Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert.
Für die PC-Version
klicken Sie bitte hier.
Standardmaßnahmenplan "Pflege
von sterbenden Bewohnern" (neues Strukturmodell / SIS)
Magensonden,
Infusionen und Antibiotika verbessern jeden Tag das Leben von vielen
Pflegebedürftigen. Im Sterbeprozess bewirken sie jedoch häufig das
Gegenteil. Sie verlängern oft die Phase zwischen Leben und Tod auf viele
Wochen oder gar Monate. Umso wichtiger ist es, durch eine individuelle
Maßnahmenplanung das Leiden zu lindern.
Standardmaßnahmenplan "Pflege von sterbenden Bewohnern"
-
Sterbebegleitung ist die Betreuung eines
Sterbenden durch Pflegekräfte, durch Angehörige, durch ehrenamtliche
oder durch professionelle Helfer.
-
Sie umfasst einerseits die emotionale
Unterstützung des Sterbenden und seines familiären Umfelds. Sie
bereitet alle Beteiligten auf die unvermeidliche Trennung vor und
ermöglicht es, letzte wichtige Angelegenheiten zu klären.
-
Parallel dazu ist es die Aufgabe der
Pflegekräfte, die Lebensqualität des Bewohners in seinen letzten Tagen
und Stunden auf einem möglichst hohen Niveau zu erhalten. Dazu müssen
insbesondere Schmerzen und andere Beschwerden spürbar gelindert werden.
Maßnahmen
Begründung
und Anmerkungen
Fallbeispiel:
-
Frau Maier ist 96 Jahre alt. Sie leidet seit
zwei Jahren an einem inoperablen Darmkrebs. Zuletzt hat sich ihr
Zustand kontinuierlich verschlechtert. Sie ist immobil und häufig
bewusstlos. Es droht die Entwicklung eines Dekubitus.
-
Sie hat keinen Lidschlag mehr. Die Hornhaut der
Augen wird nicht mehr von Tränenflüssigkeit benetzt.
-
Frau Maier ist nicht mehr in der Lage, die
Körpertemperatur zu halten. Sie hat häufig Fieber oder Untertemperatur.
-
Das Schmerzempfinden der Seniorin ist
gesteigert. Für sie ist jede Umlagerung mit Beschwerden verbunden.
-
Sie hat einen Sohn und eine Tochter, zwischen
denen ein gespanntes Verhältnis herrscht. Mitunter kommt es sogar im
Zimmer von Frau Maier zu verbalen Aggressionen. Sie leidet sehr
darunter.
-
Wir nutzen Augentropfen, um die
Tränenflüssigkeit zu ersetzen.
-
Wenn Frau Maier schwitzt, wird sie mit dünnen
Decken oder mit Baumwolltüchern bedeckt. Durchgeschwitzte Unterwäsche
wird gewechselt. Falls Frau Maier friert, wird sie wärmer zugedeckt.
Kalte Füße werden durch Socken und durch (mäßig temperierte)
Wärmflaschen oder durch Wadenwickel warmgehalten. Kalte Hände können
durch warme Handbäder gelindert werden.
-
Die Körpertemperatur wird vormittags und
nachmittags per Ohrthermometer gemessen.
-
Frau Maier wird alle 30 Minuten umgelagert. Sie
akzeptiert die 30°-Lagerung, die 135°-Lagerung und die Rückenlage. Die
Bauchlage lehnt sie ab. Die 90°-Lagerung ist nicht möglich, da sich bei
Frau Maier leicht ein Druckgeschwür am Trochanter bilden kann.
-
Bei Frau Maier können schon kleine
Positionsveränderungen Linderung verschaffen. Wir nutzen daher
Mikrolagerungen.
-
Wir achten darauf, dass wir in der Nähe von
Frau Maier nicht unbedacht reden. Wir müssen stets davon ausgehen, dass
sie uns hören kann, da das Hörvermögen bis in die finalen Sterbephasen
erhalten bleibt.
-
Im Zimmer von Frau Maier sollte nicht
geflüstert werden, da auch dieses sie verunsichern würde.
-
Wir informieren Frau Maier über jede anstehende
Pflegemaßnahme. Dieses auch dann, wenn sie die Informationen
augenscheinlich nicht mehr aufnehmen kann.
-
Wir machen die Angehörigen darauf aufmerksam,
dass sie in Gegenwart der bewusstlosen Mutter nicht über deren Zustand
reden. Insbesondere sollen sie nicht in der Vergangenheitsform über sie
sprechen. Wir erläutern den Angehörigen, dass diese niemals im Beisein
ihrer Mutter streiten. Meinungsverschiedenheiten sollten deutlich
außerhalb der Hörweite der Mutter geklärt werden.
-
Eine fiebernde Bewohnerin wird ggf. ein- bis
zweimal täglich gewaschen. Schweiß wird zusätzlich abgewaschen.
