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Standardmaßnahmenplan "Sturzprophylaxe" (SIS / neues Strukturmodell)

Auch die beste Maßnahmenplanung wird niemals auch nur annähernd alle Sturzrisiken ausschalten können. Pflegekräfte müssen sich damit zufriedengeben, zumindest die gröbsten Gefahrenquellen zu eliminieren. Und selbst das ist schwer genug.

Standardmaßnahmenplan "Sturzprophylaxe"

Unter Sturzprävention werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die entweder das Sturzrisiko reduzieren oder die Folgen eines Sturzes mildern. Darunter fallen etwa die Beurteilung der Sturzrisikofaktoren, die Einweisung von Bewohnern in die Verwendung von Mobilitätshilfsmitteln, die Durchführung eines Kraft- und Balancetrainings, die Kontrolle der Hör- und Sehfähigkeit sowie die Beseitigung von potenziellen Unfallquellen.


Maßnahmen

Begründung und Anmerkungen


Fallbeispiel:

  • Herr Müller ist 85 Jahre alt. Seine Frau ist vor zwei Jahren gestorben. Da sich Herr Müller inzwischen nicht mehr allein versorgen kann, ist er vor einem Monat in das Pflegeheim umgezogen. Er leidet an einer leichten Demenz. Weitere gravierende Grunderkrankungen liegen bei ihm nicht vor.
  • Herr Müller weigert sich trotz bestehender Mobilität, körperlich aktiv zu werden. Er zeigt kein Interesse, an der Gymnastikgruppe oder an ähnlichen Freizeitaktivitäten teilzunehmen.
  • Herr Müller begründet dieses mit dem Sturzrisiko. Er glaubt, dass die Gefahr eines Sturzes steigt, je mehr er sich körperlich bewegt.
  • Als Folge der Inaktivität verlernt Herr Müller wichtige Bewegungsabläufe und wird immer unsicherer.

  • Wir verdeutlichen Herrn Müller, dass körperliche Aktivität das Sturzrisiko senkt und nicht steigert.
  • Herr Müller wird von uns immer wieder dazu motiviert, sich im Rahmen seiner Fähigkeiten körperlich zu bewegen.
  • Wir ermuntern Herrn Müller dazu, die Intensität der Übungen so zu wählen, dass die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit erreicht, aber nicht überschritten werden. Herr Müller sollte die Übungen als “schwer” empfinden, dafür also rund dreiviertel seiner maximalen Muskelkraft abrufen.
  • Herr Müller wird bei kooperativem Verhalten gelobt.
  • Wir führen mit Herrn Müller regelmäßig Kraft- und Balanceübungen durch, die das Sturzrisiko reduzieren. Etwa:
    • Hüftkreisen
    • Gewichtsverlagerungsübungen von einem Fuß auf den anderen
    • das Drehen des Kopfes bis zur Schulter
    • vorwärts gehen mit besonders großen Schritten, mit plötzlichen Stillständen, mit zusätzlichen Kopfbewegungen usw.
    • seitwärts gehen oder Gehübungen mit einem Luftballon, einem Handtuch usw.

  • Das Ausmaß der Aktivität wird kontinuierlich und abhängig vom Kooperationswillen gesteigert.

Fallbeispiel:

  • Frau Meier lebt seit fünf Jahren in unserer Einrichtung. Sie ist 82 Jahre alt und mit einem Gewicht von 52 Kilogramm und einer Körpergröße von 168 sehr schlank. Sie war zeitlebens überaus sportlich und zeigt auch jetzt noch eine für ihr Alter ungewöhnliche Agilität.
  • Frau Meier ist häufig unvorsichtig und droht zu stürzen. So ist sie zwar in der Lage, eigenständig aus einem Stuhl aufzustehen, sie macht dieses aber zu schnell. Sie droht dann, nach vorn überzukippen.
  • Frau Meier isst zu wenig. Der Nahrungsverzicht macht sie kraftlos und anfällig für Stürze.
  • Frau Meier achtet sehr auf ihr Gewicht. Wir haben bei ihr Diuretika und Laxanzien gefunden. Wir vermuten, dass sie diese Arzneimittel eigenmächtig beschafft, um Gewicht zu reduzieren. Als Folge der Wirkstoffe setzen der Stuhl- und der Harndrang unvermittelt ein. Der Gang zur Toilette erfolgt unter Zeitdruck. Es droht dabei ein Sturz.

  • Frau Meier soll stabiles Schuhwerk mit einer rutschfesten Sohle tragen.
  • Wir bitten Frau Meier, sich beim Aufstehen Zeit zu lassen.
  • Wir ermuntern Frau Meier, beim Aufstehen eine Pflegekraft um Hilfe zu bitten.
  • Ihr BMI wird einmal im Monat erfasst.
  • Die Wünsche von Frau Meier bei der Speisenwahl werden beachtet. Wir bieten ihr zudem regelmäßig appetitliche Zwischenmahlzeiten an.
  • Frau Meier erhält hochkalorische Nahrung.
  • Wir raten Frau Meier von der eigenmächtigen Einnahme von Diuretika und von Laxanzien ab. Gemeinsam prüfen wir, ob die gewünschte Gewichtskontrolle auch auf andere Weise erreicht werden kann.

  • Erfolgt die Einnahme der Diuretika und Laxanzien ohne ärztliche Anweisung, machen wir die Bewohnerin nachdrücklich auf die Gefahren aufmerksam.

