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Standard "Pflege von Bewohnern
mit Weglauftendenz / Hinlauftendenz"
Die Betreuung von "Wegläufern" ist selbst für erfahrene
Pflegekräfte eine Herausforderung. Dazu kommen rechtliche Risiken. Es
gilt, Freiheitsrechte und Fürsorgepflichten gegeneinander aufzuwiegen.
Standard "Pflege von
Bewohnern mit Weglauftendenz / Hinlauftendenz"
Definition:
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Weglauftendenzen sind ein häufig anzutreffendes
Symptom demenzieller Erkrankungen. Vor allem in den ersten Wochen nach
dem Einzug in die stationäre Pflegeeinrichtung versuchen viele
Senioren, in die vertraute Lebensumgebung der vorherigen Wohnung
zurückzukehren. Andere Betroffene fallen zurück in ihre Kindheit (sog.
"Regression") und suchen nach dem (nicht mehr vorhandenen) Elternhaus.
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Rund jeder fünfte Demenzpatient zeigt
Weglauftendenzen.
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Der unkontrollierte Aufenthalt außerhalb der
Einrichtung ist für den Senioren riskant. Vor allem Dehydratation,
Unterzuckerung oder die Folgen einer unterbliebenen
Medikamenteneinnahme bedeuten eine Gefährdung für die Gesundheit. Im
Winter besteht schon nach kurzer Zeit das Risiko des Erfrierens.
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Unsere Aktivitäten zur Versorgung von
Betroffenen bewegen sich im Spannungsfeld zweier sich widersprechender
Grundsätze. Einerseits hat jeder Bewohner das Recht, sich frei zu
bewegen. Gleichzeitig haben wir die Pflicht, den Bewohner vor
Gesundheitsgefahren zu schützen.
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Weglauftendenzen sind zu unterscheiden von
ungerichtetem Laufzwang ("wandern"). Diese Betroffenen folgen einem
Bewegungsdrang, ohne jedoch gezielt die Einrichtung verlassen zu
wollen. Das Entweichen aus dem Pflegeheim geschieht eher zufällig und
kann mit einem deutlich geringeren Aufwand vermieden werden.
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Der Begriff "Weglauftendenz" hat sich zwar in
der Fachsprache durchgesetzt, ist aber inhaltlich problematisch. Nur
wenige "Wegläufer" wollen primär "einfach nur weg". Die meisten
Betroffenen haben ein Ziel, möchten also "irgendwohin". Es handelt sich
also korrekterweise zumeist um eine "Hinlauftendenz".
Bild: Gerichtlich genehmigte Ortungssysteme können an verschiedenen
Stellen getragen werden.
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Die Pflegekraft steckt dem Bewohner das
Ortungssystem in eine Tasche (1), die der Demenzpatient sonst nicht nutzt
und somit nicht entleeren würde.
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Der Bewohner trägt das System am Armgelenk (2). Die
meisten Demenzpatienten akzeptieren diese Stelle, zumal viele Geräte
auch die Zeit anzeigen und somit für eine normale Uhr gehalten werden.
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Der Sender wird am Fußgelenk (3) angebracht und
kann ggf. abgeschlossen werden. All das erinnert an eine "elektronische
Fußfessel". In der Praxis jedoch stören sich die allermeisten dementen
Bewohner nicht an diesem Gerät.
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Das Ortungssystem wird an einer Mobilitätshilfe
(4) angebracht. Dieses ist nur dann sinnvoll, wenn der Bewohner zwingend
auf diesen Gehwagen / Gehbock angewiesen ist.
Grundsätze:
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Jeder Bewohner hat das Recht, sich frei
innerhalb und außerhalb der Einrichtung zu bewegen. Dieses Recht kann
nur bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses dauerhaft
eingeschränkt werden, etwa wenn die Gefahr einer Fremd- oder
Eigengefährdung besteht.
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Wenn ein Bewohner "weglaufen" möchte, ist davon
auszugehen, dass er etwas vermisst, was ihm in der momentanen Umgebung
nicht geboten wird.
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Elektronische Sicherungssysteme wie etwa
Signalchips oder Ortungssysteme sind eine freiheitsentziehende Maßnahme
und bedürfen der richterlichen Genehmigung.
