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Standardpflegeplan "Untergewicht und Kachexie"
(AEDL)
Ein
unterernährter Bewohner oder Patient bringt die zuständige
Pflegedienstleitung zwangsläufig in Erklärungsnöte. Sie muss belegen,
dass sie den Zustand des Senioren rechtzeitig erkannt und wirksame
Maßnahmen eingeleitet hat. Gelingen kann dieser Nachweis nur über eine
lückenlose Pflegeplanung.
Standardpflegeplan "Untergewicht und Kachexie"
-
Viele Senioren leiden unter
Fehl- und Mangelernährung. Nach Schätzung des MDS (Medizinischer Dienst
der Spitzenverbände der Krankenkassen) sind in Deutschland 1,6
Millionen der über 60-Jährigen von chronischer Mangelernährung
betroffen. Davon leben 1,3 Millionen zu Hause und 330.000 in
stationären Pflegeeinrichtungen.
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Eine Mangelernährung hat
für den betroffenen Senioren erhebliche Auswirkungen: Das Immunsystem
ist anfälliger. Gleichzeitig sinkt die Muskelkraft. Wunden heilen
langsamer und sind komplikationsanfälliger. Zudem ermüden
mangelernährte Bewohner schneller und sind geistig weniger
leistungsfähig. Der Antrieb und die Lebensfreude sind beeinträchtigt.
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In unserer Einrichtung
verwenden wir den Body-Mass-Index (BMI), um den Ernährungszustand eines
Bewohners abzubilden. Der BMI wird errechnet, indem man das
Körpergewicht (gemessen in Kilogramm) durch das Quadrat der Körpergröße
(gemessen in Metern) dividiert. Alternativ zur eigenständigen Rechnung
können auch Tabellen oder Diagramme genutzt werden. Der ermittelte BMI
führt dann zu folgender Bewertung:
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starkes Untergewicht / Kachexie < 16
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mäßiges Untergewicht 16 bis 17
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leichtes Untergewicht 17 bis 18,5
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Normalgewicht 18,5 bis 25
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Präadipositas 25 bis 30
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Adipositas Grad I 30 bis 35
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Adipositas Grad II 35 bis 40
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Adipositas Grad III > 40
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Anmerkung: Die Definition
von Untergewicht, Normalgewicht, Übergewicht usw. ist innerhalb der
Wissenschaft umstritten. Daher schwanken die BMI-Tabellen je nach
Lehrmeinung z.T. deutlich.
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Beobachtungsgrenzwert: Ab
einem BMI von unter 20 besteht ein signifikantes Risiko, dass der
Bewohner in näherer Zukunft untergewichtig oder sogar kachektisch wird.
Daher wird ab diesem Schwellenwert der Ernährungszustand des Bewohners
engmaschiger überwacht. Zudem führen wir eine Risikoerfassung mittels
eines geeigneten Assesmentinstrumentes durch, etwa MNA (Mini
Nutritional Assessment).
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Untergewicht: Bei einem BMI
von 16 bis 18,5 Punkten ist der Bewohner untergewichtig. Abgebaut
werden in diesem Stadium vor allem die Speicherfettdepots. Als
Hauptursache gelten die Abnahme des Geschmacks- und des Geruchssinnes,
eine psychisch bedingte Appetitlosigkeit sowie auszehrende
Erkrankungen, wie etwa Krebs.
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Wenn die Auslöser nicht beseitigt werden, kann sich eine Kachexie entwickeln.
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Kachexie (Auszehrung): Eine
Kachexie ist erreicht, wenn der BMI auf unter 16 Punkte gesunken ist.
Im Vergleich zur Inanition (Abmagerung, Hungerzustand) geht der
Fettabbau über die regulären Speicherfettdepots hinaus. Auch das
Baufett und die Muskulatur werden verbraucht.
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In der Folge bilden sich
Organe zurück und verlieren ggf. ihre Funktionsfähigkeit. Vor allem die
Schwächung des Herzmuskels führt bei vielen Betroffenen zum Tode.
