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Standardmaßnahmenplan "Pflege von Senioren mit einer künstlichen Hüfte / Totalendoprothese / TEP"   (neues Strukturmodell)

Nicht weniger als vier Expertenstandards müssen bei der Pflege von Patienten mit einer Totalendoprothese besonders beachtet werden. Betroffenen Senioren drohen nicht nur Immobilität und chronische Schmerzen, sondern auch Druckgeschwüre und Stürze. In dieser Woche zeigen wir Ihnen, wie eine fundierte Maßnahmenplanung gelingt.

    Voraussetzung für die Nutzung dieses Standardmaßnahmenplans ist, dass in Ihrer Einrichtung das Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation bereits umgesetzt ist. Insbesondere ist es erforderlich, dass alle Mitarbeiter entsprechend geschult wurden. Wir setzen auch voraus, dass die notwendigen Dokumentationsbögen entweder von einem externen Anbieter beschafft oder selbst erstellt wurden. Für die Maßnahmenplanung gibt es keine offiziell vorgegebene Struktur. Jedes Pflegeteam kann selbst entscheiden, wie es das Dokument gestalten will. Manche Vordrucke haben vier Spalten, andere sechs oder gar elf. Damit unsere Standardmaßnahmenpläne zu all diesen Systemen kompatibel sind, beschränken wir uns auf die Maßnahmen. Ergänzend dazu bieten wir zusätzliche Erläuterungen an, die nur Ihrer Information dienen, nicht aber in den Maßnahmenplan übernommen werden. Sie können viel Arbeitszeit sparen, wenn Sie für Ihr Team zunächst einen Basismaßnahmenplan entwerfen. Ein Muster dafür finden Sie hier. Hier vermerken Sie sämtliche Pflegemaßnahmen, die bei allen oder zumindest bei den allermeisten Bewohnern / Klienten durchgeführt werden. Dazu zählen etwa das morgendliche Wecken, die Körperpflege, die Grundmahlzeiten sowie Freizeitangebote. Sie verfügen somit über eine Grundstruktur, die Sie im weiteren Anpassungsprozess lediglich erweitern. Sie müssen also nicht bei jedem Pflegebedürftigen die unspezifischen "08/15"-Maßnahmen immer wieder neu beschreiben. Als Nächstes wird die Maßnahmenplanung individualisiert. Dafür müssen Sie zunächst klären, welche Grunderkrankungen beim jeweiligen Bewohner / Klienten vorliegen. Beispiel: Der Pflegebedürftige ist adipös. Er leidet außerdem als Folge eines Schlaganfalls unter einer Hemiplegie. Zudem erlitt er unlängst einen leichten Herzinfarkt, dessen Folgen (wie etwa eine Herzinsuffizienz) nicht vollständig überwunden sind. Sie öffnen nun den Standardmaßnahmenplan "Adipositas". In den Fallbeispielen sind typische Problemfelder zusammengefasst, die mit dem Krankheitsbild verbunden sind. Treten diese Probleme auch bei Ihrem Bewohner oder Klienten auf, so können sie einzelne oder mehrere Maßnahmen übernehmen und anpassen. Danach suchen Sie in den Standardmaßnahmenplänen "Hemiplegie" sowie "Herzinsuffizienz" ebenfalls nach relevanten Maßnahmen. Im Sinn der gewünschten Entbürokratisierung ist es wichtig, dass Sie nur die allerwichtigsten Punkte aus unseren Standardmaßnahmenplänen übernehmen. Pro Grunderkrankung sollten vier bis sechs Maßnahmen ausreichen. Abhängig davon, wie in Ihrer Einrichtung die Maßnahmenplanungen strukturiert werden, müssen Sie nun weitere Informationen ergänzen. Etwa:
  • Zeitkorridor: Wann muss eine Pflegemaßnahme durchgeführt werden. Um 8.15 Uhr? Immer am Mittwochabend? Nur bei Bedarf?
  • Hilfsmittel: Hier werden die erforderlichen Utensilien aufgelistet. Welche Hilfsmittel werden bei der Durchführung verwendet? Ein Badewannenlifter? Eine Wundauflage? Eine Zahnbürste?
  • Pflegestandard: Um eine Pflegemaßnahme mit nur ein oder zwei Sätzen zu beschreiben, ist es notwendig, dass für alle derartigen Tätigkeiten ein entsprechender Pflegestandard hinterlegt ist. Wenn also eine Ganzwaschung im Bett im Maßnahmenplan vermerkt ist, muss ein passender Standard im QM-Handbuch zu finden sein, der die Durchführung Schritt für Schritt beschreibt. Tragen Sie hier ein, auf welchen Standard Sie sich beziehen.
  • Qualifikation: Welche Berufsausbildung ist erforderlich, um die geplante Maßnahme durchzuführen? Dies sollte hier vermerkt werden. Die Begleitung zur Toilette kann i. d. R. auch von Pflegehilfskräften übernommen werden. Eine Injektion ist examiniertem Personal vorbehalten.
Letztlich erhalten Sie einen Maßnahmenplan, der alle individuell notwendigen Pflegemaßnahmen auflistet. Es ist sinnvoll, bei der Planung der Maßnahmen externe Partner wie Therapeuten, den Hausarzt und Fachärzte einzubinden.

