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Standardpflegeplan
"Schwerhörigkeit / Gehörlosigkeit"
(AEDL)
Schwerhörigkeit
und Gehörlosigkeit stören nicht nur die zwischenmenschliche
Kommunikation, sondern führen bei vielen Betroffenen zu Isolation und
Unzufriedenheit. Wir zeigen Ihnen, wie sich diese Behinderung auf die
einzelnen AEDL auswirkt und welche Pflegemaßnahmen wirklich helfen.
Standardpflegeplan "Schwerhörigkeit / Gehörlosigkeit"
-
Eine Schwerhörigkeit kann sowohl angeboren sein
als auch erworben werden. Es gibt zwei Formen der Schwerhörigkeit:
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Eine eingeschränkte Weiterleitung des Schalls
innerhalb des Ohres löst eine Schallleitungsschwerhörigkeit aus. Diese
Störung kann etwa durch Zerumen (sog. "Ohrenschmalz") oder durch eine
Mittelohrentzündung ausgelöst werden.
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Wenn das Innenohr geschädigt ist, liegt eine
Schallempfindungsschwerhörigkeit vor. Ursachen dafür sind z.B. ein
Hörsturz, ein Schalltrauma oder eine Menière-Krankheit.
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Ab dem ca. 55. Lebensjahr verschlechtert sich
bei vielen Menschen die Hörleistung. Ursächlich dafür ist die
nachlassende Funktionsfähigkeit des Reizleitungssystems sowie der
Hörzellen und der Hörnerven. Das Ausmaß der Schwerhörigkeit schreitet
dann langsam voran.
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Darüber hinaus gibt es angeborene
Einschränkungen der Hörleistung bis hin zur Gehörlosigkeit. Auslöser
sind hier zumeist Gendefekte oder eine Infektion der Mutter während der
Schwangerschaft.
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Das Ausmaß der Hörleistungseinschränkung ist
individuell unterschiedlich:
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Bei einer geringfügigen Schwerhörigkeit kann
der Bewohner das Ticken einer Armbanduhr nicht wahrnehmen.
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Bewohner mit einer mittleren Schwerhörigkeit
können nur noch dann mit einem anderen Menschen kommunizieren, wenn
dessen Gesicht für sie sichtbar ist.
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Bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit kann
der Betroffene seinen Gesprächspartner trotz Blickkontakt nicht mehr
verstehen.
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Bei einer Schwerhörigkeit an der Grenze zur Gehörlosigkeit können nur noch sehr laute Geräusche wahrgenommen werden. Bei
einer Gehörlosigkeit sind die Ohren nicht mehr fähig, Geräusche wahrzunehmen.
Anmerkung:
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Standardpflegepläne geben für spezielle
Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie
in diesem Beispiel für Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit.
Standardpflegepläne umfassen generelle
und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
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Aus diesem Grund erleichtert ein
Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf
keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene
Pflegeplanung.
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Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese
generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz
zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen
des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim
Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen
Stand sein sollten.
Pflegeproblem
Pflegemaßnahmen
Pflegeziel
Kommunizieren
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Der Bewohner ist von Geburt an hörbehindert
oder gehörlos. Seine Sprache klingt monoton und ist für Pflegekräfte
und Mitbewohner schwer zu verstehen.
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Der Bewohner nutzt vornehmlich Gebärdensprache,
um sich zu verständigen.
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Wir setzen konsequent auf das System der
Bezugspflege. Im Laufe der Monate wird es der Bezugspflegekraft
zunehmend besser gelingen, den Bewohner zu verstehen.
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Der Bewohner soll komplizierte Begriffe
aufschreiben.
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Wir kontaktieren die Angehörigen. Diese können
ggf. "übersetzen".
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Die Pflegekraft versteht, was der Bewohner
mitteilen möchte.
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Der Bewohner ist gehörlos. Er hat aber gelernt,
vom Mund abzulesen.
