betts durch ein Pflegebett mit Seitengittern wird
zumeist ebenfalls als unangenehm empfunden.
Hinweise:
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Wir haben uns in diesem
Standard auf solche Maßnahmen konzentriert, die schnell umsetzbar sind
und nur geringe Kosten verursachen. Eine barrierefreie Renovierung des
Wohnbereichs inkl. etwa des Austausches der Bodenbeläge ist zwar
wünschenswert, aber zumeist nicht finanzierbar. Ist der Wohnraum
lediglich gemietet, kommt eine umfassende Umgestaltung ohnehin nicht in
Betracht.
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Die Anpassung der Umgebung
ist nur eine Komponente der Sturzprophylaxe. Hinzu kommt die Therapie
sturzrelevanter Grunderkrankungen. Wichtig ist auch die Anpassung der
individuellen Verhaltensweisen, also etwa das Tragen geeigneter Schuhe.
Wir haben all dieses im Konzeptstandard "Sturzprophylaxe"
zusammengefasst.
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Dieser Standard beschreibt
das Vorgehen in der ambulanten Pflege. Für die Nutzung in der
stationären Versorgung muss er um alle nichtrelevanten Kriterien
gekürzt werden. Insbesondere die Barrierefreiheit ist in modernen
Pflegeheimen im Vergleich zu privaten Altbauwohnungen natürlich viel
besser umgesetzt.
Grundsätze:
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Einige der hier
beschriebenen Maßnahmen zur Risikominimierung sind kostenintensiv. Wir
haben Verständnis, wenn der Klient und seine Angehörigen die Ausgaben
scheuen.
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Viele
Einrichtungsgegenstände haben für den Klienten eine hohe symbolische
Bedeutung, etwa ein im Urlaub gekaufter Läufer oder ein geerbter
Beistelltisch. Der Versuch, diese aufgrund der Sturzgefährdung aus dem
Wohnbereich zu entfernen, wird auf Widerstand stoßen. Wir streben daher
stets einen Kompromiss an, der die Wohnqualität und die
Unfallvermeidung gleichermaßen sichert.
Ziele:
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Wir sensibilisieren den
Klienten und seine Angehörigen für die Gesundheitsrisiken, die mit
einem Sturz verbunden sind.
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Wir bestimmen gemeinsam
Gefahrenpunkte im Wohnbereich. Wir prüfen, mit welchem
organisatorischen und finanziellen Aufwand diese beseitigt werden
können.
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Mit den verfügbaren Ressourcen schaffen wir ein möglichst großes Maß an Sicherheit.
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Wir fördern die Zufriedenheit des Klienten, indem wir den wohnlichen Charakter seines Lebensraums erhalten.
Vorbereitung:
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Bereits im Erstgespräch erläutern wir dem Pflegebedürftigen die Bedeutung der Sturzprophylaxe.
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Wir bieten dem Klienten Unterstützung bei der Anpassung seines Wohnraums an.
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Gemeinsam mit dem Klienten
und dessen Angehörigen inspiziert die Bezugspflegekraft das genutzte
Gebäude. Dazu zählen die Zimmer, die Flure, der Keller sowie die
Außenflächen.
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Die Pflegekraft macht auf mögliche Gefahrenquellen aufmerksam und gibt Empfehlungen zu deren Beseitigung.
Durchführung:
Einrichtung
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Flure und Laufwege sollten
stets frei von herumstehendem Mobiliar sein. Toilettenstühle und
Rollstühle werden so gelagert, dass sie dem Klienten nicht im Wege
stehen.
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Instabile Einrichtungsgegenstände werden nach Möglichkeit entfernt (Schemel, leichte Blumensäulen usw.).
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Möbelstücke, die regelmäßig als Haltegriffe dienen, werden soweit möglich mit Schrauben an der Wand fixiert.
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Viele Möbelstücke verfügen
über Rollen, obwohl sie eigentlich nicht bewegt werden müssen. Wenn
sich der Klient an diesen festhält, bewegen sie sich ggf. zur Seite.
Falls möglich sollten diese Rollen entfernt und durch Gummifüße ersetzt
werden.
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Stühle sollten eine
angenehme Sitzhöhe sowie Armlehnen aufweisen. Die Stuhlbeine sollten
mit Gummistoppern versehen sein, damit sie nicht über den Boden
gleiten. Die Stuhlkissen sind fixiert und rutschen nicht von der
Sitzfläche.
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Der Klient sollte ein
höhenverstellbares Bett nutzen, in das er einfach ein- und wieder
aussteigen kann. Bei Bedarf wird das Bett für Pflegemaßnahmen auf eine
Arbeitshöhe gefahren, die ein rückenschonendes Arbeiten erlaubt. Nach
der Durchführung fahren wir das Bett konsequent auf eine niedrige Höhe
zurück. (Hinweis: Behelfsweise kann eine Matratze auf dem Fußboden
genutzt werden.)
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Wir nutzen falls notwendig
Halbseitenbettgitter, da diese Schutz vor einem Sturz aus dem Bett
bieten, gleichzeitig aber einen selbstständigen Ausstieg aus dem Bett
erlauben.