Standardmaßnahmenplan "Pflege von Senioren mit einer künstlichen Hüfte / Totalendoprothese / TEP"  (neues Strukturmodell)

  • Bei einer Totalendoprothese (abgekürzt "TEP") handelt es sich um ein künstliches Kugelgelenk, das ein geschädigtes Hüftgelenk ersetzt.
  • In Deutschland werden pro Jahr mehr als 180.000 künstliche Hüftgelenke eingesetzt.
  • Die Hauptindikationen für eine Totalendoprothese sind:
    • Verschleißkrankheit des Hüftgelenks (idiopathische Coxarthrose)
    • Erkrankungen der hüftnahen Knorpel/Knochen, die eine Zerstörung des Hüftgelenks auslösen (z. B. Hüftkopfnekrose).
    • Schädigung der Gelenkinnenhaut mit Übergreifen auf den Hüftgelenkknorpel und/oder Hüftgelenkknochen (etwa als Folge einer rheumatoiden Arthritis).
    • Vorzeitiger Hüftgelenkverschleiß als Folge einer Fehlanlage des Hüftgelenks (etwa bei Hüftdysplasie).
    • Erkrankungen des Gelenks, die in der Kindheit zu einer Verformung des Knochens und zu vorzeitigem Verschleiß führen.
    • Folgen einer Schenkelhalsfraktur oder anderer Verletzungen
  • Als Folge des technischen Fortschritts steigt die Nutzungsdauer der Hüftprothesen. Zehn Jahre nach dem Eingriff sind 95 Prozent der Hüftprothesen noch sicher verankert. Erst nach rund 15 Jahren steigt der Anteil der sich lockernden Prothesen als Folge des Materialverschleißes spürbar an. Die Hüftprothese muss dann ersetzt werden.
  • Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten, um eine Totalendoprothese in der Knochenstruktur zu verankern:
    • Bei der zementierten TEP wird ein schnell härtender Kunststoff ("Knochenzement") für die Verankerung genutzt. Der zentrale Vorteil dieser Technik besteht in der schnellen Belastbarkeit des Gelenks. Der Patient ist schon wenige Tage nach dem Eingriff mobil, wenn auch zunächst mit einem Gehwagen und anschließend mit Unterarmstützen. Eine zementierte TEP lässt sich nur mit großem Aufwand wieder entfernen und durch eine andere Prothese ersetzen. Diese Technik wird zumeist nur bei Patienten über 65 Jahre verwendet, da bei dieser Altersgruppe ein Austausch der TEP nach 15 oder mehr Jahren zumeist nicht mehr sinnvoll sein wird.
    • Bei einer zementfrei implantierten TEP lässt sich das Gelenk in den ersten sechs Wochen nach dem Eingriff nur eingeschränkt belasten. Diese Prothese wird bei jüngeren Patienten implantiert, die eine mehrmonatige Teilimmobilität voraussichtlich gut überstehen werden.

Maßnahmen

Begründung und Anmerkungen


Fallbeispiel: Aufgrund der rheumatoiden Arthritis wurde Frau Meier eine Totalendoprothese implantiert. Sie kann zwar kürzere Strecken zu Fuß zurücklegen, ist dabei aber unsicher. Es besteht die Gefahr, dass sie stürzen könnte. Überdies bringt Frau Meier das betroffene Bein häufig in eine Innenrotation und überbelastet damit das Gelenk. Sie müsste eigentlich Gehhilfen benutzen. Diese jedoch lehnt Frau Meier ab, da sie nicht möchte, dass das Umfeld die Schwere der Erkrankung sieht.Frau Meier ist mit einem BMI von 39 deutlich adipös. Die Prothese wird durch die Körpermasse zu stark beansprucht.