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Sedierungen mit dem Zweck, die Mobilität des
Bewohners einzuschränken, sind ohne richterliche Anordnung strikt
verboten. Sie erhöhen zudem die Sturzgefahr und reduzieren die
Alltagskompetenzen.
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Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen immer
angemessen sein. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss stets
beachtet werden. Sie werden, wenn überhaupt, als letztes Mittel genutzt.
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Wir arbeiten eng mit der Heimaufsicht, mit den
zuständigen Gerichten und mit der Polizei zusammen.
Ziele:
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Der Bewohner fühlt sich in unserer Einrichtung
wohl.
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Wir bewahren eine größtmögliche
Bewegungsfreiheit für alle Bewohner.
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Die Weglauftendenz wird minimiert.
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Eine Selbst- oder Fremdgefährdung wird
vermieden.
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Ein entwichener Bewohner wird so schnell wie
möglich gefunden.
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Wir vermeiden eine irrtümliche Alarmierung der
Polizei.
Vorbereitung:
allgemeine Vorsorge-
und Vorsichtsmaßnahmen
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Wir beraten die Angehörigen. Wir informieren
diese insbesondere über die rechtlichen Grundlagen. Sie sollten
verstehen, dass wir freiheitsentziehende Maßnahmen nur als allerletzte
Option in Erwägung ziehen. Folglich besteht immer die Gefahr, dass der
Bewohner trotz unserer Aufsicht aus der Einrichtung entweichen kann.
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Wir suchen frühzeitig den Kontakt zur Polizei.
Auf diese Weise kennen wir die Ansprechpartner. (Hinweis: In einigen
größeren Städten gibt es Kooperationsprogramme zwischen stationären
Einrichtungen und der Polizei zur Prävention und zum richtigen
Verhalten in solchen Notfällen.)
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Alle Mitarbeiter werden über Weglauftendenzen
einzelner Bewohner informiert. Insbesondere die Servicemitarbeiter im
Eingangsbereich erhalten Fotos von Bewohnern, deren Bewegungsfreiheit
auf Basis eines richterlichen Beschlusses eingeschränkt wird.
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Nachbarn unserer Einrichtung und Betreiber nahe
gelegener potenzieller Anlaufpunkte (Café, Kiosk usw.) werden
angesprochen und um Kooperation gebeten, falls sie auf einen
augenscheinlich desorientierten Bewohner treffen.
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Angrenzende Geschäfte werden informiert und um
sofortige Information gebeten, sobald der Bewohner dort einkaufen will.
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Bewohner mit Weglauftendenzen werden
engmaschiger überwacht, insbesondere wenn ein akuter Schub spürbar ist.
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Wir prüfen, ob der Bewohner möglicherweise aus
der Einrichtung entweichen möchte, um Suchtmittel zu beschaffen
(Alkohol, Medikamente, Drogen usw.).
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Wir prüfen, ob Nebenwirkungen von Medikamenten
den Bewegungsdrang der Bewohner steigern, etwa Neuroleptika,
Nootropika, aktivierende Antidepressiva.
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Wir prüfen, ob es andere Faktoren gibt, die die
Weglauftendenz fördern, also etwa Hunger, Harndrang, Inkontinenz oder
Stuhldrang. Auch ein niedriger Blutdruck sowie ein Blutzuckerabfall
können zu einem derartigen Verhalten führen.
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Gemeinsam mit dem Arzt prüfen wir, ob die
Symptomatik durch eine medikamentöse Therapie gelindert werden kann.
Insbesondere ist zu klären, ob unerkannte Schmerzzustände das Verhalten
mit auslösen.
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Der Tagesablauf des Bewohners sollte
gleichmäßig gestaltet werden. Wir nutzen tagesstrukturierende
Maßnahmen, insbesondere ein ansprechendes Betreuungs- und
Beschäftigungsangebot.
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Wir nutzen das Prinzip der Bezugspflege. Wenn
beim Heimeinzug bereits eine erhöhte Weglauftendenz erkennbar ist, wird
dieses bei der Zuordnung der Bezugspflegekraft berücksichtigt. Wir
weisen dem Bewohner eine Pflegekraft zu, die mit dieser Problematik
bereits Erfahrungen gesammelt hat.
