pqsg mobil
Start Suche Service
Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert. Für die PC-Version klicken Sie bitte hier.

Standardpflegeplan "Untergewicht und Kachexie" (AEDL)

Ein unterernährter Bewohner oder Patient bringt die zuständige Pflegedienstleitung zwangsläufig in Erklärungsnöte. Sie muss belegen, dass sie den Zustand des Senioren rechtzeitig erkannt und wirksame Maßnahmen eingeleitet hat. Gelingen kann dieser Nachweis nur über eine lückenlose Pflegeplanung.


Standardpflegeplan "Untergewicht und Kachexie"


  • Viele Senioren leiden unter Fehl- und Mangelernährung. Nach Schätzung des MDS (Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen) sind in Deutschland 1,6 Millionen der über 60-Jährigen von chronischer Mangelernährung betroffen. Davon leben 1,3 Millionen zu Hause und 330.000 in stationären Pflegeeinrichtungen.
  • Eine Mangelernährung hat für den betroffenen Senioren erhebliche Auswirkungen: Das Immunsystem ist anfälliger. Gleichzeitig sinkt die Muskelkraft. Wunden heilen langsamer und sind komplikationsanfälliger. Zudem ermüden mangelernährte Bewohner schneller und sind geistig weniger leistungsfähig. Der Antrieb und die Lebensfreude sind beeinträchtigt.
  • In unserer Einrichtung verwenden wir den Body-Mass-Index (BMI), um den Ernährungszustand eines Bewohners abzubilden. Der BMI wird errechnet, indem man das Körpergewicht (gemessen in Kilogramm) durch das Quadrat der Körpergröße (gemessen in Metern) dividiert. Alternativ zur eigenständigen Rechnung können auch Tabellen oder Diagramme genutzt werden. Der ermittelte BMI führt dann zu folgender Bewertung:
    • starkes Untergewicht / Kachexie < 16
    • mäßiges Untergewicht 16 bis 17
    • leichtes Untergewicht 17 bis 18,5
    • Normalgewicht 18,5 bis 25
    • Präadipositas 25 bis 30
    • Adipositas Grad I 30 bis 35
    • Adipositas Grad II 35 bis 40
    • Adipositas Grad III > 40
  • Anmerkung: Die Definition von Untergewicht, Normalgewicht, Übergewicht usw. ist innerhalb der Wissenschaft umstritten. Daher schwanken die BMI-Tabellen je nach Lehrmeinung z.T. deutlich.
  • Beobachtungsgrenzwert: Ab einem BMI von unter 20 besteht ein signifikantes Risiko, dass der Bewohner in näherer Zukunft untergewichtig oder sogar kachektisch wird. Daher wird ab diesem Schwellenwert der Ernährungszustand des Bewohners engmaschiger überwacht. Zudem führen wir eine Risikoerfassung mittels eines geeigneten Assesmentinstrumentes durch, etwa MNA (Mini Nutritional Assessment).
  • Untergewicht: Bei einem BMI von 16 bis 18,5 Punkten ist der Bewohner untergewichtig. Abgebaut werden in diesem Stadium vor allem die Speicherfettdepots. Als Hauptursache gelten die Abnahme des Geschmacks- und des Geruchssinnes, eine psychisch bedingte Appetitlosigkeit sowie auszehrende Erkrankungen, wie etwa Krebs.
  • Wenn die Auslöser nicht beseitigt werden, kann sich eine Kachexie entwickeln.
  • Kachexie (Auszehrung): Eine Kachexie ist erreicht, wenn der BMI auf unter 16 Punkte gesunken ist. Im Vergleich zur Inanition (Abmagerung, Hungerzustand) geht der Fettabbau über die regulären Speicherfettdepots hinaus. Auch das Baufett und die Muskulatur werden verbraucht.
  • In der Folge bilden sich Organe zurück und verlieren ggf. ihre Funktionsfähigkeit. Vor allem die Schwächung des Herzmuskels führt bei vielen Betroffenen zum Tode.
  • Im Gegensatz zur Abmagerung erleidet der Bewohner irreversible Schädigungen, die also auch durch eine später verbesserte Ernährungssituation nicht mehr behoben werden können.
  • Lebensgefahr: Ab einem BMI-Wert von 13 bei Männern und 11 bei Frauen ist das Untergewicht i.d.R. letal.
Anmerkung:
  • Standardpflegepläne geben für spezielle Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie in diesem Beispiel für Untergewicht und Kachexie. Standardpflegepläne umfassen generelle und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
  • Aus diesem Grund erleichtert ein Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene Pflegeplanung.
  • Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen Stand sein sollten.