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Im Gegensatz zur Abmagerung
erleidet der Bewohner irreversible Schädigungen, die also auch durch
eine später verbesserte Ernährungssituation nicht mehr behoben werden
können.
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Lebensgefahr: Ab einem BMI-Wert von 13 bei Männern und 11 bei Frauen ist das Untergewicht i.d.R. letal.
Anmerkung:
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Standardpflegepläne geben für spezielle
Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie
in diesem Beispiel für Untergewicht und Kachexie. Standardpflegepläne umfassen generelle
und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
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Aus diesem Grund erleichtert ein
Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf
keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene
Pflegeplanung.
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Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese
generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz
zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen
des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim
Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen
Stand sein sollten.
Pflegeproblem
Pflegemaßnahmen
Pflegeziel
Sich bewegen
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Durch die Mangelernährung ist der Bewohner geschwächt. Dieses erhöht die Sturzgefahr.
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Die im Standard "Sturzprophylaxe" beschriebenen Maßnahmen werden umgesetzt. Insbesondere:
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Jeder Bewohner sowie seine Angehörigen werden regelmäßig über das individuelle Sturzrisiko informiert.
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Bei Bewohnern, die ihr Sturz- und Verletzungsrisiko grundlegend falsch einschätzen, erfolgt eine intensivere Beratung.
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Bewohner werden angehalten, die Handläufe zu verwenden.
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Bewohner werden zur Besonnenheit gemahnt.
Hektische Bewegungen, etwa wenn das Telefon klingelt oder die Blase
drückt, sind eine der Hauptursachen für Stürze.
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Bewohner mit hohem Sturzrisiko werden aufgefordert, nicht die Treppe, sondern den Aufzug zu nutzen.
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Ein Sturz wird vermieden.
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Der demenziell erkrankte Bewohner läuft
stundenlang umher. Dadurch verbraucht er zu viele Kalorien und ist als
Folge unterernährt.
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Wir versorgen den Bewohner nach Absprache mit dem behandelnden Arzt mit hochkalorischer Kost.
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Ggf. erhält der Bewohner Trinknahrung, die mit Sahne, mit Zucker oder mit Eiweißpulver angereichert wurde.
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Wir sorgen für ausreichende Ruhepausen, z.B. durch Sitzgelegenheiten und durch das Anbieten von anderen Tätigkeiten.
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Eine ausreichende und ausgewogene Ernährung ist sichergestellt.
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Der Bewohner hat einen angemessenen BMI.
Vitale Funktionen
des Lebens aufrechterhalten
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Der Bewohner leidet unter einem Tumor.
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Der Bewohner erhält eine zytostatische Behandlung. Sein Geschmacksempfinden ist beeinträchtigt.
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Die Ernährung wird auf die aufzehrende Wirkung
der Tumorerkrankung angepasst, also insbesondere durch die Nutzung von
hochkalorischen Speisen. Der Bewohner erhält also z.B. Sahne,
fettreichen Käse sowie hochwertige Öle und Fette.
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Der Bewohner erhält statt der drei Hauptmahlzeiten mehrere kleinere Mahlzeiten.
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Wir passen die Würzung der Speisen dem
wechselnden Geschmacksempfinden an. Der Bewohner sollte die Mahlzeiten
zwei Stunden vor der Verabreichung der Zytostatika erhalten.
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Wir achten darauf, dass schmerzlindernde Medikamente häufig den Appetit hemmen.
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Wir rechnen stets mit dem Auftreten von depressiven Verstimmungen, die wiederum den Appetit mindern.
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Ein guter Ernährungszustand wird trotz Krebs so lange wie möglich aufrechterhalten.
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Der Bewohner leidet an einer Hyperthyreose, also an einer Schilddrüsenüberfunktion. In der Folge verliert er an Körpergewicht.
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Wir stellen sicher, dass die ärztlich
verschriebenen Medikamente zur Hemmung der Schilddrüsenhormonsynthese
korrekt eingenommen werden.