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Bei Bewohnern mit Weglauftendenz achten wir
besonders auf eine hohe Kontinuität der personellen Betreuung.
Insbesondere ein Wechsel der Bezugspflegekraft sollte vermieden werden.
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Wir versuchen im Dialog mit dem Bewohner
herauszufinden, wohin er gehen möchte und was er dort vorhat. Für
solche Gespräche nutzen wir die Technik der validierenden Kommunikation.
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Bewohner werden in Gruppenaktivitäten
eingebunden, etwa bei begleiteten Spaziergängen. Des Weiteren bieten
wir dem Bewohner die Teilnahme an der Gymnastik- und an der
Sitztanzgruppe an.
(Hinweis: Bei vielen Betroffenen sind solche Maßnahmen kontraproduktiv.
Der Aufenthalt in Räumen mit vielen Menschen fördert erst das
Weglaufverhalten.)
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Wir sorgen für eine familiäre Umgebung. Wir
gehen auf die Sorgen und auf die Wünsche unserer Bewohner ein. Wir
vermitteln ihnen ein Gefühl der Geborgenheit.
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In frühen Krankheitsstadien nutzen wir ROT, um
dem Bewohner zu verdeutlichen, dass sein Zuhause nun hier ist. Wenn die
Demenz weiter fortschreitet, nutzen wir stattdessen
Validationstechniken.
-
Stressfaktoren werden auf ein Minimum
reduziert. Dazu zählt insbesondere Streit mit Mitbewohnern.
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Wir vermeiden eine Reizüberflutung des
Bewohners. Dazu gehört auch, unnötig laufende Radios und Fernsehgeräte
abzuschalten.
-
Ggf. kann rot-weißes Baustellenabsperrband
(sog. "Flatterband") den Bewohner zur Umkehr bewegen.
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Die Eingangstüren unserer Einrichtung werden
nachts verschlossen. Unsere Bewohner haben jedoch die Möglichkeit, zu
jeder Zeit das Haus zu betreten oder zu verlassen, sei es durch einen
eigenen Schlüssel oder durch die permanent besetzte Pforte.
Einschränkungen können sich nur durch eine individuelle richterliche
Verfügung ergeben.
Gefährdungsermittlung
Wir versuchen, das
Gefährdungspotenzial zu ermitteln, das mit einem Entweichen des
Bewohners verbunden wäre. Je größer das Gesundheitsrisiko ist, umso
konsequenter muss ein Weglaufen unterbunden werden. Wenn unsere
Einrichtung trotz aller Anstrengungen das notwendige Maß an Sicherheit
nicht bieten kann, muss eine (weitere) Versorgung des Bewohners
abgelehnt werden. In diesem Fall ist ggf. die Versorgung in einer
spezialisierten Pflegeeinrichtung mit einer geschlossenen Station
notwendig. Insbesondere folgende Faktoren werden geprüft:
-
unzureichende Flüssigkeitsversorgung; Gefahr
einer Dehydratation
-
unzureichende Ernährung, dieses insbesondere
mit dem Risiko einer Unterzuckerung
-
Gesundheitsgefahren durch Nichteinnahme von
Medikamenten
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Sturzgefahr, etwa als Folge einer Gehbehinderung
-
Eigengefährdung im Straßenverkehr
-
Belästigung von Passanten durch unangemessenes
Verhalten
-
Fremdgefährdung durch aggressives Verhalten
-
Selbstgefährdung durch suizidales Verhalten
Warnsymptome
Wir achten auf
Symptome, die darauf hinweisen, dass ein Weglaufen in den nächsten
Stunden wahrscheinlicher wird:
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Der Bewohner wirkt verstört.
-
Das Verhalten des Bewohners lässt auf Angst
oder auf Unzufriedenheit schließen.
-
Der Bewohner wirkt räumlich desorientiert.
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Der Bewohner ruft um Hilfe.
-
Der Bewohner gibt an, "nach Hause" zu müssen
oder dass seine Eltern schon auf ihn warten. Er will zur Arbeit oder
seine Kinder von der Schule abholen.
-
Der Bewohner zeigt verbale oder gar körperliche
Aggressionen. Dieses insbesondere, wenn er glaubt, kritisiert oder
bedrängt zu werden.