  • Wenn Frau Meier in den Stand mobilisiert wird, achten wir darauf, dass die Beine nicht nach innen oder nach außen rotiert sind. Wir machen sie auf die Fehlstellung des Beins aufmerksam, wenn wir diese bemerken.
  • Hinsichtlich der Nutzung der Gehhilfen haben wir mit Frau Meier einen Kompromiss gefunden. Innerhalb des Wohnbereichs verzichtet sie auf die Verwendung. Dafür nutzt sie die Gehhilfen aber außerhalb des Hauses, also etwa bei Spaziergängen oder bei Arztbesuchen.
  • Wir drängen nachdrücklich darauf, dass Frau Meier ihre Konsumgewohnheiten umstellt und Übergewicht abbaut. Wir verdeutlichen ihr, dass sich Übergewicht nachteilig auf die Lebensdauer der Prothese auswirkt und sie langsamer wieder auf die Beine kommt.
  • Wir bitten die Angehörigen, entsprechend auf Frau Meier einzuwirken. Vor allem ihre Tochter hat offenbar großen Einfluss auf sie.

  • Es vergehen erfahrungsgemäß rund zwei Monate, bis eine zementfrei oder teilzementiert implantierte Hüftprothese an den Knochen angewachsen ist. Bis dahin sollten Gehhilfen genutzt werden. Bei schweren Grunderkrankungen ist ein Rollator sinnvoll.
  • Im weiteren Heilungsverlauf können die Unterarmgehstützen auf ärztliche Anordnung gegen zwei Handstöcke ausgetauscht werden.
  • Für länger andauernde Tätigkeiten im Stehen kann eine Stehhilfe beschafft werden.

Fallbeispiel: Herr Müller hat eine Totalendoprothese erhalten. Er muss das Gelenk vor jeder Überbelastung schützen. Seine Beweglichkeit ist eingeschränkt. So sind Gegenstände, die auf dem Boden liegen, für ihn unerreichbar. Ein weiteres Problem ist das geschwächte Herzkreislaufsystem. Insbesondere nach einer Mobilisierung in den Stand wird Herrn Müller oftmals “schwarz vor den Augen”. Er kann sich ohne Hilfe nicht auf die Toilette setzen oder allein davon aufstehen. Herr Müller kann sich ohne fremde Hilfe nicht waschen, duschen oder baden.


  • Herrn Müller wurden bei der Anschlussheilbehandlung verschiedene Bewegungsübungen zur Kräftigung der Muskulatur vermittelt. Diese sollte er auch weiterhin durchführen. Einige dieser Übungen werden auf einer Sportmatte auf dem Boden durchgeführt. Herr Müller braucht Hilfe beim Auf- und Abbau der Matte. Zudem benötigt er Unterstützung beim Transfer vom Stand auf die Matte und zurück von der Matte in den Stand.
  • Herr Müller erhält eine lange Greifzange, damit er Gegenstände vom Boden aufnehmen kann. Wenn er einen Gegenstand nicht vom Boden bergen kann, soll er nach einer Pflegekraft klingeln.
  • Immer am Montag und am Donnerstag animieren wir Herrn Müller zur Teilnahme an der Sportgruppe. Die Kursleiterin ist über die Einschränkungen informiert, die sich aus der Implantation der TEP ergeben. Dennoch soll auch Herr Müller selbstständig darauf achten, nur solche Übungen durchzuführen, die das Gelenk nicht überlasten.
  • Wir verwenden einen Toilettenaufsatz. Wir empfehlen Herrn Müller, dass er bei Harn- oder Stuhldrang nach einer Pflegekraft ruft. Wir stellen sicher, dass er das Klingelsystem auch im Badezimmer nutzen kann.
  • Herr Müller sollte bevorzugt duschen und nicht baden. Wir sorgen dafür, dass er die Dusche sicher benutzen kann. Wir stellen ihm den Duschhocker in die Dusche. Überdies zeigen wir ihm, wie er die Haltegriffe an der Wand nutzt.
  • Herr Müller soll den Schwamm mit dem langen Handgriff verwenden, damit er sich nicht vornüber beugen muss.
  • Falls die Nutzung der Badewanne zwingend erforderlich ist, legen wir eine rutschfeste Unterlage ein. Der Transfer in die Badewanne erfolgt per Badewannenlifter. Auch hier darf die Beugung in den ersten Wochen und Monaten nach der Operation 90° nicht überschreiten. Die Pflegekraft bleibt während des Badens in Sichtweite von Herrn Müller.
  • Während einer Mobilisierung achten wir auf Zeichen eines nahenden Kollaps. Dazu zählen Blässe, Blutdruckabfall, erhöhte Atemfrequenz und starke Schweißbildung. Wenn dieses auftritt, brechen wir die Mobilisierung sofort ab und transferieren Herrn Müller umgehend zurück in das Bett.