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Beim Sprechen sollte der Bewohner die
Mundbewegungen und das Gesicht des Sprechenden gut sehen können. Dazu
kann es auch notwendig sein, z.B. das Licht anzuschalten. Dieses gilt
insbesondere für die Nachtwache.
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Männliche Pflegekräfte beachten, dass
ausgeprägter Bartwuchs das Ablesen vom Mund massiv erschwert.
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Pflegekräfte sollten beim Sprechen die
Mundpartie nicht mit einer Hand verdecken.
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Wir beachten, dass das Ablesen vom Mund mental
sehr anstrengend ist. Daher sollte der Bewohner regelmäßig eine Pause
einlegen.
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Wir stellen sicher, dass der Bewohner über eine
gute Brille verfügt und diese auch trägt. Die Brille sollte regelmäßig
gereinigt werden.
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Der Bewohner versteht, was die Pflegekraft
mitteilen will.
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Der Bewohner kann Gesprächen mit Pflegekräften
und mit anderen Personen schwer folgen.
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Vor einem Gespräch werden alle unnötigen
Geräuschquellen ausgeschaltet, wie etwa der Fernseher, das Radio usw.
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Die Pflegekraft macht auf sich aufmerksam, wenn
sie dem Bewohner etwas mitteilen möchte. Sie könnte z.B. winken oder
das Licht kurz an- und ausschalten.
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Die Pflegekräfte sollten kurze, nicht
verschachtelte Sätze formulieren. Ggf. werden wichtige Sätze
wiederholt. Wichtig: Es sollte stets der gesamte Satz wiederholt werden
und nicht lediglich das letzte Wort.
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Wenn der Bewohner trotz Wiederholung einen Satz
nicht versteht, sollte die Pflegekraft die Satzstellung oder die
Wortwahl verändern.
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Nicht verstandene Worte kann die Pflegekraft
ggf. aufschreiben, insbesondere Eigennamen, Adressen usw.
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Der Einsatz von Fremdworten sollte vermieden
werden.
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Pflegekräfte sollten entweder Hochdeutsch reden
oder im gleichen Dialekt wie der Bewohner.
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Es ist wichtig, langsam, mittellaut und gut
artikuliert zu sprechen. Mit einem Kaugummi im Mund ist das nicht
möglich.
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Brüllen hat meistens keinen positiven Effekt,
sondern verschlechtert sogar das Mundbild.
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Der Bewohner wird ermuntert, stets
nachzufragen, wenn er etwas nicht versteht.
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Wir bitten den Bewohner, dass er wichtige
Aussagen noch einmal wiederholt. Wir gehen damit sicher, dass wir ihn
richtig verstanden haben.
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Die Pflegekraft sollte keine Gespräche über
eine größere räumliche Distanz führen, also etwa von einer Ecke des
Zimmers aus in Richtung der gegenüberliegenden Ecke. Eine kurze
Sprechdistanz von max. einem Meter ist ideal.
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Mimik und Gesten können dem Bewohner das
Verstehen erleichtern.
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Wir setzen zudem je nach Krankheitsbild und
eventuell vorhandenen demenziellen Erkrankungen weitere Hilfsmittel ein:
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Bildtafeln und Wortkarten
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Tafel und Kreide
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Schreibblock und Stift
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Wichtige Informationen können gut leserlich auf
einem Notizzettel vermerkt werden. Dieser wird dem Bewohner
ausgehändigt oder ggf. auf seinen Beistelltisch geklebt.
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Viele komplizierte Sachverhalte lassen sich
durch eine Zeichnung besser erklären.
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Komplexe Themen ermüden den Bewohner. Es ist
wichtig, für ausreichende Pausen zu sorgen. Die Erstellung der
Bewohnerbiografie etwa sollte auf mehrere Sitzungen verteilt werden.
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Gerade in der Lernphase mit neuen Hörgeräten
kann sich die Konzentrationsfähigkeit des Bewohners rasch erschöpfen.
Hören und Verstehen braucht viel Kraft. Wir erzwingen daher nie eine
Konversation.
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Zwischen Bewohner und Pflegekraft entwickelt
sich eine funktionierende Kommunikation.