Vorbereitung auf ein
Entweichen des Bewohners
-
Wir erstellen eine Liste aller möglichen Orte,
an denen sich ein Bewohner in der Einrichtung und der Umgebung
aufhalten könnte, um diese ggf. strukturiert absuchen zu können. Also
etwa auch ein Geräteschuppen im Gartenbereich.
-
Wir erstellen eine zweite Liste mit möglichen
Zielen des Bewohners. Also etwa seinem alten Wohnort, Lieblingscafé,
Gastwirtschaft, Adressen von Freunden usw.
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Wir sorgen dafür, dass der Bewohner alle
relevanten Daten bei sich hat, etwa mittels eingenähten Schildern oder
einer SOS-Kette. Insbesondere:
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Name des Bewohners
-
Telefonnummer und Adresse
der Einrichtung
-
medizinische
Besonderheiten (etwa regelmäßig einzunehmende Medikamente)
-
Weitere Zettel mit der Adresse können auch an
anderen Stellen hinterlegt werden, also etwa in Manteltaschen oder in
der Geldbörse.
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Bei Männern kann ein Armband mit eingravierter
Adresse genutzt werden.
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Wenn wir dem Bewohner am Morgen beim Anlegen
der Bekleidung helfen, dokumentieren wir, welche Kleidung er trägt.
Diese Informationen sind bei einem späteren Entweichen wichtig.
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Wir trainieren (sofern möglich) mit den
Bewohnern das richtige Verhalten, wenn sie sich verlaufen haben. Also:
Nutzung der Notruffunktion öffentlicher Telefone, Herbeirufen von Hilfe
usw.
(Hinweis: Viele Betroffene können sich mit einer "Ratschlagkarte"
selber helfen, wenn sie bemerken, dass sie sich verlaufen haben. Auf
der Karte kann z. B. der Ratschlag vermerkt sein, andere Passanten
anzusprechen und sie zu bitten, in der Einrichtung anzurufen.)
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In der Pflegedokumentation befinden sich stets
ein aktuelles Foto und eine detaillierte Personenbeschreibung.
Einschränkung der
Bewegungsfreiheit
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Sofern eine Eigen- oder Fremdgefährdung
vorliegt, prüfen wir verschiedene Eingriffe in die Bewegungsfreiheit.
Falls kein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt, nehmen wir
Kontakt mit dem Betreuer auf und bitten um einen entsprechenden Antrag.
-
Wir nutzen stets das mildeste Mittel: Dazu
zählt die Installation eines Alarmsystems an der Haustür, das in
Kombination mit einem Signalgeber in der Kleidung des Bewohners jedes
Entweichen meldet.
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Wir prüfen, ob der Bewohner ein
Personenortungssystem tragen sollte. Da dieses batteriebetrieben ist,
muss der Ladezustand regelmäßig kontrolliert werden.
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Alle weiteren Maßnahmen sind im Standard
"Fixierung von Bewohnern" festgelegt.
(Hinweis: Dank Google und Apple gibt es inzwischen eine weitere Option.
Dem Bewohner wird ein eingeschaltetes Smartphone in eine unbenutzte
Seitentasche gesteckt, auf dem eine geeignete App ("Find my Phone" o.
Ä.) installiert und aktiviert ist. Im Notfall wird nun die Position des
Mobiltelefons z. B. auf "Google Maps" angezeigt. Ein geeignetes Handy
kostet rund 100 Euro, der erforderliche Prepaid-Datentarif rund 5 Euro
pro Monat. Das Gerät muss alle zwei bis drei Tage aufgeladen werden.)
Durchführung:
Vorgehen bei einem
Weglaufen des Bewohners
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Es wird geklärt, wer den Bewohner zuletzt
gesehen hat. Wir befragen dazu Pflegekräfte, Angehörige, Mitbewohner
und Besucher.
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Wir prüfen, ob der Bewohner vielleicht sogar
über einen geplanten "Ausflug" gesprochen hat.
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Wir prüfen, welche Kleidung der Bewohner trägt.
Diese Information ist zunächst wichtig, um das Risiko einer
Unterkühlung (im Winter) bzw. einer Überhitzung (im Sommer)
einzuschätzen. Gleichzeitig wird die Polizei diese Angaben bei einer
späteren Suche benötigen.