Pflegeproblem

Pflegemaßnahmen

Pflegeziel


Sich bewegen


  • Durch die Mangelernährung ist der Bewohner geschwächt. Dieses erhöht die Sturzgefahr.

  • Die im Standard "Sturzprophylaxe" beschriebenen Maßnahmen werden umgesetzt. Insbesondere:
    • Jeder Bewohner sowie seine Angehörigen werden regelmäßig über das individuelle Sturzrisiko informiert.
    • Bei Bewohnern, die ihr Sturz- und Verletzungsrisiko grundlegend falsch einschätzen, erfolgt eine intensivere Beratung.
    • Bewohner werden angehalten, die Handläufe zu verwenden.
    • Bewohner werden zur Besonnenheit gemahnt. Hektische Bewegungen, etwa wenn das Telefon klingelt oder die Blase drückt, sind eine der Hauptursachen für Stürze.
    • Bewohner mit hohem Sturzrisiko werden aufgefordert, nicht die Treppe, sondern den Aufzug zu nutzen.

  • Ein Sturz wird vermieden.

  • Der demenziell erkrankte Bewohner läuft stundenlang umher. Dadurch verbraucht er zu viele Kalorien und ist als Folge unterernährt.

  • Wir versorgen den Bewohner nach Absprache mit dem behandelnden Arzt mit hochkalorischer Kost.
  • Ggf. erhält der Bewohner Trinknahrung, die mit Sahne, mit Zucker oder mit Eiweißpulver angereichert wurde.
  • Wir sorgen für ausreichende Ruhepausen, z.B. durch Sitzgelegenheiten und durch das Anbieten von anderen Tätigkeiten.

  • Eine ausreichende und ausgewogene Ernährung ist sichergestellt.
  • Der Bewohner hat einen angemessenen BMI.

Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten


  • Der Bewohner leidet unter einem Tumor.
  • Der Bewohner erhält eine zytostatische Behandlung. Sein Geschmacksempfinden ist beeinträchtigt.

  • Die Ernährung wird auf die aufzehrende Wirkung der Tumorerkrankung angepasst, also insbesondere durch die Nutzung von hochkalorischen Speisen. Der Bewohner erhält also z.B. Sahne, fettreichen Käse sowie hochwertige Öle und Fette.
  • Der Bewohner erhält statt der drei Hauptmahlzeiten mehrere kleinere Mahlzeiten.
  • Wir passen die Würzung der Speisen dem wechselnden Geschmacksempfinden an. Der Bewohner sollte die Mahlzeiten zwei Stunden vor der Verabreichung der Zytostatika erhalten.
  • Wir achten darauf, dass schmerzlindernde Medikamente häufig den Appetit hemmen.
  • Wir rechnen stets mit dem Auftreten von depressiven Verstimmungen, die wiederum den Appetit mindern.

  • Ein guter Ernährungszustand wird trotz Krebs so lange wie möglich aufrechterhalten.

  • Der Bewohner leidet an einer Hyperthyreose, also an einer Schilddrüsenüberfunktion. In der Folge verliert er an Körpergewicht.

  • Wir stellen sicher, dass die ärztlich verschriebenen Medikamente zur Hemmung der Schilddrüsenhormonsynthese korrekt eingenommen werden.