  • Nach sechs bis zwölf Monaten kann der Bewohner ggf. verschiedene Sportarten betreiben. Zwei Kategorien kommen infrage:
    • Sportarten mit geführten Bewegungen, bei denen es nicht zu ruckartigen und schlecht zu kontrollierenden Bewegungen kommen kann. Also etwa: Fahrrad fahren mit erhöhtem Sattel, mäßigem Widerstand und erniedrigtem Einstieg, Nutzung eines Fahrradheimtrainers, Spaziergänge auf ebenen Wegen usw.
    • Wassersportarten, bei denen ein Großteil des Körpergewichts durch den Auftrieb kompensiert wird. Also etwa: Schwimmen (Kraulstil besser als Brustschwimmen), Wassergymnastik usw.
  • Es gibt auch Greifzangen mit eingebautem Magneten. Damit können z. B. Münzen oder Büroklammern vom Boden aufgehoben werden. Manche Senioren kommen mit einer Würstchenzange besser zurecht.
  • Alternativ zur Greifzange soll der Bewohner das operierte Bein nach hinten führen. Er hält sich nun an einer sicheren Stelle fest. Dann stellt er das nicht operierte Bein nach vorne in Schrittstellung. Er kann nun nach dem Gegenstand greifen.
  • In keinem Fall darf der Bewohner zum Aufheben von Gegenständen mit beiden Beinen in die Hocke gehen und sich dabei nach vorne überbeugen.
  • Bei Luxationsgefahr ist eine Toilettensitzerhöhung in den ersten drei Monaten erforderlich.

Fallbeispiel: Frau Meier wurde nach einem Sturz eine TEP implantiert. Zur Schonung des Gelenks soll sie Gehhilfen nutzen. Sie ist sehr motiviert, ihre vorherige Konstitution und Mobilität so schnell wie möglich zurück zu erlangen. Allerdings überschätzt sie ihre körperlichen Fähigkeiten. Sie geht längere Strecken zu Fuß und belastet dabei das Gelenk mit mehr als den eigentlich für sie erlaubten 15 Kilogramm. Zudem hebt sie immer wieder schwere Lasten an, wie etwa einen Getränkekasten. Beim Waschen am Waschbecken versucht sie, den Fuß in das Waschbecken zu legen, etwa um sich die Zehen zu waschen.


  • Wir sprechen Frau Meier an, wenn wir eine Überbelastung vermuten. Vor allem die längeren Spaziergänge in der Gartenanlage sind offenbar ursächlich für die Überforderung des Gelenks.
  • Damit Frau Meier ein Gefühl für die erlaubte Belastung bekommt, kann sie ihren Fuß auf eine Personenwaage stellen und diesen dann bis zum Erreichen dieser Grenze belasten.
  • Wir achten auf die typischen Symptome, die für eine Gelenksüberlastung sprechen, also etwa Schmerzen, Schwellungen oder Erwärmung des gelenkumgebenden Gewebes.
  • Wir nutzen Kälteanwendungen, um die Symptomatik zu lindern. Alternativ legen wir Salbenverbände oder Quarkwickel auf. Frau Meier soll in den folgenden Tagen das Gelenk schonen.
  • Frau Meier soll einen “Zehenputzer” verwenden und die Füße in einer Fußbadewanne waschen.
  • Die Fußnagelpflege wird von der Pflegekraft übernommen.