-
Um die Schmerzbelastung zu minimieren, sollten
die Lagerungen möglichst von zwei Pflegekräften durchgeführt werden.
-
In den letzten Sterbephasen sollten Lagerungen
bevorzugt werden, die die Bewohnerin als angenehm empfindet. Ansonsten
wird die Dekubitusprophylaxe soweit möglich fortgeführt.
-
Die Reduzierung der druckentlastenden Maßnahmen
ist selbst bei einem bald zu erwartenden Ableben heikel und juristisch
riskant. Die Durchblutung im Sterbeprozess ist so weit reduziert, dass
in den Extremitäten ein fast permanenter Sauerstoffmangel herrscht und
ein Dekubitus noch vor dem Versterben auftreten kann. Es ist zudem
möglich, dass sich die Bewohnerin von der Krise erholt, dann aber einen
Dekubitus aufweist. Es droht ein Haftungsstreit.
Fallbeispiel:
-
Herr Müller ist 92 Jahre alt und hat mehrere
Schlaganfälle erlitten. Nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus hat sich
sein Allgemeinzustand stetig verschlechtert. Er leidet zunehmend unter
Müdigkeit und unter Erschöpfung. Selbst einfache Pflegemaßnahmen
erschöpfen seine Kräfte.
-
Phasenweise ist er nicht mehr in der Lage, zu
sprechen.
-
Zusätzlich leidet Herr Müller unter
Schilddrüsenunterfunktion, Prostatahyperplasie und unter Bluthochdruck.
Er erhält deswegen zahlreiche Medikamente.
-
Er kann aufgrund seiner körperlichen Verfassung
die Arzneimittel nicht mehr oral aufnehmen.
-
Anstrengende Pflegemaßnahmen werden besser über
den Tag verteilt. Ggf. werden beschwerliche Pflegemaßnahmen von Pausen
unterbrochen.
-
Wir kommunizieren mit Herrn Müller über den
Händedruck. Wir umfassen seine rechte Hand. Bei Fragen bedeutet ein
Händedruck “ja”. Wenn eine Frage mehrere Antworten zulässt, geben wir
ihm langsam nacheinander die möglichen Optionen vor. Er drückt die
Hand, wenn er seine Wahl getroffen hat.
-
Herr Müller erhält am Morgen seine Medikamente,
da seine Schluckfähigkeiten am Vormittag besser sind. Scheitert die
Applikation, versuchen wir es am Abend erneut.
-
Die vollständige Übernahme sämtlicher Maßnahmen
und die Minimierung aller Anstrengungen für den Bewohner bleiben auf
die Sterbephase beschränkt. Ansonsten achten wir strikt auf eine
aktivierende Pflege. Dieses insbesondere, falls sich der Bewohner von
der Krise erholen sollte.
-
Wir achten auf nonverbale Kommunikation.
Mögliche Formen:
-
Der Bewohner blinzelt. Dieses kann auf
störendes Licht, auf trockene Augen oder auf verklebte Augenlider
hinweisen.
-
Der Bewohner sucht Blickkontakt. Seine Lippen
formen stimmlos Worte.
-
Der Bewohner hebt seine Hand und zeigt auf
etwas; beispielsweise auf den Becher bei Durstgefühl.
-
Der Bewohner leckt sich über die Lippen und
zeigt damit an, dass er Durst hat.
-
Der Bewohner macht Schmatzgeräusche als
Zeichen von Hunger.
-
Der Bewohner schüttelt den Kopf als Zeichen
der Verneinung oder nickt zustimmend.
-
Der Bewohner verändert seine Körperhaltung
und zeigt damit z. B. Schmerzen an.
-
Der Bewohner macht fahrige Handbewegungen als
Zeichen von Unruhe oder Überforderung.
-
Der Bewohner schließt die Augen und
signalisiert, dass er in Ruhe gelassen werden möchte.
-
Wir nutzen die basale Aktivierung, um Gefühle
zu kommunizieren. Dazu zählen Berührungen, Geräusche oder Musik.
-
In Rücksprache mit dem Arzt werden alle
Medikamente abgesetzt, die nicht der unmittelbaren Symptomkontrolle
dienen. Dies betrifft insbesondere alle Wirkstoffe, deren Absetzen
ohnehin erst in einigen Wochen negative Auswirkungen auf den Bewohner
haben würde.
-
Für beibehaltene Medikamente finden wir
alternative Applikationswege, also etwa sublingual, transdermal,
rektal, subkutan oder intravenös.
Fallbeispiel:
-
Frau Maier ist 80 Jahre alt. Vor vier Jahren
wurde bei ihr Brustkrebs diagnostiziert und operativ behandelt. Vor
sechs Monaten kam es zu einem Rückfall. Der Tumor hat gestreut und ist
nach Ansicht der Ärzte inoperabel.