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Die gesteigerte Produktion und Sekretion des Schilddrüsenhormons wird normalisiert.
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Der Bewohner leidet unter Ödemen und unter Blutarmut als Folge des Eiweißmangels.
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Der Bewohner leidet unter Rhagaden an den
Mundwinkeln und unter Störungen des Nagel- und des Haarwuchses als
Folge des Eisenmangels.
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Der Bewohner wird dem Hausarzt vorgestellt.
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Die Ernährung des Bewohners wird angepasst.
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Ggf. kann die Symptomatik durch Nahrungsmittelergänzungspräparate gemildert werden.
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Die Gesundheit des Bewohners wird geschützt.
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Der Bewohner ist bedingt durch das Untergewicht sehr anfällig für Druckgeschwüre.
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Alle Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe werden
sorgfältig umgesetzt. Insbesondere die Lagerung von immobilen Bewohnern
hat höchste Priorität.
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Bei vorhandenen Wunden werden frühzeitig wirksame Wundauflagen genutzt, etwa auf Hydrogel-Basis.
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Der Bewohner wird vor einem Dekubitus geschützt.
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Vorhandene Druckgeschwüre heilen trotz des Untergewichts schnell ab.
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Das Gewicht des Bewohners schwankt häufig. Der Bewohner nimmt in kurzen Zeitabständen zu und wieder ab.
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Der Ernährungszustand des Bewohners wird engmaschig überwacht.
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Die Hauswirtschaftskräfte dokumentieren die Art und die Menge der konsumierten Speisen.
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Wir berechnen wöchentlich den Body-Mass-Index.
Bei gesundheitlichen Veränderungen wird diese Berechnung in noch
kürzeren Zyklen durchgeführt.
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Die Ernährungssituation des Bewohners ist jederzeit bekannt.
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Eine bedrohliche Veränderung wird schnell erkannt und angemessen behandelt.
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Der Bewohner nimmt verschriebene Medikamente ein, zu deren Nebenwirkungen auch eine Appetitminderung zählt.
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Wir prüfen mit dem Hausarzt, ob alternative Wirkstoffe eingesetzt werden können.
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Wenn dieses nicht praktikabel ist, lässt sich häufig der Einnahmezeitpunkt variabel anpassen; also versetzt zu den Mahlzeiten.
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Der Appetit des Bewohners wird möglichst wenig durch Medikamente beeinträchtigt.
Essen und trinken
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Das Geruchs- und das Geschmacksempfinden des Bewohners sind gestört. Dadurch ist auch der Appetit gemindert.
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Wir prüfen, ob durch eine Beimengung von
Kräutern zu den Speisen die sensorischen Defizite ausgeglichen werden
können. Wir halten Getränke beim Essen bereit, da durch die Kräuter
ggf. das Durstgefühl gesteigert werden kann.
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Ein beeinträchtigtes Geruchs- und
Geschmacksempfinden können oft durch optische Reize kompensiert werden.
Die Gerichte werden daher besonders appetitlich angerichtet.
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Ein Übermaß an Salz wird vermieden, da Salz Bluthochdruck auslösen kann und den Wasser- und Elektrolythaushalt beeinträchtigt.
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Wir beachten, dass alte Menschen tendenziell einen süßen Geschmack bevorzugen und saure Lebensmittel mehr und mehr ablehnen.
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Durch den Geruch, Geschmack und optischen Eindruck der Speisen wird der Appetit des Bewohners geweckt.
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Der Bewohner ist abhängig von Medikamenten oder von Alkohol. Die Droge wird zum Ersatz für die Nahrungsaufnahme.
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Die in den Standards vorgesehenen Maßnahmen werden umgesetzt. Insbesondere:
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Im Rahmen der Biografiearbeit versuchen wir, Ursachen für die Abhängigkeit zu finden (Vorbild der Eltern, Lebenskrisen usw.).