  • Die gesteigerte Produktion und Sekretion des Schilddrüsenhormons wird normalisiert.

  • Der Bewohner leidet unter Ödemen und unter Blutarmut als Folge des Eiweißmangels.
  • Der Bewohner leidet unter Rhagaden an den Mundwinkeln und unter Störungen des Nagel- und des Haarwuchses als Folge des Eisenmangels.

  • Der Bewohner wird dem Hausarzt vorgestellt.
  • Die Ernährung des Bewohners wird angepasst.
  • Ggf. kann die Symptomatik durch Nahrungsmittelergänzungspräparate gemildert werden.

  • Die Gesundheit des Bewohners wird geschützt.

  • Der Bewohner ist bedingt durch das Untergewicht sehr anfällig für Druckgeschwüre.

  • Alle Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe werden sorgfältig umgesetzt. Insbesondere die Lagerung von immobilen Bewohnern hat höchste Priorität.
  • Bei vorhandenen Wunden werden frühzeitig wirksame Wundauflagen genutzt, etwa auf Hydrogel-Basis.

  • Der Bewohner wird vor einem Dekubitus geschützt.
  • Vorhandene Druckgeschwüre heilen trotz des Untergewichts schnell ab.

  • Das Gewicht des Bewohners schwankt häufig. Der Bewohner nimmt in kurzen Zeitabständen zu und wieder ab.

  • Der Ernährungszustand des Bewohners wird engmaschig überwacht.
  • Die Hauswirtschaftskräfte dokumentieren die Art und die Menge der konsumierten Speisen.
  • Wir berechnen wöchentlich den Body-Mass-Index. Bei gesundheitlichen Veränderungen wird diese Berechnung in noch kürzeren Zyklen durchgeführt.

  • Die Ernährungssituation des Bewohners ist jederzeit bekannt.
  • Eine bedrohliche Veränderung wird schnell erkannt und angemessen behandelt.

  • Der Bewohner nimmt verschriebene Medikamente ein, zu deren Nebenwirkungen auch eine Appetitminderung zählt.

  • Wir prüfen mit dem Hausarzt, ob alternative Wirkstoffe eingesetzt werden können.
  • Wenn dieses nicht praktikabel ist, lässt sich häufig der Einnahmezeitpunkt variabel anpassen; also versetzt zu den Mahlzeiten.

  • Der Appetit des Bewohners wird möglichst wenig durch Medikamente beeinträchtigt.

Essen und trinken


  • Das Geruchs- und das Geschmacksempfinden des Bewohners sind gestört. Dadurch ist auch der Appetit gemindert.

  • Wir prüfen, ob durch eine Beimengung von Kräutern zu den Speisen die sensorischen Defizite ausgeglichen werden können. Wir halten Getränke beim Essen bereit, da durch die Kräuter ggf. das Durstgefühl gesteigert werden kann.
  • Ein beeinträchtigtes Geruchs- und Geschmacksempfinden können oft durch optische Reize kompensiert werden. Die Gerichte werden daher besonders appetitlich angerichtet.
  • Ein Übermaß an Salz wird vermieden, da Salz Bluthochdruck auslösen kann und den Wasser- und Elektrolythaushalt beeinträchtigt.
  • Wir beachten, dass alte Menschen tendenziell einen süßen Geschmack bevorzugen und saure Lebensmittel mehr und mehr ablehnen.

  • Durch den Geruch, Geschmack und optischen Eindruck der Speisen wird der Appetit des Bewohners geweckt.

  • Der Bewohner ist abhängig von Medikamenten oder von Alkohol. Die Droge wird zum Ersatz für die Nahrungsaufnahme.

  • Die in den Standards vorgesehenen Maßnahmen werden umgesetzt. Insbesondere:
    • Im Rahmen der Biografiearbeit versuchen wir, Ursachen für die Abhängigkeit zu finden (Vorbild der Eltern, Lebenskrisen usw.).
    • Wir regen die Teilnahme an entsprechenden Selbsthilfetreffen an.
    • Wir sprechen mit dem Bewohner offen über Gefühle, Konflikte und Täuschungsversuche.
    • Sollte der Bewohner Laxanzien missbräuchlich nutzen, so wird die Dosierung schrittweise reduziert.