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Wenn Angehörige in der
gleichen Wohnung leben, kann die Beschaffung eines Bettalarmsystems
sinnvoll sein. Dieses gibt einen Warnton ab, sobald ein
Pflegebedürftiger, der das Bett ohne Hilfe nicht verlassen sollte, es
dennoch probiert. Der Angehörige kann dann Hilfe leisten.
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Wir nutzen Sturzmatten.
Diese Matten ähneln Gymnastikmatten. Sie werden vor dem Pflegebett
abgelegt. Fällt der Klient aus dem Bett, so absorbiert der PU-Schaum
der Matte einen Großteil der Aufprallenergie und reduziert das
Verletzungsrisiko.
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Pflegebetten und Rollstühle werden arretiert, wenn sie stehen.
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Kabelgebundene Kopfhörer werden durch Bluetoothkopfhörer ersetzt.
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Wir stellen sicher, dass
die Fernbedienung volle Batterien hat, damit der Klient zum Umschalten
nicht aufstehen muss.
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Kabelgebundene Telefone
sollten durch schnurlose Geräte ersetzt werden. Wir raten dem Klienten
dazu, mehrere schnurlose Telefone zu beschaffen, damit in jedem
Wohnraum ein Gerät zur Verfügung steht. Er kann somit bei einem Anruf
ohne Hektik zumindest eines erreichen.
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Auf längeren Fluren stellen
wir einen zusätzlichen Stuhl oder eine Bank als "Rastplatz" bereit.
Derartige Sitzgelegenheiten bieten dem Pflegebedürftigen ein
Sicherheitsgefühl.
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Viele Etagentreppen haben
auf halber Höhe eine Zwischenebene. Hier stellen wir ebenfalls einen
Stuhl oder einen Sessel auf. Der Klient kann also eine halbe Etage nach
oben oder nach unten gehen und sich dann ausruhen. Danach nimmt er die
zweite Treppenhälfte in Angriff.
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Wir kontrollieren regelmäßig die Leichtgängigkeit der Zimmertüren, Fenster und Schranktüren.
Fußboden
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Auf den Laufwegen verlegte
Stromkabel werden umpositioniert. Falls notwendig sollten zusätzliche
Steckdosen angebracht werden, die eine Kabelverlegung ohne
Stolpergefahr erlauben.
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Teppichläufer (insbesondere
mit hohen Kanten oder mit Fransen) werden nach Möglichkeit entfernt.
Lehnt dieses der Klient ab, werden zumindest die Kanten mit Klebeband
so fixiert, dass sie keine Stolperfalle darstellen.
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Teppiche sollten mit einer
rutschfesten Unterlage versehen werden, damit nicht der gesamte Teppich
über den glatten Boden gleitet.
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Verschüttete Flüssigkeiten
werden sofort und vollständig entfernt. Auch beim regelmäßigen
Aufwischen des Bodens ist es wichtig, dass dieser komplett trocknet.
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Der Fußbodenbelag ist so zu
wählen, dass er nicht spiegelt und somit nass wirkt. Wir raten dem
Klienten, insbesondere auf glänzendes Bohnerwachs zu verzichten.
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Stufenkanten werden mit Antirutschprofil versehen und farbig markiert.
Licht
-
An jedem Bett gibt es einen
Lichtschalter oder eine Nachttischlampe. Die Funktionsfähigkeit des
Lichts wird regelmäßig überprüft.
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Flure und Zimmer sollten
durch indirektes Licht gleichmäßig und hell ausgeleuchtet werden. Die
Lichtquelle selbst ist dabei verborgen und gegen die Decke gerichtet.
Die angestrahlte Decke beleuchtet dann den Raum.
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Pflegekräfte achten auf defekte Beleuchtung. Durchgebrannte Leuchtstoffe werden zeitnah gewechselt.
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Auch wenn am Abend die
Lichtintensität reduziert wird, müssen Hindernisse auf dem Boden noch
gut erkannt werden.
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Neonleuchtmittel werden
vermieden. Wir ziehen Halogenlampen vor, da das ausgehende Licht dem
natürlichen Sonnenlicht ähnelt
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Im Idealfall ist der
Wohnraum mit Dimmern ausgestattet, die es dem Pflegebedürftigen
erlauben, die Lichtintensität nach eigenen Vorstellungen zu reduzieren
oder zu erhöhen.
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Wir prüfen, ob eine mit
einem Bewegungsmelder versehene Beleuchtung dem Klienten hilft. Diese
schaltet das Licht an, sobald sich der Pflegebedürftige etwa auf den
Weg zur Toilette macht. Nachdem der Klient in sein Bett zurückgekehrt
ist, schaltet sich das Licht nach einigen Minuten wieder aus.
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Blendender Lichteinfall von
außen wird vermieden. Dieses kann etwa durch Vorhangstoffe erfolgen,
die einen Teil des Lichts passieren lassen, dieses aber streuen.
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In der Nacht wird das Nachtlicht verwendet.