-
Frau Maier ist immobil und sehr schwach.
-
Die Atmung von Frau Maier wird durch eine
vermehrte Schleimabsonderung erschwert. Sie ist nicht mehr in der Lage,
den Schleim abzuhusten. Ihre Atmung ist erschwert. Frau Maier hat
Befürchtungen, zu ersticken. Die Angst führt zu einer beschleunigten
Atmung und zu weiteren Beschwerden. Dadurch erleidet sie noch mehr
Angst.
-
Frau Maier leidet unter Schlafstörungen. Sie
will nicht schlafen, weil sie befürchtet, im Schlaf zu sterben.
-
Frau Maier erhält auf ärztliche Anordnung
Flüssigkeit mittels PEG.
-
Sie ist sehr religiös.
-
Der Oberkörper von Frau Maier wird erhöht
gelagert.
-
Wir achten auf eine umfassende Mundpflege.
-
Frau Maier wird mehrfach am Tag in eine
Seitenlage gebracht, da hierbei das Sekret besser durch den Mund
abfließen kann. Falls notwendig wird das Sekret abgesaugt.
-
Wir sorgen für frische Luft.
-
Wir achten auf Hinweise für eine zu starke
Flüssigkeitszufuhr. Dazu zählen Erbrechen, intensivierte Atemnot sowie
gesteigertes Absetzen von Bronchialsekret.
-
Frau Maier mag es, wenn man sich am Abend noch
einige Minuten an ihr Bett setzt und mit ihr über ihre Sorgen spricht.
Wir lesen Frau Maier aus ihrer Bibel vor. Wir achten auf eine gut
verständliche Aussprache. Wir singen mit Frau Maier religiöse Lieder.
Wir nutzen dafür ihr Gesangbuch.
-
Frau Maier besitzt ein Holzkreuz, das sie von
einer Israelreise mitgebracht hat. Dieses sollte auf ihrem Nachttisch
liegen.
-
Wir prüfen, ob sich die Schleimproduktion durch
geeignete Medikamente kontrollieren lässt (z. B. Scopolamin-Pflaster).
-
Pflegekräfte achten darauf, dass sie in der
Nähe der Bewohnerin selbst ruhig und tief atmen.
-
Wir stellen sicher, dass die Bewohnerin die
bestmögliche Schmerzmittelbehandlung erhält.
-
Soweit verordnet erhält die Bewohnerin ein
beruhigendes Medikament.
-
Wir hinterfragen die Flüssigkeitszufuhr mittel
PEG stets kritisch und bleiben im Dialog mit dem Arzt. Wir prüfen, ob
die Bewohnerin als Folge des Sterbeprozesses einfach keinen Durst mehr
hat.
-
Die Vorgaben einer gültigen Patientenverfügung
werden eingehalten; insbesondere hinsichtlich der Durchführung
lebensverlängernder Maßnahmen.
-
Ggf. wird nach Rücksprache mit dem Arzt die
Menge der Infusionsflüssigkeit reduziert. Oder wir stellen die Infusion
komplett ab.
-
Wir prüfen, ob die Applikation von Angst
lösenden Psychopharmaka die Nachtruhe der Bewohnerin fördern könnte.
-
Bei einer Schmerzbehandlung wird die Dosis zur
Einschlafzeit erhöht.
-
Bei orthodoxen Christen bitten wir die
Angehörigen, eine Ikone mitzubringen, die wir im Zimmer der Bewohnerin
aufstellen können.
-
Bei Katholiken: Wenn die Bewohnerin nach einem
Priester verlangt, stellen wir unverzüglich den Kontakt zu einem
Geistlichen her. Die Bewohnerin verbindet damit zumeist den Wunsch, zu
beichten.
-
Wir stellen ggf. ein Windlicht auf (als sichere
Alternative zur Kerze).
-
Sofern wir dazu in der Lage sind, kommen wir
den religiösen Wünschen nach. Wir beten z. B. mit der Bewohnerin. Wir
sprechen mit der Bewohnerin über ihre religiöse Erziehung und fragen
sie nach ihrem Gottesbild.
-
Wichtig ist, dass beim Lesen der Bibel die
passende Übersetzung gewählt wird, etwa bei Protestanten die
Lutherübersetzung.
Fallbeispiel:
-
Herr Müller leidet unter inoperablem
Lungenkrebs. Er hat bereits mehrfach lebensbedrohliche
Gesundheitskrisen knapp überstanden. Derzeit ist er immobil, sehr
schwach aber ansonsten stabil.
-
Er ist im Sterbeprozess auf sein Bett als
Lebensraum beschränkt.
-
Herr Müller bekommt häufig Besuch von seiner
Enkelin und von seiner Tochter.
-
Wir sorgen für eine angenehme und ruhige
Zimmeratmosphäre. Wir vermeiden grelles Licht ebenso wie völlige
Dunkelheit. In der Nacht sollte jederzeit ein schwaches Licht brennen.