  • Der Bewohner beendet den Missbrauch von Alkohol und Medikamenten. Zumindest aber wird die Nahrungsaufnahme nicht mehr durch die Sucht behindert.

  • Der Bewohner hat zu viele Zähne verloren.
  • Der Zahnersatz sitzt schlecht und schmerzt.
  • Die Speichelsekretion lässt nach. Somit ist die Vorverdauung der Nahrung schon in der Mundhöhle gestört.
  • Es gibt schmerzhafte Entzündungen der Mundschleimhaut.

  • Wir prüfen den korrekten Sitz der Zahnprothese. Wenn diese nicht mehr optimal eingesetzt werden kann, wird der Bewohner dem Zahnarzt vorgestellt.
  • Wenn die Prothese lediglich locker sitzt, kann durch das Auftragen von Haftcreme der Halt deutlich verbessert werden.
  • Der Bewohner sollte während des Essens ausreichend trinken, um die nachlassende Speichelsekretion zu kompensieren.
  • Falls notwendig wird mehrmals täglich eine Mundpflege durchgeführt.
  • Der Bewohner sollte Nahrungsmittel meiden, die Schleimhäute reizen, also insbesondere saure, scharfe, scharfkantige, heiße, salzige und kohlensäurehaltige Speisen und Getränke.
  • Wir inspizieren regelmäßig den Zustand der Mundschleimhaut und leiten Maßnahmen ein, um Entzündungen abheilen zu lassen.

  • Die Kaufähigkeit des Bewohners wird wieder hergestellt.

  • Die Schluckbeschwerden bleiben, obwohl alle obigen Maßnahmen ausgeschöpft sind.

  • Wir passen das Nahrungsangebot an. Etwa:
    • Die Brotrinde wird abgeschnitten.
    • Gemüse und Obst werden geschält.
    • Speisen werden püriert und nicht einfach weich gekocht.
    • Wir nutzen Frischkäse statt Hartkäse.

  • Der Bewohner wird trotz Schluckbeschwerden angemessen ernährt.

  • Der Bewohner leidet unter schweren Schluckstörungen (Dysphagie).

  • Die im Standard "Pflege von Senioren mit Schluckstörungen" beschriebenen Maßnahmen werden umgesetzt. Insbesondere:
    • Der Bewohner sollte auf dünnflüssige Nahrungsmittel zunächst verzichten, da diese zu schnell durch den Mund fließen und schwerer zu kontrollieren sind.
    • Der Bewohner sollte bevorzugt breiige und nicht krümelnde Speisen zu sich nehmen wie etwa Joghurt oder Kartoffelbrei.
    • Es sollten keine festen und flüssigen Lebensmittel zu einem Gericht vermischt werden. Problematisch ist etwa eine Suppe mit Einlage.
    • Unverzichtbar ist es, bei gefährdeten Bewohnern vor jeder Esseneingabe den Schluck- und Hustenreflex zu testen.
    • In Kooperation mit externen Therapeuten und dem behandelnden Hausarzt führen wir verschiedene Trainingsmaßnahmen durch; insbesondere Schlucktraining und Trinktraining.

  • Die Schluckstörung wird gelindert. Der Bewohner kann wieder essen, ohne eine Aspiration oder Schmerzen zu befürchten.

  • Der Bewohner leidet unter Erkrankungen des Verdauungstraktes, also etwa unter einem Ulkus oder unter Gastritis.

  • Die Grunderkrankung wird in enger Kooperation mit dem Arzt behandelt.
  • Die in den Standards vorgesehenen Maßnahmen werden umgesetzt.

  • Die Grunderkrankungen werden so weit behandelt, dass der Bewohner wieder ausreichend Nahrungsmittel zu sich nehmen kann.