Fallbeispiel:

  • Herr Müller hat vor sechs Monaten einen leichten Schlaganfall erlitten. Dank der zeitnahen Behandlung und der anschließenden Rehabilitation hat er sich weitgehend erholt.
  • Allerdings haben die Körperkraft und die Koordinationsfähigkeiten nachgelassen. Daher ist das Risiko erhöht, dass er in kritischen Situationen das Gleichgewicht verliert und nicht über die physische Konstitution verfügt, um einen Sturz zu verhindern.
  • Herr Müller erhält regelmäßig Besuch von seiner Tochter, die ihn zu Ausflügen in den Park oder in das Einkaufszentrum mitnimmt. Sie möchte ihn damit animieren, auch längere Strecken zu Fuß zurückzulegen.

  • Wir legen Herrn Müller nahe, an unserem täglichen Sportprogramm teilzunehmen. Damit kann nicht nur die Körperkraft gesteigert werden, sondern auch die Koordinationsfähigkeiten.
  • Wir führen Geschicklichkeitsübungen durch, also etwa das Gehen auf einer Linie.
  • Wir raten Herrn Müller dazu, “Inaktivitätsfallen” zu vermeiden. Dazu zählen etwa Aufzüge und Rolltreppen.
  • Wir animieren seine Tochter dazu, weiterhin mit ihm Spaziergänge innerhalb und außerhalb unseres Geländes zu unternehmen. Es sollten Routen gewählt werden, die ausreichend Sitzmöglichkeiten für Pausen bieten.

  • Es wird im Alltag genau darauf geachtet, welche Tätigkeiten dem Bewohner abgenommen werden. Eine Überversorgung ist zu vermeiden. Insbesondere soll der Bewohner möglichst häufig zu Fuß gehen.

Fallbeispiel:

  • Frau Meier hat als Folge von Diabetes mellitus vor sechs Monaten ihr rechtes Bein verloren. Nach der Amputation des Beines ist die Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Sie trägt eine Prothese.
  • Frau Meier leidet zudem an einer fortgeschrittenen Osteoporose. Ein etwaiger Sturz könnte sie aufgrund der reduzierten Knochenstabilität erheblich verletzen.
  • Bedingt durch die Schmerzbelastung als Folge der Osteoporose reduziert Frau Meier ihre körperlichen Aktivitäten. Es kommt zu Schonhaltungen und zu Muskelverspannungen. Das Sturzrisiko steigt.
  • Frau Meier vermeidet in der Nacht den Weg zur Toilette, da sie sich vor einem Sturz fürchtet. Sie wünscht stattdessen, einen Nachtstuhl zu verwenden. Die Nutzung eines Toilettenstuhls ohne Hilfe ist aber in ihrem Fall mit erheblichen Unfallrisiken verbunden.
  • Frau Meier ist nicht in der Lage, einen am Boden liegenden Gegenstand aufzuheben. Sie kann nicht sicher vom Boden aufstehen. Sie benötigt dafür Möbel als Stütze. Diese sind jedoch häufig instabil.

  • Die Funktionsfähigkeit der Prothese und der Gehhilfen wird regelmäßig überprüft.
  • Die in der Rehabilitation (“Gangschule”) vorgegebenen Übungen werden regelmäßig und gewissenhaft mit Frau Meier durchgeführt.
  • Wir stellen sicher, dass Frau Meier die ihr verordneten Gehhilfen nutzt.
  • Wenn der Frau Meier als Folge der Osteoporose unter starken Schmerzen leidet, sorgen wir für eine angemessene Analgetikaversorgung. Ihr Hausarzt hat eine entsprechende Bedarfsmedikation verordnet.
  • Wir lassen im Schlafzimmer von Frau Meier das Nachtlicht brennen. Wir vermeiden damit, dass sie im Halbschlaf über den Nachtstuhl stolpert, da sie vergessen hat, dass dieser vor ihrem Bett steht.
  • Wir machen Frau Meier darauf aufmerksam, dass sie den Toilettenstuhl nicht allein verwenden sollte, da das Risiko besteht, dass der Stuhl umkippt. Frau Meier sollte daher immer die Pflegekraft über die Rufanlage benachrichtigen, wenn sie den Toilettenstuhl benutzen will.
  • Frau Meier soll eine Greifzange nutzen, um am Boden liegende Gegenstände zu erreichen.

  • Die Vorteile der Mobilisierung in den Stand werden mit den Sturzrisiken abgewogen. Wir prüfen, ob die Bewohnerin alternativ dauerhaft einen Rollstuhl nutzen sollte.
  • Bei einer Bewohnerin, die sich nicht regelmäßig an der frischen Luft bewegt, sollte zusätzlich Vitamin D gegeben werden. Dieses Vitamin sorgt für eine verbesserte Aufnahme des Knochenminerals Kalzium aus dem Dünndarm. Es wirkt folglich dem Knochenabbau entgegen.
  • Wir weisen die Bewohnerin in die Verwendung des Toilettenstuhls ein, falls nichts gegen eine eigenständige Nutzung spricht. Bei demenziell erkrankten Bewohnerinnen ist es ggf. notwendig, die Einweisung täglich zu wiederholen.

Fallbeispiel:

  • Herr Müller war vor dem Umzug in das Pflegeheim über viele Jahre wohnungslos. Es liegt eine Alkohol- und Medikamentensucht vor.
  • Er hatte sich vor einigen Jahren eine komplizierte Fraktur des rechten Beins zugezogen, die unter den Lebensbedingungen “auf der Straße” nur unzureichend ausheilte. Er verwendet einen “Vierfüßler”, also eine Vierfußgehstütze. Diese hat er seinerzeit von der Stadtmission erhalten. Er hat sich an dieses Hilfsmittel gewöhnt. Der Vierfüßler verschlechtert jedoch das Gangbild. Wenn eines der vier Beine gegen den Fuß von Herrn Müller schlägt, kommt dieser kurz ins Straucheln. Es droht ein Sturz.
  • Die Füße von Herrn Müller sind ungepflegt. Die Hautprobleme führen zu Schmerzen beim Gehen. Das Gangbild ist in der Folge unsicher. Das Sturzrisiko ist erhöht.
  • Herr Müller leidet unter Wunden im Bereich der Füße. Er versucht beim Gehen, Schmerzen zu vermeiden. Dadurch wird das Gehen unsicher.
  • Herr Müller trägt im häuslichen Bereich keine Schuhe, da das Tragen von Schuhen für ihn schmerzhaft ist. Er ist auch nicht in der Lage, die Schuhe ohne Hilfe anzuziehen. Das Gehen auf einem glatten Bodenbelag ohne Schuhe ist jedoch risikobehaftet. Herr Müller könnte stürzen.