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Der schwerhörige Bewohner leidet an Demenz. Er
hat Schwierigkeiten, Gesprächsinhalte gleichzeitig zu verstehen und
deren Inhalte abzuspeichern. Es kommt zu Gedächtnisstörungen. Der
Bewohner kann sich schon wenige Minuten nach einem Gespräch an den
Inhalt nur noch lückenhaft erinnern.
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Wir achten darauf, langsam und gut verständlich
zu sprechen.
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Wir achten auf die Mimik des Bewohners. Wenn
dieser den Inhalt des letzten Satzes offenbar noch mental verarbeitet,
machen wir eine kurze Pause.
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Abrupte Themenwechsel sind zu vermeiden. Ggf.
sollten unterschiedliche Themen mit zeitlichem Abstand besprochen
werden.
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Der Bewohner versteht den Inhalt des Gesprächs.
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Die gewonnenen Informationen kann er in seinem
Gedächtnis abspeichern und später abrufen.
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Der Bewohner verfügt nur über ein einzelnes
Hörgerät.
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Der Bewohner schaltet eines seiner beiden
Hörgeräte ab, etwa um die Batterien zu schonen.
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Die Hörbehinderung ist auf einer Seite deutlich
stärker als auf der anderen.
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Der Bewohner wird immer von der besser hörenden
Seite angesprochen. Wir empfehlen Mitbewohnern und Angehörigen, dieses
ebenso zu handhaben.
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Die verbleibenden Hörfähigkeiten werden für
eine funktionierende Kommunikation genutzt.
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Die Batterie des Hörgerätes ist häufig leer.
Die Kommunikation des Bewohners ist dann bis zur Beschaffung von Ersatz
sehr eingeschränkt.
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Der Bewohner soll stets eine Ersatzbatterie
vorrätig haben. Wenn diese eingesetzt wird, sollte sofort eine neue
Ersatzbatterie beschafft werden.
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Wir machen die Angehörigen auf das Problem
aufmerksam.
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Der Wechsel der Batterien wird in der
Pflegedokumentation vermerkt. Falls ein Defekt im Hörgerät den
Stromverbrauch erhöht, wird dieses schneller erkannt.
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Das Hörgerät des Bewohners ist jederzeit
betriebsbereit.
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Der Bewohner hat die Hörgeräte nur zeitweise
eingeschaltet, da er die Batterien schonen will.
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Der Bewohner schaltet das Hörgerät aus, um sich
von der Umwelt abzuschotten und seine Ruhe zu haben.
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Wir prüfen, welche Auswirkungen das Abschalten
auf das Leben des Bewohners hat. Vor allem unruhige Bewohner können vom
Reduzieren akustischer Reize profitieren, etwa bei Verkehrslärm, einem
schnarchenden Lebenspartner usw.
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Wir verabreden, dass der Bewohner das Hörgerät
zumindest bei wichtigen Anlässen wieder anschaltet, etwa bei
Gemeinschaftsveranstaltungen oder im Straßenverkehr.
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Beeinträchtigungen der Hörfähigkeit aus
falscher Sparsamkeit werden vermieden.
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Der Bewohner möchte mit entfernt lebenden
Personen kommunizieren. Über ein herkömmliches Telefon geht das
aufgrund der Höreinschränkungen nicht.
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Der Bewohner hört das Klingeln des Telefons
nicht, wenn er angerufen wird.
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Der Bewohner soll ein spezielles Telefon mit
Hörverstärker und mit optischem Signalgeber nutzen. Eine
Telefonzusatzklingel sendet bei einem eingehenden Anruf einen extrem
hellen Lichtblitz aus.
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Bewohner, die die Gebärdensprache beherrschen,
können Skype, Facetime o.Ä. nutzen.
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Alternativ soll der Bewohner einen Brief
schreiben. Dieser kann bei Eile von uns per Fax versandt werden.
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Der Bewohner nutzt die Möglichkeiten der
Telekommunikation, um seine sozialen Kontakte zu erhalten.