-
Wir nutzen die Aromatherapie. Wir legen ein
Taschentuch mit einem bis drei Tropfen eines ätherischen Öls unter das
Kopfkissen. Herr Müller mag Rosengeranie, Lavendel und Sandelholz.
-
Wir vermeiden unnötige Lärmbelästigung. Ggf.
wird leise Musik gespielt. Herr Müller mag Musik von Maurice Ravel und
Claude Debussy. Er hat eine große CD-Sammlung. Seine liebsten Aufnahmen
befinden sich im roten CD-Ständer.
-
Herr Müller wird schnell unruhig. Pflegekräfte
sollten hektisches Verhalten in seiner Nähe unterlassen.
-
Wir stellen sicher, dass die Klingel stets in
Griffweite von Herrn Müller liegt.
-
Lieb gewonnene persönliche Gegenstände werden
in unmittelbarer Nähe des Betts aufgestellt. Herr Müller möchte gerne
in seinen Eisenbahnbüchern blättern. Wir legen diese auf dem Nachttisch
ab.
-
Wir halten am Bett von Herrn Müller bequeme
Sitzgelegenheiten für Angehörige bereit. Wir sorgen dafür, dass das
Beisammensein von Herrn Müller und seinen Angehörigen möglichst wenig
gestört wird.
-
Das Zimmer wird regelmäßig gelüftet. Zugluft
wird jedoch vermieden.
-
Das Zimmer sollte stets sauber und aufgeräumt
sein.
-
Das Zimmer des Bewohners wird mit Blumen
dekoriert, die jedoch nicht zu stark duften dürfen.
-
Sofern der Bewohner gläubig ist, werden ggf.
religiöse Gegenstände in seinen Sichtbereich gestellt. Also etwa ein
Kreuz, ein siebenarmiger jüdischer Leuchter oder eine Ikone.
-
Ggf. versehen wir die Tür des Bewohners mit
einem "Bitte-nicht-stören"-Schild.
-
Der sterbende Bewohner verbleibt in seinem
Zimmer. Ein Mitbewohner wird ggf. in dieser Zeit in ein anderes Zimmer
verlegt, wenn er dieses wünscht.
-
Wir ermöglichen es den Angehörigen, den
Bewohner jederzeit zu besuchen; insbesondere auch nachts.
-
Wir helfen den Angehörigen, einen natürlichen
und angstfreien Kontakt zum Bewohner herzustellen. Wir nehmen den
Angehörigen etwa Schuldgefühle, wenn diese den Bewohner nicht mehr
selbst pflegen konnten.
-
Wir ermuntern Angehörige, insbesondere auch die
Enkelkinder oder die Urenkelkinder mit in die Einrichtung zu bringen.
-
Falls der Bewohner unter ansteckenden
Krankheiten leidet, machen wir die Angehörigen auf das richtige
Verhalten und auf Vorsichtsmaßnahmen aufmerksam. Wir bitten diese aber
auch darum, keinen übertriebenen Abstand zu wahren.
Fallbeispiel:
-
Frau Maier leidet unter metastasierendem
Hautkrebs. In den zurückliegenden Wochen hat sich ihr Allgemeinzustand
stetig verschlechtert.
-
Die psychische Verfassung von Frau Maier ist
schlecht. Sie hat den Kampf aufgegeben und resigniert.
-
Sie lehnt Pflegemaßnahmen ab. Insbesondere
wünscht sie keine Körperpflege.
-
Frau Maier hat zwei Töchter und einen Sohn. Sie
wünscht aber strikt keinen Besuch durch Angehörige. Trotz unseres
Zuredens ist sie von ihrem Entschluss nicht abzubringen.
-
Frau Maier sorgt sich um ihre Finanzen. Sie
äußert immer wieder ihre Befürchtung, nicht alles geregelt zu haben.
-
Bei unverzichtbaren Pflegemaßnahmen versuchen
wir, Frau Maier zu überzeugen.
-
Wir entsprechen dem Wunsch von Frau Maier, auch
wenn dieses zu Konflikten mit den Angehörigen führt. Wir weisen jeden
Besuch ab. Wir bieten den Angehörigen aber an, einen Brief zu schreiben.
-
Wir fragen Frau Maier, ob sie einen Blick auf
bereits existierende Dokumente werfen will, etwa das Testament, die
Patientenverfügung, Vorgaben zur eigenen Beerdigung usw.
-
Entscheidend für die Durchführung von
Pflegemaßnahmen ist immer die Zustimmung der Bewohnerin. Eine
Verweigerung wird sorgfältig dokumentiert.
-
Wir stellen ggf. den Kontakt zu geeigneten
Stellen her, die der Bewohnerin helfen können. Wenn die Bewohnerin etwa
ihr Haus verkaufen möchte, bitten wir einen Notar um einen Hausbesuch.