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Wir regen die Teilnahme an entsprechenden Selbsthilfetreffen an.
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Wir sprechen mit dem Bewohner offen über Gefühle, Konflikte und Täuschungsversuche.
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Sollte der Bewohner Laxanzien missbräuchlich nutzen, so wird die Dosierung schrittweise reduziert.
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Der Bewohner beendet den Missbrauch von Alkohol
und Medikamenten. Zumindest aber wird die Nahrungsaufnahme nicht mehr
durch die Sucht behindert.
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Der Bewohner hat zu viele Zähne verloren.
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Der Zahnersatz sitzt schlecht und schmerzt.
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Die Speichelsekretion lässt nach. Somit ist die Vorverdauung der Nahrung schon in der Mundhöhle gestört.
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Es gibt schmerzhafte Entzündungen der Mundschleimhaut.
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Wir prüfen den korrekten Sitz der Zahnprothese.
Wenn diese nicht mehr optimal eingesetzt werden kann, wird der Bewohner
dem Zahnarzt vorgestellt.
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Wenn die Prothese lediglich locker sitzt, kann durch das Auftragen von Haftcreme der Halt deutlich verbessert werden.
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Der Bewohner sollte während des Essens ausreichend trinken, um die nachlassende Speichelsekretion zu kompensieren.
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Falls notwendig wird mehrmals täglich eine Mundpflege durchgeführt.
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Der Bewohner sollte Nahrungsmittel meiden, die
Schleimhäute reizen, also insbesondere saure, scharfe, scharfkantige,
heiße, salzige und kohlensäurehaltige Speisen und Getränke.
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Wir inspizieren regelmäßig den Zustand der Mundschleimhaut und leiten Maßnahmen ein, um Entzündungen abheilen zu lassen.
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Die Kaufähigkeit des Bewohners wird wieder hergestellt.
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Die Schluckbeschwerden bleiben, obwohl alle obigen Maßnahmen ausgeschöpft sind.
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Wir passen das Nahrungsangebot an. Etwa:
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Die Brotrinde wird abgeschnitten.
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Gemüse und Obst werden geschält.
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Speisen werden püriert und nicht einfach weich gekocht.
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Wir nutzen Frischkäse statt Hartkäse.
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Der Bewohner wird trotz Schluckbeschwerden angemessen ernährt.
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Der Bewohner leidet unter schweren Schluckstörungen (Dysphagie).
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Die im Standard "Pflege von Senioren mit Schluckstörungen" beschriebenen Maßnahmen werden umgesetzt. Insbesondere:
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Der Bewohner sollte auf dünnflüssige
Nahrungsmittel zunächst verzichten, da diese zu schnell durch den Mund
fließen und schwerer zu kontrollieren sind.
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Der Bewohner sollte bevorzugt breiige und nicht krümelnde Speisen zu sich nehmen wie etwa Joghurt oder Kartoffelbrei.
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Es sollten keine festen und flüssigen
Lebensmittel zu einem Gericht vermischt werden. Problematisch ist etwa
eine Suppe mit Einlage.
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Unverzichtbar ist es, bei gefährdeten Bewohnern vor jeder Esseneingabe den Schluck- und Hustenreflex zu testen.
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In Kooperation mit externen Therapeuten und
dem behandelnden Hausarzt führen wir verschiedene Trainingsmaßnahmen
durch; insbesondere Schlucktraining und Trinktraining.
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Die Schluckstörung wird gelindert. Der Bewohner kann wieder essen, ohne eine Aspiration oder Schmerzen zu befürchten.
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Der Bewohner leidet unter Erkrankungen des Verdauungstraktes, also etwa unter einem Ulkus oder unter Gastritis.
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Die Grunderkrankung wird in enger Kooperation mit dem Arzt behandelt.
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Die in den Standards vorgesehenen Maßnahmen werden umgesetzt.
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Die Grunderkrankungen werden so weit behandelt, dass der Bewohner wieder ausreichend Nahrungsmittel zu sich nehmen kann.