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Der Bewohner leidet unter Demenz. Diese
verstärkt die Kommunikationsprobleme, die aus der Gehörlosigkeit
erwachsen.
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Wir stellen vor dem Sprechen sicher, dass wir
die Aufmerksamkeit des Bewohners haben. Wir suchen daher Körperkontakt,
etwa indem die Pflegekraft ihre Hand auf die Schulter des Bewohners
legt.
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Wir stellen immer nur eine Frage auf einmal.
Nach Möglichkeit sollten sich die Fragen mit "ja" oder mit "nein"
beantworten lassen. Wir geben dem Bewohner Zeit, eine Antwort zu
formulieren.
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Wir reden langsam. Auch die Nutzung der
Gebärdensprache sollte langsamer erfolgen.
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Bei demenziell erkrankten Senioren, die von
Geburt an gehörlos sind, ist ggf. ein Rückfall in frühere
Kommunikationsformen zu beobachten. Gleichzeitig verliert der Bewohner
die Fähigkeit, die (offizielle) "Deutsche Gebärdensprache" zu nutzen.
Stattdessen greift der Bewohner auf Gebärden zurück, die er als Kind
nutzte. Hier ist es sinnvoll, die Angehörigen zu kontaktieren, damit
diese uns die Gebärden erklären.
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Auch beim Fortschreiten einer Demenz können wir
mit dem Bewohner kommunizieren.
Sich
bewegen
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Der Bewohner leidet als Folge der Erkrankung
des Innenohrs unter Gleichgewichtsstörungen. Deshalb ist die
Sturzgefahr erhöht.
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Alle im Standard "Sturzprophylaxe"
beschriebenen Maßnahmen werden umgesetzt.
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Der Bewohner stürzt nicht. Die gesundheitlichen
Folgen eines Sturzes werden minimiert.
Vitale Funktionen
des Lebens aufrechterhalten
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Der Bewohner hat in der Vergangenheit bereits
einen Hörsturz erlitten. Dieser kann jederzeit erneut auftreten.
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Wir achten auf die entsprechenden Symptome wie
etwa Hörverlust, Schwindel, Drehgefühle oder Ohrensausen.
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Wenn es hinreichende Anzeichen für einen
Hörsturz gibt, wird der Bewohner umgehend einem HNO-Arzt vorgestellt.
Ein zeitnahes Handeln ist entscheidend für den Therapieverlauf.
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Ein Hörsturz wird zeitnah bemerkt und
angemessen therapiert.
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Das Ausmaß der Folgeschäden wird auf ein
Minimum reduziert.
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Der Bewohner hat einen Hörsturz erlitten und
kehrt nach ärztlicher Behandlung wieder in unsere Einrichtung zurück.
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Der Bewohner sollte zunächst ggf. Bettruhe
halten. Wir sorgen für eine ruhige Umgebung.
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Wir halten Stress konsequent vom Bewohner fern.
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Wir sorgen dafür, dass der Bewohner die
ärztlich verordneten Medikamente konsequent einnimmt. Es handelt sich
dabei zumeist um gefäßerweiternde Wirkstoffe, Antibiotika,
Kortisonpräparate oder Vitamine.
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Die ärztlich angeordnete Therapie wird in
unserer Einrichtung fortgesetzt.
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Die Schäden am Hörvermögen werden minimiert.
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Das Hörvermögen des Bewohners scheint sich
rapide zu verschlechtern. Der Bewohner will aber keinen Arzt aufsuchen.
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Wir sorgen dafür, dass die Ursache für die
Schwerhörigkeit fachärztlich geklärt wird. Dies gilt insbesondere dann,
wenn die Hörstörungen unerwartet und plötzlich auftauchen.
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Wir kontaktieren die Angehörigen. Diese sollen
entsprechend auf den Bewohner einwirken.
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Wir drängen auf eine zeitnahe Versorgung mit
Hörgeräten, da jede nicht genutzte Woche das Kommunikationsvermögen
schwinden lässt.