-
Wir ermöglichen es der Bewohnerin, ein
Testament zu erstellen.
Fallbeispiel:
-
Herr Müller ist 81 Jahre alt und leidet unter
Knochenkrebs. Er hat erhebliche Schmerzen, die mit Opioiden behandelt
werden. Diese Analgetika stören seine Verdauung.
-
Herr Müller spürt, dass der Tod naht. Er hat -
oft tagelang - weder Hunger noch Durst.
-
Seine Kinder befürchten, dass ihr Vater
verdursten oder verhungern könnte. Sie glauben, dass eine Reduzierung
der Flüssigkeitszufuhr ein Zeichen dafür ist, dass wir Herrn Müller
aufgeben. Die Angehörigen fordern, dass Herr Müller per Sonde Nahrung
und Flüssigkeit zugeführt werden. Die Unruhe der Angehörigen überträgt
sich auf Herrn Müller. Er ist auch Stunden nach jedem Besuch sehr
aufgeregt; sein Puls und seine Atmung sind deutlich beschleunigt.
-
Als Nebenwirkung von Medikamenten und durch die
typische Mundatmung ist der Mundraum von Herrn Müller ausgetrocknet und
schmerzempfindlich. Die Zunge ist trocken, borkig und schmerzhaft.
Bedingt durch die Beschwerden im Mundraum ist Herr Müller nicht in der
Lage, zu sprechen. Dadurch wird es für ihn unmöglich, seine letzten
Angelegenheiten zu regeln.
-
Wir führen basierend auf unseren Beobachtungen
und auf den Angaben von Herrn Müller ein Schmerzprotokoll.
-
Herr Müller erhält die Opioide regelmäßig jeden
Tag anhand eines festen Zeitschemas. Er soll nicht um Schmerzmittel
bitten müssen.
-
Herr Müller erhält täglich Macrogol zur
Vermeidung einer Obstipation.
-
Wir prüfen täglich durch eine rektale
Untersuchung, ob der Mastdarm gefüllt ist. Falls notwendig erhält Herr
Müller Abführzäpfchen, Klysmen oder abführende Einläufe. Wir stimmen
dieses mit dem behandelnden Arzt ab.
-
Wir erklären den Angehörigen, warum Herr Müller
keine Nahrung mehr zu sich nimmt. Wir erklären ihnen, dass der Körper
Nahrung und Wasser braucht, um zu leben. Da sich Herr Müller aber im
Sterbeprozess befindet, ist beides jetzt nicht mehr nötig.
-
Vor allem seine Tochter muss immer wieder
beruhigt werden. Wir achten darauf, dass Herr Müller das Gespräch nicht
hört. Wir bitten die Angehörigen, sich an der engmaschigen
Mundbefeuchtung, etwa mittels Plastikpipetten, zu beteiligen. Die
Angehörigen haben dann das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun.
-
Wir wickeln kleine Stücke Obst (Apfelsine,
Apfel usw.) in eine Mullkompresse ein. Wir legen diese im Mundraum von
Herrn Müller ab. Wir halten die Mullkompresse gut fest, damit sich Herr
Müller nicht daran verschluckt. Wir nutzen künstlichen Speichel.
-
Ggf. nutzen wir Verdampfer oder Vernebler, um
die Atemluft anzufeuchten.
-
Wir beachten, dass sich das individuelle
Schmerzempfinden objektiven Skalen und Bewertungen entzieht. Schmerz
ist also immer das, was der Bewohner als Schmerz wahrnimmt.
-
Wir achten auf eine angemessene
Schmerzbehandlung. In neun von zehn Fällen ist selbst bei
Tumorschmerzen eine effektive Linderung möglich. Wir bitten den
behandelnden Arzt ggf. auch um hochwirksame Opiate. Das Vermeiden etwa
von Abhängigkeit ist im Sterbeprozess nachrangig zu betrachten. Wichtig
ist auch zu wissen, dass Opiate den Tod nicht beschleunigen, die
Applikation dieser Mittel folglich keine Sterbehilfe ist.
-
Ggf. suchen wir den Kontakt zu einer
Schmerzambulanz.
-
Ggf. werden zusätzlich Beruhigungsmittel
appliziert, sofern diese ein waches Bewusstsein nicht beeinträchtigen.
-
Die häufigsten Nebenwirkungen von
Schmerzmitteln (etwa Übelkeit bei Opiaten) werden ggf. prophylaktisch
behandelt.
-
Die Dosis und ihre Wirksamkeit werden in
regelmäßigen Abständen kritisch hinterfragt. Dieses bedeutet im
Sterbeprozess zumeist, dass die Dosen kontinuierlich erhöht werden
müssen.
-
Sofern sich der Bewohner nicht in den letzten
Sterbephasen befindet, stellen wir sicher, dass dieser alle zwei bis
drei Tage abführt.