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Die Bewegungseinschränkungen führen dazu, dass
der Bewohner eigenständig keine Nahrung zu sich nehmen kann. Die Hilfe
durch die Pflegekraft wird aber ungern angenommen, lieber verzichtet
der Bewohner trotz Hungergefühl auf das Essen.
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Die vorhandenen Ressourcen werden konsequent
genutzt, um dem Bewohner eine eigenständige Nahrungsaufnahme zu
ermöglichen. Wir nutzen dafür etwa spezielle Becher oder Besteck mit
vergrößerten Griffflächen.
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Der Bewohner wird ermuntert, die Hilfestellung
anzunehmen. Dieses ist zunächst Aufgabe der Bezugspflegekraft. Nimmt
der Bewohner die Unterstützung an, können nach und nach auch andere
Pflegekräfte das Essen eingeben.
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Der Bewohner nutzt das verbliebene Bewegungspotenzial, um möglichst selbstständig zu essen.
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Das Sättigungsgefühl setzt zu früh ein. Der Bewohner ist nach deutlich zu wenig Nahrung bereits satt.
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Wir trainieren mit dem Bewohner und animieren ihn, trotz vermeintlichem Sättigungsgefühl Nahrung zu sich zu nehmen.
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Das Training wird so lange fortgesetzt, bis das Sättigungsgefühl erst nach einer hinreichenden Speisemenge einsetzt.
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Das Sättigungsgefühl setzt erst ein, wenn der Bewohner ausreichend gegessen hat.
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Der Tagesablauf des Bewohners folgt keinem festen Schema. In der Folge isst er zu unregelmäßigen Zeiten.
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Wir helfen dem Bewohner bei der Entwicklung
eines festen Tagesablaufes. Dabei spielen die Mahlzeiten als
Orientierungspunkte die zentrale Rolle. Dieses kann etwa über bestimmte
Rituale erfolgen, z.B. das obligatorische Frühstücksei jeden Morgen.
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Der Bewohner lebt nach einem festen Tagesschema. Er isst zu festen Zeiten und dann gleich bleibende Mengen.
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Der Bewohner ist nicht in der Lage, über eine
ausreichend lange Zeit am Tisch sitzen zu bleiben. Er steht immer
wieder vom Tisch auf und unterbricht die Nahrungsaufnahme.
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Wir prüfen, ob wir den Bewohner durch gutes Zureden wieder dazu motivieren können, die Mahlzeit fortzusetzen.
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Wir prüfen, ob die Sitzpartner am Esstisch ein
Faktor für das Verhalten des Bewohners sind. Es kann hier Abneigungen
geben, die den Impuls zum Aufstehen verstärken. Oder aber der Bewohner
ist leichter am Tisch zu halten, wenn er zu einer anderen
Tischgemeinschaft gesetzt wird.
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Wir prüfen, ob es biografisch verankerte
Gewohnheiten gibt, die der Bewohner im Pflegeheim nicht ausleben kann
und die ihn dazu bringen, den Tisch zu verlassen. Also etwa die
fehlende Zeitung auf dem Esstisch.
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Gelingt dieses nicht, lassen wir ihn gewähren.
Ggf. geben wir ihm etwas zu essen mit. Also etwa ein belegtes Brötchen,
das er während des Gehens essen kann.
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Die auf dem Tisch zurückgelassene Mahlzeit wird
ggf. in der Mikrowelle aufgewärmt, wenn der Bewohner zu einem späteren
Zeitpunkt weiteressen möchte.
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Der Bewohner nimmt ausreichend Nährstoffe zu sich, um eine Mangelernährung zu vermeiden.
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Der Bewohner ist zeitlich nicht vollständig orientiert. Er vergisst die Essenszeiten.
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Der Biorhythmus des Bewohners hat sich an die
Essenszeiten noch nicht gewöhnt. Der Bewohner hat keinen Appetit, wenn
die Speisen fertig sind.