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Auslösende Erkrankungen werden zeitnah
identifiziert und therapiert.
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Ein möglichst großes Resthörvermögen wird
bewahrt.
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Der Bewohner leidet unter Ohrgeräuschen.
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Wir sorgen dafür, dass der Bewohner die
ärztlich verordneten Medikamente konsequent einnimmt.
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Alle weiteren angeordneten Therapiemaßnahmen
werden konsequent durchgeführt, etwa Nutzung eines Hörgerätes,
Akupunktur, Elektrostimulation usw.
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Wir raten dem Bewohner zu einem ruhigeren
Lebensstil. Er soll Überlastungen vermeiden und Stress etwa durch
autogenes Training abbauen.
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Wir prüfen, ob eine Psychotherapie geeignet
wäre, um die Symptomatik zu lindern.
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Wir raten dem Bewohner dazu, therapieresistente
Ohrgeräusche als Teil des Lebens anzunehmen.
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Der Bewohner hat keine Ohrgeräusche mehr.
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Die Auswirkungen der Ohrgeräusche auf die
Lebensqualität des Bewohners werden auf ein Minimum reduziert.
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Die Hörfähigkeit des Bewohners ist aufgrund
eines Ohrschmalzpfropfens eingeschränkt.
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Der Bewohner versucht, den Gehörgang mit einem
Wattestäbchen oder mit einer Stricknadel selbst zu reinigen.
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Wir raten dem Bewohner dringend von
eigenmächtigen Manipulationen am Ohr ab, da das empfindliche
Trommelfell und die Gehörgangshaut verletzt werden können. Verletzungen
an der Gehörgangshaut können starke Blutungen auslösen und sind sehr
schmerzhaft. Letztlich können sich Entzündungen und Furunkel bilden.
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Wir empfehlen dem Bewohner, einen HNO-Arzt
aufzusuchen, da dieser eventuell vorhandene Schäden am Trommelfell
erkennen kann.
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Wir machen den Bewohner darauf aufmerksam, dass
die Entfernung des Ohrenschmalzes durch den HNO-Arzt schmerzlos ist, da
heute verschiedene schonende Behandlungsmethoden existieren, wie etwa
das Absaugen.
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Der Ohrschmalzpfropfen wird zeitnah und ohne
Verletzungsgefahr entfernt.
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Das Hörvermögen verbessert sich wieder.
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Der Bewohner ist demenziell erkrankt. Er
versteht die Notwendigkeit einer Hörgeräteanpassung nicht. Der Bewohner
kooperiert nicht mit dem Hörgeräteakustiker.
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Wir prüfen, ob die mentale Konstitution des
Bewohners im Tagesverlauf schwankt. Die Anpassung sollte zu einer
Tageszeit erfolgen, wenn der Bewohner über eine maximale Aufmerksamkeit
verfügt.
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Der Bewohner sollte von Angehörigen zum
Hörgeräteakustiker begleitet werden, zu denen er ein enges Verhältnis
hat.
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Durch eine gute Hörgeräteanpassung wird ein
Maximum an Hörfähigkeit bewahrt.
Essen
und trinken
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Der Bewohner leidet unter
Stoffwechselkrankheiten, die den Verlust der Hörleistung fördern.
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Der Bewohner raucht viel.
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Wir raten dem Bewohner, das eigene
Konsumverhalten anzupassen.
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Die auslösende Grunderkrankung wird angemessen
therapiert.
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Faktoren, die sich schädigend auf die
Hörleistung auswirken, werden minimiert.
Ruhen
und schlafen
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Der Bewohner hört den Wecker nicht. Er
verschläft morgens.
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Der Bewohner soll sich einen Vibrationswecker
kaufen. Dieser wird wie eine Uhr um das Handgelenk getragen.
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Alternativ kann der Bewohner eine
Vibrationsanlage an den Lattenrost montieren lassen.
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Der Bewohner wird morgens zuverlässig geweckt.