  • Der Bewohner sollte in keinem Fall schwere Lasten tragen. Selbst nach vollständiger Abheilung ist die maximale Last auf 20 Prozent des eigenen Körpergewichts zu begrenzen. Der Bewohner muss überdies die Lasten gleichmäßig auf die rechte und auf die linke Seite verteilen. Also statt rechts eine Tüte mit zehn Kilogramm Kartoffeln zu tragen, sollte er lieber rechts und links eine Tüte mit jeweils fünf Kilogramm halten. Eine ideale Alternative ist ein Rucksack.
  • Ein “Zehenputzer” ist eine Kunststoffstange mit einem Baumwollüberzug. Er ermöglicht Senioren, die sich nicht mehr bücken können, eine eigenständige Fußhygiene, vor allem eine Reinigung der Zehenzwischenräume.

Fallbeispiel: Frau Meier hinkt. Dadurch steigt das Sturzrisiko. Zudem beeinträchtigt dieses die Haltbarkeit der implantierten Prothese. Die Nutzung einer Treppe ist riskant, da Frau Meier auf Gehhilfen angewiesen ist. Auf einer Treppe zeigt sie starke Unsicherheit.


  • Frau Meier wird immer wieder an das "richtige" Gehen erinnert, wenn eine Pflegekraft das Hinken bemerkt. Wir machen sie darauf aufmerksam, dass die Prothese durch das Hinken schneller abnutzt.
  • Wir bitten auch die Angehörigen und Mitbewohner darum, dass diese Frau Meier auf ein Hinken hinweisen. Vor allem ihre Tochter soll aufmerksam sein, wenn sie mit Frau Meier einen Spaziergang unternimmt.
  • Wir ermahnen Frau Meier, beim Gehen stets beide Gehhilfen zu nutzen.
  • Sie sollte auf die Nutzung von Treppen verzichten und stattdessen den Aufzug verwenden.
  • Frau Meier sollte das Gehen auf glatten und auf unebenen Böden vermeiden.
  • Der Standard zur Sturzprophylaxe wird sorgfältig umgesetzt. Insbesondere sollte Frau Meier einen Hüftprotektor tragen.
  • Frau Meier sollte auch in Innenräumen festes Schuhwerk mit flachen Absätzen tragen.

  • Entscheidend für den Therapieerfolg ist die disziplinierte Durchführung der Physiotherapie. Die vorgegebenen Kraft- und Balanceübungen soll der Bewohner auch in seiner Freizeit regelmäßig durchführen.
  • Ideal sind Schuhe mit Klettverschlüssen, da diese mit einer Greifzange geöffnet und geschlossen werden können. Auch lange Schuhlöffel sind zumeist hilfreich. Sandalen oder Pantoffeln werden vermieden.

Fallbeispiel: Frau Meier wurde erst vor kurzer Zeit an der Hüfte operiert. Sie darf nur auf dem Rücken liegen. Andere Lagerungspositionen sind derzeit nicht möglich. Das Dekubitusrisiko ist deshalb deutlich erhöht. Sie ist weitgehend bettlägerig. Während der Lagerung im Bett fällt das operierte Bein immer wieder aus der vorgesehenen Position in eine schädliche Innenrotation.


  • Wir stellen sicher, dass jede schädliche Rotation des betroffenen Beins vermieden wird. Wir lagern das Bein stets in der Mittelstellung.
  • Eine Überstreckung im Liegen vermeiden wir, indem das Knie unterlagert wird. Die Pflegekraft achtet darauf, dass die Ferse schonend gelagert wird. Wir nutzen im Wechsel Weich- und Hohllagerungen.
  • Bei einer Lageveränderung wird das Bein stabilisiert. Die Pflegekraft stellt sicher, dass sich das Bein nicht gegen die Körperachse verdreht. Frau Meier kann sich schützen, indem sie die Muskulatur des Beins anspannt und die Zehen "in Richtung Nase" anzieht.
  • Der Nachtschrank wird auf der operierten Seite platziert, da zunächst das kurzzeitige Drehen nur auf die operierte Seite möglich ist.
  • Der Hautzustand von Frau Meier wird engmaschig überwacht.
  • Wir nutzen Mikrolagerungen. Dazu zählt insbesondere die 5- / 6-Kissenlagerung.
  • Im Rahmen der vom Arzt vorgegebenen Bewegungsmöglichkeiten führen wir Übungen zur Kontrakturenprophylaxe durch.

