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Standard "Wundfotografie"
Im
Glauben, sich damit vor Schadensersatzansprüchen abzusichern, nutzen
viele Pflegeteams die digitale Wundfotografie. Vor Gericht jedoch
gelingt es Anwälten immer wieder, den Beweiswert dieser Fotos infrage
zu stellen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit minimalem Aufwand ihre
Dokumentation "wasserdicht" machen.
Standard
"Wundfotografie"
Definition:
-
Fotografien sind ein
geeignetes Mittel, um den Zustand einer Wunde und den Heilungsverlauf
zu dokumentieren. Sie ergänzen die Wunddokumentation, können die
schriftlichen Aufzeichnungen aber nicht ersetzen. Wundfotos ohne
erklärende schriftliche Zusatzinformationen sind keine rechtssichere
Dokumentationsform.
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Eine durch Fotos
unterstützte Dokumentation hat viele Vorteile:
-
Ein Verbandswechsel muss
stets zügig erfolgen, um die Schmerzbelastung und das Infektionsrisiko
zu reduzieren. Die Wunde könnte überdies auskühlen. Es fehlt dann oft
die Zeit, um die Wunde ausführlich zu inspizieren. Auf einem scharfen
und gut ausgeleuchteten Foto kann eine Pflegekraft oftmals mehr
erkennen.
-
Es fällt mitunter schwer,
von Verbandswechsel zu Verbandswechsel eine Entwicklung der Wunde
festzustellen. Der Vergleich zweier Fotos, deren Erstellung sechs oder
acht Wochen auseinanderliegt, liefert zumeist zuverlässigere
Informationen.
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Wir nutzen Wundfotos auch,
um einen Bewohner für die Fortsetzung der oftmals schmerzhaften
Therapie zu motivieren. Dieser kann anhand mehrerer Fotos den
Heilungsfortschritt sehen. Dieses gilt insbesondere für Wunden, die der
Pflegebedürftige nicht einsehen kann, also etwa am Kreuzbein.
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Wir nutzen für die
Dokumentation ausschließlich Digitalkameras. Die Fotos sind schnell
verfügbar, können als Datei archiviert und in hoher Qualität
ausgedruckt werden.
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Wir nutzen zwei Dateiformate
parallel:
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JPEG-Bilder: Dabei handelt
es sich um fertige Fotos, die mit jedem PC angezeigt und ausgedruckt
werden können.
-
RAW-Dateien: Diese Dateien
sind das Gegenstück zum Negativstreifen der alten Schmalfilmkameras.
Die unbearbeiteten Rohdaten des Bildsensors zum Zeitpunkt der Aufnahme
werden von der Kamera ausgelesen und gespeichert. Sie lassen sich nur
mit großem Aufwand manipulieren und haben daher einen höheren
Beweiswert. RAW-Dateien können nur mit spezieller Software angezeigt
und in "normale" Bilder umgewandelt werden.
Hinweise:
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Die Bedienung der Kamera ist
von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. In unserem Beispiel
beschreiben wir das Vorgehen bei einem Modell des Produzenten Canon.
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Die in diesem Standard
beschriebenen Maßnahmen bieten ein besonders hohes Maß an rechtlicher
Sicherheit. Dafür ist der Arbeitsaufwand für die Beweissicherung höher.
Das Pflegeteam sollte über die richtige Balance entscheiden.
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Bei Nutzung einer digitalen
Pflegedokumentationssoftware sind weder das Ausdrucken der Fotos noch
deren Archivierung notwendig. Das Programm übernimmt die Fotos nach dem
Hochladen in die Pflegedokumentation und speichert diese
manipulationssicher in der Datenbank ab.
Grundsätze:
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Jeder Mensch hat ein Recht
am eigenen Bild. In unserer Einrichtung wird kein Bewohner ohne seine
Zustimmung fotografiert.
Ziele:
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Der Wundheilungsverlauf ist
nachvollziehbar und kann sicher ausgewertet werden.
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Die Wirksamkeit der
durchgeführten Maßnahmen kann kontrolliert werden.
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Die Pflegekräfte und die
Einrichtung sind im Fall rechtlicher Auseinandersetzungen abgesichert.
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Die Motivation von
Pflegekräften und von Senioren wird gesteigert, da die Fortschritte
durch die "Vorher-Nachher-Bilder" klar ersichtlich sind.