  • Wir raten Herrn Müller dazu, eine normale Unterarmgehstütze zu verwenden. Diese wurde ihm verschrieben und steht für ihn bereit.
  • Durch eine konsequente Fußpflege sorgen wir dafür, dass Herr Müller gut laufen kann. Warzen und Hühneraugen werden konsequent durch einen Arzt entfernt.
  • Wunden werden im Rahmen der Möglichkeiten und unter Beachtung der entsprechenden Pflegestandards therapiert.
  • Wir machen Herrn Müller nachdrücklich auf die Risiken seines Konsumverhaltens aufmerksam. Wir legen ihm eine Entzugstherapie nahe.
  • Wenn Herr Müller im Rausch angetroffen wird, wird dieser in sein Zimmer zurückbegleitet. Er soll sich dort hinsetzen oder hinlegen.
  • Statt normaler Strümpfe können auch Antirutschsocken angezogen werden. Das vermindert das Sturzrisiko.
  • Wir bitten Herrn Müller, nach einer Pflegekraft zu klingeln, damit ihm diese beim Anziehen der Schuhe hilft.

  • Wir regen die Verordnung von speziellen orthopädischen Schuhen an. Wir prüfen, ob die orthopädischen Schuhe dazu führen, dass der Bewohner beim Gehen schlurft oder gar vermehrt stolpert.

Fallbeispiel:

  • Frau Meier ist schon ihr ganzes Leben sehr schlank gewesen. Aktuell wiegt sie 56 Kilogramm bei einer Körpergröße von 1,70 Metern.
  • Frau Meier leidet unter Hypotonie. Fällt der Blutdruck zu schnell ab, wird ihr "schwarz vor Augen" und sie stürzt ggf.
  • Frau Meier trinkt zu wenig. Ihr ist deswegen oft schwindelig. Die durch die Dehydratation verminderte Wahrnehmungsfähigkeit sowie Verwirrtheitszustände erhöhen das Sturzrisiko. Sie ernährt sich überdies ungleichmäßig, insbesondere führt bei ihr Nahrungskarenz oftmals zu einer Hypoglykämie. Dadurch steigt das Sturzrisiko.
  • Frau Meier hat jahrzehntelang Schuhe mit hohen Absätzen getragen. Dieses führte zu einer Verkürzung der Achillessehne. Sie kann normal hohe Schuhe nicht mehr nutzen. Das Tragen von Schuhen mit hohen Absätzen steigert jedoch das Sturzrisiko. 

  • Frau Meier wird über das richtige Verhalten nach dem Aufwachen und vor dem Aufstehen informiert. Auch direkt nach dem Essen kann ein niedriger Blutdruck Schwindel verursachen.
  • Dazu zählen Übungen noch im Bett, um die Muskelpumpe in Gang zu setzen. Zudem sollte Frau Meier sich langsam aufsetzen und erst dann aufstehen, wenn sie keinen Schwindel verspürt.
  • Nach längerer Bettlägerigkeit wird stets unmittelbar vor dem Aufstehen der Blutdruck gemessen. Es wird stets ein Stuhl ans Bett gestellt und ggf. damit Bewegungsübungen durchgeführt.
  • Frau Meier wird zum Trinken angeregt. Wir stellen Getränke stets in ihrer Sicht- und Reichweite auf. Sie mag stilles Mineralwasser und Pfefferminztee.
  • Wir führen Trinkrituale ein, also etwa ein Glas Wasser nach dem Aufwachen, ein Glas Wasser vor jeder Mahlzeit sowie das Glas Wasser am Bett.
  • Wir achten auf Verwirrtheits- und Unruhezustände, die die Folge einer Dehydratation sein können. Frau Meier wird dann in ihr Bett oder in einen Sessel begleitet, wo sie etwas trinken soll.
  • Wir sorgen insbesondere durch zusätzliche Zwischenmahlzeiten für eine ausreichende Nahrungsversorgung und einen stabilen Blutzuckerspiegel. Frau Meier isst gerne Obst und Kekse.
  • Wir empfehlen der Bewohnerin, Schuhe mit Keilabsätzen zu tragen.

  • Bei Bedarf wird ein Trinkprotokoll angelegt.
  • Im Vergleich zu Schuhen mit hohen Absätzen ist die Standfläche bei Schuhen mit Keilabsätzen größer. Gleichzeitig sinkt das Risiko, an Bodenunebenheiten hängen zu bleiben.
  • Medikamente, die Blutdruckregulationsstörungen verursachen, sollten falls möglich reduziert oder ausgetauscht werden.