  • In den ersten Tagen nach der Operation darf das Kopfende des Betts nur maximal um 45° angestellt werden. Wir prüfen, ob diese Beschränkung auch nach der Rückkehr in die Pflegeeinrichtung besteht.
  • Bei einer hohen Dekubitusgefährdung prüfen wir die Notwendigkeit einer Weich-/ Superweichlagerung.
  • Bei einem so hohen Maß an Immobilität ist eine umfassende Thromboseprophylaxe notwendig. Dazu zählen Kompressionsstrümpfe und Blut verdünnende Mittel, bis das Bein wieder vollständig belastet werden kann. Der Bewohner sollte die Strümpfe nur zum Waschen oder zum Duschen ausziehen. Besonders wichtig ist das Tragen der Kompressionsstrümpfe während der Nachtruhe.

Fallbeispiel: Herr Müller weist verschiedene Risikofaktoren für die Entwicklung eines Dekubitus auf. Gleichzeitig sind als Folge der Operation die Möglichkeiten zur Lagerung eingeschränkt. Er kann seine gewohnte Schlafstellung nicht einnehmen.


  • Im Rahmen der Dekubitusprophylaxe kann Herr Müller in eine 15° und in eine 30°-Lagerung gebracht werden.
  • Für kurze Lagerungsintervalle kann die 90°-Seitenlagerung genutzt werden. Sie ist bei Herrn Müller derzeit nur auf der operierten Seite möglich. Mit einem Kissen zwischen den Beinen vermeiden wir, dass sich beide Beine überkreuzen. Die Haut von Herrn Müller wird regelmäßig auf Veränderungen und insbesondere auf Rötungen überprüft. Im Verdachtsfall führen wir einen Finger- oder Lupendrucktest durch.
  • Herr Müller darf auf der operierten Seite schlafen. Zwischen beiden Beinen liegt ein Kissen. Die Nachtwache stellt durch regelmäßige Inspektionen sicher, dass das Kissen in der Nacht nicht verrutscht oder dass Herr Müller eine schädliche Schlafstellung einnimmt.

  • Wir beachten, dass sich der Auflagedruck in der Seitenlage vor allem im Bereich des großen Rollhügels und des Darmbeinkamms fokussiert. Hier können sehr schnell Druckgeschwüre auftreten.
  • Drei bis vier Wochen nach dem Eingriff ist auch eine Bauchlage möglich. Diese bietet eine umfassende Druckentlastung der Rückenpartie, wird aber von vielen Bewohnern nicht oder nur kurzzeitig akzeptiert.
  • Langfristig ist auch eine Seitenlage auf der nicht-operierten Seite möglich. Allerdings sollte auch hier ein Kissen zwischen beide Beine eingelegt werden. Hilfreich ist auch der Einsatz eines besonderen Spreizkeils, damit die Beine im Schlaf nicht übereinandergeschlagen werden.
  • Diese Einschränkungen gelten i. d. R. nicht für minimal-invasiv implantierte Hüftendoprothesen. Nach einer solchen Operation dürfen Senioren sehr früh auf beiden Seiten liegen, falls gewünscht auch auf der frisch operierten Seite. In den ersten zwei Wochen muss lediglich ein kleines Kissen zwischen die Knie gelegt werden.

Fallbeispiel: Frau Meier hat starke Schmerzen als Folge der Operation. Sie klagt regelmäßig über "wetterbedingte" Beschwerden. Es besteht das Risiko einer Endoprothesenlockerung, also eine Lockerung der Metallteile, die im Knochen verankert sind. Auch die Gefahr einer Infektion im Bereich des künstlichen Hüftgelenks ist erhöht. Als Folge der Operation sind großflächige Narben an ihrem Körper sichtbar. Frau Meier stört dieser Anblick sehr.


  • Wir achten auf klassische Entzündungszeichen, also etwa Schwellungen, Druckempfindlichkeit sowie Überwärmung. Sofern es keine Hinweise auf eine Infektion im Bereich der Hüfte gibt, erhält Frau Meier bei starken Beschwerden ein Schmerzmittel als Bedarfsmedikation. Zum Abschwellen haben sich bei Frau Meier Quarkwickel bewährt.
  • Bei geringeren Beschwerden nutzen wir eine Kühlkompresse. Wir legen stets ein Handtuch zwischen die Kühlkompresse und die Haut.
  • Wir stellen sicher, dass alle Ärzte über die Implantation der TEP informiert sind. Diese Information ist wichtig bei der Abwägung, ob eine Infektion mit Antibiotika therapiert werden muss. Wir informieren also insbesondere auch Zahnärzte.
  • Frau Meier soll ein- bis dreimal täglich Narbensalbe auftragen und einmassieren. Die Präparate enthalten z. B. Allantoin, Dexpanthenol und Harnstoff. In den ersten zwölf Monaten nach dem Eingriff sollte die Narbe vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden.