Sich
beschäftigen
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Der Bewohner stellt den Fernseher, das Radio
oder die Musikanlage so laut ein, dass das Umfeld dadurch gestört wird.
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Wir bitten den Bewohner um die Verwendung von
Kopfhörern. Wir achten darauf, dass wir den Bewohner nicht erschrecken,
wenn er Kopfhörer trägt. Ideal ist die Nutzung von Funkkopfhörern, da
es hier keine Kabel gibt, über die der Bewohner stürzen könnte.
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Wir beschaffen ausschließlich Fernseher, die
Untertitel einblenden können.
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Der Bewohner soll sich eine Fernsehzeitung
kaufen, die auf die Untertitel einer Sendung hinweist.
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Das Umfeld des Bewohners wird vor
Lärmbelästigung durch den Fernseher geschützt.
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Der Bewohner nutzt einen Computer. Die Umwelt
ist von den Klanggeräuschen gestört.
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Wir stellen das Sound-Schema des Computers um.
Alle Klänge bis auf wichtige Warn- und Hinweistöne werden abgeschaltet.
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Das Umfeld des Bewohners wird vor
Lärmbelästigung durch den Computer geschützt.
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Der Bewohner ist immobil. Durch den Entzug von
akustischen Umweltreizen kommt es zur sensorischen Deprivation.
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Soweit der Bewohner über ein Resthörvermögen
verfügt, nutzen wir Musik. Die Pflegekraft singt dem Bewohner ein Lied
vor. Sie sitzt nahe am Bewohner und klopft den Takt des Liedes auf die
Schulter oder auf den Oberschenkel des Bewohners.
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Alternativ spielen wir dem Bewohner Musik mit
dem Kopfhörer vor. Dabei ist es wichtig, die Lautstärke langsam zu
steigern. Laute Musik kann den Bewohner erschrecken, woraufhin er ggf.
die weitere Nutzung eines Kopfhörers ablehnt.
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Wir beachten, dass das Resthörvermögen des
Bewohners schwanken kann, etwa weil die auslösende Durchblutungsstörung
phasenweise zunimmt oder nachlässt. Auch die Dauer der Maßnahme sollte
langsam von anfangs fünf Minuten auf später maximal 20 Minuten
gesteigert werden.
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Wir sorgen dafür, dass der Mangel an
akustischen Reizen ausgeglichen wird. So hängen wir im Sichtbereich des
Bewohners bunte Poster auf oder stellen Familienfotos, ein Aquarium
usw. auf.
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Bei der 10-Minuten-Aktivierung nutzen wir z.B.
Materialien, die den Spürsinn anregen oder etwa Fotos usw. Bei einer
fortschreitenden Demenz gewinnen orale und olfaktorische Angebote an
Bedeutung, also etwa vertraute Gerüche, wie Kaffeeduft oder ein
bekanntes Parfüm.
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Bei einem fortgeschrittenen inneren Rückzug
nutzen wir die Techniken aus dem Bereich der basalen Stimulation, also
etwa Waschungen und Einreibungen.
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Eine Deprivation wird vermieden.
Für
eine sichere
Umgebung sorgen
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Der Bewohner ist schwerhörig und sehbehindert.
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Wir lassen Knopfbatterien des Hörgerätes nicht
offen liegen. Der Bewohner könnte sie mit Tabletten verwechseln und
verschlucken.
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Der Bewohner verschluckt keine Knopfbatterien.
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Der Bewohner erschrickt sich häufig, wenn er
von einer Pflegekraft aufgesucht wird.
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Die Pflegekraft betätigt kurz den
Lichtschalter, wenn sie den Raum betritt.
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Wir nähern uns dem Bewohner stets von vorne und
nicht von hinten.
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Der Bewohner erschrickt sich nicht.
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Der Bewohner ist Raucher. Er schläft mit der
Zigarette im Bett oder im Sessel ein. Es besteht Brandgefahr. Der
Bewohner kann einen normalen Rauchmelder nicht hören.
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Der Bewohner wird nachdrücklich über das Risiko
belehrt. Er soll weder im Bett noch im Sessel rauchen.