(Hinweis: Bei Krankheitsbildern wie Katarakt oder Glaukom sollte die
Lichtstärke reduziert werden, da Betroffene häufig empfindlich auf
helles Licht reagieren.)
Ordnung
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Die Inhalte von Schränken
werden so umgeräumt, dass häufig verwendete Gegenstände in einer guten
Griffhöhe liegen. Dieses betrifft insbesondere Kleiderschränke und
Küchenschränke. In Hochschränken sollten sich keine Objekte befinden,
die der Klient benötigt. Wir vermeiden damit, dass ein Klient eine
Fußbank oder eine Trittleiter nutzen muss.
Die Nutzung von Stühlen und
von ähnlichen Möbelstücken als behelfsmäßige Trittleiter sollte strikt
unterbleiben. Beobachten wir den Klienten dabei, wird er eindringlich
auf die Risiken hingewiesen.
Badezimmer
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Badewannen und Duschen werden mit rutschfesten Matten ausgestattet.
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Der Klient muss sich am
Waschbecken abstützen können, wenn er das Gleichgewicht verliert. Ggf.
werden Haltegriffe angebracht.
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Pflegeprodukte, Handtücher
u. Ä. sollten so gelagert werden, dass der Klient sie während der
Körperpflege einfach mit einem Griff erreichen kann.
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Das Badezimmer wird nicht
als Lagerraum genutzt, wenn es dadurch unmöglich wird, sich auch mit
Gehhilfen sicher darin zu bewegen.
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Toilettensitze werden erhöht. Wir stellen Armlehnen bereit. Ggf. nutzen wir ein Toilettenstützgestell.
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Es liegt stets ausreichend Toilettenpapier (inkl. Ersatzrollen) in Griffweite bereit.
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Der Spiegel wird in einer angemessenen Höhe angebracht. Der Klient kann ihn bequem nutzen.
Weiteres
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Wir prüfen, ob der Klient
häufig Gehwege im Außenbereich seines Grundstücks nutzt; etwa weil er
einen Stall erreichen möchte, um Nutztiere zu füttern. Wir empfehlen,
dort für eine gute Beleuchtung in den Abendstunden zu sorgen. Die
Transferwege im Außenbereich müssen im Herbst von Blättern und im
Winter vom Eis befreit werden. Der Klient kann damit einen
Dienstleister beauftragen.
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Brennholz oder Kohle für
eine Ofenheizung sollte in ausreichender Menge direkt neben der
Brennstelle gelagert werden. Wir vermeiden damit, dass der Klient
schwer bepackt auf dem Weg vom außerhäusigen Holzlager oder vom
Kohlenkeller stürzt.
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Defekte Hilfsmittel, wie
etwa beschädigte Rollstühle, werden nicht verwendet, sondern repariert
bzw. ersetzt.
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Stürze können auch von
Haustieren verursacht werden. Risikobehaftete Aktivitäten sollten also
an Angehörige oder an Freunde delegiert werden; etwa das Ausführen von
Hunden mit einem hohen Bewegungsdrang.
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Wir stellen sicher, dass
der Klient jederzeit das Hausnotrufsystem nutzen kann, falls er
gestürzt ist und Hilfe benötigt.
Nachbereitung:
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Die gemeinsam festgelegten
Anpassungen werden umgesetzt. Wir beginnen mit solchen Maßnahmen, die
preiswert und schnell realisiert werden können. Im Rahmen der
finanziellen Ressourcen werden danach schrittweise weitere
Gefahrenquellen beseitigt.
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Falls für die Arbeiten
Handwerker notwendig sind, vermitteln wir auf Wunsch den Kontakt zu den
Firmen. Wir nennen dabei mindestens zwei Anbieter. Wir erhalten von
diesen keine Provision oder ähnliche Vergünstigungen.
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Der Klient soll in der Lage sein, eine "innere Karte" seines Lebensbereichs zu erstellen.
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Nachdem der Wohnraum
eines Klienten hinsichtlich der Sturzgefährdung überprüft und optimiert
wurde, sollte das einmal gewählte Ordnungssystem beibehalten werden.
Wir vermeiden es insbesondere, Möbel umzustellen.
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Falls Veränderungen im
Zimmer vorgenommen werden müssen, sollte dieses tagsüber geschehen. Der
Klient hat dann Zeit, sich bis zur Nacht auf die veränderte Umgebung
einzustellen.
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Die Einschätzung der
Risikoquellen wird wiederholt, wenn sich der Gesundheitszustand des
Klienten ändert. Dieses ist etwa der Fall, wenn ein Pflegebedürftiger
erblindet oder seit Kurzem auf Gehhilfen angewiesen ist.
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Die Maßnahmen werden
sorgfältig dokumentiert. Wir halten fest, welche Anpassungen wir
vorschlagen und welche vom Klienten und von dessen Angehörigen
tatsächlich umgesetzt werden. Wir halten auch die Gründe fest, warum
bestimmte Maßnahmen unterbleiben. (Beispiel: Die Kosten für einen
rutschfesten Teppichboden sind zu hoch.)
Dokumente:
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Beratungsprotokoll zur Sturzprophylaxe
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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