Fallbeispiel:

  • Herr Müller ist 85 Jahre alt und hat sich vor drei Jahren einer Herzoperation unterzogen, in deren Verlauf ihm eine neue Herzklappe implantiert wurde. Er nimmt Marcumar ein. Aufgrund der reduzierten Blutgerinnung ist jeder Sturz für Herrn Müller lebensgefährlich. Insbesondere innere Blutungen können schnell ein unkontrollierbares Ausmaß annehmen.
  • Herr Müller ist sich des Risikos nicht bewusst. Er ist bereits einige Male gestürzt, ohne dieses einer Pflegekraft mitzuteilen.
  • Herr Müller beteiligt sich an unserem Sportprogramm. Er ist dabei allerdings übermotiviert und versucht, körperlich mit deutlich jüngeren Mitbewohnern mitzuhalten. Er droht dabei zu stürzen.

  • Wir stellen sicher, dass Herr Müller außerhalb der Einrichtung seinen “Marcumarausweis” bei sich führt.
  • Wir sorgen dafür, dass alle externen Partner und Ärzte über dieses Risiko informiert sind. Dieses gilt insbesondere bei einer Einweisung in ein Krankenhaus.
  • Herr Müller sollte nach allen Stürzen ärztlich untersucht werden, also auch nach vermeintlich trivialen Vorkommnissen.
  • Herr Müller wird auf das richtige Verhalten nach einem Sturz hingewiesen: Ruhe bewahren. Nicht zu schnell aufstehen, besser um Hilfe rufen und auf das Eintreffen der Pflegekräfte warten.
  • Wir ermahnen Herrn Müller zu einem angemessenen Verhalten bei unserem Sportprogramm. Wir bitten Mitbewohner, Herrn Müller ggf. etwas zu bremsen.

  • Bei Bewohnern mit Marcumartherapie sind Prophylaxemaßnahmen früher und umfassender zu ergreifen als bei anderen Senioren. Insbesondere sollten diese Betroffenen frühzeitig mit Hüftprotektoren versorgt werden.
  • Der Bewohner sowie seine Angehörigen werden regelmäßig über das individuelle Sturzrisiko informiert.
  • Zusätzlich erhält der Bewohner ein entsprechendes Informationsschreiben.
  • Ein Bewohner, der das Sturz- und Verletzungsrisiko grundlegend falsch einschätzt, erhält eine intensivere Beratung.

Fallbeispiel:

  • Frau Meier ist 81 Jahre alt. Sie hat insgesamt fünf Kinder zur Welt gebracht. Die Beckenbodenmuskulatur ist erheblich beeinträchtigt. Es liegt überdies eine verminderte funktionelle Blasenkapazität vor.
  • Frau Meier leidet unter Nykturie (vermehrtes nächtliches Wasserlassen). Sie geht nachts auf die Toilette und gerät dabei in Gefahr zu stürzen.

  • Am Bett gibt es einen Lichtschalter (z. B. Nachttischlampe). Die Funktionsfähigkeit des Lichts wird regelmäßig überprüft.
  • In der Nacht wird das Nachtlicht angelassen.
  • Frau Meier wird angehalten, bei Harndrang Hilfe herbeizurufen. Die Funktionsfähigkeit der Notrufanlage wird regelmäßig überprüft. Frau Meier wird ggf. stets auf die Toilette begleitet.
  • Wir prüfen, ob Frau Meier den Hüftprotektor auch in der Nacht tragen sollte.
  • Frau Meier sollte auch in der Nacht sog. "Stoppersocken" tragen. Mit etwas gutem Zureden akzeptiert sie dieses.

  • Wir wägen ab, ob ein Bettalarmsystem genutzt werden sollte. Dieses informiert die Pflegekräfte, sobald die Bewohnerin sein Bett verlässt. Die Mitarbeiter können dann Hilfestellung anbieten.

Fallbeispiel:

  • Herr Müller ist 75 Jahre alt und hat vor zwei Jahren einen Schlaganfall erlitten. Dank seiner großen Disziplin und der Rehabilitation hat er einen Großteil seiner körperlichen Fähigkeiten zurückgewonnen.
  • Herr Müller führt auch im Winter Spaziergänge durch. Er droht auf glatten Wegen zu stürzen.
  • Herr Müller trägt eine Protektorhose. Im Glauben an einen umfassenden Schutz vernachlässigt er die weiteren notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung eines Sturzes.

  • Wir raten Herrn Müller von Spaziergängen bei winterlichen Umgebungsbedingungen ab.
  • Nach Möglichkeit sollte Herr Müller von einer Betreuungskraft oder von einem Angehörigen bei Spaziergängen begleitet werden.
  • Wir verdeutlichen Herrn Müller, dass eine Protektorhose lediglich die Folgen eines Sturzes verringern kann; den Sturz selbst aber nicht verhindert. Zudem ist mit erheblichen Beschwerden zu rechnen, selbst wenn es nur zu Prellungen und nicht zu Frakturen kommt.
  • Der Sitz von Hüftprotektoren muss regelmäßig kontrolliert werden. Es drohen Druckstellen und letztlich die Entstehung eines Dekubitus.

  • Wir prüfen, ob der Bewohner Schuhspikes nutzen sollte. Der Gehstock wird ggf. mit einer "Eiskralle" ausgestattet.
  • Bei erheblicher Sturzgefährdung sollte ein Hüftprotektor getragen werden. Die dünnen Kunststoffschalen werden unter der Kleidung getragen und schützen die Knochen. Bei einem Sturz erleidet der Bewohner vornehmlich Blutergüsse. Ein Bruch aber ist unwahrscheinlich.

Fallbeispiel:

  • Bei einem Sturz vor zwei Jahren hat sich Frau Meier einen Schenkelhalsbruch zugezogen, der operativ versorgt wurde und inzwischen weitgehend ausgeheilt ist.
  • Frau Meier hat dennoch große Angst vor einem erneuten Sturz. Sie verlässt deshalb ihr Zimmer nur noch selten. Ihre sozialen Kontakte brechen ab.
  • Frau Meier verwendet ihren Rollator erst seit kurzer Zeit. Sie ist in der Nutzung noch unsicher.
  • Frau Meier ist in der Nacht häufig sehr unruhig. Sie hat Angst, aus dem Bett zu fallen und sich dabei zu verletzen.
  • Frau Meier nutzt unzureichendes Schuhwerk, also etwa Slipper oder Schuhe ohne Halteriemen.