  • Die Bewegungseinschränkungen führen dazu, dass der Bewohner eigenständig keine Nahrung zu sich nehmen kann. Die Hilfe durch die Pflegekraft wird aber ungern angenommen, lieber verzichtet der Bewohner trotz Hungergefühl auf das Essen.

  • Die vorhandenen Ressourcen werden konsequent genutzt, um dem Bewohner eine eigenständige Nahrungsaufnahme zu ermöglichen. Wir nutzen dafür etwa spezielle Becher oder Besteck mit vergrößerten Griffflächen.
  • Der Bewohner wird ermuntert, die Hilfestellung anzunehmen. Dieses ist zunächst Aufgabe der Bezugspflegekraft. Nimmt der Bewohner die Unterstützung an, können nach und nach auch andere Pflegekräfte das Essen eingeben.

  • Der Bewohner nutzt das verbliebene Bewegungspotenzial, um möglichst selbstständig zu essen.

  • Das Sättigungsgefühl setzt zu früh ein. Der Bewohner ist nach deutlich zu wenig Nahrung bereits satt.

  • Wir trainieren mit dem Bewohner und animieren ihn, trotz vermeintlichem Sättigungsgefühl Nahrung zu sich zu nehmen.
  • Das Training wird so lange fortgesetzt, bis das Sättigungsgefühl erst nach einer hinreichenden Speisemenge einsetzt.

  • Das Sättigungsgefühl setzt erst ein, wenn der Bewohner ausreichend gegessen hat.

  • Der Tagesablauf des Bewohners folgt keinem festen Schema. In der Folge isst er zu unregelmäßigen Zeiten.

  • Wir helfen dem Bewohner bei der Entwicklung eines festen Tagesablaufes. Dabei spielen die Mahlzeiten als Orientierungspunkte die zentrale Rolle. Dieses kann etwa über bestimmte Rituale erfolgen, z.B. das obligatorische Frühstücksei jeden Morgen.

  • Der Bewohner lebt nach einem festen Tagesschema. Er isst zu festen Zeiten und dann gleich bleibende Mengen.

  • Der Bewohner ist nicht in der Lage, über eine ausreichend lange Zeit am Tisch sitzen zu bleiben. Er steht immer wieder vom Tisch auf und unterbricht die Nahrungsaufnahme.

  • Wir prüfen, ob wir den Bewohner durch gutes Zureden wieder dazu motivieren können, die Mahlzeit fortzusetzen.
  • Wir prüfen, ob die Sitzpartner am Esstisch ein Faktor für das Verhalten des Bewohners sind. Es kann hier Abneigungen geben, die den Impuls zum Aufstehen verstärken. Oder aber der Bewohner ist leichter am Tisch zu halten, wenn er zu einer anderen Tischgemeinschaft gesetzt wird.
  • Wir prüfen, ob es biografisch verankerte Gewohnheiten gibt, die der Bewohner im Pflegeheim nicht ausleben kann und die ihn dazu bringen, den Tisch zu verlassen. Also etwa die fehlende Zeitung auf dem Esstisch.
  • Gelingt dieses nicht, lassen wir ihn gewähren. Ggf. geben wir ihm etwas zu essen mit. Also etwa ein belegtes Brötchen, das er während des Gehens essen kann.
  • Die auf dem Tisch zurückgelassene Mahlzeit wird ggf. in der Mikrowelle aufgewärmt, wenn der Bewohner zu einem späteren Zeitpunkt weiteressen möchte.

  • Der Bewohner nimmt ausreichend Nährstoffe zu sich, um eine Mangelernährung zu vermeiden.

  • Der Bewohner ist zeitlich nicht vollständig orientiert. Er vergisst die Essenszeiten.
  • Der Biorhythmus des Bewohners hat sich an die Essenszeiten noch nicht gewöhnt. Der Bewohner hat keinen Appetit, wenn die Speisen fertig sind.