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Das Pflegeteam sucht anhand der zuvor
erstellten Liste die komplette Einrichtung ab. Jeder Raum wird
kontrolliert, jedes verschlossene Zimmer wird geöffnet und überprüft.
Alle größeren Schränke, Truhen und Luftschächte werden inspiziert.
-
Danach wird die nähere Umgebung abgesucht,
insbesondere Garagen, Geräteschuppen oder Gartenhäuschen.
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Verläuft die Suche ergebnislos, werden die
Polizei, der Betreuer und Angehörige informiert.
(Hinweis: Es kann sinnvoll sein, eine zeitliche "Deadline" zu setzen.
Also eine Zeitspanne nach dem Bemerken des Entweichens. Nach deren
Ablauf wird in jedem Fall die Polizei gerufen. Dieses ist unabhängig
davon, ob alle betriebsinternen Suchaktionen bereits abgeschlossen
sind. Ein sinnvoller Wert können etwa 45 Minuten sein.)
-
Falls die Suche die personellen Ressourcen der
Schicht überfordert, werden ggf. weitere Mitarbeiter zu Hause angerufen
und in die Einrichtung gebeten.
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Wir prüfen, ob es eine unmittelbare Gefährdung
des Bewohners gibt, also etwa eine dringend erforderliche
Medikamentenapplikation, die nun nicht rechtzeitig erfolgen kann.
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Wir übergeben den Beamten eine Mappe mit
folgenden Informationen und Inhalten:
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ein aktuelles Foto
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persönliche Informationen
(Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Größe, Gewicht, Haarfarbe,
ggf. Akzent oder Sprachfehler)
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körperliche Eigenheiten
(z. B. gesundheitsbedrohende Krankheiten, große Narbe im Gesicht,
humpelnder Gang usw.)
-
Verhaltensauffälligkeiten
(z. B. Aggressivität, starker Alkoholkonsum usw.)
-
die Liste möglicher Ziele
(z. B. Adresse von Angehörigen, Anschrift der letzten Wohnung vor dem
Heimeinzug, bevorzugter Getränkemarkt, Fundort bei früheren Ausflügen
usw.)
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Bekleidung und
mitgenommene technische Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Krücken usw.)
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Falls der Bewohner selbstständig wieder
auftaucht, werden umgehend die Polizei, der Betreuer, Angehörige und
Pflegekräfte über die Rückkehr informiert.
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Der Bewohner wird freudig begrüßt. Wir
vermeiden Vorwürfe.
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Falls der Bewohner geschwächt oder krank wirkt,
sollte er vom Hausarzt untersucht werden.
Nachbereitung:
Dokumentation
Das Weglaufverhalten
des Bewohners insgesamt und der jeweilige Zustand nach jedem Entweichen
werden genau dokumentiert. Wichtige Kriterien dafür sind:
-
Wohin entweicht der Bewohner? Wo wurde er
angetroffen?
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Wie weit entfernt er sich von der Einrichtung?
-
Wie ist der mentale Zustand des Bewohners nach
seiner Rückkehr? Ist er entspannt, verängstigt usw.?
-
In welchem körperlichen Zustand ist der
Bewohner nach seiner Rückkehr? Ist er erschöpft, überhitzt,
ausgetrocknet, nass, durchgefroren usw.?
-
Wie oft entweicht der Bewohner?
-
Wie äußert sich der Bewohner zu seinem
Entweichen und insbesondere zu seinen Motiven?
-
Gab es spezielle zwischenmenschliche
Situationen, die das Weglaufen auslösten? Etwa: Telefonate mit
Angehörigen, Streit mit Mitbewohnern usw.
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Gab es körperliche Faktoren, die das Weglaufen
auslösten? Etwa: Hunger, Durst, Schmerzen, Stuhl- oder Harndrang.
weitere Maßnahmen
-
Nach jedem Weglaufen wird das Entweichen des
Bewohners in einer Fallbesprechung thematisiert. Wir diskutieren das
weitere Vorgehen, insbesondere geänderte therapeutische Maßnahmen oder
zuletzt die Notwendigkeit der Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
Dokumente:
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Pflegebericht
-
Pflegeplanung
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
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