  • Frau Meier wird in den Aufenthaltsraum begleitet und auch wieder abgeholt.
  • Wir machen Frau Meier klar, dass sie durch angepasstes Verhalten, Training und eine Umgestaltung des Wohnraums das Risiko deutlich senken kann.
  • Wir ermuntern Frau Meier, mit dem Rollator zu trainieren. Sie wird dabei von einer Pflegekraft begleitet.
  • Frau Meier hat zugestimmt, die Seitengitter hochzufahren, um sie vor einem ungewollten Herausfallen aus dem Bett zu schützen.
  • Frau Meier sollte am Tag grundsätzlich mit festem Schuhwerk unterwegs sein und nicht mit "Hausschlappen". Auch innerhalb des Hauses sollten nur feste Schuhe mit einer rutschfesten Sohle getragen werden. Die Schuhe sollten keinen oder nur einen flachen Absatz haben.

  • Wir versuchen, übermäßige Ängste durch entsprechende Mobilisierungsmaßnahmen abzubauen.
  • Die Bewohnerin erhält direkt nach der Übergabe des Gerätes eine erste Einweisung.
  • Die Bewohnerin soll die zurückgelegten Strecken nur vorsichtig steigern und ihre Kräfte nicht überfordern.
  • Soweit möglich verwenden wir Halbseitengitter als Alternative zu durchgehenden Seitengittern.
  • Das Pflegebett wird so aufgestellt, dass eine Seite direkt an eine Wand grenzt. Dabei werden die Vorlieben der Bewohnerin beachtet. Das bedeutet: Eine Bewohnerin, die zeitlebens von der rechten Seite in ihr Bett eingestiegen ist, sollte das auch weiterhin tun können.
  • Wir legen links und rechts entlang der Matratze kleine Keile ein. In der Mitte des Bettes entsteht somit eine Kuhle, deren Begrenzungen die Bewohnerin leicht erspüren kann.
  • Die Bewohnerin erhält langfristig ein Niedrigbett.
  • Vor dem Bett wird eine Sturzmatte platziert.
  • Insbesondere vor Weihnachten und dem Geburtstag der Bewohnerin sprechen wir die Angehörigen an. Wir schlagen vor, der Bewohnerin geeignete Schuhe zu schenken. Gut geeignet sind Schuhe mit einer dünnen Hartgummisohle, also etwa Boots- oder Yachtschuhe.

Fallbeispiel:

  • Herr Müller ist 88 Jahre alt. Er hat sich vor drei Jahren einer Prostataoperation unterziehen müssen. Er ist seitdem inkontinent. Er muss aber dennoch einen Hüftprotektor tragen.
  • Herr Müller reagiert unvorsichtig, wenn er sich Zeitdruck ausgesetzt glaubt. Er achtet bei Hektik nicht auf Hindernisse und droht zu stürzen.
  • Das Zimmer von Herrn Müller liegt abseits. Ein Sturz bleibt ggf. lange unbemerkt.
  • Die Brille von Herrn Müller ist häufig so verschmutzt, dass dieses die Sicht beeinträchtigt. Die Brille ist überdies oft verbogen und sitzt nicht korrekt auf dem Gesicht von Herrn Müller.

  • Herr Müller sollte Kleidung tragen, die sich schnell öffnen lässt.
  • Herr Müller wird zur Besonnenheit gemahnt. Hektische Bewegungen, etwa wenn das Telefon klingelt oder wenn Harndrang einsetzt, sind eine der Hauptursachen für Stürze.
  • Wir stellen wichtige Gegenstände in Griffweite von Herrn Müller ab, insbesondere also das Telefon.
  • Herr Müller verfügt über einen Alarmknopf, den er um den Hals trägt.
  • Seine Brille wird täglich im Rahmen der morgendlichen Grundpflege gereinigt. Wir weisen Herrn Müller regelmäßig in die richtige Pflege seiner Brillengläser ein.
  • Wir ermuntern Herrn Müller und seine Angehörigen, bei Beschädigungen einen Optiker aufzusuchen.

  • Wir legen ein Miktionsschema an und führen Blasen- oder Toilettentraining durch.
  • Ggf. wird der Bewohner mit Einlagen, Urinalkondomen usw. versorgt.
  • Ggf. stellen wir einen Toilettenstuhl neben das Bett.
  • Es sollte ein Hüftprotektor gewählt werden, der das Wechseln der Vorlagen ermöglicht, ohne dass der Protektor ausgezogen werden muss. Diese Modelle haben dafür eine große Öffnung im Intimbereich.
  • Wir beachten, dass ein Protektor allein ggf. nicht ausreichend ist. Wenn ein Protektor durch Urin oder durch Stuhl verschmutzt wurde, muss er gereinigt werden. In dieser Zeit bleibt der Bewohner ungeschützt, sofern er über keinen zweiten Protektor verfügt.
  • Bei der Belegung der Bewohnerzimmer wird ein Bewohner mit hohem Sturzrisiko nach Möglichkeit in der Nähe des Stationszimmers untergebracht.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner ein schnurloses Telefon nutzen sollte.
  • Falls der Bewohner demenziell erkrankt ist, ist es notwendig, die Einweisung in das Alarmsystem täglich zu wiederholen.