  • Wir sorgen dafür, dass Essensgerüche in den Wohnbereich vordringen können. Auch im Zimmer des Bewohners sollte man das Mittagessen bereits eine halbe Stunde vor der Mahlzeit riechen können.
  • Der Bewohner sollte immer zu gleichen Tageszeiten von den Pflegekräften zum Essen abgeholt werden.

  • Die Mahlzeiten werden als strukturierende Eckpunkte im Tagesablauf des Bewohners verankert.
  • Der Bewohner nimmt ausreichend Nahrung zu sich.

  • Die Ernährungsvorlieben des Bewohners sind nicht bekannt.

  • Die Ernährungsvorlieben des Bewohners werden beim Einzug erfragt und dokumentiert. Wir erfassen soweit möglich Nahrungsunverträglichkeiten und Allergien.
  • Dafür arbeiten wir ggf. eng mit den Angehörigen sowie mit dem Hausarzt zusammen.
  • Lieblingsgerichte der Bewohner werden falls möglich auf der Speisekarte berücksichtigt. Wir beteiligen den Heimbeirat an der Planung.
  • Jeder Bewohner hat täglich die Wahl zwischen mindestens zwei verschiedenen Gerichten.

  • Der Bewohner erhält Speisen, die er mag und die er gut verträgt.

  • Der Kalorienkonsum ist zu gering.

  • Wir stellen sicher, dass unsere Speisen an die Besonderheiten der Ernährung von Senioren angepasst sind:
    • rund 15 Prozent Eiweißanteil
    • höchstens 30 Prozent Fett
    • rund 55 Prozent Kohlenhydrate
    • vitaminreich
    • frische Zutaten
    • angenehme Präsentation
    • leicht zu kauen
    • gut verdaulich
  • Wir prüfen, ob der Bewohner Kuchen mag. Ggf. bieten wir in Maßen dem Bewohner dieses Süßgebäck an.
  • Wir bevorzugen Lebensmittel mit einem geringen Ballaststoffanteil, da diese sehr langsam ein Sättigungsgefühl auslösen.
  • Wir vermeiden Lebensmittel, die bei dem Bewohner zu unerwünschten Begleiterscheinungen führen, wie ggf. Kohl, Hülsenfrüchte, Knoblauch usw.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner ggf. kleinere Portionen wünscht, die dafür häufiger am Tag angeboten werden.
  • Es stehen zudem stets Zwischenmahlzeiten für den Bewohner bereit, etwa Obst, Joghurt oder Quark. Wir animieren den Bewohner, diese zu essen.
  • Wir erfragen die Lieblingsspeisen des Bewohners. Wir vermeiden es, dem Bewohner Nahrungsmittel anzubieten, die dieser nicht mag.
  • Wir suchen ggf. den Rat einer externen Ernährungsberaterin.
  • Soweit möglich wird die Flüssigkeitszufuhr vor den Mahlzeiten reduziert. Wir vermeiden damit, dass die Flüssigkeit allein bereits ein Sättigungsgefühl auslöst.
  • Wir geben Bewohnern die Möglichkeit, selbst etwas zu kochen oder zu backen.
  • Ggf. kann es sinnvoll sein, dem Bewohner einen Aperitif oder ein kleines Glas Wein anzubieten, um den Appetit anzuregen.
  • Wir achten darauf, dass die Speisen optisch ansprechend präsentiert werden.
  • Die Getränke werden mit Honig oder mit Zucker versüßt.
  • Bei untergewichtigen Bewohnern wird der Einsatz von hochkalorischer Nahrung erwogen und mit dem Arzt diskutiert.

  • Der Bewohner erreicht Normalgewicht.

  • Der Bewohner folgt Diätvorschlägen, die weder mit dem Hausarzt noch mit uns abgesprochen sind.