-
Wir erläutern den Angehörigen die veränderten
Stoffwechselabläufe im Sterbeprozess. (“Der Bewohner stirbt nicht, weil
er nicht isst oder trinkt. Er isst und trinkt nicht, weil er stirbt.”)
-
Die Angehörigen erfahren, dass im Sterbeprozess
die Symptome einer Dehydratation ggf. unabhängig von der
Flüssigkeitsversorgung auftreten. Der Bewohner leidet also z. B. unter
Mundtrockenheit, obwohl er ausreichend trinkt. Die terminale
Dehydratation ist also mit der Exsikkose im Alter nicht vergleichbar.
-
Den Angehörigen wird erklärt, dass eine Zufuhr
von Flüssigkeit und Nahrung im Gegenteil das Leiden verstärkt, weil der
Bewohner unter Atemnot und unter Übelkeit leiden würde. Zudem können
sich Ödeme bilden.
-
Nach jeder Mahlzeit sowie zusätzlich im
Tagesverlauf führen wir eine Mundpflege durch.
-
Wenn der Bewohner unter Schleimhautdefekten im
Mundbereich leidet, erhält dieser keine säurehaltigen Nahrungsmittel.
-
Bei Entzündungen nutzen wir Präparate mit
Salbei und mit Kamille.
-
Bei erheblichen Beschwerden prüfen wir den
Einsatz von lokal anästhesierenden Mundpflegemitteln.
-
Ggf. ist es sinnvoll, die Zahnprothese zu
entfernen, um Druckstellen zu vermeiden.
Fallbeispiel:
-
Frau Maier leidet unter
Bauchspeicheldrüsenkrebs, der sehr schnell voranschreitet. Sie hat
quälende Angstzustände und Panikanfälle.
-
Frau Maier hat kaum noch Hunger. Sie hat
innerhalb von drei Monaten 22 Kilogramm Körpergewicht verloren.
-
Wir signalisieren Frau Maier
Gesprächsbereitschaft. Wir drängen ihr Gespräche über den Tod und über
das Sterben nicht auf. Wir weichen diesen Themen aber auch nicht aus.
-
Wir raten Frau Maier, sich zu entspannen und
tief mit dem Bauch zu atmen. Sie soll das Ausatmen und die Atempausen
betonen.
-
Wir raten Frau Maier, sich an etwas Schönes zu
erinnern oder sich etwas Positives vorzustellen. Hierbei greifen wir
auf die Informationen aus der Biografiearbeit zurück. Frau Maier
erinnert sich gerne an ihre vielen Urlaube. Wir reichen ihr die
Fotoalben, damit sie darin blättern kann.
-
Wir helfen Frau Maier, sich abzulenken oder
sich zu beschäftigen. Sie hört gerne Musik und hat von ihrem Sohn einen
MP3-Player geschenkt bekommen, den sie eigenständig bedienen kann.
-
Die Nahrung wird angenehm präsentiert, dieses
auch, wenn sie zuvor zerkleinert wurde.
-
Frau Maier erhält kleinere Portionen, die wir
ihr dafür häufiger am Tag reichen. Ihr werden Speisen nur in solchen
Mengen angeboten, die sie auch vollständig verzehren kann.
-
Wir bieten Frau Maier leichte Kost an. Sie mag
Rahmsuppen und Kartoffelbrei.
-
Wir bieten Frau Maier auch in der Nacht Nahrung
an. Wir halten für diesen Zweck kleinere Zwischenmahlzeiten bereit.
Frau Maier mag Milchreis und Joghurt.
-
Wenn Frau Maier die Nahrung zurückweist,
akzeptieren wir dieses. Wir empfehlen ihr jedoch zumindest eine
angemessene Flüssigkeitszufuhr.
-
Auf Wunsch erhält Frau Maier eine kleine Menge
ihrer bevorzugten Spirituose. Frau Maier mag Birnenlikör, den ihr ihr
ehemaliger Nachbar regelmäßig schenkt.
-
Wir stellen sicher, dass Frau Maier nicht von
unangenehmen Gerüchen belästigt wird. Abfall wird zeitnah entsorgt.
-
Wir schneiden im Raum von Frau Maier eine
Zitrone auf und stellen sie so auf, dass der frische Duft ihr zieht.
-
Wir vermeiden es, dauernd mit Frau Maier über
das Essen zu reden oder ihr gar Vorhaltungen zu machen.
-
Soweit angemessen suchen wir Körperkontakt,
nehmen die Bewohnerin also ggf. auch in den Arm. Sofern sinnvoll nutzen
wir bei dementen Bewohnern das Konzept der Initialberührung.
-
Wir prüfen, ob die Bewohnerin ein
Beruhigungsmittel erhalten sollte.