Fallbeispiel:

  • Frau Meier ist 85 Jahre alt. Sie ist sehr modebewusst. Sie wählt ihre Kleidung eigenständig. Beim Suchen im Kleiderschrank besteht die Gefahr, dass sie das Gleichgewicht verliert. Dieses insbesondere beim Kramen in den oberen und in den unteren Schubladenetagen.
  • Beim An- und Ausziehen der Hose kommt es immer wieder zu riskanten Situationen. Frau Meier steht im Einbeinstand. Sie kann ihre Hände nicht zum Abstützen einsetzen, da sie mit diesen das Kleidungsstück festhält. Sie droht zu stürzen.
  • Von der Kleidung geht ein erhöhtes Sturzrisiko aus. Weite Ärmel, Morgenmäntel oder Schmuckgürtel können sich leicht (etwa an Türgriffen) verhaken und einen Sturz auslösen.
  • Die Bewohnerin lehnt das Tragen des Hüftprotektors ab, da er die optische Erscheinung beeinträchtigt.

  • Kleidungsstücke, die Frau Meier bevorzugt ausprobiert, kombiniert und wieder zurücklegt, werden in den mittleren Schubladenetagen gelagert. Also etwa Blusen, Pullover usw.
  • Verbrauchswäsche, die zumeist unbesehen entnommen wird, kann unten gelagert werden. Also etwa Socken, Unterwäsche usw.
  • Saisonale Kleidung, die Frau Meier nur sehr selten benötigt, sollte in den ganz oberen und somit schwer erreichbaren Fächern gelagert werden.
  • Zum Wechseln der Hose soll sich Frau Meier zunächst hinsetzen. Sie soll die Hose in sitzender Position über beide Beine streifen. In stehender Position kann sie die Hose dann hochziehen.
  • Die Bewohnerin wird darauf hingewiesen, dass bei zu langen Kleidern eine erhöhte Sturzgefahr besteht.
  • Wir raten der Bewohnerin, die Oberbekleidung einige Nummern größer zu kaufen, damit ausreichend Platz für einen Hüftprotektor bleibt.

  • Wir regen bei der Bewohnerin, bei ihrem Betreuer bzw. bei den Angehörigen an, besser geeignete Kleidung zu beschaffen.
  • Die Angehörigen werden über die Vorzüge des Hüftprotektors informiert. Diese können Einfluss auf die Bewohnerin nehmen und die Kooperationsbereitschaft deutlich steigern.
  • Wir prüfen, ob die Bewohnerin einem Kompromiss zustimmen würde. Der Protektor wird nur in den Tageszeiten getragen, in denen die Sturzgefahr erfahrungsgemäß am höchsten ist. Dieses wird bei vielen Bewohnern am Nachmittag und am Abend der Fall sein. Am Morgen kann die Bewohnerin auf das Tragen des Protektors verzichten.

Fallbeispiel:

  • Herr Müller und seine Frau leben seit vier Monaten im Pflegeheim. Hauptgrund für die stationäre Versorgung ist die Parkinsonerkrankung der Ehefrau.
  • Herr Müller leidet unter fortgeschrittener Gelenksdegeneration. Er klagt über eine hohe Schmerzbelastung beim Gehen. Es kommt mitunter zu plötzlichen Schmerzspitzen. Als Folge des Schmerzes verliert Herr Müller ggf. das Gleichgewicht und stürzt.
  • Herr Müller nimmt Viagra ein, um seine sexuelle Leistungsfähigkeit zu sichern. Als Folge der Medikamenteneinnahme kommt es zu Schwindel und zu Sehstörungen. Durch das Ausleben seiner Sexualität überfordert Herr Müller seine physischen Kräfte. In den folgenden Stunden ist er kraftlos. Zudem droht Schwindel. Diese Faktoren steigern das Sturzrisiko.
  • Herr Müller will keinen Hüftprotektor tragen, da er diesen als unbequem empfindet.

  • Herr Müller soll einen Gehwagen verwenden. Bei plötzlichen Schmerzspitzen kann er sich daran festhalten.
  • Wir machen Herrn Müller darauf aufmerksam, dass er nach der Einnahme von Viagra besonders vorsichtig sein muss. Ihm kann schwindelig werden. Nach dem Sexualkontakt sollte Herr Müller einige Zeit im Bett liegen bleiben, bis sich seine körperlichen Kräfte erholt haben.
  • Wir stellen sicher, dass Herr Müller ausreichend Sitzgelegenheiten zur Verfügung stehen, die auch mit Hüftprotektoren genutzt werden können. Insbesondere sollte die Sitzfläche besonders weich sein.


Fallbeispiel:

  • Frau Meier leidet an Multipler Sklerose. Eine Fortbewegung zu Fuß ist auch mit Gehhilfen nur über kurze Strecken möglich.
  • Frau Meier verwendet einen Rollstuhl. Sie ist aber dennoch sturzgefährdet, da sie diesen nicht sicher nutzt.
  • Bei einem Sturz nach einem Krampfanfall kommt es häufig zu einer Kopfverletzung. Frau Meier lehnt es ab, einen konventionellen Fahrradhelm oder Sturzhelm zu tragen, da sie den mangelnden Tragekomfort bemängelt.

Wir weisen Frau Meier regelmäßig auf besondere Sicherheitsmaßnahmen hin. Etwa:

  • Vor dem Ein- und Aussteigen werden alle Bremsen festgestellt.
  • Sollte eine Bremse einen Defekt haben, darf der Rollstuhl nicht mehr genutzt werden, bis eine Reparatur erfolgt.
  • Beim Transfer aus oder in den Rollstuhl werden die Fußstützen weggeklappt.
  • Wenn der Rollstuhl beim Transfer häufig nach vorne wegkippt, wird er mit einer entsprechenden Kippsicherung oder mit Gewichten an der Rückseite ausgestattet.
  • Ggf. wird der Rollstuhl mit einer rutschfesten Sitzauflage ausgestattet.
  • Frau Meier wird zum "Rollstuhlgehen" ermuntert, also dazu, den Rollstuhl mit den Beinen vorwärts zu bewegen (mit entfernten Fußstützen).
  • Frau Meier sollte zusätzlich zu einem Hüftprotektor einen Sturzhelm tragen.