  • Wir suchen den Dialog mit dem Bewohner und erläutern ihm die Risiken einer eigenmächtigen Diät.
  • Soweit die Motivation nachvollziehbar ist (etwa Nahrungskarenz während religiöser Fastenzeiten), suchen wir nach Wegen, die keine gesundheitliche Gefährdung mit sich bringen.
  • Der Nutzen von sog. "Vorsorgediäten", etwa gegen Demenz oder gegen Krebs, ist gering. Die Vorteile dieser Diäten sind deutlich geringer als die Risiken der Mangelernährung.
  • Bei unzureichender Kooperation suchen wir den Kontakt zum Hausarzt und regen ein gemeinsames Vorgehen an.

  • Die Gesundheit des Bewohners wird nicht durch übertriebene oder durch unangepasste Diäten gefährdet.

  • Trotz intensiver Bemühungen und dem Ausschöpfen aller hier genannten Optionen nimmt der Bewohner weiter ab.

  • Als allerletzte Möglichkeit erwägen wir die Implantation einer Magensonde.
  • Auch bei einer gelegten Magensonde überprüfen wir permanent, ob der Bewohner nicht doch wieder oral Nahrung zu sich nehmen kann; und sei es nur in kleinen Mengen. In einigen Fällen kann die Magensonde später wieder entfernt werden.

  • Ein Versterben des Bewohners aufgrund eines Nahrungsmittelmangels wird vermieden (Ausnahme Sterbeprozess).

Ausscheiden


  • Der Bewohner leidet unter Blähungen oder unter Völlegefühl. Um diese Beschwerden zu vermeiden, schränkt er den Nahrungsmittelgenuss ein.

  • Die Ursachen der Beschwerden sollten vom Hausarzt untersucht werden. Dieses ist insbesondere bei wiederholtem Sodbrennen zwingend erforderlich.
  • Bei einer leichten Symptomatik helfen entblähende Getränke wie Anis- oder Fencheltee.
  • Wir legen Wickel oder Auflagen auf den Bauch und regen damit den Stoffwechsel in den gastrointestinalen Organen an.
  • Der Bewohner sollte nach jeder Mahlzeit eine Ruhepause einlegen.

  • Die Beschwerden klingen ab. Der Bewohner kann wieder ohne Angst essen.

Sich kleiden


  • Der untergewichtige Bewohner friert leicht und ist anfällig für Infektionen.

  • Wir stellen sicher, dass der Bewohner stets angemessen bekleidet ist; insbesondere im Herbst und im Winter.

  • Der Bewohner ist vor Infektionen geschützt.

Ruhen und schlafen


  • Der Bewohner wacht morgens sehr früh auf. Bis zum Frühstück vergeht viel Zeit.

  • Der Bewohner erhält direkt nach dem Aufstehen die erste Zwischenmahlzeit.

  • Das Gewicht wird normalisiert.

Für eine sichere Umgebung sorgen


  • Aufgrund der Kachexie ist der Bewohner anfällig für Kreislaufprobleme. Das Risiko von Stürzen steigt.

  • Die Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe werden intensiviert.
  • Der Bewohner soll einen Hüftprotektor tragen.

  • Der Bewohner stürzt nicht.
  • Falls der Bewohner stürzt, werden die Sturzfolgen minimiert.

Soziale Bereiche des Lebens sichern


  • Der Bewohner wird durch die Tischgemeinschaft beim Essen gestört, etwa weil es zwischenmenschliche Spannungen gibt.

  • Wir prüfen, ob ein Wechsel der Tischgemeinschaft sinnvoll ist.
  • Der Bewohner sollte nach Möglichkeit nicht allein essen.

  • Der Bewohner fühlt sich wohl beim Essen und isst gerne.

  • Der Bewohner hat im Speisesaal keinen Appetit, weil es ihm dort zu laut und zu unruhig ist.
  • Er steht unter Stress, weil er es aufgrund seiner Biografie gewöhnt ist, allein zu essen.

  • Wenn alle Versuche scheitern, ihn an die Tischgemeinschaft zu gewöhnen, ist es besser, dass er sein Essen in seinem Zimmer zu sich nimmt.
  • Ggf. ist diese zurückgezogene Mahlzeit auch nur bei bestimmten Mahlzeiten notwendig. So könnte zumindest das Frühstück im Kreis der Gemeinschaft eingenommen werden.