Vorbereitung:
rechtliche
Aspekte und Organisation
-
Der Bewohner und ggf. seine
gesetzlichen Vertreter müssen der Fotodokumentation zustimmen. Die
Genehmigung sollte schriftlich erteilt werden. Das Dokument wird in der
Bewohnerakte hinterlegt. Der Pflegebedürftige kann die Zustimmung
jederzeit widerrufen. (Hinweis: Es ist wichtig, den Bewohner über die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu informieren, also insbesondere
über die Erstellung der Fotos, deren Verarbeitung und Verbleib. )
-
Die Kamera wird im Büro der
Pflegedienstleitung gelagert. Jeder Mitarbeiter hat darauf Zugriff.
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Die Anfertigung von
Wundfotos sowie die Beachtung der Referenzfotos (siehe unten) ist Teil
der Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Die Einweisung erfolgt durch die
Wundbeauftragte. Die spätere Durchführung wird auch per Pflegevisite
begleitet.
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Eine Wunde wird jede Woche
sowie nach unerwarteten Veränderungen fotografiert. Dieses ist Aufgabe
der Bezugspflegekraft.
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Das Foto muss 30 Jahre
aufbewahrt werden.
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Die Fotos dürfen ohne
Zustimmung des Bewohners nicht veröffentlicht werden, also etwa als
Schulungsmaterial, im Internet usw.
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Eine Speicherung von Fotos
in der sog. "Cloud" (Dropbox, Google Drive, iCloud) sollte vermieden
werden, da der Zugriff von Dritten nicht sicher ausgeschlossen werden
kann. Davon ausgenommen sind cloudbasierte Pflegedokumentationssysteme,
da diese alle Daten verschlüsseln.
Kamera
-
Wir nutzen eine hochwertige
Kamera. Infrage kommt entweder eine hochwertige Kompaktkamera
("Bridgesystem") oder eine Spiegelreflexkamera ("DSLR"), jeweils ggf.
mit externem Blitzgerät. Bei der Beschaffung sind folgende Kriterien
wichtig:
-
gute Makrofähigkeit (um
kleine Objekte scharf ablichten zu können)
-
Option, auch RAW-Dateien
abzuspeichern
-
Ideal zum Fotografieren ohne
Schatten sind Ringblitze (Kostenpunkt allerdings um die 500 Euro).
-
Ein Smartphone kommt als
Fotogerät nicht in Betracht.
-
(Hinweis: Über diesen
Punkt sollte im Team diskutiert werden. Die Bildqualität der
Smartphones ist inzwischen mehr als ausreichend. Es fehlt jedoch
zumeist eine Zoomfunktion. Zudem wirkt das Prozedere mit einem
Smartphone nicht sehr professionell. Durch die enge Anbindung an die
anbietereigenen Cloudsysteme besteht überdies die Gefahr, dass Fotos
automatisiert in Datenbanken hochgeladen werden.)
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Wir schalten die Kamera auf
"RAW+JPEG". Sie speichert also JPEG-Bilder und RAW-Dateien
gleichzeitig. Das JPEG-Bild können wir sofort ansehen; die RAW-Datei
dient der Beweissicherung.
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Wir stellen auf die maximale
Auflösung der Kamera.
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Wir schalten auf die
Programmautomatik ("P"). Wir nutzen nicht den Makromodus, wenn dieser
die RAW-Speicherung (je nach Modell) unterdrückt. (Bei Kompaktkameras,
die ohnehin keine RAW-Dateien abspeichern, ist der Makromodus hingegen
oftmals sinnvoll; dieses etwa für Detailaufnahmen kleiner Wundbereiche.)
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Die ISO-Einstellung wird auf
"100" reduziert.
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Bei manueller Einstellung
sollte die Blendenzahl der Kamera bei mindestens 5,6 liegen.
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Die Kamera darf nur für die
Wundfotografie genutzt werden. In keinem Fall darf das Gerät von
Pflegekräften für private Zwecke (Feiern o. Ä.) verwendet werden. (Nach
einigen Monaten in Gebrauch kann eine Kamera eine hohe Keimbelastung
aufweisen.)
Material
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Wir halten jederzeit einen
Fotodrucker bereit.
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Zum Ausdrucken der Fotos
nutzen wir ausschließlich Tintenpatronen des Originalherstellers und
keine Nachahmerprodukte. (Hinweis: Originalpatronen sind zwar
überteuert, dafür aber sind die Fotos zumeist länger haltbar. Die
Dokumentation muss 30 Jahre aufbewahrt werden.)
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Wir nutzen ausschließlich
Markenfotopapier.