  • Sofern dieses finanziell darstellbar ist, sollte die Bewohnerin einen Helm aus viskoseelastischem Hightechgewebe tragen. Diese Helme sind besonders atmungsaktiv und sehr weich.
  • Wir prüfen, ob die Bewohnerin eine Alternative zu einem Sturzhelm tragen kann. Dazu zählen Protektorenmützen, Stirnbänder, individuelle Hüte sowie Kappen.

Fallbeispiel:

  • Herr Müller leidet unter einer Vielzahl verschiedener Grunderkrankungen, darunter Diabetes mellitus sowie Parkinson. Er nimmt gleichzeitig eine Vielzahl verschiedener Medikamente ein, die einzeln betrachtet keine diesbezüglichen Nebenwirkungen haben. Die Wechselwirkungen untereinander jedoch steigern das Sturzrisiko.
  • Herr Müller verfügt über keine finanziellen Rücklagen. Er kann die Anschaffung eines Hüftprotektors nicht bezahlen.
  • Herr Müller weigert sich, eine vorhandene Brille zu tragen, obwohl dieses aufgrund einer bestehenden Sehschwäche sinnvoll wäre.
  • Herr Müller hält in seinem Lebensbereich wenig Ordnung. Es finden sich zahlreiche Stolperfallen, über die er stürzen könnte.

  • Diuretika sollten zeitlich so appliziert werden, dass die Wirkung nicht während der Nachtstunden eintritt. Dieses würde einen zusätzlichen nächtlichen Toilettengang erzwingen.
  • Wir stellen sicher, dass alle Ärzte über Medikamentenanordnungen aller Kollegen informiert sind. Dies ist wichtig, da Herr Müller mehrere Ärzte kontaktiert und von diesen Arzneimittel verschrieben bekommt.
  • Wir beobachten die Wirkung von Medikamenten und dokumentieren die Ergebnisse. Ggf. wird der verschreibende Arzt informiert.
  • Wir prüfen, ob Medikamente durch nichtmedikamentöse Behandlungen ersetzt werden können. Dieses gilt etwa bei der Therapie von Schlafstörungen.
  • Herr Müller wird regelmäßig aufgefordert, eine vorhandene Brille auch zu nutzen. Wir bitten seine Tochter, entsprechend auf ihn einzuwirken.
  • Das Zimmer von Herrn Müller wird regelmäßig aufgeräumt. Insbesondere werden Gegenstände vom Boden aufgelesen, über die Herr Müller stürzen könnte.

  • Schon bei der Verschreibung der Medikamente suchen wir den Dialog mit dem Arzt und mit dem Apotheker. Wir erfragen, ob die Wirkstoffe ein bereits bestehendes Balance- und Koordinationsdefizit zusätzlich intensivieren.
  • Wenn der Bewohner mehr als vier Präparate parallel einnimmt, wird die Medikation besonders kritisch hinterfragt. Wir prüfen auch, ob Einnahmezeitpunkte verschoben und somit voneinander entkoppelt werden könnten. In vielen Fällen ist auch eine Reduzierung der Dosis ohne relevanten Wirkungsverlust möglich.
  • Wir machen die Angehörigen nachdrücklich auf die Notwendigkeit eines Hüftprotektors aufmerksam. Ein solcher Protektor ist z. B. auch ein gutes Geschenk zu Weihnachten oder zum Geburtstag.
  • Veränderungen im Zimmer des Bewohners werden stets am Morgen vorgenommen. Der Bewohner kann sich dann einen ganzen Tag an das veränderte Umfeld gewöhnen, also etwa an den neuen Fernsehtisch, die neue Position des Sessels usw.

Fallbeispiel:

  • Frau Meier ist beim Transfer aus dem Bett und in das Bett sehr unsicher und läuft Gefahr zu stürzen.
  • Frau Meier will keine Hilfe annehmen und nutzt deswegen das Rufsystem nicht. Sie will den Pflegekräften nicht zur Last fallen.
  • Frau Meier nutzt die vorhandenen Hilfsmittel nicht oder falsch.
  • Frau Meier möchte Strom sparen. Aus diesem Grund verzichtet sie darauf, am Abend frühzeitig die Raumbeleuchtung einzuschalten. Dadurch steigert sich das Risiko eines Sturzes.

  • Wir erläutern Frau Meier die Risiken, die sich aus "Alleingängen" ohne Hilfe durch die Pflegekräfte ergeben. Wir bitten die Angehörigen, entsprechend auf Frau Meier einzuwirken.
  • Die Höhe des Betts wird individuell an Frau Meier angepasst. Sie muss leicht ein- und aussteigen können.
  • Die Räder des Pflegebettes sind stets arretiert.
  • Das Bett wird nach Abschluss von Pflegemaßnahmen stets auf eine gleich bleibende "Standardhöhe" zurückgefahren.
  • Die Transferaktionen, etwa das Aufstehen aus dem Bett, werden regelmäßig geübt.
  • Wir ermahnen Frau Meier dazu, vor dem Aufstehen von der Bettkante zunächst Bodenkontakt mit den Füßen herzustellen.
  • Frau Meier wird angehalten, die Handläufe zu verwenden.
  • Frau Meier soll Stühle mit erhöhter Sitzfläche nutzen. Zudem sollten die Stühle stabile Armlehnen haben, damit sich Frau Meier abstützen kann.
  • Wir erläutern Frau Meier, dass unsere Beleuchtung sehr energiesparend arbeitet und daher mit gutem Gewissen auch am frühen Abend eingeschaltet werden kann.
  • Wenn eine Pflegekraft am frühen Abend das Zimmer von Frau Meier betritt, fragt sie diese, ob sie die Beleuchtung einschalten soll.