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Wir installieren einen Rauchmelder für
Gehörgeschädigte. Im Brandfall sendet dieser helle Lichtblitze aus.
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Der Bewohner bemerkt ein sich entwickelndes
Feuer zeitnah.
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Der Bewohner ist mit der Handhabung seines
Hörgerätes überfordert.
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Der Bewohner hat Angst, mit dem teuren Gerät zu
hantieren. Er befürchtet, dieses fallen zu lassen oder es durch
fehlerhafte Nutzung zu beschädigen.
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Wir leiten den Bewohner dazu an, die Handhabung
und die Reinigung des Hörgerätes eigenständig zu leisten. Ist das nicht
möglich, wird diese Aufgabe teilweise oder vollständig von uns
übernommen. Die Details sind im Standard "Pflege eines Hörgerätes"
beschrieben.
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Der Bewohner verliert die Angst vor der Nutzung
eines Hörgerätes.
Soziale Bereiche
des Lebens sichern
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Der Bewohner ist nicht in der Lage, Gesprächen
mit anderen Bewohnern zu folgen. Die sozialen Kontakte reduzieren sich.
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Der Bewohner neigt zum Misstrauen. Er hat
Angst, dass andere unbemerkt über ihn reden.
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Das Lachen von anderen Menschen bezieht er auf
sich und glaubt, ausgelacht zu werden.
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Wir ermuntern den Bewohner dazu, sich aktiv am
gesellschaftlichen Leben der Einrichtung zu beteiligen. Ideal dabei
sind Gesellschaftsspiele, die nicht auf verbaler Kommunikation
basieren. Etwa: Brettspiele, Kartenspiele usw.
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Bei Beschäftigungsangeboten achten wir darauf,
dass sich Hörbehinderte daran beteiligen können. Also etwa
Bastelarbeiten, Bewegungsspiele, hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
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Wir schreiten ein, wenn Mitbewohner einen
Schwerhörigen als geistig behindert ausgrenzen oder über ihn lachen.
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Ein guter Kontakt zu den Angehörigen ist
wichtig, da diese bei fortgeschrittener Schwerhörigkeit oftmals noch am
besten mit ihm kommunizieren können.
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Wenn sich zwei Pflegekräfte in Gegenwart des
Bewohners über diesen unterhalten, so wird der Bewohner in das Gespräch
einbezogen. Alles andere würde Misstrauen auslösen oder fördern.
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Der Bewohner bleibt im sozialen Leben der
Einrichtung integriert.
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Der Bewohner ist schwerhörig und demenziell
schwer erkrankt.
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Betroffene suchen oftmals Körperkontakt zu
Bezugspersonen. Pflegekräfte sollten auf diese "Ersatz-Kommunikation"
eingehen.
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Das persönliche Verhältnis zwischen Pflegekraft
und Bewohner bleibt erhalten.
Mit
existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen
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Der Bewohner akzeptiert ein Hörgerät nicht.
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Der Bewohner ist verbittert über den
fortschreitenden Verfall seiner Hörfähigkeiten.
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Der Bewohner versucht, seine Schwerhörigkeit zu
verbergen.
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Wenn spürbar wird, dass der Bewohner unter
seiner Schwerhörigkeit leidet, bietet insbesondere die
Bezugspflegekraft stets ein Gespräch an.
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Wir erklären dem Bewohner, dass moderne
Hörgeräte das Leben deutlich erleichtern. Viele Probleme, die bei
Geräten in den 70er- und 80er-Jahren auftraten, sind gelöst oder
zumindest deutlich gemildert. Dazu zählt etwa das laute Piepsen als
Folge einer Rückkopplung.
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Der Bewohner akzeptiert die Einschränkungen,
die Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit mit sich bringen.
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Der Bewohner fühlt sich isoliert.
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Wir fördern den Kontakt zu anderen Gehörlosen,
insbesondere wenn diese ebenfalls die Gebärdensprache verstehen.
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Eine Isolation wird vermieden.
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