Durchführung:
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Die Kamera darf nur mit
gewaschenen, desinfizierten und trockenen Händen genutzt werden.
(Hinweis: Die Kunststoffoberflächen moderner Kameras reagieren zumeist
empfindlich auf Händedesinfektionsmittel und auf
Flächendesinfektionsmittel. Eine regelmäßige Entkeimung kommt daher
nicht in Betracht. Ggf. sollten daher sogar immer Einmalhandschuhe
getragen werden.)
-
Das Fotografieren sollte
zügig erfolgen, um den Wundbereich möglichst kurz unbedeckt zu lassen.
Daher sollten bereits vor dem Verbandswechsel die Kamera und das
Zubehör vorbereitet werden.
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Die Wunde wird immer nach
der Wundreinigung fotografiert, nicht davor. Das tatsächliche Wundbild
ist nur dann darstellbar, wenn Zelltrümmer, Nekrosereste und ggf.
Verbandsrückstände entfernt sind.
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Wir stellen sicher, dass die
Größe der Wunde korrekt eingeschätzt werden kann. Wir nutzen
Einmallineale aus Folie, die neben der Wunde im Bild abgelegt werden.
(Wichtig: Wir verwenden Einmalmaterial, kein abwaschbares Lineal!) Auf
dem Lineal können das Datum und der Name des Pflegebedürftigen notiert
werden. Dieses erhöht den Beweiswert der Aufnahme. Das Foto muss dem
jeweiligen Bewohner eindeutig zugeordnet werden können. Initialen sind
daher nicht ausreichend.
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Bei den Aufnahmen sollten
vergleichbare Lichtverhältnisse herrschen. Die Zimmerbeleuchtung wird
angestellt, damit der Autofokus funktioniert. Auf den fotografierten
Körperbereich sollte keine direkte Sonne fallen.
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Wir schalten ggf. den Blitz
ein. (Hinweis: Ein Blitz leuchtet die Wunde i. d. R. gut und
farbneutral aus. Allerdings kann der Wundbereich glänzen.) Wichtig ist
die Kontinuität. Wenn die Dokumentation mit eingeschaltetem Blitz
begonnen wurde, sollte dieses so fortgeführt werden.
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Die Entstehung von Schatten
im Wundbereich sollte strikt vermieden werden. Diese sehen auf den
Fotos später aus wie Nekrosen oder wie Wundtaschen. Ein sog.
"Schlagschatten" ist unproblematisch; also etwa der Schatten des wunden
Fußes auf dem grünen Hintergrundmaterial.)
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Die Wunde sollte immer unter
gleichen Bedingungen fotografiert werden. Die genauen Vorgaben werden
bei der ersten Aufnahme festgelegt und dokumentiert. Alle weiteren
Fotos verwenden die gleichen Parameter. (siehe unten!)
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Die Kamera sollte stets
senkrecht zur Wundfläche stehen. Ansonsten wird die Wunde verzerrt
dargestellt.
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Die Distanz vom Objektiv
zum Motiv sollte mindestens 50 Zentimeter betragen.
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Der Bewohner wird immer in
der gleichen Position gelagert. Ansonsten kann es passieren, dass durch
Verschiebungen von Muskel- und Fettgewebe eine Wunde zusammengedrückt
wird und sich scheinbar schließt.
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Die Brennweite (also die
frei veränderbare Einstellung zwischen Weitwinkel- und Telebereich)
wird stets gleich gewählt. Die Wunde sollte mindestens ein Drittel der
Bildfläche einnehmen.
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In der Praxis hat sich die
Nutzung von "Referenzbildern" bewährt. Wir stellen damit sicher, dass
alle Fotos unter vergleichbaren Bedingungen entstehen; dieses
unabhängig davon, ob die Bezugspflegekraft das Foto erstellt oder etwa
ihre Urlaubsvertretung.
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Ein Referenzbild kann z.
B. die verletzte Extremität zeigen; also etwa im Querformat einen
Unterschenkel vom Fußknöchel (rechter Bildrand) bis zum Kniegelenk
(linker Bildrand). Diese Bildaufteilung wird später immer beibehalten.
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Mit einem weiteren
Referenzbild kann die Körperhaltung des Pflegebedürftigen während des
Fotografierens festgehalten und dadurch vereinheitlicht werden.
Beispiel: Er wird immer in halb sitzender Position im Bett
fotografiert; das intakte Bein angezogen und das verletzte Bein
ausgestreckt.