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Wir sorgen dafür, dass Essensgerüche in den
Wohnbereich vordringen können. Auch im Zimmer des Bewohners sollte man
das Mittagessen bereits eine halbe Stunde vor der Mahlzeit riechen
können.
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Der Bewohner sollte immer zu gleichen Tageszeiten von den Pflegekräften zum Essen abgeholt werden.
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Die Mahlzeiten werden als strukturierende Eckpunkte im Tagesablauf des Bewohners verankert.
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Der Bewohner nimmt ausreichend Nahrung zu sich.
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Die Ernährungsvorlieben des Bewohners sind nicht bekannt.
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Die Ernährungsvorlieben des Bewohners werden
beim Einzug erfragt und dokumentiert. Wir erfassen soweit möglich
Nahrungsunverträglichkeiten und Allergien.
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Dafür arbeiten wir ggf. eng mit den Angehörigen sowie mit dem Hausarzt zusammen.
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Lieblingsgerichte der Bewohner werden falls
möglich auf der Speisekarte berücksichtigt. Wir beteiligen den
Heimbeirat an der Planung.
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Jeder Bewohner hat täglich die Wahl zwischen mindestens zwei verschiedenen Gerichten.
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Der Bewohner erhält Speisen, die er mag und die er gut verträgt.
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Der Kalorienkonsum ist zu gering.
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Wir stellen sicher, dass unsere Speisen an die Besonderheiten der Ernährung von Senioren angepasst sind:
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rund 15 Prozent Eiweißanteil
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höchstens 30 Prozent Fett
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rund 55 Prozent Kohlenhydrate
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vitaminreich
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frische Zutaten
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angenehme Präsentation
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leicht zu kauen
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gut verdaulich
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Wir prüfen, ob der Bewohner Kuchen mag. Ggf. bieten wir in Maßen dem Bewohner dieses Süßgebäck an.
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Wir bevorzugen Lebensmittel mit einem geringen Ballaststoffanteil, da diese sehr langsam ein Sättigungsgefühl auslösen.
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Wir vermeiden Lebensmittel, die bei dem
Bewohner zu unerwünschten Begleiterscheinungen führen, wie ggf. Kohl,
Hülsenfrüchte, Knoblauch usw.
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Wir prüfen, ob der Bewohner ggf. kleinere Portionen wünscht, die dafür häufiger am Tag angeboten werden.
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Es stehen zudem stets Zwischenmahlzeiten für
den Bewohner bereit, etwa Obst, Joghurt oder Quark. Wir animieren den
Bewohner, diese zu essen.
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Wir erfragen die Lieblingsspeisen des Bewohners. Wir vermeiden es, dem Bewohner Nahrungsmittel anzubieten, die dieser nicht mag.
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Wir suchen ggf. den Rat einer externen Ernährungsberaterin.
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Soweit möglich wird die Flüssigkeitszufuhr vor
den Mahlzeiten reduziert. Wir vermeiden damit, dass die Flüssigkeit
allein bereits ein Sättigungsgefühl auslöst.
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Wir geben Bewohnern die Möglichkeit, selbst etwas zu kochen oder zu backen.
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Ggf. kann es sinnvoll sein, dem Bewohner einen Aperitif oder ein kleines Glas Wein anzubieten, um den Appetit anzuregen.
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Wir achten darauf, dass die Speisen optisch ansprechend präsentiert werden.
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Die Getränke werden mit Honig oder mit Zucker versüßt.
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Bei untergewichtigen Bewohnern wird der Einsatz von hochkalorischer Nahrung erwogen und mit dem Arzt diskutiert.
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Der Bewohner erreicht Normalgewicht.
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Der Bewohner folgt Diätvorschlägen, die weder mit dem Hausarzt noch mit uns abgesprochen sind.
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Wir suchen den Dialog mit dem Bewohner und erläutern ihm die Risiken einer eigenmächtigen Diät.