  • Wenn die Schmerzen erstmals auftreten oder ungewöhnlich intensiv sind, muss immer geklärt werden, ob diese die Folge einer Komplikation sind; insbesondere einer Infektion.
  • Wir beachten, dass der langjährige Konsum von starken Schmerzmitteln das Auftreten einer Abhängigkeit fördert.
  • Bei einer kontinuierlichen Schmerzbelastung sollten Analgetika als Basismedikation verabreicht werden.
  • Bei einer TEP erfolgt immer auch eine Schmerzeinschätzung hinsichtlich der Schmerzintensität (mittels einer Schmerzskala), Lokalisation, Zeitpunkt und Dauer.
  • Wichtig ist auch eine Kontrolle der Durchblutung des operierten Beins. Die Pflegekraft prüft die Hautfarbe und die Hauttemperatur. Sie tastet nach den Kniekehlen- und Fußpulsen. Danach kontrolliert sie die Beweglichkeit und die Sensibilität.
  • Bei eitrigen Entzündungen gilt besondere Vorsicht. Eine Infektion kann sich im Extremfall über den ganzen Körper ausbreiten und auch das neue Gelenk befallen. Daher muss jeder Arzt, der eine Antibiotikabehandlung vornehmen kann, über die TEP informiert werden. Das gilt für alle Formen von Infektionen, also etwa im Mund-Rachenraum, im Zahnbereich, bei Harnwegsinfektionen, bei Blinddarminfektionen, bei einem Abszess oder bei eingewachsenen Zehnägeln.

Fallbeispiel: Herr Müller hat häufig Schmerzen im Bereich der operierten Hüfte. Da das Klagen über Beschwerden aber seinem Rollenbild widerspricht, teilt er dieses den Pflegekräften nicht mit. Er verheimlicht die Schmerzen auch, weil er befürchtet, dann erneut operiert zu werden.


  • Wir verdeutlichen Herrn Müller, dass es sehr wichtig ist, dass der behandelnde Arzt zeitnah über Beschwerden informiert wird. Je früher der Arzt von Komplikationen erfährt, umso besser sind die Heilungschancen.
  • Wir beobachten das Verhalten und die Mimik von Herrn Müller. Wenn er Schmerzen hat, verbringt er viel Zeit liegend im Bett. Er hat dann zudem kaum noch Appetit und geht auch seinen Hobbys nicht mehr nach. Falls wir hinreichende Anzeichen für Beschwerden sehen, sprechen wir den Bewohner darauf an.

  • Bei plötzlich auftretenden oder sehr heftigen Schmerzen sollte der Arzt oder der Notarzt informiert werden. Wenn die Schmerzbelastung mäßig, aber chronisch ist, sollte dieses spätestens bei den regelmäßigen Nachuntersuchungen angesprochen werden. Die Termine dafür sind im Endoprothesenpass vermerkt, den der Bewohner in der Klinik erhalten hat.
  • Unter allen Umständen sollte die Nachkontrolle ein Jahr nach der Operation erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt können zumeist schon recht exakte Aussagen über die weitere Prognose und über die Haltbarkeit des Hüftgelenks gemacht werden.

Fallbeispiel: Frau Meier hat bei einem Sturz einen Schenkelhalsbruch erlitten. Die Fraktur wurde durch eine Totalendoprothese versorgt. Frau Meier ist deprimiert. Sie ist nicht motiviert, sich an der eigenen Gesundung zu beteiligen. Sie verbringt zu viel Zeit sitzend. Die Sitzposition führt zu einer erheblichen Belastung des Hüftgelenks. Sie hat Mühe, aus der Sitzposition wieder aufzustehen.