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Als Hintergrund werden grüne
OP-Tücher oder Ähnliches verwendet (ein weißer Hintergrund irritiert
die Kamerabelichtung).
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In einer Ecke des Bilds kann
ein kleines Stück weißes Papier oder ein weißes Pflaster abgelegt
werden. Diese Fläche kann ggf. später von einem Gutachter als Referenz
für den manuellen Weißabgleich genutzt werden. Das erlaubt eine
Korrektur eines etwaigen Farbstichs und die Beurteilung der Rötung der
Wunde.
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Dreidimensionale Strukturen
kann eine Fotografie nur sehr ungenügend abbilden. In Gänge,
Fistelungen, Wundtaschen und Wundhöhlen sollte daher ggf. für die
Aufnahme eine Sonde eingeführt werden.
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Wenn der Blitz zu stark ist,
kann er mit einer Lage weißen Zellstoffs abgeschwächt werden.
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Die Aufnahme wird auf dem
kleinen Bildschirm der Kamera kontrolliert. Unter- oder überbelichtete
Aufnahmen werden gelöscht und wiederholt.
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Relevante Details einer
Wunde können mit zusätzlichen Aufnahmen festgehalten werden.
Nachbereitung:
-
Eine spätere Korrektur der
JPEG-Bilder mittels Bildbearbeitung ist nicht zulässig. (Ein striktes
Bearbeitungsverbot bietet die größte Sicherheit vor
Manipulationsvorwürfen.)
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Die Fotos werden umgehend
nach der Aufnahme auf den PC überspielt.
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Die Pflegekraft überzeugt
sich davon, dass die Bilder komplett auf der Festplatte des PCs
vorliegen. Sie kontrolliert Schärfe und Helligkeit der Aufnahmen.
Danach wird die Speicherkarte (wichtig!) in der Kamera formatiert. Ein
Formatieren der Karte vom PC aus erhöht das Risiko, dass aus Versehen
der falsche Datenträger gelöscht wird, etwa eine Festplatte.
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Die Dateien werden am PC
umbenannt. Wir nutzen dafür folgendes Schema:
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Nachname-Vorname-Geburtsdatum-Körperteil-Erstellungsdatum.
Beispiel: "gaby-muster-1-6-1941-rechte-ferse-25-11-2018.jpg".
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Auch die dazu passenden
RAW-Dateien erhalten einen neuen Namen. (Hinweis: Achten Sie auf die
ursprüngliche Nummerierung der RAW- und der JPEG-Dateien. Die Dateien
"IMG_1234.jpg" und "IMG_1234.RAW" gehören zusammen und zeigen das
gleiche Bild.)
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Wenn mehrere Wunden in
unmittelbarer Nähe zueinander liegen, werden diese nummeriert.
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Das Bild wird ausgedruckt.
Die Pflegekraft unterschreibt auf der Rückseite. Wir räumen auf diese
Weise jeden Verdacht aus, dass Bilder vertauscht oder manipuliert
wurden. Die Pflegekraft vermerkt auch den Namen des Bewohners, dessen
Geburtsdatum, das Erstellungsdatum des Fotos und der fotografierte
Körperteil. Die gedruckten Aufnahmen werden in die Dokumentationsmappe
aufgenommen.
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Vom Archiv werden einmal in
der Woche mittels DVD-Brenner zwei komplette Sicherheitskopien
erstellt. Eine Kopie verbleibt am Computerarbeitsplatz, die zweite wird
extern gelagert. (Bei einem etwaigen Brand können also nicht auf einen
Schlag alle Daten verloren gehen.)
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Wir nutzen für die
Archivierung ausschließlich Rohlinge mit der Bezeichnung "DVD-RAM". Nur
diese Datenträger-Klasse hat eine ausreichende Lebensdauer. In keinem
Fall nutzen wir "DVD-R" oder "DVD+R". Diese Rohlinge können schon nach
wenigen Jahren Daten verlieren.
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Die gebrannten Rohlinge
werden mit Datum und mit fortlaufender Nummer beschriftet. Die Lagerung
der DVDs erfolgt trocken und lichtgeschützt.
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Bei sichtbaren
Verschmutzungen der Kamera wird das Gerät gemäß Herstellervorgaben
gereinigt. Der Akku der Kamera wird regelmäßig geladen.
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Wenn Speicherkarten nicht
mehr für die Wundfotografie benötigt werden, werden diese durch
mehrfaches Überschreiben komplett gelöscht oder physisch zerstört.
Dokumente:
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Pflegedokumentation
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Anleitung der Digitalkamera
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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