-
Wir berücksichtigen, dass in der Sterbephase
der Geschmacks- und der Geruchssinn sensibler sein können. Verschiedene
sonst akzeptierte Gerichte kann die Bewohnerin jetzt ablehnen.
-
Offene Wunden werden so verbunden, dass von
diesen kein Gestank ausgeht, etwa durch Nutzung von Aktivkohle.
-
Wir machen die Angehörigen darauf aufmerksam, dass es insbesondere bei
Tumorerkrankungen (Leber, Bauchspeicheldrüse) zur Entwicklung von
unangenehmen Gerüchen kommen kann.
-
Wir prüfen, ob Medikamente wie etwa
Glukokortikoide das allgemeine Wohlbefinden und damit auch den Appetit
stabilisieren können.
-
Die Bewohnerin erhält Süßigkeiten, sofern sie
danach verlangt.
-
Alternativ zur aufgeschnittenen Zitrone prüfen
wir, wie die Bewohnerin auf den Duft von Duftlampen reagiert.
-
Die Bewohnerin erhält Wunschkost. Wenn sie zu
ihren Vorlieben keine Angaben mehr machen kann, greifen wir auf unsere
eigenen Erfahrungswerte zurück oder befragen Angehörige.
Fallbeispiel:
-
Herr Müller liegt nach mehreren Herzinfarkten
im Sterben. Er zeigt Rasselatmung, ohne dass offensichtliche Anzeichen
für eine Atemnot vorliegen. Er liegt sehr ruhig im Bett. Anhand der
Mimik ist zu vermuten, dass er entspannt ist und keine Schmerzen
erleidet.
-
Seine beiden Töchter glauben jedoch, dass Herr
Müller Qualen leidet und erstickt. Sie wünschen, dass Herr Müller
abgesaugt und beatmet wird. Es kommt deshalb immer wieder zu
Diskussionen mit dem Pflegepersonal; dieses auch direkt am Bett von
Herrn Müller. Herr Müller wird dadurch offenbar aufgeregt. Er führt
dann fahrige Bewegungen mit den Armen und Händen durch, stöhnt laut und
atmet unruhig.
-
Wir verdeutlichen den Angehörigen, dass die
Rasselatmung in dieser Phase normal ist und den Bewohner vermutlich
nicht beeinträchtigt. Wir verdeutlichen dieses mit dem entspannten
Gesichtsausdruck des Bewohners.
-
Der Bewohner wird in eine Seitenlage mit leicht
angehobenem Oberkörper gebracht.
-
Bei starkem Rasseln saugen wir den vorderen und
den seitlichen Mundbereich ab.
-
Die Angehörigen erfahren, dass das tiefe
Absaugen für den Bewohner sehr quälend wäre und daher von uns (wann
immer möglich) vermieden wird.
-
Wir erklären den Angehörigen, dass eine
Sauerstoffapplikation Nebenwirkungen hat, wie etwa eine Austrocknung
der Schleimhäute. Zudem wäre die Kommunikation erschwert, falls der
Bewohner zu Bewusstsein kommen würde.
-
Wir verdeutlichen den Angehörigen den Ablauf
einer terminalen CO2-Narkose. Als Folge des Lungenversagens schläft der
Bewohner ein. Er nimmt das eigentliche Ersticken daher zumeist gar
nicht wahr.
Fallbeispiel:
-
Frau Maier leidet an einem raumfordernden
Hirntumor. Die Motorik ist bereits erheblich beeinträchtigt, allerdings
sind die mentalen Fähigkeiten noch erhalten.
-
Frau Maier möchte von ihren Mitmenschen
loslassen und wichtige Angelegenheiten erledigen.
-
Sie leidet unter Schluckstörungen.
-
Frau Maier ist mit der eigenständigen
Körperpflege überfordert.
-
Wir dicken Säfte an. Breie werden verdünnt.
-
Wir bieten Frau Maier zum Trinken einen
Strohhalm an.
-
Für die Nahrungsaufnahme wird Frau Maier in
eine sitzende Position im Bett mobilisiert.
-
Wir reichen Frau Maier die Nahrung langsam und
mit einem kleinen Löffel an.
-
Die Maßnahmen zur Körperpflege werden flexibel
durchgeführt, sobald Frau Maier dazu in der Lage ist. Sie kann an das
Waschbecken mobilisiert werden. Sie ist in der Lage, den Oberkörper und
das Gesicht selbst zu waschen. Sie kann sich die Haare kämmen und sich
die Zähne mit Unterstützung putzen. Die Reinigung der weiteren
Körperbereiche übernimmt die Pflegekraft.
-
Im Dialog mit der Bewohnerin und deren
Angehörigen versuchen wir zu klären, welche Schuldgefühle, Wünsche usw.
die Bewohnerin nicht zur Ruhe kommen lassen.