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Soweit die Motivation nachvollziehbar ist (etwa
Nahrungskarenz während religiöser Fastenzeiten), suchen wir nach Wegen,
die keine gesundheitliche Gefährdung mit sich bringen.
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Der Nutzen von sog. "Vorsorgediäten", etwa
gegen Demenz oder gegen Krebs, ist gering. Die Vorteile dieser Diäten
sind deutlich geringer als die Risiken der Mangelernährung.
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Bei unzureichender Kooperation suchen wir den Kontakt zum Hausarzt und regen ein gemeinsames Vorgehen an.
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Die Gesundheit des Bewohners wird nicht durch übertriebene oder durch unangepasste Diäten gefährdet.
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Trotz intensiver Bemühungen und dem Ausschöpfen aller hier genannten Optionen nimmt der Bewohner weiter ab.
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Als allerletzte Möglichkeit erwägen wir die Implantation einer Magensonde.
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Auch bei einer gelegten Magensonde überprüfen
wir permanent, ob der Bewohner nicht doch wieder oral Nahrung zu sich
nehmen kann; und sei es nur in kleinen Mengen. In einigen Fällen kann
die Magensonde später wieder entfernt werden.
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Ein Versterben des Bewohners aufgrund eines Nahrungsmittelmangels wird vermieden (Ausnahme Sterbeprozess).
Ausscheiden
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Der Bewohner leidet unter Blähungen oder unter
Völlegefühl. Um diese Beschwerden zu vermeiden, schränkt er den
Nahrungsmittelgenuss ein.
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Die Ursachen der Beschwerden sollten vom
Hausarzt untersucht werden. Dieses ist insbesondere bei wiederholtem
Sodbrennen zwingend erforderlich.
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Bei einer leichten Symptomatik helfen entblähende Getränke wie Anis- oder Fencheltee.
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Wir legen Wickel oder Auflagen auf den Bauch und regen damit den Stoffwechsel in den gastrointestinalen Organen an.
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Der Bewohner sollte nach jeder Mahlzeit eine Ruhepause einlegen.
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Die Beschwerden klingen ab. Der Bewohner kann wieder ohne Angst essen.
Sich kleiden
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Der untergewichtige Bewohner friert leicht und ist anfällig für Infektionen.
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Wir stellen sicher, dass der Bewohner stets angemessen bekleidet ist; insbesondere im Herbst und im Winter.
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Der Bewohner ist vor Infektionen geschützt.
Ruhen und schlafen
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Der Bewohner wacht morgens sehr früh auf. Bis zum Frühstück vergeht viel Zeit.
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Der Bewohner erhält direkt nach dem Aufstehen die erste Zwischenmahlzeit.
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Das Gewicht wird normalisiert.
Für eine sichere
Umgebung sorgen
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Aufgrund der Kachexie ist der Bewohner anfällig für Kreislaufprobleme. Das Risiko von Stürzen steigt.
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Die Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe werden intensiviert.
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Der Bewohner soll einen Hüftprotektor tragen.
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Der Bewohner stürzt nicht.
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Falls der Bewohner stürzt, werden die Sturzfolgen minimiert.
Soziale Bereiche
des Lebens sichern
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Der Bewohner wird durch die Tischgemeinschaft beim Essen gestört, etwa weil es zwischenmenschliche Spannungen gibt.
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Wir prüfen, ob ein Wechsel der Tischgemeinschaft sinnvoll ist.
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Der Bewohner sollte nach Möglichkeit nicht allein essen.
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Der Bewohner fühlt sich wohl beim Essen und isst gerne.
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Der Bewohner hat im Speisesaal keinen Appetit, weil es ihm dort zu laut und zu unruhig ist.
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Er steht unter Stress, weil er es aufgrund seiner Biografie gewöhnt ist, allein zu essen.
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Wenn alle Versuche scheitern, ihn an die
Tischgemeinschaft zu gewöhnen, ist es besser, dass er sein Essen in
seinem Zimmer zu sich nimmt.