  • Wir versuchen, Frau Meier zu motivieren. Wir vermitteln ihr, dass es sich lohnt, wieder "auf die Beine" zu kommen. Sie könnte dann auch ihren vertrauten Hobbys nachgehen, wie etwa der Gartenarbeit.
  • Frau Meier sollte nur eine halbe Stunde sitzen und sich danach wieder etwas körperlich bewegen, also etwa eine kurze Strecke gehen.
  • Sie sollte beim Sitzen die Beine parallel nebeneinander auf den Boden stellen und auf das Übereinanderschlagen der Knie verzichten.
  • Frau Meier sollte ausschließlich auf hohen Stühlen sitzen, aus denen sie leicht wieder aufstehen kann. Wir legen ein keilförmiges Sitzkissen auf die Sitzfläche.
  • Frau Meier sollte sich beim Sitzen nicht zu sehr nach vorne beugen, sondern mit geradem Rücken sitzen.

  • Beim Einsinken in weiche Sofas besteht das Risiko, dass es zu einer Hüftluxation kommt. Zudem wird für das Aufstehen viel Kraft benötigt. Grundsätzlich gilt: Eine Sitzposition ist ungünstig, wenn das Hüftgelenk tiefer liegt als die Kniegelenke.
  • Falls Frau Meier tatsächlich wieder im Garten arbeiten möchte, braucht sie dafür möglichst Gartengeräte mit langem Stiel. Sie darf die Erde nicht umgraben oder mit gebeugter Hüfte oder kniend Unkraut jäten.

Fallbeispiel: Frau Meier wurde an der Hüfte operiert. Ihre Beweglichkeit hat sie nur teilweise wiedergewonnen. Ihre Fähigkeit, die Kleidung eigenständig zu wechseln, ist reduziert. Sie leidet als Folge der Operation unter einer Beinlängendifferenz.


  • Frau Meier sollte sich im Sitzen anziehen, damit sie nicht auf einem Bein balancieren muss.
  • Wenn sich Frau Meier eigenständig anziehen möchte, legen wir alle Kleidungsstücke in ihrer Griffweite für sie bereit. Wir vermeiden damit, dass Frau Meier den Rumpf und das Becken verdrehen muss, um die Kleidung zu erreichen.
  • Frau Meier kann einen Strumpfanzieher nutzen, um sich eigenständig Socken, Kniestrümpfe oder Strumpfhosen anzuziehen. Zum Ausziehen der Strümpfe sollte ein Schuhanzieher verwendet werden. Damit kann der Strumpf herunter geschoben werden, um ihn dann über die Ferse abzustreifen.
  • Zum Schuheanziehen kann Frau Meier einen langen Schuhlöffel einsetzen. Sie sollte nach Möglichkeit Slipper oder Schuhe mit Klettverschlüssen anziehen.
  • Wir stellen sicher, dass Frau Meier die Schuheinlagen trägt, die die unterschiedliche Länge der Beine ausgleicht.
  • Wir beobachten die Haltung und das Gangbild von Frau Meier. Etwaige Auffälligkeiten werden dem behandelnden Arzt mitgeteilt.
  • Frau Meier wird regelmäßig zu etwaigen Schmerzen befragt.

  • Im Fachhandel erhältlich sind auch elastische Schnürsenkel.
  • Alternativ zu den Schuheinlagen kann der Bewohner orthopädische Schuhe verwenden.
  • Es ist ggf. sinnvoll, die Hosen mit Hosenträgern auszustatten. Mit diesen kann der Bewohner die Hosen über die Beine ziehen, ohne sich zu sehr vorbeugen zu müssen.
  • Wenn der Bewohner über anhaltende Rückenbeschwerden klagt, kann es notwendig sein, die aktuellen Maßnahmen zur Kompensation der Beinlängendifferenz zu überdenken.

Fallbeispiel: Frau Meier ist verheiratet und sexuell aktiv. Verschiedene Positionen beim Geschlechtsverkehr können das Gelenk schädigen.


  • Generell sollte Frau Meier ihren Ehemann die aktive Rolle beim Geschlechtsverkehr spielen lassen.
  • Sie soll eine übersteigerte Hüftbeugung von mehr als 90° vermeiden. Bevorzugt sollte zunächst die “Missionarsstellung” gewählt werden.
  • Das Gewicht des Ehemanns sollte nicht auf dem Hüftgelenk von Frau Meier ruhen.
  • Alternativ ist für beide Partner eine Seitenlage auf der operierten Seite möglich.

  • Für Männer ist die Rückenlage ideal (“Reiterstellung”).



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