-
Wir suchen den Kontakt zu nahen Angehörigen,
Freunden, Ex-Partnern, Ex-Kollegen und ehemaligen Nachbarn und bitten
diese, die Bewohnerin noch einmal zu besuchen.
-
Wir helfen der Bewohnerin bei der Körperpflege.
Im Mittelpunkt unserer Unterstützung steht nicht mehr die Aktivierung
der Bewohnerin, sondern die Verbesserung der Lebensqualität in den
letzten Tagen und Wochen. Dieses gilt insbesondere in fortgeschrittenen
Sterbephasen.
-
Wir achten auf eine erfrischende Hautpflege.
Wir nutzen Hautfluids oder Kräuteremulsionen, um der Bewohnerin damit
einzureiben.
-
Wir wägen stets ab, ob die Körperpflege
sinnvoll und notwendig ist. In den letzten Tagen und Stunden ist eine
Ganzwaschung oft entbehrlich und zu qualvoll.
-
Insbesondere wird die Bewohnerin nicht geweckt,
um diese zu waschen.
Fallbeispiel:
-
Herr Müller war jahrzehntelang drogenabhängig.
Sein Körper ist in einem schlechten Zustand. Insbesondere sind das Herz
und die Lunge geschädigt.
-
Herr Müller hat phasenweise keinen Durst mehr.
Er leidet unter Übelkeit und unter Erbrechen.
-
Herr Müller möchte sehr häufig über seine
Bestattung sprechen. Er möchte die Beerdigung sehr detailliert planen.
-
Wir ermöglichen es Herrn Müller, seinen Mund
mehrmals täglich auszuspülen.
-
Wir bieten Herrn Müller Wunschgetränke an. Er
erhält allerdings keinen Alkohol.
-
Wenn Herr Müller unter Schluckbeschwerden
leidet, führen wir die Flüssigkeit ggf. mit einem Teelöffel oder mit
einer Pipette zu.
-
Wir wischen die Zunge, den Gaumen und die
Wangentaschen vorsichtig mit einem feuchten Tupfer aus.
-
Wir nutzen eine Zerstäuberpumpe, um die
Mundschleimhaut zu befeuchten. Um die gesamte Mundhöhle zu erreichen,
kann ein Verlängerungsaufsatz verwendet werden.
-
Ggf. tränken wir einen Pflaumentupfer in Wasser
und lassen diesen Herrn Müller lutschen.
-
Wir halten für Herrn Müller Einwegnierenschalen
und Zellstoff bereit, damit dieser sich ohne Hilfe übergeben kann. Das
Erbrochene wird umgehend beseitigt.
-
Nach jedem Erbrechen führen wir eine Mundpflege
durch.
-
Wir nehmen seine Wünsche zur Beerdigung auf und
dokumentieren diese. Wir leiten die Informationen an das Pflegeteam und
an die Angehörigen weiter.
-
Wir bieten Herrn Müller an, über alles zu
reden, was ihn bewegt.
-
In keinem Fall wehren wir diese
Gesprächswünsche mit Plattitüden ab. Dazu zählt insbesondere die
Versicherung, dass alles wieder gut wird und dass er sich nicht mit dem
Tod beschäftigen muss.
-
Wir prüfen, ob die Nutzung einer Babyflasche im
Rahmen der Flüssigkeitsversorgung sinnvoll sein kann.
-
Wir prüfen die Notwendigkeit einer
Flüssigkeitszufuhr via Infusion.
-
Wir kontrollieren, ob die Übelkeit auf die
Einnahme von Opiaten zurückgeführt werden kann. Ggf. prüfen wir die
Nutzung alternativer Medikamente oder die zusätzliche Applikation von
Antiemetika, also von Medikamenten, die den Brechreiz hemmen.
-
Wir beachten, dass in einigen Fällen der
Körpergeruch der Pflegekraft ursächlich für die Übelkeit sein kann, da
im Sterbeprozess oft die Sensibilität für Gerüche steigt. Die
Pflegekraft achtet besonders sorgfältig auf die eigene Körperhygiene.
Sie sollte Parfüm nur eingeschränkt nutzen, ein neutrales Deo verwenden
und (sofern möglich) auf das Rauchen verzichten.
-
Bei vielen Medikamenten lässt sich die
Nebenwirkung Übelkeit durch einen anderen Einnahmezeitpunkt lindern.
Acetylsalicylsäure (ASS) sollte z. B. zusammen mit den Mahlzeiten
verabreicht werden.
-
In vielen Fällen hat das Erbrechen psychogene
Auslöser, etwa Angst. Durch Gespräche mit dem Bewohner oder durch Angst
lösende Medikamente versuchen wir, die Übelkeit zu reduzieren.
-
Wir sind uns bewusst, dass die Planung der
Beerdigung ggf. nur ein Aspekt des Gesprächswunsches ist. Ggf. möchte
der Bewohner generell mit der Pflegekraft über das Thema Tod und
Sterben reden.
|