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Ggf. ist diese zurückgezogene Mahlzeit auch nur
bei bestimmten Mahlzeiten notwendig. So könnte zumindest das Frühstück
im Kreis der Gemeinschaft eingenommen werden.
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Der Bewohner isst ausreichend.
Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen
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Der Bewohner leidet unter Kummer oder unter Depressionen. Er zieht sich zurück und schränkt auch den Nahrungskonsum ein.
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Die im Standard "Depressive Störungen und
Suizidprävention" beschriebenen Maßnahmen werden durchgeführt. Dazu
zählen insbesondere:
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Depressionen werden frühzeitig im Dialog mit
Bewohnern angesprochen. Dem Bewohner wird verdeutlicht, dass
Depressionen keine normale und unausweichliche Alterskrankheit sind.
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Angehörige und Betreuer werden auf etwaige
Depressionen angesprochen und um weitere Informationen gebeten. Der
Datenschutz wird dabei stets gewahrt.
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Bei körperlichen Beeinträchtigungen wird immer
auch deren Einfluss auf das Depressionsrisiko in Betracht gezogen.
Etwa: Unterfunktion der Schilddrüse, Elektrolytstörung,
Herzinsuffizienz usw.
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Psychische Erkrankungen werden korrekt erkannt und behandelt, bevor sich diese deutlich auf den Ernährungszustand auswirken.
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Der Bewohner verweigert die Nahrungsaufnahme.
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Die im Standard "Verhalten bei Nahrungsverweigerung" beschriebenen Maßnahmen werden durchgeführt. Dazu zählen insbesondere:
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Im persönlichen Dialog mit dem Bewohner
versuchen die Pflegekräfte und insbesondere die Bezugspflegekraft, ein
Vertrauensverhältnis aufzubauen.
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Wir machen dem Bewohner klar, welche körperlichen und seelischen Folgen eine anhaltende Nahrungsverweigerung auslösen kann.
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Wir versuchen zu erkennen, mit welchen Maßnahmen wir den Bewohner unterstützen und zu mehr Lebensmut verhelfen können.
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Wenn der Bewohner die Nahrungsaufnahme
dauerhaft verweigert und sein Leben bedroht ist, werden der Arzt,
Angehörige, Betreuer und ggf. das Amtsgericht informiert.
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Der Bewohner beendet die Nahrungsverweigerung.
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Der Bewohner isst nicht, wegen seiner religiösen oder weltanschaulichen Ansichten.
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Wir beachten religiöse Vorschriften
hinsichtlich der Nahrungsauswahl und -zubereitung. Wenn wir in diesem
Punkt nicht sicher sind, ziehen wir einen Geistlichen der
entsprechenden Konfession zurate. Im Dialog mit dem Bewohner versuchen
wir, versteckte Befürchtungen zu zerstreuen (etwa die Angst von
Muslimen, dass ihnen Schweinefleisch angeboten wird). Genauso sensibel
beachten wir die Wünsche etwa von Vegetariern.
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Der Bewohner isst wieder. Gleichzeitig werden seine weltanschaulichen und religiösen Ansichten ernst genommen.
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Der Bewohner nimmt das Risiko nicht ernst.
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Wir verdeutlichen, dass fortgeschrittenes
Untergewicht nicht einfach als normale Konstitution verharmlost werden
kann. Auch wenn schon der Vater und der Großvater sehr dünn waren, ist
dieses keine Begründung für das eigene Untergewicht.
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Wir erklären dem Bewohner, dass mit jedem
dauerhaft verlorenen Kilo das Risiko steigt, dass sich die
Pflegebedürftigkeit ausweitet.
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Dem Bewohner wird dargelegt, dass extremes
Untergewicht das Sterblichkeitsrisiko massiv erhöht und die
Heilungsaussichten, etwa nach einem Schenkelhalsbruch deutlich
verschlechtert.
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Der Bewohner erkennt, dass seine Gesundheit durch das Untergewicht gefährdet wird. Er ändert sein Verhalten.
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