  • Wir wägen regelmäßig ab, ob die Vorteile einer Anti-Dekubitus-Matratze (Schutz vor Druckgeschwüren) die Nachteile überwiegen (ggf. höhere Sturzgefahr). Wir überprüfen regelmäßig, ob die verwendeten Matratzen das Sturzrisiko erhöhen (zu weiche und zu stark nachgebende Matratzen).
  • Wir überprüfen regelmäßig, ob die Nutzung von Bettgittern eine angemessene Risikominderung erbringen könnte. Dieses ist zumindest bei dementen Bewohnern nicht der Fall, da diese oftmals das Gitter überklettern und dann umso tiefer stürzen.
  • Die Standardhöhe eines Bettes sollte vergleichsweise tief gewählt werden. Dieses erleichtert das Ein- und Aussteigen. Zudem reduziert dieses die Fallhöhe, falls doch ein Unfall passieren sollte.
  • Eine Bewohnerin mit hohem Sturzrisiko wird aufgefordert, nicht die Treppe, sondern den Aufzug zu nutzen.
  • Die Funktionsfähigkeit von Stöcken, Rollstühlen, Beinprothesen, Schuhen, Brillen, Hörgeräten sowie anderen Hilfsmitteln wird regelmäßig überprüft.

Fallbeispiel:

  • Herr Müller leidet unter Morbus Alzheimer, wenn auch in einem frühen Stadium. Er nutzt aufgrund einer zunehmenden demenziellen Erkrankung die Rufanlage nicht oder nicht immer. Also insbesondere auch dann nicht, wenn er Harndrang verspürt und Hilfe für den Transfer zur Toilette benötigt. Er geht dann allein und droht zu stürzen.
  • Herr Müller verlegt die Brille häufig.
  • Herr Müller ist sehr empfindlich für Blendeffekte. Bei tief stehender Sonne strahlt diese direkt in seinen Raum und beeinträchtigt die Fähigkeit von Herrn Müller, sich visuell zu orientieren. Die Sturzgefahr ist erhöht.
  • Herr Müller ist in seiner Mobilität eingeschränkt. Er benötigt bei verschiedenen Handlungen Hilfe. Er hat jedoch oft Schwierigkeiten, das Rufsystem zu erreichen. Beim Versuch, das Rufsystem zu greifen, ist Herr Müller einem erhöhten Sturzrisiko ausgesetzt.

  • Wir erläutern Herrn Müller jeden Tag erneut die Funktion des Rufsystemes.
  • Die Rufanlage wird in Sichtweite von Herrn Müller abgelegt und mit einem Hinweiszettel versehen, der ihn dazu auffordert, bei Harndrang den Knopf zu drücken.
  • Wenn Herr Müller das Rufsystem nutzt, wird er dafür gelobt.
  • Wir ermuntern Herrn Müller, seine Brille mit einem Brillenband auszustatten.
  • Wir ermuntern Herrn Müller, über den Kauf einer Zweitbrille nachzudenken. Bei der Wahl der Gläser und des Gestells wäre ein preisgünstiges Angebot ausreichend.
  • Wir stellen sicher, dass die Jalousien rechtzeitig geschlossen werden.
  • Herr Müller erhält ein kabelgestütztes Rufsystem mit einem verlängerten Kabel. Wir stellen dabei jedoch sicher, dass das längere Kabel keine zusätzliche Stolperfalle darstellt.

  • Alternativ zum Brillenband sollte der Bewohner seine Brille immer in einem Etui in der Hemdtasche tragen.
  • Die häufigsten Fundorte für die Brille eines Bewohners werden notiert. Verliert er sie erneut, wird zuerst dort nach der Brille gesucht.

Fallbeispiel:

  • Frau Meier ist demenziell schwer erkrankt. Sie verlässt immer wieder ihr Bett und will die Einrichtung verlassen. Es besteht die Gefahr, dass sie dabei stürzt und sich verletzt.
  • Frau Meier zieht den Hüftprotektor selbstständig immer wieder aus.

  • Wir versuchen, Frau Meier durch Ablenkung von ihrem Plan abzubringen. Wir schlagen ihr insbesondere alternative Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des Hauses vor.
  • Wir nutzen die validierende Kommunikation. Wir fragen Frau Meier nach ihren Erinnerungen an ihr Zuhause. Ggf. sehen wir uns gemeinsam alte Fotos an.
  • Frau Meier wird jedes Mal beim Anlegen der Sinn des Protektors erklärt.
  • Der Protektor wird unter weiter Kleidung verborgen, damit Frau Meier diesen idealerweise nicht mehr wahrnimmt.
  • In den ersten Minuten nach dem Anlegen des Protektors lenken wir Frau Meier ab, etwa durch entsprechende Beschäftigungsangebote.

  • Wir stellen sicher, dass die Bewohnerin die Einrichtung nicht unentdeckt verlassen kann. Wir sichern Fenster und Balkontüren.
  • Wir prüfen, ob die Bewohnerin in einem beschützten Wohnbereich versorgt werden sollte.
  • Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt prüfen wir, ob der Einsatz von Sedativa angemessen ist.
  • Wir prüfen, ob die Bewohnerin als letztes Mittel fixiert werden muss. Die Vorgaben im entsprechenden Standard werden sorgfältig umgesetzt.



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