  • Der Bewohner isst ausreichend.

Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen


  • Der Bewohner leidet unter Kummer oder unter Depressionen. Er zieht sich zurück und schränkt auch den Nahrungskonsum ein.

  • Die im Standard "Depressive Störungen und Suizidprävention" beschriebenen Maßnahmen werden durchgeführt. Dazu zählen insbesondere:
    • Depressionen werden frühzeitig im Dialog mit Bewohnern angesprochen. Dem Bewohner wird verdeutlicht, dass Depressionen keine normale und unausweichliche Alterskrankheit sind.
    • Angehörige und Betreuer werden auf etwaige Depressionen angesprochen und um weitere Informationen gebeten. Der Datenschutz wird dabei stets gewahrt.
  • Bei körperlichen Beeinträchtigungen wird immer auch deren Einfluss auf das Depressionsrisiko in Betracht gezogen. Etwa: Unterfunktion der Schilddrüse, Elektrolytstörung, Herzinsuffizienz usw.

  • Psychische Erkrankungen werden korrekt erkannt und behandelt, bevor sich diese deutlich auf den Ernährungszustand auswirken.

  • Der Bewohner verweigert die Nahrungsaufnahme.

  • Die im Standard "Verhalten bei Nahrungsverweigerung" beschriebenen Maßnahmen werden durchgeführt. Dazu zählen insbesondere:
    • Im persönlichen Dialog mit dem Bewohner versuchen die Pflegekräfte und insbesondere die Bezugspflegekraft, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.
    • Wir machen dem Bewohner klar, welche körperlichen und seelischen Folgen eine anhaltende Nahrungsverweigerung auslösen kann.
    • Wir versuchen zu erkennen, mit welchen Maßnahmen wir den Bewohner unterstützen und zu mehr Lebensmut verhelfen können.
    • Wenn der Bewohner die Nahrungsaufnahme dauerhaft verweigert und sein Leben bedroht ist, werden der Arzt, Angehörige, Betreuer und ggf. das Amtsgericht informiert.

  • Der Bewohner beendet die Nahrungsverweigerung.

  • Der Bewohner isst nicht, wegen seiner religiösen oder weltanschaulichen Ansichten.

  • Wir beachten religiöse Vorschriften hinsichtlich der Nahrungsauswahl und -zubereitung. Wenn wir in diesem Punkt nicht sicher sind, ziehen wir einen Geistlichen der entsprechenden Konfession zurate. Im Dialog mit dem Bewohner versuchen wir, versteckte Befürchtungen zu zerstreuen (etwa die Angst von Muslimen, dass ihnen Schweinefleisch angeboten wird). Genauso sensibel beachten wir die Wünsche etwa von Vegetariern.

  • Der Bewohner isst wieder. Gleichzeitig werden seine weltanschaulichen und religiösen Ansichten ernst genommen.

  • Der Bewohner nimmt das Risiko nicht ernst.

  • Wir verdeutlichen, dass fortgeschrittenes Untergewicht nicht einfach als normale Konstitution verharmlost werden kann. Auch wenn schon der Vater und der Großvater sehr dünn waren, ist dieses keine Begründung für das eigene Untergewicht.
  • Wir erklären dem Bewohner, dass mit jedem dauerhaft verlorenen Kilo das Risiko steigt, dass sich die Pflegebedürftigkeit ausweitet.
  • Dem Bewohner wird dargelegt, dass extremes Untergewicht das Sterblichkeitsrisiko massiv erhöht und die Heilungsaussichten, etwa nach einem Schenkelhalsbruch deutlich verschlechtert.

  • Der Bewohner erkennt, dass seine Gesundheit durch das Untergewicht gefährdet wird. Er ändert sein Verhalten.



pqsg Impressum, AGB / Datenschutz